Die Gründung der Stadt Riga um 1200 und die Verlegung des Bischofssitzes dorthin,die Belehnung der ersten Vasallen mit Ritterlehen, endlich die Stiftung des geistlichenRitterordens der Schwertbrüder (fratres militiae christi) im Jahre 1202 — diese grund-legenden Werke weniger Jahre bezeichnen die Ausgangspunkte für die Geschichte derStände Altlivlands. Die Verschmelzung des Schwertordens mit dem Deutschen Ordenim Jahre 1237 bildete sodann einen bedeutungsvollen Wendepunkt in den Geschicken desLandes. Die Festigung der deutschen Herrschaft in Livland und die blutigen Kämpfe,durch welche in der Folgezeit die weiten Länderstrecken von der Heiligen „Aa" bis zurNarowa gewonnen wurden, gehören zu den glorreichsten Thaten des Ordens, währendsein Kampf um die Oberherrschaft mit den Bischöfen und namentlich den Erzbischöfensich bedenklicher darstellt.
Wir übergehen die glorreichen äusseren Kämpfe, wollen auch nicht dem innerenKampfe nachgehen, um nicht von der historischen Familien-Darstellung abzuweichen. Nurin Kürze wollen wir erwähnen, dass aus diesen Kämpfen die beiden weltlichen Stände-— Bürger- und Ritterschaften — Vortheil gezogen, denn in der Uebung der Waffenerstarkte das Bewusstsein der eigenen Kraft, und aus dem Bestreben der streitendenLandesherren, die Stände an sich zu fesseln, ernteten letztere Rechte und Privilegien.
Weit früher als die Ritterschaft gelangten die Bürger zu festen Rechts- undVerfassungsformen. Dazu hat nicht unwesentlich der Umstand beigetragen, dass die liv-ländischen Städte zu den Mutterstädten, namentlich zu Lübeck und zu Bremen, in fort-währenden Wechselbeziehungen standen, die durch den schon 12S5 erfolgten Beitritt vonRiga, Reval und Dorpat zur Hansa dauernd gefestigt müden. Hieraus musste sichnothwendiger Weise eine ausserordentlich getreue Uebertragung der Rechtsverhältnisseder norddeutschen Hansa-Städte auf ihre livländischen Töchterstädte ergeben.
Den livländischen Ritterschaften konnte eine einfache Uebertragung der Rechts-und Standesverhältnisse Deutschlands nicht in demselben Masse wünschenswerth erscheinen,wie den Bürgern. Denn während in Deutschland im dreizehnten Jahrhundert dieser Standsich in seinen Lebens- und Rechtsformen festigte und sich einer im wesentlichen gleichen undgedeihlichen Entwickelung erfreute, befanden die Stände des flachen Landes sich inmitteneiner vollständigen Umwälzung der früheren Rechts- und namentlich Standesverhältnisse.Die „Schöffenbarfreiheit" verschwand immer mein- und eine Unzahl grösserer und kleinererweltlicher und geistlicher Herren bedrohte die Selbstständigkeit nicht nur der mit Ritter-lehen belehnten Freien, sondern auch der unter der Botmässigkeit der Reichsfürstenbefindlichen oder von ihnen bisher unabhängig gebliebenen Schöffenbarfreien und zwangviele in das Verhältniss der Ministerialität mit beschränkter persönlicher Freiheit. ImInteresse dieses Fürstenstandes lag es, streitbaren Anhang zu gewinnen, und so entstandrecht eigentlich in der Zeit, in welche die Besiedelung Livlands fällt, der namentlichaus Lehnsleuten und Ministerialen zusammengesetzte niedere Adel des Ritterstandes. Jezerfahrener im dreizehnten Jahrhundert, namentlich während der kaiserlichen Zeit von1254—1273, die Verhältnisse waren, um so rascher vollzog sich dieser Uebergang, derin manchen Gegenden schon vor den ersten Zeiten der Colonisirung Livlands zur Tliat-sache geworden war.