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Anno 1517 gerieth Hans von Wrangel mit dem Jungfrauen-Kloster St. Gatharinenin Dorpat in Prozess. Es hatten nämlich die Vorfahren seines Schwiegervaters, Claus II.von Ungern-Sternberg, etwa um das Jahr 1400 baares Geld von diesem Kloster geliehenund dafür demselben einige Schenkungen zugesichert. Die Schuld hatte sich durch Zinsenbis auf 1400 Mark erhöht, und es drang das Kloster auf Berichtigung. Die Sache kamvor das Bischofsgericht in Dorpat und da Hans die Tochter von diesem Claus II. vonUngern-Sternberg zur Ehe hatte, wurde er am 21. März vom Gerichtzur Zahlung dieserSchuld verurtheilt.
Hans hatte aus seiner Ehe mit Elisabeth (Ilsebe) von Ungern-Sternberg, mitder er schon 1512 vermählt war, drei Söhne: Hans (41), Moritz (42) und Vicke (44)und eine Tochter
Maya (43), welche die Gemahlin Heinrichs von 'Piesenhausen in dessen zweiterEhe ward. (Seine erste Ehefrau war Anna von 'Piesenhausen.)
41. Johann (Hans) von Wrangel,
Sohn von Hans (40). Er erbte Woidama, die Hälfte von Waiwar und Kepnick undnannte sich vorzugsweise Johann Wrangel zu Wedemar (Woudemar, Woidama,Weidema, Weidemar, Wendema), Hansens Sohn von Karoll. 1 )
Am 27. Mai 1552 verkaufte Johann mit Wissen, Consens und „vulborth" seinerHausfrau und „Erfflynges" (Erben) in einem Erbkauf dem Arend Asserye das halbeDorf Waiwar mit zehn Haken Land, sein ganzes Dorf Repnick mit vier Haken Landund seinen Theil des Dorfes Olde Wayhör mit zwei Haken Land, alle Dörfer inAlentaken im Kirchspiel Narwa belegen, für 10 500 Mark rigisch, welche in drei Ter-minen zahlbar, und iibergiebt diese Güter, welche er 1540 zu Heimet am TageLucä zum Lehn empfangen hatte, dem Käufer am 25. Juni 1554 vor dem wirischenManngericht. 2 )
Bei Gelegenheit der Güter-Reduction legte Johann 1586 der Commission Briefeüber das Dorf Kechtel vor, worin ihm 1553 an 1000 Gulden rigisch gelehnt wordenwaren. :i )
Johann wird vielfach bei Deputationen und Gesandtschaften genannt.
Donnerstag nach Lätare 1543 gehört Johann (Hans) zu den Verordneten des Adels,welche zum „gemeinen" Landtag zuWolmar deputirt wurden, auf welchem eine gemeineVerwilligung des Adels überall in ganz Livland beschlossen ward. Diese Verwilligungenthielt Bestimmungen zur Verhütung von „Unordnung, Gebrechen und Mängel". Zurwahren Urkunde und zu festem Bestände dieser ihrer „Ordnung und Beliebung" habenunterschrieben: drei Stiftsvögte, drei Abgeordnete aus dem Erzstift, Johann Wrangelaus Roy eil mit noch drei Räthen des Stifts, vier Abgeordnete der Ritterschaft ausdem Stifte Dorpat, sechs Abgeordnete der Ritterschaft aus dem Stifte. Ozell (Oesel),vier Abgeordnete der Ritterschaft aus Harrien, vier Abgeordnete aus Wirland, ein
!) Briefl. Waiwara; Protokollbuch Beval.
2 ) Briefl. Waiwara; Waiwara oder Wrangelsliof.
;J ) Briefl. V 56, 60 Nr. 827; Mon. Liv. V. 625 Nr. 248 Titular-Buch, Kuckers, p. 36.