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Der Adel Schwedens (und Finlands) : eine demographische Studie
Entstehung
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Viertes Kapitel.

Die im Ritterhause introduzierten Geschlechter.

Allgemeine Übersicht.

Heraldische und selbständige Geschlechter. Die in dieserArbeit behandelten adligen Geschlechter sind die im Ritterhauseintroduzierten. Denn nur diese sind seit 1626 gesetzlich aner-kannt und sind Gegenstand der Registrierung in dessen Genea-logien gewesen. Außerdem hat es manche Personen gegeben, diegeadelt worden sind, sich aber nicht haben introduzieren lassen.Sie und ihre Nachkommen haben deshalb nicht dem Adel ange-hört und kommen in diesen Untersuchungen natürlich nicht vor.Dasselbe gilt von den Überbleibseln älterer mittelalterlicher Ge-schlechter, die 1626 vorhanden waren, aber da nicht Eintritt indas Ritterhaus suchten und darnach verschwunden sind.

Schon vor der Errichtung des Ritterhauses seit 1561 warendie adligen Geschlechter in drei Klassen geteilt, gräfliche, frei-herrliche und gewöhnliche adlige. Der Unterschied zwischendiesen Klassen bestand, außer in verschiedenem Sitz und Stimm-recht im Ritterhause, in den verschiedenen Privilegien, die siebesaßen. Hierzu kam nach und nach auch die Verschiedenheitin den Vermögensverhältnissen, ein Unterschied, den indessen diegroße Reduktion 1680 bedeutend verminderte. Zu diesen Kate-gorien ist endlich nach 1809 noch eine gekommen, die dadurchentstand, daß alle nach diesem Jahre in den adligen oder einenhöheren Stand erhobenen Personen die Würde nur für sich und denältesten männlichen Sprößling Glied für Glied erhalten haben 1 ).Hierdurch ist nach dem genannten Jahre eine Gruppe Geschlechter

1) Regierungsform § 37.