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Moses Mendelssohn.
welches Vorrecht kann ich vor meinen übrigen Mitbrüdern haben,eine Ausnahme zu verlangen?"
Erst den häufigen Ermahnungen seiner Freunde gelang-es, ihn endlich zur Abfassung einer Bittschrift zu bewegen,die d'Argens persönlich übergab — und Mendelssohn bekamkeine Antwort; es erwiess sich, dass die Bittschrift — ob ab-sichtlich oder unabsichtlich, bleibe dahingestellt — verlorengegangen war. Auf ein Duplieat derselben schrieb dArgens:,, Un Phüosophe mauvais catholique supplie un PMlosoplie mauvaisProtestant de donner le privüege a un PMlosophe mauvais juif. 11y a trop de pMlosophie dans tout ceci, pour qiie la raison ne soitpas du cote de la demande." — Mendelssohn erhielt das Privi-legium 1763. Später bat er um die Ausdehnung desselbenauf seine Nachkommen, welches ihm aber Friedrich der Grosseabschlug und erst Friedrich Wilhelm II. 1787 der Wittweund den Kindern gewährte, wie es in der betreffenden Urkundeheisst: „wegen der bekannten Verdienste Ihres Mannes undVaters."
So milde Mendelssohn war, fehlte es ihm doch nicht anschlagfertigem Witz. Teller wandte sich einst an ihn mitfolgender scherzhaften Anrede:
An Gott den Vater glaubt ihr schon,
So glaubt doch auch an seinen Sohn.
Ihr pflegt doch sonst bei Vaters LebenDem Sohne gern Credit zu geben.
Mendelssohn antwortete:
Wie könnten wir Credit ihm geben?
Der Vater wird ja ewig leben.
Und die Abfertigung jenes Lieutenants ist bekannt, derihn anschnarrte: „Womit handelt er?" — „Mit etwas, wasSie brauchen können — mit Verstand."
Ein junger Schriftsteller brachte ihm einst einen Aufsatzüber die Freiheit des menschlichen Willens. „Ich habe IhrenAufsatz nicht lesen können," sagte ihm Mendelssohn, als ernach einiger Zeit um sein Urtheil bat. Der Autor, etwasempfindlich, entschuldigte sich, dass er belästigt habe. Mendels-sohn beruhigte ihn und versicherte, er habe wirklich Abhaltung*
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