,sc der Familie von Witzleben. ' 4*?] ö ' 4 Nacli archivarisclien Quellen bearbeitet Gerhard August von Witzleben, (ßeneral - jUieutcuant j. D. und Hartmann August von Witzleben, fijauptmnun unb (ftompagitic-Cljef im 2. Jttagbcburg. 3itfaut.-$legimcnt Ito. 27. II. THE IL. BXBLIN, 1868. Verlag von A. Bath, Die DSeubelTfeitter ooit 1355-1525. I. Abschnitt. Christian von Witzleben, Höfrichter der Landgrafen in Thüringen, _ 1338 — 1874. Uhristian von Witzleben stammt aus dem Thüringischen, dem Uradel angehörenden von Witzleben'schen Geschlecht, welches nördlich von Arnstadt und südlich davon im Thüringer Walde vielfach begütert war. S. T. Till. Er ist der Stammvater der Wendelsteiner Linie und gehört unstreitig zu den bedeutendsten Männern unserer Familie. Sein Einfluss war Jahrzehnte hindurch entscheidend für die Geschicke Thüringens und sein Wirken und Schaffen ein segensreiches für seine Nachkommen. In richtiger Er- kenntniss, dass nur ein umfangreicher Grundbesitz dem Adel Macht und Ansehen dauernd verleihe, strebte er mit Erfolg danach und wusste ausserdem durch Kauf und Tausch seineu Grundbesitz zu arrondiren. Er wurde allerdings hierbei durch die Zeitverhältnisse begünstigt, aber er erkannte auch mit klarem Blick den günstigen Moment und erfasste ihn kühn mit männlicher Entschlossenheit. Christian von Witzleben wurde zu Anfang des 14. Jahrhunderts geboren und erscheint zuerst in einer Urkunde vom 24. November 1338, worin er mit seinem Vetter -dem Bitter Heinrich und seinem Bruder Conrad als Bürge des Grafen Günther zu Schwarzburg auftritt und dabei, wie sein Bruder, „frommer Knecht" genannt wird, zur Zeit also noch nicht l Ritter war. Iii einer späteren auf den Grafen von Gleichen bezüglichen Urkunde vom 20. Dezember 1346 wird er hoch famulus militaris, d. Ii. Knecht, 1350 jedoch schon Ritter genannt. Entscheidend für ihn war seine glückliche Partheiergreifung für den Landgrafen Friedrich II. von Thüringen in dem sogenannten Grabenkriege 1342 —1346. Die mächtigen Grafen von Orlamünde-Weimar, deren Herrschaft sich von Weimar aus über die goldene Aue bis zum Wendelstein und dem Städtchen Wiehe erstreckte, verbunden mit dem Grafen Günther von Schwarzburg, dem Grafen von Henneberg und vielen Thüringer Edlen, strebten dahin, sich der ihnen lästigen Oberhoheit des Landgrafen zu entziehen, fanden aber in dem Landgrafen Friedrich IL den Mann, welcher den erforderlichen Muth und die hinreichende Kraft besass, seine Gerechtsame zu schützen und zu wahren. Aus diesem Ringen um und gegen die landgräfliche Oberherrlichkeit entspann sich ein mehrjähriger Kampf, welcher sich auf die Einnahme einzelner Burgen und Städte und auf die Verheerung des gegenseitigen Gebiets beschränkte. Unter die Burgen, welche der Landgraf gleich beim Beginn des Krieges 1342 zerstörte, gehörte auch Witzleben, das Stammhaus unseres Geschlechtes. Rothe, sagt in seiner thüringischen Chronik: „Also begannen sie den Krieg und der währte vier Jahre. In der Zeit gewannen und brachen sie Kobestet etc., Witzeleiben, und fingen auf diesem Schlosse, wen sie darauf fanden." Es geht hieraus hervor, dass die auf Witzleben gesessenen Herren von Witzleben auf Seite des Grafen Günther von Schwarzburg standen, während ihr Vetter Christian von Witzleben sich im Gefolge des Grafen Heinrich von Schwarzburg auf landgrätlicher Seite befand und auf diese Weise in nähere Beziehung zum Landgrafen Friedrich II. trat, zu dessen vertrauten Rathen er auch bald gehörte. Die Grafen von Orlamünde sahen sich 1346 zu einem harten Frieden gezwungen, in welchem sie einen grossen Theil ihrer Besitzungen, unter anderen auch die Herrschaft Wiehe, dem Landgrafen abtreten und ihm einen anderen Theil ihrer zahlreichen Güter zu Lelm auftragen mussten. Ein Theil der auf diese Weise erworbenen Besitzungen wurde von dem Landgrafen benutzt, um die treu erwiesenen Edelleute zu belohnen, und so ward Christian von Witzleben 1347 mit dem Burglehn von Willer- stedt ('/■> Meile südlich von Büttstedt) und 1348 mit einem Hof und 10 Schock unverschlagener Groschen vom Geleite (Zoll) zu Büttstedt als Burglehen und anderen dergleichen Gefällen zu Spaal und Rodameuschel beliehen. Zwei Jahre darauf 1350 starb der Landgraf. Seine Söhne Friedrich, Balthasar und Wilhelm, die ihm in der Regierung folgten, hielten gleich ihrem Vater, Christian von Witzlehen hoch in Ehren und da auch die Grossmutter der jungen Landgrafen, die tüchtige und energische Landgräfin Elisabeth, welche die Zügel der Regierung während der Minderjährigkeit ihrer Enkel mit festen Händen führte, ein unerschütterliches Vertrauen zu Qiristian hatte, so war seine Stellung und sein Einfluss gesichert. Gleich nach dem Tode des Landgrafen Friedrich TT. ward Christian zum „Heimlichen" (Geheime Rath) der jungen Landgrafen und 1351 zu ihrem judex ciuiae (Hofrichter) ernannt. Tn dieser Stellung vereinigte Christian etwa die Machtvollkommenheiten eines heutigen Justizministers mit denen eines obersten Gerichtshofes. Um sein Ansehen zu keimzeichnen, erwähnen wir liier nur, dass er von der Landgräfin Elisabeth und ihren Söhnen, zugleich mit dem Kanzler Heinrich von Kottwitz und dem Marschall Friedrich von Wangenheim, 1356 zum Schiedsrichter erwählt wurde, wenn zwischen den landgräflichen Brüdern Irrungen wegen der gemeinsamen Regierung entstehen sollten. Christian von Witzleben bekleidete das hohe Amt des Hofrichters Ins zum Jahre 1362 und wird als solcher in fast hundert uns bekannten Urkunden erwähnt. Von der grössten Wichtigkeit für seine Nachkommen war die Erwerbung des Hauses Wendelstein. Auf einer etwa 160 Fuss hohen felsigen Höhe, die nach der Südseite hin steil abfällt und deren Fuss von den Wassern der Unstrut bespült wird, lag das feste Schloss Wendelstein an dem linken Ufer des genannten Flusses zwischen den Klöstern Memleb.en und Rossleben,. dem Städtchen Wiehe gegenüber. Tn der frühesten germanischen Zeit diente der Felsen als Opferstätte, wozu er sich seiner Lage nach ganz vorzüglich eignete. Später wurde er, zum Schutz der kaiserlichen Pfalz Memleben, mit einer Veste gekrönt, welche als Grenzstein zwischen den fränkischen und sächsischen Landen von Wichtigkeit war. Wann die Grafen von Orlamünde in Besitz des Wendelsteins kamen, ist nicht festzusetzen, wir wissen nur, dass er von ihnen 1,332 ausgebaut wurde. Zu der Burg gehörte, ausser den ihr an- 1* — 4 — liegenden Ländereien und Waldungen, Rossleben, Dort und Kloster, Hottendorf, Willerstedt, Allerstedt, Scliloss und Dorf, Kahlwinkel, Zeisdorf und Mechtilrode (jetzt Ziegelrode), Zinsen zu Nebra, Rieth, Heygendorf, Schoene- werda nncT Donndorf, Mühle und Sedel-Hof zu Wolnrirstedt, Acker und Holz in Wenigen-Memieben, Weingärten zuMemleben und an der Wachsenburg (einer der drei thüringischen Gleichen). Die Grafen von Orlamünde waren durch ihr rastloses Streben nach Macht und Herrlichkeit vielfach in Geldverlegenheit gerathen und sahen sicli so genöthigt, den Wendelstein für 300 Mark löthigen Silbers (etwa 4200 Tlilr.) an Christian von Witzleben zu versetzen. Diese Summe war im 14. Jahrhundert ein bedeutendes Kapital, und dass Christian von Witzleben über ein solches gebieten konnte, liefert den Beweis, dass er schon vor dem Besitz des Wendelsteins ein vermögender Herr war. Die Orlamünder mussten im Frieden von 1346 unter anderen Besitzungen auch den Wendelstein den Landgrafen abtreten, erhielten denselben jedoch für ihre Lebzeiten wieder in Besitz, versetzten ihn aber, wie Avir gesehen, an Christian von Witzleben. Die Söhne Friedrich II., Friedrich und Balthasar ertheilten im Einverständniss mit ihrer Grossmutter am 2. October 1355 an Christian von Witzleben aus Dankbarkeit für seine, ihnen und ihrem Vater geleisteten treuen Dienste die Mitbelehn- schaft über den Wendelstein. Hierbei wurde festgesetzt, dass die Landgrafen für den Fall, dass die Orlamünder stürben, ohne die Veste eingelöst zu haben, Christian und seine Nachkommen von Neuem mit dem "Wendelstein belehnen wollten; sollten jedoch die Grafen die Pfandsumme bezahlen, so sollte Christian oder seine Erben nach dem Tode der Orlamünder die 300 Mark löthigen Silbers an die Landgrafen geben und dafür das Scbloss wiedererhalten. Obgleich die nächst folgenden Belehnungen über den Wendelstein an Christian den Hofrichter und seine Söhne nicht nachzuweisen sind und die vorhandenen Lehnbriefe erst wieder mit dem Jahre 1404 beginnen, so bleibt doch das Jahr 1355 als das der Besitzergreifung des Wendelsteins durch Christian von Witzleben feststehen, denn von einer Wiedereinlösung durch die Orlamünder ist keine Rede, Avohl aber geht aus dem Lehnbriefe von 1404 hervor, dass die Söhne des Hofrichters im Besitz des Wendelsteins geAvesen waren, denselben also von ihrem Vater ererbt hatten. Christian von Witzleben's Besitzungen lagen sehr zerstreut, dehnten sich von Blankenhain und Orlamünde in nördlicher und nordöstlicher Richtung, westlich an Naumburg vorbei Ins nach Wendelstein und Rossleben an der Unstrut aus und bestanden meist aus einzelnen Höfen mit den dazu gehörigen Ländereien in verschiedenen Ortschaften. Grössere Besitze waren Willerstedt und Wendelstein mit Rossloben, wahrscheinlich auch Wolniirstedt, über dessen Erwerb wir jedoch keine sichere Nachricht haben, in dessen Besitz die Witzleben'sche Familie jedoch bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts urkundlich war. Nach dem Erwerb des Wendelsteins legte Christian den Schwerpunkt seines Grundbesitzes dahin, und suchte sich hier zu arrondiren. Deshalb gab er einzelne kleinere Güter zu Crölpa, Tultewitz, Roedigsdorf, Rehhausen, Freiroda, Lissdorf und Sachsenhausen an das Kloster Pforta und erhielt von diesem dafür den in der Nähe von Wendelstein gelegenen, etwa 2100 Morgen umfassenden Hof Osfort. Am 27. Dezember 1356 waren die Verhandlungen hierüber abgeschlossen, und Christian und seine Söhne, die Ritter Dietrich und Friedlich und der Knecht Heinrich gelobten, Osfort vom Abt zu Pforta zu Lehn empfangen und bei einem etwaigen Verkaufe dem Kloster das Verkaufsrecht zugestehen zu wollen. Während sich Christian so an der Unstrut festsetzte, ward er 1356 mit den Gebrüdern Heinrich (dem Kanzler) und Friedlich von Kottwitz von dem Landgrafen Friedlich mit den Dörfern: Budiehau, Gablenz und Matzdorf in der Niederlausitz (Sorauer Kreis) beliehen. Wie lange diese Güter in dem Besitz der Familie Witzleben geblieben sind, wissen wir nicht, wahrscheinlich hat sie schon Christian der Entfernung wegen seihst wieder veräussert. Sowohl durch seine Stellung bei dem Landgrafen, namentlich aber durch seinen ausgedehnten Grundbesitz war das Ansehen Christian's von Witzleben und seiner Familie derart gestiegen, dass ihn nicht allein der Abt des berühmten Klosters zu Mcmleben zu seinem Schirmherrn (Voigt) erkor, sondern dass auch Gebhard, der edle Herr zu Querfurt, in nähere Verbindung mit den Wendelsteinern zu treten suchte und 1360 den 10. April ein Schutz- und Trutzbftndniss mit ihnen abschloss. Danacli versprachen Christian und seine Söhne, Dietrich und Friedlich, dass sie dem edlen Herrn von Querfurt in allen seinen Nöthen und Kriegen he- hülflich sein wollten gegen Jedermann, ausgenommen ihre Lelms - und Landesherren, die Markgrafen zu Meissen und den Bischof Ludwig zu Halberstadt, Bruder der Markgrafen, wogegen sich Gebhard von Querfurt verpflichten musste, auch ihnen zu helfen, wann und wo es nöthig sei. Im Juni 1361 hielt sich Christian, wahrscheinlich im Gefolge des — 6 — Landgrafen, in Weissenfeis anf, denn am 23. Juni d. J. ritten die Bürgermeister von Naumburg, Henze Thame und Ulrich Graback, dorthin, um mit ihm und dem Kanzler Heinrich von Ivottwitz in Angelegenheiten der Stadt Naumburg zu verhandeln. Die Verhandlungen mussten wohl einen für die Stadt günstigen Verlauf genommen haben, da am 3. Juli der Rath dem Hofrichter von Witzleben ein Fass Bier für 4 Schock Groschen verehrte und mit seinem Schreiber Werner, der das Bier Holte, im Gasthofe 13 Gr. verzehrte. In demselben Jahre bezog auch die Frau von Witzleben (wahrscheinlich Christian's Gemahlin) ein Maass Elsässischen Wein's für 6 Groschen aus dem wohl- assortirten Rathskeller zu Naumburg, wo man damals Elsässischen, Französischen und Landwein, wie auch Metlr und Naumburger Bier schenkte. Kurz vor dem 27. Februar 1362 legte Christian das Amt dos Landgräflichen Hofrichters nieder, blieb aber noch 12 Jahre, bis zu seinem Tode, im Gefolge der Landgrafen, denen er vielfach mit Rath und That zur Seite stand. Noch als Hofrichter löste er 1361 das Schloss Ballhausen (jetzt Klein- Ballhausen im Kreise Weissensee), das die Landgrafen an Otto von Stotternheim versetzt hatten, und von diesem wahrscheinlich gekündigt worden war, für 360 Mark löthigen Silbers ein und schoss den Landgrafen noch 100 Mark vor, worauf diese ihm dann das Schloss für zusammen 460 Mark wiederkäuflich überliessen; für die letztere Summe trat es Christian jedoch bereits im folgenden Jahre mit Bewilligung der Landgrafen an Volkmar Kalb ab. Ausserdem- schuldeten die Landgrafen an Christian und seinen Söhnen Dietrich, Friedrich und Heinrich noch 600 Mark löthigen Silbers. Um mm diese Geldangelegenheiten zu ordnen, verglichen sie sich 1362 den 12. Februar dahin, dass ihnen die Landgrafen zur Bezahlung des Kapitals auf 6 Jahre eine jährliche Rente von 100 Mark zu Eisenach aussetzten, sie mit den Zinsen aber an die neu eingeführte Bete (Abgabe) mehrerer Städte wiesen. An der Fehde der Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm mit dem Herzoge Albrecht von Braunschweig, gewöhnlich nach seiner an der Leine gelegenen Burg „Salz der Helden", Herzog von Salza genannt, nahm Christian von Witzleben mit seinen • Söhnen thütigen Antheil. Der Herzog Albrecht war raubend und plündernd in Thüringen eingefallen und hatte auf die Drohungen des Landgrafen Friedrich übermüthig geantwortet: „Er werde seine Lande und Burgen behaupten, wenn es auch thüringische Landgrafen regnen sollte." Mit einem Heere von beinahe 18,000 Mann wurde 1365 des Herzogs Feste „Salz der Helden" und seine Stadt Limbeck eingeschlossen, doch zertrümmerte eine Bleibüchse des Herzogs Albrecht, die erste in dieser Gegend nach Erfindung des Schiesspulvers, das Belagerungsgeräth der Landgräflichen, so dass sie von der Belagerung der Burg und Stadt abstehen mussten. Dafür eroberten sie Heidenburg, Windhausen, Lichtenstein und andere Vesten und thaten dem Herzog Albrecht und seinen Landen solchen Schaden, dass er endlich gelobte, sich in Eisenach zu stellen und wegen des verlangten Schadenersatzes hinlängliche Bürgschaft zu leisten*). Die Heidenburg blieb als Pfand im Besitz der Landgrafen, und um sie zu verproviantiren, sandten die Grafen Johann und Günther zu Schwarzburg, welche dem Landgrafen in diesem Feldzuge treuen Beistand geleistet hatten, den tapfern und wohl versuchten Ritter Titzel von Witzleben in dieselbe, bei welcher Gelegenheit auch Geringer von Witzleben den Grafen von Schwarzburg zu Dienste ritt**). Unter denen, welche bei der Belagerung der Heidenburg namhafte Verluste gehabt haben, wird auch Christian von Witzleben genannt. Es war in damaligen Zeiten Sitte, dass die Fürsten ihren Rittern den Schaden, den diese in ihren Diensten erlitten, ersetzten. Die vorhandene Schuld der Landgrafen an Christian von Witzleben wurde daher durch seine Verluste bei der Belagerung der Heidenburg noch bedeutender; vielleicht half der reiche Besitzer des Wendelsteins auch sonst jioch aus, und so kam es, dass die drei landgräflichen Brüder im Jahre 1367 an Christian von Witzleben und seine Söhne Dietrich, Friedrich und Heinrich, sowie an seinen Enkel Ulrich von Tennstedt, „seiner Tochter Kind," Haus und Veste Elgersburg für 1000 Mark verpfändeten. Ueber die Einlösung der Elgersburg fehlen die Nachrichten, doch ist sie bald wieder in anderen Händen. Drei Jahre später, 1370, lieh Christian den Landgrafen wiederum 500 Mark löthigen Silbers und erhielt dafür Schloss und Stadt Nebra zum Pfände, das ihm und seinen oft genannten drei Söhnen im folgenden Jähre, 1371, abermals um weitere 800 Mark versetzt wurde. *) cf. Döring, Thür. Chron. p. 443, Fahric, Orig. Sax. p. 677. **) P. Jov. Chron. Schwarzb. in Scliöttgen u. ICreys. Dipl. et Script. I. p. 229. Der Ritter Titzel von Witzleben war aber nicht der Sohn des Hofrichters. S I. Till. Im Jahre 1374 bekennt endlich der Landgraf Friedlich, dass er dem verstorbenen Christian von Witzleben und seinen Söhnen Dietrich, Friedrich und Heinrich das Geleite (den Zoll) zu Bischofsgottern (jetzt Grossengottern) um 200 Schock und 50 Mark verschrieben habe. Woher der Hofrichter Christian die Mittel genommen hat, um seinen Landesherren, wie wir gesehen haben, so oft und recht bedeutende Geldvorschüsse zu leisten, ist nicht nachweisbar, wahrscheinlich veräusserte er angeerbto und neu erworbene, vom Wendelstein entfernt liegende Besitzungen, wie er schon früher 1351 die Güter zu Wechmar und Ohrdruf!', die er mit Otto von Stutterheim von seinem Vetter, dem gestrengen Bitter Hermann von Witzleben, gekauft, an die Grafen Ernst und Heinrich von Gleichen veräussert hatte. Während in damaliger Zeit die Hauptgüter, namentlich solche mit festen Burgen, den Familien unveräusserlich waren, boten Verkauf und Verpfändung der Nebengüter, vereinzelter Höfe oder Felder, sowie der nicht zum Hauptgute gehörigen Zinsen und Gefälle, dem Adel die Mittel, zu baärem Oelde zu gelangen. Die Besitzergreifung des Wendelsteins, dieses mächtigen Dynastenschlosses, wodurch die angeerbten Güter für Christian von Witzleben und seine Nachkommen an Werth verloren hatten, wurde die Veranlassung, dass mit Christian und seinen Nachkommen eine zahlreiche Sippe des Witzleben'sehen Geschlechts ihre eigentliche Heimath verliess und sich von den nördlichen Abhängen des grünen Thüringer Waldes östlich zur goldenen Aue wandte. Sie verzichtete nach und nach auf ihre alten Stammsitze oder veräusserte ihren Antheil daran und nach einigen Jahrhunderten ward die Zusammengehörigkeit der in der goldenen Aue gesessenen mit den im Thüringer Walde zurückgebliebenen kaum noch geahnet; als endlich sich 1485 die sächsischen Herzöge Ernst und Albrecht in die thüringischen Lande theilten, trennten sich die Herren vom Wendelstein von der übrigen thüringischen Bitterschaft und traten zur Meissenschen über, und so fehlte auch den politischen Interessen beider Linien das gemeinsame Band, welches sie erst in diesem Jahrhundert unter den Hohenzollern wiederfanden. Obgleich, wie bereits erwähnt ist, Christian von Witzleben seit 1362 das Amt eines Hofrichters nicht mehr bekleidete, so linden wir noch in vielen Urkunden seinen Namen. Uns sind einige 40 aus der Zeit von 1362 bis 1374 bekannt. Wir erwähnen davon nur die Urkunde vom 24. October 1369, wodurch Christian nebst Heinrich von Starckenberg in dem zu Neuenkirchen abgeschlossenen Vergleich zwischen den Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm in Thüringen und dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg in Betreff der gegenseitigen Räubereien ihrer Unterthanen, Seitens der Landgrafen zum Schiedsrichter ausersehen wurde, für den Fall, dass Unterthanen der Landgrafen solche des Burggrafen beraubt hätten. Zum letzten Male wird Christian in der Urkunde, in der die Landgrafen dem Städtchen Lauenstein einen Wochenmarkt gehen, 1374 am Sonntag nach St. Jacobi-Tage (Juli) erwähnt. Christian starb in der zweiten Hälfte des Jahres 1374. Von zweien seiner Söhne: Dietrich und Friedrich, hatte er eine zahlreiche Nachkommenschaft, welche sich 1422 nach dem Erwerb der Herrschaft Berka und mehrerer fränkischer Güter in drei Linien, die Berkaer, die Fränkische und die Wendelsteiner spaltete und vollen Grund hatte, auf ihren Stammvater mit Stolz zurückzublicken. S. Stammtafel 11. 1. Aber wie tüchtig und angesehen auch der Ahnherr der Wendelsteiner war, wie fest er auch die Wohlfahrt der Familie auf drei Jahrhunderte hinaus begründet hatte, so war doch sein Andenken bei seinen Enkeln nach und nach gänzlich erloschen, und der in der Witzleben'schen Familiengeschichte ziemlich bewanderte Rector der Klosterschule Rosslehen, Professor Bodenstein, durfte in seinem 1613 abgefassten Ehrendenkmal des Witzleben'schen Geschlechts ungestraft Dietrich, den Enkel Christian's, als Stammvater der Wendelsteiner bezeichnen. Erst unseren archivarischen Forschungen gelang es, Christian, dem judex curiae, die ihm gebührende Stelle auf der Stammtafel zurückzugehen. Es folgt zum Scliluss dieses Abschnittes eine Uebersicht der Neuerwerbungen des Ahnherrn der Wendelsteiner, wobei wir bemerken müssen, dass dieselben immerhin noch bedeutender sein können, weil vielleicht manche darauf bezügliche Urkunde nicht mehr vorhanden oder uns nicht zu Gesicht gekommen ist. Christian von Witzlehen kaufte: um 1350 mit Otto von Stutterheim Güter zu Ohrdruff und Wechmar, die er aber bereits 1351 wieder verkaufte. Er ward belehnt: 1347 mit dem Burglehn zu Willerstedt, — 10 — 1348 mit einem Hof und 10 Schock unverschlagener Groschen vom Geleit zu Büttstedt, 1348 mit jährlich 3 Malter Getreide und 1% Viertung zu Willerstedt, — 3 Schock Groschen zu Spahl, '/ 2 Schock Groschen zu Eodameuschel, 1353 kaufte Christian mit Conrad Wurmb zusammen das ganze Dorf und die Baustatt zu Willerstedt (die Burg war im Grafen-Kriege zerstört worden), 1355 ward er belehnt mit dem Hause Wendelstein, 1356 erwarb er von Scliulpforta durch Tausch den grossen Hof (Isfort, — ward er belehnt zur Hälfte mit Budichau, Gablenz und Matzdorf, 1361 erwarb er pfandweis Schloss Ballhausen, 1367 ebenso die Elgersburg, 1370 ebenso die Stadt Nebra, 1374 ebenso das Geleit zu Gross-Gottem. Ausserdem bezog er als Schirm-Voigt der Klöster Rossleben und Memleben den Zehnt von allen Gefällen beider Klöster. Die wahrscheinliche Erwerbung des bedeutenden Besitzes von Wolmir- stedt nehmen wir als unbewiesen nicht mit auf. Er besass aber daselbst eine Mühle und einen Sedelhof. II. Abschnitt. Die Söhne des Hofrichters Christian von Witzleben 1350 — 1399. a. Die Ritter Dietrich (2), Friedrich (4) und Heinrich (5). 0 LI er Hofrichter Christian von Witzlehen hatte das Glück mit gerechtem Stolz auf seine Söhne blicken zu können, denn alle waren tüchtige Männer und es lässt sich denken, mit welcher inneren Befriedigung der Hofrichter in Begleitung derselben erschien, wenn es galt, eine Fehde auszufechten oder einen wichtigen Vertrag abzuschliessen. 1. Kitt er Dietrich*), oder nach damaliger Sprachweise Tyzel, war bereits 1350 31. August Amtmann der Landgrafen zu Thüringen, und ihm die Weissenburg für 100 Schock breiter Groschen auf 2 Jahre verpfändet. Er folgte Ludwig, dem jüngsten Bruder der Landgrafen, und Bischof zu Halberstadt um das Jahr 1358 nach Halberstadt, verliess diese Stadt jedoch wieder und trat als „Heimlicher" in die Dienste der Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meissen; 1361 3. Juni kommt er als solcher bereits als Zeuge vor, 1379 im Januar, und wahrscheinlich schon 1378 war er des Stifts zu Hersfeld und des Markgrafen zu Meissen Amtmann zu Gebesee, und stiftete 1378 mit Hermann und Conrad Wurmb und andern eine ewige Messe in der Kapelle St. Albani zu Tunzenhausen bei Sömmerda. *) Die Nummern sind auf der Stammtafel No. 2 zu finden. — 12 — 2. Friedrich von Witzleben, der am 14. November 1373 Bitter zum Wendelstein genannt wird, gehörte von 1380- 87 ebenfalls zu den landgräflichen Käthen. Die beiden Brüder Dietrich und Friedrich von Witzleben besasseu 1365 den Hof Fürstensee von den Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm zu Lehn, verzichteten aber für sich und ihre Erben darauf zu Gunsten des Marien-Klosters auf dem Berge Altonburg. Die Lage des Hofes Fürstensee kann nicht angegeben werden. Mit dem Berge Altenburg kann aber nur der, in der zu Eckhardtsberge gehörenden Vorstadt Mallendorf gelegene Berg gemeint sein, auf dein in alten Zeiten ein Berg- schloss stand. Von einem Kloster auf demselben haben wir aber auch Nichts finden können, vielleicht ist das etwa 1 Stunde von Eckartsborge gelegene Kloster Marienthal (jetzt Bittergut) gemeint. Bei der Wahl Christian's von Witzleben zum Bischof von Naumburg, 8. Dezember 1381, traten Dietrich und Friedrich von Witzleben als Bürgen auf, die Christian für seine Versprechungen stellte, und später 1387, machte Dietrich seinen Einftuss bei seinem Bruder Christian geltend, mit der Markgräfin Catharina zu Meissen und ihren Söhnen ein Bündniss zu schliesen, wie aus der Urkunde vom 21. Mai 1390 hervorgeht. 3. Heinrich scheint, während Dietrich und Friedrich von Witzleben auf dem Wendelstein hausten, andere Besitzungen erhalten zu haben, wenigstens wurde seiner Gemahlin Agnes*) zum Leibgedinge die Dörfer Löbschütz. Heilingen und das in einem reizenden Grunde gelegenen Deinstedt, alle etwa 1 Stunde westlich von Orlamünde, angewiesen und 1373 bestätigt. Wenn auch die Brüder von Witzleben nicht immer zusammen wohnten, so hielten sie doch sonst fest zusammen und schlössen ihre späteren Erwerbungen, wie schon zu Lebzeiten ihres Vaters, immer gemeinschaftlich ab. So wurde ihnen 1375 von den Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm das Dorf Schönewerda mit allen Zugehörungen gegen Zahlung von 343 Mark löthigon Silbers und 8 Schock Pfennigen wiederkäuflich eingeräumt, und 6. Februar 1376 kauften sie und ihr Bruder Christian das Dorf Goldbach, zwischen Weimar und Apolda gelegen. Dieses blieb jedoch *) Der Lage dieser Dörfer und der Zeit nach scheint Agnes die Gemahlin dieses Heinrich gewesen zu sein. kaum 20 Jahre im Witzleben'scheu Besitz, indem es Dietrich selbst wieder 1395 an den Landgrafen Balthasar verkaufte, der es jedoch sofort, 7. März 1396, dem Landkomthur Albrecht von Witzleben und dem deutschen Ordenshause zu Liebstedt für 126 Schock Groschen tiberliess. Nach einer Urkunde von 18. Dezember 1395 hat Dietrich von Witzleben auch Liebstedt besessen, denn es heisst darin: dass er die Lelm über die an Landgraf Balthasar von Thüringen verkauften Dörfer Goldbach und Liebstedt auf- lässt. Die Grafen Hans und dessen Solin Günther von Schwarzburg bekennen am 21. Juli 1380, von den vier Brüdern von Witzleben, Dietrich, Friedrich, Kirstan und Heinrich, der noch nicht als Bitter bezeichnet ist, sowie von einigen Andern, wahrscheinlich Erfurter Bürgern, 160 Pfund Erfurter Pfennige geliehen erhalten zu haben, die sie am nächsten Walpur- gistag (1. Mai) wiederzugeben oder jährlich mit 16 Pfund Geldes zu verzinsen versprechen; sollten sie jedoch die Zinsen nicht zahlen können, so sollen die Gläubiger die Hauptsumme und alle aufgelaufenen Zinsen auf das Haus Leuchtenburg und Stadt Kahla schlagen, die nicht eher als bis nach vollständiger Bezahlung sämmtlicher darauf stehender Gelder von den Grafen eingelöst werden könnten. Leuchtenburg und Kahla war also denen von Witzleben und Ändern bereits verpfändet. Im nächsten Jahre, 1381, wird Schloss und Stadt Dornburg um 950 Schock Freiburger Groschen unter Andern zu getreuer Hand an die Brüder Dietrich und Friedlich von Witzleben, verpfändet; und endlich, 21. Mai 1384, belehnt Balthasar, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meissen, die gestrengen Bitter Dietrich, Friedrich und Heinrich (jetzt ebenfalls Bitter) von Witzleben und ihre Erben mit allen den (leider nicht benannten) Gütern, die sie von ihm haben. Kirstan ist nicht mit genannt, da er inzwischen Bischof von Naumburg geworden war. Die Einnahme des Bischofssitzes durch Christian ist jedenfalls die Veranlassung gewesen, dass seine Brüder oft nach Naumburg kamen, wo sie als angesehene Personen von dem Bathe der Stadt bewirthet wurden. In den Naumburger Bathsrechnungen ist jedes einzelne Mal genau verzeichnet, was ihre Bewirthung gekostet hat. So wurde Heinrich von Witzleben am 21. Juni 1384 bei seiner Anwesenheit in Naumburg 1 Maas Elsässer Wein für 8 schmale Groschen, Dietrich und Friedrich am 20. September d. ,T. Wein, Fische und Hafer für 20 schmale Groschen gespendet und am 28. Dezember d. .T. gaben die Bürgermeister Hanko aus Jena und Dither — 14 — Reinbute Horm Friedlich von Witzleben ein Diner (comparatum), das bei Hanko zubereitet war und zwei Schock breiter Droschen, oder 2'A Schock und 10 schmale Groschen kostete. Auch in Geschäften waren die Brüder oftmals in Naumburg. So hatten sich 1390 4. Juni die Herren vom Ländfrieden dort versammelt, darunter Dietrich und Heinrich; 1392 31. März „teidingten" die Mark- und Landgrafen Wilhelm und Bathasar mit den Bischöfen von Merseburg und Naumburg und vielen Herren, darunter die von Witzlebeu; und nachdem in demselben Jahre am 22. April an Heinrich für 4 schmale Groschen Bier gespendet war, finden wir auch die Notiz, dass am 15." Juni seinem Boten 2 schmale Groschen Trinkgeld (pro bibalibus) gegeben wurden. Auch im nächsten Jahre waren die Wendelsteiner oft in Naumburg, mit welcher Stadt sie fortwährend im besten Einvernehmen standen. Im Jahre 13.64 wurde auch Heinrichs Ehefrau wiederholt vom Rath zu Naumburg tractirt, uud beim Leichenbegängniss des Bischofs Christian, 1394 30. November wurde Dietrich von Witzleben und andern anwesenden Freunden des Verstorbenen Wein und Bier für 24 schmale Groschen gespendet. Friedrich mag wohl schon vor dem Bischof gestorben sein. Nach 1396 heisst es in den Rathsrechnungen immer: „die von Witzleben," womit die Enkel des Hofrichters, die schon seit mehreren Jahren vorkommen, gemeint sein mögen. Im Jahre 1386 betheiligte sich Heinrich an der sogenannten Raben stein er Fehde in sehr hervorragender Weise. Das Benedietiner- oder sogenannte Bergkloster in Chemnitz hatte im Dezember 1375 die bedeutende reichsunmittelbare Herrschaft Rabenstein von seinem Schutzvoigt Johann von Waldenburg uud seinen Söhnen für 700 Schock Frei- berger Groschen gekauft. Der Schwiegersohn desselben, der fehdelustige Burggraf Albert von Leisnig auf Roclisburg, glaubte sich durch diesen Verkauf benachtheiligt und beschloss, seine Ansprüche auf die Herrschaft mit Gewalt durchzusetzen. Zu diesem Zwecke verband er sich mit Heinrich von Witzleben und mehreren dem Kloster gleich feindlich gesinnten Edelleuten, überfiel im Juli 138fr das Schloss Rabenstein,' plünderte dasselbe, wobei auch die Schlosskapelle mit ihrem Altar und ihren Heilig- thümern nicht verschont blieb und bemächtigte sich nach und nach fast der ganzen Herrschaft. Aber auch das Kloster hatte seine Freunde. Veit von Schönburg- Glauchau vertrieb die gräfliche Besatzung aus der Herrschaft und der Markgraf Wilhelm von Meissen, den das Kloster um seine Unterstützung angegangen war, übertrug einer Commission die Entscheidung in der Rechtsfrage. Der Spruch fiel gegen den Burggrafen von Leisnig aus; er musste die Herrschaft inn erhalb 15 Tagen räumen und dem Kloster alles Geraubte zurückerstatten, während die Teilnehmer an der Fehde zu einem Schadenersatz von 8000 Goldgulden an das Kloster verurtheilt wurden. Der kirchlichen Strafe entgingen die Theilnehmer aber ebensowenig. Der Pabst Urban "VI. verhängte den Bann über sämmtliche Theilnehmer an der Rabensteiner Fehde als Kirchenfrevler. Die Stadt Chemnitz wurde mit vom Bann betroffen, jedoch nach der päbstliclien Bulle von 1889 21. Juni absolvirt. Dasselbe gnädige Schicksal mag auch den anderen Theilnehmern, nachdem sie zu Rom um Vergebung gefleht, widerfahren sein, und da Heinrich von Witzleben 1390 schon wieder im Gefolge des Markgrafen Wilhelm zu Meissen erscheint (in mehreren Urkunden von 1390—94) und 1391 als Amtmann zu Borna (im Leipziger Kreise) auftritt, so ist dies mindestens seinerseits vorauszusetzen, und ebenso aus dem Grunde, dass ihm der Nachfolger des Erzbischofs Ludwig, der Erz- bischof von Magdeburg, ein edler Herr von Querfurt, 1390 29. September für die besondern Dienste, die er ihm geleistet hat, und ferner leisten möge, 30 Säcke Salz verlieh, die ihm der erzbischöfliche. Amtmann zu Gibichenstein jährlich am Martinstage verabfolgen lassen sollte. Das Todesjahr der 4 Brüder, mit Ausnahme des Bischofs, ist nicht anzugehen, nur so viel steht fest, dass 1399 von den Söhnen des Hofrichters keiner mehr lebte. Heinrich scheint mit seiner Gemahlin Agnes keine Kinder gehabt zu haben, während Dietrich, der mit Anna, Herrin von Werthern aus Beichlingen, einer Tochter Dietrich 1 s von Werthern und Katharina's von Kromsdorff", vermählt gewesen sein soll*), 4 Söhne: Heinrich (7), Christian d. Aelt. (8), Christian d. J. (9) und Dietrich (10), und Friedrich von seiner Gemahlin Ilse Agnes von Hadern**) 2 Söhne: Dietrich (11) und Georg (12) hinterliess. *) S. von Werthern'sehe Stammtafeln, wonach Dietrich von Witzleben 1398 stirbt. **) Nach alten Stammtafeln. — IG — 4. Veränderung im Grundbesitz. Wesentliches ist nicht zu erwähnen. Das 1375 wiederkäüÄch erstandene Schönewerda ward 1395 wieder abgetreten; 1380 war die Leuchtenburg und Stadt Kahla, 1381 Schloss und Stadt Dornburg im pfandweisen Besitz der Wendelsteiner Witzleben. b. Christian von Witzlehen*). Bischof von Naumburg und Zeitz 1381- 1394. Mit seinen drei Brüdern: Dietrich, Friedrich nnd Heinrich von Witzleben wird Christian, der spätere Bischof, nur zweimal, und zwar zwischen Friedrich und Heinrich, genannt, nämlich 6. Februar 1376, als die vier Brüder Goldbach kauften und 21. .Tuli 1380, als ihnen von den Grafen von Schwarzburg Leuchtenburg und Kahla verpfändet ward. Christian wird deshalb weniger oft mit seinen Brüdern zusammen erwähnt, weil er sich frühzeitig dem geistlichen Stande widmete**). Bereits 1358 wird er in der Domherren-Matrikel als Canonicus zu Naumburg aufgeführt, geht aber mit dem jüngsten Bruder der Landgrafen zu Thüringen, Ludwig, als dieser Bischof zu Halberstadt geworden war, dorthin und kommt in einer plattdeutschen Urkunde desselben 23. August 1363 als Canonicus zu Halberstadt vor. Als solcher wird er, wie die Ritter, „Er", „Herr" und „dominus" genannt. 1368 ist er wieder Domherr zu Naumburg und bezieht eine Revenue von 4 Schock Groschen aus dem Wege- und Brückengeld, (teloniüm, deutsch auch „Ungehl") genannt, welche die Stadt als ein Pauscli- quahtum für alle Naumburger, welche bischöfliche Zollstätten pässirten, an ihn jährlich zu Michaelis zahlen musste. *) So lange als das Archiv zu Naumburg nicht geordnet ist, wird man über die Regierung des Bischofs Christian leein zusammenhängendes Bild erhalten können. **) Der Name Christian von Witzlehen kommt in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts nur in der Naumburger Gegend, nie in der Schwarzburgischen oder eigentlich Thüringischen Gegend vor. Die Naumburger Rathsrechnungen weisen die sehr häufige Anwesenheit der Wendelsteiner Witzlehen in Naumburg nach, und einer davon, Dietrich, wird ausdrücklich als Bruder des Bischofs Christian bezeichnet, 1390. Endlich beweisen die vielfachen Beziehungen Christians zu der Landgräflichen Familie, dass Christian der Sohn des Hofrichters ist, und zwar der jüngste. Die Stellung vor Heinrich wird durch seinen Rang als Domherr bedingt. Als 1381 der Bischof Witigo, am Montag nach dem Sonntage Esto- milti, in Folge eines gefährlichen Falles gestorben war, wurde der Cano- nicus Christian von Witzleben von dem Kapitel zum Bischof gewählt. In der Urkunde darüber von 8. Dezember 1381 heisst es, dass das Kapitel, sobald Christian vom Erzbischof Ludwig von Magdeburg (dem früheren Bischof von Halberstadt) bestätigt sei, ihn gegen den Paust und andere schützen wolle. Dagegen wolle auch Christian Jedermann in seinen Rechten schützen und Niemand au seiner Lehen, geistlich und weltlich, hindern, auch demjenigen, der seinetwegen Schaden litte, den Schaden ersetzen. Alle Schulden des Bisthums nimmt er auf sich. Da er aber, ehe er zum Bisthum käme, deswegen Schulden machen müsse, wird ihm das Haus Saaleck zun! Pfand gesetzt. Schon drei Tage darauf, am 11. Dezember 1381, legt Christian von Witzleben seinen Amtseid ab und nennt sich: Nos Christanus dei gracia Electus confirmatus Num- burgensis; 1382 wurde er vom Erzbischof von Magdeburg confirmirt*). Während seiner ganzen Regierungszeit hat sich Christian das Wohl des Stifts Naumburg sehr angelegen sein lassen. Er erneuerte gleich im Anfang seiner Herrschaft die alte Eidesformel, nach welcher (noch im 18. Jahrhundert) der Naumburger Rath schwören musste, und war bemüht, die ungeordneten Geldverhältnisse, in welchen seiii Vorgänger Witigo das Bistimm hinterlassen hatte, zu ordnen. Am 14. Februar 1383 verkaufte er Zinsen zum Besten der Naumburger Choralschule, und am Frohnleich- namstage desselben Jahres kaufte er mehrere Güter für das Domstift. Am 1. Juni 1384 belehnte er Frau Salome, Herzogin zu Auschwitz, eine Schwester Heinrich's Reusse von Plauen, zu ihrem Leibe mit Schloss und Stadt Schmölln (im Altenburgischen), und IG. October 1384 confir- rnirte er die von Heinrich Reusse von Plauen zu Ronneburg gestiftete Kapelle St. Petri und Pauli. Gern gestattete er 1384 den Bürgern zu Naumburg, einen Weg um die Stadt vom Salzthore bis zum Marienthor anzulegen, wie auch den Holzmarkt zu umfriedigen und zu bebauen. Am 23. April 1385 bestimmte er die Statuten zur Aufnahme in das Marienstift zu Naumburg und bestätigte einen Weinbergstausch desselben Stifts mit dem Kloster Pforte; ferner bestätigte er die drei Messen, die *) cf. König, Ad. Hist., Schamcl, Anh. zu Bosau p. 59, Benjamin Leubreri Appendix de Episcopis bei Menden III. p. 1860 und viele andere. — 19 — Heinrich Marschall von Sonneborn in der Marienkirche zu Naumburg gestiftet hatte, stiftete seihst einen Altar in dieser Kirche, brachte die Einnahme des Altars der drei heiligen Jungfrauen Katharine, Dorothee und Margarethe in der St. Othmarskirche an das Domstift und belehnte schliesslich Elisabeth, Gemahlin des Markgrafen Wilhelm zu Meissen und Schwester des Markgrafen .Tobst zu Mähren, mit den ihr zum Leibgedinge ausgesetzten Städten Oschatz und Hayn. Gegen die Land- und Markgrafen zu Thüringen und Meissen, deren Unterstützung er augenscheinlich die Erhebung auf den bischöflichen Stuhl verdankte, war er für den Fall seiner Wahl Verpflichtungen eingegangen, denen er nun getreulich nachzukommen suchte. Am 11. September 1383 gelobte er dem Landgrafen Balthasar, dass er ihm mit seinem Bisthum und Stift und allen seinen Schlössern und Mannen dienen und beholfen sein wolle, nur nicht gegen das Römische Reich, das Erzstift zu Magdeburg, den Markgrafen Wilhelm, die Markgräfin Katharine und deren Kinder. Dem Markgrafen Wilhelm zu Meissen versprach er dagegen auf dringendes Ansuchen am 19. Mai 1384, alle Güter, Schlösserund Vesteu, die dieser vom Bisthum Naumburg zu Lehn habe, nach dessen ohne Hinterlassung von Leibeserben erfolgtem Tode demjenigen zu verleiben, welchem gegenwärtiger Brief überantwortet sein würde. Wir sehen schon aus diesen wenigen Angaben, dass Christian ein thätiger, für das'Wohl des Bisthums sorgender Bischof war; seine energische Handlungsweise leuchtet uns auch aus Folgendem entgegen (1385). Christian hatte den Probst des Moritzklosters in Naumburg, Peter Schöbel, lange durch Ermahnungen und Warnungen auf bessere Wege zu bringen gesucht, doch ohne Ei folg; nun wurde eine Visitation angeordnet, die sich auf alle Zweige der Verwaltung erstreckte. Der Bischof begab sieb selbst in's Kloster, begleitet von mehreren Prälaten und Vasallen seiner Kirche, um mit eigenen Augen zu sehen und fand, dass es noch dreimal schlimmer stand, als ihm berichtet worden war. Iii Folge dessen erfolgte am 13. Dezember 1385 in der bischöflichen Curie zu Zeitz in Gegenwart mehrerer Prälaten und Stiftsgeistlichen mit Zustimmung des Domkapitels, die Publication der bischöflichen Sentenz, nach welcher Peter der Verwaltung des Klosterregiments entsetzt, die Conventualen aller ihm gelobten Pflichten entbunden und zur Wahl eines neuen Probstes autorisirt wurden. Ein so strenges und gottesfurchtiges Regiment musste wohl gute Früchte tragen und so konnte der alte ehrwürdige Bischof am Ende seiner •i* Tage mit innerer Genugthuung auf die Erfolge seiner Regierung zurück- 1 dicken. Ein Freund des Gesanges, hob er die Feierlichkeit des Gottesdienstes durch Einführung der Antiphonie*): Salve Kegina. Tn einer Urkunde 1393 am Tage St. Maria sprach er seine Freude darüber aus, dass der Gottesdienst in seiner Diöcese stark besucht werde, weil sicli seine Priester gewöhnt hätten, in den einzelnen Kirchen den herrlichen Gesang Salve Regina nach der Hora zu singen. Denen, die zur Zeit, wo dieses Lied gesungen wird, die Kirche zu Lösnitz besuchen und dort das Vaterunser oder das Ave Maria demtithig hersagen würden, versprach er Ablass auf 10 Tage. Nachdem Christian beinahe 13 Jahre die bischöfliche Würde bekleidet hatte, starb er am 23. October 1394 und wurde am 30. November im Dome zu Naumburg bestattet. Bei seinem Leichenbegängniss war auch sein Bruder Dietrich von Witzleben, Gerhard Marschall und viele andere seiner Freunde zugegen, denen vom Rath zu Naumburg Bier und Wein für 24 schmale Groschen gespendet wurde. Im Dome zu Naumburg, und zwar in der Vorkapelle, in die man kommt, wenn man von Osten her in den Dom tritt, befindet sich im Fussboden ein grosser Stein mit dem erhabenen Bilde eines Mannes; von der Inschrift war 1857 nur noch zu lesen: Anno domini MCCCLXXXXTV. obiit. Dies soll nach der Aussage des Küsters der Leichenstein des Bischofs Christian von Witzleben sein. Christian führte als Bischof drei Siegel, die in der Abhandlung über das Wappen unseres Geschlechts beschrieben sind. S. I. Tbl. *) Wechselgesang. III. Abschnitt. Die Enkel des Hofrichters und die Hussitenkriege 1421 bis 1429. 1392—1440. a. Ritter Heinrich d. J. (7), Kristan d. Ä. (8), Kristan d. J. (9), Dietrich (10), Ritter Dietrich (11) und G-eorg (12). ßei archivarischen Forschungen scheint man oftmals in der Gewalt eines neckenden Koholds zu sein, denn während man nach Nachrichten über wichtige und interessante Begebenheiten sucht, und diese nicht findet, fallen uns Aufzeichnungen der nichtigsten Details in die Hände. Wie wir eben erwähnten, erging es uns mit den Enkeln des Hofrichters, deren Leben bereits manchen inhaltsschweren Moment gehabt haben musste, als uns die ersten Nachrichten über sie nach Naumburg fuhren und wir aus den Rathsrechnungen ersehen, an welchen Tagen und für wie viel Groschen Bier sie tranken. Nach diesen eben genannten Rathsrechnungen war am 11. März 1392 der „junge Dither von Witzleben, Ritter" in Naumburg und kostete dem Rathe an Wein und Bier 4 schmale Groschen*); am 2. Aug. befanden sich dort in Begleitung des alten Dither (2) der junge Ritter Heinrich (7) und der junge Ritter Dither (11), also Sohn und Neffe, die *) a 11 Pfennige. '/i Schock und 2 schmale Groschen in Wein und Bier vertranken; und am 9. November lernen wir bei einer ähnlichen Gelegenheit den „schönen Tizel von Witzleben (10)" kennen, der noch nicht Ritter, also der Bruder Heinrich's war. 1. Heinrich d. J. von Witzleb e n, Ritter (7), war mit einer Tochter Heinrich's von Paradies verhcirathet und mit seinem Schwiegervater im Besitz des ihnen von den Grafen von Schwarzburg verpfändeten, an der Saale gelegenen Schlosses Leuchtenburg. Ein Bauer aus dem Gebiet der Markgrafen Friedrich, Wilhelm und Georg, der Bruderssohn des Landgrafen Balthasar in Thüringen, liess sich im Herbst 1392 einfallen, in einem zur Leuchtenburg gehörigen Wasser zu fischen; Heinrich von Paradies kam aber dazu imd hing den Bauer oberhalb dos Wassers an einen Weidenbaum auf. Die Freunde des Bauern klagten nun bei den Markgrafen Wilhelm und Georg von Meissen, und diese, empört über die an ihrem Unterthan begangene That, zumal Leuchtenburg nicht einmal Erbe des Thäters war*), kündigten Heinrich von Paradies und seinen Eidam Fehde an**), und herannten auch bald darauf die Leuchtenburg, bevor die Inhaber ihre Rüstung vollenden konnten. Trotz der Ende November eintretenden Kälte Hessen die Markgrafen von der Belagerung nicht ab, und nach 10 Tagen erfolgte die Uebergabe des Schlosses. Die Sieger behandelten die Besiegten auffallend mild. Nacli dem am 4. Dezember 1393 abgeschlossenen Vertrage verziehen die Markgrafen nicht nur Heinrich von Witzleben (7) und seinem Schwiegervater Heinrich von Paradies nebst allen, die mit ihnen auf dem Schlosse gewesen waren, sondern zogen auch die Ritter Dietrich (2), und Friedlich (4), sowie deren Söhne und alle, die an dieser Fehde betheiligt gewesen waren, in die Sühne, gestatteten Heinrich von Witzleben und dessen Schwiegervater all ihre Habe von dem Schlosse mit wegzunehmen und Hessen ihnen die Schulden, Erben und Zinsen, die sie im dortigen Gericht hatten, ungehindert folgen. Ferner versprachen sie beiden 1000 Schock Frciberger Groschen, um dafür „ihre Manne" zu werden, auch wollten sie dieselben bei ihren Gütern getreulich schützen; endlich sollten alle Gefangenen auf beiden Seiten los und ledig sein. *) Job. Rothe Tb. Chron. bei Mencken II. p. 1812. **) Horn. Friedr. d. Streitb. p. 449, wo diese Erzählung ausführlich steht. Da aber die Markgrafen Friedlich, Wilhelm I. und Georg nicht gleich im Stande sein mochten, jene 1000 Schock Groschen Mannschaftsgeld baar zu zahlen, so wiesen sie kurz darauf, am 9. Dezember 11392, Heinrich d. J. von Witzleben (7) und Heinrich von Paradies jährlich 100 Schock Frci- berger Groschen auf ihre Jahrrenten zu Leipzig und Jena an, deren Bürgermeister und Rath sich besonders verpflichten mussten, jenen beiden diese Zinsen jährlich ohne Verzug zu zahlen. Am folgenden Tage, dem 10. Dezbr., gelobten sie ferner noch, bis auch jene Zinsen gelöst wären, ihnen aus ihrer Kammer 50 Schock Groschen zu geben oder von ihren Renten anzuweisen. Leuchtenburg verblieb trotz des Widerspruches der Grafen von Schwarzburg von nun an im Besitz der Markgrafen, und jene 1000 Schock Groschen mögen wohl die Summe gewesen sein, für welche die Grafen von Schwarzburg die Leuchtenburg an Heinrich von Witzleben und seinen Schwiegervater verpfändet hatten. Immer aber bleibt zu bedenken, dass die Leuchtenburg erobert war, und es musste, um uns die grosse Milde der Markgrafen zu erklären, Heinrich von Witzleben (7) in dem Landgrafen Balthasar von Thüringen und Heimich von Paradies in der Stadt Erfurt, deren Bürger er war, gewichtige Fürsprecher haben. Im Jahre 1899 traten sämmtliche Enkel des Hofrichters, nämlich Heinrich (7) und Dietrich (11), Ritter, Kristan (8), Jorge (12), Kristan (9) und Dietrich (10) von Witzleben, zum Sterne gesessen, gegen 100 Schock Freibcrger Groschen in den Dienst der Markgrafen zu Meissen, um die Grafen von Honstein und Reinstein zu befehden. Nach der im Jahre 1382 stattgefundenen Ländertheilung war nämlich Thüringen an Balthasar und Meissen an Wilhelm I. und Georg gefallen, so dass also, da die Besitzer des Wendelsteins als thüringische Vasallen keine Verpflichtung hatten, dem Markgrafen von Meissen zu dienen, diese sich ihre Dienste erkaufen mussten. Wie hoch übrigens die Markgrafen Friedlich, Wilhelm und Georg den Beistand der Wendelsteiner achteten, geht daraus hervor, dass dieselben in dem mit den edlen Herren zu Querfurt 1399 abgeschlossenen Schutz- und Trutzbündnisse die Witzleben zum Stein gesessen als solche bezeichneten, gegen welche sie den Querfurtern nicht beistehen würden. TJebrigens waren die edlen Herren von Querfurt ohnedies von Alters her den Wendelsteinern befreundet und erst vor Kurzem hatte der Erz- bischof Albrecht, aus dem Geschlechte der Querfurter stammend, den Ritter Dietrich von Witzleben (11) am 4. Mai 1398 mit Einkünften von Stass- furt beliehen. Heinrich (7) trat bald darauf gänzlich in die Dienste des Markgrafen Wilhelm T. oder Einäugigen, und trennte sich so von seinen- Brüdern und Vettern zum Wendelstein. Tm Jahre 1407 starb der Markgraf und mit diesem Jahre hören auch alle Nachrichten über den meissenschen Kitter Heinrich von Witzleben auf, mit Ausnahme einer Urkunde vom September 140S,Jn welcher unter einer grossen Anzahl meissenscher Edelleute Er Heinrich von Witzleben (7) zu Ottenvisch als Bürge genannt wird. Wahrscheinlich war Heinrich vom Markgrafen Wilhelm mit Otterwisch, dem grössten Dorfe und nutzbarsten Rittergute im Erbamte Grimma, beliehen und dadurch veranlasst worden, den Wendelstein zu verlassen und seinen Antheil daran seinen Brüdern zu übergeben. Im Jahre 1420 ist jedoch Otterwisch bereits in den Händen der Familie von Hirschfeld*) und mag daher wohl Heinrich von Witzleben bald nach 1408 ohne Kinder gestorben sein. Nach Heinrich's Ausscheiden wurden seine Brüder und Vettern am 26. August 1404 vom Landgrafen Balthasar mit den Schlössern Wendelstein und Allerstedt mit allen ihren Zugehörungen und Lehn- und Burggütern belehnt, der treuen Dienste wegen, die ihre Eltern ihm geleistet, und die sie und ihre Erben ihm und seinen Erben fürder thun sollen. Nach diesem Lehnbriefe erhielten die Brüderpaare: Ritter Dietrich (11) und Georg (12) und ihre Vettern: die Brüder Kristan(8), Kristan (9) und Dietrich (10) je die Hälfte der Besitzungen. Hinsiehts der Vererbung wurde festgesetzt, dass, wenn von den Brüdern Ritter Dietrich (11), und Georg (12) der eine ohne Leibeserben stürbe, der andere Bruder dessen Antheil erben und erst, wenn beide ohne Erben abgegangen wären, ihre Hälfte an ihre Vettern, die Gebrüder Kristan (8), Kristan (9) und Dietrich (10) fallen solle, und diese sollten sich eben so zuvörderst untereinander beerben, so dass ihre Güter erst, wenn sie alle drei ohne Leibeserben verstorben wären, an ihre Vettern Ern Dietriclr(ll) und Georg (12) Gebrüder, oder deren Erben fallen würden. 2) Kristan d. Ä. (8) wurde der Stifter der Berkaer Linie, und wird unter dem Abschnitt' „die Berkaer Linie "besonders erwähnt werden. 