tigimgen entriss. Mit vier schuldigen Dienstpferden stiess er zum Heereseines Landesherrn, des Herzogs Moritz zu Sachsen, als dieser, um aufBefehl des Kaisers die ßeichsacht gegen den Kurfürsten Johann Friedrichzu vollstrecken, sich 1546 in den Besitz der kursächsischen Länder setzte.Der Kurfürst, welcher zur Zeit im südlichen Deutschland an der Spitzedes schmalkaldenschen Heeres den Kaiserlichen gegenüber stand, eilte aufdiese Nachricht im November von Augsburg mit 10,000 Mann nach seinenbedrohten Landen, vertrieb seinen Vetter Moritz daraus und setzte sichausserdem in Besitz des grössten Theiles der diesem gehörenden Land-schaften. Am 26. December 1546 eroberte er Heldrungen, später auchSangerhausen und Weissenfeis, und erliess an die Befehlshaber der festenSchlösser einen offenen Brief, worin er sein kurfürstliches Wort verpfän-dete, dass Allen, die sich ihm ergeben würden, Sicherung und Schutzihrer Leiber, Weiber, Kinder und aller ihrer Güter zu Theil werden sollte.
Heinrich von Witzleben' hatte, als er in voller Kriegsrüstung denWendelstein verliess, das Kommando auf demselben Jason Witzleben,seinem Bastardbruder*), anvertraut, und dieser übergab, dem offenen Briefe
*) Heinrichs Vater, der Bitter und Doctor Dietrich von Witzlehen, der erst spätheirathete, hatte aus der Zeit seines „Peregriniren's" her zwei Bastardkinder: JasonWitzlehen und eine Tochter. Seit 1532 war Jason Probst des Klosters Rosslehen(„Meine Vettern — Heinrich und Friedrich — haben auch ihren Bastard-Bruder zumProbst ins Kloster gesetzt, der bei 6 oder 7 Jahren das Kloster im Regiment gehabt,"schreibt am 3. Februar 1539 der Ritter Friedrich von Witzleben zu Wolmirstedt) undais solcher verwaltete er nicht nur die Einkünfte des Klosters, sondern stand auch inAbwesenheit seines Junkers Heinrich von Witzleben der ganzen Herrschaft Wendelsteinvor. Um der getreuen fleissigen Dienste willen, die er ihm vielfältig bewiesen, gabihm Heinrich im Jahre 1552 einen im Dorfe Rossleben gelegenen freien Edelmannshofmit 10 „Hintersetler-Höfen," etwa 4 Hufen zehntfreien Landes, 32 Ackern Wiesen,30 Ackern Weinbergen, dem Ziegelofen zu „Mechtilroda", SO Ackern Holz, einerFischerei und bedeutenden Getreidezinsen, zu rechtem Männlehn, wofür Jason Heinrichund dessen Erben, so of: sie es fordern würden, mit einem reisigen Knecht oder Pferdezu dienen schuldig sein sollten. In dem von Heinrich von Witzlehen am Mittwoch nachvocem jucunditatis 1552 für den „Erbaren vesthen Jason Witzleben, die Zeidt vor-waltern zu Rossleben" darüber ausgestellten Lehnbriefe (Orig. in einem Actenheft desArchivs zu Rosslehen), zu dem auch Heinrichs Vetter Georg Friedrich von Witzlehenzu Wolmirstedt als Mitbelehnter seine Zustimmung gab, wurde die Bestimmung auf-genommen, dass, im Fall Jason ohne Söhne versterben sollte und etwa eine Tochter,Schwester oder Schwester-Kinder hinterlassen würde, diesen aus den dann heimfallen-den Lelmgütern 2000 FL auf ein Mal gezahlt oder dieselben im Besitz der Güter ge-lassen werden sollten.
Jason wohnte nun auf seinem Lehnliofe, dem sogenannten grossen Hofe, mit seiner