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HO. Christian Ernst (5H0) von f7H5—f7H6 zu Aufseß.HH Christoph Ludwig (5H7) von f7H6-is?77 zu Gberaufseß,prot.
H2. Philipp Heiurich (H00) von f?77—f787 zu Freienfels,HI. Veit Carl (33H) von f?87—f3tX) zu Unteraufseß.
HH. 2ldam Friedrich Carl (H26) von f8M—f3f0 zu Freienfels,
HI. Friedrich Wilhelm (IHH) von '8fO—f82s zu Gberaufseß undUuteraufseß, prot.
H6. Hans (HH5) von f32f-f8?2 zu Unteraufseß, prct.
H7, Gtto (H3f) von f872 zu Unteraufseß, prot.
3. Wichtige Vorrechte.
a. Erbschenkeuamt des Hochstiftes Bamberg,
Bei Errichtung des Bisthums Bamberg durch Kaiser Heinrich ll,im Jahre fvfs) soll dieser Kaiser, um als Stifter sein neues Bisthumbesonders auszuzeichnen, demselben die vier hohen Erbbeamten bei-gegeben haben, und zwar dieselben, welche die vier Erzämter desReiches selbst verwalteten, nämlich den König von Böhmen als Schenk,den Markgrafen von Brandenburg als Kämmerer, den Kurfürstenvon Sachsen als Marschalk und den Pfalzgrafen bei Rhein als Truchseß.Diese Fürsten wurden zum Theil von den Bischöfen von Bamberg mitihren Erbämtern belehnt und trugen sogar dazu noch einige Städteund Grte dem Stifte zu Lehen auf.
Da diese hohen Erbbeamteu aber zu entfernt und zu hoch imRange waren, um ihre Aemter persönlich am Hofe des Bischofs zuverwalten, wurden besondere Stellvertreter oder Untererbbeamte vomBischöfe ernannt und mit den Aemtern förmlich belehnt.
Daß die Verleihung der genannten vier Erbämter an das Hoch-stift Bamberg durch Kaiser Heinrich erfolgt sei, ist allerdings eine nichtbewiesene Annahme, welche nur von Brusch in seinem Buche <le spiso.Qerman. csp. f5 S. 236, von Mart. Hofmann, Buch f, ann. kamber^.S. HH und von Ludwig in sur. Rsuä. S. 655 dann in den Erläuterungenzur goldenen Bulle II S. HM gemacht wird. Daß vom Jahre f269ein Lehenbrief des Bischofs Berchtold von Bamberg für den Königvon Böhmen über das Erbschenkenamt existirt, behauptet Goldastin seinem Werke cls reZno IZoksmias, wo er ihn S. f?6—f35 abge-
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