3) Kerstan von Witz leben (9), zum Unterschiede von seinem *) Schumann St. P. u. Zeit. Lex. Art. Ostcnvisch, der sehr ausführlich ist. gleichnamigen Bruder, dem Herrn zu Berka, der Jüngere genannt, kommt zuerst 1399 vor, als er mit seinen Brüdern und Vettern, zum Steine gesessen, für 100 Schock Freibergcr Groschen in den Dienst der Markgrafen zu Meissen gegen die Grafen von Honstein und Reinstein trat. Ebenfalls gemeinsam mit seinen Brüdern und Vettern wurde er am 26. August 1404 mit den Schlössern Wendelstein und Allerstedt nebst Zugehörungen belehnt, wovon er, nachdem sein Bruder Kerstan d. Ä. (8) Berka gekauft hatte und Dietrich (10) 1426 bei Aussig gefallen war, die Hälfte besass; jedoch seinen Theil von Allerstedt mit der Hälfte von Saubach und Zeisdorf an den Grafen Hans von Beichlingen verkaufte. Frühzeitig trat er in die Dienste des kriegerischen und weltlich gesinnten Erzbischofs Günther zu Magdeburg (1404- 1445), eines Grafen zu Schwarzburg, unter dessen Freunden und Mannen er vielfach als Bürge und Zeuge auftritt und dessen Vertrauen er sich in hohem Grade erwarb. Zu seinen vielfachen Kriegen, ebenso wie zu seinen Erwerbungen für das Erzstift, brauchte der Erzbischof viel Geld, wozu sein Vater und Bruder, die Grafen zu Schwarzburg, oft Rath schaffen mussteh. So verkauften diese deshalb 1413 an Kerstan d. J. von Witzleben (9) 34 Mark Silbers Zinsen und Gefälle der Städte Arnstadt und Franken- hausen für 408 Mark Silber, wofür sie ihm das Schloss Ichstedt bei Frankenhausen zum Pfände setzten. Aber auch unmittelbar musste Witzleben seinem Herrn helfen. Im Jahre 1419 gaben Kerstan von Witzleben (9), sein Bruder Kerstan d. Ä. (8) und dessen Sohn Georg dem Erzbischof 2000 ungarische Gulden, wofür dieser ihnen die Schlösset und Städte Als leben und Gönnern verpfändete. Nach dem über diese Verbindung am 10. August 1419 ausgestellten Revers sollte bei etwaiger Wiedereinlösung jede der beiden Parteien ein halbes Jahr vorher kündigen. Wenn Günther die beiden Städte nicht wieder einlöse, könnten die von Witzleben sie anderweitig an Mannen des Erzstifts versetzen, doch nicht an Fürsten, Herren und Städte, oder seine offenbaren Feinde. Wenn es nötbig wäre, sollten die von Witzleben bis zu 300 Rheinische Gulden an dem Schlosse zu Alsleben verbauen können, die ihnen bei der Einlösung besonders erstattet werden würden. In Kriegsnöthen sollte dem Erzbischof Schloss und Stadt Alsleben und Cönnern offen sein; er sollte auch einen Hauptmann darauf halten dürfen, der unter Anderm die zwischen den von Witzlebenschen und Erzbischöflichen Mannschaften etwa entstehenden Irrungen zu schlichten hätte. — 26 Interessant ist noch der Passus in dem Vertrage, dass die von Witz- leben bei der Wiederoinlösung die Aeckcr so besäet und bestellt wieder abgeben wollen, wie sie dieselben empfangen haben; wäre es aber der Fall, dass sie mein- besäet hätten, „mit Winter- oder Sommerkorn," so soll das Mehr besonders vergolten werden. Also schon 1419 Winter- und Sommersaat ! Im Jahre 1490 löste der Erzbischof Günther Aisleben und Gönnern wieder ein, versetzte sie aber sofort wieder an Kerstan d. J. (9), Kerstan d. Ä. (8) von Witzleben und Karl von Krosigk, und Kerstan d. J. (9) ist noch 1438 im Besitz davon. Im Jahre 1424 nahm Kerstan mit noch drei Herren vom Adel der Stadt Halle den Huldigungseid für den Erzbischof Günther ab und verglich die Stadt mit demselben 1426 und 1427 wegen des Salzwerks und der Abgaben davon. Aber auch in ernsten Dingen anderer Art benutzte der Erzbischof die Dienste Witzleben's. Als die Magdeburger Bürger im Jahre 1428 der herumstreifenden Hussiten wegen ihre Stadt, nach dem Beispiele anderer Städte, befestigten, und auf der „Freiheit" des Domkapitels einen Thurm errichteten, wodurch der Eingang zu den Höfen des Erzbischofs und der Domherren verbaut wurde, erhob der Erzbischof hiergegen Einsprache. Der Zwist wurde so ernsthaft, dass die Stadt dem Erzbischof einen Absagebrief zuschickte, worauf dieser seine Preciosen und Heiligthümcr zusammenpackte, und mit dem Domkapitel nach Calbe zog. Nun traten vielfache Verhandlungen zwischen beiden Parteien ein, welche von Seiten des Erzbischofs durch dessen Procuratoren Heise von Steinfurt und Kerstan d. J. von Witzleben geführt wurden. Aus einer dieser Verhandlungen 1432, Mittwoch nach Misericordiae, geht nebenbei erwähnt, hervor, dass Kerstan von Witzleben (9) und Heinrich von Byern einst auf Befehl des Erzbischofs dem Herzog Johann von Sagau in's Land gefallen waren und dort arg gehauset hatten, um das Beeilt der Bürger von Magdeburg gegen den Herzog zu wahren. Von Calbe aus ivandte sich Günther G. September 1432 auch an den Bath von Zerbst, in der Absicht, die Zerbster von der Bechtmässigkeit seiner Sache gegen Magdeburg zu überzeugen, und sie als Vermittler zu gewinnen und bezeichnete als seine Procuratoren die oben Genannten. Unterm 20. September desselben Jahres schrieb aber auch der Bath von Magdeburg an den zu Zerbst und wusste diese Stadt auf seine Seite zu ziehen. Die Verhandlungen führten jedoch zu keinem Resultat, der Krieg begann und dauerte bis in's Jahr 1435, in welchem der Erzbischof mit dem Kapitel am 21. September in Magdeburg wieder einzog. Kerstan von Witzleben, welcher dem Erzbischof in dem soeben beendeten Kriege mit Rath und That treulich beigestanden, hatte denselben 1431 zum Concil nach Basel und 1422 auch auf den unerquicklichen Kriegszug nach Böhmen, welchen der Erzbischof im Verein mit anderen Fürsten gegen die Hussiten unternahm, begleitet*). Für den Schaden, den Kerstan (9) in diesem Kriege und sonst im Dienste des Erzbischofs, namentlich an Pferden, erlitten, und zur Wiedererstattung der Baukosten, die er an die Burg Aisleben, während sie ihm verpfändet war, verwendet hatte, belehnte der Erzbischof Günther, Witzleben, der jetzt „der Gestrenge," also Ritter genannt wird, und seine eheliche Hausfrau Anna am 2. September 1438 mit den Dörfern Seefeld und Frensdorf im Gerichte Dahme, mit allen Zugehörungen, für ihre Lebenszeit. Lange jedoch blieb Kerstan nicht im Genuss dieser Güter, da er noch vor dem Jahre 1440 starb. 4) Kerstan's Bruder Dietrich (10) war um 1420 des Landgrafen Friedlich IV. Landvoigt von Meissen und bekleidete so ein bedeutend umfangreicheres Amt als die übrigen Amt- oder Hauptleute. Er kommt jedoch in den landgräflichen Urkunden sehr selten als Zeuge vor, und fiel, wie wir bei Erzählung des Hussitenkrieges näher erwähnen werden, 1426 in der Schlacht bei Aussig. 5) Der Ritter Dietrich (11) war des Landgrafen Friedlich IV. Rath und wird in beinahe allen Urkunden desselben bis 1429 unter den Zeugen aufgeführt. Einige 60 solcher Urkunden können wir nachweisen. 1408 war er Voigt zu Eckartsberge. Der Landgraf hatte sich 1407 mit Anna, der Tochter des Grafen Günther von Schwarzburg vermählt, der einen solchen Einlluss auf ihn gewann, dass jener ihm die Verwaltung des thüringer Landes gänzlich iiberliess. In Folge dessen geriethen die voraussichtlichen Erben der Landgrafschaft, die Markgrafen Friedlich und Wilhelm von Meissen mit Günther und dem Landgrafen Friedrich in Streitigkeiten, an welchen sich des Landgrafen eigene Vasallen betheiligten, indem sie ein Bündniss gegen ihn schlössen, welches sie den „Löwenbund" oder die „Löbengesellschaft" *) Ausführlich in Krantzii Sax. Lib. XI. nannten. Diesem Bunde waren von dem Witzleben'schen Geschlechte beigetreten: Heinrieh von Witzleben d. Ä., Dietrich von Witzleben zum Stein (10), Friedrich von Witzleben, Dietrich's (11) Sohn und Heinrich d. J. von Witzleben*). S. Stammtafel I. 1. u. II. 2. Nach mancherlei Fehden zwischen den Markgrafen Friedlich dem Streitbaren und Wilhelm von Meissen einerseits und dem Landgrafen Friedlich von Thüringen und seinem Schwiegervater andererseits kam es endlich zu einem Vergleich, nach welchem die Markgrafen an der Herrschaft in Thüringen Antheil gewannen und sich von den landgräflichen Vasallen und Städten huldigen liessen. Der Graf Friedlich von Beichlingen, der Burggraf Albrecht von Kirchberg und der Ritter Dietrich von Witzleben (11) zum Wendelstein, wurden von ihnen zu Aufsehern von Thüringen ernannt, und diese pflegten fortan Hof und Regiment des Landgrafen**); in Folge dessen finden wir dieselben auch in allen von den Mark- und Landgrafen gemeinschaftlich ausgestellten Urkunden als Zeugen. Der Ritter Dietrich (11) fiel, wie wir in Folgendem sehen werden, 1429 bei Grimma gegen die Hussiten. 6) Von Georg von Witz leben (12) haben wir nichts weiter gefunden, als die folgende kurze Notiz auf einer alten, ziemlich genauen Wolmir- stedter Stammtafel: „Georg von Witzleben in Wendelstein ist ein Fähnrich gewesen im Kriege 1409. Nach seinem Tode ist er zu Erfurt in der Domkirche mit Helm und Schild begraben worden;" was aber eine Verwechselung mit seinem gleichnamigen Neffen zu sein scheint, der 1429 Bannerträger war. 7) Güterbesitz. Nach dem Ausscheiden Heinrich's (7) aus den Wendelstein hatten die Brüd er und Vettern Kirstan d. Ä. (8), Kirstan d. J. (9), Dietrich (10) und der Ritter Dietrich (11), dessen Bruder Georg (12) früh verstorben war, ihre von den Eltern ererbten Besitzungen, wozu noch 1404 das Schloss Allerstedt kam, in gemeinschaftlichen Besitz gehabt. Sie wohnten aber nicht zusammen auf dem Wendelstein, vielmehr sassen 1409 Kerstan d. A. (8) und sein Vetter der Ritter Dietrich (11) auf dem Schlosse Allcr- *1 Das Händelbucli Ldgr. Friedrich's d. Einf. im Geh. Arch. z. Weimar. **) P. Jov. Chiron. Schwarzb. bei Schöttgen & Kreysig. Dipl. et Script, liist. Germ. I. p. 416. cf. Döring Thür. Chron. p. 462. u. Herold Gesch. d. Kl. Sch. ltossleben p. 4 u. 5, der jedoch gewaltige genealogische Irrthümcr auftischt. 29 steclt. Doch nicht zu lange dauerte diese Gemeinschaft, denn bald schied Kerstan d. Ä. daraus, als er am 22. Juli 1420 vom Kaiser Sigismund mit Tulleda (Tilleda) belehnt wurde und 1422 durch Kauf die Herrschaft Berka erwarb. Es scheint, als hatte er seinen Bruder Heinrich (7) zu Otterwisch beerbt, dieses aber veräussert und so die Kaufsumme für Berka erhalten. Von dem grossväterlichen Erbe behielt er Auerstedt, das Burglehn zu Büttstedt, Rödigsdorf und sonstige kleinere Besitzungen. Es blieben nun auf der einen Seite Kerstan d. .T. (9) und Dietrich (10) und auf der anderen nur der Bitter Dietrich (11) , die sich derart theiltcn, dass die erstereil beiden zusammen und letzterer allein von den Häuptgütern Wendelstein und Allerstedt (mit Sagbach, Zeisdorf und der Wüstung Harfurth), je die Hälfte besassen. Zu diesen Hälften kamen für Kerstan d. .T. (9) und Dietrich (10) der bedeutende Hof Osfort, womit- sie (beide nur) am 28. Januar 1425 vom Abt Ludwig zu Pforte belehnt wurden, und für den Ritter Dietrich das Dorf Willerstedt (mit dem Gericht umher, Kahlwinkel, Reisen und den Wüstungen Meissberg und Kalthausen), wie es aus dem Lehnbrief vom 19. Juni 1430 und den folgenden über Wendelstein deutlich ersichtlich ist. Nachdem Dietrich (10) 1426 vor Aussig im Hussitenkriege gefallen war, hatte jede Hälfte nur einen Besitzer, nämlich Kerstan d. J. (9) und Ritter Dietrich (11). Unter den sonstigen Besitzveränderungen der Wendelsteiner haben wir in diesem Zeitraum folgendes zu erwähnen. Heinrich (7) erwarb Otterwisch, welches aber 1420 der Familie nicht mehr gehörte. Kerstan , d. 1.(8) erwarb Wadlhausen,' Tilleda und Berka und schied damit aus dem Wendelstein aus. Kerstan d. J. (9) und seine Gemahlin wurden. 1438 mit Seefeld und Prensdorf im Amt Dahme, aber nur für ihre Lebenszeit-,, belehnt. 1416 erwarb Ritter Dietrich (11) und Christian d. Ä. (8) Schloss und Städtchen Mühltroff im Voigtlande für 365 Mark Silber pfandweise von Landgraf Friedlich IV. Dagegen verkaufte Kerstan d. J. (9) seinen An- theii an Allerstedt, die Hälfte von Saubach und Zeisdorf an den Grafen Hans von Beichlingen und dieser an den Herrn von Werthern. Ritter Dietrich (11) und Kerstan (9) verkauften endlich am 9. Juli 1409 ihrem Vetter Albrecht von Witzleben, dem Landkomthur des deutschen Ordens zu Thüringen, etliche Zinsen, die Hälfte des Halsgerichts und das Kirchlehn zu Wohlsborn, jetzt in Sachsen-Weimar gelegen. Zieht man aus diesen Käufen und Verkäufen, aus dem Inpfandneh- men und Ausdempfandlassen das Facit, so finden wir die Wohlhabenheit und die Macht der Wendelsteiner im Steigen, denn der Erwerb von Wall- liauseu, Tilleda und der Herrschaft Berka überwog vielfach alle Verkäufe. b. Die Witzleben im Hussitenkriege. In Folge des Concils zu Costuitz und der Verbrennung von Johann Huss am G. Juli 1415 brachen Unruhen in Böhmen aus, die sich auch über die angrenzenden meissen'schen Länder verbreiteten. Damit nun die Stadt Dresden und der Theil von Meissen, welchen der Markgraf Friedrich der Friedfertige 1408 erhalten hatte, nicht ohne Schutz blieben, ward Dietrich von Witzleben (10) zum Landvoigt von Meissen ernannt. Als solcher unterschrieb er u. a. neben seinem Vetter dem Bitter Dieti icli (11) bereits am 4. Februar 1420 die Urkunde Friedrich's des Friedfertigen über die Stiftung des Klosters zu Alt-Dresden. In Folge des Aufgebots des Kaisers, 1421 auf der Fürstenversammlung zu Nürnberg, gelobte der Markgraf Friedrich der Streitbare, mit seinem Bruder und Vetter, ihm gegen die Böhmen beizustehen. Das Reichsheer (100,000 Mann stark), welches sich vor Saatz gelagert hatte, trennte sich jedoch ohne Schwertstreich beim Herannahen der Hussiten unter Ziska. Doch gelang es dem Markgrafen Friedlich, der mit seinen meissen'schen Kriegern die dem Kaiser treu gebliebenen Städte und Burgen besetzt hatte, die Hussiten am 19. August 1421 bei Brüx zurückzuschlagen. Die Hussiten hatten nämlich Brüx seit dem 22. Juli belagert. Die Besatzung war im Begriff zu capituliren, als sie auf die Nachricht, Friedlich der Streitbare sei mit einem Heere im Anmarsch, auszuharren beschloss. Sie machte oft Ausfälle, beging aber die Grausamkeit, die Gefangenen öffentlich unter Trompetenschall zu verbrennen, worauf natürlich die Hussiten in ähnlicher Weise verfuhren. Am 19. August traf das meissen'sche Heer, das unter dem Markgrafen der Ritter Dietrich von Witzleben (11)*), welcher die Truppen des Landgrafen Friedrich IV. dem Markgrafen zugeführt hatte, befehligte, vor Brüx ein. Die Hussiten griffen es sofort an, wurden aber gleich beim ersten Angriff in die Flucht geschlagen und verloren 2000 Todte und alles ") Eieliler, Teplitz, p. 189 u. 190. Geschütz. Ehe die Hussiten, nachdem sie am 30. August das Kloster zu Teplitz verbrannt hatten, mit Verstärkung zurückkamen, zogen jedocli die Mark- und Landgräflichen Truppen Ende Septembers wieder nach Meissen*) zurück, woselbst der Landvoigt Dietrich von Witzleben öffentliche Dankgebete, für die bei Brüx gewonnene Schlacht, hatte halten lassen**). Im Jahre 1422 machte Kerstan d. .T. (9) wie bereits S. 27 erwähnt ist, einen Kriegszug gegen die Hussiten in Böhmen unter dem Erzbischof von Magdeburg mit. Auch an den Hussitenkriegen von 142G bis 1430 nahmen die Besitzer des Wendelsteins wieder in Ii er vorragender Weise Theil. Im Jahre 142G vereinigten sicli die Hussiten, um die Meissner und Thüringer, die immer noch einzelne Ortschaften Böhmens, wie Aussig und Brü», besetzt hatten, aus ihrem Lande zu vertreiben und Aussig und Brüx wieder mit der böhmischen Krone zu vereinigen. Nachdem sie am 1. Mai Loipe erobert und verbrannt hatten, schickten sie sich an, Aussig zu belagern. Es war schnelle Hülfe nöthig, sollte die schwache Besatzung nicht unterliegen. Von männlichem Muthe beseelt, sammelte die Kurfürstin Katharina in Abwesenheit ihres Gemahls, der sich mit dem Landgrafen Friedrich d. .T. zu Ofen hei dem Kaiser befand, ein starkes Heer von Thüringern, Meissnern und Sachsen in der Nähe von Freiberg beim Dorfe Lohritz und geleitete dasselbe, nachdem sie eine kräftige Ansprache gell alten, bis zur höhmischen Grenze. Busso von Vitzthum befehligte das Heer, und Dietrich von Witzleben (10), der frühere Landvoigt von Meissen, war sein Feldoberster, während der Ritter Dietrich (11) sich mit dem Landgrafen Friedrich d. .T. zu Ofen befand. Am G. Juni versuchten die Hussiten Aussig zu stürmen, wurden aber zurückgeschlagen und lagerten sich vor der Stadt in ihrer Wagenburg. Inzwischen kam das sächsische Heer den Belagerten zu Hülfe und traf, 20,000 Mann stark (einige Schriftsteller geben es jedoch auf 100,000 Mann an), am 15. Juni, dem St. Veits-Tag, den Böhmen gegenüber ein. Noch an demselben Abend fanden bereits heftige Gefechte statt. Sonntags, den IG. Juni, „am Allerfrühesten ging die erbärmliche blutige Schlacht an." Die Böhmen standen in ihrer, aus 500 mit dop- *) Theobald. Hussitenkriege I. p. 201. **) Fabric. Rer. Misnic. (Ann. Urbis Misn.) p. 143. Hauptsächlich für die dem Kaiser in diesem Kriege geleistete Hülfe erhielt Markgraf Friedrich der Streitb 6. Jan. 1423 die Kurwürde von Sachsen. pelten Ketten verbundenen Wagen bestellenden Wagenburg hinter den grossen Schildtartschen und warteten den Angriff des Feindes ab. Die Deutschen griffen muthig an, zerhieben mit den Hellebarden (die damals aufkamen) die Ketten, rissen die Schildtartschen um und brachen in den Feind; „weil sie sich aber mit dieser Arbeit sehr abgemattet, über das denselbigen Tag eine grosse Hitze war," sie auch seit dem Marsch am vorhergehenden Tage noch nicht zur Ruhe gekommen waren, so vermochten sie nicht einem jetzt unternommenen Ausfall der im Fusskampf sehr geübten Böhmen zu widerstehen und verloren die Schlacht. Ani tapfersten und längsten stritten die Thüringer, doch umsonst. Mit den Hellebarden rissen die Hussiten die Ritter von den Pferden und erstachen sie; andere erstickten im Gewühl der Schlacht vor Staub und Hitze in ihren Rüstungen. So sanken in der Schlacht und auf der Fiucht 500 gekrönte Helme, darunter 12 thüringische Grafen. Gegen 12,000 Deutsche und 3000 Böhmen sollen an jenem Tage geblieben sein. Mit leichter Mühe wurde darauf von den Hussiten Aussig erobert und die Besatzung niedergehauen. Unfern von dem Dorfe Presslitz, zwischen Teplitz und Aussig, bezeichnete ein wilder Birnbaum die Gräber der gefallenen Deutschen, aber so herrlich er auch alljährlich grünte und blühte, nie trug er Früchte. Zu den gefallenen thüringer Rittern gehörte Dietrich von Witzleben der Feldöberste und der Ritter Kerstan von Witzleben*) von der Elgersburg mit 5 Söhnen. Als Datum der Schlacht bei Aussig wird vielfach der 15. Juni angegeben und Boettiger, Gesch. d. Kurstaates und Königreiches Sachsen (Hamb. 1830) I. p. 315, bemerkt dabei, dass. andere irrig den 16. Juni annehme®) Dieser 16. Juni ist aber gerade der richtige Tag, nicht nur nach den vielen Autoren, die ihn nennen, sondern auch nach Urkunden. Unter andern befindet sich im K. Staats.-Arch. zu Magdeburg R. Erzstift Magdeburg ITT. Nr. 4 in den Nachrichten von der Stiftung des Collegiat- *) Ad. Ursini Chr. Thür, bei Meuchen III. p. 1326. Fabr. Orig. Sax. p. 701. Mon. Pirn. bei. Mencken II. 1461 u. 1612. Nach der alten Wolmirstedter Stammtafel und selbst nach Bodenst. Mon. stem. soll dieser Kerstan einer der Brüder Dietrich',s gewesen sein. Dies ist aber nicht richtig; einmal waren diese nicht Ritter und dann kommen sie auch nach 1426 urkundlich vor, wogegen der Elgersburger Ritter Kerstan am 11. November 1426 von seinen Brüdern ausdrücklich als Gottesseliger bezeichnet wird. — 33 stifts zu Querfort eine Aufzeichnung aus dem Todtenbuch oder Mortuarium jenes Stifts, in der die Verluste, die Protz, edler Herr zu Querfurt und andere, darunter Dietrich von Witzleben (10), auf dem Zuge nach Aussig erlitten haben, detaillirt angegeben werden, und diese, beginnt: „Anno domini M. CCCC. xxvi am Suntage liegst nach viti ist vnsser lieber Vater (der von Querfurt) leyder ausse vnd todtt blieben vor vssigk vnd lieft vorloren etc." Der Sonntag nach St. Vitus war aller der 16. Juni. In dieser Aufzeichnung finden wir auch die Angaben über den Verlust Dietrich's von Witzleben (10); die wir hier folgen lassen. Dietrich von Witzleben seeliger hat zuerst verloren einen braunen Hengst, den die Seinen auf 70 Fl. geschätzt haben, ferner einen blassen Hengst für 50 Fl. und ein rothes Pferd, das er selbst kaufte für 36 Fl. einen mailändischen Panzer für 15 „ einen Schurz 3 „ einen Eisenhut und eine Brust (Harnisch) 4 einen Beinharnisch 3 „ Vorstoln (Stulpen), Handschuhe und Koller 3 „ Jacke und Schwerdt 5 „ einen schwarzen gestickten Mantel 100 „ einen grünen mit Silber beschlagenen Mantel 20 „ eine rothe Kogel (Kock mit Kaputze), worauf vier löthige Mark Silbers 20 „ einen doppelten Harrass-Mantel 6 „ einen grauen zweifachen Mantel 4 „ Hans Hesse, sein Knecht, hat verloren: einen Panzer 16 „ eine Harnisch-Kappe 5 „ einen Brustharnisch und Eisenhut 3 „ einen Schurz und Koller 3 „ ein Schwerdt 1 „ eine Jacke und Vorstoln 5 „ einen rothen Harrass-Mantel und „ein bogschiess unter Jopen" 5 „ Hans Eberhard, sein Knecht, hat verloren: Jacken, Panzer, Schurz, Armbrust, Hut und Brust (Harnisch) 18 Fl. Ciriacus, sein Knecht Hat verloren: eine Jacke, Eisenhut und Armbrust 8 Fl. Auch haben seine anderen Knechte verloren Mäntel, Röcke und was sie sonst hatten. Die Summe des Verlustes wird auf 411 Fl. 3 34 — angegeben, wonach also die Mäntel, Röcke etc. der anderen Knechte zusammen 8 Fl. werth waren. Ein Jahr nach dem Tode des Kurfürsten Friedrich des Streitbaren (4. Januar 1428), waren die Hussiten abermals in Meissen eingedrungen, verheerten das Land an den Ufern der Elbe bis in die Gegend von Magdeburg und eroberten viele Städte, darunter auch Alt-Dresden. Da ermannte sich endlich der Landgraf Friedrich der Friedfertige und es gelang ihm, mit 1000 Reitern die Hussiten wieder aus Alt-Dresden zu vertreiben, die aber nun um so grössere Verwüstungen im Lande anrichteten. Bei Leipzig, wo der Landgraf Friedrich, dessen Vetter der junge Kurfürst Friedlich II. (der Milde), der Erzbischof Günther zu Magdeburg*) und viele Grafen und Herren zusammengekommen waren, wurde nun ein grosses Heer versammelt. Trotzdem zogen die Hussiten, im Dezember 1429, über die Elbe und Mulde vor die Stadt Grimma. Der Landgraf Friedrich entsandte von Leipzig den Ritter Dietrich von Witzleben (11), den Sieger in der Feldschlacht von Brüx, mit einem Theil des Heeres zur Kundschaft aus, wobei Georg von Witzleben, Kerstan d. Ä. zu Berka Sohn, das Heerbanner trug. Diese Schaar Hoffte die Böhmen während des Futtems zu überfallen, wurde aber selbst von ihnen so überraschend angegriffen, dass Alle, die nicht auf der Wahlstatt blieben, als Gefangene in die Hände der Hussiten fielen. Diese stachen, wen sie erreichen konnten, von den Pferden, unter andern auch „den gestrengen Ritter er Ditherich von Witzceleibin (11), dez läntgrafin von Doringin rad, unde wart iemerlichen zcu houbin (zerhauen) unde dy ougin uz gestochin, unde er bleib den tag tod, als ein beddirman unde bie yme (bei ihm) Jorge von Wangehejan, Friderich Vitztum, unde andir vil Erbar man uss Doringin, unde Jorge von Witzceleibin von Berka der bestunt gar erbarlich mit syme banyr, unde wart gafangin." So erzählt .Toh. Rothe in seiner thüringischen Chronik. Den Tag des Gefechts bei Grimma haben wir nicht ermitteln können; es fand entweder in den letzten Tagen des Dezember 1429 oder in den ersten Tagen des Januar 1430 statt. Dietrichs (11) Leichnam wurde nach Rossleben gebracht und in der dortigen Kapelle, an der Seite seiner Gemahlin, einer Vitzthum von Apolda, welche ein Jahr vor ihm gestorben und am Sonntag den 2. Januar 1429 begraben war, beigesetzt**). *) In dessen Begleitung Christian d. J. (9) von Witzleben. **) Dominic. post Circumc. dorn. 1429 beigesetzt. Stammtafel z. Wolmirstedt. Bodenstein, der Rector der Klosterschule Rossleben, singt von -Dietrich (11): „Schwarzburgs fröhliche Jugend gehorchte seinen Befehlen In dem Gewühle der Schlacht und in dem Rathe daheim. Dann auch führt er Geschwader hinaus des feindlichen Muths voll, Gegen den bremischen Feind, jenen zu schlagen bereit. D'rauf den Hussiten entgegen in Mavors (Mars) blutiger Feldschlacht Führt er als Feldherr kühn Meissens herrliches Volk. Lieber wollt er im Tode der Helden erringen den Nachruf, Als beflecken den Ruhm in der entstehenden Flucht. Ilm beweinten die Cinciaden und Quecroniaden, Wo der Mulde Strom Grimma die weise benetzt. Aber seine Gebeine bewahrt Rossleben die Jungfrau, Fordernd, dass ewiger Ruhm blühe dem herrlichen Mann." Boclenstein vermischt in seinen Versen augenscheinlich zwei Personen. Die ersten vier Verse beziehen sicli auf den hei Aussig gefallenen Feld- obersten Dietrich (10), der dort die Meissner anführte, während die letzten Verse dem Ritter Dietrich (11) gelten. Ausser den erwähnten Witzlebens nahm noch Friedrich, der Sohn des Ritter Dietrichs, an den Hussitenkriegen Theil, so dass das ganze Geschlecht, so weit es mannbar war, in diesem Kriege unter den Waffen gewesen zu sein scheint. Hat aber auch in allen grösseren Kriegen Witzleben'sches Blut die Blachfelder getränkt, in keinem haben so viele geblutet als in dem Hussitenkriege, in welchem acht Witzleben ihre Ehre mit ihrem Tode besiegelten. 3* IV. Abschnitt. Kerstan, Christoffel und Friedrich von Witzleben, der Bruderkrieg und das Kloster Memleben. 1422—1506. a. Kerstan von Witzleben (13). Irie rstan von Wit/.leben, von dem Biedermann*) sagt, dass er ein tapferer Cavalier gewesen und bei vieler Herren Höfe in grossem Ansehen gestanden habe, wurde im Jahre 1422, zugleich mit seinem Vater, mit Gütern zu Auerstedt belehnt. Im Jahre 1437 war er Obermarschall des Herzogs Siegmund zu Sachsen, gab jedoch diese Stellung auf, als der Herzog den geistlichen Stand**) ergriff und 1440 Bischof zu .Würzburg wurde und trat als Rath in den Dienst des Kurfürsten Friedrich II. und Herzogs Wilhelm TIT. des Tapfern und kommt als solcher zusammen mit seinem Vetter Friedrich von Witzleben in vielen Urkunden vor. War Kerstan nicht im Dienste seiner Herren beschäftigt, so hauste er auf dem Wendelstein, für dessen weitere Befestigung er eifrig bemüht war. Wahrscheinlich versah er die Burg auch mit dem Geschütz, welches wir später darauf finden, was wir aus einem Contracte über eine Lieferung *) Röhn u. Werra Tah. CCC'L III. **) Aus Liebe zu einer Nonne im Kloster Mildenfnrt, S. Müller Annal. — 37 — von 200 Ctr. Kupfer, den er mit 2 Bürgern zu Eisleben und deren Ehefrauen 21. Dezember 1444 abschloss, entnehmen. Diese Fürsorge war wohl überlegt, denn bald brach der unselige Bruderkrieg über Thüringen herein, welcher S. 48 u. ff. im Zusammenhange erzählt werden wird, während wir uns jetzt nur mit der Mittheilung begnügen, dass Kerstan anfanglich auf Seite des Herzogs stand, später jedoch die Partei des Kurfürsten ergriff. Im Jahre 1451 starb Kerstan mit Hinterlassung eines unmündigen Sohnes, Namens Christoffel. b. Christoffel von Witzleben. 1451 - 1506. Christoffel von Witzleben (16), der Besitzer des halben Wendelsteins, befand sich beim Tode seines Vaters (13) 1451 noch im zartesten Kindesalter. Sein Vetter Friedrich v o n W i t z 1 e b e 11 (15), der die andere Hälfte des Wendelsteins mit Willerstedt besass und des Herzogs Wilhelm III. zu Sachsen getreuer • Rath war, benutzte diese Stellung und erhielt am 9. August 1451 die Anwaltschaft auf Christoffers Güter, die sonst zu Folge des Lehnbriefs von 1404 nach seinem etwaigen Tode an Christoffers Vettern zu Berka fallen mussten. Diese Güter waren: das Schloss zu Wendelstein halb, das Kloster und Do rf ■ Rossleben halb, Bottendorf halb, alles mit seinem halben Theil Zugehörungen und der vieite Theil von Memleben nebst dem betreffenden Zubehör. Friedrich verweigerte vielleicht in der Absicht, aus der Anwartschaft schon zu Lebzeiten des Besitzers ein Eigenthum zu machen, anfänglich den Vormündern seines jungen Vetters, den Brüdern Georg, K er st a n und Rinnewart v o n W i t z 1 e b e n zu Berka (s. Tafel II. 3.) die Auslieferung der Hälfte des Steins und erst in Folge energischen Einschreitens des Herzogs Wilhelm und nachdem ein Burgfrieden zwischen ihm und seinem Vetter zu Stande gekommen war, räumte er 1454 diesem sein Erbtheil ein. Kaum mündig geworden vertauschte Christoffel am 4. März 1471 seineu Theil am Stein mit allen Zu- und Eingeh orangen, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten an Bruno, Edlen Herrn von Querfurt gegen Schloss Scheidungen und seine Zubehörungen. Christoffel von Witzleben gelobte, diese Güter von dem Herrn zu Querfiirt zu Lehn zu nehmen und erbat für seine Vettern Kerstan und Hin ne wart von Witz leben zu Berka die Mitbeleb nung, wie er denn auch am 2. Juni über deren Güter zu Berka und Manstedt mitbelehnt ward. Ebenfalls 1471 vertauschte Christoffel seine Güter und Zinsen zu Wundersleben, darunter namentlich den Sedelhof zu 'Wundersleben, auch an Bruno Herrn zu Querfurt, doch wissen wir nicht wogegen. Das Schloss Scheidungen behielt Christoffel aber nicht lange Zeit in Besitz, denn zu Ende des 15. Jahrhunderts war es bereits Besitzthum des Hauses Anhalt, und dagegen finden wir Christoffel 1496 als Herrn auf Brücken. Aber auch Brücken war nicht lange im Witzleben'schen Besitz, denn bereits am 29. August 1498 verkaufte Christoffel von Witz- leben „um seines und seiner Erben sonderlichen Nutzens und Frommen willen," Schloss und Flecken Brücken an seinen lieben Gevatter, den Ritter Hans von Werthern. Die in den meisten Werken über die Familie von Werthern vorkommende Nachricht, dass Brücken 1501 (das Jahr der Belehnung) an diese Familie gekommen sei, ist hiernach zu berichtigen. Ueber einen ferneren Gütererwerb Christoffels von Witzleben fehlen nun die Nachrichten, er rnuss aller in Thüringen geblieben sein und kommt 1499 als Amtmann zu Weissetisee vor. Er nennt sich selbst so am 30. Mai d. J. in einem Schreiben an den Herzog Georg zu Sachsen, der ihn aufgefordert hatte, seinen Sohn Siegmund von Witzleben zu veranlassen, von der Fehde wider den Herzog von Braunschweig abzustehen. Christoffel antwortete darauf dem Herzoge, dass er den Aufenthalt seines Sohnes nicht kenne, ihn aber von Stund an suchen und ihm des Herzogs Befehl überbringen lassen wolle. Nach 1199 ist eine kurze Zeit Hermann von Bock Amtmann zu Weissensee, aber zu Anfang des Jahres 1501 hatte Christoffel von Witzleben dieses Amt wieder in Besitz, und wird 1503 noch als Amtmann genannt. Christoffel von Witzleben hinterliess drei Söhne: Gangloff, Siegmund und Christoph, die sich bald nach seinem Tode nach Franken wandten und die fränkische Linie bilden, welcher ein besonderer Abschnitt gewidmet werden wird. — 39 — c. Friedrich von Witzlehen (15) Eitter zum Wendelstein. 1412—1464. Friedrich von Witzleben (15), der Sohn des 1429 bei Grimma gefallenen Kitters Dietrich von Witzleben (11), war Mitglied des S. 27 erwähnten Löwenbundes, und muss danach in dem letzten Decennium des 14. Jahrhunderts geboren sein. Bald nach dem Tode seines Vaters wurde er vom Landgrafen Friedrich TV. von Thüringen am 19. Juni 1430 mit allen Gütern beliehen, die sein Vater, der als des Landgrafen Rath und Heimlicher bezeichnet wird, auf ihn vererbt hatte, nämlich mit der Hälfte von Wendelstein, Rossleben, Esmannsdorf und Bottendorf, mit einem Viertheil von Hemleben, mit dem Gericht zu Meinsdorf und mit dem Schutzrecht über das Kloster Rossleben*); ferner mit der Hälfte von Allerstedt, Saubach, Zeisdorf und der Wüstung Harfurth; mit Willerstedt und dem darum liegenden Gerichte, Kahlwinkel, den Wüstungen Meisberg und Kalthausen, und endlich mit dem Dorfe Reisen. Der Landgraf sprach dabei die Erwartung aus, dass ihm Friedrich von Witzlehen treu dienen würde, wie es sein Vater gethan hätte. Friedrich war von festem, energischem Charakter und einer unerschütterlichen Treue, aber auch eine heftige Natur und sicher einer der rauflustigsten Ritter seiner Zeit, dessen Leben von Fehden und Streitigkeiten erfüllt war. Gleichzeitig verband er mit dem Ringen nach Macht auch das Streben nach Reichthum, und wenn er darin nicht so glücklich war als der Stammherr Christian, so lag das weniger an ihm, als an der Schwäche und Undankbarkeit des Herzogs Wilhelm, dem er mit seltener Treue angehangen hatte. Bald nach seiner Belehnung mit Wendelstein kündigte Friedrich mit Busso und Burcbard (Bernhard) Vitzthum u. a. dem Stift und der Stadt Halberstadt Fehde an, über deren Verlauf uns jedoch die Nachrichten fehlen. Friedrich wurde des Landgrafen Friedrich IV. Rath und wir finden *) Schmutzer de lud. coen. Rossl. inst. p. VIII. u. nach ihm Wilhelm, p. 6. u. Herold, p. ö., sagen, Friedrich sei vom Herzog Wilhelm 1451 mit dem Schutzrecht über das Kloster Rosslehen beliehen, zur Belohnung dafür, dass er ihm gegen die Räuber in Thüringen kräftige Hülfe geleistet hätte. Dem widerspricht der oben angeführte Lehnbrief von 1430, den jene nicht gekannt haben. 40 ihn in dessen Urkunden (einigen 30) bis zum Jahre 1440, in welchem der Landgraf am 4. Mai zu Weissensee starb. lies Landgrafen Friedrich des Friedfertigen Legierung war aber nicht so friedfertig wie sein. Name und Friedrich von Witzleben hatte für seinen Herrn oftmals seine Rüstung anzulegen und sein Schwerdt zu ziehen. Namentlich war dies im Hussitenkriege der Fall. Für die im Dienste seines Herrn erlittenen Verluste erhielt er vielfach Ersatz, z. B. wurden ihm 143G 100 Gulden versprochen, auf Walpurgis (1. Mai) zu zahlen, für verdorbene Pferde und sonstigen Schaden; da dies Geld jedoch nicht gezahlt werden konnte, so erhielt er am Montag nach Pfingsten desselben Jahres eine Schuldverschreibung darüber, die er, wenn das Geld gezahlt wäre, dem Voigt zu Gotha übergeben sollte. Am 24. Februar 1439 erhielt er ferner eine Schuldverschreibung über 40 „sexer", zu Michaelis zahlbar, für 2 Pferde, die er in des Landgrafen Dienste zu Schanden geritten hatte, und am 16. September desselben Jahres nochmals eine .über 60 „ sexer", ebenfalls Michaelis zahlbar von dem Münzmeister zu Sangerhausen, für einen grauen Hengst. Michaelis des nächsten Jahres sollte er wieder 156 Gulden erhalten, darunter 36 Gulden, die er ausgelegt, und 20 Gulden für ein Pferd, das er in Böhmen verloren hatte. Als Thüringen nach dem Tode des Landgrafen Friedrich IV. an den Kurfürsten Friedrich II. und dessen Bruder, den Herzog Wilhelm III. zu Sachsen fiel, welche anfänglich gemeinschaftlich ihre Länder regierten, trat Friedlich von Witzleben, welchen schon mancherlei Beziehungen an diese Fürsten knüpfte, als „Heimlicher" in deren Dienste und kommt in deren gemeinschaftlich ausgestellten Urkunden bis 1445 vor, wo er sich, wie wir weiter unten sehen werden, dem Herzog Wilhelm, allein anschloss. Seine ererbten Besitzungen suchte Friedrich von Witzleben vielfach zu mehren. 1433 wird er als Betheiligter des Bergwerks Harzgerode mit 16 Theilen aufgeführt. Am 14. Januar 1435 erhalten er und Busso Vitzthum d. J„ auf Fürsprache des Kurfürsten Friedrich II. und des Herzogs Siegmund zu Sachsen, von dem Landgrafen Friedrich IV. für die Dienste, die sie und ihre Eltern dem landgräflichen Hause geleistet, die Exspectanz auf das Schloss Erffa mit allen Dörfern und sonstigen Zugehörungen für den Fall, dass der zeitige Besitzer Hans von Erffa ohne Leibeserben stürbe. Ferner waren Friedrich von dem Erzbischof Günther zu Magdeburg 20 Mark Silbers verliehen gewesen, welche die Pfänner von Stassfurt ihm zahlen mussten; vor ihm hatte sie Henning von Frecltleben besessen und damit mag auch die Schuld von 130 Schock alter Groschen zusammenhängen, die Witzleben an Dietrich von Freckleben schuldete und welche 1441 der Erzbischof Günther von Magdeburg übernahm. Um das Jahr 143G war Gurt von Witzleben (Bruder Heinrich's zum Liebenstein und Dietrich's zu Molsdorf) gestorben und hatte einen unmündigen Sohn, ebenfalls Gurt geheissen, hinterlassen. Zu Vormündern dieses Gurt hatte der Landgraf Friedrich IV. den Kitter Friedrich von Witzleben (15) und Bernd von der Asseburg ernannt, denselben aber auch gleichzeitig sämmtliche von ihm zu Lelm herrührende Güter ihres Mündels zu einem rechten Anfall geliehen. Ehe dies geschehen war, hatte aber Gurt's Onkel Dietrich von Witzleben zu Molsdorf die Vormundschaft geführt und gerieth nun mit den neu ernannten Vormündern in Streit, welcher 1437 dahin entschieden wurde, dass Dietrich von Witzleben die Lehngüter des jungen Gurt dem Kitter Friedrich von Witzleben und Bernd von der Asseburg überantworten, dagegen aber alles andere Geld und fahrende Habe in Vormundschaft behalten, die Schulden Gurt's bezahlen und gleich den andern Vormündern Rechnung legen sollte. Nach dem Tode des Landgrafen Friedrich's IV. bestätigte dessen Nachfolger, der Kurfürst Friedrich IT. und Herzog Wilhelm TIT. zu Sachsen, 1441 die Belehnung.Ares Raths und Kitters Friedrich von Witzleben und seiner Söhne Heinrich, Dietrich und Friedrich mit dem Anfall der Güter Gurt's von Witzleben zu Witzleben, Molschleben und Klein-Fahnern. In den wirklichen Besitz dieser Güter ist aber weder der Ritter Friedlich von Witzleben noch seine Nachkommen je gelangt, vielmehr erblühte durch Gurt von Witzleben die Molschlebener Linie unseres Geschlechts. S. I. Thl. Noch bei Lebzeiten des Landgrafen Friedrich IV. von Thüringen finden wir den Bitter Friedlich von Witzleben als sächsischen Rath bei dem Kurfürten Friedrich II. und dessen Bruder Herzog Wilhelm HI. zu Sachsen in einflussreicher Stellung. Er war nicht nur auf dem Tage zu Pressburg, 3. Mai 1439, an welchem der Streit derselben mit dem von Plauen, Burggrafen von Meissen beigelegt wurde, anwesend und vertrat, nebst Landgraf Ludwig von Hessen, Graf Heinrich von Schwarzburg, das sächsische Interesse*), sondern gehörte auch, als im Jahre 1439 der Herzog Wil- *) Märcker, Burggr. Meissen p. 352. 42 — lielm HL an des Kaisers Albrecht II. Hof ging', um seine Vermählung mit dessen Tochter Anna vorzubereiten, nebst dem Bischof zu Merseburg, dem Landgrafen Ludwig zu Hessen und vielen anderen Grafen und Herren zu den Rüthen, welche am 29. Mai d. J. zu Coburg die Art und Weise festsetzten, wie Kurfürst Friedrich II. während der Abwesenheit seines Bruders regieren sollte. Ebenso hatte Friedrich von Witzleben, wie wir bereits gesehen haben, durch Verwendung des Kurfürsten Friedrich II. und des Herzogs Wilhelm III. die Anwartschaft aufErffa erlangt; er muss also noch vor des Landgrafen Friedrich Tod dem Kurfürsten Friedrich und dem Herzoge Wilhelm wichtige Dienste geleistet haben. Seine grösste Thätigkeit entwickelte Friedrich von Witzleben jedoch in dem für Thüringen so verderblichen Bruderkriege, in welchem er auf des Herzogs Wilhelm Seite stand, wie wir später ausführlich erzählen werden. Für seine während des Bruderkrieges erlittenen Verluste scheint er noch während desselben entschädigt worden zu sein, denn am 19. Januar 1449 stellte ihm der Herzog Wilhelm eine Schuldverschreibung über 2392 Rhein. Gulden aus, womit er ihn an die Bergwerke und sonstigen Zubehörungen der Burg und des Amtes Altenstein, das am Südabhange des Thüringer Waldes liegt und damals zu Coburg gehörte, "wies. In Gemeinschaft mit Busso, Apel und Bernhard Vitzthum gelangte er in Besitz eines Schuldscheines, den 1432 die Balley Thüringen mehreren Juden aus Sangerhausen, Erfurt und Kahla für 200 Mark löthigen Silbers gegeben hatte und bot ihn dem deutschen Orden für 1000 FL, incl. der Zinsen von vier Jahren, zur Einlösung an. Als die Bezahlung sich in die Länge zog, drängten Witzleben und Vitzthum den Orden und drohten, wenn sie nicht in Kurzem befriedigt würden, sich an die im Fürstenthum des Herzogs Wilhelm liegenden Ordensgüter zu halten, wodurch sich der Orden zum Zahlen gezwungen sah. Am 23. Juli 1452 verkaufte Ritter Friedrich von Witzleben mit Einwilligung seiner Erben und seiner ehelichen Wirthin Liese, der es wahrscheinlich als Leibgedinge verschrieben war, das Dorf Schönewerda, das schon sein Grossvater und dessen Brüder besessen hatten, an Karl und Otto von Scheidungen, jedoch unter der Bedingung, dass er oder seine Erben es zu jeder Zeit für 2000 Fl. zurückkaufen könnten. Hierdurch und wahrscheinlich gleichzeitig durch einen andern Güterhandel, war Karl von Scheidungen Friedrich's Schuldner geworden. Friedlich verldagte nun Karl von Scheidungen, als dieser sich in Rückzahlung seiner Schuld säumig zeigte, bei dem Hofgericht zu Weimar und erstritt sich in diesem Prozess die Karl von Scheidungen gehörenden Güter Altengottern, Neun- heilingen, Hayneck, Weissensee etc., welche er darauf aber bald wieder verkaufte. Karl von Scheidungen legte um 1458 zwar Appellation gegen das Erkenntniss des Hofgerichts ein, welches auch die Sache nochmals vornahm, aber so in die Länge zog, dass Friedrich von Witzleben (15) darüber starb. Nach seinem Tode verglichen sich am dl. Mai 1465 seine Söhne Heinrich, Kitter Dietrich und Friedrich von Witzleben auf Anrathen des Hofgerichts mit Karl von Scheidungen dahin, dass sie ihm für alle seine Forderungen am nächsten Bonifaciustage über ein Jahr 600 Meissner Gulden zu Erfurt zu zahlen versprachen und dafür Bürgen stellten. Dagegen sollte ihnen aber Karl von Scheidungen seines AVeibes Leibguts- Brief, oder, wenn derselbe verloren wäre, eine Verzichtleistung seines AVeibes auf ihr Leibgedinge und eine Bescheinigung ihres Vormundes, des Amtmanns zu Thamsbrück, worin er seine Einwilligung zu der Verzichtleistung ausspricht, überantworten. Friedrich von Witzleben war bereits während der Bruderkriege, wie wir später sehen werden, mit der seinem Vetter Kerstan zugehörigen Hälfte von Wendelstein vom Herzog Wilhelm III. beliehen worden, hatte dieselbe aber im Friedensschlüsse an seinen frühem Besitzer wieder herausgeben müssen. Dies mag ihm schwer genug geworden sein und als Kerstan (13) gestorben war, verweigerte er die Herausgabe des rechtmässigen Erbes an Christoffel von AVitzleben, den Sohn Kerstan's, so dass sich die Vormün- der desselben: Kerstan, Georg und Binnewart von Witzleben zu Berka genöthigt sahen, die Hülfe des Herzogs AVilhelm III. in Anspruch zu nehmen. Dieser sandte im Frühjahr 1454 durch Thilo Braun, den Voigt zu AVeimar, und einen Boten des Hofgerichts zu Weimar dem Bitter Friedrich von Witzleben den Befehl zu, dem Kinde von Witzleben, wie Christoffel bezeichnet wird, den ihm zustehenden Theil des Wendelsteins einzuräumen. Friedlich von AVitzleben behauptete aber, Katharine Vitzthum, die Tochter des 1426 bei Aussig gebliebenen Dietrich von Witzleben (10), deren Interesse er wahrzunehmen hätte, habe noch Anrechte an diese, jetzt Christoffel gehörige Hälfte, und erst wenn sie in die Uebergabe an Christoffel willige, könne dieselbe stattfinden. Der Herzog nahm jedoch deu Brief, den Friedlich in diesem Sinne schrieb, nicht an, sandte vielmehr Thilo Braun abermals nach dem Wendelstein, um die Uebergabe an Christoffel zu veranlassen. Dem Abgesandten erwiderte nunmehr Friedrich, dass er die Hälfte des Wendelsteins nicht eher herausgeben werde, als bis er mit dem Kinde von Witzleben einen Burgfrieden hätte; als darauf Thilo Braun ihm sagte, die Vormünder Christoffers wären eben zu diesem Zweck bereits mit ihren Freunden nach Hemleben gekommen, entschuldigte er sich und meinte, so schnell könne er seine Freunde nicht herbeibringen, in acht Tagen wolle er jedoch zwei seiner Freunde stellen. Wenn dann ein Burgfrieden zu Stande käme, wie er von Alters her zwischen den Vettern auf dem Stein bestanden hätte, wolle er dem Kinde sein Tbeil übergeben. Mehr könne er nicht thun, schreibt er am 10. Mai 1454 dem Herzog Wilhelm; sollte dies jedoch dem Herzog nicht genügen, so wolle er sich dem Urtlieil „der Grafen",, d. h. des höchsten Gerichtshofes, unterwerfen. Am nächsten Tage, den 11. Mai, nachdem er einschreiben des Herzogs erhalten, wiederholt er sein Anerbieten, bittet aber den Herzog, ihn nun in dieser Sache nicht weiter zu drängen. Er mache durchaus keine Winkelzüge und vergehe sicli auch nicht an des Herzogs fürstlichem AVesen und Bang; und wenn der Herzog schreibe, er müsse ihn für einen ungehorsamen „vorliuehtigen" halten, so versichere er, dass er nur ungern dem Herzog ungehorsam oder „vorfluchtig" sei in billigen Sachen, und dass er nur widerwillig den Herzog schmähen wolle, da er. wohl wisse, dass er dies nicht thun dürfe. Unterm 19. Mai wird Friedrich von Witzleben feierlich geladen, den 1. Juni bei rechter Tageszeit am Hof zu Gotha vor Gericht zu erscheinen und sich zu verantworten; freies Geleit wird ihm und Jedem, den er mit sich bringe, zugesichert. Friedrich erschien und verstand es, auf die Klagen des Herzogs derart zu antworten, dass die Richter - die Grafen Bodo zu Stolberg, Heinrich zu Schwarzburg, Günther zu Mansfeld, Heinrich und Ernst von Honstein und Hans von Beichlingen, Bruno Edler zu Querfurt, Bernhard von Kochberg, Eckarius Schotte, Hans von Schlottheim, Dietrich von Tutchenrode, Ritter, und Fritz von Herda — am 2. Juni bekannten, dass sie aus dem mündlichen Verfahren in der Sache nicht so klar sähen („nicht habin ganezen grund geschoppfen mögen"), um eine Entscheidung treffen zu können. Der Herzog solle deshalb seine Klage innerhalb sechs Wochen schriftlich einreichen, Friedrich von Witzleben, dem dies Schriftstück zugesandt werden sollte, darauf nach weiteren sechs AVochen eben- falls schriftlich antworten, der Herzog dann einen Tag bestimmen, an welchem die Grafen und sonstigen Schiedsrichter zusammenkämen, die dann auch wieder hinnen sechs Wochen Recht sprechen sollten. Würden sie hieran jedoch durch irgendwelche Ursache verhindert, so behielten sie sich vor, in den dann folgenden sechs Wochen die Entscheidung zu treffen, so dass also Aussicht vorhanden war, dass die ganze Angelegen]reit in einem halben Jahre beendigt sein würde! Friedrich von Witzleben wurde aber angewiesen, sich bis zum Austrage der. Sache gegen den Herzog Willielm „als seinen rechten natürlichen Erbherrn picht anders denn aufrichtig zu halten." Kurz darauf beschwerten sich aber die Vormünder Christoffers von Witzleben wieder über dessen Vetter Friedrich, weil er an Christoffel 3 s Theil halie Holz hauen lassen, und der Herzog befahl ihm daher, dies und sonstige Bedrängungen \ seines Vetters oder dessen Vormünder unterwegs zu lassen, bis diese Angelegenheit ausgetragen sei. Friedrich behauptete in seiner Antwort vom 26. Juni 1454, es sei sein Holz gewesen, das er gehauen habe, und er beeinträchtige weder seinen Vetter, noch dessen Vormünder. Aus diesen Widerwärtigkeiten, die Christoffel schon als Kind zu bestehen hatte und die unter Friedrich's Söhnen sich erneuerten, mag die Abneigung Christoffel's gegen den gemeinschaftlichen Besitz von Wendelstein, welcher schliesslich zum Verkauf seines Antheils führte, entstanden sein. Während die Streitigkeiten um den Wendelstein spielten, lag sich Friedrich von. Witzlehen auch mit dem Voigt zu Kebra in den Haaren. Dieser hatte ihn nämlich nach längerer Fehde vor dem Gericht zu Weimar verklagt, weil Friedrich ihm seine Schaafe weggenommen hatte. Friedrich schickte darauf seinen Schreiber nach Weimar, um sich verantworten zu lassen; in dem Beglaubigungsschreiben fehlte aber der Taufname des Bevollmächtigten und dieser wurde nicht, angenommen, vielmehr erhielt der Voigt zu Kobra Recht. In Folge dessen wurde an demselben Tage, wo das Urtheil gesprochen war, ein Gerichtsbote in Friedrich von Witz- leben's Dorf Willerstedt geschickt,, und die Einwohner daselbst im Kamen des Herzogs angewiesen, die Abgaben an den Voigt zu Kebra zu liefern und Friedrich von Witzleben keine Pflicht und Gehorsam zu leisten. Friedrich beschwerte sich hierüber am 26. Juni 1454 beim Herzog Wilhelm und meinte, dass ihm von des Herzogs Amtleuten grosses Unrecht geschehen sei; der Herzog möge es ihm nicht verdenken, wenn er sich — 46 zu seinem Dorfe hielte und dasselbe zu seiner Noth dürft gebrauchte, was so viel heisst, als dass er die Abführung der Gefalle an den Voigt zu Nebra mit Gewalt verhindern werde. Auch mit der Geistlichkeit hatte Ritter Friedrich manchen Strauss zu bestehen. Im Geh. Aich, zu Weimar befand sich früher ein ganzes Aktenstück mit der Aufschrift: „Friedrich von Witzleben hat einen Pfaffen weggeführt 1455", welches aber verloren gegangen ist. Nur so viel wissen wir aus anderen archivarischen Nachrichten, dass der Priester Johann von Noithausen, Probst zu Rossleben, mit Friedrich von Witzleben, dem Schutzherrn jenes Klosters, in Streitigkeiten gerathen war und in Folge dessen von diesem längere Zeit gefangen gehalten wurde. Der Priester trug seine Klage dem Conservator*) von Medburg (Magdeburg) vor und erlangte, dass Witzleben mit „peen und puss" (Acht und Bann) bedroht wurde. Witzleben wandte sich darauf an den Kaiser Friedrich III. und dieser bekannte 1455, Mittwoch nach d. h. Pfingsttage, dass er durch „Friedrich von Witzleben auf dem Wendelstein, Ritter" fleissiges Bitten und erbar Erbieten bewegt worden sei, ihn kraft kaiserlicher Macht von dem Fehler und Strafe zu „begeben, fallen zu lassen und müssig zu sagen" (frei und los zu sprechen). Die endliche Entscheidung in dieser Angelegenheit, welche gleichzeitig mit der Schlichtung des Streites der Herren von Witzleben mit dem Kloster Hemleben erfolgte, wurde am 29. April 1465 durch den Kurfürsten von Sachsen dabei getroffen, dass Johann von Northausen die von Witzleben's alles Schadens, den er zu Lebzeiten Friedrich's an seinen Lehen genommen hatte, quitt, ledig und los sagen, alle Forderungen wegen seiner Zehrung, die er in der ganzen Zeit des Irrthums (Streites), vierzehn Jahre lang, angebracht hatte, fahren lassen und die Verpflichtung übernehmen musste, allen Schaden, den Friedlich von Witzleben und seine Söhne dem Kloster zu Hemleben während jener Zeit gethan hatten, mit seinem Leibe und Gute dem Kloster zu erstatten. Ferner war Friedrich von Witzleben im Jahre 1455 in Irrungen gerathen mit Hans von Wangenheim um 600 Fl., die er Letzterem seines Weibes wegen schulden sollte, und mit dem Grafen Hans von Beichlingen, der Jagd halber. Ueber seine Streitigkeiten mit dem Kloster Hemleben siehe S. 55. ") General-Anwalt eines Mönchsordens. Friedrich von Witzleben ist der erste uns bekannte Besitzer von Wolmirstedt, das -von den edlen Herren zu Querfurt zu Leben herrührte und von allen Gütern am längsten im Besitz der Wendelsteiner Linie geblieben ist. Wahrscheinlich haben es bereits Friedrich's Vorfahren, Ins zu Christian den Hofrichter hinauf, besessen, da sonst wohl irgend eine Nachricht über den Erwerb vorhanden wäre. Friedrich von Witzleben schuldete dem Ritter Dietrich von Werthern 1500 Rhein. Gulden und bat seinen Lehnsherrn Bruno, edlen Herrn zu Querfurt, diese Summe auf Wolmirstedt schreiben zu dürfen. Bruno gestattete es und bekannte 1455,' am Freitag nach dem St. Katharinentage Dietrich von Werthern und seinen Erben 1500 Gulden an dem Dorfe Wolmirstedt mit seinen Zugehörungen. Zuletzt wird Friedrich von Witzleben den Iß. August 1464 erwähnt, und zwar als Gevatter des Abts Johann zu Pforte, der auf seine Fürbitte an Hans von Nausitz die Vorwiese im Riethe zu Rossielren überliess. In demselben Jahre muss er aber noch gestorben sein, da seine Söhne bald darauf ein Drittel alles Einkommens des Wendelsteins versetzten*). Am 31. Mai 1465 wird er ausdrücklich als verstorben bezeichnet. Von seiner Gemahlin Liese, welcher, wahrscheinlich nachdem Schön- werda 1452 verkauft war, vom Herzog Wilhelm III. ihres Mannes Theil am Schlosse Allerstedt nebst dem halben Dorfe daselbst als Leibgedinge verliehen war, deren Geschlechtsnamen wir airer nirgends haben finden können, hinterliess er drei Söhne: Heinrich, Ritter, Friedrich und Dietrich, und wahrscheinlich eine Tochter, die an Karl von Scheidungen vermählt war Veränderungen im Grundbesitz. Wir vermögen in Bezug auf den Grundbesitz den eben beschriebenen Zeitraum nicht als glücklich für die Familie zu bezeichnen. Die Mitbelehnschaft Friedrich's (16) mit Erffa, Witzleben, Molsch- leben und Klein-Fahnen war resultatlos, da die betreffenden Familien nicht ausstarben. Ebenso war die Erwerbung der Güter Karl's von Scheidungen ohne Folgen, da sie Friedrich unmittelbar nach der Besitzergreifung wieder veräusserte. Es ist augenscheinlich, dass Friedrich von Witzleben's Aus- *) Albini Werthern p. 40. gaben im Bruderkriege seine Einnahmen bei Weitem überstiegen und er sich daher zu der oben erwähnten Veräusserung so wie der von Schönewerda veranlasst sah. Der Hauptverlust aber war, dass Christoffel die Hälfte des Wendelsteins an die Edlen Herren zu Querfurt übergab, und die dafür eingetauschten Güter, Schloss Scheidungen, später Brücken, nicht in Besitz behielt. Als annähernde Ausgleichung dürften wir vielleicht Wolmirstedt o o rechnen, was jetzt zum ersten Mal als Witzleben'sches Besitzthum erscheint, aber schon früher der Familie angehört haben mag. d. Die Wendelsteiner Vettern Kerstan (13) und Ritter Friedrich (15) im Bruderkriege. 