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Gütern von Johann Massoven bestätigt. 1 ) Im Jahre 1536 ist er Zeuge im DorpaterManngericht.'-)
Er hatte einen Sohn
40 A. Wolmar von Wrangel.
Derselbe besass Tomel, den Hof Loppe, Hof Meiris, welchen er wie auchSontagk 1483 an den pernauschen Komthur Heidenrik von Wolgarden verkaufte. Auch]iess er sich in diesem Jahre die Grenzen zwischen seinen und den von BrakeischenBesitzungen durch den Ordensmeister Bertich von der Borch festsetzen. :l )
"Wolmar kommt als Manngerichts-Assessor in verschiedenen Urkunden aus denJahren 1477, 1481 und 1494 vor. In allen diesen Urkunden bezeichnet er sich zum
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Unterschiede von den vielen in dieser Zeit vorkommenden Wolmar s anfänglich alsWrangel von Tomel, von 1490 ab als Wrangel von Loppe.
Im Jahre 1494 wird, wie Ludwig Kriegel, Vogt von Wesenberg, bezeugt, dieUrkunde ausgestellt, dass die Wittwe des Hans Yyffhusen dem Benedict Rosenau einErbe in Wesenberg verkauft. Aus diesem Schriftstück geht auch hervor, dass dieVormünder der Kinder von Vicke (Wolmar) Wrangel mit der genannten WittweYyffhusen einen Prozess wegen eines der Kirche zn Wesenberg gegenüber gelegenenHauses angestrengt hatten, welcher aber zu ihren Ungunsten entschieden wurde.
40. Hans von Wrangel,
Sohn von Hans (35), besass Woidama, Repnick, Iteker, Aimel (1520). Am 17. De-cember 1498 verkaufte er in Gegenwart seines Bruders Heinrich (39) und mitWissen und Willen seiner Ehefrau Ilsebe an Hans Soye seinen Hof Kudenormim Dorpatschen und nahm das halbe Dorf Waiwara mit elf Haken Land und zweiAeckern, welche der Herrschaft pfliclitig waren, und das Dorf Ihekess (Jekes) imKirchspiel Nerün mit zwei Gesinden nebst allem Zubehör „erb- und eigenthümlich" mitAusnahme von 100 Mark Renten, die er dem Herrn von Reuell (Reval) zu ver-zinsen hat, als Zahlung an. Wegen dieses Kaufes stand er späterhin mit Jacob Soye unddessen Brüdern, den Söhnen von Hans Soye, vor Gericht, da diese sich dadurch beein-trächtigt fühlten, dass ihnen 4000 Mark Renten, die ihnen diese Besitzungen brachten,verloren gingen. Nach dem Kaufbrief stand aber Hans von Wrangel für den Fall,dass die Nachkommen des Hans Soye auf diese Güter Anspruch machen und sich die-selben aneignen sollten, die Befugniss zu, sein Eigenthumrecht geltend zu machen. Dasharrisch-wirische Manngericht erkannte ihm daher im Jahre 1528 die bestrittenen Dörferund Ländereien zu.
„Mittwoch in der Pfmgstwoche 1516"' entspann sich zwischen Hans und demRitter Simon auf dem Dom zu Reval ein Streit, wobei letzterer den Tod fand. Hans• erhielt daher das Geleit. 1 )
1) Briefl. Rpsenbeck, Copie in Riga.
2) von Toll, Kuckers Archiv; von Toll, Briefl. 1 p. 599 Kr. 1075.
3) Geleitbuch-Archiv Stadt Reval.
4 ) Geleitbuch der Stadt Reval.
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