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Die Herren von Goldenberg auf Mörspurg, ihr Ende und Erbe
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lOjähriges, wie 1428 Jakob von Goldenberg und seine Geschwister 62 ),sondern in ein anhaltendes Bürgerrecht. Der vom Montag vor St. Niclaustag1501 datirte Bürgerbrief 63 ) verpflichtet den Goldenberger, so lange er ausser-halb der Stadt wohnt, zu einer jährlichen Steuer von zwei, falls er aber inder Stadt haushäblich sein sollte, von drei Gulden, am gewohnten Steuertagzu entrichten, womit er und die Seinen dann all ihr fahrendes Gut versteuert,und wenn sie letzteres wegziehen wollen,verabzugt" haben sollen. DerJunker ist nicht verbunden, mit den Bürgern zutagwen", zu wachen undausserhalb die Stadt zureisen", es sei denn, dass auch die Mitglieder deskleinen Käthes tagwen, wachen oder die Thore behüten müssen, in welchemFalle auch der Goldenberger hiezu verpflichtet ist. Stellen im Rathe oderGerichte der Stadt, überhaupt städtische Aemter anzunehmen, ist der Junkernicht verbunden; dagegen ist bestimmt ausbedungen, dass er und seine neuenMitbürger gegenseitig sich nur vor dem Gerichte der Stadt Winterthur belangendürfen. Das Mühlen- und "Wein-Umgelt soll Goldenberg wie andre Burger zuentrichten schuldig sein, dafür aber auch das Recht haben, wie Diese Brücken,Brunnen, Steg, Weg, Holz, Feld, Wunn und Weid zu nutzen.

Mit dem Eintritt in den Bürgerverband von Winterthur wurden dieGoldenberger auch Mitglieder der alten Corporation derHerrenstube" daselbst,welche die in der Stadt und auf den benachbarten Schlössern wohnendenEdclleute, die in den Schriften dieser Gesellschaft stets sorgfältig von demalten Landadel unterschiedenenWappensgenossen", die Geistlichkeit und dieersten städtischen Magistratspersonen zu einem geselligen Yereine verband.Laut einer Tafel von 1521 64 ) umfasste die Gesellschaft damals folgende Mitglieder:

Die Edeln Burkhard von Hallwyl, Jörg von Hinwyl, Hans Conrad vonRümlang, Wolf von Landenberg, Hans von Goldenberg, Jochem Mötteli vonRappenstein, Hans Jakob von Ulm, Laurenz von Saal, Thomann Wellenberg,Marx Russinger und Balthasar Sanazeller; die Aebte von Petershausen, Fisch-ingen und Rüti, Probst und Capitel zu Einbrach, den Klostermeister zu Töss,das Klösterlein Beerenberg, sechszehn geistliche Herren in der Stadt, sechssolche auf dem heiligen Berge, sechs und dreissig Geistliche auf benachbartenLandpfründen, den Wappensgenossen Herrn Hans Heinrich Hegner, den je-weiligen Herrn Schultlieissen, Stadtschreiber und Spitalmeister. In der Folgetraten an die Stelle der im Eingange des Verzeichnisses genannten Edelleutedie Besitzer der benachbarten Burgen und Schlösser, edel oder unedel; zu denWappensgenossen kamen hinzu die in's Winterthurer Bürgerrecht eingetretenenSteiner von Pfungen und Wülflingen, vor Allem aber als Standespersonen derjeweilige zürcherische Landvogt auf Kyburg und die zürcherischen Obervögteund Amtleute der Umgegend.

In unsern Tagen denn die Gesellschaft besteht als einzige der Winter-thurer Zünfte noch heute und feiert alljährlich ihrHühnermahl", gehörenzu ihr als erbliche Zünfter durch ihre Geburt die Mitglieder der FamilienHegner und Steiner, dann von Besitzes wegen die jeweiligen Inhaber der ehe-maligen Burgen auf etwa eine Meile in der Runde, wie Goldenberg, Hett-lingen, Pfungen etc. etc., endlich durch Amt oder Würde die Geistlichen undhöheren Lehrer der Stadt, die Geistlichen des Capitels Winterthur, die Aerzteund Doctores, die höhern Beamten.

Aus der Stadt Winterthur, in welcher die Junker auf Mörspurg häufigihrem Bedürfnisse nach Geselligkeit nachgehen mochten, zur Burg zurück-kehrend, sehen wir den Burgherrn, Hans v. Goldenberg ohne Zweifel denSohn des uns aus dem siegreichen Streit mit Ludwig Egli von Herdern be-kannten Hans des ältern, und der 1484 als seine Braut bezeichneten Magdalena