1445—1451. Die beiden Vettern Kerstan (13) und Ritter Friedrich (15) von Witzleben, welche gemeinschaftlich den Wendelstein besassen, spielen in dem Kriege zwischen dem Kurfürsten Friedrich Tl. und dem Herzoge Wilhelm TIT. von Sachsen — dem sogenannten Bruderkriege — eine so hervorragende Rolle, dass wir diesem Kriege einen besonderen Abschnitt gewidmet haben, um die Tliaten der beiden Wendelsteine]' Herren im besseren Zusammenhang darstellen zu können. Bemerkenswerth ist die Art der Kriegführung, die sich von dem früher erwähnten Grafenkriege wenig unterscheidet. Wie damals so kam es auch in diesem Gjährigen Kampfe zu keiner Schlacht, zu keinem nen- nenswerthen Gefecht. Man beschränkte sich darauf Städte und Burgen zu erobern und durch Verwüstung von Dörfern und Land dem Gegner so viel Schaden wie möglich zuzufügen. Wie in diesem Kampfe sich die beiden fürstlichen Brüder gegenüber standen, so standen auch die beiden Vettern: Kerstan und Friedrich, die gleichzeitigen Besitzer des Wendelsteins, gegeneinander in Waffen, Kerstan auf Seiten des Kurfürsten, Friedrich im Gefolge des Herzogs Wilhelm. Es scheint ein Verhängniss des Witzleben'schen Geschlechtes zu sein, dass dasselbe in allen Kämpfen vom Grafenkriege an — mit Ausnahme des Hussiten- und des Bauernkrieges — sich immer in die verschiedenen Heerlager theilte und gegeneinander kämpfte. So war es im Schmal- — 49 - kaldisehen, im 30jährigen, im 7jährigen Kriege, so war es 1813 hei Lützen, 1848 und 1864 in den Kriegen gegen Dänemark und noch zuletzt in dem für die preussischen Waffen so glänzenden Feldzuge des Jahres 1866. Nach dem Tode des Landgrafen Friedrich TV. (4. Mai 1440) hatten seine Vettern der Kurfürst Friedrich II. der Sanftmüthige und der Herzog- Wilhelm III. der Tapfere, von denen der erstere im Meissen'schen und der letztere in Thüringen, namentlich in Jena, residirte, bereits fünf Jahre laug gemeinschaftlich regiert , als der Herzog Wilhelm auf Theilung der Länder drang. Mag es nun sein, dass Herzog Wilhelm, der sich mit Anna, der Tochter des Kaisers Albrecht II. verlobt hatte, aus diesem Grunde ein selbständiges Reich wünschte, oder mochte der Kurfürst seinem Bruder gegenüber ein drückendes Uebergewiclit hei der gemeinschaftlichen Regierung geltend gemacht haben, kurz Wilhelm bestand auf Theilung, wie sehr auch der Kurfürst derselben widerstrebte. Dem Herzog Wilhelm standen seine Räthe, unter denen sich Apel und Busso Vitzthum, Bernhard von Kochberg und die Vettern Friedrich (15) und Christian (13) von Witzleben zum Wendelstein befanden, zur Seite, und nahmen die Rechte ihres Herrn bei der Theilung wahr. Bei der ersten Zusammenkunft der fürstlichen Brüder zu Alteuburg, Michaelis 1445, wurde von der üblichen Sitte, wonach der Aeltere die Theilung vornahm und der Jüngere wählte, abgegangen. Wilhelm theilte und Friedrich sollte wählen. Dieser erbat sich aber Bedenkzeit und als man vierzehn Tage darauf eine abermalige Zusammenkunft in Leipzig hielt, fiel die Wahl des Kurfürsten auf Thüringen. Da die Kur Wittenberg bei Friedrich verblieb und selbstredend nicht zur Theilung kam, so wäre es natürlich gewesen, dass Friedrich auch den daran grenzenden Meissen'schen Antheil wählte, indessen wusste er wohl, dass er sich durch die Besitzergreifung von Thüringen für die gegen seinen Willen unternommene Theilung am empfindlichsten rächte, denn es war ihm nicht unbekannt, dass Herzog Wilhelm das Thüringer Land jedem anderen Besitze vorzog und dass auch die Thüringischen Vasallen seinem Bruder sehr zugethan waren. Es konnte daher nicht fehlen, dass die getroffene Wahl grosses und allgemeines Missvergnügen erzeugte und da ein solches zu damaliger Zeit leicht zu blutiger Fehde führte, so verband sich für alle Fälle der Herzog Wilhelm mit seinen sämmtlichen Rätheu, darunter Friedrich (15) und Christian (13) von Witzleben am 19. Oktober 1445 zu einem Schutz- und Trutzbündnisse, 4 — 50 wobei Friedlich von Witzlehen mit Anderen dazu auserkoren wurde, eintretenden Falls zu bestimmen, ob und in welchem Grade der Herzog.den Einzelnen beistehen solle. Um den Krieg zwischen den feindlichen Brüdern zu verhindern, traten mehrere befreundete Fürsten zusammen und nahmen nach mannigfacher Berathung im Dezember 1445 zu Halle durch den sogenannten Hallischen Machtspruch eine neue Theilung vor, in welcher dem Herzoge Wilhelm Thüringen zugesprochen und die Brüder miteinander versöhnt wurden. Mehreren thüringischen Edelleuten kam diese Einigung der beiden Brüder gar nicht gelegen, vielmehr hofften sie den verwirrten Zustand des Landes zu ihrem eigenen Vortheil zu benutzen. Deshalb suchten die Käthe des Herzogs Wilhelm, besonders Apel und Busso Vitzthum, Bernhard von Kochberg auf der Wachsenburg und Friedrich von Witzleben (15) *), diesen gegen seinen Bruder aufzureizen. Apel Vitzthum stiftete mit Bewilligung des verbitterten Herzogs Wilhelm den sogenannten ewigen Bund, unter dem Verwände, Ruhe im Innern des Landes zu erhalten und die Grenzen gegen auswärtige Feinde zu schirmen, vielleicht auch in der Absicht, Wilhelm's Länder seinem Bruder zu entziehen und an Böhmen fallen zu lassen. Der Kurfürst durchschaute jedocli Apels Pläne und verlangte vom Herzog Wilhelm die Auflösung jenes Bundes und die Entfernung Apel's und der anderen oben angeführten Käthe, die ihre bösen Absichten gegen ihn zu erkennen gegeben hatten**); jedocli vergebens. Während um diese Zeit, am 20. Juni 144G, Herzog Wilhelm zu Jena seine Vermählung mit des Kaisers Tochter Anna feierte, bei welcher Gelegenheit Friedrich von Hopfgarten, Hans von Schlotheim und Christian von Witzlehen im Dienst des fürstlichen Bräutigams die Einrichtung und Aufsicht der Tische zu besorgen hatten, Graf Ludwig von Gleichen und Friedrich von Witzleben im Dienst der Braut vor dem Essen hergingen***), ausserdem aber Friedlich von Witzleben zum Hofmeister der Herzogin ernannt wurde, versammelte am G. Juli 1446 Kurfürst Friedrich die Stände seines Landes, um sich mit ihnen über den Streit mit seinem Bruder zu berathen. Als man zu Jena hiervon Nachricht erhielt, eilte Herzog Wil- *) Härtung. Kammern. Ann. Erf. bei Menlcen III. p. 1190, Fabric. Orig. Sax. p. 709, Gotb. Dipl. I. p. 190, Döring 487. **) Hart. Kammerm. 1. c. Becberer Thür. Chron. p. 399, Müller Reichstags- Theater p. 54(5. ***) Müller, ßeichst.-Th. Vorst. V. Cap. LI. p. G55. — 51 — heim nach Weissenfeis, um Massregeln zum Schutz seines Landes zu treffen, zu welchem Zweck er sicli auch unter andern am 27. November 144G mit dem Grafen Heinrieh von Schwarzburg verband und dabei Apel Vitzthum und Friedrich von Witzleben zu Schiedsrichtern über den Grad der zu leistenden Hülfe ernannte. Der Kurfürst, welcher dem Ausbruch der offenen Fehde vorbeugen wollte, verlangte von Neuem die Entfernung Apel's und Busso's Vitzthum von Wilhelm's Hofe, worauf der Herzog jedoch antwortete, dass er eher das Land meiden, als seine Käthe verlassen wollte. Die Herrschsucht und der überwiegende Einfluss Vitzthum's nahm jedoch so überhand, dass dadurch die bisherigen Anhänger und Vasallen des Herzogs demselben entfremdet wurden; so namentlich die Grafen Bodo von Stolberg, Günther und Hans von Beichlingen, Vollrath und Günther von Mansfeld, Ernst und Ludwig von Gleichen, Bruno von Querfurt, in- gleichen die vornehmsten und reichsten von A del, als Hermann von Harras, Christian von Witzleben (13) zum Wendelstein und die Schenken von Tau- tenberg, welche alle das Vitzthum'sche doch nicht tragen wollten und iu das Heerlager des Kurfürsten übertraten*), wogegen der mit den Vitzthum's verschwägerte Friedrich von Witzleben (15) treu bei dem Herzog- Wilhelm verharrte. Entrüstet, dass er so treulos von seinen Lehnsleuten verlassen worden, rächte sich Herzog Wilhelm an ihren Besitzungen. Der erste Schlag traf Christian von Witzleben, von dem der Herzog wusste, dass er seinem Bruder dem Kurfürsten besonders lieb war. Er bemächtigte sich des Wendelsteins, welcher zur Hälfte Christian gehörte und setzte dessen Vetter Friedrich in den völligen Besitz desselben**). Hermann von Harras beraubte er auch aller seiner Güter und bräunte, ihm Assmaimstedt nieder; den Getreidevorrath dieser beiden aber liess er sicli nach Hofe führen und gab das Uebrige den Soldaten preis. Nun verband sich der Kurfürst Friedrich mit den zu ihm übergetretenen thüringischen Vasallen, sowie mit dem Erzbischof von Magdeburg, den Bischöfen von Merseburg und Naumburg und Anderen am 7. December *) Meucken 1. c. Fabr. Orig. Sax. p. 758. Gotli. Dipl. 191. Döring p. 481. **) Paul. Jov. Chron. Schwarzb. in Schöttg. u. Krevs. Dipl. et Scribt. k. Germ. I. p. 499 C. Fabr. Orig. Sax. p. 709. (die fälschlich statt Vetter Bruder haben) u. p. 759, Hart. Kammerm. beiMencken 1. c. 1193, Goth. Dipl. p. 191, Pfefferkorn Thür. Gesch. p. 450, Becherer Thür. Chron. p. 399. Döring p. 481. 4* 144(5 auf sechs Jahre wider Apel und Busso Vitzthum, Bernd von Kochberg und Friedlich von Witzleben und die, welche sich ihrer annehmen würden, worunter natürlich der Herzog Wilhelm verstanden wurde. Er mochte indessen seine Macht der seines Bruders nicht gewachsen halten, deshalb warb er gleichzeitig Hiilfsvölker aus Böhmen gegen seinen Bruder und dessen Anhang. In dem von Hans Kolowrat am 17. Januar 1447 ausgestellten Bündnissbrief wird Friedrich von Witzleben namentlich genannt, gegen den zu kämpfen er vom Kurfürsten mit 200 Reisigen und 300 Trabanten geworben sei. Aehnliche Werbeverträge gegen Friedrich von Witzleben wurden am 18., 20. und 21. Januar 1447 mit Jakob von Wrzessowitz und Hildas von Lobkowitz, denen von Gutstein, Albrecht von Kolowrat und anderen böhmischen Edlen, geschlossen (s. Arch. z. Dresden). Im Frühjahr 1447 überfiel darauf der Kurfürst zuerst Apel Vitzthum's Besitzungen und eroberte und brannte viele Schlösser nieder, so dass dem ganzen Lande Verderben drohte. Durch Vermittelung der Markgrafen Friedrich, Albrecht und Johann von Brandenburg und des Landgrafen Ludwig von Hessen wurde endlich, als nach ziemlich thatenlosen Kriegszügen die fürstlichen Brüder sich zum Frieden geneigt zeigten, am 3. Februar 1447 eine Tagfahrt zu Naumburg und am 14. Februar daselbst ein Waffenstillstand abgeschlossen, der bis zum Tage des heiligen Georg, den 23. April, dauerte. In dem Waffenstillstand wurden Kerstan und Friedrich von Witzleben namentlich aufgenommen. Am 23. April versammelten sich die Fürsten mit ihren Rathen und Landständen abermals in Naumburg und war bei dem Kurfürsten Christian von Witzleben (13) und unter des Herzog Wilhelm's Vertretern Friedrich von Witzleben (15)*). Unter der grossen Linde vor der Kirche des heiligen Georg ward von beiden Seiten viel hin- und hergestritten. Man redete Herzog Wilhelm's Rathen heftig zu, um des allgemeinen Besten willen abzudanken, erging sich in gegenseitigen Anschuldigungen und bald steigerte sich die Leidenschaft und Erbitterung derart, dass Rudolph und Heinrich von Birnau, Ritter, zu ihren Waffen griffen und ersterer dem Friedlich von Witzleben (15) eine Pistolenkugel durch den Arm sclioss und den seinem Herrn Beistand leistenden Knecht zu Boden streckte**). *) P. Jov. Chr. Schw. in Schöttg. u. ICreys. Dipl. et Script, h. Germ. I. p. 501. B. **) P. Jov Chr. Schw. in Sch. n. Kr. Dipl. et Script, h, Germ. I. p. 501. c., Mencken 1. c. p. 1193., Fabric. Örig. Sax, p. 712., Goth Dipl. p. 191., Gauhen I. Die Verhandlungen zerschlugen sich, nachdem sie vierzehn Tage gedauert hatten. Nur darin kam man überein, sich zu einem abermaligen Sühneversuche in der freien Reichsstadt Mühlhausen nochmals zu versammeln. Zur Vorsorge erneuert aber der Kurfürst sein Bündniss mit dem Erzbischof von Magdeburg, Christian von Witzleben (1.3) und Andern wider Herzog Wilhelm und seine Helfer, darunter Friedrich von Witzleben am 30. April 1447 auf 26 Jahre. Die „geschieht am nehstuorgangen montage durch Rudolph und Heinrich von Biinau an den festen gestrengen ern friederichen von witzleben Ritter vnd bartholomeus von bibra zeu Nuvenburg begangen" mit ihrem blutigen Ausgange verfehlte selbst in der damaligen Zeit nicht, grosses Aufselm zu erregen, und Rudolph und Heimich von Bünau mussten am 12. Mai 1447, Freitag nach Cantate, geloben, sich wegen derselben dem Urtheil des Kurfürsten Friedrich und Herzogs Wilhelm von Sachsen, der Markgrafen Friedrich, Johann und Albrecht von Brandenburg und des Landgrafen Ludwig zu Hessen, wie sie es auf der nach Mühlhausen am Sonntag nach Egidi (September) angesetzten Zusammenkunft sprechen würden, zu unterwerfen. Inzwischen hatte Apel Vitzthum in Böhmen Hülfstruppen angeworben, welche Herzog Wilhelm halten musste, weil ausser den Grafen Heinrich von Schwarzburg, Siegmund von Gleichen, Friedrich von Witzleben und den Vitzthum's ganz Thüringen von ihm abgefallen war. Auf der verabredeten Zusammenkunft zu Mühlhausen verurtheilten am 20. September 1447 die oben angeführten Fürsten (mit Ausnahme des Kurfürsten Friedrich IT. von Sachsen) die Gebrüder Rudolph und Heinrich von Bünau wegen des an Friedrich von Witzleben begangenen Friedensbruches zu einer Pilgerfahrt nach Rom, einer Pilgerfahrt nach Aachen, zur Bezahlung von 61 Seelenmessen für den erschossenen Knecht, zur Errichtung eines steinernen Kreuzes auf seinem Grabe und Zahlung von 100 Fl. an seine Mhterlassene Wittwe und Kinder, endlich zum Wehrgeld (heutzutage Schmerzensgeld) für Friedrich von Witzleben (15). Auch sollten alle Güter, welche die Gebrüder von Bünau vom Herzog Wilhelm zu Lehn hätten, demselben verfallen sein, dieser sie jedoch wieder damit belehnen, nachdem sie 2000 Fl. Sühngeld dem Herzoge gezahlt hätten. Schliesslich sollten die Gebrüder von Bünau zwei Jahre lang von Sachsen, ( p. 2910., Spangenb. Chr. Sax. cap. 330., Schamel Klost. St. Georg von Naumb. p. 81. u. 83., Spangenb. Mansf. Chr. Fol. 382. Meissen und Thüringen verbannt sein und von diesen Landesgrenzen zehn Meilen entfernt bleiben. Auf den Verhandlungen. zu Mühlhausen wurde durch die Käthe des Herzogs Wilhelm die Eintracht der fürtlichen Brüder abermals gestört, so dass nach drei Wochen Herzog Wilhelm die Versammlung verliess und sich in Begleitung der Vitzthum», Bernd's von Kochberg und Friedrich's von Witzleben (15) nach Erfurt begab *), wo schliesslich am 29. September eine Versöhnung zwischen beiden Brüdern und ein förmlicher Friedens- schluss zu Stande kam. Doch bald reizte Wilhelm den Kurfürsten wieder, indem er seinem mächtigen Günstling Apel Vitzthum immer grössere Gewalt einräumte- So überliess er ihm alle seine fränkischen Besitzungen, wofür ihm Apel von Vitzthum Rossla, Sulza und Bornstedt, unter der Bedingung des Wiederkaufs, abtrat. Auch die zerstörte Veste Gleissberg bei Jena (jetzt die Kunitzburg) und mehrere andere gebrochene Schlösser übergab der Herzog Wilhelm seinen getreuen Vitzthums und Friedrich von Witzleben, um sie von Neuem aufzubauen und gegen seinen Bruder den Kurfürsten zu befestigen **). Der offene Kampf war bereits 1449 wieder zwischen den fürstlichen Brüdern ausgebrochen. Der Kurfürst rückte unter andern vor Molsdorf, welches Heinrich von Witzleben (Liebensteiner), der des Herzogs Wilhelm Mann war, inne hatte, und lag daselbst einige Tage, jedoch ohne Schaden zu thun, ausgenommen dass die Seinigen alles verfütterten und verzehrten***). Wilhelm verwüstete dagegen das Land um Altenburg, Zeitz, Naumburg und Gera, wofür ihm der Kurfürst, nachdem er seine Truppen bei Leipzig zusammengezogen, 1450 die Städte Eckartsberge und Büttstedt, das Schloss Hettstett. und viele Friedrich von Witzleben gehörende um den Wendelstein gelegene Dörfer verbrannte. Gegen 60 Dörfer der goldenen Aue sollen an einem Tage niedergebrannt seinf). In diese Zeit fällt auch die Eroberung und Zerstörung der Stadt Gera durch den Herzog Wilhelm. *) Goth. Dipl. p. 192. Scliamel Anh. z. Bosau p. 57. **) Mencken 1. c. p. 1210. Döring p. 485. Pfefferkorn Thür. Gesch. p. 248, wo jedoch Christian statt Friedrich v. W. steht. *.**) P. Jov. Chr. Schw. in Sch. u. Kr. D. et Scr. I. p. 520. B. Meucken 1. c. p. 1202. Fabric. Orig. Sax. p. 763. f) Mencken 1. c. p. 1203 u 1204, Goth. Dipl. p. 192. P. Jov. Chr. Schw. in Sch. u. Rreys. Dipl. et Script, h. G. I. p. 521. C. — 55 -=• Diesen Verwüstungen machte endlich, am 27. Januar 1451, der Friede zu Naumburg ein Ende. Dagegen entzweite sich Herzog Wilhelm nunmehr mit den Vitzthums, gegen die er und der Kurfürst gemeinsam zu Felde zogen und deren Güter zerstörten, darunter auch Gleissberg, das lange wüst gestanden hatte, aber von den Vitzthumen und Friedrich von Witzleben (15) zusammen „gehubit worden war"*). Bis jetzt existirt, so" viel uns bekannt ist, keine gute und ohne Parteifärbung geschriebene Geschichte des Bruderkrieges und so ist auch das Verhalten des Herzogs Wilhelm gegen Vitzthum nicht aufgeklärt. Wohl mag dieser mächtige Vasall übermüthig geworden sein, immerhin erscheint das Verfahren des Herzogs Wilhelm gegen ihn nicht in Uebereinstimmung mit der Dankbarkeit zu sein, die Wilhelm dem treuen, wenn auch eigennützigen Apel Vitzthum schuldete. Auch gegen Friedrich von Witzleben erwies sich der Herzog in keiner Weise dankbar, und doch hatte Friedrich aus Treue gegen seinen Lehnsherrn selbst an seine alten Freunde Busso, Apel und Bernhard von Vitzthum einen Absagebrief gesandt, worin er erklärte, dass er um des Herzogs Wilhelm willen ihr Feind sein wolle. Tn dem Friedensschluss von Naumburg war unter Anderem auch festgesetzt worden, dass der Kriegsschaden, den die Bewohner der verheerten Gegenden erlitten hätten, ersetzt werden sollte und daher finden wir unter den eingereichten Beschwerden auch mehrere voii Kerstan von Witzleben, welcher Ersatz für die ihm geplünderten Weinberge und zwar zwei zu Weissensee, zwei zu Wundersleben, zwei zu Eckartsberge und einen zum Stein forderte. e. Die Wendelstein er und das Kloster Hemleben. Am Fusse des durch seine weite, entzückende Aussicht bekannten Orlasberges, am linken Ufer der Unstrut, eine Viertelmeile östlich von Wendelstein entfernt, liegt Memleben, wegen seiner anziehenden Lage und seines schätzbaren Jagdreviers einst der Lieblings-A ufeüthalt-der alten Herzöge von Sachsen, wie der deutschen Könige und Kaiser aus sächsischem Hause. Hier hielt oftmals der König Heinrich I. und dessen Sohn Otto der Grosse Hof, und beide endigten auch hier ihr thatenreiches Leben. *) Gehoben, aufgebaut, Mencken 1. c. p. 1210. — 56 — Aus Pietät für Vater und Elternvater erbaute der Kaiser Otto IL, geleitet von seiner Gemahlin der byzantinischen Prinzessin Theophania, eine Kirche, deren Ruinen noch heute den Beschauer entzücken, erhob Mern- lcben um das Jahr 975 zu einer freien Abtei und besetzte das Kloster mit Benedictiner Mönchen. Diese hohe Stellung wurde aber Memleben, sei es, weil die Mönche daselbst ein zuchtloses Leben führten, oder aus anderen Gründen, nach vierzig Jahren wieder entzogen, indem Kaiser Heinrich II. durch eine Urkunde vom 5. Februar 1015 das Kloster der Abtei Hersfeld unterordnete und dem Abte von Memleben nur einige besondere Vorrechte verlieh, unter anderen, den Probst oder Schirmvoigt zu ernennen und zu entlassen. Die Aebte erkoren zu ihren Pröbsten einen der einflussreichsten in der Nähe von Memleben Sitz habenden Ritter und übertrugen demnächst diese Würde an Christian von Witzleben, den Hofrichter, nachdem dieser 1355 vom Wendelstein Besitz genommen hatte. Von diesem ging die Schirmvoigtei vom Vater auf Sohn bis zum Urenkel Christian's dem Ritter Friedrich von Witzleben über. Die Schirmvoigte waren die Schutzherren und Vertreter des Klosters in allen weltlichen Dingen und bezogen in der Regel den zehnten Theil der dem Kloster zustehenden Gefälle. 1 n Me ml eben waren hierfür die Zinsen bestimmter Voigteigüter besonders ausgesetzt. Die Wendelsteiner Herren, namentlich Friedlich von Witzleben (15), behaupteten aber, ihr Verhältniss zu Memleben habe noch andere Grundlagen als die Klostervoigtei. Er bewies durch einen Brief des Herzogs Magnus von Braunschweig, dass der Herzog seinem Urgrossvater Christian von Witzleben das Dorf Memleben gegen das Dorf Gonna bei Sangerhausen vertauscht habe, und dass Christian's Nachkommen das DorfMemleben neben der Klostervoigtei als Eigenthum genutzt und erblich besessen hätten. Auch nach dem Lelmbrief über Wendelstein vom 19. Juni 1430 gehörte allerdings zum Wendelstein die Hälfte des Dorfes Memleben. Bei diesen so verschiedenen Ansichten konnte es natürlich nicht ausbleiben, dass Friedrich mit dem Kloster bald in Streit gerieth, der schliesslich in Gewalttbätigkeiten ausartete. Der Abt des Klosters, Johann Steinhauer, machte in Folge dessen von seinem angeblichen Rechte Gebrauch und entsetzte die Besitzer des Wendelsteins, Friedrich und Kerstan von Witzleben, der Voigtei, indem er den Voigteileuten verbot, an jene den Voigteizins und Dienst zu leisten, wogegen Friedlich von Witzleben mit Gewalt einschritt. Während des — 57 Bruderkrieges bedrängte er das Kloster am meisten, welches selbstverständlich gegen den mächtigen Ritter sich nicht anders zu schützen vermochte als dadurch, dass es ihn in den Bann that, und sich beim Herzog Wilhelm zu Sachsen über ihn beschwerte. Als der Streit auch nach dem Bruderkriege nicht aufhörte und Friedrich von Witzleben unter Anderem im Jahre 1452 des Klosters Fischer abfing und dem Kloster wehrte, auf dem eigenen Wasser zu fischen, schrieb der Herzog Wilhelm am 23. Oktober d. J. von Freiburg aus einen sehr ernsten Brief an Friedlich von Witzleben, in welchem er ihm streng befahl, den Fischer sofort ohne Lösegeld aus dem Gefängnisse zu entlassen und das Kloster ferner weder an seiner Fischweide noch sonst zu beeinträchtigen. Wenn er Ansprüche an das Kloster zu haben glaube, so solle er sich an ihn, den Herzog, oder den Amtmann zu Nebra*) wenden. Ein andermal soll Friedrich von Witzleben vor das Kloster geritten sein und sich freventlich und muthwillig gegen die Mönche benommen haben. Darüber verantwortete er sich am 10. Mai 1454 gegen den Herzog und sagte: an solchem falschen Vorbringen thäten die Mönche gar unrecht; er sei vor das Kloster zu Memleben geritten und habe sicli Berld von Mosbach und andere Freunde des Abts zu Hersfeld herausrufen lassen und mit ihnen nothwendige Dinge besprochen, die sie dem Abt berichten sollten. Er habe es nicht um den Herzog verdient, dass dieser ihn schmähe und sage, er betrage sich nicht wie ein „Christenmann"; er sei ein frommer Christ und habe sich immer als solcher gehalten, und werde sich, so Gott wolle, auch ferner so halten. Schliesslich bittet er, der Herzog möge ihn, wenn er künftig verklagt werde, doch auch zur Antwort kommen lassen. In der Erwiderung auf dies Schreiben sagt der Herzog, er könne aus demselben nicht ersehen, ob Friedrich es mit dem guten Verhalten gegen die Mönche ernstlich meine; auch würde er, wenn er sich wirklich immer als ein Christenmann betragen Hätte, nicht in den Bann gethan worden sein. Darauf antwortet Friedrich am 11. Mai 1454, wenn er sein Versprechen nicht hätte halten wollen, so würde er dies dem Herzoge geschrieben haben; er bäte nochmals um des Herzogs Entscheidung in der Memlebener Streitsache. In den Bann sei er ungerechter Weise gethan, den müsse *) Diesem nahm Friedrich bald darauf Schaafe weg, wie wir oben gesehen haben, vielleicht für ein ungünstiges Urtheil in dem Streit mit Memleben. aber manch armer Mann mit Gewalt erleiden r darum sei er noch nicht ein „Unchristenmann", sondern bleibe, wie bisher, ein frommer Christ. Am 26. Juni bittet er wiederholt um Entscheidung, da es ihm sehr schwer werde zu ertragen, dass das Kloster ihm sein väterliches Gut und Erbe ohne alles Recht nähme. Unterm 15. April 1455 veranlasste endlich der Herzog Wilhelm, dass der Bann aufgehoben wurde; im Uebrigen dauerten die Streitigkeiten fort und kamen erst 1458 zur ausführlicheren schriftlichen Verhandlung. Der Probst habe.ihn, so klagt Friedrich von Witzleben dem Herzoge, mit Gewalt von seinem Besitz vertrieben. Er beschuldigte daher den Probst des Raubes und verlangte für fünf Jahre einen jährlichen Schadenersatz von 100 Gulden, die Degradation und Amtsentsetzung des Probstes und für die ihm angethane Schmach 300 Gulden. Der Probst setzte am 28. Juni 1458 die schon früher erwähnte ausführliche Entgegnung auf, rief seinerseits die Entscheidung des Pabstes oder des Abtes zu Hersfeld an, weil die beantragte Degradation nur von einem geistlichen Gericht ausgesprochen werden könnte, und beschuldigte Friedrich von Witzleben folgender Gewaltthaten. 1) Im Jahre 1446, da der grosse Tag zu Mühlhausen sein sollte, habe er 71 Kühe und 30 Pferde aus Hemleben nach seiner Burg Wendelstein getrieben und daselbst behalten. Das Kloster habe ihn deshalb vor dem geistlichen Gerichte belangt, dies jedoch aufErsuchen des Herzogs aufgeschoben. 2) Habe er das Kloster um 18 Hufen zu Wenigen-Hemleben, die Mönchsleite genannt, beraubt und verlangt, dass das Kloster ihm damit dienen solle, und da sich der Probst dessen geweigert, habe er seit vier Jahren auch noch vom Hungerfleck, der nach Hemleben gehöre, Besitz genommen, des Klosters Gras gehauen und das Heu behalten. 3) Habe Friedrich das zum Kloster gehörende Dorf Niernsdorf nebst der Pfarre, die doch vom Kloster zu Lehn gehe, verwüstet, die Pfarre abgebrochen, die Einwohner - des Klosters Leute — verjagt und Aecker und Holz, das die Leute besessen, für sich genommen, dann mit dem Acker einige anderswo Angesessene beliehen und so das Kloster seiner Gerechtigkeit beraubt. 4) Habe er dem Kloster den Gebrauch des Holzes zu Hemleben und der Weide darin verwehrt und die Diener des Klosters bedroht, wenn sie ihre Scliaafe daselbst weideten, unter dem Vorgeben, die Schaafe und Hunde verjagten ihm sein Wild. — 59 — 5) Ebenso habe er die Weide auf den zwischen der Unstrut und Hemleben liegenden AViesen des Klosters sich angemasst, indem er sein Vieh auf dieselben treiben lasse; diese AA 7 eide habe aber dem Kloster und Dorfe Memleben zugestanden, ehe noch die Burg zum Wendelstein gebaut worden sei. 6) u. 7) Habe er im -Tahro 1452 .800 Schaafe und einige Kühe aus des Klosters Gerichten in seine Gewalt nach dem Stein treiben lassen und halte dieselben dort fest. 8) Endlich habe Friedrich auf seinem Grund und Boden zu (Isfort*) einen Graben ziehen lassen, worin bei grossem Wasser die Fische aus der Unstrut gingen, während sie, Avenn das Wasser fiele, nicht wieder herauskönnten, wodurch das Kloster an seiner Fischerei Schaden erlitte, zumal Friedrich auch nicht dulde, dass das Kloster in der Nähe dieses Grabens fischen lasse. Bei Anlegung des Grabens habe er das Kloster auch dadurch betrogen, dass er es gebeten habe, ihm Leute zur Anlegung eines Landwehres zu borgen, Avas das Kloster auch gethan habe; statt dessen sei der Graben entstanden und da, avo er in die Unstrut münde, habe Friedrich ebenfalls das Fischen verhindert und die Uebertreter seines Gelrots mit Geschütz, Armbrust und Mordgewehr bedroht. Im Ganzen schätzte der Probst den ihm zugefügten Schaden auf 6000 Eheini. Gulden. Die gegenseitigen Klagen und Streitigkeiten wurden bis zum Jahre 1465 fortgeführt, in welchem nach dem Tode Friedrich's von AVitzleben eine Entscheidung getroffen Avurde, der sich dessen Söhne, weniger starrsinnig als ihr Vater, fügten.. — Der langwierige Streit wurde durch Bruno, Dechanten des Stifts Hersfeld und Hans Beringer, Schosser zu Weimar, am 29. April 1465 entschieden. Johann Northausen musste alle seine Forderungen an die von Witzleben wegen der Behandlung, die ihm der Ritter Friedrich von AVitzleben in dem Gefangniss und sonst hatte angedeihen lassen, und Avegen seiner Zehrung in diesen 14 Jahren, aufgeben, die Brüder alles Schadens, den er an seinen Lehen zu Lebzeiten ihres Vaters genommen hatte, quitt, ledig und los sagen und den Schaden, den Friedlich dem Kloster Memleben während eben dieser Zeit zugefügt hatte, ersetzen. *) Was hiernach doch nicht ganz zu Kerstans Hälfte von Wendelstein gehört haben kann. Dagegen «eilten die von Witzleben dem Kloster Memleben die demselben entrissenen Güter sofort wieder herausgeben, wenn sie es nicht vorzögen, dieselben zu kaufen oder gegen andere einzutauschen. Den Taxwerth der Güter sollte Hans Beringer mit einem vom Abt zu Hersfeld dazu Bevollmächtigten und 12 in der Umgegend angesessenen Männern bestimmen. Die Brüder wählten den Tausch. Für 9 Hufen Landes zu Klein-Mem- leben, 450 Acker Holz darüber gelegen, eine Wiese, der Hungerfleck, und eine andere, die Schäferwiese genannt, einen Weingarten vor dem Wendelsteiner Holze und einen unter der Mönchsleite nach der Unstrut zu gelegen, überliessen sie. dem Kloster 6 Hufen Landes zu Allerstedt, 30 ) Acker Holz, einen wüsten Hof zu Allerstedt, genannt der Altenburgische Hof, und die dazu gehörige Trift, die jedoch nicht mit Sehaafen betrieben werden durfte. Der Herzog Wilhelm gab seine Einwilligung zu diesem Tausch und belehnte beide Theile mit ihren neuen Besitzungen Anfangs Januar 1474. Am 29. September 1480 erklärte auch das Stift zu Hersfeld, dass jener mit Einwilligung des Herzogs Wilhelm stattgehabte Tausch auch mit seinem Wissen geschehen sei. Der Tausch selber muss aber schon vor. 1471 stattgefunden haben, da in diesem Jahre, am 10. März, der Herzog Wilhelm das Kloster Memleben in seinen Schutz nimmt, „und besonders die Güter zu Allerstedt, die denen von Witzleben gehört hatten und von ihnen dem Kloster erb- und eigenthümlich übergeben waren." Hiermit waren die Streitigkeiten der Wendelsteiner mit dem Kloster Memleben erledigt, aber auch das Band, welches seit Christian dem Hofrichter Beide verbunden, gelöst; denn seitdem wurde nie wieder ein Witzleben Voigt des altberühmten Klosters. Y. Abschnitt. Heinrich, Ritter, Dietrich und Friedrich von Witzleben zum Wendelstein und Wolmirstedt. 1441 — 1501 resp. 1523. ir begegnen liier drei Brüdern, welche das für die damalige Zeit so seltene, aber auch um desto ruhmvollere Beispiel von Eintracht gaben, wie verschieden auch ihre Charaktere, wie verschieden auch ihre Lebenswege waren. Wir meinen die Söhne des 14G4 gestorbenen Bitters Friedrich von Witzleben: Heinrich, Dietrich und Friedrich. Sie wurden bereits 1441 genannt, als sie mit ihrem Vater die Anwartschaft auf Curt's von Witzleben Güter zu Witzleben, Molsclileben und Klein- Fahnern erhielten. Diese Anwartschaft ging in Mitbelelmschaft über, als nach dem Tode Curt's dessen Söhne Conrad und Heinrich von Witzleben zu Molsclileben 1485 vom Kurfürsten Ernst und dem Herzog Albrecht zu Sachsen belehnt wurden. a. Heinrich von Witzleben. Der älteste der drei Brüder, Heinrich, der nach dem Tode seines Vaters die Kitterwiirde erhielt, ging frühzeitig an den Hof des uns aus dem Bruderkriege bekannten Herzogs Wilhelm des Tapfern, dessen Bath er wurde und den er 1461 auf einer Wallfahrt nach Jerusalem begleitete. Gewiss trieben den Bitter von Witzleben andere Beweggründe nach dem gelobten Lande, als den Herzog, welcher bestrickt durch die Beize der Boslaer Käthe (Katharina von Brandenstein) seine Gemahlin Anna von Oesterreich Verstössen und in Eckartsberge hatte einsperren lassen, und nun sein Gewissen durch eine Wallfahrt zu beruhigen suchte. Eine solche Pilgerfahrt erschien damals dem Seelenheil ebenso nothwendig, wie heut zu Tage eine Badereise nach Carlsbad dem erkrankten Körper. Das ganze Gefolge des Herzogs bestand, die Dienerschaft abgerechnet, aus 91 Personen. Nachdem sie am Donnerstag den 26. März von Weimar aufgebrochen waren, trafen die „Wallebrüder" am 20. April in Venedig ein, gingen am 1. Mai unter Segel und erreichten nach stürmischer Fahrt .und mancherlei Aufenthalten zu Cändial und Rhodus am 16. Juni das heilige Land bei Joppe und am 18. Juni Jerusalem, wo sie mehrere Tage hei inbrünstigem Gebete verweilten. Am 29. Juni traten sie die Rückreise an und nach 28wöchentlicher Abwesenheit träfen alle, mit Ausnahme eines Bürgers aus Nordhausen, der zu Rhodus gestorben war, am 7. Oktbr. gesund und fröhlich wieder in Weimar ein. „Gott habe das Lob und Ehre nun und immer mehre. Amen," schliesst der Chronist Ifar. Kammermeister*) die ausführliche Beschreibung dieser Reise. Aber nicht allein an den Pilgerfahrten, sondern auch an den weltlichen Händeln des Herzogs Wilhelm musste Heinrich von Witzleben, als Rath und späterer Hofmeister desselben, Theil nehmen. So ward er u. a. zum Richter über die Grafen Ernst und Siegmund von Gleichen bestellt, welche der Katharina von Brandenstein, mit welcher sich der Herzog 1463 vermählt hatte, die geforderten Ehren, — Graf Siegmund insbesondere den Titel „ gnädige Frau" — verweigert hatten und dafür die starke Hand des Herzogs empfinden mussten. Tu dieser heiklichen Angelegenheit schrieb der Herzog am 17. Juli 1475 an Witzleben: „Unserm Ratte und lieben Getreuen Em Heinrichen von Witzleben, Ritter, Lieber Getreuer und Rath. Ihr seid gestern von uns geschieden und habt eine Aufzeichnung für den auf Mittwoch nach Vincula Petri hier zu Weimar angesetzten dritten und letzten Rechtstag in Sachen der Grafen von Gleichen mitgenommen. Wir haben diesen Termin aber nach Saalfeld verlegt und begehren deshalb von Euch, Ihr wollet am genannten Mittwoch zu Nachts bei Uns zu Saalfeld erscheinen, um am Donnerstag mit Andern zu Gericht zu sitzen." 1478 und 1479 war Heinrich des Herzogs Hofmeister**). *) Bei Mencken III. p. 1231 u. 32, s. auch Müller, Annal. p. 34 (ausführlich) Spangenb. Mansf. Chron. Fol. 390b. **) Der Hofmeister stand an der Spitze des Hofgesindes und war gewöhnlich gleichzeitig der Rath, welcher die allgemeinen Regierungsangelegenheiten besorgte 63 — 1485 war er Verweser zu Weimar; von 1486 an bis zu seinem Tode aber Amtmann zu Sangerbausen und zwar in den Diensten der Söbne des am 26. August 1486 gestorbenen Kurfürsten Ernst, des Kurfürsten Friedrieb des Weisen und des Herzogs Jobann des Beständigen. An diese wandte er sieb am 19. November 1486 mit der, Bitte, die vier Pferde, welche er im Dienste iltres Vaters geritten und babe reiten lassen, die dann die Fürsten genommen, im Wagen gefahren und darauf einige Jahre bei den Arbeiten am Schwansee im Karren gebraucht hätten, zu bezahlen, und zwar mit dem Preise, den sie ihn gekostet hätten (eins davon habe er dem Grafen Siegmund von Gleichen „abgefrimarkt" und ihm ein Pferd zu 26 Fl. dafür gegeben) und unterschreibt sich: „Heinrich von Witzleben, Ritter, Amtmann zu Sangerhausen." Als er sich aber am 1. Januar 1487 bereit erklärte, in der Angelegenheit der vier Pferde am nächsten Donnerstage zu Weimar zu erscheinen, nennt er sich Hauptmann zu Sangerhausen. Kaum aber war dieser Brief abgesandt, als er an demselben Tage dem Kurfürsten Friedrich dem Weisen meldete, dass er am nächsten Donnerstage doch nicht nach Weimar kommen könnte, da ihm soeben, Montags Abend, die Botschaft geworden sei, nach Leipzig zu reiten, und er dies nicht aufschieben könne; er wolle aber nach Beendigung des Markts zu Leipzig*) zum Kurfürsten kommen. Kurz vorher, am zweiten Weihnachtsfeiertage, hatte er an den Obermarschall Hugold von Schleinitz in Geldangelegenheiten ihres Herrn ausführlich geschrieben, und mochte wohl auch hiermit die Leipziger Messe in Verbindung stehen. Trotz seiner Pilgerfahrt nach Jerusalem verlief das Leben Heinrich's nicht ohne Kampf mit der Geistlichkeit. Aus uns unbekannten Ursachen, wagte es 1483 sogar Christian Rusch, der Sohn des Querfurter Bürgers Matts (Matthias) Rusch, die Brüder Heinrich und Friedrich von Witzleben in den Pfarrkirchen zu Weissenfeis und Freiburg „zu Banne verkündigen zu lassen." Es stellte sich aber heraus, dass Christian RusCh im Unrecht gewesen war, und so musste er den Bann wieder aufheben lassen. In Freiburg verkündigte der Pfarrverweser und Prediger Vito Wangenheim die Gebrüder Witzleben öffentlich auf dem Predigtstuhle aus dem Banne, was der Rath zu Freibiu-g unterm 21. Oktober 1483 attestirte; in Weissen- fels ertheilte ihnen der Conventor Jacob Gröps am Sonntag den 12. Oktbr. *) Die Leipziger Messe (Markt) wurde überhaupt vielfach von den Edolleuten Thüringens besucht, um ihre Geldgeschäfte abzumachen und gleichzeitig sich zu vergnügen. die Absolution, was sowohl er selbst, als auch der Rath am 22. Oktober bescheinigten. Mit dem Kloster Kossieben standen, nachdem sich Dietrich von Witzleben, wie wir sehen werden, nach Wolmirstedt zurückgezogen hatte, hauptsächlich dessen Brüder, der Kitter Heinrich und Friedrich in Beziehung. Nach den uns bekannt gewordenen Urkunden kaufte das Kloster am 22. Oktober 1471 von dem Edlen Bruno von Querfurt das Dorf Niernsdorf für 2483 PL und 20 Gr.; Am 17. Dezember 1473 mit Genehmigung des Herzogs Wilhelm von Heinrich und Friedrich von Witzleben für 1500 Fl. 300 Acker Holz bei Bottendorf; Am 27. April 1498 den Zehnten, den es seiner Schirmvoigtei an Gerste, Korn, Hafer, Flachs, Schweinen, Schaafen und Gänsen zu entrichten hatte, für 2500 Fl. von den Kittern Heinrich und Dietrich, welche die Summe in zwei Jahren zurückzuzahlen versprachen. Am 4. Februar 1499 12 Fl. Zinsen für 200 Fl. an die Gemeinde Schünwerda wiederkäuflich. Dagegen verkaufte das Kloster am 12. Juli 1492 einen Fleck Holz, den Eichenberg genannt. Die Schirmvoigte Heinrich und Friedrich scheinen jedoch verlangt zu haben, dass das dafür gelöste Geld an sie ausgezahlt werde, weshalb der Abt Johann zu Mariazelle — mit welchem Recht, ist uns nicht bekannt verordnete, dass diejenigen, welche dem Kloster Kossieben zuständiges Holz gekauft hätten, das Geld dafür unter keinen Umständen denen von Witzleben geben sollten. Am 28. April 1497 aber ist Alles wieder in Ordnung, und in Gegenwart des Abtes Johann zu Mariazelle erklärt das Kloster Kossieben, dass Friedrich von Witzleben für sich und seinen Bruder Heinrich sicli mit dem Kloster wegen des für das Holz des Klosters eingenommenen Geldes berechnet und darauf das schuldige Geld bezahlt Habe, worüber das Kloster quittirt. Bei seinen mannigfachen Kriegszügen war Heinrich vielfach von seiner Amtshauptmannschaft zu Sangerhausen abwesend, und wurde dann von seinen Brüdern vertreten. Namentlich war dies der Fall, als er 1488 dem Heereszuge des Herzogs Albrecht folgte, um den in Brügge gefangengesetzten König Maximilian zu befreien, und erst 1491 mit dem Herzoge zurückkehrte. 1496 war Heinrich wiederum auf längere Zeit von Sangerhausen abwesend. Vielleicht war er wieder in den Niederlanden, oder hatte den Herzog Albrecht auf seinen verschiedenen Reisen begleitet. Inzwischen war der Ritter alt geworden, er glaubte seinen Pflichten als Hauptmann von Sangerhausen nicht mehr genügen zu können, trat sein Amt an Balthasar Wurmb zu Anfang des Jahres 1501 ab und endigte bald darauf sein thatenreiches, vielbewegtes Leben noch in der ersten Hälfte des genannten Jahres. Heinrich's Gemahlin Anna war eine Tochter Conrad's von Nissmitz auf Nebra und Helena's von Kromsdorf*) und hat ihrem Gemahl drei Söhne und sieben Töchter geboren, von denen vier Kloster-Jungfrauen zu Rossleben wurden. Die fei Söhne waren Friedrich, Ritter, Georg und Dietrich. Dieser Letztere studirte zusammen mit einem Sohne Hansens von Sundhausen auf der hohen Schule zu Bologna, erkrankte aber während der Studien, starb und wurde durch den von Sundhausen zu Bologna „zum Erdreich verstattet," und zwar vor 1501 (denn im Lehnbrief vom 16. Juni d. J. kommt er nicht vor). Bei einem der angeführten zehn Kinder Heinrich's von Witzleben —• wahrscheinlich bei Friedrich — stand im Jahre 147S Herzog Wilhelm der Tapfere zu Sachsen Gevatter. b. Friedrich von Witzleben. Friedrich v o n W i t z 1 e b e n, der würdige Bruder des Ritters Heinrich und mit demselben bereits schon öfter erwähnt, war von 1473--1478 Amtmann zu Wachsenburg und correspondirte als solcher vielfach mit dem Rath zu Erfurt, der ihn u. a. am 5. August 1474 benachrichtigte, dass einem von Friedrich gefangen gehaltenen Mörder Erfurter Gericht und Recht zugestanden werden soll, und am 16. Dezember 1475 ersucht, einen wegen dreier Pferde zwischen Cunz Krafft und Jacob Eberwin und dessen Stiefsohn Hans von Witzleben zu Wölfis entstandenen Streit beizulegen. Im Jahre 1481 war Friedrich Hauptmann zu Weida und söhnte mit Andern am 9. Mai den Herzog Wilhelm zu Sachsen mit Hans von Utten- hofen zu Gosslar aus, wogegen am 1. April der Kurfürst Ernst zu Sachsen seine Tante, die Aebtissin Hedwig zu Quedlinburg ersuchte, seinen Rath und Amtmann zu Weida, Friedrich von Witzleben, gegen die ungerechten Forderungen des Berold Voss zu schützen. *) Biedermann R. u. W. Tab. CCC. L. V. König und andere nennen sie fälschlich Helene von Nissmitz. — 6(3 in den achtziger Jahren war er Hauptmann zu Gotha und setzte als solcher im Auftrage des Kurfürsten (1486) einen neuen Präpositus in dem Kreuz-Kloster zu Gotha ein. Er musste sich um die Stadt sehr verdient gemacht haben, denn 1488 wurden ihm vom Käthe zu Gotha 200 Fl. geschenkt und 1000 Fl. gegen Zinsen geborgt, wovon noch 1548 bei seinem Enkel Heinrich die Rede sein wird. 1488 wurde Friedrich Stifts-Hauptmann zu Quedlinburg' und in Stelle seines abwesenden Bruders Heinrich Verweser des Amts Sangerhausen ebenso 1489, 90 und 96. Friedrich von Witzleben lieirathete am 26. Februar 1460 Elisabeth von Wertbern, eine Tochter Dietrich's von Werthern' zu Wiehe und Elisabeths von Hoym, und hatte zwei Söhne, Dietrich; Ritter und Doctor, und Daniel, und mehrere Töchter, von denen Katharina im Februar 1487 Rudolph von Hopfgarten lieirathete. Friedrich, der_ viele Beziehungen zu Sangerhausen hatte, ladete den Rath dieser Stadt ein, zu dieser Hochzeit am Montage nach Scolastica Virginis zum Stein zu erscheinen. Magdalena ward die Gemahlin des Ritters Georg von Hopfgarten auf Mülverstedt, Kurfürst Friedlich's des AVeisen Geheimer Rath. Elisabeth lieirathete Beringer von Bendeleben auf Bendeleben. Es existirt um diese Zeit noch ein Fräulein von AVitzleben, das sich mit dem Ritter Hans Goldacker vermählte; wir können aber nicht bestimmt angeben, ob es eine Tochter Heinrich's oder Friedrich's von Witzleben war, es wird aber noch die Rede davon sein. — Friedrich von Witzleben starb 1500. c. Dietrich von Witzlehen. Der dritte der bisher, besprochenen Brüder, Ritter Dietrich vonWitz- 1 ehe n zu Wolmirstedt überlebte Heinrich und Friedrich um fast 22 Jahre. Dietrich führte ein ruhigeres Leben als seine Brüder. Waren diese mit Fehden und Kriegszügen beschäftigt, so strebte er sich durch Bauten und Anlagen nützlich zu machen. Auch er war Rath des Herzogs AVilhelm und wurde von diesem im Jahre 1480 beauftragt in der Gegend von Gross-Rudestedt und Mark-Vippach, 2 3 / 4 Stunden nordöstlich von Erfurt und 1 Meile von Sömmerda entfernt, den 1800 Acker grossen Schwansee zu graben, aus welchem in späteren Zeiten bei feierlichen Gelegenheiten die grössten (25, selbst 40 Pfd. schweren) Hechte und Karpfen auf die fürstliche Tafel kamen*). Dietrich, der bei Wolmirstedt schöne Teiche hatte, hegte ein grosses Interesse für die Fischzucht, und mag daher wohl die Idee zum Bau des Sclrwanensees angeregt haben. Noch im Jahre 1517 verkaufte er an den Herzog Johann zu Sachsen 460 Schock Setzlingskarpfcn, je 3 Schock für 1 Fl., und 7 Centner Karpfen, jeden Centner um 3 Fl. 3 Ort, — zusammen 179 Fl. 12 Gr. Die Setzlingskarpfen scheinen für den Schwansee bestimmt gewesen zu sein. Zu Wolmirstedt, für das er eine grosse Vorliebe liegte und wo er grösstentheils wohnte, baute Dietrich die Kirche und das Herrenhaus, den später, wegen seines blauen Schieferdaches, sogenannten blauen Hof. In den Jahren 1488 und 1491 vertrat er seinen Bruder Heinrich im Amte zu Sangerhausen. In einer Urkunde des letztgenannten Jahres lesen wir: „Ich Dietrich von Witzleben, Ritter, wohnhaftig zu Wolmirstedt, bekenne, da der ehrenfeste und gestrenge Er Heinrich von Witzleben, Ritter, mein lieber Bruder, mit dem Herzog Albrecht zu Sachsen in den Niederlanden, und ich während dieser Zeit zum Verweser zu Sangerhausen, anstatt meines genannten lieben Bruders verordnet war, etc." Im Jahre 1500 wurde er ausersehen, den Rath und den Pfarrer zu Freiburg, und im nächsten Jahre, Caspar Rüxleben mit Lutze Wurmb, Amtmann zu Herbsleben, zu vergleichen.. Dietrich hatte sich mit Elisabeth (Ilse) von Hoym vermählt (welche Ehe jedoch kinderlos blieb) und ihr i486 Wolmirstedt zum Leibgedinge ausgesetzt. Ein Jahr vorher hatte er sich genöthigt gesellen, seinen Schwager Gebhard von Hoym beim Kurfürsten Ernst zu verklagen, weil er ihm das seiner Gemahlin Ilse zustehende Erbe vorenthielt. Bald nach dem Jahre 1501, in welchem er am 16. Juni mit seinen Neffen, den Söhnen seiner verstorbenen Brüder, vom Herzog Georg dem Bärtigen zu Sachsen die Lehen über Wendelstein etc., Allerstedt etc. und Schönewerda, sowie über Wolmirstedt und Tauchard erhalten hatte, zog er sich für seine übrige Lebenszeit ganz nach Erfurt zurück, wo er ein eigenes Haus, nahe am Kloster der Predigermönche besass und völlig unter dem Minflusse der Geistlichkeit stand, wie uns die Urkunde vom Jahre 1507 und sein Testament, das er 15 1012 Jahre vor seinem Tode errichtete, beweist. *) Seit 1795 ist der See wieder ausgetrocknet-und an seiner Stelle eine Fasanerie angelegt worden. Das jetzige Dorf Scliwansee ist später als der See entstanden und hat von diesem den Namen. — GR — Am 25. .Tuli 1507 bekennt „Dietrich von Witzleben zu Wolmirstedt, Ritter," dass das Kloster des Prediger-Ordens zu Erfurt ihm und seinem ehelichen Weihe, Frauen Tlsabeth, geb. von Hoym, gestattet habe, in die nach des Klosters Hof und Garten hinter dem Chore gehende Wand seines Hauses ein Fenster zu einer Badestube und eine Thür zu brechen und einen freien Gang durch jenen Hof und Garten nach dem Predigerkloster für ihn und sein Weib anzulegen. Dafür habe er dem Kloster 60 Fl. bezahlt. Den „vorsichtigen Kerzenmeistern und sämmtlichen Altgesellen der Schneiderknechte" aber, über deren Kirchhof jener Gang auch führte, versprach er jährlich 1 Pfd. Wachs, „ihrem Geleuchte zu Hülfe, Gott und seiner Mutter Maria zu Lob und Ehren," zu geben. In welchem Ansehen Dietrich in Erfurt stand, dafür giebt uns ein Schreiben des dortigen Raths, der sonst nicht gerade sehr höflich war, wie wir an manchen Beispielen gesehen haben und sehen werden, einen Beleg. Dietrich hatte den Rath wegen fälliger Zinsen gemahnt, und darauf erwiederte dieser am 13. Januar 1510: „Unsern freundlichen Dienst zuvor, Ehrenvester, gestrenger, lieber Er Dietrich, besonderer guter Freund. Euer Schreiben, etlichen Zins belangend, haben wir vernommen, waren auch willig-, Euch darin zu willfahren, sind aber zu dieser Zeit dazu ungeschickt, stehen aber dennoch jetzt zu täglicher Mühe und Arbeit (d. h. geben uns grosse Mühe) und haben Aussicht, Geld zu erlangen, bitten daher freundlich, Ihr wollet mit uns und gemeiner Stadt geduldiges Mitleiden tragen und uns die Bitte nicht versagen. Das wollen wir geflissen sein, wiederum freundlich zu verdienen." Ein -Talir darauf spielt genau dasselbe Stück. Beinah RO Jahr alt (er war 1441 schon genannt), schrieb er am Sonntage Lätare 1510 eigenhändig sein Testament nieder und liess es am 2R. April 1512 in der Gaststube des Predigerklosters zu Erfurt in Gegenwart des Provinzials dieses Klosters, Johannes Antonius, durch Jakob Doliator, Dechant, und Johann Berlemessen, Scolast der St. Severinkirche zu Erfurt, beider Rechte doctores, attestiren. Das Testament lautet seinem Hauptinhalte nach:*) „In dem Namen der ungetheilten Dreifaltigkeit des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, Amen. So einem jeglichen Menschen aufgesetzt ist, von diesem Jammerthal durch den Tod abzuscheiden, und nichts gewisser, denn der Tod, und nichts ungewisser, denn Zeit und Stunde des Todes, auch alle *) Es befindet sich im Dresdener Archive. 