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uns freundlich an, dass keinerlei Anhaltspunkt für die Annahme vorhandenist, als hätten die Zürcher ihre neuen Vasallen auf Mörspurg es entgeltenlassen, dass sie in dem kritischen Jahre 1460 die Treue gegen ihre alt ange-stammten Lehensherren nicht zu verläugncn vermocht hatten.
"Wie ihre Vorfahren, die Meyer von Mörspurg, so besassen um diese Zeitauch die Goldenberger leibeigne Leute, wie denn z. B. im Jahre 1468 diezwei Junker Hans Heinrich zum Thor zu Teufen und Hans von Goldenbergzu Mörspurg vier leibeigene Geschwister Bucher, Heini, Hans, Verena undGreda so unter sich theilen, dass jeder der Leibherren einen Mann und ein"Weib erhält. 55 )
"Was nun die verschiedenen Ijohen anbetrifft, auf denen vornehmlich— allerdings neben einigen Eigen-Gütern — die sociale Stellung der Golden-berger beruhte, so hatten einige derselben in dieser Periode die Lehensherrengewechselt; so vor Allem Burg Mörspurg selbst, als deren Lehensherren seitder Besitznahme der Grafschaft Kyburg durch die Stadt Zürich deren Burger-meister und Rath erscheinen. So empfängt denn 1478 Hans von Goldenbergvon Burgermeister Heinrich Göldli und 1482 von Burgermeister Heinrich RöustNamens des Rathes Zürich Lehenbriefe um den halben Theil des SchlossesMörspurg, sammt dem Zehnten zu Stadel und 3 Mütt Kernen Geldes zu Embrachals rechte Lehen. 50 )
Die Vergebung des zweiten Lehens, dessen die Goldenberger genossen,des Meyeramtes Oberwinterthur, stand noch fortwährend, wie schon zu denZeiten, als wir die ersten Glieder des Geschlechtes der Meyer von Oberwinter-thur, nachmals von Neuenburg und Mörspurg kennen lernten, dem Bischof vonConstanz zu, und 1492 am 10. Mai findet eine neue Belehnung des Hans vonGoldenberg zu Mörspurg mit dem Meyeramte Oberwinterthur durch BischofThomas und den Domprobst zu Constanz statt. 67 )
Das dritte Lehen dagegen, dessen Inhaber die Goldenberger waren, hatteebenfalls eine Handänderung der Lehensherrschaft erfahren. Die Vogtei Ober-winterthur, deren Verpfändung von Junker Hans Meyer von Mörspurg anseinen Tochtermann Egbreclit von Goldenberg 1365 der Freie Walther vonKlingen als Ijehensherr gestattet hatte, war inzwischen an die Grafen vonFürstenberg als Lehensherren übergegangen, und zwar hat dieser Uebergangzuerst von den Freiherren von Altenklingen auf ihre Stammesvettern, dieFreiherren von Ilohenklingen, und nach dem Tode des letzten Hohenklingen,Ulrich, um 1444, mit einigen Haupttheilen von dessen Erbschaft — wenigernach Erbrecht als in Folge einer von dem Erblasser mit dem Erben getroffenenund den 23. August 1471 von Kaiser Friedrich ratificirten Uebereinkunft —an dessen Verwandten, den Grafen von Fürstenberg, stattgefunden. 5 ®)
So sehen wir also, mindestens von 1493 an, vermuthlich aber schonetwas früher und bis zur Umwälzung am Ende des 18. Jahrhunderts, dieGrafen von Fürstenberg als Lehensherren die Vogtei Oberwinterthur verleihen.Heinrich, Graf von Fürstenberg und Landgraf in der Baar, belehnt Montagsnach St. Ulrichstag 1493 seinen getreuen Hans von Goldenberg mit der Vogteiund dem Gerichte zu Oberwinterthur als mit einem rechten Mannlehen, wieer und seine Vordem es von der Grafschaft Fürstenberg bisher zu Lehengehabt haben. 59 )
Nachdem wir uns Rechenschaft darüber gegeben haben, welchen Herr-schaften die Herren von Goldenberg auf Mörspurg zu Ausgang des 15. Jahr-hunderts als Ijehensträger verpflichtet waren, kehren wir zu ihren Erlebnissen,wie sie uns durch die Urkunden gespiegelt sind, zurück.
Es lässt sich denken, dass die Leute von Oberwinterthur mit ihrem Vogt-und Meyerherrn, der ihnen als nächste Obrigkeit vorgesetzt war, nicht immer