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und seine Erben den "Weingarten verkaufen wollen, so sollen sie ihn vorerstden Hüttweilern, oder denen, die dannzumal das Gut von Petersliausen bauen,um fünf Schillinge billiger als Andern anbieten; haben die Iiüttweiler oderihre Nachfolger zum Kaufe keine Lust, so soll Sehaimer vor das Gericht zuOberwinterthur gehen, und den Weingarten den Petershausener-Gotteshausleutenantragen, welche ihn ebenfalls 5 Schillinge billiger als Andere sollen kaufenkönnen. Will kein Gotteshausmann den Rebberg, so kann Sehaimer ihn an-bieten, wem und wie er will, immerhin dem Gotteshause Petershausen undseinem Gute an dem bezeichneten Zinse unschädlich; nur soll er den Wein-garten nicht an Klöster, Spitäler oder Edelleute auf dem Lande verkaufen. 35 )Letztere Klausel, wonach man am Liebsten einfache Bauersleute zu Nach-baren haben mochte, erhält noch etwelche Beleuchtung durch eine vom 17. Mai1361 datirte Erklärung des Officials von Constanz, laut welcher Abt Burkhardvon Petershausen vor ihm erschienen sei, und sich beklagt hätte, dass Rudolfvon Adlikon, Ritter, ihn am Genüsse eines Hauses und Hofes in Oberwinter-thur gehindert habe, wonach aber ferner der Official den Ritter zu dem Ver-sprechen gebracht habe, von seinen Ansprüchen abzulassen. 36 )
Wir sehen nun das Ende des Geschlechtes der Meyer herannahen ; dennJohannes hatte keinen Sohn, und vermachte desshalb 37 ) seiner Tochter Annaden Zehnten zu Stadel, den alten Weingarten daselbst, den Acker auf der Eggund das Holz im Esche, wozu 1359 Herzog Friedrich von Teck, österreichischerHauptmann und Landvogt, seine Zustimmung giebt. Diese Erbtochter Annanun vermählte sich mit Egli (Egbert), dem Sohne des österreichischen Vogtesauf Kyburg, Ritters Egbrecht von Goldenberg, und brachte dem GoldenbergischenStamme — vorläufig in der Person ihres Schwiegervaters, des Ritters Egbrecht
— schon bei Lebzeiten ihres Vaters 1363, wie wir oben gesehen, das öster-reichische Lehen der Burg Mörspurg zu.*) Ungefähr gleichzeitig mag auchdas Amt und Lehen, das den Meyern ihren Namen gegeben und sie zuerstemporgehoben hatte, das bischöflich constanzische Meyeramt in Oberwinterthur,auf den Ritter von Goldenberg übertragen worden sein. Eine Urkunde hier-über liegt uns zwar nicht vor. Endlich gieng auch noch ein drittes Amt undRecht, das nebst dem Burglehen von Mörspurg und dem Meyeramte in Ober-winterthur den Meyern von Mörspurg zuständig gewesen war, und mit welchemdie gesammte niedere Gerichtsbarkeit in Oberwinterthur sich in der Hand derJunker auf der Mörspurg vereinigt gehabt hatte, also die Vogtei Oberwinter-thur, auf den Nachfolger der Meyer, den Goldenberger, über, so dass neuer-dings und bis zum Aussterben der Goldenberger nach mehr als zweihundertJahren grundherrliche und vogtherrliche Gerichtsbarkeit im genannten Dorfe
— deren Competenzen wir später genauer kennen lernen werden — in derHand der Lehensinhaber von Burg Mörspurg vereinigt liegen blieben. Am15. October 1365 erlaubt nämlich 38 ) der Freie Walther von Altenklingen
*) Dass nicht der Kitter Egbrecht, Yogt auf Kyburg, der Mann der Erbtochter Meyervon Mörspurg gewesen, sondern sein Solln, 1369 noch einfach Egli und ohne Kittertitel ge-nannt, »rgiebt sich daraus, dass Montag vor St. Martins Tag 1369 vor Cunrat von Saal,Schultheis« zu Winterthur, Egli von Goldenberg, Herrn Egbrechts Sohn und Frau Anna vonMörsperg, Eglis Frau, ihre Zustimmung zu dem Verkaufe des Zehntens in Gotzentvville (beiSeen) ertheilen, der 6 Mütt Kernen, 3 1 / 2 Malter Hafer und 10 Hühner abträgt, und Lehenvon der gnädigen Herrschaft von Oesterreich um 116 U Zürcher Pfennige ist, und welcherZehnten der Frau Anna mit andern Gütern als Pfand versetzt war für ihre "Widerlegung undMorgengabe von der gnädigen Herrschaft von Oesterreich. Diesen Verkauf an den Prior desGotteshaunes Beerenberg hatte Herr Egbrecht von Goldenberg bewerkstelligt, worüber erDienstag nach Allerheiligen 1369 unter seinem Siegel Urkunde giebt. Urkunden Amt "Winter-thur 130. 131.