lingen desselben Stammes vorkommt, wodurch eine Ehe zwischenihnen eine Auslese des Schlechteren gibt. Wo bei den Kontra-henten kein solcher Mangel vorhanden ist, wirken die Ver-wandtenehen auch nicht schädlich l ).
Aus den eben angeführten Gründen, und weil, wie obengenannt, Verwandtenehen im Adel nicht gewöhnlicher, ja kaumso gewöhnlich waren, wie in der grossen Masse des Volkes, kannman die Ursache des Aussterbens der Geschlechter nicht in derHeirat zwischen Blutsverwandten suchen. Klar dagegen ist,daß, wenn aus anderen Gründen eine gewisse Schwäche in derFortpflanzungsfähigkeit eingetreten ist, bei einer Ehe zwischenPersonen, die jede für sich diese Schwäche besitzen, dieselbein vergrößerter Gestalt wieder bei den Kindern auftretenwird, bis nichts mehr davon übrig bleibt und das Geschlechtausstirbt. Und das ist offenbar in den Geschlechtern derhöheren Klassen geschehen und geschieht noch ferner. Manverheiratet sich in seiner Klasse, und da die Reproduktion indiesen Klassen sowohl bei den Männern wie bei den Frauenwahrscheinlich geschwächt ist, so ist das Resultat das bekannte.In diesem Sinne kann eine Verwandtenehe, nämlich die Ver-wandtenehe in den höheren Klassen überhaupt, die äußere Ur-sache des Unterganges der Geschlechter sein. Dies ist keine Ver-wandtenehe im gewöhnlichen Sinne; aber es ist eine soziale Ausleseaus einer gewissen physischen Schwäche, und als solche ver-hängnisvoll. Eine Bestätigung dafür glaubt man in der Tatsachezu sehen, daß illegitime Linien so häufig die ehelichen überleben.Die Frau war gewöhnlich eine Tochter aus dem Volke und be-saß ihre reproduktive Kraft noch ungeschwächt 2 ).
Allein hiermitsind wir nicht zum Ende der Erklärung der be-sprochenen Degeneration gekommen, ja kaum bis zum Anfang einersolchen. Denn welches ist die Ursache der Schwächung der Fort-pflanzungsfähigkeit in diesen Klassen? Sie hat keineswegs eineAbnahme des Geschlechtstriebes, im Gefolge, sondern dieser ist
1) Die hier entwickelte Auffassung stimmt im ganzen üb'erein mit dem Resul-tate der jüngsten vortrefflichen Untersuchung über Verwandtenehen in einem besonderenFalle (betreffs Geisteskranker und Idioten) von P. Mayet, Die Verwandteneheund die Statistik (Jahrb. d. Internat. Vereinigung für vergl. Rechts-wissenschaft etc. Bd. VII).
2) Jacoby führt dasselbe betreffs der Fürstenfamilien und ihrer Seitenlinienan. Angef. Arb., S. 333, 438 u. passim.