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haftbar geblieben war. Mit der ehemals gleichfalls Goldenbergischen Vogteiin Oberwinterthur, Lehen von Fürstenberg, seit dem Tode Egolfs von Golden-berg aber im Besitze der Herren von Hallwyl auf Schloss Hegi, gieng im Jahre1587 eine neue Handänderung vor, und zwar gelangte diese Yogtei, wie zuvormit der Yogtei Ellikon geschehen, bei Anlass des Verkaufes von Schloss undHerrschaft Hegi durch die Hallwyl an die Stadt Zürich. Laut Kaufbrief vom8. Brachmonat 1587 S5 ) verkaufen nämlich AVolf Dietrich von Hallwyl, Yogtzu Güttingen, und Jacob Sigmund von Hallwyl, Gebrüder, für sich und ihrelieben beiden Brüder und sechs Schwestern, sämmtlich Kinder des weylandedeln und festen Dietrich von Hallwyl und mit Rath, Gunst, Wissen undAYillen des edeln und festen AValther von Hallwyl zu Salenstein, Gerichtsherrzu Blydegg, ihres freundlichen lieben Yetters, der Stadt Zürich um 26300 Guldenund 200 Gulden Constanzer AVährung als Trinkgeld und Verehrung an WolfDietrichs von Hallwyl Gemahlin:
Schloss und Burgsäss zu Hegi in der Grafschaft Kyburg „mit JIuss,Hoffstatt, Hoffreitti, stallung, schür, torgel und Städel, wie das im Zirek vnndthor des Schlosses begriffen" nebst mehrern Kraut- und Baumgärten, in dereneinem eine Fischgrub befindlich, Bauernhaus und Krautgarten nebst Holz-gerechtigkeit im Ilegner Berg, eine aus der Eulach zu wässernde AAGese, vieleandere Güter als Hanfpünten, AViesen, Ackerland, ein zweites Bauernhaus,alles in der Nähe des Schlosses, dann in allen drei Zeigen 110 Jucharten undan AVieswachs 24 Mannwerk, an Reben zu Hegi und AViesendangen ungefähr13 Jucharten, sammt der Gerechtigkeit der AVein- und Steckenfuhr von 3Jucharten zu AViesendangen, eine Trotte zu AViesendangen sammt AViese, itemdie „Mistgerechtigkeit" zu AViesendangen, wo ein jedes Haus jährlich eineFahrt Mist in die Reben zu liefern schuldig ist, deren ungefähr 60 sind, circa60 Jucharten Holz und Boden in einem Einfang genannt Schönholz, dann anewigen unablösigen Kernengülten 70 Mütt und ein Viertel, an Habergülten 32Malter und 13 Viertel, den Zehnden zu Hegi, der in gewöhnlichen Jahren circa25 Malter Fäsen und 8 Malter Haber abträgt, den AVeinzehnden zu Hegi undStadel, jährlich circa 12 Saum, an ablösigen Geldgülten 166 Gulden 39 Kreuzer,an alten Hennen 118, an jungen Hühnern 63, an „bsetzten" (?) unablösigenEiern 260, an Pfeffer 1 ti, an Tagwen 94, item die niedere Gerichts-herrlichkeit mit Frevel, Bussen, Gebot und Verbot bis auf 9 Tb zu Hegi,Oberwinterthur, AViesendangen, Gundetschwyl und Zünikon, sammt dazugehörigen Höfen, das Meyeramt zu AViesendangen mit seiner Gerechtigkeit,die zum Schloss Hegi gehörenden leibeigenen Leute, ungefähr 200 Personen,item die Lehenschaft und Collatur der Caplaneipfründe Pfät'fikon, das Tavernen-recht zu Oberwinterthur und AViesendangen, das „Gmeinwerch" im Tegerleingenannt,
ferner alles, was im Schloss und den zwei Bauernhäusern niet- undnagelfest, dazu Heu, Stroh, Trottgeschirr, Holz, Stecken, Laden, alle Fässer,endlich auch noch einen Tlieil des Jahresnutzens von allen den Gütern undRechten. Ueberdiess verpflichten sich die Verkäufer von wegen der Mannlehen,freien und Afterlehen, gegenüber dem Bischof von Constanz, dem Abt vonSt. Gallen und dem Grafen von Fürstenberg, dieselben in ihren Kosten auf-zusenden, und den Herren Käufern in ihren Kosten vor den Lehensherrenzuzustellen.
AVas die in dem eben berührten Verkaufe inbegriffenen fürstenbcrgischenJjehen der Yogtei Oberwinterthur und Yogtei AViesendangen anbetrifft, resp.deren Uebertragung auf Burgermeister und Rath der Stadt Zürich, so entnehmenwir einer mit den fürstenbcrgischen und zürcherischen Siegeln versehenen