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besass, deren frühere Besitzer, wie angegeben, vertrieben worden waren. Wahrschein-lich ist er es auch, der im Besitz von Dörfern gewesen, aus denen die Erben DominiWilhelmi vertrieben worden. Hier wird er jedoch als Dominus Tuki Wrang be-zeichnet, der im Jahre 1251 Camerarius des Königs Abel war (Liib. Urk. B. Nr.175). Nicolaus Danus (de Arus) besass nach der Landrolle Gebiete in Harrien. ImJahre 1253 kommt derselbe urkundlich als Vasall der Grafen von Holstein vor undebenso 1255 als ritterlicher Bürge für Otto von Barmstede (Hamburg. Urk. B. Nr.498). von Brevem ist der Ansicht, dass nicht leicht jemand als hämisch-wirischerVasall in jenen Landschaften und zugleich Camerarius in Seeland oder Jütland oderaber Vasall im Holsteinischen sein konnte. Vermuthlich hatten daher die beidenhier genannten Personen sich bei der dänischen Besitznahme von Esthland um1238 belehnen lassen, aber bei Gelegenheit ihre Güter verkauft, um in die Hei-math zurück zu keimen. Das alte liarrisch-wirische Geschlecht der Wrangelkann demungeachtet dennoch von Tuki Wrang abstammen, wie wir später sehen werden,namentlich wenn dieser ein Besitzer des Dorfes Uvarangalae gewesen ist, das nachder Landrolle später dem Dominus Eilardus gehörte und noch jetzt Wrangeishofheisst. In der Landrolle findet sich überhaupt „W" durch „Uv" umschrieben, z. B. Uvang-hallae, das jetzige DorfWanjalla des Gutes Kostifer, damals Kostaeverae, dem Conradusjuvenis gehörig. 1 )
Wir finden daher unter den hämisch-wirischen Vasallen, deren Geschlechtsnamenoder Beinamen in der Landrolle und in den Urkunden bis zum Schlüsse des dreizehntenJahrhunderts angegeben und die daselbst als „Domini" oder „Milites" bezeichnet sind,in der ersten Landrolle: Dominus Heilardus, später de Wrangele und DominusTuki Wrang und in Urkunde Nr. 519 vom Jahre 1287: Dominus Johannesde Wranghele. Von den später in Urkunden des dreizehnten Jahrhunderts vorkom-menden Vasallengesclüechtern werden ebenfalls Wrangel (Uvarangalae) auf in Harrienund Wirland belegenen Besitzungen, welche die Landrolle von 1239 nennt, angetroffen.
Kommen wir nun noch auf das Liber census Daniae (dänische Zinsbuch) zurück,so finden wir darin verzeichnet, dass Caries (Käris) im Besitz des Dominus TukiWrang gewesen. Auch finden wir Dominus Eilardus frater des Robertus um dieseZeit in der Landrolle von 1240; Eilardus besass 176 Haken von den 1895 Haken desKönigs von Dänemark in Harrien und Wirland.
Es heisst fol. 50a der Landrolle:
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X. 'ÖfifölvWui.
l) Liber census Daniae und die Anfange der Geschichte Harriens und Wirlands (1219—1244) von Georg von Brevem,Dorpat 1858, p. 52.