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1 (1887)
Seite
110
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1. Tocliter (16) vermählt mit Reinhold von Uexkiill 1490.

2. Tocliter (17) vermählt mit Odert von Hastfer zu Undell 1496.

6. Margarethe (18) vermählt 1496 mit Ludolf von Fürstenberg (Luleff Vorsten-berg) in dessen erster Ehe. Derselbe kaufte mit dem Oelde, welches ihm seineEhefrau Margarethe von Wrangel mitgebracht hatte, von Jürgen Brakel am19. Mai 1506 den Hof Rayknll. Ludolf verkaufte aber diesen Hof am22. März 1540 wieder an Lorentz Vertzen für 18000 Mark rigisch.

Dieser Ehe entstammten Lorenz Versten (Eiirstenberg) aus Rayknll, welcherdie Tochter des Vicke von Wrangel auf Kalligal (III 9), und Maya Fürsten-berg, welche Vicke von Wrangel auf Kalligal heirathet.

Die beiden Schwäger Odert Hastfer und Ludolf Fürstenberg gerietheuwegen der Morgengabe in Prozess. Ersterer beschuldigte des letzteren FrauMargarethe, dass sie unter Zurückweisung seines Geldes den Hof Undell nichträumen wolle und zu seinem Schaden im Besitz behalten habe. Der harrisch-wirische Rath, vor welchem dieser Prozess schwebte, gab am 2. März 1505sein Urtheil dahin ab, dass Odert an Margarethe 4000 Mark in baarem Oeldeodergutem Pagimente", nicht aber in Briefen, zu zahlen habe, wohingegenletztere Hof und Güter räumen solle; doch wurde ihr die Vergünstigung zutlieil, noch bis vierzehn Tage nach Pfingsten in dem Hofe Undell zu verbleiben.

4. Oatliarina (20) vermählt mit Moritz von Wrangel auf Jesse (IV 1).

5. Tochter (24) vermählt mit Wolmar von Wrangel (49).

Ii). Wolmar von Wrangel,

Sohn des Berthold (6). Er besass einen kleinen Tlieil von Annickfer und kaufte zudiesem Besitzthum von seinem Bruder Dietrich (21) noch den Hof zu Addinal mit derMühle, sowie die Dörfer Paeskul, Poltsum, Arrokul, Kattel und Marynol mit derHofstätte im Kirchspiel Halliel, ferner den Erbnamen am Dorfe Ameveir im KirchspielXarve und den Erbnamen am Dorfe Aroszel im Kirchspiel Wesenberg. Diese Güterund Dörfer werden Wolmar am 10. Mai 1489 vor Johann Stael von Holstein, demVogt in Wesenberg, gerichtlich übergeben.

Während wir in den auf uns herüber gekommenen Gerichtsverhandlungen der da-maligen Zeit seinem Namen zu öfteren Malen begegnen, wo er bald als Mittelsmann,bald als Vertreter von Unmündigen auftritt, finden wir ihn wegen seiner eigenen Be-sitzungen nur einmal vor Gericht und zwar mit Claus Tolkes, welcher ihn beschuldigt,durch die Anlage einer Aalwelir den Weg zu den beiden Seiten eines Baches versperrtzu haben. Zu seiner Verteidigung führt Wolmar an, dass bereits sein Grossvater 1 ) undVater-')-die Aalwehr besessen, ohne dass jemand Einspruch erhoben habe. Das wünscheManngericht fällt jedoch seinen Spruch dahin lautend, dass die eine Uferseite wieder freizu legen sei, während Wolmar die andere nach seinem Belieben nutzbar machen könne. 3 )

i) Wolmar IIA 2.

'-) Berthold IIA (5.

:t ) von Toll-Knckers Samml.: von Toll, Biicfl. 1 p. 225 Nr. 359.