69 — Zeit einem joden Menschen seine Werke nachfolgen, habe ich Dietrich von Witzleben, Kitter der Aeltere, wohnhaftig zu Wohnirstedt, in meinen alten Tagen solches zu Sinne gezogen und bedacht, dass ich in meinen Tagen viel Gottesdienst versäumt, auch durch mannigfaltige Sünde und Missethat in Gottes Zorn und Schuld gefallen, und darum Gott zu Lob und Ehren und zu Heil und Seligkeit meiner armen Seele, auch hierum, dass in zukünftigen Zeiten von meinen zeitlichen Gütern und Nahrung keine Zwietracht, Kiff (Streit) Hader oder andere unvorsichtliche Gefährlichkeiten erwachsen mögen, etc. und beschliesse meinen letzten Willen solcher Masse, als hier nach geschrieben steht. Zu dem ersten befehle ich meine Seele dem allmächtigen Gott, der sie geschaffen hat, in das bittere Leiden meines Erlösers Jesus Christus, in die Vorbitte seiner lieben Mutter Maria und besonders meines heiligen Engels, Apostels St. Thomas und Jungfrau St. Marien Magdalenen und der heiligen Väter Francisci und Dominici und aller Patronen, denen ich sonderlich pflege zu dienen, und allen Heiligen und Engeln, dass ich ja durch keinen Irrthum oder Anfechtung vom christlichen Glauben in meinen letzten Nöthen abwendig werde, sondern durch die heilsamen Sakramente möge Gnade erlangen. Und nach meiner Seele Abscheidung befehle ich, meinen armen Leichnam zu kleiden in eine graue Mönchskappe*) und mich damit in den Sarg zu legen und auf die Bahre eine schwäbische Leinewand, die Bahre damit zu decken, auch darauf fünf Ellen schwarzes leydensches Tuch und ein rothes Kreuz darauf genähet, und zwei graue Tücher, wie die Barfüsser Mönche zu Weimar zu Kappen tragen, und 4 Lichte, je eins zu 5 Pfund; auch sollen die Herren des Prediger-Ordens zu Erfurt mir einen Psalter lesen lassen und Virgilien halten, sobald ihnen mein Tod zu wissen wird, und auf den Morgen früh Seelmessen, so viel das sein kann, in dem Kloster und in der Pfarre zu St. Paul, und einem jeglichen Priester, der Messe hält, zwei Zinsgroschen geben, und mich gegen Weimar führen, und der Prior des Predigerklosters zu Erfurt mit etlichen seiner Brüder bei meinem Begräbniss zu Weimar sein und mich in das Barfässerkloster ehrlich begraben lassen, auch den Mönchen zu Weimar vorher wissen lassen, dass die Leiche kommt, auch den Pfarrer und den Rath zu Weimar bitten, dass sie mit der Leiche zu Grabe gehen, und mit dem Pfarrer, dass-er in der *) Das Begräbniss in einem Kloster und in Mönchstraclit galt in Dietrichs Zeiten als ein grosses Glück. Pfarre Yirgilien Jialte und Seelenmessen bestelle, so meist er Priester haben kann; so soll man dem Pfarrer einen Gulden geben und einem jeglichen Priester zwei Zinsgroschen geben, und dem Schulmeister, Baccalaurien, Locaten und Kirchnern geben, was sich gebührt; man soll auch den Herren in dem Kloster zu Weimar das Essen bestellen, genugsam, das tauglich ist, und Wein und nummers Eier (Naumburgisches) zu trinken geben. Auch soll man in der Pfarre Wolmirstedt und zu St. Paul zu Erfurt die vier Wochen mit Yirgilien und Seelenmessen bestellen und dafür geben, was sich gebührt. Es sollen auch die Herren zu Erfurt in dem Predigerkloster mein vier Wochen begeben mit Virgilien und Seelenmessen> davon sollen sie 3 El. haben, und darüber sollen die jetzund genannten Prediger in ihrem lüoster uud in andern Klöstern und Pfarren, meiner Seele zum Tröste tausend Messen in den ersten vier Wochen halten und für eine Messe einen Schneeberger Groschen erhalten. Und ob ich eher stürbe, als mein Weib, so sollen der Prior und die Brüder des Predigerklosters zu Erfurt mein Weil) ihr Begräbniss gegen Weimar in aller Masse, wie mein Begräbniss hier oben geschrieben, nichts ausgeschlossen, auch bestellen und das also zu halten verschaffen, auch tausend Messen in den ersten vier Wochen ihrer Seele zu Trost halten lassen und für je eine Messe einen Schneeberger geben. Darüber (ferner) soll der Prior und die Herren des Predigerklosters in Erfurt mit allen ihren Mönchen, die sie jetzt haben oder in zukünftigen Zeiten gewinnen, dieweil das Kloster stehet, in allen Messen, die sie halten, mich und mein Weib in ihr Gedächtniss nehmen, das also geordnet und bestellt werde von einem jeglichen Prior, der jetzund ist' oder zukünftig sein wird; so gebe ich zu solchem obgenannten Seelgeräthe, und also auch hiernach folgt, den mehrgenannten Herren und Brüdern des Predigerklosters zu Erfurt all mein baares Geld und all mein Korn, das ich in meinem Hause zu Erfurt habe und auf dem Boden in dem Lauenstein*), auch alle mein Bergwerk zu Ilmenau, das ich jetzund habe oder zukünftig gewinne, auch die zwei Weingärten, die ich zu Wachsenburg habe, der eine genannt der Eselshof, bei Holzhausen gelegen, der andere der Kriegberg, gegen Horhausen über; auch *) Es kann nur das Schloss Lauenstein, l 3 / g St. 0. N. 0. von Altenburg gemeint sein. Mit dem früheren Besitzer desselben, dem reichen Freiberger Fundgräber Hanz Münzer, oder dessen Söhnen, die auch an den Ilmenauer Bergwerken Thcil hatten, scheint Dietrich durch letztere in Beziehung gestanden zu haben. 71 — alle meine zinnernen Gelasse, Kannen, Teller und alle meine irdenen Töpfe, Maasse, Kessel, Wannen, die icli zu Wo Im irrste dt habe. Auch was Austheiluug auf dem genannten Bergwerk auf die Theile, die mein sind gewesen, wird, sollen die genannten Herren einnehmen, und wann das Noth ist, class man Zubusse geben muss, soll der Prior von dem Oelde, das er eingenommen bat, Zubusse geben, auch das Korn nicht verkaufen oder an das Kloster Nutz wenden, sondern sie sollen das liegen lassen, bis wohl Geld gilt, dann sollen sie das Korn verkaufen und das Geld bei sich behalten, desgleichen, was ich haar Geld lasse und was von dem Bergwerk einkommt. — Es sollen die Herren des Klosters 25 Fl. jährlich von dem Golde nehmen, dieweil das Geld währt, und zu ihrem Nutzen gebrauchen für ihre Mijhe und Arbeit. Auch sollen sie von dem Gehle sechzig armen Leuten, die ich dazu erwählt habe, alle Sonnabend einen Jeglichen vier gute Pfennige geben, deren zwölf einen Zinsgroschen ausmachen, und alle Jahr einem Jeglichen sieben Ellen graues Tuch zu einem Kock geben, auf den Tag, also ich gestorben bin, so lange das Geld reicht, und den armen Leuten sagen, dass sie Gott den Allmächtigen für mich und mein Weib fleissig bitten; und so der armen Leute einer stirbt, soll der Prior einen andern an seiner Statt wählen, der noth dürftig und gebrechlich ist. Und dass solche meine Ordnung und letzter Wille unverhindert und ohne Abbruch ausgerichtet und gehalten werde habe ich zu Vormündern und Ausrichtern derselben .erwählt und erkoren •— ■—- die würdigen und geistlichen Väter und Brüder Caspar, Prior, Herrn Johann Seiler, Unterprior, Herrn Johann Gyrwigk, Gustos gedachten Predigerklosters in Erfurt, und wer in zukünftigen Zeiten Prior, Unterprior und Gustos daselbst sein wird. Tch behalte auch mir hiermit Gewalt und Macht, diese meine Ordnung zu ändern, zu mindern, mehren, oder ganz abzuthun nach meinem Willen und Gefallen. — Zu mehrerer Urkund und Glauben habe ich diese Ordnung und letzten Willen mit meiner eigenen Hand unterschrieben und mit meinem Siegel versiegelt, geschehen nach Gottes Geburt unsers Herrn Christi im 1510. Jahre, auf Lätare." In einem Nachtrage erklärte Dietrich noch, dass er seine Lehngüter, die durch ihn gebessert seien, seinen Lehnserben überlasse, mit Ausnahme des seiner Gemahlin darauf festgesetzten Leibgedinges. Es war - ein Glück, dass der Ritter Dietrich die Lehngüter nicht auch den frommen Predigermönchen vermachen konnte, sie hätten ihn sonst auch noch dazu vermocht, denn der Magen der katholischen Kirche war damals unersättlich. Wie sehr aber das Predigerkloster den frommen alten Mann beherrschte, geht auch daraus hervor, dass er in seinem Testamente das Kloster zu Rossleben nicht einmal erwähnte, dessen Schirmvoigt er docli war. Zu Anfang des Jahres 1523 starb Dietrich von Witzleben, über 90 Jahre alt, ohne Leiheserben, und am 14. Mai desselben Jahres werden seine Neffen mit den von ihm besessenen Gütern Wolmirstedt, Tauchard und Kahlwinkel vom Herzog Georg zu Sachsen belehnt. Bodenstein singt von ihm: „Nicht häufst Schätze Du auf, o Dietrich, hülfreich erbarmst Du Selber der_Darbenden Dich, bietest die rettende Hand. Und wo Wolmirstedt dort die blühenden Fluren umkränzen, Bauest die Kirche Du auf, baust ein prangendes Schloss. Ueberglückliclier Du fürwahr, wenn Elisabeth Deinem Lager ein edles Geschlecht noch für das Alter geschenkt. Endlich gab Dir Dein Grab das weltberühmte Weimar Und als Sterbegewand ward Dir die Kutte zu Theil." Die Schwäger von Dietrich's Neffen, Hans Goldacker, Georg von Hopfgarten, beide Ritter, Beringer von Bendeleben und Rudolph von Watzdorf, mit Töchtern seiner Brüder Heinrich und Friedrich vermählt, machten Ansprüche an sein Allodialvermögen. Am Mittwoch nach Exaudi 1524 beschwerten sie sich über den Prior des Predigerklosters zu Erfurt, weil ihnen derselbe das Getreide Dietrichs, das ihnen ihrer Weiber wegen gebühre, nicht herausgeben wollte; er habe ihnen nach dem Tode des Letztern die Böden mit dem Weizen und Korn gezeigt, was er auf 200 Erfurtische Malter taxirt habe, und versprochen, ihnen solches abzuliefern, habe jetzt aber für SOO Fl. von dem Korn verkauft und auch noch anderes Geld eingenommen und weigere sich, es herauszugeben, unter dem Vorwande, es sei ihm durch das Testament Dietrich's vermacht worden. Darauf brachte das Kloster obiges Testament zum Vorschein mit dem Hinzufügen, die Erfüllung desselben sei ihm von den nächsten Lehnsvettern des Testators, den Rittern Dietrich und Friedrich, sowie dem Junker Georg von Witzleben zur Pflicht gemacht worden, — 73 Die Kläger hielten sich nun an diese und verklagten sie wiederholt, weil sie ihren leiblichen Schwestern, den Weibern der Kläger, die von dem alten Ritter Dietrich von Witzleben angefallene Erbschaft vorenthielten. Ob sie schliesslich Recht bekommen haben, ist aus den Akten nicht ersichtlich. — Veränderungen im Grundbesitz. Von ihrem Vater hatten Heinrich, Friedlich und Dietrich von Witzleben folgende Güter geerbt: Die Hälfte von Wendelstein mit den dazu gehörenden Pertinenzstücken, die Hälfte von Allerstedt, mit Zugehörungen und ganz Willerstedt; ferner Reisen, Wolmirstedt mit Tauchard und von den Scheidungischen Gütern Hayneck und das Burglehn zu Weissensee. Die andere Hälfte von Wendelstein und Osfort besass Christoffel von Witzleben, der sie aber 1471 an Bruno, edlen Herrn zu Querfurt iibcrliess, während die andere Hälfte von Allerstedt bereits Christoffers Grossvater, Kerstan d. .T. von Witzleben, an den Grafen Hans von Beichlingen und dieser an die von Werthern verkauft hatte. Es mochte den Brüdern schwer ans Herz gehen, die Hälfte des Wendelsteins in andern Händern zu sehen, und wie noch jetzt die Wiedererlangung des verlorenen Stammgutes zu den immer wiederkehrenden Träumen der Familie gehört, so war das Trachten der Brüder: Heinrich, Friedlich und Dietrich dahin gerichtet, sich wieder in vollen Besitz des Wendelsteins zu setzen. Sie veräusserten, um eintretenden Falls die erforderliche Kaufsumme bereit zu haben, mehrere ihrer kleinen Besitzungen, und verglichen manche von ihrem Vater ererbte Streitigkeiten. Anfänglich schienen sie jedocli wenig Aussicht auf Erfüllung ihrer Hoffnungen zu haben, denn 1464 waren ihre Vermögensverhältnisse derartig, dass die drei Brüder '/ 3 ihres Einkommens vom Wendelstein auf zehn Jahre für 1300 Fl. an Dietrich von Werthern und Georg von Hopfgarten verpfändeten*). Um das Jahr 1472 nahmen die drei Brüder eine Theilung vor, in welcher der jüngste, Dietrich, Wolmirstedt mit Tauchard, die sonst zu Wendelstein gehörigen Weinberge bei Wachsenburg:, das Burglehn zu Weissensee und eine Jahresrente von 200 Fl. bekam, und die beiden altern Brüder die übrigen Güter gemeinschaftlich behielten. In Wolmirstedt baute nun Dietrich das Schloss und die Kirche, ') Albini, Werthern. S. 40. — 74 — während Heinrich und Friedrich nicht weniger thätig waren und den Wendelstein mit Aufwendung namhafter Summen erweiterten und fester machtcu. Das Burglehn zu Weissensee verkaufte Dietrich später an die Brüder und Vettern Volkmar, Sittich, Martin und Albert Reiche, die damit 1487 belehnt wurden. Auch seine Brüder verkauften von ihrem Theil entfernt gelegene Güter, so bereits 1474 das Dorf Reisen mit der dazu gehörenden Wüstung Kröllwitz (im Amte Büttstedt) an Rudolph Schenk zu Weidenbach d. J. für 1500 Rhein. Gulden, wobei sich sowohl Heinrich's Gemahlin Anna, deren Leihgedinge auf Reisen stand, als auch der Verkäufer Bruder Dietrich von Witzlehen zu Wolmirstedt, der gesammten Lehen verziehen, — und im Lahre i486 Hayn eck mit seinen Zugehörungen für 800 Fl. an den Ritter Hans Goldacker. Nach dem Tode des Herzogs Wilhelm des Tapfern belehnten am 22. Juni 1483 der Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht zu Sachsen die drei Brüder mit Wendelstein und Zugehörungen, die alle namentlich aufgeführt werden. Neu sind darunter Zinsen und Lelm zu Nebra, Rötha, Hayendorf, Schönowerda und Donndorf; die hohe Jagd auf der Finne, die Jagd an der Unstrut; die Wüstung Wetzeishayn mit ihrem Gehölz; alle Kupfer- und Eisenbergwerke, die auf dem Witzleben'sehen Grund und Boden vorhanden wären oder aufkommen würden; Weingärten zu Wachsenburg; die Oel- mnhle oberhalb Wolmirstedt, ein Hof daselbst, genannt Langen-Heinrich's- Hof (im Uebrigen war Wolmirstedt Querfurtisches liehen) und die Schmelzhütte zu Allerstedt. Diese drei letzten Stücke waren durch Tausch von Memleben an die Wendelsteiner gekommen. Mit dem Edlen Herrn zu Querfurt, dem Besitzer der 1471 von Christoffel von Witzleben verkauften Hälfte des Wendelsteins, geriethen die Brüder Heinrich und Friedrich von Witzleben bereits 1476 in vielfache Irrungen, bald wegen des gemeinschaftlichen Besitzes überhaupt und ihrer gemeinschaftlichen, geistlichen Lehen insbesondere, bald wegen geringfügigere Dinge. So hatte z. B. ein Schäfer der Brüder Heinrich und Friedrich wahrscheinlich die Witzlebeh'schen Grenzen überschritten und Querfurtisches Gebiet betreten und war von dem Hauptmann zu Querfurt sofort gefangen worden. Der streitigen Punkte wurden immer mehr, so dass bereits am 14. März 1483 zu Wendelstein Verhandlungen zwischen den guten Freunden beider Parteien, nämlich dem Grafen Siegmund zu Gleichen und dem Hauptmann Hans Bock für Bruno zu Querfurt und den Rittern Caspar von Schön- — 75 — berg und Hans von Werthern für die drei Brüder von Witzleben, stattfanden, um Alles in Güte zu entscheiden. Man konnte jedoch nicht einmal über die Vorfrage einig werden, auf welche Weise entschieden werden sollte, wenn die Sache von den gegenwärtigen Unterhändlern nicht in Ordnung gebracht werden würde, so dass die Verhandlungen abgebrochen wurden. In Folge dessen ladete der Ritter Heinrich von Bunan zu Breisig, des Kurfürsten Ernst und Herzogs Albrecht zu Sachsen Hofrichter, den Edlen Bruno von Querfurt (am 22. April) auf Mittwoch nach Cantate nach Weimar vor das Hofgericht. Bruno beschwerte sich darauf am 25. April, dass er vor das Hofgericht gefordert sei; die Herren zu Querfurt hätten ihre Angelegenheiten immer vor dem Landesherrn selbst, aber nicht vor dem Hofgericht Zum Austrage gebracht. Er wurde aber damit abgewiesen und (am 12. Mai) nochmals auf den Donnerstag nach Pfingsten vorgeladen. Wie die Sache geendet, darüber enthalten die Akten nichts. Allen diesen Streitigkeiten machte aber der am 26. Februar 1496 erfolgte Tod Bruno's ein Ende, denn mit ihm starb das Geschlecht der Edlen zu Querfurt aus. Die Güter fielen theils an den Erzbischof Ernst zu Magdeburg (der die Herrschaft Dahme erhielt) theils an den Herzog Albrecht zu Sachsen*) und die Aebtissin zu Quedlinburg. Letztere belieh mit den ihr zugefallenen Gütern Oberschmon, Nieder- schmon, Grockstedt und Spielberg den Ritter Hans von Minkwitz auf Sonnenwalde, Obermarschall des Herzogs Albrecht des Beherzten, und die Brüder Heinrich, Ritter, und Friedrich von Witzleben, welcher Letzterer 1488 Stiftshauptmann zu Quedlinburg war, während der Herzog die Querfurtische Hälfte von Wendelstein an Hans von Minkwitz allein gab. Tn demselben Jahre noch, 1496, überliessen aber Heinrich und Friedrich von Witzleben ihren Anthoil an Oberschmon, Niederschmön, Grockstedt und Spielberg an Hans von Minkwitz**) und kauften dafür dessen Hälfte von Wendelstein (mit der Hälfte des Klosters und Dorfes Rossleben, des Zehnten vom Kloster und Dorf, des Dorfes Bottendorf und der Wüstung Esmannsdorf mit allen Rechten und Gerechtigkeiten), so dass nun der Wendelstein wieder ganz im Witzlebenschen Besitz war. Am 3. Februar *) Spangenb. Mansf. Chr. Fol. 401b. **) Müller, Annal. p. 57. ***) Kreysig. Betr. g. Gesch. d. S. L. II. p. 00. I — 76 1407 wurden alle drei Brüder: Heinrich, Dietrich (jetzt auch Ritter) und Friedrich von Witzleben mit dieser neuerworbenen Iliilfte vom Herzog- Georg zu Sachsen, im Namen seines Vaters Albrecbt des Beherzten, bc- lelmt. Derselbe Fürst hatte bereits 1406, Freitag nach Jubilate, nach dem Tode des letzten Querfurters, Dietrich, Rath und Ritter, und mit ihm Heinrich, Ritter, und Friedrich, Rath, alle Gebrüder von Witzleben, über Wolmirstedt und Tauchard, die an Sachsen gefallen waren, die Lehen erneuert. Zu diesem Besitz hatten die Brüder ebenfalls von Hans von Minkwitz den vom Kloster Pforte zu Lehn gehenden Hof Osfort wieder erworben und ferner das Gut Schönewerda, welches ihr Vater 1452 an Carl und Otto von Scheidungen wiederkäuflich überlassen hatte und das dann in andere Hände gekommen war, von den Brüdern Georg, Ritter, und Wilhelm von Hopfgarten für 4230 Fl. zurückgekauft. So war denn durch kluges Verfahren und gute Wirfhschaft der drei Gebrüder die verloren gegangene Hälfte des Wendelsteins wiederum erworben und auch der Hof Osfort und Schönewerda zurückgekauft worden. Auf wie schwachen Füssen der Besitz von Wendelstein für die Fam ili e stand, als die drei Brüder 1464 auf zehn Jahr '/ 3 ihres Einkommens versetzen mussten, haben wir gezeigt; wie segensreich wäre es gewesen, jetzt nachdem Alles so glücklich wieder erworben war, den Besitz durch ein Familiengesetz fest und unveräusserlich zu machen. Wie nahe liegt uns heute der Gedanke und wie fern lag er der damaligen Zeit. — VI. Abschnitt. Friedrich, Ritter, und Georg, Dietrich, Ritter und Doctor, und Daniel von Witzleben, Bruder und Vettern zum Wendelstein und Wolmirstedt. 1487-1540. Die Griitertheilungen 1509 und 1529. .. Der Bauernkrieg 1525. Illach dem Tode des Ritters Heinrich und Friedrich von Witzleben wurden 1501, 16. Juni deren Erben, nä mli ch 1) ihr Bruder, der alte Ritter Dietrich, 2) Friedrich, Ritter, und Georg, Heinrichs Söhne, und 3) Dietrich, Ritter und Doctor, und Daniel, Friedrichs Söhne, mit Wendelstein, der Hälfte von Allerstedt und mit Schönewerda vom Herzog Georg zu Sachsen belehnt. Einen anderen Lehnbrief von demselben Tage stellte ihnen allen der Herzog über Wolmirstedt und Tauchard aus. Ferner wurde ihnen die Jagd in den zum Wendelstein gehörenden Hölzern, deren H einrich und Friedrich, ihre Väter, sich bis zur Nachweisung ihres Rechts daran enthalten sollten, 1.502 auch zugesprochen, und endlich kauften sie, ebenfalls 1502 von Georg und Wilhelm von Hopfgarten Zinsen und Gefälle in den ihnen grösstenteils schon gehörigen Ortschaften und Wüstungen Wolmirstedt, Tauchard, Kahlwinkel, Donndorf, Bucha, Allerstedt, Wetzeishain, Haifurt, Meisberg, Kalthausen, Schönewerda Essmannsdorf und Schafsdorf. — 78 — Der alte Ritter Dietrich behielt für sich Wolmirstedt mit Tauchard und Kahlwinkel; alles Uebrige überliess er seinen Neffen Friedrich, Ritter und Georg und Dietrich, Ritter und Doctor, und Daniel zu gemeinschaftlichem Besitz. a. Ritter Friedrich von Witzlehen. Friedrich von Witzleben, uns später (1530) als Amtmalm zu Salza und Thomasbrück und 1533 als Beisitzer des Ehren- und Mannsgericht in Thüringen bekannt, musste bereits 1487 erwachsen sein, da im Februar d. .T. sein Onkel Friedrich sich Friedlich der Aeltere zum Wendelstein nennt. 1494 befand er sich im Gefolge des Kurfürsten Friedrich des Weisen zu Mecheln in den Niederlanden und kämpfte bei dem am Sonntag nach Mariä Empfängniss abgehaltenen Turnier tapfer mit dem Polen Pan Michel. Ebenso ritt er in die Schranken am Dienstag nach Esto mihi 1500, als bei Gelegenheit der Vermählung des Herzogs Johann von Sachsen mit Sophie von Mecklenburg zu Torgau auf dem Markte turnirt wurde.*) Mit seinem Vetter, dem Ritter und Doctor Dietrich von Witzeben, bei dem ausführlicher davon die Rede sein wird, war Friedrich 11514 nach Friesland gezogen, doch finden wir von ihm nur notirt, dass er 14,000 Fl., und zwar 10,000 in Schreckenbergern**) und 4000 in Schnee- bergern von Altenburg dorthin geführt und dann längere Zeit daselbst krank gelegen hat. In den betreffenden Rechnungen ist aufgezeichnet, dass er während seiner Krankheit 50 Fl. aus der Friesischen Kasse erhalten habe. Nächstdem betheiligte sich Friedlich an dem Bauernkriege. Hierüber, sowie über seine Streitigkeiten mit seinem Bruder und seinen Vettern wird weiter unten ausführlich berichtet werden. Als Curiosum erwähnen wir, dass Friedrich im Jahre 1531 mit anderen Edelleuten Zeuge war, als Jacob von Geusau einen von seinem Bruder Balthasar von Geusau zu Heldrungen hinterlassenen versiegelten Kasten, in der Meinung, es möchten sich darin wichtige Briefschaften oder andere werthvolle Gegenstände befinden, öffnete, aber in dem „wohlverpetschirten" Kasten — einen Gulden und weiter Nichts fand. ") Struve, Hist. pol. Arch. III. p. 88. ") Von dem Silberbergwerk auf dem Schreckenberge im Erzgebirge so genannt. Während Friedlich seinen Pflichten als Amtmann von Salza und Thomasbrück oblag, überliess er seinem Sohne Georg Friedrich die Verwaltung seiner Güter und trat dieselben im Jahre 1540 vollständig ab. In dem Georg Friedrich darüber im August 1540 ertlieilten Lehnbrief wird er nur noch als Mitbelehnter genannt. Bald darauf muss er gestorben sein, da nirgends mehr von ihm die Rede ist. Auf einem seiner Züge nach den Niederlanden hatte Ritter Friedrich von Witzleben Jakabe von Balgeth (nach der alten Wolmir- stedter Stammtafel des Herrn von Linters Tochter zu Welsclibrabant) in Brabant kennen gelernt und als Gemahlin auf den Wendelstein heimgeführt. Sie musste einem reichen Geschlechte entsprossen sein, da ihre Enkel Hans Friedrich und Eitel Fritz von Witzleben 1577 Ansprüche an die von der Grossmutter herstammende Erbsehaft erhoben und den Kurfürsten zu Sachsen baten, Don Juan d'Austria (den berühmten Sohn Carl V.) zu bewegen, ihre Angelegenheit zu betreiben. Wann Friedrich sich vermählt hat, ist nicht zu erforschen gewesen, wir wissen nur, dass er bereits 1509 im Besitze seiner Jakobe war. Noch eine kleine Notiz über Friedrich. Er litt öfters an den heftigsten Steinschmerzen; da aber die Bemühungen der Aerzte vergeblich waren, so liess er sich endlich bereden, dem heiligen Benno von Meissen ein Gelübde zu t-hun, und die Schmerzen liessen nach. Ebenso wirksam erwies sich dies Mittel, als Friedrichs Gemahlin, Jakobe, einst in der Nacht vom Schlage gerührt und gelähmt war.*) Durch die später zu erwähnende Giitertheilung wurde Friedrich der Stiftei' der alten Wolmirstedter Linie, welche in einem besondern Abschnitt erläutert werden wird. *) Friclericus de Witzleben, vir antiqua et nobili familia natus, nec non Eques auratus, vehemontissimis calculorum doloribus excruciatus medicorumque opem frustra expertus, voto (St. Bennoni) facto liberatur. — Jacoba, uxor Friderici ex familia Witzlebiensi Equitis aurati (Halberstadensis dioecesis (Wolmirstedt), nocturno tempore apoplexia correpta, voto a viro facto liberatur. S. Hier. Emseri vita St. Bennonis, episeopi misnensis in Sasonia et slavorum apostoli, Cap. III. Mfracula Di vi Bennonis, bei Meuchen II. p. 1912 und 1913. Ein anderes gutes Mittel gegen Steinschmerzen findet man bei Schlütes, Henneb. I. p. 209. b. Georg A on Witzleben. Von Georg von Witzleben, des Ritters Friedrich Bruder, haben wir nicht viel zu erwähnen. Bei den Streitigkeiten um den Wendelstein und im Bauernkriege finden wir Georg mehrfach erwähnt, doch muss er vor 1529 ohne Erben gestorben sein. c. Doctor und Ritter Dietrich von Witzleben. Dietrich war von der Natur sehr glücklich ausgestattet. Bei einem starken Körperbau besass er klaren Verstand und die Gabe der Rede in ungewöhnlichem Masse. Frühzeitig lernte er die Welt kennen, sah Jerusalem, die Niederlande, Frankreich, die Schweiz und das unvergängliche Rom. Auf den berühmtesten Hochschulen hatte er sich längere Zeit aufgehalten und sich die Würde eines Doctors beider Rechte erworben, worauf die Edelleute der damaligen Zeit sehr viel AVerth legten.*) Dietrich, der als ältester Sohn seines A r aters die Ritterwürde besass und mehrere hohe Aemter bekleidete, vergass nie, sich als Doctor zu unterzeichnen und wurde auch meist nur der „Doctor AVitzleben" genannt. Wegen seiner Gelehrtheit wurde er häufig zu Sendungen, zu welchen man gelehrter Räthe bedurfte, verwandt und war dann ganz auf seinem Platze. Seine eigenen Geschäfte verlor er nie aus den Augen und verstand seine Sache meisterhaft zu vertheidigen. Zu den friedfertigen Naturen war er nicht zu rechnen, denn sein Leben ist erfüllt von allerlei Streitigkeiten. König sagt von ihm in der Adels-Historie, er sei gewesen vir gente et mente, arte et marte, genio et ingenio nobilis. Bereits 1488 finden wir ihn als „Doctor AVitzleben". Herzog Albrecht der Beherzte war, als er erfahren hatte, dass Maximilian 1. zu Brügge in den Niederlanden gefangen worden, dem Kaiser Friedlich III. dorthin zu Hülfe geeilt (im Mai 1488) und winde von diesem zum Statt- *) Die Doctoi'würde wurde im 15. und 1(3. Jahrhundert dem Adel gleich geachtet und stand in solchem Ansehen, dass sie sogar hei vielen Stiftern statt der Ahnenprobe hinreichend war. S. Ludwig, Reliq. Mcpt. VII. praefat. und IX. p. GG2. Ebendaher wurde auch im Reichsabschiede vom Jahre 1500 verordnet, dass die von Adel, die keine Ritter oder Doctores wären, keine Perlen oder Gold in ihren Hemden tragen sollten. S. Schlütes: Dipl. Gesch. Henneb. II. p. 145. d. — 81 — halter in den Niederlanden ernannt. In Löwen fand er mehrere Briefe; da aber alle in Welscher Sprache geschrieben waren, sandte er sie „gen Senepe (Seueffe in Belgien) dem Doctor Witzleben, derselb zeit Verwalter daselbst, dass er sie in Teutsch trausferire."*) Während seiner fünfjährigen Statthalterschaft eroberte Herzog Albreclit 14S9 am 2. Mai die Stadt Arschot,**) ferner Thienen und im October 1489 kam der Friede mit Brabant zu Stande. Darauf brachte er 1491 Seeland zum Gehorsam und zog im folgenden Jahre nach Holland und Friesland, wo man das Oesterreichische Joch abwerfen wollte. Er schlug die Aufrührer vor Leyden und Hemslcerken, liess die Rädelsführer zu Hartem hinrichten und nahm Holland aufs Neue in Maximilians Pflicht. Ebenso beruhigte er Flandern durch Eroberung der Festung Slüis. Auf diesen Zügen hat ihn tlieils der Ritter Heinrich, theils dessen Neffe, der Doctor Dietrich von Witzleben begleitet. Und als der Herzog Albrecht im Jahre 1496 vom Kaiser Maximilian zum erblichen Administrator von Friesland ernannt worden war und in Folge dessen nach diesem Lande zog, gehörte Dietrich wieder zu seinem Gefolge und wird in den, im Dresdner Archiv über die friesländischen Angelegenheiten befindlichen Acten zu den Vasallen gerechnet, welche nicht allein ihre Hülfe für diesen Zug zugesagt, sondern auch noch weit über ihre Lehnspflicht geleistet hätten. Herzog Albrecht kehrte nach kurzem Aufenthalte, während dessen er meist zu Franecker Hof gehalten, aus seinem neuen und unsichern Besitzthum Bereits 1499 nach seinen Erblanden zurück, nachdem er seinen Sohn Heinrich zum Statthalter von Friesland und Dietrich von Witzloben zu dessen Kanzler ernannt hatte. Letzterem übertrug er namentlich, für die Befestigung und Vertlieidigung der schon damals bedeutenden Stadt Leuwarden Sorge zu tragen. Herzog Heinrich war in der Regierung des neu erworbenen Landes nicht vom Glücke begünstigt. Die Friesen empörten sich, griffen zu den Waffen und schlössen ihn zu Franecker, seinen Kanzler Witzleben zu Leuwarden ein. Noch zur rechten Stunde vermochte Herzog Albrecht im Sommer 1500 mit einem Ersatzheere an den Gestaden der Nordsee zu erscheinen und seinen Sohn, sowie dessen Kanzler zu befreien, aber das halsstarrige ') .Toli. Rathaltes in Menck'en II. p. 2110. cf. Historie von Sachsen p. 670 u. fg. **) Müller, Ann. p. 54 nach 1491. 6 Groningen zu erobern gelang ihm nicht. Er wurde vielmehr während der Belagerung verwundet und verfiel in Folge dessen in ein hitziges Fieber, so dass er sich nach Emden in ein Kloster bringen lassen musste, wo er am 12. September 1500 starb. Sein Sohn, der Herzog Heinrich, den die fortwährenden Unruhen der Friesen zuwider waren, übergab dem Burggrafen Hugo von Leisnig als Statthalter die fernere Leitung der friesischen Angelegenheiten und kehrte nach Meissen zurück. Bald darauf brachen zwischen Hugo von Leisnig und Dietrich von Witz leben Misshelligkeiten aus. Die bei der Verthcidiguug von Leuwarden tliätig gewesenen Knechte verlangten von Witzleben ihren rückständigen Sold. Dieser wandte sich deshalb an den neu ernannten Statthalter, welchem der Herzog Heinrich bei seiner Abreise die Auszahlung des Soldes befohlen hatte. Anstatt aber Witzleben zu befriedigen, gab er ihm die ungehörige Antwort: Witzleben habe für den Herzog schon mehr ausgelegt und könne nun auch diese Kleinigkeit aus eigenem Seckel hergeben. Witz leben antwortete ihm hierauf, dass er bereits Alles, was er habe aufbringen können, für seinen Herrn hergegeben und daher diesen neuen Posten nach Herzog Heinrichs Befehle ihm zur Zahlung überlassen müsse. Da aber auch hierdurch der Burggraf Hugo zu keiner Zahlung bewogen wurde und da Dietrich durch die Knechte nicht weiter beschwert werden und unter den obwaltenden Verhältnissen Friesland um jeden Preis verlassen wollte, so versetzte er seine Kleinodien und lieh sich das nöthige Geld unter dem Versprechen, sich in Mecheln zu stellen. Nun bezahlte er 150 Knechte für die Zeit der Belagerung von Leuwarden und ausserdem noch SB in Franecker, übergab das ruhmvoll vertheidigte Leuwarden dem Statthalter und bestieg in Harlingen ein Schiff, um nach Brabant zu segeln. Kaum aber war er an Bord, als ihn Graf Hugo bitten liess, zu einer letzten Unterredung nochmals ans Land zu steigen; Dietrich folgte der Bitte, sah sich aber bald von 400 bewaffneten Knechten umringt, die ihn, als er zum Schiff zurückkehren wollte, mit dem Tode bedrohten und, nachdem sie „eine gemeyn umbgeschlagen" (eine Berathuug gehalten), den Burggrafen, ferner den Ritter Willielm Truclisess von Waldburg, Caspar Ziegler und Dietrich von Witz leben in ihren Ring riefen und sie schwören liessen, bei ihnen zu bleiben, bis sie, die Knechte, bezahlt wären. Es leuchtet ein, dass ausser den Knechten zu Leuwarden, die kürzlich ihren Sold erhalten hatten, auch noch viele andere auszuzahlen waren. Sie mochten von Leisnig Geld gefordert, dieser ihnen aber den auf der Rückreise begriffenen von Witzleben als solchen bezeichnet haben, von dem man zuvörderst Geld erpressen könne. Dietrich, den, da er seine Knechte bereits bezahlt hatte, die ganze Angelegenheit eigentlich gar nicht betraf, sali sich jetzt aber durch seinen Schwur gebunden, mit seinen 150 Knechten auf eigene Rechnung so lange in Harlingen zu bleiben, bis es ihm gelungen war, den Landesherm zu bewegen, die Knechte zu befriedigen. Jetzt erst konnte er die Rückreise antreten und unterwegs seine Geldgeschäfte in Mecheln abmachen. Sobald er seine Heimath erreicht hatte, begann er über das widerrechtliche Verfahren des Burggrafen Hugo Klage zu führen (am 21. September 1503 beim Hofgericht zu Dresden; am 8. Octo- ber wiederholt er seine Klage wörtlich), indem er denselben auch noch beschuldigte, versucht zu haben, ihn auch bei seiner letzten Abreise von Harlingen aufzuheben und zu ertränken, obgleich er sich durch Gottes Gnade doch nie so aufgeführt hätte, auch, so Gott wolle, nie so betragen würde, dass er das Ertränken verdient hätte; der Graf habe ihm auch schriftliches und besiegeltes Gefeit gegeben, aber nicht gehalten. Der Burggraf von Leisnig unterliess seinerseits auch nicht, sich als unschuldig, und Witzlebens Klagen als Verleumdungen darzustellen (am 31. October 1503). Beide baten, nachdem der Streit beinahe zwei Jahre gedauert hatte, den Herzog Georg zu Sachsen, einen Tag festzusetzen, wo sie gegen einander ihr Recht vertheidigen könnten, oder wie Witzleben sich in seinem Schreiben vom 15. Juli 1505 ausdrückt, „uff dass ich mich meiner Ehre Notturfft darauf geschi'cken kann." Unterm 22. Juli 1505 reicht der Burggraf eine ausführliche Erwiderung auf die Beschuldigungen Dietrichs von Witzleben ein, nennt diesen darin wiederholt einen arglistigen und scharfsinnigen Menschen und erzählt u. a., dass in Friesland ein Sprüchwort entstanden wäre, indem man, wenn Jemand ohne zu bezahlen fortginge, zu sagen pflegte: „er Scheidt mit Wissen, wie Doctor Witzleben." Wie die Irrungen schliesslich beigelegt worden sind, ist aus den Acten nicht zu ersehen. Dietrich von Witz leben muss übrigens 1500 oder im Frühjahr 1501 aus Friesland heimgekehrt sein, denn uns liegt ein Schreiben des Herzogs Georg des Bärtigen, des Sohnes Albrechts des Beherzten, vor, nach welchem er, als dessen Rath, auf Donnerstag in der heiligen Osterwöche an den Hof beschieden wurde. Noch in demselben Jahre wurde er ebenfalls vom Herzog Georg zu Sachsen mit einer diplomatischen Sendung au den Herzog Erich von — R4 — Braunschweig betraut, dem er bei dieser Gelegenheit „ein Credenz" d. Ii. ein Credenzschreiben überreichte; 1503 ward er wiederholt nach Leipzig, Sangerhausen und Quedlinburg zu seinem Herrn entboten und schliesslich dazu auserkoren, eine Botschaft in Rom auszurichten. Zu welchem Zwecke, haben wir nicht erfahren können. Es kam in dieser Zeit die Heiligsprechung des Bischofs Benno von Meissen zur Sprache, aber auch wegen des Tftrkenkrieges wurde mit Rom unterhandelt, und endlich waren die sogenannten Butterbriefe (Erlaubnissscheine, Butter während der Fasten essen zu dürfen) ein Stoff der Unterhandlungen mit Rom. Für den spe- ciellen Fall wissen wir nur, dass dem Ritter und Doctor Dietrich von Witzleben von dem streng katholisch gesinnten Herzoge Georg am IG. November 1503 geschrieben wurde, sicli einzurichten, nach Rom zu reiten und etliche Sachen Seiner Gnaden beim päpstlichen Hofe auszurichten. Auch der Schluss dieses Schreibens, woraus wir erfahren, dass der Herzog zu Sachsen dem Herzog Georg von Baiern, von welchem Witz- leben zum Dienst gefordert war, gebeten hatte, ihn zu der vorhabenden Sendung zu beurlauben, ist für uns nicht erklärbar.*) Jedenfalls gebt aus den beiden Aufträgen hervor, dass des Burggrafen von Leisnig Warnung, sich mit Dietrich von Witzleben in Geschäfte nicht einzulassen, ohne Erfolg geblieben war. Noch einmal finden wir Dietrich in Friesland. Am G.Januar 1514 zog der Herzog Georg zu Sachsen, der nach der Resignation seines Bruders Heinrich erblicher Gubernator von Friesland geworden war, von Leipzig aus dorthin, um den von ihm abgefallenen Grafen Etzard von Ost-Friesland zu züchtigen. Er unternahm absichtlich einen Winterfeldzug, weil die vielen Moräste in dieser Jahreszeit weniger Hindernisse boten. Der Ritter Friedrich von Witz leben und dessen Vettern, der ") Die Mutter des Herzogs Georg in Baiern, Amalia, war die rechte Tante Georgs des Bärtigen zu Sachsen, eine Tochter des Kurfürsten Friedrich des Sanft- müthigen, und 1502 am 18. November zu Koehlitz gestorben. Ferner existirte ein Vertrag vom 23. April 1487 zwischen den Brüdern Friedrich dem Weisen und Johann dem Beständigen zu Sachsen und ihrem Vetter dem Pfalz- grafen Georg hei Rhein (Herzog in Baiern), sich in Fehde-Zeiten beizustehen mit 300 zu Ross und 1200 zu Fuss, und ein anderer vom 17. November 1498 zwischen demselben Herzog in Baiern und dem Herzog Albrecht zu Sachsen wegen ihres Ranges auf den Reichstagen. Cf. Müller Annalen. Hieraus mag sich vielleicht die Erklärung zu dem Dienstverhältnis Dietrichs von Witzleben zum Herzog Georg in Baiern finden lassen. Ritter und Doctor Dietrich und Daniel von Witzleben, machten den Zug mit. Gleich Anfangs wurden die Städte Inhausen und Friedberg erobert und Ocla belagert, wo der Herzog Heinrich d. Ä. zu Braunschweig erschossen wurde. Die Stadt Tham musstc sich am 18. August auch ergeben, Groningen aber widerstand, bis der nasse Herbst herankam und der Herzog nicht nur die Belagerung aufhob, sondern auch ganz Friesland, dessen Eroberung ihm mehr zu kosten drohte, als es einbrachte, dem Kaiser gegen 200,000 Rhein. Gulden wieder abtrat. Daniel von Witzleben gerieth während dieses Feldzuges in Gefangenschaft und starb in derselben, während Friedrich, wie wir wissen, krank darnieder lag. Dietrich hätte eine Tonne Pulver mit nach Friesland gebracht. — Die Reformation, welche in dieser Zeit die Geister in Thüringen erfasste, liess den Ritter und Doctor Dietrich von Witzlebe'n kalt. Er erkannte in der Lehre Luthers nur eine demokratische Neuerung, die man mit allen Waffen bekämpfen müsse. Ein so strenger Katholik war daher hei seiner Gelehrsamkeit und Welterfahrung ganz der Mann, dessen Herzog Georg zu Sachsen bedurfte. Wir finden daher auch, dass der Herzog ihn. am 29. April 1520 mit nach Nordhausen nahm, als er dort mit seinen Vettern von Sachsen und dem Landgrafen Philipp von Hessen zusammentraf, um die Erbverbrüderung zu erneuern,*) und ihn ferner vermittelst Schreibens vom 1-1. Dc- cember 1520 bat, am 19. December nach Eisenach und am folgenden Tage nach Kassel zum Landgrafen Philipp von Hessen zu reiten, dem er auf dem Tage zu Erfurt versprochen hatte, einen gelehrten Rath zur Verhandlung zu schicken. Gleichzeitig erhielt Dietrich den Auftrag, am nächsten Sonntage nach dem heiligen Christfeste sich in Salza einzufinden, um daselbst mit dem Herzoge Georg zusammenzutreffen und diesen von da durch Hessen zum Reichstage nach Worms zu hegleiten, wo man bekanntlich Luther erwartete. Von seiner Einwirkung auf den Herzog während dieser Zeit, sowie von dem Eindruck, den Luther auf Dietrich von Witzleben gemacht, weisen unsere Quellen Nichts nach, aber es lässt sich vermuthen, dass der Eindruck ein bedeutender gewesen ist. Der wenige Jahre darauf ausbrechende Bauernkrieg war aber nicht geeignet, den Herrn vom Wendel- ') Hist. Nachr. v. Nordhausen p. 379. Müller, Annal. p. 73. stein der neuen Lehre zugänglicher zu machen. Dietrich mochte nach einem so viel bewegten Leben wohl auf ein ruhiges Alter gehofft haben und sali sich um diese Hoffnung durch den Bauernkrieg betrogen. Dietrich von Witzleben,*) der um das .Tahr 1465 geboren war, heirathete erst in reiferen Jahren, etwa 1508, und zwar Anna von Ende, Gottfrieds von Ende zu Kochsburg Tochter,**) mit der er zwei Söhne, Heinrich und Friedrich, und vier Töchter zeugte.***) Ausserdem hinterliess er zwei ältere Bastardkinder, Jason Witz leben, und eine Schwester desselben. Im Jahre 1532 starb der Ritter und Doctor Dietrich von Witzleben, und am 2. August desselben Jahres wurden seine Söhne Heinrich und Friedrich mit Wendelstein etc. vom Herzog zu Sachsen belehnt. Dietrich wird in diesem Lelmbriefe genannt: „der hochgelahrte Rath, Herr Dietrich von Witzleben, Ritter und Doctor, ihr Vater seliger." Seine Wahlsprüche waren: „Tristia laete tempora risu tempora" (Trübe Zeit mildere durch fröhliches Lachen) und „Spei vis in lubrico." (Im Unglück zeigt sich die Kraft der Hoffnung.) Nach einer Mittheilung des Rectors Benedictus Wilhelm zu Rosslehen hat Dietrich von Witzleben Münzen schlagen lassen. Er sagt darüber in seiner „Nachricht über von Witzleben'sche Stiftsschule zu Kloster Rossleben, Weissenfeis und Leipzig 1803" pag. 20: „Betrachte ich den 1492 von Dr. Diedrich von Witzleben geschlagenen Witzleben'schen Groschen, so finde ich an dem von Witzleben'schen Wappen eine Diana mit zwei Hunden am Riemen und auf beiden Seiten eine Rose. Andere Nachrichten, dass die Wendelsteiner Münzen geschlagen, sind nicht bekannt, immerhin aber ist dieser Umstand Avegen ihrer Bergwerke möglich. S.I.Thl. II. Abschnitt. *) Die alte Wolmirstedter Stammtafel sagt von ihm nur: „hat lange peregrinirt", [1. h. ist im Auslände herumgereist. **) Nach Biedermann R. u. W. Tab. CCCLV und in der Vorrede zu OttenAvald, Suppl. zu R. u. W. heisst Dietrichs Gemahlin Eva und ist die Tochter von Conrad von Ende und Kunigunde von Reibold; König Ad. Bist. I. p. 314 nennt sie aber Anna, Tochter von Wolff von Ende auf Rochsburg, Ritter, Obrister und Statthalter zu Zeitz, Herzogs August zu Sachsen Rath, und Catharina von Bünau aus Meuselwitz (p. 327 aus Droissig). ***) Nach Biedermann 1. c hätte er noch einen Sohn Dietrich, des hohen deutschen Ordens Ritter, und eine Tochter Magdalena gehabt, Avelclie sich mit Hans Siegniund von Feilitzsch auf Gutenfürst und Chemnitz vermählte. Doch liegt hier jedenfalls ein Irrthum vor, da wir sonst in den Archiven Etwas darüber gefunden haben müssten. Bodenstein singt über ihn: Dietrich, der herrliche Held, entsprosst aus dieser Verbindung*) Er, den zu glänzendem Ruhm Pallas Athene geweiht. Selber der Helikon jauchzte bei seiner Geburt, Aganippe**) Jubelte sprudelnd empor, Musen begannen den Tanz: Grazien tränkten mit griechischem Quell ihn bei der Gehurt schon, Und Polyliymnia***) hat sanft ihn im Arme gewiegt. Aber darauf, als ihm mit festeren Sinn das reif're Alter war genaht und den Mann Weisheit und herrliche Kraft Zierte, gelangt er durch mancherlei Völker zum heiligen Lande, Wo sich der Ephrat erhebt und der Zionische Berg. Auch die belgischen Fluren erblickt er und gallische Thäler, Und die Alpen und Rom selber, die heilige Stadt. Darauf kehrt er zurück, berühmt durch herrlichen Namen, Lebt dann ruhig daheim, Zierde des Kriegs und der Kunst. So als Gelehrter und Ritter erhob er durch eigene Weisheit, Den er ererbet, den Ruhm bis zu den Sternen empor. So nun schenkt ihm unsterblichen Ruhm die eigene Gottheit, Die mit der Wage des Rechts Jedem das Seine verleiht etc. e. Daniel von Witzlehen. Aus dorn Leben Daniels von Witzleben haben wir nur einzelne I Irlich stücke mitzuth eilen. Im Frühjahr 1510 hatte er auf einer Fuchsjagd Philipp Dehne ziemlich gefährlich verwundet und denselben sogleich um Vergebung gebeten; Dehne jedoch war so aufgebracht, dass er gegen Witzleben Fehde anstellte. Der Kurffirst schrieb in Folge dessen an Ulrich Kall) unterm 27. Juni: „Weil wir in unsern Landen und Fürstenthum einem Jeden zu seiner Nothdurft genugsam Rechtens bestellt, und er (Dehne) das nicht, sondern sich seines. Muthwillens hierin gebraucht, will uns solches sein Vornehmen nicht leiderlich sein. So er dann, als wir hören, bei Dir seinen Zuhält hat, begehren Wir von Dir mit Ernst, Du wollest ihn von Stund an also einnehmen und bestricken, dass wir um sein muthwilliges Beginnen von ihm unsere Nothdurft bekommen mögen." Um aber die Sache zu beendigen, schrieb der Kurfürst Montags nach Maria Magdalena, also Ende Juli, an Dehne und Witzleben und forderte *) Nämlich Friedrichs von Witzleben und Elisabeth von Werthern. **) Die Nymphe der zur Dichtkunst begeisternden Quelle Aganippe. ***) Die Muse der Beredsamkeit. 1 -■ mypRHwp? — 88 — sie auf, je zwei ihrer Freunde zur Beilegung des Handels zu ernennen. Zeit und Wahlstatt sollte Dehne bestimmen und demselben, wenn er daselbst erscheinen rvolle, Sicherheit und freies Geleit gegeben werden. An dem Zuge des Herzogs Georg zu Sachsen gegen den Grafen E tzard von Ostfriesland 1514 nahm Daniel mit seinem Bruder Dietrich und seinem Vetter Friedrich Theil, gerieth aber, wahrscheinlich bei der Belagerung von Greveningen, in Gefangenschaft, in welcher er noch in demselben Jahre starb.*) f. Die Gütertheilungen, 1509 und 1529. Friedrich, Bitter, und sein Binder Georg) und deren Vettern, die Gebrüder Dietrich, Bitter und Doctor, und Daniel, alle von Witzleben, besassen nach dem Tode ihrer Väter Wendelstein, halb Allerstedt und Schönewerda gemeinschaftlich und bewohnten ebenso das Haus zum Stein. Es ist schwer zu ermessen, wer die Schuld trug, dass unter den Herren zum Wendelstein wenig Einigkeit herrschte, gewiss ist nur, dass Friedrich isolirt stand, da selbst sein Bruder Georg Parthei gegen ihn nahm. Vielleicht mag die eheliche Wirthin Friedrichs, Jakobe von Balgeth aus Brabant gegen ihren AVillen zu manchen Zwistigkeiten An- lass gegeben haben, weil sie, aus fernem Jjande, mit den Sitten der goldenen Aue unbekannt war und einen fremdartigen Accent hatte; indessen bildete doch das liebe Mein und Dein den Hauptstock zu dem obwaltenden Hader. Das Haus zum Stein war wahrscheinlich aus den Zeiten der früheren Bewohner, der Vettern Friedrich und Kersten, dann derer Söhne und Bruno's von Querfurt her, in drei besondere Wohnungen, die Ober-, die Mittlere- und die Nieder-Behausung getheilt, und nach mannichfachen Streitigkeiten wurden Friedrich mit seiner Jakobe die niedere Behausung, die früher zum Querfurtischen Theil gehört hatte, zur Wohnung angewiesen, während Dietrich, Daniel und Jürgen die obere und mittlere Behausung, das eigentliche Schloss gemeinschaftlich bewohnten, wo Anna von Ende als eheliche Hausfrau den Tisch schmackhaft zu besorgen wusste und den an den Abhängen der Unstrut gewonnenen Wein kredenzte. Tn dem Bereiche der Wohnungen dieser drei Verbündeten lag die *) S. auch die alte Wolmirstedter Stammtafel und König, Ad. Hist. Kapelle und als Friedrich dieselbe eines Tages betreten wollte, um daselbst die Messe zu hören, ward ihm der Eingang versperrt. Friedrich beschwerte sich darüber beim Herzoge Georg zu Sachsen, erhielt aber am 12. Februar 1508 den Bescheid, dass, da er sicli den Gebrauch der Kapelle hei der Thoilung nicht vorbehalten habe und zu derselben ohne Berührung der Gebäude und Befestigungen seiner Vettern und seines Bruders nicht gelangen könne, er sich enthalten müsse, dieselbe ohne Erlaubniss zu betreten; dagegen aber habe er Anrecht auf den vierten Theil der in der Kapelle aufbewahrten heiligen Geräthe, Kelche und Messgewänder, mit Ausnahme des vornehmsten Pacem*), worin die Hoiligthiimer, welche bei dem Stein verbleiben müssten, aufbewahrt werden. Wir wissen nun leider nicht, wie diese Theilung vor sicli gegangen ist, wollen aber mindestens wünschen, dass man nicht jedes einzelne Stück geviertheilt habe, wie es mit dem Forst geschah, damit Kitter Friedrich seinen vierten Theil davon zu seiner Nothdurft gebrauchen konnte. Ferner wurde Friedrich das Bierbrauen im Kloster Rossleben untersagt, dagegen eine Stimme bei Besetzung des Kloster-Vorstehers zuerkannt. Schliesslich wurden die Vettern ermahnt, „sich einer gegen den andern bedrohlicher Worte nicht zu befleissigen", sondern friedsam und in guter Einigkeit mit einander zu 'leben. Alles umsonst. Wo zwischen Verwandten der Haas einmal Wurzel gefasst hat, keimt er, gleich dem Schwämme in einem Gebäude, immer von Neuem empor, man mag die Oberfläche noch so oft geglättet haben, und so auch hier. Friedrich, erbittert gegen Bruder und Vettern, schraubte seine Ansprüche um so höher, je weniger man ihm gerecht wurde und diese wurden durch solche Prätensionen immer feindlicher gesinnt. So verweigerten zuletzt die Verbündeten, an deren Spitze Dietrich, der Doctor und Ritter, stand, den Dienstboten Friedrichs, namentlich dem Wagenknecht, dem Schirrmeister imd der Viehmagd den Eintritt zur Burg. Abermals ward der Herzog angerufen und dieser erliess 1509, am Sonnabend nach Corporis Christi, an den Doctor Dietrich den Befehl, dem Gesinde, so zu Friedrichs und seiner Frau Nothdurft erforderlich wären, den Eintritt in die Burg nicht zu verweigern. Bei solcher Gereiztheit der Gemüther war man von offener Fehde *) Kostbares Gefiiss zur Aufbewahrung von Ileiligthiimern. nicht fern, und so geschah, es, dass die Bewohner des Schlosses eines Tages, zu den Waffen griffen und mit ihrer Dienerschaft den Ritter Friedrich mit seinem Anhange ernstlich bekriegten. Der Herzog Georg sprach sich, als beiderseitige Klagen an ihn gelangt waren, sehr ernst gegen „solch gewaltige Hebung und gegen den merklichen Aufruhr, in welchem Ezliche von ihnen ernstlich verwundet worden", aus, suchte jedoch, statt zu strafen, beide Partheien zu versöhnen. (März 1509.) Das einzige Friedensmittel blieb aber die Entfernung Friedrichs aus der Burg, und das gelang, indem man ihm am 9. Juli 15Q9 das Gut Schönewerda überwies und ausserdem für die Verzichtleistung auf Wendelstein noch 4000 Fl. zahlte. Wegen der Berechnung jener 4000 Fl. wurde am 10. October 1509 ein R ecess errichtet, wonach Diedrich, Daniel und Georg die an den alten Ritter Dietrich von Witzleben zu Wolmirstedt, so wie an „die Frau zu Gotha" zu zahlende Rente, übernahmen, Friedrich und Georg aber ihrer "unverheiratheten Schwester jährlich 18 Gulden zu Kleidung und Unterhalt bestimmten, bis sie „zum ehelichen Stand soll abgefertigt werden." Die „Frau zu Gotha" scheint die Mutter Dietrichs und Daniels oder Friedrichs und Georgs gewesen zu sein. Georg starb bald nach 1526, und da auch schon frühe! der Oheim Dietrich zu Erfurt verschieden, so waren nunmehr der Ritter und Doctor Dietrich und sein Vetter Friedrich die alleinigen Besitzer der Witz- leben'schen Güter in der goldenen Aue. Wie die Verhältnisse waren, lag es nahe, dass beide Theile vor einer Gütergemeinschaft einen grossen Abscheu empfanden, aber auch die Theilung ohne vielfache Streitigkeiten nicht zu beenden vermochten. Endlich war man dahin gediehen, dass die Bevollmächtigten: die Ritter Hans von Werthern und Volkmar Koller auf Seiten Dietrichs, und Hans von Trotha und. Rudolph von Watzdorf (der Schwager Friedrichs) auf Seiten Friedrichs am 1. April 1529 zusammenkamen und den Vergleich soweit zu Stande brachten, dass Dietrich für den vierten Tlieil, den Friedrich am Wendelstein durch den Tod seines Bruders Georg besass, 9500 Fl. zahlen wollte, wogegen sich Friedrich verpflichtete, für den dritten Theil von Wolmirstedt, den Dietrich besass, 5000 Fl. und an ererbten Schulden seines Bruders Georg 2000 FL, zusammen 7000 Fl. an Dietrich zü zahlen, so dass also Friedrich das Gut Wolmirstedt erhielt und von Dietrich noch 2500 Fl. zu bekom- — 91 — men hatte. Da indessen Friedrich für sich und seine Erben die Oeflhung (Einlass) zum Wendelstein, welcher nun Dietrich allein gehörte, die gemeinschaftliche Regierung des Klosters Rosslehen und die Jagd in Ansprach nahm, Dietrich dies aber nicht gewähren wollte, so zerschlug sielt für jetzt die Verhandlung. Dietrich wies nach, dass die Schirmvoigtei über Rosslehen mit dem Wendelstein von Alters her vereinigt gewesen sei und es auch ferner bleiben müsse, und dass die Oeffnung des Wendelsteins ihm und seinen Kindern „unleiderlich" sei. Dagegen ging Friedrich ärger ins Zeug. Er schrieb dem Herzog am 4. Juni 1529: „Ich und mein seliger Bruder Jürgen haben ROOO Fl. am Schlosse (Wendelstein) verbaut und die 'Schulden, so Jürgen bei Dietrich hat, stammen auch davon Ii er, und nun soll mir davon nichts erstattet und nicht einmal die Oeffnung gelassen werden! „Die Freunde meines Vetters, namentlich Hans von Werthern und sein Sohn, hassen mich noch vom Bauernkriege her und „machen viel Sachen zurück mit meinem Vetter und mir," weil sie hoffen, durch unsere Uneinigkeit Wolmirstedt für 16000 Fl. zu bekommen, ja er ist sogar in guter Hoffnung, den Wendelstein auch noch zu erlangen. „Mein Vetter — fährt Friedrich fort — hetzt seinen Sohn (Heinrich war damals 20 Jahre alt) gegen meinen Sohn und mich und ich fürchte, es möchte daraus grosser Unrath erwachsen. Euer Fürstliche Gnaden mögen mich in meinen Rechten schützen und dem Iloctor nicht verstatten, mich mit List aus dem Meinen zu verdrängen, denn er ist sein Lebelang ein Ratzenkauz oder Mäusekauz gewesen. In dem Niederland und in Baiern hat man ihm zugetragen, wie die Ratzen einem Kautz zu thun pflegen*). Weil dies ihm nun im Alter fehlt und ihm nichts mehr zugetragen wird, will er auch nicht mit mir und den Meinen essen. „Das Kloster Rossleben beschwert mein Vetter mit Bauern und Fuhren, und gedenkt es damit so zu machen, wie in Kursachsen, wo man den Klöstern nimmt, was sie haben. „Eure Fürstliche Gnaden wollen meine langen und treuen Dienste *) Dieser Satz ist uns auch dann noch nicht vollkommen klar geworden, als wir in Erfahrung gebracht hatten, dass man damals, wie noch jetzt in Süddeutschland, unter Mäusekauz eine Fledermaus versteht. Wahrscheinlich ist Eatzenkauz soviel als Battenkönig, dem von den andern Batten Nahrung zugetragen werden soll. — 92 — beherzigen und ansehen, dass ich mehr als einmal Gut und Lehen für Eure Fürstliche Gnaden eingesetzt habe, wie ich zu thun schuldig war." Nach mannigfachen Verhandlungen kam endlich durch Vermittelung des Herzogs Georg zu Leipzig am 22. August, den Sonnabend nach Sebaldi, 1529 der erwünschte Vertrag zu Stande. Danach trat Friedrich seinen Theil am Wendelstein seinem Vetter ab, wofür ihm Dietrich Wolmirstedt gänzlich überlicss, 2500 Fl. zuzahlte und die Oeffnung am Schlosse Wendelstein in offenen Landkriegen, oder wenn es die Landesherren befehlen würden, gestattete. Ferner sollte Friedrich den dritten Theil von Allerstein, wie ihn der alte Kitter Dietrich besessen hatte, behalten und die Jagd zu Wolmirstedt und in den Allerstedt'sehen Gehölzen allein haben, wogegen Dietrich die Jagd zum Wendelstein und auf den Rossleberischen Gütern erhielt. Die Schirmvoigtei über das Kloster Rossleben blieb beim Wendelstein, doch wurde festgesetzt, dass, wenn es dazu kommen sollte, dass das Kloster „erledigt" (aufgehoben) und Dietrich oder seine Erben sielt die Güter zueignen würden, Friedrich und seine Erben den ilmen gebührenden Antheil haben sollten, als hätte er den Wendelstein nicht abgetreten. — Kelter seine Verzichtleistung auf Rossleben konnte sich Friedlich nie trösten, wie aus einem Briefe desselben vom 2. Februar 1539 an einen uns nicht bekannten Hauptmann hervorgeht. Er schreibt darin: „Meine Vettern (Heinrich und Friedrich von Witz leben zum Wendelstein) haben ihren Bastard-Bruder (Jason Witzleben) vor 6 oder 7 Jahren zum Probst des Klosters ernannt; an mich denken sie alter bei der Rechnungslegung gar nicht." Er beantragte daher, dass ihm oder seinem Sohne die Rechnungen vorgelegt würden, Und, dass ohne sein oder seines Sohnes Wissen, kein Holz oder Korn des Klosters verkauft würde, überhaupt „keine andere tapfere Sachen," die das Kloster betreffen, ohne ihn oder seinen Sohn verhandelt würden. Als Grund, warum er seinen Sohn „mit dreinziehe", giebt er an, dass er das Amt Salza zu verwalten habe, also nicht immer bei der Hand sei, während sein Sohn nur Meile von seinen Vettern wohne und alle Angelegenheiten des Klosters besorgen könne. Es wäre zwar Aveit schöner gewesen, wenn die Brüder und Vettern gleich ihren Vätern auf dem Wendelstein in Liehe und Eintracht zusammen gelebt hätten, als dass sie sich unaufhörlich, selbst mit gezückten Schwerdtern, befehdeten, aber es scheint so in der Zeit und in dem gemeinschaftlichen Besitze gelegen haben. Erinnern wir uns doch, Avie fast gleichzeitig die beiden Gebrüder von Werthern in Wiehe sich so wenig vertrugen, dass sie das Schloss durch eine grosse Mauer in zwei Theile trennten*); ferner wie auf dem von Bredow'schcn Rittersitz zu Friesack die Feindschaft zweier Mitbesitzer soweit gegangen sein soll, dass dem Einen die Freude an der schönen Aussicht aus seinen Fenstern durch unnennbare Bauten des Andern höhnisch beeinträchtigt wurde und dass endlich ein Herr von Hagen im Ländchen Rhinow es nur dadurch dahin zu bringen glaubte, dass seine Söhne nach seinem Tode sich sähen, dass er durch sein Testament die Jagd des Einen wechselweise an das Schloss des Andern legte. In Leitzkau bauten die Neuhäuser Münchhausens den Althäusern zum Aerger quer über den prachtvollen Schlosshof Schweineställe; der gemeinsame Gang zur Kirche wurde durch eine lange Bretterwand in zwei Gänge geschieden, und schliesslich begrüssten sich die Vettern, wenn ja einer den andern am Fenster sah, freundschaftlich mit Büchsenkugeln. Der Ritter Friedrich von Witzleben besass also von 1529 an: 1) das Dorf Wolmirstedt mit dem Hofe daselbst, „ „ Tauchard und das Vorwerk daselbst, „ Vorwerk zu Saubach, „ Dorf Kahlwinkel, den Langen-Heinrichs-Hof zu Wolmirstedt, und Zinsen und Lehen zu Saubach und Bucha; 2) den dritten Theil (oder genauer '/«) am Schloss und Gehölz zu Allerstedt und Wetzeishain, 1 y 2 Hufen Landes in dortiger Gegend und das Gericht zu Har- furt, Meisberg und Kalthausen; 3) die hohe Jagd auf dem bisher bezeichneten Territorium; 4) Schönewerda, Essmannsdorf und Dorf-Sulza. Er vererbte diese Güter auf seinen Sohn und wurde der Stifter der sogenannten alten Wolmirstedter Linie. Der Ritter und Doctor Dietrich von Witzleben, der die Wendelsteiner Linie fortpflanzte, besass: *) Dieselbe stürzte ein, als man auf der einen Seite in Punsch schwelgte, während der Gegner auf der anderen Seite im Todeskampf lag. (Mündliche Ueberlieferung.) . . .. . . . .............. .. . — 94 — 1) das Scliloss zum Wendelstein, das Dorf Rossleben mit dem Zehnten daselbst, „ Kloster „ „ „ „ „ und dem Schutzrecht über dasselbe, das Gericht zu Meinsdorf, und was am Hungerfleck zum Stein gehört, das Holz zum Stein, die hohe Jagd auf allen zum Stein und Kossieben gehörenden Gütern, dazu Zinsen und Lehne zu Nohra, Rötha, Heigendorf und Dondorf, und die Jagd in der Unstrut; 2) Allerstedt, Schloss und Dorf '/ 3 (in den Lelmbriefen steht zwar immer '/ 2 , von dieser Hälfte besass er aber nur a / 3 ; 1 / 2 Allen- stedt gehörte denen von Werthern, % zu Wolmirstedt), mit seinen Zugehörungen zu Saubach, Meisberg, Zeisdorf, Wetzels- hain, Harfurt und Kalthausen; 3) Willerstedt mit dem darum abgegrenzten Gericht; 4) mehrere einzeln benannte Gehölze, die Schmelzhütte zu Allerstedt und die von Memleben 1465 eingetauschten Stücke. Bemerkt rnuss noch werden, dass die hohe Jagd in damaliger Zeit sich überall die Landesherren vorbehielten und nur ausnahmsweise den Vasallen verliehen. \ g. Die Wendelsteiner im Bauernkrieg. 