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Über die Hamburgische Armenanstalt von 1788 - 1794
Entstehung
Seite
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Indessen ist dieses nur eine sehr vaguc Berechnung,und muß die Bestimmung der Uebcreinkunft zwischen denverordneten Behörden und den competenten Vorstehern derArmen-Anstalt unbedingt überlassen bleiben; soviel scheintjedoch ausgemacht, daß in einer solchen Summe der Staatnickt mehr geben würde, als wofür er reichen Ersatz indem ihm jetzt zufließenden Ertrage der Abgabe» findet, aufdie früher die Armen-Anstalt angewiesen war, was eineinziger Blick auf die betreffenden Einnahme-Pöste in denBilanzen der früheren Jahre ergicbt.

Soll nun aber, sobald die Armen-Anstalt die ihr ge-bührende Stellung wieder eingenommen hat, und die Fol-gen in den reichlicheren Beiträgen der Privatwohlthätigkeitsich beweisen, soll dann Alles was, und wie es, früherbestand, unbedingt auch wieder hergestellt werden? Dasist eine Frage, die einer nähern und gründlicheren Erörte-rung bedarf, als ihr in diesen wenigen Blattern gewidmetwerden kann; die einer Erörterung bedarf der vor allenDingen das voranqehen muß, worauf es.ganz hauptsächlichder Wunsch des Verfassers ist, hinzulciten, eine gründ-liche und durchgreifende Untersuchung des Zustandcs derArmen. Darum soll hier auch von keinem Vorschlage ir-gend einer Art, der die Sache selbst schon berührt, die Redeseyn; möge er sich auf Beschäftigung der Armen durchspinnen oder sonst, möge er sich auf Wiedereinführung desalten Schulwesens, möge er sich selbst auf Herstellung derVorschuß-Anstalt beziehen, die vor allen segensreich in ihrenWirkungen war, und gegen die sich die wenigsten Ein-würfe absehen lassen, sobald nur die Kräfte zu ihrer^Durch-führung hinreichen. Aber Eines wagt der Verfasser vor-zuschlagen, nämlich: daß eine allgemeine und durchgreifendeUntersuchung der Lage der Armen, wie sie der Gründung derAnstalt im Jahre voranging, etwa unter Lettungeines Ausschusses von Vorstehern und Pflegern, wiedervorgenommen werde, damit alsdann geschehe was Noththut. Und es wird alles geschehen können was Noth thut,sobald die Armen-Anstalt nur wieder auf die Grundlagezurückgeführt, von der sie ausgegangen ist, den Wohl-thätig^citssinn des Publicums, auf daß sie mit diesem steheund falle.