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nur Mutmaßungen. Eine solche, zu der gewöhnlich sofort, wennvon der Degeneration der Familien die Rede ist, gegriffen wird,ist die VerwaWdtenehe; Offenbar müssen bei Verwandtenehenrecht oft Fälle mit unglücklichem Resultat vorgekommen sein.Die Vorstellung davon würde sonst keine so allgemeine sein,sofern sie nicht, was keinesfalls unmöglich ist, ein Widerhall derGesetze der katholischen Kirche über Heiraten in verbotenenGliedern ist. Allein die Verwandtenehe an sich ist ganz sicherunschuldig an all dem Bösen, das man ihr zugeschrieben hat.Dies beweist ihre Unschädlichkeit nicht allein auf den Inseln,sondern auch überall unter der Masse der Landbevölkerung, wosie doch zu allen Zeiten in großem Umfange stattgefunden hat.Die Verwandtenehe, wie sie z. B. Jahrhunderte lang in den Ge-meinden und Dörfern Dalekarliens vorgekommen ist, übertrifftalles, was in dieser Beziehung in den Geschlechtern des Adels,wenigstens des schwedischen, geschehen ist. Denn unter diesenhabe ich mit dem mir zu Gebote stehenden Material nicht be-obachten können, daß Ehen zwischen nahe Verwandten besondersgewöhnlich gewesen seien. Der Kreis, aus dem sich die Mit-glieder des Adels ihre Frauen holen konnten, war auch unge-wöhnlich groß; er umfaßte im Mittelalter die adligen Geschlechterdes ganzen Kordens, und später, außer denen Schwedens auchzahlreiche Geschlechter in den Ostseeprovinzen. Außerdem warenHeiraten mit bürgerlichen Frauen, oder solchen, die es nochkürzlich gewesen waren, nichts Ungewöhnliches. Aber wie demauch sei, die Ehen zwischen Verwandten sind nur in dem Fallegefährlich, wenn beide Teile dieselbe physische Schwäche be-sitzen. Denn dann ist ihre Wirkung eine bedeutende, indemdiese oder die damit zusammenhängende Schwäche mit doppelterStärke bei den Kindern auftritt. Allein ganz ebenso ist es, wennMann und Frau nicht verwandt miteinander sind, aber an gleicherSchwäche leiden. Nicht die Verwandtschaft ist also die Ursache,daß das Resultat ein so unglückliches wird, sondern die gleicheKrankheit. Und dieses aus leicht einzusehenden Gründen. Einesolche Ehe enthält eine Auswahl der betreffenden Schwäche, diealso mit Notwendigkeit in der Nachkommenschaft stark hervor-treten muß. Der einzige Grund also, warum Verwandtenehenals schädlich für die letztere gehalten werden, kann kein andererals der sein, daß eine bei dem einen Nachkommen eines gewissenStammes vorhandene Schwäche auch oft bei den übrigen Spröß-