1525. Eine schwere angstvolle Zeit brach über Thüringen ein, als Thomas Münzer und sein Gehülfe Heinrich Pfeiffer von Mühlhausen „die armen Leute," wie man damals die Bauern zu bezeichen pflegte, aufwiegelte und den so fanatisirten Horden Burgen und Klöster zur Zerstörung und Plünderung Preis gaben. Der Aufruhr verbreitete sich gleich einer Epidemie auch in der goldenen Aue und der Amtmann von Eckartsberge, Georg von Bendorf, sah sich genöthigt, den Herzog Georg unter dem 2. Mai 1525 um Hülfe von 50 berittenen Knechten anzurufen, indem er berichtete, dass die Bauern die Klöster plünderten und die Edelleute auf ihren Schlössern bedrohten. Der alt gewordene und in mancher harten Fehde erprobte Ritter und Doctor Dietrich von Witzlehen mochte sich in diesen bewegten Zeiten seiner Kämpfe in Friesland, namentlich der Vertheidigung von Leuwarden erinnern. Er behielt, während Alles rings um ihn herum von panischem Schrecken ergriffen wurde, seine Fassung, war bedacht, sein Haus mit hinreichendem Proviant zu versehen, Thftren und Mauern in guten Ver- theidigungszustand zu versetzen und Sorge zu tragen, dass hinreichende Munition für die auf dem Stein befindlichen Geschütze (eine eiserne Schlange*), zwei Serpentinleins**) und zwei Steinbüchsen***) vorhanden sei. Ausser Heldrungen gab es in Thüringen kein festeres Schloss als den Wendelstein, welchen der Ritter und Doctor Dietrich mit seinem Vetter Georg gemeinschaftlich bewohnte. Die Amtleute von Sangerhausen und Sachsenhausen brachten daher ihre Kassen auf den Stein in Sicherheit und der benachbarte Adel flüchtete mit Weib und Kind, Hab und Gut ebenfalls dahin. Da kamen aus Wiehe der 82jährige Ritter Hans von Werthern mit Seinen Söhnen, dem Doctor Dietrich und Georg, nachdem der erste Versuch, auf den Stein zu gelangen, missglückt war, denn die eigenen Leute trieben die von Werthern'sche Familie wieder in ihr eben verlassenes Schloss zurück. Da kamen ferner der rüstige Marschall zu Gosserstädt, der Ritter Volkmar Koller, Beringer von Bendeleben, Wolf von Nismitz, Karl von Hessler auf Burg Hessler und Ritter Friedrich von Witzleben aus Schönewerda. Anna, die eheliche Wirthin Dietrichs von Witz leben, hatte vollauf zu thun, die vielen unerwarteten Gäste unterzubringen und zu bewirthen; allein das Schloss hatte 20 Stuben, viele Säle und Kammern, es gebrach daher nicht an Raum; die Vorrathskammern waren gefüllt, so dass die treffliche Hausfrau keine Sorge hatte, dass Mangel eintreten könnte. Auch die Weinkeller waren gut versorgt, und der auf . der Mönchsleite an den Abhängen der Unstrut selbst gewonnene Trunk, den die Burgherren kredenzten, mundete den Gästen vorzüglich. Dem ungeachtet war die Stimmung in dem thüringer Häupthause, wie man gern den Stein nannte, eine düstere und wenn Abends Feuer- *) Schoss 8 Pfd. Eisen. *") Schoss IC Loth Blei. " ") Stein'mörser. zeichen am Himmel neue Kunde von dem Aufruhr brachten, Hatte sich der sechszehnjährige Heinrich von Witzleben sehr anzustrengen, um durch seinen frischen kecken Mutli die gedrückte Stimmung der Frauen zu verscheuche|| Die Kitter waren entschlossen, sich auf dem Wendelstein bis auf den letzten Mann zu halten. Sie bauten dabei sehr auf das auf den Wällen aufgestellte Geschütz, vor welchem die aufrührerischen Bauern den grössten Kespect hatten und auf die Hülfe, welche von dem Herzog Georg den Rittern zum Wendelstein zugesagt war. So war die Lage der Dinge, als Freitags den 15. Mai 1525 vom Herzoge Georg ein Schreiben anlangte, durch welches die auf dem Stein versammelten Edelleute aufgefordert wurden, gerüstet mit Pferd und Harnisch am Montag (18. Mai) in Heldrungen 'einzureiten und dort weitere Befehle zu erwarten. Dieses herzogliche Schreiben versetzte alle Bewohner des Steins in nicht geringe Unruhe. Befolgte man den Befehl und verliess das Schloss, so war, da man keine sichere Besatzung für dasselbe zurückzulassen hatte, zu befürchten, dass dieser wichtige Platz mit all seinen Vorräthen und all den daselbst versammelten Frauen und Kindern in die Gewalt der aufrührerischen Bauern kommen würde. Man kam daher überein, das feste Schloss nicht Preis zu geben und nicht in Heldrungen einzureiten. Der Ritter Friedrich von Witzleben stimmte jedoch diesem Entschlüsse nicht bei und verfeindete sicli deshalb mit den übrigen Rittern, namentlich mit den Herren von Weithern. Abgesehen, dass wir Friedrichs Entschluss an und für sich nur gut lieissen können, so spricht noch dafür, dass er wahrscheinlich schon damals Amtmann von Langensalza und Thomasbrück war und als solcher noch anderweitige Verpflichtungen hatte. Wir finden wenigstens einen leider undatirten Brief des Herzogs Georg an Friedrich vor, welcher auf Friedrichs Amts-Hauptmannschaft schon um diese Zeit schliessen lässt. AVir lesen in diesem Briefe, der jedenfalls vor dem Mai 1525 geschrieben zu sein scheint: „Auch begehren wir gnädiglich, dass Du nicht wollest aufbieten und die Reiter bescheiden, noch Jemanden Anderes solches zu thun gestatten, eher denn es die Nothdurft erfordert, damit wir zu unnöthigen Unkosten und die Unsern zu Mühe und Arbeit nicht verursacht. Wenn es aber die Notli erfordert, so wollest Du nichts sparen und erwinden lassen und als- — 97 — dann wollest Du mit den Reitern verschaffen, dass sich Jeglicher in der Herberge, und wie er kann, selbst mit Zehrung und Auslösung verlege. Bis auf unsere Zukunft (Ankunft), dass wir die Lieferung bestellen können, wollen wir einem Jeglichen derselben seine Kost und Zehrung genugsam erstatten lassen.*) Friedrich trennte sich von den auf dem Stein versammelten Edel- leuten und ritt, von wenig Knechten begleitet, nach Heldrungen. Seine Frau scheint nicht mehr gelebt zu haben und seine Söhne Georg Friedrich und Jakob ihm gefolgt zu sein, sonst würde er ihrer in dem Brief erwähnt haben, den er am Sonnabend (den 6. Mai) früh 3 Uhr zu Heldrungen an den Herzog Georg schrieb.**) „ich habe — so lesen wir — mich zu meinem gnädigen Herrn, dem Grafen Ernst von Mansfeld in das Haus zu Heldrungen begeben und mein väterlich Erbe, meinen Bruder (Georg) und Vetter (Dietrich) und andere meiner Freunde zu Wendelstein verlassen, wo nicht mehr als 30 wehrhafte Personen mit 15 Pferden vorhanden sind. An Eure Fürstliche Gnaden richte ich deshalb meine unterthänigste Bitte, Eure Fürstliche Gnaden wollt auf das Förderlichste 50 Fussknechte zum Stein schicken, denn Eurer Fürstlichen Gnaden Beut mit sammt Eurer Fürstlichen Gnaden Vettern Beut sind all im Bunde mit den Bauern, welche gen der Unstrut alle aufgestanden sind, so dass sich Eurer Fürstlichen Gnaden nicht auf 10 Pferde vertrösten darf. Deshalb wollt Eure Fürstliche Gnaden nicht feiern und kommt uns zu Hiilf mit Volk, die Häuser zu besetzen, denn wo Eure Fürstliche Gnaden der zweier Häuser (Wendelstein und Heldrungen), avo Gott und Avir vor sein sollen, quitt Avird, war Eure Fürstliche Gnaden ein verlorener Fürst dieser Bande." Friedrich empfiehlt hierauf dem Herzoge, nicht lange Rath zu pflegen, sondern zu handeln, und schliesst mit den Worten: „eilender Hand zu Heldrungen um 3 Schlag gegen Morgen." Es war nicht nöthig, dem Briefe: „mit eilender Hand" hinzuzufügen, denn die schwer zu entziffernde Handschrift lässt keinen Zweifel an der Erregtheit und Eile des Briefstellers. Friedrich verweilte übrigens nicht lange Zeit zu Heldrungen, sondern verliess dasselbe bereits am 12. Mai, um dem Herzoge ein Schreiben *) Act. Fürsten und Herrn Werbunge urnb Kriegsvolck 1525. Blatt 3 im St. Arcli. zu Dresden. **) Ebendaselbst, Bl. 1 und 2. des Grafen Ernst von Mansfeld zu überbringen, in welchem derselbe über den Stand der Dinge bei Heldrungen und Artern Bericht abstattet, und sich entschuldigt, dass er Schloss Heldrungen nicht verlassen habe und mit seiner Rüstung zum Herzoge gestossen sei.*) Der Herzog Hatte inzwischen am 12. seine Armada bei Ahstedt gesammelt und sich von da aus mit den Völkern des Herzogs von Braunschweig und des Landgrafen Philipp von Hessen vereinigt, um den entscheidenden Schlag gegen Münzer zu führen. Da dieser am 15. Mai bei Prankenbausen erfolgte, so konnte Friedrich von Witzleben noch zur rechten Zeit den Herzog erreichen, um am Entscheidungstage mitzukämpfen. Wir kehren jetzt zum Wendelstein zurück. Nachdem Friedrich die Witzleben'sche Burg verlassen, waren die daselbst versammelten Edelleute bedacht, sich wegen ihres Ausbleibens beim Herzog Georg zu rechtfertigen und verfassten deshalb am 7. Mai ein gemeinschaftliches Schreiben an denselben. „Als Eurer Fürstlichen Gnaden getreue Unterthanen erkennen wir uns schuldig — so heisst es — mit unserem Leib und Gut Eurer Gnaden Gehorsam zu leisten. Es steht aber um uns also, dass wir durch unsere Unterthanen und Andere genöthigt waren, mit unseren Weibern und Kindern unsere Häuser zu räumen und dieselben mit unseren Knechten zu bestellen. Wir liegen allhier zum Wendelstein bei einander, um nach unserem höchsten Vermögen das Haus in Verwahrung zu haben. Eure Fürstliche Gnaden haben uns von Witz leben geschrieben und vertröstet, uns gnädiglich mit Hülfe und Beistand nicht zu verlassen, und da uns demnach nicht gebühren will, ohne Eurer Fürstlichen Gnaden Bewust (Wissen) das Haus zu räumen, so wollen Eure Fürstliche Gnaden uns entschuldigen, wenn wir auf Morgen nicht in Heldrungen einkommen. Eure Fürstliche Gnaden mögen uns mit gnädigem Beistand nicht verlassen, *) In dem Schreiben heisst es: An Eure Fürstliche Gnaden habe ich abgefertigt die gestrengen ehrenvesten meine Obersten Hauptmann und Räthe Herrn Friedrich von Witzleben, Ritter und Simon von Greussen, etliche Werbung Inhalts einer gestellten Instruction an Eure Fürstliche Gnaden zu bringen; ist der- wegen meine unterthänige Bitte, Eure Fürstliche Gnaden wollen sie gnädiglich hören und ihrem Anbringen Statt und Glauben gehen etc. Datum zu Heldrungen Freitags nach Jubilate Anno etc. etc. Dem Grafen selbst war in seiner Stadt Artern an seinem Eigenthum in die S000 Fl. Schaden angerichtet worden. Act. der Gr. z. Mansf. Schreiben etc. Bl. 40 fg. im St. Arch. z. Dresden. — 99 — auf dass wir dies Haus Eurer Fürstlichen Gnaden zu Gute und uns selbst mögen erhalten. Mit unterthänigster Erbietung unser Leib und Gut, was wir davon noch haben als getreue Unterthanen darzustrecken. Datum am Sonntag Jubilate (7. Mai) im etc. Jahr. Hans von Werthern, Kitter, Dietrich von Witzleben, Kitter und Doctor, Volkmar Koller, Kitter, Dietrich von Werthern, Doctor, Georg von Witzleben, Georg von Werthern, Beringer von Bendeleben, Wolf von Nismitz, Kurt von Hessler*). Marschall von Gosserstädt, der ebenfalls am 5. auf dem Stein war, gehört nicht zü den Unterschriebenen. Vielleicht war er wie Friedlich aus der Burg gezogen. Ohne hierauf Antwort zu geben, erliess der Herzog Georg am 12. Mai an die versammelten Edelleute die Aufforderung, sich am Sonnabend den 13. Abends, gerüstet mit Pferd und Harnisch nach Alfstedt zu verfügen, „da er es für nicht nöthig achte, den Stein mit viel Leuten besetzt zu lassen, weshalb sie ihn in zie mli cher Weise bestellen und sicli gleichwohl mit ihren Knechten nach Alfstedt begeben möchten." Die Lage hatte sich seit der ersten Aufforderung, in Heldrungen einzukommen, nicht geändert und deshalb blieben die Edelleute auch jetzt bei ihrem Entschlüsse, vorläufig den Stein nicht zu verlassen, und schrieben in diesem Sinne am 12. Mai dem Herzog: „Wiewohl wir.uns hoch befleissigt haben, Leute zur Erhaltung des Wendelstein aufzubringen, haben wir Niemanden um Geld bekommen mögen, dadurch wir mit grosser Beschwer ihn durch uns selbst und unsere Knechte haben bewachen und die Wehr mit unserem Vermögen bestellen müssen. Sollten wir nun mit unseren Knechten davon reiten und den Stein mit unsern ungehorsamen Bauern, denen nicht zu trauen, bestellen, so wäre dies unserem Bedünken nach übel versehen, und es fiele uns schwer davon zu ziehen, nachdem wir unser Leib und Gut darauf haben. *) Act. Der Grafen von Mansfelcl Schreiben der aufruhr vnd entporunge halben, auch Graf Ernsten von Mansfeldts schreiben, der Besatzunge Heldrungen. 1525. Bl. 28. Im St. Archiv zu Dresden. 100 — Unseres Bedünkens sollte Eure Fürstliche Gnaden selbst an der Erhaltung gelegen sein, denn es würde Eure Fürstliche Gnaden nicht bequem sein, sollte das Haus (der Wendelstein), nachdem es mit Gesehoss und Proviant zugerichtet, weil es so bloss stände, eingenommen werden. Es erscheint uns daher nothdürftiger, den Stein zu erhalten und nicht in ungewisse Hände zu stellen, als dass wir mit unserer Hüstung Eurer Fürstlichen Gnaden nützlich sein könnten. Eure Fürstliche Gnaden wollt dasselbe selbst gnädigliehst bedenken und uns das Haus verwahren und Eurer Fürstlichen Gnaden und uns allen zu Gute dabei lassen, denn wir können bei uns nicht finden, dass in diesen schweren Häuften der Wendelstein, will man ihn nicht in Gefahr bringen, leichter boateilt werden kann, und befehlen uns Eurer Fürstlichen Gnaden in aller Unterthänigkeit. Datum: Freitag nach Jubilate im etc. Jahre (12. Mai 1525). Eure Fürstliche Gnaden Käthe und die vom Adel jetzund auf dem Wendelstein."*) Die Käthe und Edelleute mochten erwarten, dass ihnen der Herzog umgehends eine bestimmende Antwort zukommen lassen würde, als aber dies nicht geschah, wurden sie unruhig und sandten ihm am 14. Mai ein abermaliges Schreiben zu. In demselben heisst es: „Auf unser unterthäniges Schreiben ist uns von Eurer Fürstlichen Gnaden keine Antwort geworden, aus der wir entnehmen könnten, ob wilden Wendelstein halten oder denselben mit unzuverlässigen Bauern bestellen und uns mit unserer Küstung, die klein ist, zu Eurer Fürstlichen Gnaden verfügen sollen. Eure Fürstliche Gnaden mögen uns das zu erkennen geben und danach wollen wir uns unterthänigst halten."**) Die Ereignisse drängten aber so, dass kein erneuter Befehl erfolgte, denn wahrscheinlich früher als das letzte erwähnte Schreiben an seine Adresse gelangte, war am 15. Mai die Entscheidung bei Frankenhausen erfolgt. Die Wichtigkeit des Schlosses Wendelstein ist bereits hinreichend hervorgehoben worden; hier konnten, wenn Münzer bei Frankenhauseu siegte, die geschlagenen Fürsten für ihre Person Sicherheit finden. Dies mochte den auf dem Stein versammelten Edelleuten vorgeschwebt haben, *) Act. der Gr. v. Mansf. Schreiben 1525 Bl. 47 im St. Arch. zu Dresden. **) Act. Strafgelder und andere Händel, so vom Aufruhr herrühren. 1525—77. Vol. XXVII. Vermischtes, Bl. 1. im St. Arch. z. Dresden. — 101 — doch lag es wohl für sie näher zu erwägen", dass, wenn sie den Wendelstein verliessen, und so ihrem Fürsten den schuldigen Kitterdienst leisteten, Weib, Kinder und Gut dem Verderben Preis gegeben waren. Der Herzog Georg mochte wohl, als er am 12. Mai das erste Schreir ben erhielt, auch zweifelhaft sein, ob er den Rittern einen entschiedenen Befehl zusenden sollte oder nicht, und unterliesS es daher. Nachdem aber die Bauernunruhen gedämpft worden waren, begann die Untersuchung über die vorgefallenen Excesse. Der Herzog erliess an die von Witzleben auf dem Stein, da. er vermuthete, dass sich auch ihre Leute bei dem Aufruhr betheiligt hätten, im Juni die Aufforderung, dass ein jeder ihrer Flecken oder ihrer Dorfschaften zwei oder drei Bevollmächtigte auf Montag oder Dienstag nach Trinitatis nach Leipzig absenden solle, um sich dort über ihr Verhalten auszuweisen. Dietrich von Witz leben vertrat in Folge dessen seine und seines Vetters Georg Unterthanen auf das Nachdrücklichste, indem er unter dem 20. Juni dem Herzoge schrieb: es seien nur zwei oder drei seiner Unterthanen nach Frankenhausen gegangen und dort todt gehlieben, die Uebrigen hätten nicht am Aufruhr Thcil genommen und auch ihre Frohne nach wie vor gethan. „Ich bitt Eure Fürstliche Gnaden ■— schliesst er — in aller Unteithänigkeit mit Fleiss dienstlich, Eure Fürstliche Gnaden wolle die Unschuld meiner Unterthanen gnädiglich beherzigen und mit Gnaden einsehen, damit den armen Leuten keine beschwerliche Aullage geschehen oder widerfahren möge."*) Indessen blieb es bei der Vorladung und alle Ortschaften bis auf Willerstedt, welches sich nichts Gutes bewusst war, erschienen auf dem Termin. In Willerstedt hatte man sich nämlich des herrschaftlichen Teiches, des Backofens und der Schenke angemasst, und dieselben für die Gemeinde behalten wollen, auch sonst etliche Beschwerungen der Frohnen abgethan haben wollen.**) Die Bevollmächtigten der übrigen Ortschaften erklärten, dass sie sich ganz still und ruhig verhalten, nur Kossieben gestand ein, dass vier Mann bei der Plünderung des Klosters zu Donndorf zugegen gewesen und dann nach Frankenhausen gelaufen seien. Die Namen dieser *) Datum Dienstag nach Corporis Christi Anno Domini etc. etc. 1. c. Bl. 2)3 **) 1. c. Bl. 27. — 102 — Leute waren: Günther Grumme, Härtel Lampach (ist erschlagen), Grorius Breitenhain und ein Hacke'scher Untersasse Namens Mathes Fischer. Die Anderen, sagten sie aus, haben still gesessen und zum Stein wachen müssen. Der Herzog beruhigte sich hei dieser Aussage „der armen Leute" nicht, sondern liess die Sache durch den Amtmann am Eckardtsberge, Georg von Bendorf, näher untersuchen. Durchschnitlich wurde jeder Hof zu 10 Fl. Strafe vcrurtheilt lind danach kam nach der Anzahl der Höfe auf: Wolmirstedt 300 Fl. Kahlwinkel 130 „ Allerstedt 140 „ Kossieben 550 „ Bottendorf 410 „ Saubach 240 „ Mechtilrode (jetzt Ziegelrode) . . 240 „ Strafe, welche in zwei Terminen bezahlt werden sollte. Uoher die gegen Willerstedt verhängte Strafe war in den Acten ebenso wenig zu finden, als darüber, ob in Folge des Briefes Witzlebens vom 20. Juni die erwähnten Strafen gemildert oder erlassen wurden. Die letzte für uns interessante Nachricht, welche wir über den Bauernkrieg im Dresdener Archive aufgefunden haben, ist in einem Briefe Herzogs Georg vom 9. August 1525 an den Kitter und Doctor Dietrich von Witz leben enthalten. „Hochgelahrter, lieber Kath und Getreuer! — schreibt der Herzog — Ihr wisst, wie die Bauernschaften an vielen Orten sich muthwillig empört haben. Deshalb haben wir Euch und unsere Ritterschaft aufgefordert, uns mit ihrer Rüstung zuzuziehen, um den muthwilligen Bauern in unserem Lande Widerstand zu leisten. Ihr seid aber aussen geblieben und habt Euch mit Euren Leuten entschuldigt, weshalb wir sie haben in Strafe nehmen wollen, während Ihr dieselben aber jetzt als unschuldig verantwortet. „Weil Ihr aber auf unser Erfordern unseren Kitterdienst nicht geleistet habt, so mögt Ihr die Ursache Eures Ausbleibens angeben oder Euch dieserhalb mit uns vertragen." Wie dies geschehen, ist nicht zu erfahren, jedenfalls blieb Dietrich nach wie vor bei dem Herzoge in grossen Gnaden, obgleich der Widerspruch, in welchen sich der kluge Doctor Dietrich gefangen hatte, am — 103 — 12. Mai zu schreiben, dass er den Wendelstein wegen der aufsässigen Bauern nicht verlassen könne, lind am 20. Juni dieselben Leute als ganz unschuldig darzustellen, klar am Tage lag. Aus allem geht hervor, dass in der Wendelsteiner Herrschaft keine grossen Excesse von den Witzleben'schen Unterthanen begangen worden sind, was sehr für die Herrschaft spricht. Von der Plünderung und Brandschatzung des Klosters Rossleben, welche nach Herolds Geschichte, aber auch nur nach diesem einen Werke, von einer Rotte aufrührerischer Bauern, die von Alfstedt hergezogen kam, verübt wurde, scheinen sich die Bewohner Rosslebens fern gehalten zu haben, sonst würde dies von Dietrich früher erwähnt worden sein. Für den Wendelstein hatte der Bauernkrieg die Folge, dass die Besitzer von der Wichtigkeit ihres festen Schlosses überzeugt, bedeutende Summen, gegen 8000 FL, auf die Erhöhung seiner Haltbarkeit verwandten. Thomas Münzer, in Frankenhausen, wo er sich nach der Schlacht in einem Bette versteckt hatte, gefangen, wurde bekanntlich nach Heldrungen und bald darauf nach Mühlhausen gebracht und hier hingerichtet. Bei seinem Verhör hatte er eingestanden, dass ihn die Bauern Friedrichs von Witzloben um Rath gefragt hätten, ob sie nicht gegen ihren Herrn, der sie strafen wollte, weil sie Münzers Predigten oft gehört, einen Bund machen dürften, wenn sie dabei ihre Frohnen leisteten und die Gefälle entrichteten. *) *) Wilhelm, p. G u. 7, sagt, jenes Verhör habe zu Weimar stattgefunden. Nach den Chroniken ist aber Münzer direct von Heldrungen nach Mühlhausen gebracht worden. Dietrich, f 1397. Kersten d. A., jit ßrrktt mit Stniniiimifcr kr im 17. frl)tl)unkrt ansgtflorlitncii ßrrkntr fint. Ist -J- 1452. llfl>crfid)tl ,.tf Jtammtnfd ' tili der noch blühenden Wend Isteiner Linie der Familie kr Stammmittr k i a)c«i>cl(|tiner Cinir, 74. Priot- i'ich, t lad 1893 Kersten d. J., f 1440. Kirstan, t 1451. Christoffel, f nach 1503. Stiimnumlrr kr «usgcßorbtntn £rnnktfdjcn ßintt. Heinrich, t 1501. Friedrich, Staiumootrr her 1651 niisgtflorkncit alten WolmirfUiittr t'iiiic. ■' He +1 Stifter her filo irieh i. ! fttin- ;u Haßleben. Wolff - letrie i, Acne Wolmirstedter Linie. Itlsiueiiltöflsclie Linie. Wolff Dietrich Arnold d. A., t 1684. Hartmann Ludwig d. J., t 1735. Friedrich Wilhelm, t 1791. Friedrich Ludwig, Georg Hartmann, t 1830. f 1841. Carl, + 1825. Aug nt, t 1H1. Hartmann, , Augi st, n. 1805, 9. Decbr. " f 18 2. Moritz, Carl, Heinrich, August, Maximilian, . 1822, 25. April, n. 1824,31. Decbr. n. 1854,13. April, n. 1835,5. Sept. t 1866. oo IMfrti \j P ju.« rj • Carl, t 1805. Philipp J ie.inr h, Ceßter ^rrr n«f i rm l nbclflcitt. f- Kothenhölisehe Linie. Wolff Dietrich Arnold d. J., Dietrich Gottlieh, f 1785. -, Gustav, n. 1793, 26. December. Eduard, f 1855. Dietrich, n. 1801, 14. Juli. Maximilian, f 1861. Dietrich, + 1833. Benno, n. 1808,18. März. Ferdinand, t 1859. Wartenburger Lirie. August (A. v. Tromlitz), t 1839. Bernhard, n. 1802, 18 April. Gerhard August, Hermann, n. 1808, 27. Decbr. n. 1816,6. Ilärz. Caesar, n. 1823, 4. Decbr. Oscar, n. 1826, 7. Februar. Julius, n. 1830, 7. August. Dietrich, n. 1S37, 15. Ap-il. Maximilian, Oscar, Maximilian, Albert, Curt, ».1846, l.Novbr. n. 1851, «3. März. n. 1837, 6. Mai. u. 1847, 2. Sept. n. 1852,18.Febr. Erick, t 1866. Ferdinand, Arthur. Edmund, Bernhard, Maximilian, . ISO ■ « Febr. n. 1835, 22 Mai. n. 1839, 2- Sept. n. 1834,15. März. n. 1835, 30. Juli. Günther Gust. Dietrich, Walter Otto Dietrich, n. 1864, 4. März. n. 1866, 16. August. ■ Erick, 7 Curt. Günther, n. 1855,19. Febr. n. 1857,19. Ja». n. 1864, 4. Mai. Hartmann Ludwig d. A„ t 1703. / " Baban Heinrich, t 1755. Hans Heinrich, t 1771. Werbener Linie. Hans Friedrich Wilhelm auf Werben, t 1815. Leopold. + 1802. Anvied, n. 1823, 18. Septbr. Hermann, n. 1825, 1. Februar. Erick, Robert, Maximilian, Leopold, Ewald, Hermann, Frei n. 1851, 1. Aug. n. 1854, 20. April, n. 1860, 8. April, n. 1858,25.0ctbr. n. 1860,11. Jan. n. 1861,21. Sopt. n. . . Die Wendelsteiner Linie. 1338-1540. II. Theil. 2. Stammtafel. 1) Christian von Witzleben, Ritter, auf Wendelstein, Rossleben und Willerstedt, Hofrichter der Landgrafen in Thüringen. Stamtmiattr ks fjtnifcs Ulcitbclftciit. 1338-1374. 2) Dietrich, Ritter, auf Wendelstein, Amtmann zu Gebesee. 1350—1397. ux. Anna von Werthern aus Beichlingen. 3) eine Tochter, Gern von Tennstedt, um 1350. 7) Heinrich d. J., Ritter, zu Otterwisch, 1392-1408. ux. . von Paradis. 1392. 8) Kirstan d. Ä., Herr zu Berka. Stifter bcr ßfrknrr £inie. 1399—1446. ux. Margarethe von Kranichhorn. Helfen Descenbcu) f. Tafel II. 9) Kirstan d. J., auf Wendelstein, Seefeld und Prensdorf. Rath dos Erzbischofs Günther von Magdeburg. 1399-1440. ux. Anna. 13) Kirstan, auf Wendelstein, mit Gütern zu Auerstedt beliehen, 1422. Im Bruderkriege auf Seiten des Kurfürsten Friedrich. 1422—1451. 16) Christoffel, auf Wendelstein, dann Scheidungen und später Brücken (bis 1498), Amtmann zu Weissensee. 1451—1506. Helfen flesrenbenj f. Tafel II. 4. Stnmmuntfr brr -friindufdjcit Cime. 4) Friedrich, Ritter, auf Wendelstein. 1356-1393. ux. Ilse Agnes von Hadern. 5) Heinrich, Ritter, Amtmann zu Borna. 1356—1396. ux. Agnes, 1373. 6) Christian, 1358-1394. Bischof zu Naumburg und Zeitz. 1381-1394. 10) Dietrich, auf Wendelstein, Landvoigt zu Meissen. 1392-1426. ux. . . von der Tann. 14) Katharina, Gem. Georg Vitzthum von Apolda. 1458. 11) Dietrich, Ritter, auf Wendelstein und Allerstedt. Voigt zu Eckartsberga. 1392—1429. ux. . . . Vitzthum von Apolda, f 1428 im Doc. 15) Friedrich, Ritter, auf Wendelstein, Wolmirstedt und Schönewerda. 1464. ux. Lyse. 12) Georg, 1399 und 1404. 17) Heinrich, auf Wendelstein, Hauptmann zu Sangerhausen. 1441 — 1501. ux. Anna von Niessmitz ans Nebra. 18) eine Tochter, Gem. Carl von Scheidungen. 1465. 19) Friedrich, auf Wendelstein, Hauptmann zu Gotha, Sangerhausen etc. 1441 — 1500. lieir. 1460, 26. Febr., Elisabeth von Werthern aus Wiehe. 20) Dietrich, Ritter, zu Wolmirstedt. 1441-1523. ux. Elisabeth von Hoym. 21) Verona, 22) Barbara, Küsterin und Aebtissin zu Kindnuisterin zu Rossleben, 1534. Rossleben. 1534. 23) Friedrich, Ritter auf Wolmirstedt und Schönewerda, Amtmann zu Salza und Thomasbrück, Stifter ber alten Ulolmtrftcbter ßinie. 1487—1540. ux. Jacobe von Balgeth aus Brabant. Deffen Besrenbenj f. Tab. II. 5. 24) Georg, auf Wendelstein, —1529. 25) Anna, Gem. Christoph aus dem Winkel auf Wettin, 1496. 26) Dietrich, 27) eine Tochter, 28) eine Tochter, 29) Elisabeth, 30) Katharina, f vor 1501 Gem. Rudolph Gem. Hans Gold- Gem. Beringer heir. 1487, im zu Bologna. von Watzdorff, acker, Kitter, von Bendeleben Febr., Rudolph 1524. 1524. auf Ben deichen, von Hopfgarten. 1524. 31) Dietrich, Ritter und Doctor, auf Wendelstein. 1488—1531. ux. Anna von Ende aus Rochsburg. DelTfn Besrenbcttj f. Tab. II. 6. 32) Magdalena, 33) Daniel, gem. Georg von Hopf- f 1814im Gefäng- garten, Ritier, auf niss zu Ostfries- Mülverstedt, Kurf. land. Sachs. Geh. Rath, 1496. I Druckfehler. Seite 69 und 70 lies Vigilien statt Yivgilien. 82 Zeile 4 von oben lies dem statt den. 84 „ 15 von oben lies den statt dem. 86 ,, 15 von oben lies tempera statt tempora. 91 „ 8 von unten lies Bauen statt Bauern. 96 „ 10 von oben lies 5. statt 15. 96 „ 13 von oben lies 8. statt 18. I>u' ausgeßorßenett Tußcitluttcu bcr ^IvitbclTfctiter ^nuplfinie. I. Abschnitt. Die Berkaer Linie. (Hierzu Stammtafel II. 3.) 1. Kerstan der Aeltere von Witzleben. I» 1399—1446. Il\>erstan von Witzleben, zum Unterschiede von seinem gleichnamigen Bruder, dem Rathe des Erzbischofs Günther von Magdeburg, der Aeltere genannt, trat, wie wir bereits Seite 23 erwähnt haben, zugleich mit seinen Brüdern und Vettern 1399 in die Dienste der Markgrafen von Meissen, und wurde am 2G. August 1404, ebenfalls mit jenen zusammen, mit den Schlössern Wendelstein und Allerstedt beliehen. Er erwarb sich bald das Vertrauen des Landgrafen und nachherigen Kurfürsten Friedrich des Streitbaren in hohem Grade, gehörte zu dessen vertrautesten Rathen und kommt als solcher bis zum Jahre 1430 in vielen Urkunden als Zeuge vor. Von 1401—1408 war Kerstan Hauptmann zu Meissen, wo (nach Fabric. Chron. Misn. p. 138) sein Wappen am Schwibbogen der Kirche zu St. Afra zu sehen war. Im Jahre 1409 wohnte er mit seinem Vetter, dem Ritter Dietrich von Witzleben, auf dem Schlosse zu Allerstedt und im folgenden Jahre erhielt er vom Landgrafen Friedlich dem Friedfertigen die frühere Kaiserliche Pfalz Wallhausen (an der Helme, 2 '/ 2 Stunde östlich II. 8 von Kelbra gelegen) zu Lehn, nachdem des Landgrafen Mutter Anna, geb. Herzogin von Sachsen, deren Leibgedinge es gewesen, gestorben war. Auch dem Kaiser Sigismund musste Kerstan eine persona grata sein, denn dieser belieh ihn und seine Söhne Georg, Christian und Heinrich*) am 22. Juli 1420 mit dem Hofe zu „Tulleda da die lnrpelle iunelieget mit ihr zugehörungen", wie es zuvor Barthe von Tulleda und Fritz sein Bruder „am riche (Deiche) zu Lehen gehabt haben." Tulleda, das heutige Tilleda, am nordöstlichen Fusse des Kyflhäusers gelegen, war 972 Kaiserliche Pfalz, zu deren Schutz die Burg Kyffhauseii, welche im 14. Jahrhundert die Grafen von Schwarzburg käuflich an sich brachten, erbaut wurde. In Bezug auf diese Beleihuiig gehörte Christian dem reichsuumittel- baren Adel an, was wir besonders erwähnen, da es mit Ausnahme der Th. I. p. 27. erwähnten Güter der einzige bekannte Fall in unserer Familie ist. Vererbt hat Kerstan Tilleda schwerlich auf seine Söhne; mindestens fehlt im Wiener Archive, wo sich der Lehnbrief von 1420 befindet, jede fernere Beleihuiig eines Witzleben mit Tilleda.**) Nachdem Kerstan mit seinem Bruder Kerstan d. J. und seinem Sohne Georg dem Erzbischof Günther von Magdeburg am 10. August 1419 die bedeutende Summe von 2000 Gulden vorgestreckt hatte, wofür ihnen dieser die Schlösser und Städte Alsleben und Gönnern verpfändete, war er bereits nach 3 Jahren schon wieder im Stande, sich durch Kauf einen grossen Grundbesitz zu erwerben. Er trat aus der Gemeinschaft mit seinen Brüdern und Vettern in Bezug auf Wendelstein und Allerstedt, löste seine Verbindlichkeiten gegen das Kloster Pforte, und kaufte sich im Jahre 1422 von dem Grafen Friedrich von Beichlingen, Schloss und Dorf Berka (2 Stunden südlich von Weimar an der Ilm gelegen) mit dem Jungfrauenkloster daselbst und der dazu gehörigen Herrschaft. Die Herrschaft Berka gehörte im 12. Jahrhundert dem thüringischen Grafen Wichmann, dann kam sie in den Besitz der, mit den Landgrafen von Thüringen verschwägerten Grafen, der Dietriche von Berka, welche Ende des 13. Jahrhunderts ausstarben. Von 1300 bis 1376 besassen die Grafen *) Sein Sohn Einnewart rauss, da er liier nicht genannt wird, noch nicht geboren gewesen sein. **) Es findet sich daselbst überhaupt über Tilleda nur dieser eine Lehnbrief vor, so dass es als Eeiclislehn eingegangen sein muss. — 107 — von Orlamünde-Weimar Berka, ihnen folgten die Herren von Blankenhain und nach deren Aussterben erwarb es im Jahre 1416 der Graf Friedrich von Beichlingen, welcher es, wie uns bekannt, an Kerstan von Witzleben verkaufte, sich jedoch die Lehnsherrlichkeit vorbehielt. Diese ging aber bereits im Jahre 1485 an die unteixless wahrscheinlich seit 1416 in Blankenhain eingeheiratheten Grafen von Gleichen-Blankenhain über.*) Die Ober- lehnsherrlichkeit stand jedocli den Landgrafen von Thüringen zu. Das Kloster zu Berka gehörte dem Cistercienser Orden an, dessen Nonnen weisse Kleidung mit schwarzem Scapulier trugen. Es war vom Grafen Dietrich von Berka in dessen Todesjahr 1251 dotirt, bestand aber schon früher und soll nach Limmer's Geschichte des Osterlandes, 1834, S. 477 von dem nahen Dorfe München 1240 nach Berka übergesiedelt sein. Kerstan hatte wahrscheinlich die Pfalz Wallhausen und Tilleda verkauft, ausserdem Gelder aus der Erbschaft seines Bruders Heinrich, welchem Otterwisch gehört hatte, und aus seinem, den Brüdern überlassenen Antheil am Wendelstein gezogen und damit den Kaufschilling für Berka aufgebracht. Am 20. August 1423 wurde Kerstan nebst seinen Söhnen Georg und Christian von dem Grafen von Beichlingen mit Berka beliehen. Als Besitzer dieser bedeutenden Herrschaft nannte er sich Kerstan „Herr zu Berka" und wurde der Stammvater einer besonderen Linie unseres Geschlechts, welche drei Jahrhunderte blühte. Nach dem Jahre 1446 finden wir Kerstan nicht mehr erwähnt. Etwa um das Jahr 1404 hatte er sich mit Margarethe von Kranichborn, einer Tochter des 1411 bereits verstorbenen Albrecht von Kranichborn, vermählt, durch welche er nach dem Tode ihres Bruders Eckhard, des Letzten des Geschlechts, in den Besitz ziemlich bedeutender Güter und Zinsen zu Wundersleben, Weissensee und Ottenhausen gelangte. Diese Güter" trat er zum Theil, wahrscheinlich zur Zeit, als er Berka kaufte, seinem Bruder Kerstan d. J. ah, durch dessen Enkel sie au Querfurt, und von diesem Geschlecht Ende des 15. Jahrhunderts durch Tausch wieder an die Berkaer Unie kamen. *) Aus brieflichen Mittheilungen des um die alte Geschichte Thüringens sehr verdienten Pfarrers zu Berta, Dr. Constantin Elle, dem wir auch noch weitere Nachrichten verdanken. 8*= — 108 — 2. Die Brüder Georg, Kerstan, Heinrich und Rinnewart. 1419—1485. a. Georg von Witzleben. war, wie S. 34 angegeben wurde, des Kurfürsten Friedrich Bannerträger in dem Gefecht bei Grimma (Dezember 1429 oder Januar 1430), „und bestand gar erbarlich mit seinem Panier und ward gefangen." Wie er dieser Gefangenschaft ledig geworden, wissen wir nicht, finden ihn aber im Jahre 1434, als sein Vetter Heinrich von Witzleben für die Wachsenburg Liebenstein erhielt, als dessen Freund und von dieser Zeit an vielfach als Bürge genannt. Im Jahre 1444 trat er auf 3 Jahre als Voigt und Amtmann des Schlosses Tonndorf in den Dienst der Stadt Erfurt. Nach dem von Georg über diese Bestallung am 3. Februar 1444 ausgestellten Reverse hatte er das Schloss während der angegebenen Zeit'auf seine Kosten zu bewahren und zu bewachen, jährlich aber für Kost, Futter und Hufbeschlag GO Schock Meissner Groschen von Erfurt zu beziehen. Für den Schutz des Schlosses und Gerichtes war ihm der Messbrauch aller Renten, Gefälle, Vorwerke, Wiesen und Aecker zugestanden, jedoch unter der Bedingung, dass der auf dem Schlosse und den Vorwerken erzeugte Dünger zum Besten des zum Schlosse gehörenden Ackers verwendet wurde. Ausser seinem Theil an Berka hatte Georg von den Grafen von Beichlingen das grosse Dorf Münstedt-, 1 Stunde nördlich von Büttstedt, zu Lehn, das jedoch nur bis 1505 im Witzleben'schen Besitz blieb. Georg starb vor dem Jahre 1467. Er hatte einen Sohn Hans, der aber ebenfalls vor 1467 ohne Erben gestorben war. b. Kerstan von Witzleben. Kerstan pflanzte die Berkaer Linie fort. Seiner Gemahlin Agnes setzte er am 6. Februar 1452 ein Leibgedinge von 1000 Rh. Gulden an dem 3. Theil von Berka aus. Dieser Leibgeclingsbrief ist auch deshalb für uns wichtig, weil wir in ihm zuerst die hauptsächlichsten Lehnsstücke der Herrschaft Berka aufgezählt finden, nämlich: 1. Schloss und Haus zu Berka, 2. der Wald und der Flecken Berka, 3. das Dorf Hetschburg, 4. das halbe Dorf Troistedt, f alle nahe um Berka ge- 5. das Dorf Meckfeld, 1 legen. 6. der Hof zu Saalborn, In späteren Zeiten, z. B. 1470 werden ferner noch: 7. das .Tungfrauenkloster in dem Dorfe Berka, 8. das Dorf Saalborn, 9. das Dorf München, 10. andere (unbenannte) wüste Dörfer als zur Herrschaft Berka gehörig aufgeführt. Unter der Belehnung mit dem Jungfrauenkloster zu Berka ist jedenfalls nur die Belehnung mit der Schirmvoigtei über dies Kloster, wie es bei Bossleben der Fall war, zu verstehen. Ueber mancherlei Streitigkeiten, welche die Besitzer von Berka mit ihren Unterthanen oder Grenznachbaren hatten, gehen wir hinweg, und führen nur einen Fall zur Beurtheilung der damaligen Rechtspflege an. Tm Erfurt'schen Gerichte zu Tonndorf war Ende November 1474 ein Mann ermordet worden; Kerstan und Rinnewart hatten den Leichnam aufheben und nach Erfurt bringen lassen. Auf seine Gerichtsbarkeit war aber der Rath dieser Stadt sehr eifersüchtig und schrieb deshalb sofort am 26. November an Kerstan und Rinnewart, dass sie, da sie den Todten nach Erfurt hätten bringen lassen, ohne darum ersucht zu sein, denselben schleunigst wieder dorthin schaffen möchten, wo die Missethat geschehen sei; wenn es ihnen dann nöthig erschiene, dass darüber geteidingt würde, wolle der Rath an Ort und Stelle verhandeln. Auf der Brüder von Witzleben Begehren setzte darauf der Ratli unterm 29. November auf den 1. Dezember Termin an Ort und Stelle an und ladete die Herren von Berka dazu ein. Diese jedoch konnten an dem Tage nicht erscheinen und baten um Verschiebung des Termins auf den 6. Dezember. Nun hat wieder der Rath Abhaltung und will Mittwocli am 7. Dezember zu halben Mittage da, wo die Leiche gefunden, die von Witzleben zum Termine erwarten. Beinahe 14 Tage hatte also „der todte Mann" unbeerdigt gelegen. Bald nach dieser Zeit, im Jahre 1476, starb der dritte der Brüder, Rinne wart, ohne Nachkommen zu hinterlassen, so dass nun, da Heinrich dem geistlichen Stande angehörte, „der alte Kerstan" die Herrschaft Berka allein besass. — 110 — Im Jahre 1484 übevliess Graf Hans von Beichlingen seine Lehnrechte an Berka mit des Kurfürsten Ernst von Sachsen, als Oberlehnsherrn, Zustimmung seinem Schwiegersohn dem Grafen Karl von Gleichen und so wurde Kerstan Gleichen'scher Vasall, musste aber als solcher, wenn die Landschaft aufgefordert wurde, dem Oberlehnsherrn, d. h. dem Kurfürsten dienen. Kerstan starb darauf im Jahre 1485 und hatte also ein Alter von fast 80 Jahren erreicht. Seine erste Gemahlin hiess Agnes. Nicht lange vor seinem Tode hatte er sich zum zweiten Male vermählt mit Katharina von Brandensteiii und derselben die Hälfte des Schlosses Berka als Leibgedinge ausgesetzt. Von der ersten Gemahlin hatte Kerstan zwei Söhne, Kirstan und Wilhelm, und eine Tochter Namens Ilse, welche sich mit Hans von Hessler zu Burg Hessler, der 1518 starb, vermählte.*) c. Heinrich von Witzleben. Heinrich trat frühzeitig in den geistlichen Stand und wurde Bitter des deutschen Ordens. Er führte aber in einem Convent in Thüringen ein so sittenloses Leben, dass ihn der Deutschmeister 1447 dem Hochmeister zusandte, welcher ihn nach Lifland schickte, woselbst er sein Leben geendet haben mag. 3. Die Brüder Kirstan und Wilhelm von Witzlehen. 1485- 1550. Nachdem Kirstan und Wilhelm schon 1485 von dem Grafen von Gleichen mit der Herrschaft Berka beliehen waren,**) erhielten sie auch 1495 von Kursachsen die Lehen über: 1. das Burglehu zu Buttelstedt mit Zinsen daselbst und zu Oberndorf, Gutmannshausen, Voilsberg, Schopendorf, Nieder-Keisen, Zottelstedt, Matstedt, Öhringen, Vollersroda, Tanstedt und Gaberndorf, 2. das halbe Dorf Nieder-Hetschburg***) und- über 3. das Dorf Bergern, *) Nach Hessler'schen Gesehleclitstafeln z. B. Königs Ad. Hist. II. 519 u. Goth. Dipl. Gleiclienst. Tab., wonach sie aus dem Hause Berka und Bockerode stammt. Bockerocle ist uns noch nirgends vorgekommen. **) Falckenst. Thür. Chron. p. 779; den Lehnbrief haben wir nicht gefunden. ***) (Existirt nicht mehr.) wie Alles ihr Vater bereits besessen hatte. Diese Lehnstücke, die später auch zur Herrschaft Berka gerechnet wurden, bildeten eine nicht unbedeutende Besitzung für sich. Das Burglehn zu Buttelstedt existirt noch jetzt als Rittergut, und zu Bergern an der Ilm hatten die von Witzleben eine Burg, deren Ruinen noch sichtbar sind. Ausserdem besass 'Kirstan, der 1486 Amtmann zu Blankenhain war, noch Güter zu Wundersleben, Gangloff-Sommern, Weissensee und Klein- Rudestedt, die sein Vater von dem edlen Herrn zu Querfurt eingetauscht hatte, von Sachsen und andere zu Wundersleben und Frömstedt vom Kloster Oldisleben zu Lehn. Zwanzig Jahre lang hatten Kirstan und Wilhelm mit ihrer Stiefmutter Katharina, welche Sich nach Kerstans • Tode mit Reinhard von Boyneburg verheirathet hatte, im Schlosse zu Berka, das in zwei Hälften getheilt war, gewohnt, als in Folge dieser doppelten Wirthschaft und der Theilung der Einkünfte „Irrungen, Zwietracht und Unwille" unter ihnen entstanden. Kirstan und Wilhelm suchten daher ihre Stiefmutter und deren Familie aus Berka loszuwerden, selbst mit bedeutenden Opfern. Dafür, dass Katharina auf ihr Leibgedinge, welches nach ihrem Tode an ihre Stiefsöhne zurückfallen musste, für ihre Lebenszeit. verzichtete, übergaben sie ihr 1505 das Dorf Münstedt mit allen seinen Gütern und Gerechtigkeiten erb- und eigenthiimlich und behielten sich nur für den Fall, dass die Boyenburgs dasselbe verkaufen wollten, das Vorkaufsrecht vor. Bald darauf veräusserten sie auch von den Buttelstedter Gütern einige Zinsen und Lehne an den Rath dieser Stadt. Kirstan reiste 1514 mit dem Herzoge Johann von Sachsen nach Bommern und Mecklenburg und hatte dabei sein Pferd zu Schanden geritten, welches ihm der Herzog mit 35 Fl. ersetzen musste.. Bald nachdem ihre Stiefmutter Berka verlassen, hatten sich beide Brüder in ihre Güter getheilt, was in den späteren Lehnbriefen immer 'ausdrücklich betont wird, wenn auch die Belehuung gemeinschaftlich erfolgte. Eine Vermehrung ihrer Güter erlebten sie 1525, als das Kloster Berka, nachdem es im Bauernkriege ausgepfändet worden war, aufgehoben wurde und der Kurfürst ihnen den grössten Theil. der' Güter desselben mit der Verpflichtung überliess, von den Einkünften einen Pfarrer zu unterhalten. Sie gaben aber demselben nicht das ihip zustehende Einkommen von 4 alten Schock, bis sich, nach der Kirchen Visitation 1546 der Kurfürst ernstlich in die Sache mischte. Kirstan ist um das Jahr 15B8 gestorben, wenigstens wird er nach demselben nicht mehr erwähnt. Er war zwei Mal vermählt gewesen und hatte aus der ersten Ehe mit einer geb. von Metzsch vier Töchter, aus der zweiten aber mit Katharina von Bünau, welche nach seinem Tode einen Herrn von Böltzig heirathete, einen noch unmündigen Sohn, Georg Albrecht von Witzleben, hinterlassen. Wilhelm überlebte seinen Bruder Kirstan noch um viele Jahre und war mit Heinrich von Bünau zu Saufeld (Bruder Katharina's) und Andreas von Wittern zu Dietendorf, der treue Vormund seines Neffen Georg Albrecht, bis sie 1546 durch die Grafen von Gleichen, welche sich der Vormundschaft selbst unterzogen, derselben gewaltsam entsetzt wurden. Wilhelm übergab in seinem SO. Jahre, um in Buhe sein Leben be- schliessen zu können, seine ausgedehnten Besitzungen seinen beiden Söhnen, Friedlich und Jobst, zog sich nach Döllstedt (1 Stunde östlich von Stadtilm) das er sich gekauft hatte, zurück und starb daselbst erst nach dem Jahre 1550. In Urkunden haben wir den Namen seiner Gemahlin nicht gefunden, sondern nur in König Ad. Hist., Gleichenst. Tab. und dergl. Werken, wo sie Ida von Narben aus Willmar genannt wird, nach den an Epitaphien zu Rentwerthshausen befindlichen Wappen zu schliessen, ist sie aber eine Vitzthum gewesen. 4. Georg Albrecht und seine Vettern die Brüder Friedrich und Jobst von Witzleben. 