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Geschichte des uradelichen Aufseß'schen Geschlechtes in Franken
Entstehung
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Tarls v. A. iin Aonkurswege wegen Ueberschuldung iin Jahre s326an seine Gläubiger vertheilt wurde.

f3f5 verkaufte Friedrich Wilhelm v. A. die im Zahre f3f6 allodi-fizirtcn Güter Freienfels, Weiher und Neidenstein an Vsmund, unddieser f320 an Herrn v. Borstell, bis dieselben f3^3 wieder an Hans(Hj2) und Alexander v. A. (Hf3) zurückfielen.

Sofort nach dem Tode des Auratus Merz, und zwar bereits amfH. Juli f325, war der Grtsvorsteher zu Freienfels durch das könig-liche Landgericht als Verwalter der Temporalien für die Schloßkircheaufgestellt worden, worauf am 5. Mai f826 das Landgericht von derRegierung den Auftrag erhielt, über das Airchenwesen zu Freienfelseine Auratel einzuleiten. Nachdem auf dem Verwaltungswege jedochnichts zu erzielen war, ergriff die Gemeinde mit Genehmigung derRegierung am 23. Mai f836 durch eine Spolienklage gegenv. Borstell den Rechtsweg und verlangte von diesem seit f322 dieBesoldung sür den Geistlichen, welche bisher verweigert worden war.Zum Prozesse wurde Gsmund und die Erben des ersten VerkäufersHans und Alexander (^j3) v. A. adzitirt. Der Prozeß fiel so-

wohl in erster als in zweiter Znstanz zu Ungunsten der Gemeinde aus,da das oberappellationsgerichtliche Erkenntniß vom 26. Zuli f3HH daserste Erkenntniß vom 2H. Dezember f8HV bestätigte und die Gemeindedefinitiv abwies.H

Die nun folgenden administrativen Maßnahmen, welche besondersin einem Bauprovisorium und in Beschlagnahme der Grundablösungs-xaxiere zu Gunsten der Besoldung des Anraten und der Baulast statt-fanden, veranlaßten iin Zahre f32H einen Prozeß der politischenAirchen- und Schulgemeinde Freienfels gegen die Freiherren Hans undAlexander v. A., welcher am 9- Eeptember f326 mit einem Vergleichebeendigt wurde, durch den der katholischen Airchengemeinde zu Freien-fels das Eigenthum der Airche und des Pfarrhauses daselbst für immerüberlassen wurden und ebenso alle in- und außerhalb der Airche be-findlichen paramente und gottesdienstlichen Utensilien, durch deu fernersämmtliche Kapitalien der Airchensiiftung und ebenso der Garten undAeller, sowie der Platz zum Holzlager beim Pfarrhause der Airche zu-fielen. Weiter wurde bestimmt, daß der Airchhof Begräbnißstätte derGemeinde bleiben solle. Nachdem die Patrone auf das patronatsrecht

h Näheres in dem Werke des Hans Frh. v. Aufseß, Rechtsverhältnißdes Privat- und öffentlichen Gottesdienstes, nachgewiesen an der Ge-schichte der Schloßkapelle zu Freienfels, Erlangen tSHS.

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