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1 (1887)
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12. Jürgen von Wrangel,

Sohn von Wolmar (2), erhielt Rojel als Erbtheil und kaufte hierzu 1493, Sonnabends amSt. Johannistag, von seiner Schwester Gertrud (11), Wittwe des Jacob Deken, den imKirchspiel Rappel gelegenen Hof Sage, zu welchem auch die Mühle, das Dorf Horo, dasGesinde zu Karlepp und Gesinde Meckess, Einfüssling zu Sommere, gehörten. Fernerbrachte er 1492 Wrangeishof (Hof zu Wrangel) bei Wolmar an sich.

In den Gerichtsakten finden wir Jürgen von Wrangel recht oft genannt; hiertritt er theils als Zeuge, tlieils auch in eigenen Angelegenheiten auf, oder er steht inirgend welchen Beziehungen zur Streitsache.

Aus einer Klagesache der Gebrüder Lode gegen Bartholomäus Ermiges, welcheam 23. Januar 1472 vor Bartram von Walanden zu Wolmar verhandelt wird, geht her-vor, dass erstere dem Jürgen von Wrangel, Wolmars Sohn von Rojel, noch ein Ge-sinde von 6 „Hoyman" oder 70 Mark schulden. 1 )

Anno 1482 wohnt Jürgen der wemelischen Tageleistung (Gerichtssitzung) bei. 2 )Am 26. Juli 1492 wird in einer Streitsache des Otto Soie mit Jürgen von Wrangel vomharrisch-wirischen Rath zu Reval erkannt, dass Otto Soie (Zöge) dem Jürgen von Wran-gel in der Sache antworten soll. 3 ) —Im Jahre 1500 ist Jürgen Zeuge, als Arnd Viting-hof seinem Bruderssohn den Heuschlag Lathe überlässt. — Am 30. Juni desselben Jahressehen wir Jürgen in Vertretung seiner Schwester den Dietrich Naschert gewaltsamerEingriffe in ihr Eigenthum vor dem harrisch-wirischen Manngericht beschuldigen. Erwurde jedoch mit seiner Klage abgewiesen, da die Anschuldigungen sich als grundlos er-wiesen. Auch mit seiner Schwägerin, der „Frau von Jesse", hatte Jürgen einen Prozess,welcher am 18. Juli 1496 zur Aburtheilung gelangte. Die Frau klagte nämlich denJürgen an, dass er sich gewaltsamer Eingriffe in ihr Eigenthum schuldig gemacht habe,und heisst es in der betreffenden Klageschrift, „sie habe ihm Geld angeboten nach Aus-weis des Abspruchs, er habe es aber nicht angenommen, sondern ihr Gut angetastet,wiewohl das Geld unter dem obersten Gericht lag-'. Da aber Jürgen weder Geld ge-sehen noch erhalten zu haben vermeinte, so ward die Frau verurtheilt, ihm die Rentezu geben und ihm zu verabfolgen, was im Dorfe an Habe und Korn sei.

Am 30. Juli 1493 klagt Jürgen vor dem harrisch-wirischen Gericht gegen ArndTruve wegen Holzschädigung durch dessen Bauern. Wegen ausstehender Gelder undVorenthaltung von Büchern und sonstigen Utensilien, die dem Orden gehörten, hatte er1497 Prozesse von längerer Dauer zu führen. Sie waren gegen Reinhold von Scherenbeke,Eilliard von Kruse und Berthold von Todwen gerichtet. In demselben Jahre vertrat er auchdie Kinder des verstorbenen Arnd von Vitinghof gegen Dietrich von Vitinghof. SämmtlicheAngelegenheiten wurden, wie berichtet wird, „nach sorgfältiger Prüfung dem Rechtenach entschieden".

Jürgens Gemahlin, deren Name unbekannt, lebte noch 1521 als Wittwe. Mit ihrhatte er drei Söhne, Berthold (26), Wolmar (27), Helmold (29) und zwei Töchter:

V) Briefl. Palm: von Toll, Kegesten.

2) Kelch, p. ITT; Arnd Tli. II p. 160.

3) von Toll, Briefl. p. 238 Nr. 388.

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