1550—1589. Die Brüder Friedrich und Jobst werden zuerst erwähnt 1541, und zwar im Gefolge des Kurfürsten Joachim von Brandenburg, auf dem Reichstage zu Regensburg. An den Brandenburgischen Hof waren sie wahrscheinlich durch einen Verwandten ihres Onkels Kirstan, Conrad Metzsch, Rath und Kanzler der Kurfürsten Joachim*) gekommen. Bald darauf aber übernahmen sie gemeinschaftlich ihres Vaters Hälfte von Berka, während Georg Albrecht, Kirstan's einziger Sohn, den Besitz seiner Hälfte erst im Herbst 1550, nachdem er mündig geworden war, antrat. Zwischen G eorg A Ihre cht und seinen aus der Stammtafel zu ersehenden Schwägern, hatten sich wegen des den vier Schwestern versprochenen Ehe- *) Gaulien I. p. 1357. geldes, ihres Erbes und ihrer grossmütterlichen und mütterlichen Gerade und sonstigen weihlichen Gerechtigkeiten langwierige Streitigkeiten ent- sponnnen, die endlich 1548 beigelegt wurden. Nach dem betreffenden Vergleich sollte Hans Puster, der am längsten verheirathet war, 500 fl., jeder der drei andern 400 fl. und diejenigen der ■vier Frauen, welche von ihrem Vater mit güldenen Ketten, „Damaschken"- Röcken und beschlagenen Gürteln nicht ausgestattet wären, einen Damaschken- Rock und beschlagenen Gürtel nachträglich von Georg Albrecht erhalten. Georg Albrecht's Vettern, die Brüder Friedrich und J ob st, hatten sich in ihre Hälfte der Herrschaft Berka auch wieder getheilt, trotzdem aber wohnten alle drei Vettern auf dem Schlosse zu Berka, wo sich Jobst später ein eigenes Haus baute. Von ihrer Stiefgrossmutter her bestand auch noch die Heilung des Schlosses Berka in verschiedene Wohnungen. Wie es gar oftmals auch bei anderen Familien der Fall war, dass unter den auf einem Sitz hausenden Vettern heftige Streitigkeiten aus den geringfügigsten Ursachen entstanden, so geriethen auch .Tobst und Georg Albrecht in mannigfache Irrungen. Von den getrennten Theilen des Schlosses führten besondere Gänge zu dem gemeinschaftlichen Brunnen, der auf Georg Albrechts Seite lag. Dieser entzog nun im Jahre 1557 seinem Vetter Jobst den Gebrauch des Brunnens, indem er die aus dessen Gang- führende Thür verbaute und versperrte. Erst nachdem die Sache vor den Gleichenschen Gerichten durchgeführt war, erfolgte die Beilegung des Streits. Georg A lbrecht war dem Grafen Karl zu Gleichen als seinem Lehnsherrn mit 2 Pferden zu dienen verpflichtet, der damit wieder den Herzögen zu Sachsen, als Oberlehnsherren, dienen musste. In den damaligen bewegten Zeiten aber sah sich Georg Albrecht veranlasst, 4 und 5 Pferde und Knechte zu halten und war bemüht gewesen, möglichst gute Knechte zu werben. Jeder, den er annahm, musste ihm an Eides Statt geloben, im Haus und Felde Leib und Leben bei ihm zu lassen, und nie beim Rath, viel weniger bei einer That zu sein, die ihm oder den Seinen zum Nachtheil gereichen könnte. Mit diesem Handgelöbniss hatte sich auch Ostern 1562 Georg Lederer in seinen Dienst begeben. Am Sonnabend, den 27. Juni 1562 ritt Georg Albrecht mit 2 Knechten und 3 Pferden zum Grafen Ludwig zu Gleichen nach Blankenhain und stieg im Wirthshaus ab. Während er den Grafen besuchte, hatte sich Georg Lederer „gar überzecht", wofür ihm jedoch Georg Albrecht Hei seiner Rückkunft nicht ein böses Wort sagte, vielmehr den Wirth bezahlte und — 114 — sich: dann, zugleich mit des Grafen Scliosser, anschickte, fortzureiten. Lederer marterte hierbei einen jungen Gaul, für den sein Herr 60 Thlr. gegeben hatte, auf eine unbarmherzige Weise, drängte, als sie später an den Wald gekommen waren, zwei mit Holz beladene Weibspersonen vom Stege und ritt einen armen Spittelmann über. Jetzt riss Georg Albrecht die Geduld und er kündigte dem Jorg Jjederer den Dienst mit den Worten: „Nicht weiter, Gevatter, wenn Ihr davon wollt, so wollen wir uns scheiden." Sofort griff Lederer zur Büchse, spannte den Hahn und schlug auf seinen Herrn, welcher aber eben so schnell die Büchse zur Hand hatte, an, zwischen Beide sprengte der Schosser. Der zweite Knecht ritt an Lederer heran und redete ihm zu, die Büchse einzustecken. Lederer aber wandte sich sofort gegen ihn und hielt ihm die Büchse auf den Leib, so dass diesem nichts übrig blieb, als zur Rettung des eigenen Lebens Lederer nieder- zuschiessen. In demselben Moment hatte aber auch Georg Albrecht, der den zweiten Knecht seinetwegen in Lebensgefahr sah, auf Lederer abgedrückt, ihn jedoch gefehlt. Der schwer verwundete Lederer wurde nach Blankenhain gebracht, wo er seinen Geist aufgab, nachdem er noch auf dem Todtenbette die Sache, wie wir sie mitgetheilt haben, erzählt und reuevoll gesagt hatte: „In solchem Wasser fängt man solche Fische." Der andere Knecht flüchtete sich eiligst, nachdem ihm Georg Albrecht zwei Gulden gegeben hatte, schickte ihm jedoch am folgenden Tage das benutzte Pferd wieder zu. Lederer's Wittwe verklagte bald darauf Georg Albrecht von Witzleben hei dem Herzog Johann Friedrich als den Todtschläger ihres Mannes, worauf Georg Albrecht der Frau, theils um den Herzog für sich zu gewinnen, theils weil die Wittwe sehr arm war und er bei ihrem Kind Gevatter gestanden hatte, 100 Thaler auszahlen liess. Georg Albrecht wurde aber trotz dessen vor die Herzoglich Sächsischen Gerichte zur Untersuchung gezogen, stellte sich jedoch vorsichtiger Weise auf dem angesetzten Termine nicht, sondern sicherte • sich zuvörderst durch zwei Rechtsgutachten, welche er sich von Leipzig und Wittenberg verschafft hatte. Um das Jahr 1565 war auch Jobst von Witz leben in einen unangenehmen Handel verwickelt worden. Er und Balthasar Wurmb zu Stetten waren „in christlichen und ehrlichen Geschäften" in Eckstedt gewesen und von dort, nachdem sie „eine christliche Werbung gehalten", in der Richtung auf Wallichen, wo sie dem edlen Quirin von Yolstedt über — 115 — die Werbung Bericht erstatten wollten, aufgebrochen. Als sie über das Gemeinde-Rieth zu Udestedt ritten, löste sich an Jobst's Sattel ein Steigriemen, in Folge dessen „er von seinem Rosse kam". Das Ross entlief zu den auf dem Rieth weidenden wilden Pferden der Udestedter Bauern und Jobst eilte mit seinem Freunde Wurmb hinterher, um es wieder- zufangen. Bauern, rvelcbe dies von Weitem sahen und glaubten, jene trügen nach einigen der weidenden Pferde Verlangen, stürzten mit Hellebarden und Büchsen aus dem Dorfe, schnitten den Rittern den Weg ab, und schlugen und stiessen sie mit ihren Wehren, so dass Jobst und Balthasar meinten, sie hätten sich „mordlicher Entleibung" von ihnen zu- versehen. Damit war aber der Bauern Thatendurst noch nicht gestillt, sie nahmen Beide vielmehr gefangen, brachten sie in des Heimburgen (Schulzen) Behausung und bewachten und verwahrten sie hier gleich den „ärgesten Uehelthäteni" ungeachtet jene ihre Hamen und Wohnorte nannten und sich als gute Bekannte und Feldnachbaren zu erkennen gaben. Auch ohne dies waren sie von den Bauern, welche Jobst „den langen Schelm von Berka" und Balthasar Wurmb „einen dicken Bösewicht von Stetten" titulirten, längst erkannt. Nachdem beide Freunde endlich auf Veranlassung des Erfurter Raths befreit waren, wurde ihnen vielfach geratben, sich an den Udestedter Bauern zu rächen; sie wollten jedoch abwarten, ob nicht der Erfurter Rath, von dem bekannt war, dass er für sich und die Seinen immer schnell mit rechtlichem Austrage bei der Hand war, die landfriedbrüchigen Bauern strafen würde. Es geschah aber nichts, der Rath verwies die Ritter vielmehr auf den weitläufigen Weg Rechtens. Jobst's und Balthasar's Freunde verfassten nun nochmals ein langes Schreiben an den Rath von Erfurt (1(3. April 1567), worin sie ihn schliesslich nach einigen Seitenhieben auf seine Partheilichkeit gegen Fremde, wohlmeinend ersuchten, gegen die Bauern mit ernstlicher Strafe, nämlich gefänglicher Einziehung und Belegung einer Geldbusse von wenigstens 1000 11. vorzugehen. Die 1000 fi. sollten dann mit Vorwissen Jobst's und Balthasar's zu christlichen Almosen und dergleichen milden Sachen verwandt werden. Ob der Rath diesem Wunsche nachgekommen ist, vermögen wir nicht zu sagen. Am 20. Januar 156R wurde Jobst von Witzleben vom Herzog Job. — 116 — Wilhelm zu Sachsen als Oberstlieutenant zum Hauptmann der Festung Coburg, vorläufig auf 6 Jahre, bestellt, und erhielt als solcher jährlich 200 Fl. Gehalt und an sonstigen Emolumenten 30 Simmern Weizen, 60 S. Korn, 4 S. Erbsen, 80 S. Hafer, 2 Fuder Wein, 1 Gebräue Bier, 1 Ochsen oder 12 FL, 8 Schöpse, '/ 2 Ctr. Hechte, 1 '/ 2 Ctr. Karpfen, 8 Fuder Heu, 18 SchockStroh (incl. 9 Schock Schütten), 1 Schock Michelshühner, '/-Schock Fastnachtshühner, '/ 2 Schock Gänse, 2 gemästete Schweine, 1 Ctr. Unschlitt, Gras für 2 Kühe und die Benutzung der bisher zu der Hauptmannschaft gehört habenden Ländereien und Gärten, jedoch mit Ausnahme des Probst- ackers und Wolfsgartens; ferner noch 2 Sommer- und Winter-Kleider oder statt ihrer 20 Fl. In einem Schreiben an den Herzog vom 20. November 1572 sagte Jobst, dass er den ihm ertheilten Befehl, die Festung Coburg sorgfältig zu bewachen und zu bewahren und dieselbe weder bei Tage noch bei Nacht zu verlassen, bisher getreulich nachgekommen sei und dies auch in Zukunft thun werde. Er habe in dieser Zeit in einem Kämmerlein mehrere Hirschgeweihe, die theils gut und vollkommen gewachsen, theils aber nicht reif und noch weiss wären, zu 8 bis 12 Enden, und ein Häuflein kleiner Geweihe zu 6 Enden, darunter „etliche Spiess-Hirschengehürnlein", entdeckt, die alle schon eine geraume Zeit, wahrscheinlich seit den Tagen des Herzogs Johann Ernst, dort gelegen hätten. Er bittet, ihm diese Gehörne zu schenken, da er sie sehr gut zur Ausschmückung seines neuerbauten Hauses zu Berka gebrauchen könnte, wo er sie dem Herzog zu Ehren „aufmachen" wollte. Das Amt eines Hauptmanns der Festung Coburg bekleidete Jobst volle 20 Jahre, bis zu seinem zu Coburg 1589 erfolgten Tode. Er war ver- heirathet mit Ursula Siitzel von Mergentheim*) und hinterliess 3 Söhne, Caspar Wilhelm, Wolf Eberhard und Mathias, und eine Tochter Sibylla, Avelclre sich 1585 mit Bernhard von Bibra zu Bibra, Fürstlich Bamberg. Geheimen Rath und Amtmann zu Schmachtenberg und Ebersberg, Kitterhauptmann des Cantons Rhön und Werra, vermählte und, nachdem sie 13 Kinder geboren hatte, als Wittwe am 29. November 1625 zu Irmels- hausen starb, woselbst sie auch begraben liegt. Ursula von Witzleben lebte noch 1591 als Wittwe zu Berka. *) In der Leichenpredigt auf Wolf Jobst (f 1(530) wird sie Ursula Sützelin von Werthheini genannt — 117 — Jobst's Bruder, Friedrich von Witzleben, war bereits im Jahre 1587 gestorben, mit Hinterlassung von zwei Söhnen: Wolf Siegmund, und Christoph. 5. Georg Albrecht und die Söhne seiner Vettern Friedrich und Jobst, sowie der Verkauf von Berka. 1589 —1608. Nach dem Tode der Brüder Friedrich und Jobst, also um das Jahr 1590, war der grosse Berkaesche Besitz derart vertheilt, dass Georg Abbrecht seine volle Hälfte inne hatte, während die andere Hälfte von seinen Neffen, den Brüdern WolfSiegmund und Christoph und deren Vettern, den Brüdern Casp ar Wilhelm, Wolf Eberhard und Matthias, gemeinschaftlich besessenwurde. Von diesenstarb Wolf Siegmundbereits im Jahre 1592, Christoph aber zu Anfang des Jahres 1603, mit Hinterlassung einer Wittwe, die sich 1G04 wieder mit Hans Albrecht von Kessel vermählte. Von den Söhnen Jobs't waren Wolf Eberhard und Matthias im Winter von 1589 bis 1590 nach Sitte der damaligen Zeit auf Reisen oder in fremden Kriegsdiensten. Matthias wird nirgends mehr erwähnt. Von 1603 an besitzen also die zweite Hälfte von Berka um noch die Brüder Caspar Wilhelm und Wolf Eberhard. Letzterer hatte sich mit seiner Cousine Anna Christina, einer Tochter Georg Albrechts von Witzleben zu Berka, 1596 vermählt und ihr in der vom 19. Februar desselben Jahres datirten Eheberedung 2000 Fl. Hauptsumme, oder 200 Fl. jährlich, 490 Fl. zu einem Hause und das nothwendige Bau- und Brennholz, Alles von Berka zu entrichten, ausgesetzt. Den Ehekontrakt vermochte Anna jedoch nicht zu unterzeichnen, da sie des Schreibens unkundig war, was auf keinen hohen Bildungsgrad schliessen lässt. Caspar Wilhelm war von dem Fürsten Georg Ernst von Heimeberg erzogen, von ihm zur Erlernung der Reitkunst an den Hof Georgs Friedrich von Brandenburg geschickt und als Stallmeister, später als Kämmerer angestellt worden. Der Henneberger war ihm ungemein gewogen, verlieh ihm nicht nur im Jahre 1578 das kurz vorher der Herrschaft heimgefallene Rittergut und Schloss Rentwerthshausen (2 Stunden u.w. von Römhild), mit einem Vorwerk daselbst, als Sohn- und -Töchterlehn, sondern richtete ihm auch, als er siclil579 zu Schleusingen mit Helena von Eringshausen aus Hessen, einer Tochter von Otto von Eringshausen und Katharina von Lehrbach, ver- — 118 — miililte, eine „hochausehnliche" Hochzeit aus, welcher mehrere' Fürsten, Grafen und Herren, namentlich aber der Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg, beiwohnten. Als am 27. Dezember 1585 der Fürst Georg Ernst von Henneberg, als Letzter seines Geschlechts, zu Henneberg gestorben war und am 7. Januar des folgenden Jahres von dem Schlosse Massfeld nach Schleusingen gebracht wurde, ritten zunächst vor der laiche her die Kämmerer Moritz Marschall, Caspar Wilhelm von Witzleben und Haus Brohsäft, und als am 9. Januar bei der Beisetzung der Leiche „der Sarg in's Grab gelassen und Schildt vnd Helm (welches jämmerig vnd klaglich anzuschawen) mit Schauffein zerstossen vnd zerbrochen vnd hinein auff den Sargk geworfen "*) wurden, fungirte Caspar Wilhelm ebenfalls in seiner Eigenschaft als Kämmerer. Kurz darauf wurden die Hennebergischen Käthe und Diener entlassen, nachdem einem Jeden nach seinem Amt und Stand ein Gewisses zu seiner Abfertigung verehrt war. Der Kämmerer und Stallmeister Caspar Wilhelm von Witzleben erhielt ausser dem, was er bereits empfangen, noch 80 FL, darunter 50 Fl. für ein Pferd, und das Bildniss des Fürsten. Caspar Wilhelm trat darauf in Fürstlich-Sachsen-Coburgische Dienste und wurde 158G zum Stallmeister und Kammerjunker ernannt. Auch hier ward er wieder ausersehen, die Leiche eines unglücklichen und geliebten Fürsten in die Heimath zu führen. Als nämlich Herzog Johann Friedrich d. M. zu Sachsen am 9. Mai 1595 zu Steyer im Lande ob der Ens nach 28jähriger Gefangenschaft gestorben war, wurden von den Herzögen Johann Casimir zu -Coburg und Johann Ernst zu Eisenach zur Abholung der Leiche ihres Vaters je 2 Abgeordnete nach Steyer entsandt und zwar im Auftrage des Aeiteren Veit von Heldritt und'Caspar Wilhelm von Witzleben, welche am 15. October 1594 in Steyer anlangten und die Leiche am 16. November desselben Jahres nach Coburg brachten. Und endlich am 11. October 1604 trug Caspar Wilhelm mit noch sieben von Adel die Leiche des im 8. Lebensjahre verstorbenen Prinzen Johannes von Sachsen-Weimar in Weimar vom Schlosse nach der Stadt-Kirche zum Begräbniss. Die Herrschaft Berka war im Jahre 1603 nur noch im Besitz von *) Müller Amialen p. 185 u. Scherdiger, Leichenpredigt auf den Fürsten Georg Ernst. — 119 — Georg Albrecht, .Caspar Wilhelm und Wolf Eberhard. Letztere Beide hatten aber zu ihren eigenen bedeutenden Schulden, mit den Theilen von Berka, welche durch den Tod ihrer Vettern Wolf Siegmund und Christoph an sie gefallen waren, deren nicht unerhebliche Schulden übernehmen müssen. Wenn ihnen auch nach dem Tode Georg Albrechts die ganze Herrschaft zufallen musste, so' scheint doch die Erhaltung derselben nicht möglich gewesen zu sein. Durch den Besitz von Rentwerthshausen, sowie durch 'Familien-Verbindungen hatte sich längst ihr - Interesse mehr nach Franken gerichtet, und so gingen sie auf das Anerbieten des Herzogs Johann von Sachsen-Weimar ein, ihm die Herrschaft Berka zu verkaufen. Der Herzog wollte keinen Theil, sondern die ganze Herrschaft, Georg Albrecht mochte aber wohl keine Veranlassung haben, noch bei Lebzeiten altväterliches Erbe zu verlassen, und deshalb versprachen Caspar Wilhelm und Wolf Eberhard von Witzleben am 11. April 1604, nach dem Tode ihres Vetters auch dessen Hälfte, die an sie fallen musste, zu verkaufen. Nach mancherlei Verhandlungen stellten die Brüder den Verkaufsbrief über ihre Hälfte aus. Es heisst in demselben, dass sie „aus erheblichen genügsamen Ursachen", nach Ueberlegung und mit Einwilligung des . Grafen Volrab von Gleichen als Lehnsherrn, sowie ihres Vetters Georg Albrechts von Witzleben als Mitbelehnten, dem Herzog Johann zu Sachsen ihren halben Antheil am Gute Berka mit dem Schloss, Kloster, den Vorwerken etc. durch einen rechtmässigen Erbkauf für 34,000 Gulden verkauft haben, und diese Summe ihnen und ihren Gläubigern richtig bezahlt sei. Von dem Kaufgelde erhielt Wolf Eberhard's Gemahlin Anna Christina geh. von Witzleben, die ihm 1000 Fl. haar in die Ehe mitgebrächt hatte, wofür ihr 2000 Fl. Leibgut verschrieben waren, 2000 Fl. Sie quittirt darüber am 3. Mai 1605, lässt aber, da sie, wie wir wissen, „selbst nicht schreiben gelernt habe," die Bescheinigung durch ihren Vormund Hans Matthias von Dölzkau zu Gumperda attestiren. Georg Albrecht, der seine Hälfte nicht hatte veräussern wollen, vielmehr noch zu Ende des Jahres 1605 seine Lehnspflicht für das Rittergut Berka leistete, starb am 21. Januar 1607. Von seiner Gemahlin Anna von Vitzthum aus Eckstedt hatte er nur Töchter, deren Namen wir auf der Stammtafel finden. Georg Albrecht's Hälfte von Berka fiel nun an seine Lehnserben Caspar Wilhelm und Wolf Eberhard, die sie ihrem am 11. April 1604 ge- — 120 — gebenen Versprechen gemäss an die Söhne Herzog's Johann von Sachsen- Weimar am 10. Dezember 1607 für 30,000 Fl. verkauften. Vielleicht trugen auch die häufigen Irrungen zwischen Caspar Wilhelm und seinem Ohm Georg Albrecht und dem Grafen Carl von Gleichen dazu bei, den Verkauf von Berka wünschenswerth zu machen. Wir führen eine solche Streitigkeit, welche sich 1593 wegen der Besetzung der erledigten Pfarre zu Berka erhoben hatte, an, in welcher sich die Verhältnisse der Vettern zu einander und zu Olren Lehnherren abspiegeln. Im Jahre 1593 war der Pfarrer zu Berka gestorben. Der alte Georg Albrecht von Witzleben in Gemeinschaft mit seinem Neffen Christoph, wünschte dem Pfarrherrn von Saalborn, Nicolaus Blossius (Bloss), die frei gewordene Stelle zu übergeben, sein anderer Neffe Caspar Wilhelm von Witzleben dagegen empfahl den früher wegen Ehebruch von Berka weggejagten Pastor Stephan Oschatz, wogegen ihr Lehnsherr Carl von Gleichen den Pfarrer Alexius zu Döllstädt begünstigte. Die Herren von Witzleben auf Berka, uneinig unter sich über die Wahl des neuen Pfarrers, stimmten jedoch anfänglich darin überein, die Einmischung des Grafen von Gleichen zurückzuweisen. Caspar Wilhelm der sich in dieser Zeit wahrscheinlich in Rent- werthshausen aufhielt, schrieb deshalb an seinen Vetter: „Lieber Vetter Georg Albrecht. Ich rathe nicht, dass wir den Grafen in unsere Kirche vor ein Superintendenten einlassen. Ihr wisset, dass er Geld bedarf, sonst auch gerne trinket. Er würde uns um den Kelch und Messgewand bringen. Er bestelle was andres dafür, wir wollen sehen, dass mit Gottes Hülfe unsere Kirch' auch bestellet werde." Je entschiedener Georg Albrecht gegen Oschatz, den Candidaten seines Neffen, auftrat, „dessen sündhaftes Leben und wie er die Kirche geärgert meniglich bewusst, der sich zwar mit der geärgerten Kirche versöhnt und derselben seinen unverschämten Fall gebührlich abgebeten, aber mit uns den Gerichtsherrn sich zur Zeit noch nicht vertragen hat" -— desto zäher hielt Caspar Wilhelm an Stephan Oschatz fest. Er weist in einem seiner Briefe hin auf die Geschichte von der Ehebrecherin, welche das gütige Herz, von welches Fülle wir alle Gnade um Gnade schöpfen, auch nicht habe verdammen mögen. Er erinnert daran, wie Herr Stephan 18 Jahre sein Amt „treulich alle Gebühr noch" verrichtet, wie er für sein gegebenes Aergerniss „poenitenz und was man sonst von ihm verlangt" willig- g-e- than und jetzt in guter Ehe (oder Ehr) ein unverweislich Lehen führe." — Alles dieses vermochte aber Georg Albrecht nicht, sich für die Kan- ditatur Oschatz's zu erklären, und da Caspar Wilhelm darauf bestand, so drohte der alte Onkel, nicht allein sich an den Grafen Carl oder gar an die fürstliche Regierung zu Weimar zu wenden, sondern bat, da dies keine Wirkung hatte, wirklich den Grafen in aller Form der Yasallenunterthänigkeit, im Fall Alexius aus Döllstädt (der Günstling des Gleichen) eine andere Stelle erhalten würde, Nicolaus Bloss nach Berka zu berufen. Der Graf war hiermit aber nicht einverstanden und verlangte den Pfarrer aus Döllstädt, welcher bei seinem Junker dem von Eschwege iu höchste Ungnade gefallen, durch denselben seiner Pfarre entsetzt und mit Weib und Künderlein an den Bettelstab getrieben sei, was ihm, dem Grafen, nicht wenig zu Ge- müthe gehe, in Berka zu haben. Wollten jedoch die Patrone den armen Pfarrer in Saalborn anstellen, so habe er gegen die Berufung des Nicolaus Bloss aus Saalborn nichts einzuwenden. Hiermit war Caspar Wilhelm nun wiederum nicht einverstanden; er war in Person nach Berka gekommen, und bestand auf seinem Stephan. Endlich entschied Graf Carl „aus Gräflicher Macht und Gewalt als der Oberlehnsherr der Kirche und Pfarre zu Berka, damit es weder den Berkaischen noch den andern Witzleben nach deroselben Willen gehe," dass Alexius aus Döllstädt am 1. Dezember 1593, investiret und confirmiret werde. Hierauf wandte sich Caspar Wilhelm klagend an das Consistorium zu Weimar und dieses schrieb am 27. November 1593 an die Gebrüder und Gevettern von Witzleben „uff und zu Berka", mit der Bestellung der Pfarre innezuhalten. Der Graf Carl von Gleichen jedoch nahm auf dieses ihm mitgetheilte Schreiben des Consistoriums keine Rücksicht und traf alle Vorkehrungen, dass am 2. Dezember die Einführung seines Alexius erfolge. Caspar Wilhelm hinderte dieselbe aber mit gewaffneter Hand. Der Graf befahl darauf, die Einführung am folgenden Tage also am 3. Dezbr. vorzunehmen und verfügte: „Uff den Fall nuhn, da mit Gewalt wollte gefahren werden, ivie wir nicht wollen verhoffen, wer kann dawider? So ist doch unser Will und Meinung nicht dabei." Aber auch an diesem Tage erfolgte der Act nicht, weil Caspar Wilhelm Miene machte, etwaiger Gewalt noch nachdrücklichere Gewalt entgegenzusetzen. Jetzt erschien auch das Weimarische Consistorium auf dem Kampfplatze. Die vom Grafen entsandte Einführungs-Kommission, welche beim Wirth Andres Kaufmann 16 m. Fl. 8 Gr. 3 Pf. verzehrt hatte, die nun H. 9 Niemand bezahlen wollte, verliess Berka und der Graf von Gleichen beruhigte sich mit Protesten gegen die Amnaassungen der fürstlichen Regierung und mit Klagen über seinen ungehorsamen Vasallen, dessen Grossvater (Wilhelm von Witzleben) sich seinen gräflichen Brüdern und ihm in ähnlicher Weise ungehorsam bewiesen, weswegen schon ein Mann- oder Lehngericht in Aussicht genommen sei, das nur auf besondere Pürbitte unterblieben. Die Herren von Witzleben wurden aber zum 13. Dezember 1593 vor die fürstlichen Räthe zu Weimar geladen, wo nicht, wie der Graf gehofft, Caspar Wilhelm „tüchtig durch die Hechel" gezogen, sondern die erledigte Pfarrstelle Nicolaus Bloss von Saalborn zugesprochen wurde. Der Superintendent .Johann Beilnitz verlass bei der feierlichen Einführung des neuen Pfarrherrn am 16. Dezember die Vokation der Herren von Witzleben, in welcher sich diese ihr Patronatsrecht auf das Entschiedenste wahrten, und unterliess nicht, väterliche Ermahnungen an Nicolaus Bloss zu richten, indem er demselben zu Gemüthe führte, „dass ihm nicht Ochsen, Schaafe oder Säue, sondern Menschen anvertraut wären." Caspar Wilhelm setzte aber seinen Willen in so weit durch, dass Stephan Oschatz gegen den Wunsch des Grafen in die Pfarre von Saalhorn eingesetzt wurde.*) Von Wolf Eberhardt wissen wir nur, dass er sein Gut Ober-Rossla 1621 verkaufte. Nach Königs Ad. Hist.'(Zedier und dergl.) soll er eine Tochter Elisabeth gehabt haben, die sich mit Jakob von Schierstedt vermählte. Nach dem Aufgeben der schönen und bedeutenden Herrschaft Berka, die fast 200 Jahre lang in unserer Familie vom Vater auf den Sohn vererbt war, sagten die Verkäufer der alten Thüringer Heimath Valet und wandten sich nach Franken. 6. Caspar Wilhelms Nachkommenschaft. Caspar Wilhelms Ehe mit Helena von Ehringshausen wurde mit 12 Kindern, 4 Söhnen und 8 Töchtern, gesegnet, von denen 1629 jedoch nur noch 1 Sohn und 4 Töchter am lieben waren, wie Justus Feuerborn in seiner Jjeichenpredigt auf Sabina Riedeselin angiebt. Sahina, 1598 geboren, blieb bis zu ihrem 14. Jahre im elterlichen Hause, kam aber dann, nach dem Tode der Mutter, zu ihrer Base, der \ *) Aus dem Kirchen- und Schulblatt. Weimar 1866 18. Heft, von Dr. Elle. — 123 — Prau Sabina Katharina Schätzet zu Mertzhausen, bei der sie sich 14 Jahre lang in allen Gott wohlgefälligen Tugenden dermassen geübt und ihre Gottesfurcht erwiesen hat, dass sie Gott und allen ihn liebenden Christen angenehm gewesen ist. Am 6. März 1627 vermählte sie sich zu Romroth mit Georg d. Ä. Riedesel zu Eisenbach, Fürstlich Hessischen Geheimen Rath und Statthalter zu Marburg. Gott verlieh den adelichen Eheleuten mildväterlich zwei Kinder, ein Töchterlein, Hedewig, und ein Söhnlein, Georg. Feuerborn schildert die Frau Statthalterin als gottesfiirchtig, demüthig, sinnreich, haushälterisch, ja als eine rechte Krone aller adlichen Tugenden. In ihrem zweiten Kindbett — fährt die Leichenpredigt fort — hat sie Gott mit Krankheit beladen; und obwohl sie wiederholentlich geäussert hatte, sie wollte gern noch länger bei ihrem eheliebsten Junker und ihren Kindern verbleiben, so hat sie dies doch in Gottes Willen gestellt und ihn um Geduld in der Leidenszeit und um ein seliges Ende gebeten. Gott erhörte sie und forderte sie am 6. Juli 1629 zwischen 5 u. 6 Uhr Nachmittags zu sich ab. Am 17. Juli wurde sie in der Stadtkirche zu Marburg, Christ-Adelichem Gebrauch nach, zur Erde bestattet. Unter den Söhnen Caspar Wilhelms kennen wir nur Wolf Jobst von Witzleben. Er war am 5. Januar 1595 geboren, heiratliete am 6. Mai 1627 Eva Margarethe von Diemar und starb am 26. September 1630. Das Nähere aus seinem Leben erfahren wir aus der vom Pfarrer Georg Sellins gehaltenen Leichenrede, welche sich auf der Herzoglichen Bibliothek zu Gotha befindet. In dieser 44 gedruckte Seiten füllenden Leichenpredigt heisst es: „Unser seeliger Junker ist geboren den 5. Januar 1595 zu Nacht zwischen 11 und 12 Uhr, nunmehr vor 35 Jahren und hernach den 14. gedachten Monats zur heiligen Taufe befördert durch adelige Zeugen, von welchen er auch seine Namen bekommen, nämlich: Wolf von Erlach, Würzburgischen Obersten und Jobst Marschall, Hauptmann auf der Festung zu Coburgk. Er ist aber geboren von christlichen gottesfürchtigen Eltern, denn sein Vater ist gewesen der weiland wohledle pp. Caspar Wilhelm von Witzleben uff Rentwerthshauson und Berka, anfänglich Fürstlich Hennebergischer Diener zu Schleusingen, allda er auch an gedachten Hof seinen hochzeitlichen Ehrentag gehalten, danach ist er am Markgräflichen Hof zu Anspach Kammer-Junker, ferner auch Fürstlich Sächsich-Coburgischer Stallmeister gewesen, welcher hier auch begraben worden vor nunmehr 15 Jahren. „Seine Mutter war die weiland wohledle pp. Fraw Helena von Witz- 9* — 124 — leben geb. von Eringshansen im Land Hessen, welche a. 1613 seelig verstorben und allhier in dieser Kirchen beigesetzt worden. „Der Grossvater war der auch Gestrenge pp. Jobst von Witzleben uff Berka, Fürstlich Sächsischer Hauptmann zu Coburgk, welcher auch daselbst in der Pfarrkirche im Chor begraben liegt, so geschehen a. 1589. „Die Grossmutter war die wohledle und tugendsame Fraw Ursula von Witzleben, geborne Sützelin von Wertheim,*) nunmehr alle seeligen Andenkens. „Aus diesem alten vornehmen Witzlebischen Stamm und Geschlecht ist nun unser Junker seelig herkommen und haben ihn seine Eltern von Jugend und Kindesbeinen auff an der Zucht und Vernrahnung zum Herrn auferzogen, ist auch hernach zu Billingshausen, da er sich bei seinen Freunden aufgehalten, in die Schule gangen, aber gar zu zeitlich nachgelassen, welches der liebe Junker seelig oft mit beweglichen Worten mir geklagt, wie viel er wollte drumb geben, dass er fertig könnte (sonderlich geschriebene Briefe) lesen und schreiben. Seine Lust hat er gehallt, dass er seine junge Jahre mit adelichen Tugenden excoliren und etwas an Fürstenhöfen sehen und erfahren und im Kriegswesen versuchen möge. „Derwegen er denn am Fürstlich Sächsischen Hof zu Coburgk für einen edlen Knaben uff'gewartet und wegen seiner Redlichkeit vom Herzog Johann Casimir an den Markgrafen zu Brandenburg ist rekommandiret, hat auch vor dessen unter dem Obersten von Lichtenstein als Leutenant in Böheim gelegen und sicli in Diensten bestellen lassen, wie auch in der untern Pfalz; hätte auch Lust wiederumb ins Feld gehabt, wenn es ihm nicht treulich wäre widerrathen worden, aus Ursachen, weil nach tödtlichem Abgang seiner 3 Brüder seeligen er allein von dem Witzlebischen Stamm übrig wäre. Ist derwegejL zur besseren Bestellung seiner Haushaltung in den heiligen Ehestand sich zu begeben gesinnet gewesen und zum Ehegemahl auserkohren die wohledle und vieltugendsame Jungfraw Evam Margaretham Diemarin, des weiland wohledlen Gestrengen und Yesten Alexandern Diemar uff Waldorf und der tugendreichen pp. Fraw Ursula Diemarin geb. Spesshartin pp. eheleiblichen lieben Tochter und ist solche adelige Vermählung vor 3 Jahren, weniger 3 Monat allhier im adelig Hause glücklich vollzogen worden, haben also diese zwar kurze Zeit die adelichen Eheherzen einander recht lieb gehabt, und haben wohl studiret *) Mergentheim. und practiziret den 133. Psalmen, derwegen diese schmerzliche Ehescheidung sehr wehe thut. Es liat auch der Kindervater diess Ehebett fruchtbar gemacht mit 2 adelichen Söhnlein, Caspar Otto und Hartmann Alexandern, welche Gott behüte. „Ferner sein Cliristenthumb belangent ist der Junker gottesfiirchtig gewesen, denn er sich fleissig funden zum Gehör Göttlichen Wortes und Messung des heiligen Abendmahls pp. Seinen Haushalt hat er richtig bestellet und wie einem sorgfältigen Hausvater gebührt, fleissig nachgegangen, denn er wohl bedacht den Haus-ßeymen: „Der Herr muss selber seyn der Knecht, Will er im Hause schaffen recht." „Ich an meinem Ort muss meinem lieben seeligen Junker in Wahrheit nachsagen, dass ich allezeit, so lange ich dieses Orts unwirdiger Pfarrer gewesen, einen günstigen, wohlgeneigten Junkern an ihm gehabt und in der That gespüret. Sonderlich erinnere ich mich seine Worte in Antretung meines Amts allhier, so es ein weit mühseliges Filial: „Herr Pfarrer, — sagte er — Gott bescher' Euch Glück zu Antretimg ewers newen Amptes, ich will gebeten haben, Ihr wollet bei mir in meinem Losament Euer Quartier haben und mit mir verlieb nehmen," welches beneficium und hospitium ich auch jeder Zeit mit Dank angenommen. Darumb mir auch dieser unverhoffter, erbärmlicher Todesfall desto mehr zu Herzen geht, mit welchem sich's nun also verhält: Als der liebe Junker mit andern vornehmen Adelspersonen unlängsten den 22. September der General-Musterung zu Kömhild beiwohnen wollen und ausgangs derselben vom edlen ehrenvesten H. Amtmann und Hauptmann uff einen Trunk erbeten worden, entsteht nach der Mahlzeit ein Missverstand zwischen imserm Junker und einem andern vom Adel, also, dass sie auch die Dägen auff einander ziehen, Iiis endlich unser Junker einen tödtlichen Stiel) bekommen, also dass er in einer Stund lebendig und todt gewesen, so geschehen hora 5 vespertina." — — — „Wir wollen zuletzt ein gläubiges Vaterunser beten und in solches mit einschliessen die hochbetrübte Unterlassene Frav Wittbin, dass Gott mit ihren 2 kleinen Söhnlein, auch sich iMer und unterm Mütterlichen Herzen verborgenen Leihesfrucht wolle väterlich erbarmen." Auch der Eömhildische Superintendent M. Melchior Steinbrück richtete eine Trostrede an die trauernde Wittwe, und Pastor Seil widmete ihr eine zweite Trostschrift in gebundener Sprache. Nachdem er sich über die — 126 Ungewissheit des Todes und das Hinscheiden Wolf Jobst's im seligen Glauben ergangen, fahrt er fort: „Drum hat's mit Eures Junkers Tod In dem Fall ja gar keine Noth. Was Euch dann, adlich Frau belangt Und die klein Kinderlein zur Hand Wird Gott Euch wohl verlassen nicht, Er weiss all's, was bei Euch geschieht. Er, er ist bei Euch alle Tag Klagt ihm, was Euch widrig seyn mag. Drum betet nur und befehlt es Gott So wird's nicht haben grosse Noth." Kaum hatte sich die Kunde von der tödtlichen Verwundung Wolf Jobst's in Römhild verbreitet, als auch die dortige Geistlichkeit herbeieilte, den Sterbenden durch Gottes Wort zu trösten. Herr Caspar von Bibra wich nicht von seiner Seite und betete inständig mit ihm. Der Leichnam wurde mit Klang und Gesang, mit Begleitung des Raths und der Bürger, auch Klagen vieler frommen Christen von Römhild nach Rentwertlisbausen geführt und nach löblichen adelichen Brauch in das Grabgewölbe versenket und zii seinen Vätern versammelt.*) Wolf Jobst hinterliess 2 Söhne; Caspar Otto und Härtmann Alexander. Nach seinem Tode ward am 1. Dezember ein dritter Sohn Wolf Jobst (Just) geboren. Die alte Angelröder Stammtafel endigt mit Caspar Otto und Hartmann Alexander, kennt also Wolf Jobst nicht. Von Caspar Otto sagt die Stammtafel, er sei unvermählt zu Rentwertlishauseu gestorben und von Hartmann Alexander, dass alle weiteren Nachrichten von ihm fehlen. Was Caspar Otto anbetrifft, so verheirathete er sich mit Anna Margarethe von Hanstein und zeugte mit ihr 12 Kinder, wie das Rentwerthshauser Kirchenbuch angiebt. Es ist dies ein abermaliger Beweis, wie vorsichtig man bei Benutzung der bisherigen Familiennachrichten sein muss. Von den Kindern Caspar Otto's wissen wir aber nicht mehr, als in der Stammtafel II. 3. angeführt worden ist und schliessen diesen Abschnitt mit der Bemerkung, dass Rosina Barbara von Witzleben die letzte Besitzerin von Rentwertlishauseu war und mit ihr die Berkaer Linie erlosch. *) Aus der Leichenpredigt von Georg Seil. — 127 — Nach ihrem am 9. November 1744 erfolgten Tode fiel Kentwerthshausen an Hildburgbausen he im und ging später an Meiningen über. Fünf Witzlebensche Grabdenkmäler zieren das Innere der Kirche von Kentwerthshausen und sind noch • wohlerhalten. Das Kirchenbuch daselbst wurde im dreissigj ährigen Kriege von,Croaten vernichtet und beginnt erst wieder mit dem Friedensjahre 1648. Ebensowenig wie man das Erlöschen der alten Wolmirstedter Linie zu einer Zeit vermuthen konnte, in welcher die letzte Generation mit acht männlichen von Witzleben abschlöss, ebensowenig war bei den 10 Söhnen Caspar Otto's das Aussterben der Berkaer (Rentwerthshauser) Linie zu erwarten, und wie liier Kosina Barbara der letzte Sprosse war, so schloss wahrscheinlich auch die alte Wolmirstedter Linie mit einer Jungfrau Sibylla Dorothea, so wie die Liebensteiner Linie 1867 mit Adolphine von Marschall geb. von Witzleben endete. Die alte Burg der Berkaer Witzleben liegt '/< Stunde von der Stadt entfernt auf einem von der Ilm umflossenen, jetzt durch Parkanlagen verschönten Hügel und ist noch durch den vorhandenen Burggraben und durch die Grundmauern des Hauptgebäudes und Thurmes- erkennbar. Die Annahme, dass die Burg im Bruderkriege oder ein Jahrhundert später im Bauernkriege zerstört sein sollte, muss als irrthümlich bezeichnet werden. Sie mag, wie sich aus dem 1572 neu erbauten Wohnhaus Jobst's von Witzleben II. Till. S. 116. schliessenlässt, schonim 16. Jahrhundert baufällig gewesen sein, wurde aber doch noch von ihrem letzten Besitzer Georg Albrecht bewohnt, nachdem sein Neffe Wolf Eberhard am 29. März 1605 „seine Losamenter" auf dem Schlosse dem Weimarischen Amtsverwalter eingeräumt hatte. Die Weimarische Kammer liess bald nach Besitzergreifung der Herrschaft Berka das Schloss verfallen, benutzte die Steine zu anderweitigen Bauten und wies ihrem Amtsschösser das Kloster zur Wohnung au. Das Gut bestand als Kammergut bis 1843, in welchem Jahr die Bürger, um einem bösen Prozess ein Ende zu machen, dasselbe mit Ausschluss der Waldungen für 70,000 Thlr. kauften und parzellirten. Nur wenig ist in Berka vorhanden, was an die früheren Besitzer erinnert. Die Burg liegt in Trümmern, die alten Klostergebäude waren im Bauernkriege zerstört, und bald nach der Besitzergreifung durch die Wei- — 128 — mansche Kammer brannten am 23. Juli 1608 Schule und Kirche mit dem Erbbegräbniss ab, und nicht einmal Grabsteine erinnern an die Familie, die hier zwei Jahbrhunderte herrschte. Nur auf der Rosette eines Kreuzgewölbes im jetzigen Pfarr-Waschhause, welches früher eine Kapelle gewesen sein mag, erblickt man in einem Schildwappen die Witzlebenschen Sparren, und zwei andere kleine Witzlebensche Schildwappen sind an der äusseren Mauer nach der Strasse zu eingemauert, darunter ein Stein mit der Innschrift: Anno M.D.XIII. positus est lapis iste (dieser Stein wurde 1513 gesetzt). Wie lange werden diese Wahrzeichen noch Kunde geben, dass einst Berka dem Witzlebenschen Geschlechte angehörte? Jetzt ist Berka ein kleines Städtchen mit etwa 1700 Einwohnern, was durch seine schöne Lage und eine Schwefelquelle jährlich 6—700 Gäste an sich zieht. So sind zwei der ältesten Witzlebenschen Stammsitze, Berka und Elgersburg, Badeorte geworden. Als Magnus von Witzleben aus der Oldenburger Linie in dem Jahre 1836 Thüringen und die Witzlebenschen Stammgüter, bereiste, berührte er auch Berka, und tief ergriffen beim Anblick der Witzlebenschen Burg- Ruinen schrieb er folgende Verse, die wir zum Andenken an die Berkaer und den edlen Dichter liier wiedergeben: In den Ruinen der Witzlebenschen Burg bei Berka. Bauschest Du an mir vorüber, ferner Zeiten dunider Strom, Wehst Du, alte, fromme Vorzeit, hier durch dieses Waldes Dom? Sprichst Du von vergangnen Tagen, von der Ahnen Stolz und Ruhm, Mahnst Du an vergang'ne Grösse, an gesunk'nes Ritterthum? Hier auf Euch, Ihr grauen Steine, in der Fremde und allein, Blick ich sinnend und voll Schwermuth in das stille. Thal hinein. Dunkle Tannenwälder kränzen der Gebirge fernen Rand, Und die Ilm durchzieht die Thäler, wie ein breites Silberband, Und mein Ohr, das durch die Stille dieses Sommerabends lauscht, Hört den Strom, der über Kiesel tief im Felsengrunde rauscht. Hier in diesen Mauern haben meine Ahnen einst gethront, Haben diese Burg errichtet, haben dieses Scliloss bewohnt, Und es scheint im Abenddunkel mich ihr Geist hier zu umweh'n, Und auf den bemoosten Steinen scheint mir dieses Wort zu steh'n: „Sei nicht stolz auf unsre Thaten, strebe du nach eignem Ruhm! Trümmer jetzt sind unsre Burgen, und es fiel das Ritterthum. Kraft und Mutli sind mit den Zeiten hingeschwunden und entfloh'n, Du bist nicht mehr unsres Gleichen, Du bist andrer Zeiten Sohn!" Dieses sehe ich geschrieben und empfinde es beschämt, Doch nicht werde durch die Lehre meine Kraft und Muth gelähmt! Euch, Ihr ritterlichen Ahnen, deren Burg ich endlich fand, Bin ich zwar nicht gleich, doch fühl' ich Eurem Geiste mich verwandt. Gebt mir denn im Streit für's Gute treulich schützend das Geleit Und ich trete, fest und muthig, in den Kampf mit dieser Zeit. Mich erfüllet nicht mit Stolze, nein mit Demuth Euer Ruhm, Helft mir denn getreu bewahren dieser Ehre Heiligthum! II. Abschnitt. Die Fränkische Linie. G Ohristoffel von Witzleben, dessen Leben wir bereits im Tl. Thcil Seite 37 beschrieben haben, hinterließ seinen drei Söhnen Gangloff, Siegmund und.Christoff wahrscheinlich keinen Grundbesitz, dennoch aber gelangten sie zu einigem Ansehen. 1. Die Söhne Christoifels von Witzleben. 1499—1556. a. Gangloff von Witzleben war Kämmerer des Herzogs Johann des Beständigen und später Amtmann zur Wachsenburg. Seiner guten Dienste wegen wurde er schon vor dem Jahre 1511 mit Wölfis im Amte Wachsenburg belehnt, obgleich der Lelmbrief erst im Jahre 1514 ausgestellt ward. Das Gut hatte Hans von Witzleben, welcher es seiner Frau zum Leibgut versclnieben hatte und ohne Söhne verstorben war, besessen und war nach seinem Tode als offenes Lehn dem Herzoge heimgefallen. Gangloff kaufte im Jahre 1516 noch andere Ländereien in Wölfis, so dass dann sein Besitzthum aus 11 Hufen Land, einein Backhause, 5 freien Höfen, dem Schenkhause, 70 Acker Wiese, G Acker Holz und einigen Zinsen bestand und zu den mittelgrossen Gütern gerechnet werden konnte. Ferner besass er', jedoch gemeinschaftlich mit seinem Vetter Gurt von Witzleben, den Hof Kropfweihers, dicht bei Coburg gelegen, als Lehn des Stifts Saalfeld etwa seit dem Jahre 1505. — 131 — Gangloff niusste überhaupt ein guter Wirth sein, denn 1514 war er auch im Stande gewesen, dem Herzoge Johann 2000 PL zu leihen oder, wie die Urkunde sagt, ihm 100 PL wiederkäufliche Jahreszinsen abzukaufen. Vom Jahre 1512 an erhielt Gangloff vom Kurfürsten Friedrich und Herzoge Johann ein jährliches Dienstgeld von 50 PI. und wurden ihm ausserdem alle durch seinen Dienst entstehenden Ausgaben, selbst das Opfergeld (Klingelbeutelgeld) ersetzt. Als Kämmerer hatte er vielfach die Kasse seines Herrn zu führen und so finden wir in Pörstemann's neuen Mittheilungen 5. Band 4. Heft die Einkäufe verzeichnet, welche Witzleben für den Herzog von 1513—1518 gemacht hatte. Gangloff starb im Jahre 1522, nachdem er noch im Jahre vorher im Gefolge des Kurfürsten von Sachsen auf dem Reichstage zu Worms gewesen war. Nicht allein ihm, sondern auch seiner Gemahlin Dorothea scheint der Herzog Johann sehr gewogen gewesen zu sein, denn er verlieh letzterer am 3. November 1522 wegen der treuen Dienste, welche sie der Herzogin Anna, geb. Prinzessin von Anhalt, und ihrer Tochter geleistet habe, für ihre Lebenszeit ein Jahrgeld von 20 Fl. und 3 Malter Korn aus dem Amte Wachsenburg. Gangloff's Söhne sind Raphael und Christoph von Witz loben (s. : Seite 134). b. Siegmund von Witzleben. Diesen haben wir schon Seite 38 dieses Bandes kennen gelernt, als sein Vater Christoffel vom Herzog Georg von Sachsen am 30. Mai 1490 aufgefordert wurde, Siegmund von der weiteren Befehdung des Herzogs von Braunschweig abzuhalten. Der Herzog Georg von Sachsen wandte sicli aber auch direct an Siegmund von Witzleben und schrieb ihm: „Ich habe es nicht gern gehört, dass Du den Hochgeborenen Pürsten und Herrn, Herrn Erich von Braunschweig, etlicher vermeintlicher Forderungen halber mit Fehde vorgenommen, und will nicht gern, dass Du damit fortfährst, vielmehr sollst Du meine Ueberweisung (Yermittelung) dulden, die angefangene Fehde fallen lassen, oder eine Zeit lang in Ruhe und Geduld stellen. Zu Mittwoch nach unserer lieben Frauen Tage Visitationis Marne — 132 — werde ich zu Erfurt eiukommen und mich daselbst mit .der Sache beladen und sie verhören."*) Hierauf antwortete Siegmund von Witzleben: „Gnädigster Fürst und Herr, ich bitt E. F. G. gehorsamst zu wissen, dass ich dem Fürsten Erich von Braunschweig etliche Zeit gedienet habe und nachgeritten bin. Er ist mir aber etliche Pferde und andern Schaden schuldig gebliehen und habe ich weder durch die Vorbitte E. F. G., noch andere Vorbitte noch auf mein eigenes Ersuchen das mir Zustehende erhalten können, sondern es ist mir zu merklichem Schaden gewaltsam vorenthalten worden. Da ich ein armer Geselle bin, und es nicht in meinem Vermögen steht, davon abzulassen, so ist es meines Bedenkens nicht unbillig, dass ich an meine Schuld zu mahne. Bei alle dem aber will ich E. F. G. Begehren und Schrift gemäss, mich viel lieber vertragen, meine vorgenommene Fehde gegen genannten Fürsten von Braunschweig und die Seinen bis auf nächsten - St. Jacobstag in Buhe stellen und auf bemeldeten Tag nach Erfurt kommen. E. F. G. sollen dann ermächtigt sein, als mein gnädiger Herr und Landesherr zwischen mir und dem Fürsten von Braunschweig Entscheidung zu treffen nach Kecht und Billigkeit."**) Wie der Spruch des Herzogs Georg ausgefalleu ist, wissen wir nicht. ***) Die Fehde, welche die damalige Zeit kennzeichnet, dürfte vielleicht eine der letzten gewesen sein, welche ein armer Ritter gegen einen verhältnissmässig mächtigen Fürsten unternahm. Man würde jedoch sehr inen, wenn man hei der Befehdung des Herzogs von Braunschweig durch Siegmund von Witzleben an einen eigentlichen Krieg denken wollte, vielmehr bestand diese Fehde, nach Sitte der damaligen Zeit, sicherlich darin, dass Siegmund mit seinen Freunden in des Herzogs Lande einfiel und den Besitzungen desselben den möglichst grössten Schaden beibrachte. War nun Siegmund, wie wir voraussetzen können, ein kühner unternehmender Ritter, welcher einen bedeutenden Anhang hatte, so war die angekündigte Fehde um so gefährlicher, als er selbst kein Besitzthum hatte, also seine Person das Einzige war, dem man beikommen konnte. Auf diese Weise erklärt es *) Der Brief des Herzogs ist aus dem nachfolgenden Schreiben Siegmunds entnommen, zu welchem er, wie damals oft gebräuchlich, die Einleitung zur Antwort bildet. **) Nach dem Original im Dresdener Archiv: Acta die wider die Herzöge von Braunschweig und deren Unterthanen begangene Fehde betreffend, 1499, Loc. 7248. ***) Im Braunschweigischen Archive zu Wolfenbüttel waren keine Nachrichten darüber aufzufinden. sich, dass der Herzog Erich den Herzog Georg zu Sachsen um seine Ver- mittelung anging, die Fehde beizulegen. Die Nachrichten über Siegmund enden mit der Angäbe, dass er bei dem glänzenden Turnier, welches Kurfürst Joachim T. von Brandenburg und Herzog Heinrich von Mecklenburg Ende Februar 150'J zu Neu-Euppin abhielten, als Stabelherr*) fungirte. Später linden wir ihn als Schwarzburgischen Rath und Rentmeister zu Arnstadt, wo er 155G starb. Seine Gemahlin war Maria von Dachröden, die vor ihm gestorben sein rnuss; es überlebten ihn nur seine beiden lichter Catharina und Anna Maria, von denen erstere an Christph von Dürfeid, Dr. jur., Fürstlich Sächsischen Hofrath und Professor zu Jena, später Assessor des Kammergerichts zu Speier**), letztere an Valentin Voigt zu Salzburg***) vermählt war. c. Christoph von Witzlehen und seine Nachkommen. Von Christoph von Witzleben wissen wir weiter Nichts, als dass er 1514 und 1516 über Wölfis mitbelelurt wurde und 1519, wie sein Vater, Amtmann zu Weissensee war. Sein Sohn war Benedict von Witzleben, gewöhnlich nur „Dictus" genannt, welcher 1530 zum Gefolge des Kaisers Ferdinand auf dem Reichstage zu Augsburg gehörte, 1547 aber unter dem Herzoge Moritz von Sachsen mit 6. gerüsteten Pferden und 1 Tross (Riist- wagen), die das Am t Weissensee stellte, in der Schlacht bei Mühlberg focht. Er besass das Gut Dorfgriefstedt im Amte Sachsenburg (wohl zu unterscheiden von der Kommende Griefstedt) und starb 1569 mit Hinterlassung einer Wittwe Anna, eines Sohnes und dreier Töchter. Von den *) Der Stabelherr (mit einem Stahe versehen) hatte hei den Turnieren auf Ordnung und strenge Befolgung der Turnier-Gesetze zu sehen. **) S. eine Urkunde von 1564 im Archiv zu Sondershausen, und Dreyliaupt, Saalkr. II. Beil. B. p. 38. Nach letzterem- wäre sie des Professors dritte Gemahlin gewesen, dem aber die angeführte Urkunde widerspricht. ***) Salver, Proben des hohen teutsclien' Keichsadels p. 562, Hattstein I. p. 1751. 134 — letzteren war eine im Jahre 1580 an Wolf Schieferdecker*) zu Dorfgriefstedt vermählt. Der Sohn, Hans von Witzlehen, war zu West-Greussen angesessen (1584) und starb 1595 mit Hinterlassung einer. Wittwe. 2. Die Söhne Gniigloffs von Witzleben, Knphncl und Christoph. 1544—1552. Raphael von Witzleben. Raphael und sein Bruder Christoph hatten ihren Vater verloren, als sie noch unmündige Knaben waren. Die Heimburgen (Schulzen) zu Wölfis benutzten die Zeit der Unmündigkeit der Jungherren, sich Felder der Herrschaft anzueignen, weshalb die Brüder 1547 Klage bei den Herzögen Johann Friedlich d. M. und Johann Wilhelm von Sachsen führten und Ro- gulirung der Aecker erbaten. Diese Streitigkeiten und vielleicht auch andere Gründe mochten die Veranlassung sein, dass beide Brüder um 1567 Wölfis an Wolf von Lichtenberg verkauften.**) Für Raphael war diese Lossagung vom väterlichen Erbe weniger nachtheilig, als für seinen Bruder Christoph, denn Raphael war Amtmann zu Ilmenau und hatte also eine gesicherte Stellung. o o Wir haben von Raphael nur noch eine Nachricht aus dem Jahre 1565. Am 23. Februar dieses Jahres schrieb er nämlich an den Herzog Johann Friedrich d. M, von Sachsen. „Asmus vom Stein zum Liebenstein hat meine Muhme Sibilla, Hans von Harras Tochter, zu Schanden gemacht und sich damit nicht begnügt, sondern auch seinen Sohn Georg gegen mich so weit angereizt, dass dieser gesagt, er wolle mir den Leib entzwei schlagen und eine Kugel durch mich schiessen. Obwohl ich mich nun seiner Person allein nicht fürchte, so ist er mir doch alletage zu stark geritten. Es ist mir auch wegen meines Weibes und eilf lebender Kinderlein ungelegen, so ich ihm, oder er mir einen Schaden zufügen oder Einer *) Adliclies Geschlecht im Amte Sachsenburg. **) Gleichenst. Tab. d. v. Lichtenberg in Rud. Gotha Diplom. — 135 — den Andern unter die „genl" scliiessen sollte. Ew. Fürstl. Gnaden bitte ich deshalb unterthänigst, Georg Ernsten vom Stein zu bedeuten, dass er sich gegen mich und die Meinen an Gleich und Recht genügen lasse. Hat er mich alsdann zu besprechen, will ich ihm zu Gleich und Recht vor E. F. G. stillestehn." Raphael vermählte sich um das Jahr 1540 mit Catharina von Dach- röden, der am 4. August 1525 gebornen Tochter von Wittich von Dach- röden auf West-Greussen und Catliariua von Brühl aus Gangloff-Sümmern, *) aus welcher Ehe, wie er seihst sagt, 1565 eilf Kinder lebten. b. Christoph von Witzlehen. Christoph war ein unruhiger aber tapferer Geselle. Im Jahre 1547 war er dem Kurfürsten Johann Friedlich mit 5 Pferden gefolgt und hatte sich als tapferer Kriegsmann erwiesen, aber auch schweren Verlust erlitten. Deshalb schrieb er am 27. August 1547 an den Kurfürsten Johann Friedlich und den Herzog Johann Wilhelm von Sachsen: dass er dem Kurfürsten in diesem Jahre mit 5 Pferden gedient und keine Besoldung empfangen und bisher auch nicht begehrt habe. Er sei aber durch das unvorhergesehene Ende des Krieges (Schlacht von Mühlberg) in grossen Schaden und Schuld gerathen und an dem Tage, als er aus der Besatzung von Gotha nach Haus geritten, sei ihm ein Gaul „uffstützig" geworden und bald darauf gestorben, was ihm als einen armen jungen Gesellen sehr schädlich sei. Er bittet nun nicht um Ersatz, sondern um die bereits erwähnte Regelung der gutsherrlichen Felder in Wölfis mit den Heimburgen und verspricht dagegen, dein Kurfürsten mit einem gerüsteten Pferde und auch sonst mit Leih, Ehr und Gut alle Zeit willig zu dienen. Die Angelegenheit muss aber nicht nach Wunsch ausgefallen sein, denn Christoph sah sich genöthigt, seine Güter auf etliche Jahre „auszu- thun" und bat nun am 25. Januar 1550 den Herzog Johann Friedrich den Mittlern, ihm mit etlichen Pferden dienen zu dürfen oder zu erlauben, dass er sich bei einem andern Fürsten Unterhalt suche. Das Letztere muss ihm gestattet worden sein, denn wir sehen ihn 1552 als niedersächsischen Kreisoffizier unter dem Grafen Vollrath von Mansfeld. *) König Ad. Hist. I. 170 u. 182. — 136 — Wir erkennnen aus diesem Fall, wie wir auch später bei Georg Philipp (aus der alten Wolmirstädter Linie) sehen werden, dass im 16. Jahrhundert Einzelne aus dem Witzleben'schen Geschlechte gleich vielen andern ihrer Standesgenossen sich als Söldner ihren Unterhalt zu erwerben suchten. Wie lange Christoph im Dienst des Grafen von Mansfeld blieb, wissen wir nicht. Wir finden ihn im Jahre 1553 wieder und zwar in guter Gesellschaft, als er mit gewaltthätiger Haud den Kaufmann Johann Schlutter aus Chemnitz anfiel, und ihn seiner Kaufmannsgüter, seines Wagens und seiner Pferde auf der Strasse nacli Erfurt, unweit des Ortes Heubach, beraubte". Das betreffende Actenstiick ist im Weimarischen Archive leider nicht mehr vorhanden, und aus dem Dresdener Archiv erfahren wir nur, dass der Kurfürst August sich seines Unterthans annahm und die Sache untersuchen liess. Christoph bat dagegen am 11. November 1554 um Verschiebung des Termins, worauf endlich der Kurfürst seine Vettern, die - Herzöge von Sachsen, Ende 1558 ersuchte, dem Kaufmann zum Ersatz seines Schadens zu verhelfen. Von dem Kurfürsten Moritz hatte Christoph 622 Fl. geborgt, war aber in der Rückzahlung der Schuld so säumig, dass der Nachfolger Moritz,V, der Kurfürst August, am 4. Februar 1556 den Befehl an den Amtsverweser zu Wachsenburg und Ichtershausen erliess, Christoph in Haft zu bringen. Die Angelegenheit wurde jedoch vorläufig dadurch erledigt, dass sein Schwager in Erfurt, wahrscheinlich ein Herr von Germar, sich mit 500 Fl. für ihn verbürgte, auf welche Nachricht Kurfürst August am 5. März 1556 wenig liebevoll schrieb: „Es wäre mir lieber gewesen, ihr hättet ihn handfest gemacht." Noth und Sorge, vielleicht auch das wüste Leben mochte schädlich auf Christophs Gesundheit eingewirkt haben, wie wir aus einem Schreiben, seiner Frau, Katharina geb. von Germar, vom 11. Februar 1559 an den Herzog Johann Friedrich d. Mittlern erkennen. Frau Katharina schrieb: „Mein lieber Hauswirth Christoflei von Witzleben ist leider — Gott dem Allmächtigen sei es geklagt — ein armer, lahmer, kranker Mensch geworden, deshalb bitte ich demüthiglich, E. F. G. wollen meinen armen kleinen unerzogenen Kindern, deren Anzahl durch des Allmächtigen Gnade ziemlich gross ist, Asmus von Stein und Veit von Wangenheim zu Vormündern gnädigst verordnen, bis Gott meinem Hauswirth seine Gnade wieder verliehen hat. Gott dem Allmächtigen sei es geklagt, dass etliche Personen meinen armen kranken Hauswirth um die Strümpfe, so noch vorhanden sind, bringen möchten. Es ist auch mein Hauswirth neulich von etlichen Personen durch Richter und Landsknecht und Andere, als ob er ein Mörder und anderer Uebelthäter wäre, arg geplagt worden." Die letzten Nachrichten über Christoph sind vom Jahre 1581 (s. IT. Till. S. 141); er überlebte daher seine Frau, welche bereits vor 15G8 verstorben war, um viele Jahre. Unter seinen nachgelassenen Kindern haben wir nur von Jobst Heinrich und Salomon Nachrichten, welche wir am Schlüsse des Abschnittes mittheilen werden. 