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1 (1887)
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Infolge Verleumdungen war Johann (Hans) Wrangel von Woidama 1559 inden Verdacht gerathen, den Bauer Hans Meks zur Auskuudschaftung und zum Verratli derW ieck gedungen zu haben. Die Sache ward untersucht und am 31. Mai zu Hapsall durchClaus von Ungern, der diese Untersuchung in Hapsall mit den übrigen weltlichen Raths-herren des Bischofs Johann von Kurland geleitet, das Urtheil gefällt. Der Bauer, welcherden Johann Wrangel von Woidama nebst Johann Holstver verleumdet hatte, wurde zumJode verurtheilt, während die beiden Edelleute von dem Verdacht freigesprochen wurden.'(

44. Vicke von Wrangel,

Solin von Hans (40), erbte mit seinem Bruder Hans (41) Waiwara und Jesse, ver-kaufte aber den 24. Juni 1550 seinen Antheil, und zwar das halbe Dorf Waiwara undzwei Gesinde Jex (Jekes) für 3300 Mark rigisch an Hermann Lode von Assery. ImJahre 1532 hatte sich wegen zweier Lehen ein Streit zwischen Hermann Lode, der von Soyeund Vicke Wrangel. erhoben. Ersterer behauptete, dass Vicke kein Recht an den Lehenzustehe, da dessen Vater Hans die Besitzungen nur als Pfand für ein Darlehn erhaltenhabe und wenn derselbe auch damit belelmt worden sei, so habe er doch dieselben vonden Soyen als wirkliches Eigenthum erworben. Da Vicke nun gleich einem recht-mässigen Besitzer vom damaligen Hochmeister belehnt worden war, so wurde HermannLode trotz seiner Ausführungen vom wirischen Manngericht mit seinen Ansprüchen abge-wiesen. Er trat jedoch, da er sich mit dem Bescheid von 1545 nicht beruhigte, imfolgenden Jahre (1546) wieder klagend auf, indem er an dem eingangs erwähnten Punktefesthielt, wobei er namentlich hervorhob, dass Vicke die Lehen nicht erblich besitze,sondern die Erblichkeit von den Soyes, den rechten, natürlichen Erben auf HermannLode übergegangen sei. Aus den Verhandlungen geht hervor, dass selbst Heinrich vonWrangel (39) vor dem Hochmeister geäussert, sein Bruder Hans (40), Vater von Vicke,habe kein Erbrecht an den Gütern, weil dieser es nur als Pfand besessen, und fernerhabe Hans diese Güter nur gegen die Güter des Hofes Kuddernurm (Kudenorm) ein-getauscht. Das Manngericht entschied daher, dass Hermann Lode die Güter so langebehalten solle, bis Vicke das Erbrecht nachgewiesen.

42. Moritz von Wrangel,

Sohn von Hans (40), auf Woidama 1580, hatte einen Sohn

45. Georg von Wrangel,

welchem er Woidama 1600 liinterliess. Dessen Tochter

Sophie (46) lebte 1622 und heirathete Georg von Albedyll, der nach ihremTode Woidama erbte.

12. Wolmar I. von Wrangel,

Sohn von Hermann (9). Um das Jahr 1402 strengte der Vogt zu Wesenberg, HartmannUlner, einen Prozess gegen ihn und seinen Bruder Berthold (13) wegen Herausgabe der

1) von Ungern-Starnberg, Th. II, IVa: ürk. 348: Brotze Sylloge, LivL Kitterscli.-Archiv Riga I 293 b, II 190: s. Index 3574;Orig. mit vier Siegeln der Käthe.