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1 (1887)
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wurde vom Grafen Scliwarzburg an der Spitze seines Reiter-Regiments nach Garde-legen gesandt mit dem Befehl, diese offene Stadt unter allen Umständen der Mark zuerhalten.

Helm protestirte zwar gegen diesen Auftrag, da er es nicht für möglich hielt,mit seinen Reitern eine offene Stadt gegen die anrückende schwedische Armee zu halten,musste sich aber dem Befehle fügen, ja man gewährte ihm nicht einmal die nöthigeUnterstützung; selbst mit dem notliwendigsten Proviant und der erforderlichen Munitionward er nicht ausgestattet, „so dass er keine Verantwortung übernehmen konnte", wieer solches schriftlich anzeigte.

Als nun die ganze schwedische Armee vorrückt und am 29. Januar 1639 Garde-legen mit drei schwedischen Reiter-Regimentern und 400 Mann Fussvolk einschliesst,sieht Helm jede Hoffnung, den Ort mit Erfolg vertheidigen zu können, schwinden. Erergiebt sich daher am 1. Februar und tritt mit seinem ganzen Reiter-Regiment und zweiCompagnien von Goldacker in schwedische Dienste.

Die damaligen erbärmlichen Zustände in der Mark mögen wohl Helm empört habenund, da er bei seinem aufbrausenden Charakter leicht zu Eigenmächtigkeiten geneigtwar, die Veranlassung gewesen sein, zu seinen alten Fahnen zurückzukehren. Wenn nundiese Handlungsweise an und für sich verurtlieilt werden muss, so wird man doch weitmilder richten, wenn man in Betracht zieht, dass der schon seit Jahren in Deutschlandwüthende Krieg Zucht und Ordnung sehr gelockert hatte und derartige Fälle im dreissig-jährigen Kriege gar nicht ungewöhnlich waren.

Der Kurfürst Georg Wilhelm war Helm besonders übel gesinnt, weil er sich sogar nicht an den Artikel-Brief gekehrt hatte, und es wurde eine umfangreiche kriegs-gerichtliche Untersuchung in Brandenburg eingeleitet. Als Hauptbelastungspunkt stellteman Helms Verhalten vor Gardelegen hin, in dem man ihm Einverständniss mit demFeinde zur Last legte, und die Präsidenten und Beisitzer des Kriegsgerichts klagten ihnan: „wider Gott, Gewissen und geleistete schwere Eidespflicht, Ehr und sein selbsteigenes Vaterland Deutscher Nation und wider Kaiser und Reich und Stände, und gegenden Kurfürsten missthätig gehandelt zu haben".

In betreff des Einverständnisses mit dem Feinde führte man aus: „dass Helmschon zu Pfingsten 1638 vom General-Feldmarschall Banner in Lübeck einen Pardon zuerlangen versucht und darauf in Gardelegen mit dem Feinde heimlichen Verstand ge-pflogen habe. Er habe hier seinen Bedienten Georg Kunow zu Banner gesandt undgegen Pardon-Ertheilung versprochen, Gardelegen zu übergeben. Hierzu hätte er seineOffiziere beredet, zum Feinde überzugehen."

„Am 30. Januar 1639 sei er auch wirklich aus der schon vom Feinde einge-schlossenen Stadt Gardelegen geritten, habe mit dem feindlichen Oberst Hans vonWachtmeister gesprochen, sich darauf wieder in die Stadt begeben, sein Regimentsammt den beiden Goldackerschen Compagnien zusammengezogen, seinen Hut vordem Oberst Hans von Wachtmeister abgenommen, seinen Degen eingesteckt und sichmit seinem Regiment und den beiden Compagnien nebst allen Standarten zum Feindebegeben."