3. Die Nachkommen llaphael's von Witzlehen, . Ehe. Anna Cordula hoir. 1617 Caspar Siegmund Rapp von Meder. Margarethe, Hofjuugfrau der Herzogin Margarethe von Coburg, n. 26. Febr. 1602, f 18. Sept. 1619. 3. Ehe. Johann Casimir auf Rothenhof, Landschafts director n. 1605, + um 1681. 1 Sohn. 1. Ehe. Catharina, Gem. Wolff Conrad von Dachenhausen. Christoph Heinr. zu Freudenthal, Würtemberg. Rath, 1615. ux. N. N. aus Ballingen. Hans Albrecht zu Freudontlial, Hochstedt u. zuletzt auf Neu-Bromberg, das er 1659 verkauft. Würtemberg. Forstmeister, ux. Anna Barbara von Bibra, n. 1587. f 10. Dec. 1618. Veronica Sibylla, lebt noch 1G64. Gem. Friedrich Moser von Filseck, Kurpfälz. Geh. Rath u. Generallieutenant, der sich im 30jälirigen Kriege hervorthat. Salamon Jobst Heinrich, erschlägt 1580 Vicomte d'Ipigny (Heppignies) (Burggraf von Uppein), Herr Rudolph, Edlen zu Beauraing, Neuville etc., Oberster in kaiserlichen u. von der Planitz. kursächsisehen Diensten, säclis. Oberster-Kriegsrath, f 1605. lieir. 1) Anne de Vaux, 2) 1594 Margarethe Tserclaes de Tilly, chanoinesse d'Andenne, 2. Ehe. Margarethe, Gem. Bernhard Schafifalitzki von Muckendall, Württemberg. General-Major 1639. 1) Ernestine, Gem. Gottfried, Freiherr von Loyers, kaiserl. Oberst, lebt 1669 als Wittwer zu Namur. 1) Julius, Vicomte d'Heppignies, Herr zu Charmoy, Gilet, Neuville, Beauraing etc. Kurkölnischer Kämmerer n. kaiserl. Oberst, •J- 6. Nov. 1632 in der Schlacht hei Lützen. 1) Anna, Gem. Ernst, Baron von Groesbeeck, 1606. Beide leben noch 1636. Hans, zu West-Greussen 1587. + 1595, hinterlässt eine Wittwe. Drei Töchter, von denen eine 1580 an Wolf Schieferdecker verm. war. Die alte Wolmirstedter Linie derer von Witz leben. II. Tlieil. 5. Stammtafel. Friedrich von Witzleben, Iiitter, zu Wolmirstedt u. Scliönewerda, Amtmaun zu Salza tu Thamsbrück, Stifter bei* alten Wolmirftcbtcr ßtitic. 1487—1540. ux. Jacobe von Balgeth aus Brabant. Georg Friedrich auf Wolmirstedt, Taucliart u. Schönewerda. 1537—1557. ux. Ottilia von Karpen aus Witzleben. Jacobus f unverm. Ursula, Gem. Julius Pflug zu Groitzsch. Adam t jung- Christoph t jung. Hans Friedrich auf Wolmirstedt -1- 1581, heir. 1558 Helene von Eberstein aus Gehofen, t im Mai 1601. Georg auf Wolmirstedt f 1569. ux. Anna von Bendeleben aus Bendeleben. Eitel Fritz auf Scliönewerda, f 1586. ux. Elisabeth von Schönstedt aus Bensingerode. Dietrich auf Taucliart t 11. Nov. 1571. ux. Maria von Bendeleben aus Bendeleben. Marie Jacobe t 1604, heir. um 1550 Hans von Dieskau auf Lochow, Glössin u. Bendorf, General-Feldzeugmeistor, n. 1513, f 24. Jan. 1563. Ottilia T nach 1601. Gem. Rudolph von Rauchhaupt auf Hohenthurm, + 16. Dec. 1578. Maria, Gem. Carl von Weissbach auf Weissbaoh. Hans Friedrich, wird 4. Juni 1591 .meuchlings erschossen. Georg Philipp zu Reinsdorf f 6. Sept. 1626, hoir. 1593 Maria von Hitzacker. sd&t. Philipp Christoph t im Kriege in den Niederlanden um 1626. Georg Dietrich t 1634 bei Augsburg. Georg Friedrich auf Wolmirstedt u. Sehöneworda + 1618. heir. 1596 Magdalena v. Hessler, n. 25. Nov. 1570, f 14. Aug. 1637. Maria Elisabeth, t 22. Oct. 1630, Gem. heir. 29. Mai 1597 von Punck, Hans Heinrich von Hessler 1627. auf Burg- u. Kloster Hessler, n. 23. Aug. 1568, + 12. Febr. 1634. I Sibylla Dorothea lebte 1638 zu Rossleben. Georg Rudolph t jung. Wolf Dietrich auf Wolmirstedt, ii. c. 1599. + 1649. Georg Friedrich auf Wolmirstedt, Rittmeister, n. 8. Januar 1601. i 1651 als Ceijter bicfci" ßiutc. Conrad Heinrich auf Wolmirstedt, n. c. 1602. t 1637. Wolf Friedrich auf Wolmirstedt, Cornet. n. c. 1603. f 6. Nov. 1632 in der Schlacht bei Lützen. Anna Magdalena f nach 1652, heir. 1617 Franz von Trotha, auf Würdenburg u. Teutschenthal, f 163S. Elisabeth Maria heir. 1622 Wolfgang Heinrich Bose auf Benkendorf u. Dölitz am Berge, Rittmeister. * Situations-Plan von die« Schlosse Wendelstein. cl, Burggraben. b, Vergraben,- c, Feh einschnitt. d, ßuerfurter Thor. e, Jßebratr Thor. T IfaujitcinJcdirt mit dem Rondel. g! gl gl. T/uirme,. h, Trqipjadharrro. i, Reitbahn,, lt. Kajielle . o, F> 9 r, s. t, ,Muthmasliche Stelle da- allen, Burg. Das rechte Schloß, Jetzt IVohnhcrus und B eis aal. mit Trgijieiitliarm. Bas obere Sch.loß. Da,r neuere Schloß mit Jrqtfiai/iaiw. Brunnen oder Cistanen,. Wasscrtharni. Kasematten,. Ruine. PcicMcr-Hobnung und Jiirtktchaftrgebäude . Kö'mcjl .KoHiith. Louis Veit ( Eunj-Str. G.B erlin. Mit© Abtheilungj ^riutbttttg 6 er .Äfollerfdmfe witb ^erfüll 6cö ^Ju'iibi'l'flniK.. Heinrich von Witzleben, seine Geschwister. einrieb von*Witzleben, des Doctors und Ritters Dietrich vonlffitz- leben und Aima's von Ende aus Rochsburg Sohn (s. Tb. IT. S. 80 u. 86), am 1. Novbr. 1509 auf dem Wendelstein geboren, erhielt in dem elterlichen Hause eine vorzügliche Erziehung, welche ihn frühzeitig für das Leben reifte. Als sechszehnjähriger Jüngling war er, als die stürmischen Wogen des Bauernkrieges bis an die Burgmauern des Wendelsteins schlugen, trotz seiner Jugend eine wahre Stütze seines kriegserfahrenen Vaters gewesen. Später unternahm er, wie es zur Vollendung der Erziehung eines jungen und reichen Edelmannes damaliger Zeit erforderlich war, grössere Reisen, war drei Mal in Italien*), besuchte mehrere Hochschulen und erwarb sich daselbst die vom Adel so hoch geachtete und auch von seinem Vater innegehabte Würde eines Doctors beider Rechte. 1509—1661. I. Abschnitt. und die Gründung der Klosterschule Eossleben. 1509 -1561. *) wie auf dem Gedenksteine im Sclilosshofe zu Beichlingen zu lesen ist. II. 12 Heinrich war 22 Jahre alt, als sein Vater starb, und gelangte demnach schon früh zur Selbstständigkeit. Von ritterlichem Sinn durchglüht, leicht erregbar, tapfer und fromm, besass er einen kräftigen Körper, grosse Weltkenntniss und erhielt sich bei all' seinen mannigfachen körperlichen und geistigen Vorzügen ein liebenswürdiges und anspruchsloses Wesen. Hierdurch wusste er auch seine jüngeren Geschwister an sich zu fesseln, welche so grosses Vertrauen zu ihm hatten, dass sie ihm ohne Hinzuziehung fremden Beistandes die Schlichtung aller Irrungen bei Erbschaften überliessen. Heinrich hatte fünf Geschwister: Friedrich, Catliarina, Margarethe, Barbara und Anna. Friedrich, 1511 oder 1512 geboren und 1543 unvermählt gestorben, wurde gleichzeitig mit Heinrich 1532, nach dem Tode des Vaters, mit dessen Gütern belehnt, und zwar am 25. Juli vom Abt Peter zu Pforte mit dem Hofe (Isfort und am 2. August vom Herzoge Georg zu Sachsen mit Wendelstein, Eossleben und den bekannten Pertinenzstücken, wie Alles „der hochgelartte Rath her Ditterich vonn witzleuben, Ritter vnd doctor, Ir vater seliger, herbracht vnd auf sie geerbet." Catliarina, die älteste der Schwestern, 1514 geboren, vermählte sich, noch nicht 18 Jahre alt, mit Eckart Gans zu Bennstedt. Von ihren Brüdern ward ihr eine Ausstattung, wie sie sich für eine adeliche Jungfrau geziemte, und an dem Tage nach dem ehelichen Beilager eine Mitgift von GOO Fl. ausgesetzt. Was die Ausstattung an Garderobe betraf, so mag sie nicht zu reich gewesen sein, denn Catliarina klagte in ihren alten Tagen, dass sie nur alte Kleider ihrer Mutter bekommen habe, womit wohl auch heut zu Tage kein Fräulein vom Wendelstein zufrieden gestellt sein möchte. Nach wenigen Jahren starb Eckart Gans, aber nicht lange trug Catliarina den Wittwonschleier: sie reichte 1543 von Neuem ihre Hand Herrn Fritz von Brandenstein, einem Sohn Ewald's von Brandenstein zu Ranis, ward 1551 zum zweiten Male Wittwe und lebte als solche noch 15G4. Als am 16- Mai 1543 Catliarina, ihre noch lebenden Geschwister und die Mutter in Leipzig zusammenkamen, um die Hinterlassenschaft ihres Bruders resp. Sohnes Friedrich zu theilen, nahm die Mutter vorläufig das Silbergeschirr, die güldenen Ketten, die Kleinodien und Kleider Friedrich's für sich, bestimmte aber, dass nach ihrem Tode dieses, so wie die von ihr Unterlassene Baarschaft auf ihre Töchter vererben sollte, sofern sie — 171 — davon nicht ihrem Sohne Heinrich bei Lebzeiten schenken oder es ihm in ihrem letzten V/illen vermachen würde. Bei der Vorliebe, welche die Mutter für Heinrich hatte, war so die Erbschaft für die Töchter etwas unsicher. Deshalb fand sich Heinrich, dem die Lelmsantheile Friedrich's, die Pferde u. s. w. zugefallen waren, mit seinen Schwestern dahin ab, dass er an Catharina sofort 500 Fl. zahlte und den beiden unverheiratheten Schwestern, Barbara und Anna versprach, sie, sofern sie sich nicht verehelichen würden, mit nothdürftigem Unterhalt zu versehen, jeder aber, wenn sie sich verheirathen sollten, eine Mitgift von 2500 Fl. zu geben, und zwar die Hälfte am Tage nach vollzogenem Beilager, die andere Hälfte das Jahr darauf. Margarethe, welche mit Melchior von Morungen vermählt gewesen, war vor 1543 kinderlos gestorben. Barbara und Anna trugen aber kein Verlangen, ledig zu bleiben, denn die Aussicht, vielleicht gleich den Tanten Barbara und Verona von Witzleben ihr Leben in dem Jungfrauen-Kloster zu Eossleben zuzubringen, war zu wenig verlockend, und als die Freier kamen, entschlossen sie sich daher schnell, ihnen Herz und Hand zu gewähren. Barbara wurde von Balthasar von Geusau und Anna, welche als Kind 1528 Hei Anton von Werthern, „dem Philosophen"; Gevatter gestanden hatte, von Albrecht von Hacke zu Gutenberg heimgeführt. Nach dem Tode seines Schwagers Eckart Gans übernahm Heinrich von Witzleben die Vormundschaft über die Unterlassenen unmündigen Gänse, Dietrich, Peter und Eckart, welche ihm dafür mit der grössten Dankbarkeit lohnten. Aber nicht nur in seiner Familie genoss Heinrich grosses Vertrauen, sondern auch die benachbarte Werthern'sche Familie bezeugte ihm ein solches, indem sie ihn zum Vormund des unmündigen Wolfgang von Werthern auf Beichlingen, des „ Orator Germaniae", und dessen Schwestern auserkor. Heimich wählte zum Informator seines Mündels den später als Kector der Fürstenschule zu Meissen so berühmt gewordenen Gelehrten, Georg Fabricius, mit welchem er, wie wir sehen werden, auch später in Verbindung blieb. Die Verwaltung seiner eigenen und der grossen Werthern'schen Besitzungen, sowie die Vormundschaft über die unmündigen Gänse zu Bennstedt nahmen Heinrich's Tlnitigkeit in vollem Masse in Anspruch, als der Ausbruch des schmalkaldenschen Krieges ihn diesen friedlichen Beschäf- 12* tigimgen entriss. Mit vier schuldigen Dienstpferden stiess er zum Heere seines Landesherrn, des Herzogs Moritz zu Sachsen, als dieser, um auf Befehl des Kaisers die ßeichsacht gegen den Kurfürsten Johann Friedrich zu vollstrecken, sich 1546 in den Besitz der kursächsischen Länder setzte. Der Kurfürst, welcher zur Zeit im südlichen Deutschland an der Spitze des schmalkaldenschen Heeres den Kaiserlichen gegenüber stand, eilte auf diese Nachricht im November von Augsburg mit 10,000 Mann nach seinen bedrohten Landen, vertrieb seinen Vetter Moritz daraus und setzte sich ausserdem in Besitz des grössten Theiles der diesem gehörenden Landschaften. Am 26. December 1546 eroberte er Heldrungen, später auch Sangerhausen und Weissenfeis, und erliess an die Befehlshaber der festen Schlösser einen offenen Brief, worin er sein kurfürstliches Wort verpfändete, dass Allen, die sich ihm ergeben würden, Sicherung und Schutz ihrer Leiber, Weiber, Kinder und aller ihrer Güter zu Theil werden sollte. Heinrich von Witzleben' hatte, als er in voller Kriegsrüstung den Wendelstein verliess, das Kommando auf demselben Jason Witzleben, seinem Bastardbruder*), anvertraut, und dieser übergab, dem offenen Briefe *) Heinrichs Vater, der Bitter und Doctor Dietrich von Witzlehen, der erst spät heirathete, hatte aus der Zeit seines „Peregriniren's" her zwei Bastardkinder: Jason Witzlehen und eine Tochter. Seit 1532 war Jason Probst des Klosters Rosslehen („Meine Vettern — Heinrich und Friedrich — haben auch ihren Bastard-Bruder zum Probst ins Kloster gesetzt, der bei 6 oder 7 Jahren das Kloster im Regiment gehabt," schreibt am 3. Februar 1539 der Ritter Friedrich von Witzleben zu Wolmirstedt) und ais solcher verwaltete er nicht nur die Einkünfte des Klosters, sondern stand auch in Abwesenheit seines Junkers Heinrich von Witzleben der ganzen Herrschaft Wendelstein vor. Um der getreuen fleissigen Dienste willen, die er ihm vielfältig bewiesen, gab ihm Heinrich im Jahre 1552 einen im Dorfe Rossleben gelegenen freien Edelmannshof mit 10 „Hintersetler-Höfen," etwa 4 Hufen zehntfreien Landes, 32 Ackern Wiesen, 30 Ackern Weinbergen, dem Ziegelofen zu „Mechtilroda", SO Ackern Holz, einer Fischerei und bedeutenden Getreidezinsen, zu rechtem Männlehn, wofür Jason Heinrich und dessen Erben, so of: sie es fordern würden, mit einem reisigen Knecht oder Pferde zu dienen schuldig sein sollten. In dem von Heinrich von Witzlehen am Mittwoch nach vocem jucunditatis 1552 für den „Erbaren vesthen Jason Witzleben, die Zeidt vorwaltern zu Rossleben" darüber ausgestellten Lehnbriefe (Orig. in einem Actenheft des Archivs zu Rosslehen), zu dem auch Heinrichs Vetter Georg Friedrich von Witzlehen zu Wolmirstedt als Mitbelehnter seine Zustimmung gab, wurde die Bestimmung aufgenommen, dass, im Fall Jason ohne Söhne versterben sollte und etwa eine Tochter, Schwester oder Schwester-Kinder hinterlassen würde, diesen aus den dann heimfallenden Lelmgütern 2000 FL auf ein Mal gezahlt oder dieselben im Besitz der Güter gelassen werden sollten. Jason wohnte nun auf seinem Lehnliofe, dem sogenannten grossen Hofe, mit seiner Glauben schenkend, die feste Burg den Kurfürstlichen. Dem gegebenen Worte zuwider liess jedoch der kurfürstliche Sekretär Anton Destel sämmt- liche Behältnisse und Kasten auf dem Wendelstein öffnen und eignete sich daraus alles Werthvolle an. Bei dieser Plünderung büssten nicht allein Heinrich von Witzleben, sondern auch die von Werthern auf Beichlingen, welche in den unruhigen Zeiten ihre Kostbarkeiten bei ihrem Vormunde und Verwandten auf dem festen Wendelsteine geborgen glaubten, ihr Silberzeug" im Werthe von mehr als 1500 Fl. ein. Hierzu kam noch der Schaden, welchen Heinrich durch Wegnahme seiner Pferde und Rüstungen und in Folge der fünfmonatlichen Einquartirung kurfürstlicher Reiter und Knechte zu tragen hatte. Wir wollen den sonst so umsichtigen und Heinrich treu ergebenen Jason nicht verdammen, dass er dem kurfürstlichen Briefe Glauben schenkte und die Thore des Wendelsteins den feindlichen Völkern öffnete, da wir nicht beurtheilen können, ob Jason Aussicht hatte, die Feste durch tapfere Gegenwehr seinem Herrn erhalten zu können, was freilich das Ehrenhaftere und Wünschenswerthere gewesen wäre. Hatte übrigens das treulose Verfahren Pestelis die kurfürstliche Sanction erhalten, so liess die Nemesis nicht lange auf sich warten, denn bereits am 24. April 1547 wurde Johann Friedrich bei Mühlberg geschlagen und musste dem Kaiser Carl V. in die Gefangenschaft folgen. In Betreff des Werthernschen Silbers hatte zwar Pestel und ausser- Gattin Elisabeth, überlebte seinen Junker Heinrich von Witzleben, wurde der Vormund dessen einzigen Sohnes Wolf Dietrich und starb am 31. Mai 1562 ohne Kinder. Von ihm sagt Beiz, der Leichenredner Heinrichs von Witzleben: „Anno 1562, den 31. Mai, um 12 Uhr im Mittage, ist der Edle und Ehrenveste Jason von Witzleben zu Eossleben, Vormunde des jungen von Witzleben, Kirchen, Schulen und armen Leuten ein sehr nutzer, auch bei Graffen und Herren wohl gehaltener Mann, in beständigem Glauben und Anruft'unge, in Christo scligliclien entschlafen. Hat bis an den letzten Athem den tewren Spruch, Rom. 14, 8: Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn, darum wir leben oder wir sterben, so sind wir des Herrn— im Munde geführt. Weichs ich, der ich sein Ende besessen und neben dem erbarn und fürnehmen Hans Fürkauff, Richter zu Buttendorf, die Augen zugedrückt, wie von uns beiden dem seligen und tlieuren Mann Heinrichen von Witzleben auch geschehen, mit Wahrheit für Gott und der Welt bezeugen." — Nach mancherlei Auseinandersetzungen mit Jason's Wittwe, die mit 1000 Fl. be- leibzüchtet war, lind den Töchtern resp. Schwiegersöhnen der Schwester Jason's fiel der grosse Hof wieder an den Besitzer des Wendelsteins und diente Heinrichs Enkel, dem unglücklichen Philipp Heinrich von Witzleben, zum Asyl. Jetzt ist in ihm die Dorfpfarre. — 174 — dem Georg von der Planitz die Zusage gegeben, dass dies vom Kurfürsten ersetzt werden würde, auch waren von Heinrich bald nach seiner Riick- kehr auf den Stein Schritte gethan, um von Pestel, welcher in Helmstedt wohnte, die Rückgabe des eigenen so wie seines Mündels Silbers zu erzielen. Als aber ein Jahr erfolglos vergangen war, schrieb Heinrich im Juni 1548 direct an den gefangenen Kurfürsten. Nachdem er den ganzen Vorfall erzählt, fährt er in dem Briefe fort:*) „So kann ich mit nichten glauben, dass E. F. G. mir allein mein Haus zu plündern sollten befohlen haben, denn ich ja bei mir nicht denken konnte, womit ich solches um E. F. G. mein lieben lang sollte verdient haben. Deshalb ist an E. F. G. meine unterthäuige Bitte, E. F. G. wollten das gnädige Einsehen haben, dass mir von meinem oben gemeldeten Beschädigen (Pestel) genügsamer Abtrag zum förderlichsten geschähe, oder, da ich mich meiner unverschuldet erlittenen Schäden halber an seinem Leibe und Gute zu rächen oder zu erholen wiisste, dass E. F. G. und Derselben Söhne, meine gnädigen Herren, dessen kein ungnädiges Missfallen tragen, sondern dieses meines untertliänigen Ansuchens gnädiglick eingedenk sein wollten. Im Fall aber, dass der gemeldete Pestel von E. F. G. mir Schaden zu thun Befehl gehabt, so ist an E. F. G. meine unterthänige Bitte, E. F. G. wollten in Ansehung meiner Unschuld gnädiglich verschaffen lassen, dass mir um gemeldete meine Schäden billige Vergleichung geschähen möge." Zu letzterem Ende schlägt er vor, dass der Kurfürst und dessen Söhne eine Schuld von 1000 Fl., die Heinrichs Grossvater, Friedrich von Witzleben, 1484 vom Rathe zu Gotha geborgt hatte und die jährlich mit 55 Fl. zu verzinsen waren, nebst 100 Fl. aufgelaufener Zinsen übernehmen sollten. So gering dies auch gegen seinen und der von Werthern Schaden wäre, so wolle er doch damit zufrieden sein. — Nach dem schmalkaldenschen Kriege finden wir Heinrich von Witz- leben mit den Werthern'schen Angelegenheiten beschäftigt in Beichlingen. Hierhin hatte er sich in der Osterwoche 1549 Ludwig Funk bestellt, welcher bereits seinem Vater 6 Jahre und ihm selbst gegen 30 Jahre, namentlich bei Ausübung der Werthern'schen Vormundschaft, gedient hatte, jetzt aber, nach Entlassung aus Witzlebens Diensten, eine Forderung an diesen im Betrage von 1030 Thlr. 15 Gr. 10 Pf. geltend machte. Ludwig Funk mochte sicli bei der Verhandlung über diese Forderung ungebührlich *) Wir geben die Stelle mit jetziger Orthographie, sonst wörtlich. benommen haben, Witzleben, dadurch gereizt, „haute" ihn, nahm ihm sein Schwert und Ross ab und liess ihn durch 10 reisige Knechte ins Ge- fängniss nach dem Stein bringen. Für den Fall, dass Jemand von Funk's Freundschaft sich beim Kurfürsten beklagen würde, drohte Witzleben, nach dem Henker schicken zu wollen und ihn an einen Baum henken zu lassen. Der Bote, welcher an Heinrich von Witzleben den Befehl des Oberhauptmanns in Thüringen, Funk freizulassen, überbrachte, wurde ebenfalls ins Gefängniss gesteckt. Nach dreiwöchentlicher harter Haft gelang es Funk, mit Hülfe einiger seiner Freunde, zu entkommen, indem „sunder Zweifel aus sunderlicher Schickung Gottes und zu Anzeigung seiner Unschuld''- das Gebäude, darin er gesessen, und welches nicht lange vorher auf hartem starkem Felsen neu gebaut worden war, „wunderlicher Weise zerrissen, von einander geborsten und eingefallen." Funk's Freunde sollen das Gebäude unterminirt und dadurch den Gefangenen befreit haben. ?? Heinrich von Witzleben war über die Flucht so aufgebracht, dass er alle möglichen Mittel anwandte, des Flüchtlings wieder -habhaft zu werden und da er selbst vor kurfürstlichen Rathen „schauerliche und beschwerliche Worte" gegen Funk hören liess, so glaubte sich dieser nicht mehr in Sachsen sicher, floh nach Erfurt und verklagte Witzloben wegen Landfriedensbrucks beim Reichs-Kammergericht zu Speyer. In Folge dieser Klage erschien am 4. August 1550 der Notar Schenkinbach mit zwei Zeugen, den ehrsamen und vorsichtigen Christoph Pecher und Heinrich Fassberger, Bürgern zu Querfurt, vor dem innersten Sehlossthore des Wendelsteins, um Heinrich von Witzleben ein kaiserliches Mandat d. d. Speyer, den 14. Juni 1550, zu insinuiren. In dem Mandate war- gesagt, dass Heinrich von Witzleben trotz des gebotenen Landfriedens Ludwig Funk seines Schwertes und Rosses berauht und ihn widerrechtlich längere Zeit in Haft gehalten habe, dass er aber bei Vermeidung schwerer Fön von weiterer gewaltsamer Handlung wider Funk, die Seinigen und deren Habe abstehen und sein Recht bei dem zuständigen Gerichte suchen möge. Der Notar wollte Heinrich eine Copie des Mandats einhändigen, dieser erbat sich jedoch das Original zur Einsicht und verweigerte, als er das Schriftstück in Händen hatte, die Herausgahe desselben. Trotz aller Bitten und trotz eines dreimaligen in aller Form ausgesprochenen Protestes musste der Notar unverrichteter Sache vom inneren Thorc des Wendelsteins abziehen, wie uns die von Schenkinbach angefertigte und in Wetzlar aufbewahrte Urkunde berichtet. Hiermit war aber die Sache nicht beendet. Funk erhob Klage beim Ober-Hofgericht zu Leipzig und dieses verurtheilte Heimich von Witzleben, einen jeden Angriff mit 30 Schock Pfennigen, auch jeden Tag und jede Nacht des Enthaltens (Einsperrens) mit 30 Schock Pfennigen und die Injurien mit 30 Schock Pfennigen zu biissen, femer das bisher vorenthaltene mit Silber beschlagene Reitschwert oder dessen Werth (10 Fl.), von einer dem Kläger „verkümmerten" Summe von 300 Fl. 5 pCt. Verzugszinsen und 200 Thlr., die er Funk schuldig zu sein bekannt hatte, zu entrichten und ausserdem von den geforderten 1030 Thlr. 1.5 Gr. 10 Pf. 830 Thlr. 15 Gr. 10 Pf. zu bezahlen. Heinrich zahlte Nichts; der Process hatte also seinen Fortgang und endete erst mit dem ürtheil vom 14. März 1565, wonach dem Kläger die Hülfe (Execution) .in die Güter des Beklagten zuerkannt wurde.*) Heinrich war - aber bereits 1561 gestorben und so wurde dieser Process eine Erbschaft für seinen Sohn Wolf Dietrich von Witzleben. "Der Funk'sche Process war nicht die einzige Unannehmlichkeit, welche sich Heinrich durch seine Heftigkeit zuzog. Im Jahre 1550 war er mit Johann Thieme bei Leipzig in Streit gerathen. In Folge der von diesem angestrengten Klage schrieb Witzleben an die kurfürstlichen Käthe: „Johann Thieme hat mich des Grusses halber, als ich ihm kurz vor Weihnachten vor Leipzig begegnete, zum heftigsten verunglimpft. Darauf will ich Ew. nicht vorenthalten, dass ich derselben Rede, so sich damals zugetragen, geständig bin; es ist an dem, dass ich Thieme gedroht, ihm die Haut auszuschlagen und seinen Principal henken zu lassen, da sie solches wohl um mich verdient haben." Im Jahre 1556 hatte der Probst zu Donndorf einen Witzleben'schen Hirtenknecht gefangen gesetzt. Als Revanche dafür liess Heinrich von Witzleben zwei Hirten des Probstes, Mathes Friedlich und Hans Schröter, als sie die Schweine und Lämmer des Klosters Donndorf auf dem „Burl" hüteten, durch seinen Schultheiss zu Bottendorf gefangen nehmen, mit Stricken wie die tJebelthäter binden, in Bottendorf „bei 9 Stunden ganz beschwerlich" mit Halseisen ausstellen und dann bis in den dritten Tag in Tag in Ketten schliessen. Darauf wurden die armen Schelme, mit Stricken gebunden, nach dem Wendelstein geführt und dort in einem Ge- fängniss, „der Jungfrau", Iris zum Abend, an Händen und Füssen ange- *) St. Avch. zu Dresden, Ober-Hofgerickts-Acten No. 9491. Loc. 21,332. 177 — schlössen, liegen gelassen und schliesslich 14 Tage lang auf dem Thurm gefangen gelullten, und zwar „so beschwerlich, dass Mathes Friedrich, der mit der schweren Krankheit behaftet, wenn ihm der Andere nicht zu Hülfe gekommen wäre, im Thurm den Hals gebrochen hätte." Als sie des Thurmes entledigt, wurden sie doch noch 10 Tage im Schlosse gefangen gehalten und endlich mit dem Befehl, zu sagen, sie hätten auf den „Pansen" gearbeitet, laufen gelassen. Dies geschah aber erst, als der Wertbern'sche Probst zu Donndorf den Witzleben'schen Hirtenknecht freigegeben hatte. Heinrich beschenkte jeden Jungen mit einem Schmerzensgeld von 1 Groschen pro Tag und einen von ihnen mit einem Hemde und einem Paar Schuhe. Dies hinderte jedoch nicht, dass Klage beim Ober - Hofgericht zu Leipzig gegen ihn geführt wurde. Ein Urtheil befindet sich nicht bei den Acten *), sondern nur nach vielfachen Sätzen und Gegensätzen am Schluss die Bemerkung: „Heute Donnerstags den 10. Juli 1061 hat Heinrich von Witzleben zum Stein 120 alte Schock, so den Klägern Mathes Friedrich und Hans Schröter für den Angriff und gefänglich Enthalten, und dazu auch 23 Fl. 15 Gr. 9 Pf. gemässigte Expens ins Hofgericht durch seinen Schosser einlegen lassen, damit die angesagte Hülfe hierdurch abgeschafft werden möchte, dabei aber protestiren und suchen lassen, dass den Klägern nur der halbe Theil verabfolgt werden möge." Heinrich von Witzleben pflegte nach Sitte des begüterten Adels Thüringens und Sachsens häufig nach Leipzig zu reiten. Nicht allein war die damals durch Handel schon blühende Stadt der Sitz höherer Behörden und Gerichte und bot dem Landadel manche auf seinen Burgen entbehrte Genüsse, -sondern sie war auch der Ort, wo der Adel seine Geldgeschäfte abzumachen pflegte. Ausser Leipzig boten die Landtage zu Freiburg den Thüringenschen Rittern Gelegenheit, sich zu sehen und ihre Angelegenheiten zu besprechen. Nach abgethanen Geschäften wurde dann ein Spielchen gemacht, und auch Heinrich verschmähte es nicht, hier dem Glücke die Hand zu bieten. Ob Fortuna aber ihm im Allgemeinen hold war, ist uns unbekannt, wir wissen nur, dass er kurz vor seinem Auszuge zu dem Schmalkaldenschen Kriege seine Baarschaft und ausserdem beim späteren Kreidespiel (Spiel auf Borg) an Georg von Nissmitz 100 Fl. verlor, welche nach gepflogenem Uebereinkommen pünktlich gezahlt werden sollten. Später trafen jedoch beide Spieler die Abrede, dass Georg von Nissmitz statt der *) St. Arcli. z. Dresden, Obev-Hofgevichts Acten, No. 9492. Loc. 21333. — 178 — Spielschuld „einen rothen Gaul", den er längst hatte haben wollen und der s'enau bezeichnet ward, vom Wendelstein nehmen sollte. Nissmitz o ' fand Hier den Gaul, als er ihn abholen wollte, zu geringfügig und liess ihn stehen. Kurze Zeit darauf rnusste Witzleben aufsitzen, zog zum Heere des Herzogs Moritz und fand, als er nach dem Frieden auf den Stein zurückkehrte, den Gaul verdorben, so dass er ihn für 10 Fl. verkaufen musste. Witzleben wurde darauf beim Kurfürsten verklagt, dieser er- theilte aber am 15. August 1548 den Bescheid, dass der Kläger den Schaden tragen müsse, weil er den Gaul nicht zur rechten Zeit abgeholt habe. Georg von Nissmitz scheint gegen Heinrich von Witzleben überhaupt mit vielem Glück gespielt zu haben, denn auf dem Landtage zu Chemnitz, 1547, gewann er ihm wiederum 3100 Thlr. ab, was auf ein ziemlich hohes Spiel der Kitter schliessen lässt. Heinrich von Witzleben hatte auch als bedeutender Pferdezüchter einen Namen und erschien u. a. bei dem Turnier, welches der Kurfürst August zu Fastnacht 1554 zu Dresden abhielt, mit drei selbstgezüchteten Pferden. Auch das Wendelsteiner Jagdrevier war weit und breit bekannt. In den Burggräben äste Dammwild, im Wendelsteiner Forst war Kothund Schwarzwild in Menge vorhanden und die ünstrut mit dem von ihr überschwemmten Kieth gab Gelegenheit zu vorzüglicher Wasserjagd. Ein Freund der Reiherbeitze, hatte Heinrich vorzügliche Falken, so dass selbst der Kurfürst August es nicht verschmähte, Witzleben unter dem 20. September 1559 zu bitten, ihm einen guten Habicht, „der etzliche Maus gehabt und der Hasen und Reiher fangen und halten soll," und auch einen zu dieser Jagd abgerichteten Hund freundlichst zu schicken. Wir haben alle diese kleinen Züge, ob lobenswerth ob nicht, dem Leser nicht vorenthalten wollen, weil wir keine Lobredner sind und unsere Vorfahren in ihrer wirklichen Gestalt, so weit sie uns erkennbar wurde, schildern wollen. Ausserdem kann aber nur eine nach diesen Grundsätzen geschriebene Familiengeschichte Beiträge zur Culturgesehichte liefern und nicht eine solche, welche sich gleich chinesischen Bildern von allem Schatten fern hält. Wir erkennen aus einigen der so eben geleseneu Mittheilungen, dass der Adel noch im 16. Jahrhundert auf seinen Territorien ziemlich will- 179 kürlich hausste, während Hof- und Reichsgerichte mit ihrem Schwärm hungriger Notare jedes selbstständige Handeln lahm zu legeu suchten. Mehr wie dadurch gewonnen ward, wurde aber verloren. In demselben Masse, als man die ländlichen Unterthanen von der Willkürherrschaft des Adels befreit, entmannte man diesen Stand durch juridische und büreaukratische Plackereien. Nach Niederwerfung des Adels aber gewann der Despotismus freie Hand, in enger Selbstsucht die deutsche Nation ihrem Untergange zuzuführen. Heinrich von Witzleben beherrschte in Folge eigenen Besitzes und in Vormundschaft des Herrn von Werthern ein schönes Stück der goldenen Aue auf beiden Ufern der Unstrut, und dass er sich bei dieser Ausdehnung seiner Gerichtsbarkeit einiger an und für sich nicht zu billigenden Eigenmächtigkeiten schuldig machte, wird ihm in dem Urtheil derer nicht schaden, welche den Mann in seiner Zeit und nicht mit den Augen unserer jetzigen Civilisation betrachten. Trotz seines durch Geschäfte ausgefüllten, durch Kämpfe und ritterliche Uebungen bewegten Lebens behielt Heinrich dennoch Müsse, den Wissenschaften obzuliegen und den Strömungen seiner Zeit zu folgen. Sein klares Auge erkannte die Gebrechen der katholischen Kirche, und seiner innersten Ueberzeugung folgend, war er der erste der Thüringenschen Ritter, welcher sich zum lutherischen Glauben bekannte.*) Als Besitzer des Wendelsteins war Heinrich von Witzlehen der weltliche Schutzherr des nahe gelegenen Klosters St. Petri und Pauli zu Rossleben, in welchem fromme Jungfrauen vom Orden des heiligen Augustinus ein beschauliches und der Mädchen-Erziehung gewidmetes-Leben führten. o O Die Grafen von Orlamlinde waren vor denen von Witzleben die Kloster- voigte gewesen und hatten dieses Amt an Christian von Witzleben, den Hofrichter, abgetreten, als dieser Wendelstein in Pfand nahm und bald darauf, 1355, damit belehnt wurde. Von da ab vererbte die Würde eines Klostervoigts auf die Nachkommen Christialfs bis auf unsere Zeit, Die Voigte hatten das Kloster in allen weltlichen Dingen zu vertreten nnd ernannten den Probst, sowie die Domina oder Aebtissin, welche dann noch der Bestätigung des Erzbischofs von Magdeburg bedurfte, wie denn auch die letzte Aebtissin, Barbara von Witzleben, vom Cardinal von Magdeburg 1534 in Halle conlirmirt wurde. Ausserdem hatten die Voigte *) B. Wilhelm, Gesell, d. der Klosterschule Rossleben, I. Abtli. 1826. p 3. — 180 die Einkünfte des Klosters zu verwalten, wofür sie den zehnten Theil derselben für sieli bezogen. Sie übertrugen die unmittelbare Verwaltung der Klostergüter einem Probst, während die Domina oder Aebtissin die geistliche Herrschaft führte. Eine Subpriorin und Cantrice war Stellvertreterin der Domina, und die Küsterin sorgte in Gemeinschaft mit der Kindmeisterin für den Unterricht der in die Klosterschule gehenden Mädchen. Durchschnittlich waren 20 Nonnen und 4 Novizen ausser den dienenden Schwestern im Kloster St. Petri und Pauli zu Rossleben. Wir nehmen gern die Ueberlieferungen an, dass die Herren von Witz- lehen auf dem Wendelstein alle Zeit ihre Pflicht gegen das Kloster getreulich erfüllt haben und demselben gnädige Scliutzherreu gewesen sind. Sonderbarer Weise finden wir aber nirgends eine urkundliche Nachricht über eine irgend nennenswerthe Schenkung, die das Kloster von den Herren von Witzleben empfangen hätte; selbst der fromme Ritter Dietrich, der zu Wolmirstedt eine Kirche baute und dem Barfüsser-Kloster zu Erfurt reiche Vermächtnisse machte, hat in seinem Testamente 1510 des Klosters Rossleben nicht einmal gedacht. Während des Bauernkrieges waren alle Kleinodien und Dokumente, so wie das werthvolle Kirchengeräth vom Kloster auf den Wendelstein gebracht worden und wurden daselbst auch noch, aufbewahrt, als 1540 die letzte Visitation des Klosters stattfand. Bei dieser Gelegenheit fanden die Herren Visitatoren im Kloster Ärmuth und Elend in einem Grade vor, wie man es nicht erwarten durfte, zumal die Aebtissin Barbara von Witzleben, sowie die Küsterin und Kindmeisterin Verona von Witzleben die Tauten Heinrichs „uflin Stein" waren. Bei dem angestellten Verhör sagte Barbara von Witzleben aus, dass sie des Klosters Privilegien ihrem Bruder Friedrich auf Wolmirstedt gegen einen Revers überantwortet habe, wogegen sich die Kleinodien und das Kirchengeräth auf dem Stein befänden, sie besitze jedoch weder ein Ver- zeichniss davon, noch einen Revers darüber. „Sie sei ihr Leben lang nit gern im Kloster gewesen, dieweil es aber Gott dermassen mit ihr geschickt, wolle sie Gott, seinem Wort und christlicher Ordnung allezeit gehorsam sein, gedenke sich auch nicht hinaus zu begeben, so sie christlich und ehrbarlich versehen und versorgt werden möchte." Ihre Obrigkeit, d. h. die Schutzherren, hätten alle Gewalt in Bezug auf die Haushaltung, Einnahme und Ausgabe an sich gerissen; alle Jahr werde zwar die Rechnung abgeschlossen, aber dies geschehe heim- — 181 — lieh, sie erhielte keine Abschrift davon und seit drei Jahren auch nicht einmal eine Quittung. Die übrigen Nonnen waren: Magdalena Wagner aus Wiehe, Verona von Witzleben, der Domina Schwester, Küsterin und Kindmeisterin, Anna Priesses aus Erfurt, Margarethe Roth aus Wiehe, Margarethe Vitzenburg aus Taffertstedt, Subpriorin und Cantrix, Katharina von Widebach aus Lissla bei Naumburg, Küchenmeisterin, Margaretha Lötz aus Erfurt, Veronica von Nissmitz aus Nebra, Anna von Schönau aus Leinibach und die Laienschwestern Margarethe und Gertrud Teuerkauf aus Sesslach in Franken und Anna Kneusel aus Zwickau. Nur eine Novize, Walpurgis Sesch aus Halle, scheint noch im Kloster gewesen zu sein, sie sagt zum wenigsten im Verhör ans, sie habe nicht Profess gethan. Alle diese Nonnen und Laienschwestern klagten, dass man sie übel hielte mit Essen, Trinken und Kleidung; der tägliche Wasserbrei sei stinkend, das Fleisch ungekocht, das Brod wie Asche, ungefegt (mit Erden- kloss und Staub und Dreck vermischt, setzt Verona von Witzleben hinzu); das Getränk sei „so kanig, dass sie es seien müssen durch ein Tuch." Drei Nonnen seien schon an dem schlechten Essen gestorben. Das Tuch zu ihren Röcken, wenn sie überhaupt welches bekämen, sei grob und das Macherlohn müssten sie selber geben und mit ihren Händen erarbeiten. Die Noth werde sie noch alle aus dem Kloster treiben. Aus diesen Klagen, selbst wenn dabei auch Uebertreibung stattgefunden haben sollte, kann man doch entnehmen, wie traurig die armen Nonnen gehalten wurden und dass hier der Mangel sicherlich das Seinige dazu beigetragen hat, dass die Nonnen das Pabsthum verliessen und sich zu Luther wendeten. Es geht auch aus dem Ganzen hervor, dass der zeitige Probst, Jason Witzleben, bei der Verwaltung der Klostergüter wenig für die Nonnen besorgt war und dass Heinrich von Witzleben nur ein geringes Interess für das katholische Kloster gehabt hat. — Um so höher stieg aber sein Interesse, als in ihm der Entschluss zur Reife kam, das Kloster in eine Schule für evangelische Knaben reiferen Alters umzuwandeln. Heinrich von Witzleben hatte an dem Herzoge Heinrich zu Sachsen, welcher aus den Klöstern zu Meissen, Grimma und Pforta Knabenschulen errichtete, ein nachahmungswürdiges Beispiel vor Augen. Dies und wohl keineswegs das Bedenken, dass, wenn er die Klostergüter einziehe, seine Vettern zu Wolmirstedt nach dem Theilungsvertrage — 182 — von 1529 mit ihm gleichen Anspruch auf dieselben hätten, gab den Anstoss, das Kloster in eine Schule für evangelische Knaben umzuwandeln. Um diese Idee zu verwirklichen, trat er in Verbindung mit Georg Fabricius. Dieser zu seiner Zeit berühmte Gelehrte war, wie wir bereits erzählt haben, Hofmeister des jungen Wolfgang von Werthern gewesen, dadurch mit Heinrich voir Witz.leben, dem Vormunde desselben, in nähere Beziehungen getreten und zurZeit mit dem Rectorat der 1541 errichteten Fürstenschule in Meissen betraut. Heinrich hatte sich daher an den geeignetsten Mann gewendet, dessen Rathschlägen er bei Gründung der Schule auch getreulich nachkommen durfte. Seine Ansicht über die zu gründende Anstalt setzte Heinrich folgender- massen auseinander:*) „Dies Nachfolgende soll mit dem Herrn Fabricio geredet und um Rath darinnen gebeten werden. Nachdem ich ungefähr vor zwei Jahren mit ihm Rede gehabt, wie ich in meinem Kloster Rossleben eine Schule anzurichten bedacht, und wessen wir uns deshalb, wie es sollte anzufangen sein, verglichen, dessen wird er sicli wohl zu erinnern wissen. Und wiewohl ich mich nicht versehen, dass sichs damit so lange sollte verzogen haben, so wollte icli doch gern, dass dasselbige Werk mit der Schule nunmehr so viel desto eher angefangen und gefördert würde, denn ich befinde, so damit länger verzogen, dass allerlei unbillige Praktiken zu Hofe möchten gesucht werden, dass icli danach zu meinem Vorhaben schwerlich kommen könnte. Da es nun der Fabricius für gut ansähe, so wollte ich gern, dass aufs förderlichste gemeldetes Kloster, wie er das für das Beste achte, ordentlicher und bester Weise zu einer Schule angerichtet und bestätigt werde. Und da gleich in einem Jahr die Schule mit Lehrern und Dis- cipeln nicht besetzt, so könnten doch die Gebäude mittler Weile zur ") Heinrich's Aufsatz und Fabricius' Antwort darauf befinden sich, leider ohne Datum, in den Staats-Archiven zu Magdeburg und Dresden. Wahrscheinlich datiren beide aus dem Jahre 1550 oder noch früher, jedenfalls vor 1551. Wir gehen sie ganz (in heutiger Orthographie), da namentlich Fabricius' Brief Ansichten enthält, die heute und später noch den Erb-Administratoren der Klosterschule zur Richtschnur dienen können. Herold, Gesch. d. Kl.-Sch. Rossleben, p. 10, giebt Fabricius' Brief im Auszuge. 183 — Schule dienlich zugerichtet und der Schule ein Yorrath mehr, denn so geschehen kann, geschafft werden. Damit aber solche Schule beständig sein möchte, und nicht ich, meine Erben oder Nachkommen dieselbe unseres Gefallens und Eigennutzes halber vergehen zu lassen oder umzustossen hätten, so achtete ich, da es ihm gefallen wollte, nicht undienlich zu sein, dass in dem Stiftungs- oder des Landesfürsten Bestätigungs - Briefe vorgesehen würde, da ich, meine Eiben oder Nachkommen gemeldete Schule (dieweil die christlich und wohl gebraucht würde) wollten zergehen lassen und die Güter zu uns ziehen, dass wir dies zu thun nicht sollten Macht haben, es wäre denn, dass wir der Universität zu Leipzig so viel Geld, als beneideter Schule Güter werth wären, damit die Anzahl der Personen, so in der Schule gewesen, zu Leipzig oder anderswo könnten unterhalten werden, erlegt hätten. Denn wo solches nicht geschieht, so ist dieses mein wohlgemeintes Werk mit der Schule, ob es gleich durch den Landesfürsten confirmirt, bald umgestossen, wiewohl es bei meinem Lehen, so Gott will, wohl soll beständig gehalten und eher gebessert denn geringelt werden. Doch will ich solches alles in des Herrn Fabricii Rath und Bedenken gestellt haben, oh er einen ungefähren Anschlag auf die Personen, was darauf gehen möchte, machen wollte. So achte ich, weil noch etliche alte' Nonnen allda unterhalten werden, dass zur Schule des Jahres 1000 El. sollen zu nutzen sein, wiewohl ich eine Vertröstung habe, dass ich Memleben zu dieser Schule noch bekommen sollte, so sind es aber jährlich 500 Fl. mehr."*) Fabricius antwortete hierauf: „Dieweil der gestrenge und ehrenfeste Heinrich von Witzlehen aus christlichem Gernüth, so er zu der Kinderzucht trägt, dadurch denn auch sonderlich der gemeine Nutz muss erhalten und gefördert werden, von mir begehrt, meinen Rath darin mitzutheilen, so hab' ich mich solches unterstanden, nicht aus sonderlichem Verstand der Sachen, sondern S. G. zu willfahren. Und erstlich deucht michs gut, dass eine gewisse und *) Im Magdeburger Original stellt deutlich: „so sind ess aber ierlich V. C Fl. mehr." Herold, 1. c. p. 11, der die Dresdener Copie benutzt hat, schreibt irrthüm- licli: „so trug es aber ierlich C. Fl. mehr." Die Einkünfte von Memleben wurden jedoch 1551 der Fürstenschule Pforta vom Kurfürsten Moritz zugewiesen, woraus auch hervorgeht, dass der Schriftwechsel Heinrich's mit Fabricius vor dieser Zeit stattgefunden hat. Die Errichtung der Schule verzögerte sich bis 1554. - 184 — eigentliche Confirmation mit gutem Rath gemacht werde und dieselbe aufs Beste, wie es immer möglich, zu lange währender und ewiger Erhaltung eines solchen christlichen und nützlichen Werkes gestellt und hei dem Landesfürsten ausgebracht werde, also dass weder der Herr des Landes noch o 7 die Verwandten oder Nachkommen des Stifters solches aufzuheben Macht haben, oder so dies aus merklicher Noth geschehen müsse, dass doch dieser Schule Einkommen oder das Geld, so die Güter, zur Schule gehörig, werth sind, zu der Universität Leipzig oder anders wohin geschlagen, damit dieselbe Anzahl der Personen unterhalten und in christlicher Lehre, guten Sitten und Künsten möge auferzogen und unterwiesen werden. Dass man aber wisse, worauf die Confirmation zu stellen sei, so müssen erstlich die Güter, so zum Kloster Rosslehen gehörig, benannt, darnach die Zahl der Knaben, wie sich das leiden wird, ausgedrückt, auch wie sie gehalten werden sollen mit Kost und Lehre klärlich angezeigt werden. Von der Lehre aber kann man auf einer andern Zeit Rath linden, wenn man zum Werk selbst greifen will. Was die Personen belanget der Lehrer und Knaben, so kann man unter drei Lehrern nicht halten, und so man einem Schulmeister gäbe 100 El., einem Baccalaureus 70 El., einem Cantor 30 Fl., so halte ich dafür, man könnte in der Summa und Meinung einen Knaben für 20 Fl. des Jahrs mit Essen und Trinken wohl aushalten, so dass man vermöchte, meines Erachtens, ein 35 oder 40 Knaben zu erhalten, dass also die Erhaltung der Präceptoren und Knaben' auf die 900 Fl. laufen würde und dass die übrigen 100 Fl. in das Gesinde und anderer Diener Lohn gerechnet würden. Und so die Nonnen tödtlich abgingen, könnte man solches auch stattlicher bessern. Und dieweil zuvoraus von Nöthen sein will, dass man Gottes Wort und reine Lehre pflanze, und da dass Kloster Rossleben ohne Zweifel mit einem Pfarrer vor Alters versorgt gewesen, so wäre es gut, dass man einen frommen und gelehrten Mann zum Prediger hätte, der dann zugleich in der Schule und auch zu Schlosse (Wendelstein), dieweil es nicht entlegen, könnte gebraucht werden. Solches wollte E. G. auch in ein gut Bedenken nehmen, denn ja solches Werk vornehmlich Gott zu ehren angefangen wird. Solches alles wie erzählet, ist allein auf die Kost gerechnet, und die weil das Kloster Rossleben mit einem Vorwerk und Einkommen von Getreide, auch ohne Zweifel mit Holz und ander er Nothdurft versehen, denn sich ja die alten epicuräischen Mönche und Nonnen nicht gern solches haben mangeln lassen, würde es deshalb viel leichter zu thun sein, als wenn man es sonst kaufen müsste, und würde diesfalls E. G. Stift besser mit den Gütern denn mit Geldzinsen versehen sein. Und man könnte auch Rath finden, so ein Mangel wäre, denselben zu bessern und mit der Schule mehr Leuten zu dienen. „Denn dieweil wenig gute und berufene Schulen im Lande zu Thüringen sind, wie ich berichtet werde, so könnten E. G., wenn Raum der Gebäude halber wäre, auch andere hinein nehmen, die da jährlich für ihre Unterhaltung etwas zahlten, denn dieweil, Gottlob, ein ehrlicher und grosser Adel im Lande, würde sich solches keiner beschweren und Manchem ein grosser Dienst sein, dass er sein Kind da wissen sollte, wo es christlich und ehrlich unterwiesen würde und kein böss Exempel sähe und lernte, wie es in Städten schwerlich verhütet werden kann, auch wenn man fleissige und geschickte Lehrer in den Schulen hat. Und ist dieser Artikel wohl zu bedenken. „Mit den Gebäuden anzurichten, gefällt mir E. G. Bedenken wohl, und ist es eine sonderliche gute Meinung, einen Vorrath mit andern Dingen zu schaffen. Was aber der Knaben Kammern belangt, wäre es gut und bequem, dass sie hoch liegen und nicht in untern Gemächern, als Kreuzgängen, und auf der Erde gebaut würden; auch die Stuben der Präceptoren so angeordnet (würden), dass sie fügliche Aufwartung Tags und Nachts haben könnten; und dass zwei oder drei Knaben, nicht mehr oder weniger, beisammen wohnten und die Kammern mit Spannbettlein und Tischlein angerichtet würden, auch ein Jeder seinen eigenen Ort für sich hätte, um vieler Ursachen willen. „Es will auch zu bedenken sein, ob man den Knaben Etwas zur Kleidung und Hülfe zu Büchern und Papier geben will, wie denn jetzt in unsers gn. Herrn Schulen geschieht, und kann solches um der Armen willen nicht wohl unterlassen werden. Zu dem Stück könnte man auch Rath finden, so man beschlossen, wie lange man die Knaben in der Schule zu halten gedächte. Als avo es E. G. für gut ansähe, dass sie sechs Jahre unterhalten sollten Averden, könnte man ihnen, so sie erstlich gekleidet hinein kämen, mit der Zeit etliche Ellen gemeines Tuch zu Röcken II. 13 — 186 — geben und des Jahrs zwei Paar Schuhe, oder wie es E. G. fürs Beste erkennt. „Es fallt aber ein sonderlicher grosser Mangel vor, indem dass bisweilen aus Unverstand der Eltern, auch oft aus eigenem Muthwillen und Undankbarkeit die Knaben, so etliche Jahre genährt und unterhalten, auch mit Mühe und Arbeit erzogen, sich darnach vom Studiren abwenden oder wohl gar davon laufen. Solchem Aergerniss und Muthwillen zuvorzukommen, müsste die Confirmation darauf lauten und gerichtet sein, dass solches ohne E. G., als des Stifters und Vaters-, oder Eurer Erben und Nachkommen Willen und Erlaubniss nicht geschähe, und auch den Eltern zuvor gesagt und eingebildet würde, wo sie ihre Kinder nicht wollten lassen der Lehre auswarten, dass sie zufrieden blieben und solcher Wohl- that diejenigen nicht beraubten, die da geneigter und williger dazu wären. „Darum auch sonderliche leges und Zuchtordnung zu machen und darüber fest und treulich zu halten von Nöthen sein will, und wäre gut, dass die Confirmation mitbrächte, dass sich die Lehrer und Knaben nach denselben zu halten schuldig sein sollten. „Auch von welchem Alter und Geschicklichkeit die Knaben sein sollen, die man in diese Stiftschule nähme, stehet bei E. G. Und deucht mich wohl verordnet zu sein, dass in des Landesfürsten, unsers gn. Herrn, Ausschreiben (gesagt werde), dass keiner seines Alters unter 11 Jahren oder über 15 sein soll. Ich hielte es auch für sehr zuträglich, wenn die Knaben nicht allein schreiben und lesen, sondern auch aufs wenigste die declinationes wüssten, denn ich täglich erfahre, wie es sonst so schwerlich von statten geht. „Es will mich auch für nützlich ansehen, dass, dieweil nun E. G. solch gottselig und nützlich Werk zu fördern ganz christlich geneigt ist, dass man mit trachte nach bequemen Lehrern und frommen Kindern, die zum Studiren geschickt sind und Lust haben, auf dass, wenn die Confirmation geschehen und dass Gebäude mit anderer Zugehörung bereitet, das Werk zugleich anginge und dass nicht in der Erst Hinderung vorfiele, denn es sonst an sich selber wie ein unansehlich Ding ist, mit Schulen umgehen. „Ueber das Alles wolle E. G., was den Oekonomen und Vorsteher dieser Schule belangen wird, Eleiss vorwenden und am Höchsten danach trachten, dass es ein solcher Mann sei, der nicht allein zur Haushaltung füglich und geschickt, sondern auch diesem Gotteswerk und Kinderzucbt — 187 - von Herzen geneigt sei, und sich die Schule als einem Vater lasse befohlen sein und mit allem Fleiss und Treue die Knaben helfe versorgen, auch sicli mit den Lehrern freundlich halte. Denn da pfleget gemeiniglich der Teufel anzuheben, mit Unfrieden und Zwietracht, wenn er Schaden thun will. „Solches hab ich E. G. auf Euere freundliche Bitte und Anlangen, guter Wohlmeinung und meinem geringen »'erstände nach, nicht verhalten wollen, und bin E. G. auch in Grösserm alle Zeit zu. dienen willig und geneigt. Und will Gott bitten, dass er sein angefangen Werk durch E. G. um seines lieben Sohnes willen schirmen, fördern und erhalten wolle und gute. Mittel und weisen Rath geben durch seinen heiligen Geist, auf dass die unverständige Jugend, die auf seinen Namen getauft ist und sein ist, möge wohl und recht erzogen werden zu Lob und Ehre seines heiligen Namens und zur Ausbreitung und Erhaltung seiner Küche, auf dass wir einmal in. der ewigen Schule ewiger Weisheit und Herrlichkeit mit unserrn Herrn Jesu Christo mögen theilhaftig werden. Amen." — Auch noch bei andern gelehrten und erfahrenen Männern erholte sicli Heinrich von Witzleben Raths zu seinem Vorhaben, indem er ihnen seine und Eabricius' Ansieht darüber mittheilte. Und so finden wir denn auch im Staats-Archiv zu Magdeburg den beiden oben mitgetheüten Schreiben ein drittes hinzugefügt: „Eines gutten freundes bedencken, opiniones", das sich über das Alter der aufzunehmenden Schüler, das Eintritts-Examen und die Unterrichtsgegenstände, namentlich Religion, ausspricht und vor Allem verlaugt, dass die Knaben „in solcher schule die Principia aliarum Artium Dialecticae et Rhetoricae etc. lernen kundten", damit man desto eher Kirchendiener erziehen könne, da man täglich erfahre, dass Pfarrer gemacht würden, welche nie eine Universität besucht hätten, keine lateinische Epistel schreiben könnten, ja nicht einmal einen gewissen Begriff der christlichen Lehre hätten. Getreulich ist Fabricius seiner Versicherung, er sei auch zu grösseren Diensten allezeit willig und geneigt, nachgekommen, und Grosses hat er in der That mit edelster Bereitwilligkeit geleistet und mit Gewissenhaftigkeit dem Vertrauen entsprochen, durch welches Heinrich, von Witzleben ihn ehrte. Von diesem zum Inspector (Ephorus) der einzurichtenden Schule ernannt, leitete er von Meissen aus die ganze Organisation derselben nach dem Vorbilde der dortigen Fürstenschule. Wie diese sollte die Kloster- schule Erziehungs- und Unterrichtsanstalt für junge Leute evangelischer 13* — 188 — Confession vom reifem Knabenalter an Ins zum ®bergange zur Universität sein.