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1 (1887)
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Eben dieser niedere Adel hat das hauptsächlichste Contingent hergegeben für dienun auch in Livland sich allmählich bildenden Ritterschaften, und die neu Hinzugekommenenhaben mit unendlicher Zähigkeit auf die Schaffung neuer und erquicklicherer Standesver-hältnisse hingearbeitet, als es die gleichzeitigen im Mutterlande waren. Schritt für Schritthaben die einzelnen Ritterschaften ihre Rechte gewonnen, beginnend mit der Sicherungdes Privatrechts und vorzüglich der Gewinnung eines freien Lehnrechts, fortschreitendsodann zu einer festen corporativen Organisation innerhalb der einzelnen ritterschaft-lichen Verbände, bis endlich sämmtliche Ritterschaften auf den Landtagen zu einemmächtigen Landstande zusammentraten.

Die Theilung des livländischen Landadels in einzelne Ritterschaften und Vasallen-verbände war bedingt durch die verschiedenen Landesherrschaften. Nach diesen gruppirensie sich wie folgt:

1. Die Ritterschaft des Erzbisthums Riga, die mächtigste unter denvierstiftischen" Ritterschaften. Das Erzbisthum umfasst das Land nördlichvon der Düna, namentlich im riga-wolmerschen, theilweise im wenden-walkschen Kreise und in Polnisch-Livland. Das Gebiet des Erzbisthumswar stark durchsetzt von den Besitzungen des Deutschen Ordens, der sichder wichtigsten strategischen Punkte zu bemächtigen gewusst hatte.

2. Die Ritterschaft des Bisthums Dorpat in besser abgerundeten Grenzen,die mit denen des gegenwärtigen dorpat-werroschen Kreises ziemlich zu-sammen fielen. Der nördlichste Theil war im Besitz des Ordens.

3. Die Ritterschaft des Bisthums Oesel und der "Wieck, in demgrössten Theil des gegenwärtigen öselschen Kreises der Rest war imBesitz des Ordens und in dem gegenwärtig zu Esthland gehörigenwiecksclien Kreise.

4. Die Ritterschaft des Bisthums Kurland, im Gebiet des nachmaligenpiltenschen Kreises respective der gegenwärtigen hasenpotschen und theil-weise der wiedauschen Hauptmannschaft.

5. Die Ritterschaft des Deutschen Ordens im heutigen Kurland, aus-genommen die vorerwähnten Theile, ferner im heutigen Livland namentlichim pernau-fellinschen und wenden-walkschen Kreise und in Polnisch-Liv-land, endlich in dem gegenwärtig zu Esthland gehörigen jerwenschen Kreise.

6. Die h ar r is ch - wir i sehe Ritterschaft im heutigen Esthland mit Aus-nahme der Kreise Wieck und Jerwen.

Diese Ritterschaft war von 12381347 unter der Botmässigkeit des Königs vonDänemark. Von letzterem ging die Oberherrschaft auf den Hochmeister des DeutschenOrdens über. Dieser trat die Ausübung seiner Hoheitsrechte 1459 dem livländischenOrdensmeister ab, der seine Unabhängigkeit behauptete, während der Hochmeister seitdem Frieden von Thorn (1466) den ihm verbliebenen Rest seiner Besitzungen vom Königevon Polen nur noch als Lehen innezuhaben fortfuhr.

Die völlige Uebertragung der Hoheitsrechte über Harrien und Wirland wurdeaber erst 1525 durch den Vertrag zu Grobin sanktionirt, um welche Zeit durch Säculari-