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1 (1887)
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75. Gustav Johann von Wrangel,

Solni von Dietrich (64) von Heymar, schloss mit Claus Huyssen folgenden Pfand-Contraet ab: Es verpfändet Gustav Johann von Wrangel mit Bewilligung seiner Mutterseine im wieckischen Kreise und merimanschen Kirchspiel gelegenen Dörfer und Bauern,als: Dorf Kaggofer mit drei ein viertel Haken und zwei besetzten Hakenbauern, alsSimon und Jürgen, und einen halben Hakenbauer Arend — das übrige Feld bleibt zurHoflage —, einen halben Hakenbauer Namens Lienametz Mart, zu Kaggofer eine halbeMeile vom Hofe gelegen, mit allen Pertinentien und Zubehör für 700 Thaler, die er sofortzur Verzinsung auf sieben Jahre empfing.

Aber sowohl Huyssen als dessen Nachfolger Johann Bagge von Kaggofer handeltenganz gegen den Contract, so dass die beiden Schwestern von Wrangel auf Heymarsich klagend an das Gericht wandten. Da ihre Aussagen durch Zeugenvernehmungenvollständig bestätigt wurden, so wurden sowohl Huyssen als Bagge zur genauesten Be-folgung des Contracts und Schadloshaltung der Schwestern am 26. Juni 1675 vom Mann-gericht zu Reval angewiesen. 1 )

65. Wolmar von Wrangel,

Sohn von Hans (60), ist am 12. Februar 1648 geboren und am 20. März 1686 gestor-ben. Er liegt in der Domkirclie zu Reval begraben, wo ihm zum Andenken ein Epitaphüber der Kanzel angebracht ist.

Wolmar war schwedischer Major und Mannrichter in der Wieck.

Am 3. April 1664 lieh er seinem nachmaligen Schwiegervater Jürgen von Wrangel(XU 10) zu Sickleclit, Sage und Pedua 4724 Speciesthaler und erhielt dafür als Pfandden Hof Sage im Kirchspiel Rappel auf drei Jahre; ebenso schloss Wolmar mit Luit-gard von Wrangel geborene von Taube, der Wittwe seines Bruders Dietrich (64)am 25. März 1670 auf drei Jahre einen Arrende-Contract wegen Heymar ab, für welcheser 1800 Reichsthaler zahlte. Aus diesem Contract sind ihm viele Weitläufigkeiten er-wachsen, da nach dem Tode seiner Schwägerin seine Nichten Anna Gertrud und SophieMargarethe von Wrangel den Hof nicht räumen wollten und er am 6. April 1676noch immer auf Sage verbleiben muss, obgleich er seinen Verpflichtungen nachgekommenist. Er wird daher klagbar und protestirt gegen den ihm aus der Angelegenheit er-wachsenden Schaden.

Wie wir schon bei seinem Bruder Hans (63) gesehen, schliesst Wolmar am 25. Fe-bruar 1664 einen Erbkauf wegen des Hauses und Platzes auf dem Dom zu Reval ab.

Im Jahre 1683 führt er als gewesener Vormund wegen der Hinterlassenschaft derinzwischen verstorbenen Gebrüder Johann Hinrieh und Clas Dietrich von Nieroth gemein-schaftlich mit dem Landrath und Oberst Hans von Wrangel (XVII 4) gegen denOberstlieutenant Otto Reinhold von Nieroth einen Prozess, welcher am 6. October durchdas Oberlandgericht in Reval zur Verhandlung und zum Austrag gelangt.

Wolmar vermählte sich im Jahre 1670 mit Anna Dorothea von Wrangel,Tochter des Jürgen von Wrangel auf Sickleclit (XIIA 1) und nach deren Tode mit

') Oberlandger. Keval, Convolut 277 Nr. 3.