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1 (1887)
Seite
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Der erste Ansatz C et IX ist offenbar die S umm e der dabei stellenden Besitzungen31 -)_ 32 -4- 24 -j- 18 4- 4 = 109. Die 40 Haken aber in Wirland finden sich fol. 52a:

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Nämlich 20 4-164-4 = 40. So vergebens man nun endlich in Harrien nach den27 Haken sucht, die einem Dominus Eilardus verliehen sein sollen, so drängt sichdoch sofort jene bedeutsame Stelle auf, fol. 47 b:

von Brevem war es bereits aufgefallen, dass in jener Randbemerkung sich eineso besondere Theilnahme für den Besitz des Dominus Eilardus aussprach; er vermuthetdaher, dass die Aufnahme der Landrolle vielleicht unter dessen Aufsicht statt gehabt,und derselbe demnacheine bedeutende Persönlichkeit" gewesen sein müsse. Bei nähererPrüfung that Schirren jedoch noch einen Schritt weiter, indem er die Frage aufwarf, auswelchem Grunde dieofficielle Landrolle" den Besitzer vonUianra" etc. mitnos", dieRandbemerkungen ihn dagegen mit seinem Namen bezeichnen mochten. Es handelt sichzunächst um die Zeitbestimmung. Da ist es nun auffallend, dass nicht alle Besitzungendes Dominus Eilardus summirt sind. Schon an die Gruppe, welcher die Randbemerkungunmittelbar angefügt ist, gehört wahrscheinlich noch, wie später erwiesen werden wird,Paeitis XVII"; sodann verzeichnet die vorangehende SeiteDominus Eilardus.Lopae VIH. Apur VI."

Verzichten wir nun auch auf denDominus Heilardus, Pickuta IX" auffol. 43a und bleiben fol. 44b,Heilardus", 45b und 53b,Eilardus" und, wie sicham ehesten versteht, fol. 46a, lassenauarissimus Eilardus" bei Seite, ja opfern wirendlich nochPaeitis", so haben wir immer noch die 14 Haken von fol. 49b demDominus Eilardus zuzuschreiben. Dagegen sind ihm die 40 Haken in Wirlandzwar angewiesen, aber der Liber census bringt sie zugleich in Beziehung zu Tliid.de Kynael. Berücksichtigt man ferner, wie der Schreiber der Randglosse dasnos" desLiber census durch einen Namen ersetzt, so begegnen sich nun drei widersprechendeFolgerungen:

1. Der Glossator mag seine Notiz vor Abfassung der Landrolle verfasst haben;er verzeichnete die 40 Haken in Wirland, die später an Thid. von Iviwelfallen; er kannte noch nicht die Belehnung des Dominus Eilardus mit14 Haken auf fol. 49 b, oder

2. er zog seine Summen, während er zerstreute Notizen zurLandrolle"verband;

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