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Die Herren von Goldenberg auf Mörspurg, ihr Ende und Erbe
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Meyeramt versahen? So sehen wir denn in einer Urkunde von 1292 19 ), dassHerzog Albrecht von Oesterreich Rudolfen dem Meyer von MOrsberg, demer 40 Mark Silber Dienstgeld schuldet, dafür 4 Mark Geld auf dem Hofe zuStadeln verschreibt. Da der Meyer Rudolf hier mit dem Zunamen von Mörsbergbezeichnet wird, ist anzunehmen, dass er bereits von der Herrschaft Oesterreichmit dem Lehen der Burg Mörspurg und zwar der eigentlichen Grafenburg, vonwelcher er sich nennt, betraut gewesen sei. Yon dieser Zeit an kommen nundie Zunamen von Neuenburg und von Mörspurg bei den Meyern zu Ober-winterthur ohne Unterschied vor, bis gegen die Mitte des 14. Jahrhunderts dieBezeichnung Meyer von Mörspurg auch einfach von Mörspurg oder Mörsberg das Feld behält. Verfolgen wir nun die urkundlichen Regesten über diesesvom Glücke getragene Meyergeschlecht weiter.

1293 wird uns Rudolf der M. v. N. wieder genannt 20 ), da er vom Ratheund den Burgern von Zürich 15 "u Pfenninge als Ersatz für den Schaden erhielt,der auf der Reise nach Wyl den Leuten in Oberwinterthur zugefügt worden.

1307 und 1308 erscheint der strenge Herr Rudolf, der Meyer von derNeuenburg, Ritter, wahrscheinlich der dritte des Namens Rudolf, insofern manden 1217 vorkommenden R. Meyer von Oberwinterthur auch als einen Rudolfansprechen darf, urkundlich. Im ersten Jahre ist er neben zahlreichen andernRittern und Edelknechten aus den Familien Gachnang, Schwandegg, Goldenberg,Adlikon, Sulz, Hettlingen und Sehen und aus Burgergeschlechtern der StadtWinterthur Zeuge, als der Freie Jakob von Wart mit Zustimmung seinesBruders Rudolf dem Kloster Töss seinen Meyerhof in Dättlikon verkauft. 21 )

1308 bestätigen Abt Diethelm und der Convent von der Reichenau dieSchenkung gewisser ihnen erblehenpflichtiger Güter durch die Wittwe BerchtoldProbsts von Klingnau an den strengen Rudolf Meyer von der Neuenburg, Ritter,und Rudolf, genannt Pfaff, von Rheinau. 22 ) Aus diesem Documente, anwelchem die wohlerhaltenen Siegel des Reichenauer Abtes und des RittersRudolf hängen, lernen wir den Wappenschild des Geschlechtes der M. v. N.kennen. Er ist getheilt, und zeigt im obern Felde einen nicht aufgerichtetenschreitenden Löwen, im untern ein Schachbrett. Die Umschrift lautet: S. R.VILLICI D. NOVO CASTRO. MIL. Zu diesem Schilde gehörte nach derZürcher Wappenrolle als Helmzier ein mit Pfauenspiegeln besteckter Adlerkopf.

1314 gestattet von der Burg Balb aus der Freie Lütold von Regensbergdem Beringer von Windegg, die Vogtci zu Fägschweil, die Beringe;r von ihmzu Lehen hat, dem Herrn Rudolf dem Meyer von der Neuenburg und dessenSohn Johannes zu vermachen, für den Fall, dass er, Beringer, ohne Erbenstürbe. 28 )

Dass die Meyer, die uns beschäftigen, um diese Zeit bereits leibeigeneLeute besassen, geht aus einer Urkunde von 1325 hervor 24 ), laut welcher dieFreien Werner und Heinrich von Rosenegg, Gebrüder, gestatten, dass ihrLeibeigener Heinrich Vederlin von Rielasingen seine Tochter Kathrine einemKnecht Namens Konrat Biedermann von Tembrunnen zur Ehe gebe, welcherLeibeigener von Johannes und Rudolf Meyer von der Neuenburg ist, und sichmit den beiden Meyern dahin verständigen, dass der halbe Theil der aus derEhe hervorgehenden Kinder ihnen den Meyern gehören solle.

1339 ist der bereits genannte Johannes, der Sohn des Ritters Rudolf,Zeuge bei einer Schenkung des Gutes Breitenmatt am Irchel durch die FamiliePlcto von Winterthur an das Kloster Töss. 26 )

Von 1339 und 1346 datiren zwei Lehenbriefe 20 ) vom Kloster Petershausenund vom Bischof von Constanz letzterer Lehensherr des Meieramtes inOberwinterthur um Wiesen im Kelhof Oberwinterthur zu Gunsten von