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Nach mehreren wiederholten Versuchen hatte man ge-funden, daß es nicht gcrathcn sep, die Anschaffung undVcrthcilung der Kleidungsstücke den Armenpflcgcrn alleinzu überlassen; thcils, weil sie dieselben wegen der dadurchbewirkten Concurrenz mehrerer Käufer zu thcuer bezahlten;theilS, weil dadurch die Einförmigkeit in den Grundsätzender Bertheilung zu sehr erschwert wurde.
Einer Deputation wurde daher vom Collcgio aufge-tragen, das Zeug anzuschaffen, und die Hemder und Klei-der von einigen Armen selbst verfertigen zu lassen. Esbrauchte folglich diese Art von Arbeit zugleich als ein Mit-tel des Unterrichts der Kinder in den Schulen. Der Arme,der Kleidungsstücke brauchte, reichte bei der Deputation einevon dem Armcnpslcgcr und den Bezirksvorstehcr unterzeich-nete Empfehlung ein, und erhielt sodann die Kleidung.
Die Kinder erhielten Hcmder und Kleider blos durchdie Schulcommission, nach Maaßgcbung ihres Verhaltens.
Hamburg hat in dieser Rücksicht eine ungünstige Lage,daß sich aus allen umherliegenden armen Gegenden eineMenge Leute in der Stadt sammeln, und unter denselbenviele fremde Armen. Es war festgesetzt, daß man erst durchdreijährigen Aufenthalt in der Stadt auf Unterstützung An-spruch haben sollte, obwohl man zu gleicher Zeit für Un-glücksfälle, Krankheit oder Kindbetten, Ausnahmen machte,die man in allen Fallen als gerechte Ansprüche auf Mild-thätigkeit ansah. Es wurde im Zucht- und Werkhaus einGasthaus für die fremden Armen angelegt, wo sie sichdrei Tage lang aufhalten konnten, nach deren Werlaus siemit einem Zehrpfcnnig weiter geschickt wurden. Zugleichverbot man, keinen Fremden aufzunehmen, ohne es derObrigkeit oder dem Armenpflcger zu melden, bei Strafe,die Unterhaltungskosten des Fremden selbst zu tragen, wenner innerhalb drei Jahren einer Unterstützung bedürfen sollte.
Nach diesen Grundsätzen nun wurde die Armcnanstaltim Octobcr 1?88 in Gang gebracht. Vorläufig hatte mandem Publicum umständlich alle dabei gehegte Absichten und