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in dessen Gefolge sich Johann befand, der Stadt Reval eine Schenkung machte, und daszweite Mal in einer Urkunde vom 8. September, worin der Fürst Wizlaw von Rügen derKirche zu Riga das höchste Gericht in ihren rügenschen Gütern schenkt.
Bndlich wird des Johann Wrangel noch einmal 1287 mit derselben Bezeichnung„Dominus", wie in den beiden vorstehenden Urkunden, in einer Urkunde Erwähnunggethan, worin Johann von Douay dem Ratlie zu Lübeck über seine Sendung nach Revalwegen eines an der Küste von Wirland gestrandeten Schiffes berichtet, dessen Waarenzum Theil geborgen seien. Hierin heisst es besonders „der Dominus Johannes deWrangeil habe ihnen, nachdem er für das ihm Versprochene (an Bergelohn) sicher gestelltsei, ihre Güter wieder zugestellt". Nach der Ansicht des in Reval verstorbenen ArchivarsRusswurm, der diese Urkunde in seinem Nachlass mittheilt, war der Ritter Johannwahrscheinlich Herr auf dem Gute Wrangeishof (Dorf Warangalae). Der Ort der Stran-dung war die Küste bei Kundis. Näheres hierüber erfahren wir aus nachstehendem.
Nach einmüthigem Bescliluss aller Ostseefahrer winden die Wisby, die Gesetzeüber Kauf und Verkauf gestrandeter Güter, welche durch den Bescliluss einer Genossen-schaft mehrerer Städte festgesetzt worden waren, allen Ernstes in Erinnerung gebracht.Reval, welche Stadt hierzu die nächste Veranlassung gegeben hatte, aber den Bestim-mungen Folge zu leisten sich weigerte, wurde eine einjährige Bedenkzeit gewährt und.wenn es sich alsdann nicht fügen würde, Ausschluss aus der Genossenschaft den24. Juni 1287 gebieterisch angedroht.
Dessenungeachtet wurde ein liibecksches Scldff, das an der Küste Wirlands ge-strandet war, seiner Güter beraubt, woran sich Vasallen und Mönche aus Falkenas be-theiligt haben sollen. Als Lübeck deshalb beim König Erich Menved Klage erhob, ver-sprach derselbe aus Dankbarkeit dafür, dass die Stadt den Mördern seines Vaters dieAufnahme verweigert hatte, Genugthuung und Auslieferung der Waaren an die in Revalbefindlichen Abgeordneten. In grosser Versammlung des Bischofs, der Landräthe undVasallen, zu welcher auch Gesandte der livländischen Geistlichkeit und des Ordens er-schienen, gelobte der Hauptmann Revals, der Wahrheit gemäss zu berichten und forderteauf, die Güter zu zeigen. Es erfolgte nichts; auch der Rath der Stadt Reval tliat wederauf mündliche, noch schriftliche Beschwerde irgend etwas, so dass sich die Gesandtenüber das „unrechtmässige und gottlose Verfahren" beklagten. Der Bericht einer Com-mission, die im Lande umherreiste, lautete: „dass die Estheii, wie ihre Herren, ent-wichen seien"; doch wolle man den Bescheid des Königs, dem die Sache vorgelegt sei,abwarten, und sei die von dem Statthalter erlassene Drohung in Abschrift hinzuzufügen, diealso gelautet: „wenn euch durch Briefe und Bitten die Güter zurückerstattet werden, solltihr mir das Auge ausreissen!" Von allen lieferte nur Johann von Wrangel die von ihmgeraubten Güter aus; die andern erklärten, sie hätten die Güter verthan und die Gesandtenkehrten unverrichteter Sache zurück. Noch erging eine Vorladung durch den HauptmannMoltke mit der Zusicherung, gegen die Frevler mit aller Strenge des geltenden Rechts zuverfahren, doch . auch hierauf erfolgte nichts.') Seine Söhne Woldemar (6) undFriedrich (7) von Wrangell (Wrangele, Wrangel) befanden sich 1318 unter denjenigen
i) Carl Cröger, Geschichte Livlands, Esthlands und Kurlands, Th. I. p. 191.