Dann wird bestiinmt, daß, wenn eine dieser drei Parteien ohneeheliche männliche Ceibeserben anssterben sollte, so sollte alles Gutder ausgestorbenen Partei an die anderen fallen. Wären Töchtervorhanden von einer ausgestorbenen Partei, so sollten sie dieselben,falls sie nicht ausgestattet sind, ausstattend)
6. Der nächste wichtige Vertrag ist der am 3. April wegendes Schlosses Freienfels von peinrich (s>3), Christoph (ssip), Tonrad(ffP, Georg (ssO), bsans ((23), Sebastian ((3s>) und Friedrich (((9)abgeschlossene Burgfrieden. In demselben sind nach Art des Aus-setzer Burgfriedens von (2s)2 Verabredungen getroffen. Vor Allem istin demselben die Grenze de Burgfriedens festgestellt, dann wird ver-abredet, daß jeder Streit der Mitbesitzer durch Schiedsspruch geschlichtetwerden soll, dann ist bestimmt, daß jeder Mitbesitzer den Burgfriedenbeschwören und darüber eine Urkunde ausstellen solle, widrigenfalls ernicht in das Schloß eingelassen werde. Auch die Ehehalten (Dienst-leute) sollen, soweit der Burgfriede geht, Friede zu halteu geloben.Ferner ist bestimmt, daß alle Mitbesitzer den Burgfrieden schützenmüssen und daß bei Streitigkeiten jede Partei bis zur Entscheidung ge-schützt werden solle. Weiter werden die Wohnungs-, Schutz- und Bau-verhältnisse geregelt und ist bestimmt, daß jede Partei 50 Pfd. Gelddas Pfd. zu 30 Pf. gerechnet, zu den Baukosten beitragen soll.
Ferner werden Bestimmungen im Falle eines Krieges getroffenund ist angeordnet, daß ein Fremder ohne Wissen und Willen deranderen Parteien sich nicht im Schlosse aufhalten dürfe. Ueber dieAusrüstung des Schlosses mit Waffen und Pulver sind besondere Be-stimmungen getroffen, ebenso über die jährliche Revision dieser Gegen-stände. Im Falle eines Krieges sollen die beiden Aeltesten entscheiden.Will Einer ein Theil des Schlosses verkaufen, so soll er es den Anderenanbieten, darf aber nie an einen Fürsten oder eine Reichsstadt ver-kaufen. Seiner Frau kann Jeder die Lsälfte seiner Nutzung hinterlassen.Ausheirathende Töchter müssen aus die Ter-en von Freienfels ausdrück-lich verzichten in ihrem kseirathsbrief.
Wichtig ist die Bestimmung, daß sämmtliche Theilhaber amMontag nach dem Sonntag (lZuasimodogeniti in Freienfels zusammen-kommen und über die Angelegenheiten des Burgfriedens berathen undmit Mehrheit beschließen sollen.-)
h Urkunde im Archiv zu Aufseß.
2) (Originalurkunde im Archiv zu Aufseß und Abschn. IV H u. 8.