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Urkunde vom 6. Februar 1590 SG ), dass vor dem Grafen Heinrich von Fürsten-berg, Heiligenberg und "Werdenberg, Landgrafen in Baar etc. zu Donauescliingenerschienen waren Wolf Dietrich von Hallwyl einerseits und der Stadt Zürich„ansehenliche Botschaft und Bevelchhaber" anderseits, um die Uebertragungder Lehen zu erwirken, oder der von Hallwyl um „Aufnehmung" derselben,und die zürcherische Rathsbotschaft um Belehnung mit denselben anzuhalten,welchen Ansuchen auch der Lehensherr bereitwilligst entspricht. Nach Lehens-brauch soll aber die Stadt Zürich, da die. Vogtei Oberwinterthur ein rechtadelich Mannlehen ist, dieses Lehen „vermannen" mit einem gleichen „adels-genossen" Lehenmann, nämlich mit dem edeln und festen Hans Escher, derZeit Seckelmeister zu Zürich, welcher das Lehen mit seiner Zubehör im Namender Stadt Zürich auf sich und seinen Mannsstamm, so lange dieser währt,empfangen und tragen soll. Für das Lehen der Vogtei Wiesendangen, dasein Lehen für Söhne und Töchter ist, stellt die Stadt Zürich als Lehensträgerden edeln und festen Hans Jörg Grebel, seine vier Brüder und deren Söhneund Töchter.
War es für den Junker auf der Mörspurg und Inhaber des Meyeramtes zuOberwinterthur schon ein Schlag gewesen, als die Vogtei im genannten Dorfenicht mehr seiner eigenen, sondern einer fremden Familie (denen von Hallwylauf Hegi) verliehen wurde, und musste diess nothwendig zu Zank und Haderzwischen den Besitzern der zwei niedern Gerichtsbarkeiten in demselben Dorfeführen, so wurde die Lage für den Meyerherrn noch kritischer von dem Momentean (1587), da ihm als Vogtherr zu Oberwinterthur nicht mehr ein Privatmanngleich ihm, sondern der Vertreter des Landesherrn, also der stadtzürcherischeObervogt im Schloss Hegi, gegenüberstand. Diese immer schwieriger werdendeSituation mag die Familie Blaarer veranlasst haben, einen Käufer für SchlossMörspurg und Meyeramt Oberwinterthur zu suchen. Dieser Käufer war in derStadt Winterthur bald gefunden, dagegen scheint man über die Kaufsummehin und her gestritten zu haben. Dem Erbtheilungsinstrument von 1572 liegennämlich verschiedene Anschläge oder Werthungen von Mörspurg und seinenZugehörden aus den Jahren 1597 und 1598 bei, welche, je nach dem sie vomVerkäufer oder Käufer herrühren mögen, um circa 3000 fl. differiren.
Um am Schlüsse unsers Vortrages Schloss Mörspurg mit seinen Gütern,Gefällen und Gerechtigkeiten, wie es zur Zeit seines letzten junkerlichen Eigen-thümers bestand, kennen zu lernen, wollen wir den ausführlichsten der Kaufs-Anschläge mit derjenigen Werthung aller Objecte, wie sie schliesslich beimdefinitiven Verkaufe zu Grunde gelegt wurde, zur Mittheilung bringen 87 ):„Anschlag vber den Sitz vnnd Schloss zu Merspurg sammpt siner Zugehörttgerechtigkheitt güetteren gfellenn vnnd Inkommenn.
Erstlich dass Schloss, Schlossrein vud Krutgarten daran, sammptt einergantz gemurethen schür, Throtten und Kornschüttinen — daruf Schaff-schwinvnd Ilücner stedlenn sammpt dem Karen ald wagenschopf, dessglichen zweigenburs lliiseren vnd einem Wösch IJuss vnd brunnen, alles by einanderen, zunechst vmb dass Schloss Merspurg gelegen. So denne genants Schlosses zu-gehörenden freyheiten vnd gerechtigkeiten, lehen libeignen lüthen sammptt demWeidrechten Im Limperg Jerlichen zwey houptt vech dar In zu schlahen Itemden Grichtenn zu Oberwinterthur so man dass Meiger Ammptt nemmpttIst alles angeschlagen vmb ........ 3000 gl.
Ttem 2 Ilanffpündten 7 viertliger sath, Winterthurer Messesaller nechst by dem Schloss gelegenn Jedes Viertheis sath per 20 gl.angeschlagenn Thutt ......... 140 gl.
Uebertrag 3140 gl.