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Die Klagesache betraf das Gut Karoll, auf welches sie Ansprüche erhob. DerProzess kam am 10. Februar 1637 vor dem Obergericlit, in Reval, welches am 3. Februarzusammengetreten war, zur Entscheidung.
Aus dem Erkfenntniss ist ersichtlich, dass der Klägerin schon 1619 aus dem GuteKaroll ihre „frauliche Gerechtigkeit" — also was ihr aus diesem Gute zustand — mitgewissen Bedingungen zuerkannt worden, sie aber zur Zeit nicht im stände war, denNachweis zu liefern, dass die Bedingungen erfüllt seien. Die Wittwe theilte indessen mit,dass ihr Ehemann Stapell „von der seligen königlichen Majestät angenommen worden",und sie hierüber auch Briefe besessen, die ihr indessen verloren gegangen; sie sei abererbötig, solches mit des Reichskanzlers und des Feldmarschalls Hermann von Wrangel(VI 2) Zeugniss zu beweisen, dass solche existirt hätten. Es wurde ihr nun aufgegeben,die gesuchte Einführung noch beizubringen.')
14. Otto von Wrangel,
vielfach der Jüngere genannt, Sohn von Otto (10), haben wir schon oben in den Klage-sachen seiner Stiefmutter gegen ihn kennen gelernt. Er besass 1597 das väterlicheGut Karoll und 1599 noch Güter auf der Insel Dago. Was die letzteren betrifft, sowurde er von der Revisions-Commission aufgefordert, sich auf diese Güter lautende Briefevon Seiner Majestät zu verschaffen. 2 )
Auch Otto von Wrangel finden wir vielfach theils als Zeuge, theils als Klägervor Gerichten. Im Jahre 1597 ist er Landrath und wohnt als solcher am 16. Juligenannten Jahres einer Burggerichts-Sitzung, in welcher auch Otto von Wrangel(XI 2) zu Laceda zugegen war, auf dem Hause Reval bei. In einer ernsteren Angelegen-heit stand Otto von Wrangel im Jahre 1618 vor Gericht, bei welchem ihn Frau SopliieRuth wegen eines Zweikampfes mit ihrem Ehegatten verklagt hatte. Otto von Wran-gel war mit letzterem, dem Cornet Hauenschild, zusammengeritten, welcher zweimalstürzte und beim zweiten Sturz den Otto von Wrangel so über den Kopf schlug,dass diesem das Blut entströmte. Otto ergriff nun seine Pistole und schoss den Cornetin die Schulter. In den Verhandlungen wird ganz besonders hervorgehoben, dass dasgegenseitige Verhalten um so auffallender gewesen sei, als beide Gegner stets die bestenFreunde gewesen und alle militärischen Uebungen gemeinschaftlich durchgemacht hätten.Die Angelegenheit ward indess in friedlicher Weise beigelegt, und zwar dadurch, dassOtto von Wrangel der Wittwe, die zu Arensberg auf Oesel lebte, am 27. Decembereinen Entschuldigungsbrief zukommen liess. !i )
15. Ungenannter Sohn
von Otto (10) lebte 1597 zu Karoll. Weiteres über denselben ist nicht bekannt.
5. Moritz von Wrangel,
Sohn von Moritz (1), besass Itfer mit dem Dorfe Kunda, und Kojl (Koyell) und war1550 Manngerichts-Beisitzer in Wirland.
1) Protokollbueli des Oberlandger. in Reval Nr. XII A p. 315.
2 ) Güterverzeiclmiss der Familie von TJngern-Sternberg.
3 ) Oberlandger.-Arcliiv Reval, Convolut 191 Nr. 11.