*) Aber Jahre vergingen noch, bis alle Hindernisse beseitigt und die nöthigen Yorklhrungen getroffen waren. Im Jahre 1553 bestand noch immer, wenn auch seit 1540 mit der evangelischen Lehre, das Nonnenkloster und Barbara von Witzleben wird zu Pfingsten dieses Jahres noch ausdrücklich als Aebtissin „des Jungfrauen-Klosters Bossleben" bezeichnet**). Doch mag auf sie, Veronica von Nissmitz und die andern etwa noch vorhanden gewesenen alten Nonnen weiter keine Rücksicht genommen worden sein, als dass man den Unterhalt für ihre voraussichtlich noch kurze Lebenszeit sicher stellte. Von dem Jungfrauen-Kloster ist nach 1553 nicht mehr die Rede, wohl airer von 1554 au von der Klosterschule zu Rossleben. „Henricus a Witzleben fundavit scholam Rosslebianam an. 1554" heisst es auf dem Titel des abschriftlich vorhandenen ältesten lateinisch verfassten Schulbuches, welches die Schulgesetze, die Namen der Lehrer und der seit 1554 aufgenommenen Alumnen enthält. Der Tag der Stiftung kann aber nicht angegeben werden, da sich eine Stiftungsurkunde bis jetzt nicht hat auffinden lassen. ***) Der erste Rector der Klosterschule Isaak Faust, trat sein Amt im September 1554 an. Hatte schon die Umwandlung des Klosters in eine Knabenschule *) Ausführlich in Herold's Geschichte der Klosterschule Rosslehen. **) St.-Arch. z. Dresden, Oher-'Hofgerichts-Acten No. 9469. 21332. Veronica von Nissmitz lehte noch im Kloster Rossleben. Zu ihrem Unterhalt hatten sich ihre Neffen Georg von Nissmitz zu Nebra und dessen Bruder verpflichtet, jährlich 12 Fl. zu zahlen. Jason Witzleben, Verwalter des Klosters, hielt sich wegen dieser 12 Fl. an Georg von Nissmitz allein, der aber nur die Hälfte zahlen wollte, worauf die Sache heim Ober-Hofgericht zu Leipzig zum Process kam. In diesem ernannte in der heiligen Pfingstwöche 1553 Barbara von Witzleben als Aebtissin des Jungfrauen-Klosters Rossleben Andreas Sussbach zu ihrem Bevollmächtigten. ***) Dass eine solche, oder doch eine Bestätigungs-Urkunde des Kurfürsten von Sachsen existirt hat, lässt sich aus dem Briefe Heinrich's von Witzlebon und der Antwort Fabricius' schliessen, nach denen ja das ganze Werk von der Bestätigung abhing. Fabricius war der Ansicht, dass die Confirmation des Landesfürsten derart lauten müsse, dass weder der Landesherr noch die Verwandten oder Nachkommen des Stifters die Schule aufzuheben Macht hätten und dass vor allen Dingen die zum Kloster gehörenden Güter (worunter ohne Zweifel auch Holz befindlich sei) darin benannt würden. Als 1623 resp. 1656 der Wendelstein mit allen Dokumenten an Kur-Sachsen kam, war wahrscheinlich die Stiftungs- resp. Bestätigungs-Urkunde der Klosterschule Rosslehen noch vorhanden, ist seitdem aber spurlos verschwunden; es geht die Sage, Kursachsen habe sie verschwinden lassen. Auffällig ist auch, dass in dem Vertrage vom 3. Mai 1656, betreffend die Abtretung des Wendelsteins an Kursachsen mit Bezug auf Rossleben gesagt wird, dass die von Witzleben die Schule als Ileinricli's Thätigkeit zum grössten Tlieil in Anspruch genommen, so beschäftigte ihn die neue Anstalt fortan ausschliesslich bis zu seinem Ende. Er scheute kein Opfer, welches die Durchführung seiner Lieblingsidee bedingte. Da die bisherigen Einkünfte des Klosters kaum hingereicht hatten, 20 Nonnen und 4 Laienschwestefn kümmerlich zu ernähren, so lässt sich denken, wie tief Heinrich in den eigenen Seckel greifen musste, um tüchtige Lehrer für die Schule zu beschaffen und auf derselben 20 Knaben ganz frei, andere 20 für eine äusserst geringe Pension zu unterhalten. Und so ist denn mehr als wahrscheinlich, dass sich die von Heinrich hinterlassenen Schulden zum grossen Theil von der Ausstattung der Klosterschule und seiner Freigebigkeit gegen die daraus hervorgehenden Studiosen *) herschreiben. Wir, die Nackommen dieses frommen und edeln Mannes, segnen sein Andenken, denn die Gott geweihte Stiftung hat alle unsere Burgen überdauert und der Familie einen immewährenden Glanz verliehen**), aber dennoch darf es die Geschichtsschreibung nicht verschweigen, dass Heinrich durch den frommen Eifer, mit welchem er für die neu errichtete Schule sorgte, wohl mit den Grund, zu dem spätem Verluste des Stammhauses Wendelstein legte. Heinrich von Witzleben war zur Zeit der Gründung der Klosterschule noch nicht verheirathet, vielmehr entschlossen, ledig zu bleiben, wie er dies oft seinen Schwestern sagte und sie dann scherzhaft auf die von ihm zu erwartende reiche Erbschaft hinwies. Er lebte einsam mit seiner Mutter in dem Haupthause zum Wendelstein und erst in seinem 51. Jahre, nachdem er sein Werk vollendet hatte und die Klosterschule im Aufblühen war, erfüllte er die Bitten seiner Mutter, seinen Stamm nicht aussterben zu lassen, und reichte 1560 der edeln Jungfrau Veronica von Kalb (Tochter Administratores verwalten sollen „Inhalts der Fundation und der Lehnbriefe", dass sie aber ihre Behauptung: mit dem Wendelsteinischen Gehölz sei das der Klosterschule vermengt, nicht mit einer Bescheinigung belegen könnten. Ein Stiftungsbrief muss also zu dieser Zeit noch existirt haben („Inhalts der Fundation"), doch hat ihn kein Mitglied unserer Familie wieder zu sehen bekommen, wahrscheinlich, wie wir nach dem ganzen Benehmen Kursachsens in dem Wendelsteiner Process schliessen können, wegen des Rosslebener Holzes. *) Albinns, Meissn Chron. p. 364. * *) Auch die stammverwandte Berka'er Linie besass, wie wir gesellen haben, ein Jungfrauen-Kloster, zog aber die Guter desselben ein, und diese gingen mit der Herrschaft Berka verloren. — 190 von Wolf Kalb auf Kalbsrieth und Sidonia von Haclie aus Schilfe), welche durch ihre Reize und ihr annmuthiges Wesen das Herz des schon alternden Mannes zu entzünden verstand, seine Hand- Heinrich führte eiue glückliche, gottgesegnete Ehe, und als seine Veronica ihm die Aussicht auf Nachkommenschaft gab, war sein sehnlichster Wunsch erfüllt. Aber er sollte nicht des Glückes theilhaftig werden, seinen Erben in die Arme zu schliessen. Am 27. Juli 1561 stellte sich bei ihm ein heftiges Erbrechen ein, welches drei Tage währte, und trotz des Beistandes von zwei tüchtigen Aerzten am 3. August seinen Tod herbeiführte. Bei seiner Beisetzung in der Familiengruft. im Kloster zu Eossleben hielt sein Beichtvater, M. Johann Beiz, Pfarrer zu Allerstedt (vorher zu Wendeisteini, die Leichenrede, welche gedruckt wurde und in der Schulbibliothek zu Kloster Eossleben aufbewahrt wird. Leider enthält sie im Gegensatz zu den damals üblichen Gedächtnissreden Nichts von dem äussern lieben Heinrich's, was wir um so mehr vermissen, als wir trotz aller Nachforschungen nur wenig Nachrichten über ihn erhalten haben. M. Beiz sagt: . „Unser lieber Junker ist den Weg gegangen, den wir Alle wandern müssen. Er ist aus viel Jammer dieses elenden Lebens erlöset. Wir können ihm mit unserer Traurigkeit nichts helfen, noch ihn herwieder bringen. Ja, er wünschet es auch nicht, dass es geschehe; denn seine Seele lebet im Frieden; sein Leib, den wir jetzt in die Erde Scharren wollen, wird am jüngsten Tage auferstehen und, mit der Seele-vereinigt, ewig -leben. Denn wie er gottselig gelebet, also ist er christlich gestorben', wird auch zum ewigen lieben wiederum erwachen, wie ich billig, Gott zu Ehren, dem seligen Manne zum Ruhm und uns zur guten Nachfolge zu reizen, solches für eure liebe erzähle. Und dass wir nicht gar einen Engel aus ihm machen, so ist er ja ein Mensch und mit guten starken Gebrechen behaftet gewesen, nicht frömmer denn Noah, Loth und David, nicht heiliger denn die Apostel. Also hat dieser selige Mann, unser lieber'Junker, seine Gebrechen gehabt, von welchen er sich doch von Herzen hat zu Gott bekehret und sich im festen Glauben auf die Barmherzigkeit Gottes ergehen, welcher Glaube sich im. neuen Gehorsam auch reichlich hat bewiesen; da er sich dem wahren • Gottesdienste nicht allein mit allem Ernst hat unterworfen, sondern auch mit höchstem Fleiss Anderen zu gut gefördert; die Predigtstül mit gelehrten und gottesfiirchtigen Männern bestellet; die Schule Rossleben mit grossen Kosten gehalten, damit man 191 - heut oder morgen daraus Leute zu nehmen hätte, welche der Ivirche und weltlichem Regiment nutz sein könnten. Seine armen Unterthanen hat er nicht mit Auflagen beschweret, sondern, was ihnen beschwerlich, gemässigt und wie er sich gegen männiglich mit Darbietung seiner milden und freigebigen Hand erzeiget, lasse ich zeugen alle Menschen, so hier zugegen sind. Die Hungrigen speiset' er, die Durstigen tränket' er, die Nackten kleidet' er, die Kranken und Elenden liess er nicht ohne Trost. In den heiligen Ehestand hat er sich begeben, dass er, wenn ihn Gott von hinnen abfordere, nicht allein als eine Obrigkeit, sondern auch im Ehestande der heiligen Ordnung Gottes erfunden würde. Er ist ein Mann gewesen von grosser Geduld, der oft von einem Geringen viel Beleidigung hat können einnehmen und sagen: „„Ich wills nicht rechnen, sondern dem Herrn befehlen, der wirds wohl machen, wie es sein soll."" Und was unterwinde ich mich eines Dinges, dazu ich viel zu gering bin, es auszurichten, indem dass ich rühmen will den, der bei den Nachkommen nicht genugsam wird können mit Ruhm erhoben werden? Wie er nun christlich, gelebt -hat, also ist sein Ende heilig und selig gewesen und an ihm wahr worden, was St. Augustinus sagt, da er spricht: „„Ich habe noch nie ein böses Ende einem guten Leben sehen nachfolgen."" Denn das wissen neben mir ihrer viel, dass er nicht unversehlich ist von hinnen gezuckt, sondern es hat's ihm Gott durch wunderliche Rührung seines- Gemüths etliche Wochen zuvor wissen lassen, freilich darurnb, auf dass er sich desto bass auf die Zukunft des Herrn schicken könnte, und uns oft zuvor gesaget: icli weiss, dass ich nicht lange leben, sondern neulich durch den Tod von hinnen werde abgefordert werden. Darum, da ihn Sonntags nacli Jacobi, welcher war der 27. Julii, um 12 Uhr zu Mittag, nachdem er früh des heiligen Evangelii Auslegung gehöret, ein heftiges Brechen ankommen, welches bei dreien Tagen gewährt, ihm seinenRücken und Brust also zerschellet, dass er oft uns über die Schmerzen geklaget, hat er sich alsbald in Gottes Willen ergeben und, zum Abscheiden gerüstet, nichts anders gewollt, denn dass man ihm Gottes Wort, seinen Glauben von Vergebung der Sünden, Auferstehung am jüngsten Tage und ewigem Leben zu bekräftigen, wollt' fürlesen und einbilden, welches denn geschehen, was auch emsig angenommen, dass er nie mit dem geringsten an diss Zeitliche hat gedacht, oder sich damit bekümmert, seiner Kirchen allein, wie er die nach seinem Absterben wollt Bestellt haben, hat er erwähnt und was er für gut angesehen, -wissen die, so Befehl davon empfangen haben. Aller andern leiblichen Geschaffte hat er sich nichts angenommen, und oh wir wohl, so wir um ihn waren, sagten, wir hofften, Gott würde nicht so übel an uns thun, dass er ihn würde von hinnen nehmen, auch zween tapfere Aerzte allen Eleiss bei ihm, ihn zu fristen, thaten, sagte er doch immer: „„Liebe Herren, tröstet und thut alle, was ihr wollt; Ego sentio me moriturum, ich fühle, dass ich sterben werde und bin mit Gottes Willen wohl zufrieden;"" gedachte auch oft, sich mit etlichen Leuten, so ihm widrig, zu versöhnen und alsdann das Hochwürdige Sacrament des heiligen Leibs und Bluts Christi zu empfahen. Dieweil er aber merkte, dass Gott mit ihm von hinnen eilte und er zur gegenwärtigen Versühnung nicht kommen konnte, hat er den Sonnabend vor seinem Abschied gesagt, dass er den folgenden Sonntag, welcher war der 3. Augusti, bedacht war, sich mit Gott durch das heilige Sacrament zu vereinigen, welches denn auch früh um 5 Uhr geschehen ist, da er seine Beichte gethan auf solche Weise: Er hat seine Sünden erkannt, durch Christum Gnade gesucht und seinen Willen in Gottes Wohlgefallen gänzlich ergeben, auf Christum zu sterben sich vorgenommen, hat auch allen seinen Feinden von Herzen vergeben und gewollt, dass man solches auch gegen ihn zu thun von ihnen bitten wollte. Darauf hat er von mir die Absolution empfangen und mit dem Hochwürdigen Sacrament des heiligen Leibes und Blutes ist berichtet worden. Und hat sich alsbald etwas begeben, darüber wir uns alle nicht ein wenig verwundert haben. Denn da ich den Kelch und anderes mehr wollt beseit thun, fing er bedächtig an und saget: „„Ihr Herren, was sind das für zween Knaben, die da vor mir zu meinen Füssen stehen?"" Und da wir niemand gesehen, hab ich geantwortet: Es sind, gnädiger Junker, zween Engel Gottes, die eure Seele von dem sterblichen Leib erlösen und ins Beich Gottes einführen wollen. Da schlug er seine Hände zusammen, sah auf gen Himmel und saget: „„Ach! das gebe ja mein lieber Gott."" Darnach hat er mit grosser Geduld auf seines Leibes Erlösung gewartet, und wiewohl ihm die letzten zwei Stündlein etwas sauer sind angekommen, hat er sich nie ungeberdig mit hin und wieder werfen erzeiget, noch Unvernünftiges geredt, sondern da ich ihm eingeschrieen: Gnädiger Junker, wollt ihr beständig auf das Verdienst Christi sterben in gewisser Hoffnung, dadurch nach diesem Leben das ewige zu besitzen? antwortet er mir und saget verständig: „„Ja, Herr."" Und als ihm die Sprache entfiel und ich ihm noch eins zuschrie, wo er Christum in seinem — 193 — Herzen hielte und auf den von hinnen scheiden wollte, sollte er mir ein Zeichen gehen, hat er solches mit Regung des Mundes scheinbarlich ge- than, und da es nach ein Viertel auf 12 Uhr im Mittag gewesen, ist er sänftiglichen entschlafen und hat Christo seinen Geist aufgeopfert, seines Alters im 52. .Jahr." „Dass diess das Ende des seligen Mannes gewesen sey, zeuge ich Gott, mein Gewissen, und Alle, die es gesehen und gehört haben, rühmen dieses auch nicht unbillig!" Einen Anhang zu dieser Leichenpredigt bildet folgendes Epitaphium von M. Johannes Pollicarius, Superintendent zu Weissenfeis und Freiburg, Verfasser eines lateinischen Gedichts auf die WoMthaten der Reformation: Epitaphium des Edlen und Ehrenvehsten Heinrichen von Wiixlel»eii xiim Stein. In Christo seligen verschieden den III. Augusti Hier schleift der Edle fromme man, Der vielen Leuten guts gethan, Der war barmliertzig, mild und gütig, Von Hertzen freundlich, sanfft und sittig, Der Armen Trost, der Reichen krön, Weichs jhrn Gott ewig dort belon. Eine schöne Schul er richtet an, Weichs jhm lian wenig nachgethan, Gott helff das sie so mög bestehn Und nicht wieder zu Boden gehn. Er hat auf Gott allzeit gebawt Und seinem Wort hertzlich vertrawt. Auf Christum, den Heiland der Welt, Hat er sein Seligkeit gestelt, Und jhm sein Seel in letzter Noth Befohlen stets vor seinem Tod. Darumb er nu in Ewigkeit Bey Gott lebt in der Seligkeit. 0 Gottes Sohn, Herr Jesu Christ, Der du unser Erlöser bist, Bescher uns auch ein seliges End, In lezter Noth dich zu uns wend, Fass unsre Seel in Deine Händ. Amen. Und Georg Fabricius sang: Hunc circa tumulum pietas quid tetrica luget? Quid facit angelicus surda prope ossa chorus? — 194 — Henrici tumba est Vicelebi, quam sacra tufba Coelicolnm servat, quam pictatis honor. Quam stiidiis sedein posuit, tibi, Christe, sacravit, Thuringus pingues qua rigat Unster aqnas. Hic doctos aluit rara virtute magistros, Formarent mores qui pietate rüdes. Addidit et pueris lectos, alimenta domumque, Quorum viginti bis pater almus erat. Conditür hic corpus, super aethera mens bona gaudet, Et laus exempli non moritura viget.*) Der spätere Rector der Klosterschule, Christian Bodenstein, sagt 1613 in dem Ehrentempel des Witzlebenschen Geschlechts von Heinrich: Sieh, da wird Heinrich geboren, der Langersehnte, die Hoffnung Seiner Eltern und auch Hoffnung dem ganzen Geschlecht. Pallas lächelte ihm, dem Knaben, die heilige Jungfrau, Und die Grazie zog sanft an dem Busen ihn auf. Als er zum Manne gereift, und gescheucht war die Nacht der Verirrung, Nahm er den leuchtenden Strahl des Evangeliums auf. Und die Frömmigkeit sprach: „Fahr' fort,' so führet der Weg Dich, Herrlicher Kämpfer, dereinst sicher zum Sternengeflld! Reichthum fehlet Dir nicht, es dehnt sich blühendes Fruchtfeld Weithin, es lächelt Dir hold Ceres und Bachus, der Gott. Aber grösserer Ruhm wird Dir einst in kommenden Jahren, Wenn Du muthig und kühn schirmest die Religion, Wenn Du treulich bewahrest das Recht und ehrest die Tugend, Und wenn nimmer von Dir traurig der Darbende geht. Kommen wird einstens der Tag, wo der Ruf glorwürdiger Tliaten Dich durch die Lüfte hebt hoch zu den Sternen empor; Wenn Du die Schule gründest uud scheuchest die Chöre der Nonnen Aus dem Gebäu, dass es sei Pliöbus Apollo geweiht. Ja mit herrlichem Lohn wird Dir's der Himmel vergelten, Wenn das kindliche Flehn gütig die Gottheit erhört! *) Zu deutsch: . . . Warum trauert die Liebe so düster an diesem Gedenkstein? Was bei diesem Gebein sinnet der englische Chor? Hcinricli's von Witzleben Gedenkmai ist es, das heilig Schützet der Himmlischen Schaar, ehret der Sterblichen Dank. Was er den Studien schuf, die Schule, am Ufer der Unstrut In Thüringens Geländ', weihte er Christo, dem Herrn. Lehrer erzog hier, sehr wack're, mit seltener Tugend, Welche durch christliche Zucht pflegten das rauhe Gemüth; Gab auch Lager, Behausung und leibliche Nahrung den Knaben, Deren vierzigen er sich als ein Vater erwies. Hier ruht jetzo sein Leib, dieweil die Seele sich droben Ewiger Fülle erfreut, nimmer des Ruhnies entbehrt. 195 — Wenn dann die Knaben erklettern die waldigen Höh'n der Gebirge, Und der Unstrut Strom strömt Aganippische*) Fluth! Wenn die gestiftete Schul' einst Veilchen und duftende Kosen Bricht, die die Grazie zog und die die Muse gepflegt. Wenn einst Knaben, beschenkt durch die Hand Castalischer**) Jungfrauin, Voll vom Gefühle des Danks, segnend erheben Dein Lob; "Wenn sie freudig Dich dann mit dem Vaternarnen begriissen, Und wenn jeglicher Mund duftenden Weihrauch Dir streut. Und wenn sie Dir — doch ich schweige. Vollende, was Du begonnen, Den Witzlebenscben Stamm ziere durch lichteren Glanz. Dieser heilige Sinn belebe die spätesten Enkel, Dass sie die Schule dereinst mehren durch Rath und durch That. Christus' Sache gilt's, wenn die heilige Kirche gemehrt wird, Und wenn die Schule blüht, blüht auch die Hoffnung dem Staat. Andre mögen daher die heiligen Stätten zerstören, Plündern der Grazien Haus und des Pierischen*) Chors. So befleckest Du nimmer die Hand. Es blühe die Schule, Des Witzlebenschen Stamms köstlichstes Edelgestein!" So zu ihm die Frömmigkeit sprach und bewegte das Herz ihm, Und es hebt sich seitdem dort aus dem Rosengefild Herrlich empor die Schule, berühmt in den weitesten Landen. Den, der sie frevelnd zerstört, treffe der schreckliche Fluch! *) Aganippe, eine den Musen heilige Quelle am Helikon in Böoticn, welcher die Eigenschaft zugeschrieben wurde, dass sie den, welcher aus ihr trank. zur Dichtkunst begeisterte. **) Castalia, eine den Musen und dem Apollo geweihte Quelle am Parnass, daher Castalische Jungfrauen soviel als die Musen. •***) Pieria, Landschaft in Macedonien am Olymp, Sitz der Musen; Pierischer Chor ist Chor der-Musen. II. Abschnitt. Wolf Dietrich von Witzleben. 1561—1596. m M/Ifolf Dietrich von Witzleben ward am 28. August 1561, vier Wochen nach dem Tode seines Vaters Heinrich, auf dem Wendelstein geboren, und so der Wunsch der Mutter erfüllt, welche in ihrer Trauer um den Gatten, die Hände zum Himmel erhoben, zu Gott betete, ihr einen Sohn zu schenken, damit der Stamm nicht verdorre. Jason Witzleben, welcher das ganze Vertrauen Heinrich's besessen Hatte, übernahm in Gemeinschaft mit Hans Friedrich von Witzleben zu Wolmirstedt die Vormundschaft, die er jedoch nur kurze Zeit führte, da er bereits am 31. Mai 1562 starb. Die Vormundschaft ging nun auf Hans Friedrich von Witzleben zu Wolmirstedt, Albrecht Hacke zu Gutenberg, den Schwager Heinrich's, und Nicolaus von Ebeloben zu Ebeleben über. Letzterer legte dieselbe 1568 anderer Geschäfte halber nieder, Albrecht Hacke scheint gestorben zu sein, und so finden wir 1569 als Vormünder Hans Friedrich von Witzleben, Diez Marschall zu Herren- gosserstedt und Dietrich Gans zu Dennstedt. Heinrich von Witzleben hatte, wie wir schon angedeutet haben, die von ihm gestiftete Klosterschulo in vollem Flor, seine eigenen Vermögensverhältnisse aber in ungeordnetem Zustande hinterlassen, so dass die Vormünder seines Sohnes, welche wahrscheinlich auch keine Geschäftsleute waren, sich ausser Stande sahen, die vom Kloster Eossleben und vom Wendelstein im Gemenge herrührenden Schulden zu ordnen. Hieraus entstanden zwischen den Vormündern und der Wittwe Zwistigkeiten, welche jedoch durch einen vom Kurfürsten August am 24. September 1563 sanctionirten Vertrag — 197 — zwischen den Vormündern Wolf Dietrich's und dem Geschlechtsvormund der Mutter, Nicolaus von Lichtenhayn zur Vitzenburg, sowie dem Mitvormund Ernst von Gewissen, Amtmann zu Freiburg, ausgeglichen wurden. Danach sollten die Vormünder Wolf Dietrich's ein vollständiges Inventavium von den Vorräthen, beweglichen Gütern und der fahrenden Habe aufnehmen, dann solches alles nebst dem Verzeichniss der Wittwe überantworten und derselben die ganze Haushaltung des Gutes Wendelstein vorläufig auf ein Jahr einräumen. In dieser Zeit sollte sich die Wittwe mit dem nöthigen Gesinde versorgen und bestellen und die alten Diener, so viel sie deren bedurfte, Sonderlich Hans Vorkauf, dem die Gelegenheit der Hölzer bewusst, und einen Schösser, der von den Vormündern in Eid zu nehmen sei, beibehalten. Der Gehölze sollte sie sich nur in soweit an- massen dürfen, als sie Holz zum Feuerwerk und, mit Vorbewusst der Vormünder des Unmündigen, als Baumaterial gebrauchte. Nach Ablauf immer eines Jahres hatte sie Rechnung abzulegen, inzwischen aber sollte sie Alles, was ihr an dem Ertrage der Güter bis zur Höhe von 6090 Fl. in einem früheren Vertrage zugesichert war, behalten, den Ueberschuss aber dem Gute verbleiben lassen. Ein oder zwei Jahre darauf wurde dieser Vertrag auf drei Jahre verlängert. So war Veronica sehr selbstständig gestellt, und von ihr hing es ab, die in Unordnung gerathenen Vermögens Verhältnisse ihres Sohnes zu ordnen. Dass ihr diese schwere, aber immerhin erreichbare Aufgabe nicht geglückt, wissen wir leider nur zu gewiss und vermögen sie von aller Schuld dabei nicht frei sprechen. Veronica blieb noch mehrere Jahre auf dem Wendelstein und wird in dem Taufbuche zu Rossleben als „die gestrenge Frau zum Stein, Heinrich Voigts (d. h. des Klostervoigts) Wittwe" vielfach unter den Taufzeugen genannt*). Im Jahre 1566 verlobte sie sicli mit dem bisherigen Stallmeister und Kammerjunker des Herzogs Johann Wilhelm zu Sachsen, Philipp Münch auf Würchhausen (unter Dornburg an der Saale). Weil dieser aber in Kursachsen nicht angesessen war, und der Kurfürst das Haus Wendelstein, „welches für eine Vhestung zu halten," nicht einem fremden Unterthan anvertrauen wollte, so wurde Veronica von Witzleben durch den kurfürstlichen Rath Hans von Germar als dazu verordnetem ") Wilhelm, Gesch. d. Kl.-Sch. Rossleben, 18:10, p. 35. — 198 — Uommissar angewiesen, den Wendelstein ungeachtet des mit den Vormündern ihres Sohnes errichteten Vertrages und obgleich die darin stipu- lirten drei Jahre noch nicht abgelaufen waren, sofort zu räumen. Erst in Folge der eindringlichen Verwendung des Herzogs Johann Wilhelm zu Sachsen vom 9. September 1566, wobei dieser die treuen 15jährigen Dienste Münchs und namentlich hervorhebt, dass derselbe im Herzogtlmm Sachsen angesessen sei und sich immer redlich und aufrichtig, wie es einem von Adel zu thun gebührt, verhalten habe*), gestattete der Kurfürst, dass Münch mit. „seiner Vertrauten" die noch übrige Zeit der drei ausgemachten Jahre auf dem Wendelstein ruhig und ungehindert bleiben könne**). Nun erst beschloss Münch mit „der Ehrnttugentsamen frawen Vroniken gebornen kelbin, Heinrichen von Witzlebens selligen Nachgelassenen Wittwe zum Wendelstein", am 24. September 1566 sein ehelich Beilager zu halten und lud mittelst zweier Schreiben vom 18. September die Herzöge Johann Friedrich den Mittlern und Johann Wilhelm zu Sachsen zu solchem seinem angestellten Ehrentage mit dem Ersuchen ein, an genanntem Dienstage um 3 Uhr Nachmittags auf dem Wendelstein ankommen zu wollen. Johann Wilhelm entschuldigte sich von Heldburg aus, wo ihm Müneh's Brief „vfm weidewerk" zugekommen, wegen Kürze der Zeit weder selbst erscheinen noch einen Gesandten schicken zu können, wünscht aber Münch und seiner Vertrauten Glück, Heil und alle selige Wohlfahrt. Ob Johann Friedlich d. M. der Hochzeit beigewohnt, vermögen wir nicht zu sagen. Als bald darauf, wahrscheinlich nach Ablauf der drei „Schiedjahre", Philipp Wilhelm Münch zum fürstlich sächsischen Hofrath und Amts- Hauptmann zu Weimar ernannt wurde, siedelte er mit seiner Gemahlin nach der genannten Stadt über. Zum Administrator und Verwalter vom Wendelstein wurde Veronica's zweiter Bruder Ulrich Kalb ernannt. Dieser verblieb auch daselbst, als Wolf Dietrich von Witzleben mündig geworden war, und führte die ganze Administration und Haushaltung für diesen fort, bis er 1590 auf dem Wendelstein starb***). *) Com.-Arch. z. Weimar, Reg. GG. Bl. 103a. M. No. 83. **) als „ Wendelgtein'sclier Pachtmann", wie es in den Kalb'sciien Processacten (Acten des Appell.-Gerichts zu Jena, II. No. 531b.) heisst ***) Seine Verlassenschaft belief sich auf einen AVerth von ungefähr 72,000 PI. wovon seine Schwester Veronica die Hälfte erbte, und wurde Veranlassung zu einem (dem sogenannten Kalb'sciien) Process, den seines Bruders Wolf Nachkommen gegen Aber weder der Stiefvater, noch der Onkel Wolf Dietrich's hatten eine geordnete Wirthschaft einzuführen vermocht. Der junge Wolf Dietrich war seiner Mutter nach ihrem neuen Wohnsitz Weimar gefolgt und erhielt dort seine Erziehung. Das Verhältniss zu seinem Stiefvater war ein überaus freundliches und herzliches, und so ordneten sich auch die Erbschafts-Angelegenheiten beim Tode der Mutter leicht. Münch hatte mit seiner Frau einen Ehevortrag abgeschlossen, später aber ein Testament gemacht, darin er seine Gemahlin hesser als in der Elieheredung bedachte. Wolf Dietrich erklärte sich jedoch damit nicht einverstanden, und am 8. Mai 1513 vereinigten sich Stiefvater und Sohn dahin, dass Alles, was Wolf Dietrich's Mutter nach ihrem Tode zu Wendelstein oder zu Weimar an beweglichen Sachen hinterlassen würde, es sei Baarschaft, Erbschaft, Ketten, Kleinodien, Kleider, Schmuck, Silbergeschirr, Bettgewand, Hausgeräth u. s. w., in zwei gleiche Theile getheilt werden, und davon der eine dem Wittwer, der andere dem Sohn zufallen sollte. Die ausstehende Schuld aus der Hacke'schen und Kalb'schen Erbschaft sollte dageggen Wolf Dietrich allein verbleiben, ebenso die Güter-Erbschaft zu Kalbsrieth, die Münch nichts anginge. Dieser sollte die Theilung machen, jedocli 2 Ketten a 300 und 100 Kronen, die er vom Kurfürsten und vom Herzog zu Liegnitz bekommen, für sich behalten, wie Wolf Dietrich die Kette, welche seine Mutter hatte machen lassen und er bereits im Besitz hatte. Von dem Heirathsgut von 5000 FL, welches Veronica ihrem zweiten Manne mitgebracht, sollte dieser die Hälfte seinem Stiefsohn vermachen. Aus dem Vergleich geht hervor, dass Veronica nach 1593 gestorben ist. Münch starb im Jahre 1600*). Wolf Dietrich trat in Weimar mit den Söhnen des Herzogs Johann Wilhelm, den Prinzen Friedrich Wilhelm und Johann, in ein näheres Verhältniss und lernte schon früh am dortigen Hofe feinere Bildung und Sitte keimen. 1582 hegleitete er den Herzog Friedrich Wilhelm nach dem Keichstage zu Augsburg zur Kaiserwahl. Später ging er auf die Universität, studirte Jura, erwarb sich gleich seinem Vater und Grossvater den Titel eines Doctors beider Rechte und trieb mit besonderer Vorliebe Geschichte und Musik, auch versuchte er sich selbst in der Dichtkunst. Philipp Heinrich von Witzleben (den Enkel Veronica's) resp. dessen Söhne führten. Ende 1('>50 betrug die Kalb'sclie Forderung an die von Witzleben nicht mehr als 3ül,722 Fl. 18 Gr. 3 Pf. an Capital und in 59 Jahren aufgelaufenen Zinsen. ") Cauhe's Adels-Lex. — 200 — Von der Universität kehrte er auf seine väterliche Burg "Wendelstein zurück, schaute von dem Erkerfenster seiner Feste auf das gegenüberliegende Schloss Wiehe und lernte daselbst das edle Fräulein Maria, Tochter Georgs von Werthern*), kennen. Das Burgfräulein war am 22. September 1553, Morgens 4'A Uhr, geboren, also fast acht Jahre älter als Wolf Dietrich, wusste aber durch ihre Anmuth und ihren Geist den jungen Ritter vorn Wendelsein so zu fesseln, dass er beschloss sie heimzuführen, was auch am 21. April, dem Sonntage Quasimodogeniti, 1533 geschah.- Der Rector Bodenstein, der die Dame gekannt, war so begeistert von ihr, dass er 1613 in seinem „Denkmal des Witzleben'sehen Geschlechts" sang: „ — — — Eine nur rührt ihm das Herz: Sie, Maria, Georgs von Werthern herrliche Tochter; Von dem erhabnen Geschlecht rührt ihn Maria allein; Diese nur lieht er, mit dieser vermählt er sich, freut sich der Liebe, Und sein sehnendes Herz flammt ihr in heiliger Gluti). Wollte ich jetzo Lob einweben meinem Gesänge Und in dem schwachen Gedicht preisen so hohes Verdienst, Würde die scheidende Sonne des Tages düstre Verwirrung Lösen und selber die Nacht grüssen den kommenden Tag. Welche Gaben verlieh'n nicht einst und welche Geschenke Mit freigebiger Hand himmlische Grazien ihr! Was nur das Aug' zu erblicken vermag, des Edlen zu fassen Was vermag der Verstand, Grosses und Hehres, das war Alles in ihr vereint Was Grazien Liebliches haben, Cypris entzückender Reiz, Pallas erhabener Sinn, Was man von Tugenden kennt und was man liebend verehret, Adel, welcher verleiht heilige Treu dem Gemüth, All' dies ward ihr zu Theil, Ward ihr in dem Busen vereinigt, Dass sie als Pallas erschien und auch als Cypris zugleich." Das Hocbzeitfest auf dem Schlosse zu Wiehe war ein glänzendes, vereinigten sich doch bei demselben die beiden ältesten, reichsten und angesehensten Geschlechter des damaligen Thüringens. Für die Braut mochte die Anwesenheit ihrer treuen Schwester Agnes (n. 1551. 19. Juni), welche seit dem 24. Juni 1571 an Apel von Ebeleben auf Wartenburg vermählt war, am werthvollsten sein. Die Herren von Werthern hatten im Jahre 1452 die den Grafen von Schwarzburg gehörende Herrschaft Wiehe durch Kauf an sich gebracht *) Herrn der Herrschaften Beichlingen und Wiehe, n. 1515. 22. Apr. f 157(5. 25. Nov., und dessen erster Gemahlin, der 1549. 22. Juli mit ihm vermählten Catharina von Brandenstein aus Tzechen, f 1563. 6. Juli. — 201 — * - und waren dadurch so nahe Nachbarn der Herren von Witzleben auf dem Wendelstein geworden, dass sie sich über das grüne Unstrutthal hinweg gegenseitig in die Fenster schauen konnten. Aber noch ehe die Werthern ihren gleichnamigen Rittersitz am Harz mit dem in der goldenen Aue gelegenen Wiehe vertauschten, hatte sich im 12. Jahrhundert Herinan von Werthern mit einem Fräulein von Witzleben, und Thilo von Werthern (f 1435) mit Elisabeth von Witzleben, der Ahnfrau sämmtliclier lebender Herren und Grafen von Werthern vermählt. Dagegen hatte Dietrich von Witzleben im 14. Jahrhundert Anna von Werthern und Friedlich von Witzleben acht Jahre nach der Besitzergreifung von Wiehe durch die Werthern und 123 Jahre früher als jetzt sein Urenkel sein eheliches Beilager am 26. August 1460 mit Elisabeth Herrin von Werthern auf dem Schlosse zu Wiehe gefeiert. Beide Familien, so durch Blutsverwandtschaft vielfach mit einander verbunden, sahen sich sehr häufig, sei es, wenn in den Wendelsteiner Hölzern oder auf der Finne gejagt wurde, sei es bei Kindtaufen, wozu man sich über die Unstrut herüber zu Gevatter bat, oder in Zeiten der Gefahr, wo die Werthern, wie im Bauernkriege, Schutz auf dem Stein suchten. Die edeln Herren von Werthern bewahrten auch dann noch den Wendelsteinern ihre Freundschaft, als diese vom Unglück schwer betroffen waren. Nicht minder innig war das Verhäitniss unserer zu der freiherrlichen Familie von Eberstein, welche auf dem eine Meile von Wendelstein entfernten Gehofen sass. Zwischen beiden fanden ebenfalls Ehebündnisse statt, und selten war in Gehofen eine Taufe, und man taufte da sehr oft, bei welcher nicht der Name Witzleben unter den Gevattersleuten vertreten gewesen wäre, wie man aus der im Jahre 1865 erschienenen Geschichte der Familie von Eber stein ersehen kann. Von all den freundlichen Einladungen, welche die Gebotener an die Wendelsteiner ergehen liessen, rechnen wir ihnen noch jetzt die hoch an, durch welche bei Gelegenheit der am 4. October 1636 stattfindenden Taufe Albert Hartmann's von Eberstein Philipp Heinrich von Witzleben zu Gevatter gebeten wurde, denn unser unglücklicher Ahnherr war zu dieser Zeit schon seit 20 Jahren seines Wendelsteins beraubt und im tiefsten Elend, aber dennoch ehrten ihn noch die treuen Nachbarn in ihrem adlichen Gemüthe. Ausser diesen, sowie denen von Geusau zu Heygendorf und Farnstedt und von Kalb auf Kalbsrieth ist hauptsächlich noch einer Nachbarschaft n. 14 — 202 — • » der Wendelsteiner zn gedenken, der Herren von Hessler auf Burg- und Kloster-Hessler, wenn dieselbe auch gerade keine günstige Einwirkung auf die Geschicke unserer Familie hatte. Ein Zeitgenosse Wolf Dietrich's von Witzlehen war Christoph von Hessler, ein in der Welt weit herumgekommener und in Geschäften wohl erfahrener Edelmann, welcher sich in französischen und spanischen Kriegsdiensten viel Kuhm erworben, gegen die Türken gefochten und darauf dem Kurfürsten von Sachsen als-Oberster, seit 1591 als Inspector von Schul-Pforte, ferner als Statthalter in Leipzig, Kriegsrath, und zuletzt als Ober-Einnehmer der Land- und Tranksteuer gedient hatte. Nach seinem Tode, 1598, erbten seines Bruders Moritz Söhne Georg Rudolph und Hans Heinridh von Hessler, an sich schon reich begüterte Herren, seine Güter, namentlich Burg-Hessler. Georg Rudolph starb 1620 als Ober- Steuer-Einnehmer zu Leipzig unvermählt, worauf Hans Heinrich alle Hess- ler'schen Güter (Burg- und Kloster-Hessler, Balgstedt, Schlöben, Rabis, Möckern und Lichtenhain etc.) in seiner Hand vereinigte. Dieser, am 23. August 1568 geboren, war Truchsess am Hofe des Herzogs von Würtemberg gewesen, bekleidete darauf dieselbe Charge bei dem Herzog Wilhelm zu Sachsen und war so ein Mann von hoher geselliger Stellung und vielen einflussreichen Verbindungen, der ausser seinen Gütern noch bedeutende Capitalien besass, die er vortheilhaft zu verwerthen wusste. Er. : starb, 65 Jahre alt, am 12. Januar 1634*). Der Grossvater des obenerwähnten Christoph von Hessler, Hans, hatte sich zu Anfang des 16. Jahrhunderts mit Ilse von Witzleben aus Berka vermählt. Auch Hans Heinrich von Hessler heirathete in unser Geschlecht, und zwar am 20. Mai 1597 Maria von Witzleben aus Wolmirstedt, während seine Schwester Magdalena mit Maria's Bruder, Georg Friedrich von Witzleben auf Wolmirstedt und Schönewerda, vermählt war (s. Stammtafel IT. 5.). Es waren daher die Verbindungen beider Familien durch die Lage der Güter imd die verwandtschaftlichen Beziehungen. angebahnt und *) Nach Königs's Ad. Hist. und Gauhen's Ad. Lex. Von den angeführten Gliedern der Familie von Hesslcr wird in den nächsten Abschnitten noch viefach die Rede sein, weshalh wir sie hier ausführlicher "besprochen haben. Hans Heinrich starb am 12. Januar, nicht Februar, wie auf der Stammtafel Ii. 5 angegeben, und hinterliess drei Söhne: Georg Rudolph, auf Schlöben, Rabis, Möckern und Utstedt, Hans Friedrich, auf Burg-Hessler und Balgstedt, Oberst, und Heinrich, auf Kloster-Hessler, Oberst- Lieutenant. sollten später durch Geldgeschäfte zum Nachtheil der unsrigen noch enger geknüpft werden. — Maria' von "Werthern brachte Wolf Dietrich von Witzleben ein Hei- rathsgut von 3000 Thlrn. mit, eine für die damalige Zeit sehr bedeutende Mitgift. Wolf Dietrich glaubte daher auch dem angemessen das Leibgedinge ausstatten zu müssen und bestimmte, dass seine dereinstige Wittwe ausser ihrer weiblichen Gerechtigkeit an Gerade, Morgengabe und Muss- theil eine jährliche Beute von 600 Thlrn. und zu einer Behausung ein Capital von 1000 Thlrn. oder statt dessen 60 Tlilr. jährlichen Hauszins erhalten sollte. Der Kurfürst Christian bestätigte dies Leibgedinge d. d. Dresden, den 15. August 1588. Dieses Wittthum war für die damalige Zeit sehr bedeutend, wir finden z. B., dass Dietrich von Witzleben auf Tauhard seiner Brau 1576 ein Witthum von zusammen 125 Fl. aussetzte. Wolf Dietrich führte, nachdem er seine Maria auf den Wendelstein heimgeführt hatte, ein glückliches, sorgloses, durch Musik und Dichtkunst reich verbrämtes Leben. Seit dem 25. Juli 1588 kurfürstlicher Kammerjunker, fand er Gelegenheit, mit seiner Gemahlin den Dresdener Hof häufig zu besuchen und dort den Palliarennen und andern Hoffeierlichkeiten beizuwohnen. So war er. zum 20. August 1588 nach Dresden zur Taufe der Prinzessin Elisabeth entboten und sollte zum Turnier seine Pferde, „so zum frei Tornir, Palgen und und Bingrennen zu gebrauchen," mitbringen; desgleichen 1589 zu der am 16. September stattfindenden Taufe des am 7. September gehornen Prinzen August, des spätem Administrators von Magdeburg. Zu dieser Beise nahm Wolf Dietrich 1000 Fl. mit und seine Gemahlin*) 500 Fl., musste sich aber noch 78 Goldgulden, d. i. 100 Fl. 6 G., nachschicken lassen. Kostspielig war ein solcher Aufenthalt am Hofe durch die Pferde und Dienerschaft, welche ein Stattlicher von Adel zur Aufrechthaltung seines Ansehens bedurfte. *) „Die Jungefrau", wie sie in der betreffenden Rechnung bezeichnet wird. Diese Reisegelder gaben ebenfalls Veranlassung zu einem Process gegen Philipp Heinrich von Witzleben, Wolf Dietricli's unglücklichen Sohn. Paul Pollmann nämlich, Bürger zu.Bürgeln, vormals, unter Wolf Dietrich, Schösser zum Wendelstein, reichte am 19. März 1602 eine Klage ein wegen Vorenthaltung seines rückständigen Gehalts von 1593 _i59ß a 256 PL 13 Gr. Die Auszahlung •war ihm verweigert, weil er seine Rechnungen nicht in Ordnung gehalten und 1000 PL, die er Wolf Dietrich zu dem Aufenthalt am Hoflager zu Dresden und zweimal 500 PL, die er dessen Frau in Ausgabe gestellt hatte, nicht mit Quittungen belegen konnte, auch Prau von Witzleben behauptete, nur einmal 500 FL erhalten zu haben 14* ' ■ ■ — 204 — In dem Yerhältniss zum Kurfürsten vernachlässigte Wolf Dietrich auch seine hohen Gönner zu Weimar nicht, und als ihm dort am 1. Mai 1584 ein Sohn geboren wurde, welcher bei der Taufe die Namen Philipp Heinrich erhielt, lud er den Herzog Friedrich Willreim (Administrator der KurSachsen von 1591 — 1604) zum Taufzeugen ein. Ein Grandzug des Charakters Wolf Dietrich's war die Pietät für seinen Vater, welchen er wie einen Heiligen verehrte. In diesem Gefühl vollendete er den von jenem begonnenen Schlossbau auf dem Wendelstein und widmete ihm in kindlicher Liehe eine Gedenktafel, deren Inschrift wir in dem Abschnitt „Wendelstein" anführen werden. Auch sorgte er mit grosser Freigebigkeit für die väterliche Stiftung, die Klosterschule zu Kossieben.. Dies konnte jedoch nicht verhindern, dass zwischen ihm und dem Koctor Zacharias Craul Irrungen entstanden. Dieser hatte 1575 das Rectorat übernommen, verliess es aber 10 Jahre später, da er als Pfarrer nach lehstedt, in der Grafschaft Schwarzburg, berufen worden war. Wir - wissen nicht, oh die Pfarre ein so hohes Einkommen hatte, um Zacharias Craul zu bestimmen, das Rectorat damit zu vertauschen, glauben aber, dass ein gespanntes Yerhältniss zwischen ihm und Wolf Dietrich von Witzlehen ein Hauptbeweggrund dazu gewesen ist; und dass ein solches bestanden, geht daraus hervor, dass Wolf Dietrich hei Crauls Ahreise dessen Wagen mit Hausgeräth mit Beschlag belegte und fünf Wochen lang auf offener Landstrasse stehen liess, weil Craul über seine Amtsverwaltung bis dato keine Rechnung abgelegt hatte. Craul verklagte darauf Wolf Dietrich von Witzlehen beim Ober-Hofgericht zu Leipzig auf Schadenersatz; der Process währte vier Jahre und wurde endlich 1589 zu Gunsten Witzlehens entschieden. Bei einem liehevollen und edlen Herzen, hei all der mannigfachen geistigen Begabung fehlte Wolf Dietrich der Sinn für seine eigenen Geschäfte. Mit Dichtkunst, Musik und Bauten beschäftigt, durch Feste an fürstlichen Höfen zerstreut, fand er keine Müsse, die ihm von seinem Vater vererbte Unordnung der Vermögensverhältnisse zu beseitigen, und statt die überkommenen Schulden abzutragen, machte er neue, sobald der Zahlungstermin nahte. So lieh er 7000 Fl. von Martha Dreyer, geb. Birkner, 3600 Fl. von Christoph Vitzthum von Eckstedt, 21000 Fl. von Heinrich von Brösicke, 1592 8000 Tklr. von Caspar Tryller und endlich am 29. Juni 1595 in einer abermaligen Geldklemme 10,000 Fl. auf drei Jahre von Christoph von Hessler, wobei er den Wendelstein zum Pfände — 205 — setzte. Noch ehe der Zahlungstermin herannahte, ereilte ihn der Tod. Bereits im Sommer des Jahres 1596 wurde er von einer schweren Krankheit hefallen, so dass am 6. Juni eine besondere Fürbitte dem Schulgebete in Kossieben eingeschaltet wurde *). Eine Danksagung erfolgte leider nicht, denn Wolf Dietrich starb in seinem 35. Lebensjahre am 14. December 1596, Morgens 9 :, /i Uhr, auf dem Wendelstein und wurde in seiner Väter Gruft zu Kossieben beigesetzt. Seinem 12jährigen Sohn und Erben Philipp Heinrich hinterliess er den Wendelstein mit nachweisslich 35,500 El. Schulden**), von denen er einen grossen Theil von seinem Vater Heinrich überkommen hatte, wenn auch jetzt nur noch 3000 Fl. auf den Namen desselben lauteten. —• *) Ebenso wie 1594, als seine Gemahlin in Beiehlingen bei ihren Verwandten gefährlich erkrankt war. S. Wilhelm, 1. c. p. 42. **) Wolf Dietrich schuldete bei seinem Tode: Caspar Tryller, kurf. Bentmeister .... 8,000 Thlr. = 9,144 Fl. 16 Gr. Christoph von Hcssler zu Burg-Hessler . . — JJ — 10,000 „ J1 Paul Pollmann, vorm. Schösser zum Wendeist. — ?) — 659 „ 18 „ Catharina Tangel — „ — 300 „ " Martha geb. Birkner, an Joli. Dreyer verm. 3,700 „ = 4,229 „ — „ Christoph Vitzthum von Eckstedt.... 2,700 „ = 3,600 „ Johann Crammer in Halberstadt .... 4,000 „ = 4,571 „ 9 „ Valten von Lichtenhains Wittwe (Wertherns. Vormundschaft Heinrich's v. W.) . . — — 3,000 „ _ 35,505 El. 1 Gr. Ausserdem wurde er noch von Moritz von Hessler's Wittwe, den Gänsen zu Bennstedt (deren Vormund Heinrich von Witzleben gewesen war), Christoph Johann von Taubenheim etc. wegen Schulden verklagt; doch scheinen letztere Posten nicht auf seinen Sohn übergegangen zu sein. ■■■■■KT III. Abschnitt. Philipp Heinrich von Witzleben. 1584—1638. _ liilipp Heinrich von Witzleben ward am I.Mai 1584 zu Weimar geboren. In der Freude, seinen Stamm verjüngt zu sehen, entfaltete Wolf Dietrich, der 23jährige Yater, bei der Taufe des zukünftigen Erbherrn allen Glanz, den Wendelstein nur herzugeben vermochte. Ausser dem benachbarten Adel ward noch Wolf Dietrich's hoher Gönner und ehemaliger Spielgefährte, der Herzog Friedlich Wilhelm von Weimar, zu dem Feste als Taufzeuge gebeten. Von der Jugend Philipp Heinrichs, von seiner Erziehung, wissen wir wenig, nur ein im Staats-Archiv zu Dresden*) vorhandener Brief, welchen er im März 1597, in seinem 13. Jahre, an seinen obengenannten fürstlichen Pathen in lateinischer Sprache schrieb, giebt uns den Anhalt, auf einen guten sorgfältigen Unterricht schliessen zu dürfen, denn wenn auch der Text von einem seiner Lehrer Und nicht von Philipp Heinrich selbst verfasst sein mag, so ist docli die Handschrift eine so vollkommen schöne, und feste, dass wir daraus auf einen weit vorgeschrittenen Bildungsgrad des Knaben schliessen müssen. Nach dem frühzeitigen Tode seines Vaters, 1596, trug die trauernde Mutter Sorge, tüchtige Vormünder für ihren Sohn zu bestellen. Wolf Dietrich hatte dazu in seinem Testamente einen nahen Verwandten seiner Frau, Hans von Wolfersdorf auf Delitz und Marksdorf, bestimmt; derselbe mochte aber die Vermögensverhältnisse zu verwickelt finden und weigerte *) Acta Kammersachen in Churf. S. Vormundschaft, 1597. I. Th. Blatt 334 ffg. sich, das schwierige Geschäft zu übernehmen. Es wurde darauf die Vormundschaft an Ludwig Wurmb zu Wolkramshausen, Hauptmann zu Sangerhausen, und Apel von Ebeleben auf Wartenburg, den Schwager der Wittwe, übertragen. Wurmb machte anfänglich auch Schwierigkeiten, doch wurde er durch den Oheim Philipp Heinrich's, Hans von Werthern, und Apel von Ebeleben endlich zur Uebernahme der Vormundschaft bewogen, bat aber schon nach Jahresfrist, derselben enthoben zu sein, worauf 1599 Christoph Johann von Taubenheim zu Bedra dem Kurfürsten als Vormund vorgeschlagen wurde. Wir wissen, dass sich nach dem Tode Wolf Dietrich's eine nachweisbare Schuldenlust von 35,500 Fl. in verschiedenen Posten vorfand. Der Wendelstein war zwar damit höchstens nur auf ein Fünftheil seines Werthes verschuldet, und somit wäre nach unseren heutigen Geldverhältnissen die Lage des unmündigen Philipp Heinrich nichts weniger als drückend, vielmehr ziemlich glänzend gewesen. Da aber in damaliger Zeit die Lehngüter nicht bleibend verschuldet werden durften, sondern jede Schuld spätestens nach drei Jahren abgezahlt werden sollte, so war, wenn man auch die Beveniien des Steins auf 8000 Fl. anschlägt, die Lage docli so, dass die Gläubiger nur befriedigt werden konnten, wenn man zu neuen Anleihen schritt. Ausserdem musste dem Gläubiger, wollte er andere Sicherheit als die Person des Schuldners haben, das Gut verpfändet werden. Eine solche Verpfändung konnte aber nur an eine Person von Adel geschehen, und so war das Schuldenmachen, noch mehr aber die Abzahlung alter Schulden zu damaliger Zeit sehr erschwert, wodurch sich der häufige Wechsel der Besitzer vieler Güter erklärt. Näher auf alle einzelnen Schulden Philipp Heinrich's von Witzleben einzugehen, würde den Leser ermüden, wir begnügen uns, liier nur zwei zu erwähnen, deren Kenntniss für später nothwendig erscheint. Die erste war die über 100 Jahre in den Acten spielende sogenannte „Tryllersche Post." In den Jahren 1589, 91 und 92 war Wolf Dietrich von Witzleben nach und nach „zu Beförderung seines nutzes vndt frommens vmb seiner sehuldener nicht haltung Willen gezwungen worden," von Caspar Tryller, Kurfürstlich Sächsischem Land-Bentmeister, spätem Herrn auf Emseloh, ein Capital von 8000 Sächsischen Tbalern (ä 24 Meissnischen Groschen) gegen 6 pCt. Zinsen und mit Ii albjährlich er Kündigung aufzunehmen, w r o- für er ihm mit Consens des Administrators der Kur Sachsen, des Herzogs Friedrich Wilhelm, und mit Einwilligung seiner mitbelehnten Vettern zu Wolmirstedt seine beiden Dörfer Willerstedt und Nirmsdorf*) mit obersten und niedersten Gerichten, allen ihren Geld- und Getreidezinsen, Frolm- diensten, Lehnwahren, Gerichts- und andern Gefällen, wie er sie von seinem Vater ererbt und von Kur-Sachen zu Lehn hatte, zum Unterpfand setzte. Trotz mehrfacher Kündigungen Seitens Caspar's Tryller bezahlte weder Wolf Dietrich noch sein Erbe Philipp Heinrich diese Schuld. Letzterer erklärte in einem neuen Schuldschein vom 26. Juni 1603, dass er „als ein Junger vndt Neuer Hauswirth" wegen allerhand vorgefallener Ausgaben diese 8000 Thlr. noch nicht habe zurückzahlen können, entrichtete aber, so lange seine Mutter lebte, also bis 1612, pünktlich die Zinsen. Dies unterblieb aber von da an, so dass er nach einer am 12. April 1615 aufgestellten Berechnung ausser den 8000 Tlilrn. noch 3857 Fl. 3 Gr., im Ganzen also eine Summe von 13,000 Fl. zu zahlen hatte wofür die Dörfer Willerstedt und Nirmsdorf als Pfand standen. Da Casper Tryller aber, nachdem, wie wir später sehen werden, Philipp Heinrich von Witzleben den Wendelstein an Hans Heinrich von Hessler hatte abtreten müssen, keine Zinsen mehr bekam und einsah, dass Philipp Heinrich auch das Capital nicht würde zahlen können, beantragte er, dass die beiden verpfändeten Dörfer Willerstedt und Nirmsdorf taxirt und ihm eingeräumt würden. Jetzt legte sich Philipp Heinrich's Vetter, Georg Friedrich von Witzlehen auf Wolmirstedt, als nächster Agnat und Mitbelehnter, ins Mittel, „um die beiden Dörfer dem uralten Witzlebenschen Stammgut Wendelstein zu erhalten." Tryller berechnete seine Forderung an Capital und Zinsen auf 14,573 Fl. 1 Gr. 7'/ 2 Pf. Um diese Summe zahlen zu können, wandte sich Georg Friedrich von Witzleben an seine reichen Schwäger und borgte zu Ostern 1617 gegen Verpfändung seines Rittergutes Wolmirstedt von Georg Rudolph von Hessler zu Burg-Hessler 8000 Fl. und von Hans Heinrich von Hessler zu Kloster-Hessler 7300 Fl., zusammen 15,300 Fl. fränkischer Währung (1 Fl. = 20 Gr.), zu 5 pCt., und fand Caspar Tryller in Bezug auf seine Wendelstein'sche Forderung gänzlich ab, indem er ihm die Summe von 14,573 Fl. 1 Gr. 7'A Pf. meiss- nisclier Währung (1 Fl. = 21 Gr.) haar ausbezahlte. Caspar Tryller stellte darüber d. d. Dresden, den 20. Juni 1617 die Quittung aus und cedirte *) Nirmsdorf, bei Willerstedt gelegen, gehörte nicht eigentlich zum Wendelstein, sondern zu den Gütern des früheren Klosters Eossleben. — 209 — Georg Friedlich von "Witzleben und dessen Erben alle seine Rechte an Willerstedt und Nirmsdorf. In diese Cession consentirte der Kurfürst Johann Georg nachträglich am 9. Mai 1G21 auf Bitten von Georg Friedrich's von Witzleben Wittwe, Magdalene geb. von Hessler. Als 1620 Georg Rudolph von Hessler, (der für die von ihm geliehenen 8000 Fl. die Jahreszinsen mit 480 Fl. immer pünktlich erhalten hatte) starb, vereinfachte sich die anscheinend verwickelte Angelegenheit, indem Hans Heimich von Hessler, der Erbe seines Bruders, nunmehr in Bezug auf jene 15,300 Fl. der einzige Gläubiger der Söhne Georg Friedrich's von Witzleben war. Da er zugleich aber seit 1616 als Pfanclinhaber vom Wendelstein auch Willerstedt und Nirmsdorf besass, so wurden die Zinsen der 15,300 Fl. an ihn aus den Einkünften der beiden Dörfer (unter dem Namen „Tryllerisch Geld") entrichtet. Am 17. Januar 1623 übergab Hans Heimich von Hessler den Wendelstein mit Willerstedt und Nirmsdorf dem Kurfürsten, und nun hörte die Entrichtung resp. Verrechnung des Ertrags jener Dörfer an die von Witzleben zu Wolmirstedt auf. Da Hessler aber die Zinsen von seinen 15,300 Fl. verlangte, so strengten die von Witzleben 1626 einen Process gegen ihn an und beantragten, Hessler zu verurtheilen, die Zinsen, die er verlange, gegen den Ertrag der Dörfer Willerstedt und Nirmsdorf, die er ja zu seinem Vortheil „anderweit ver- alieniret," abzuwägen, die Summe, für die ihnen die beiden Dörfer verpfändet wären, von seinen 15,300 Fl. abzuziehen (was sich aufhob), die Hauptverschreibung auszuantworten und alle Schäden und Kosten zu tragen und zu erstatten, d. h. also eigentlich, zu erkennen, dass dadurch, dass Hans Heimich von Hessler Willerstedt und Nirmsdorf zu seinem Vortheil veräussert, ihre Schuld an ihn erloschen sei. Ein Urtheil in dieser Sache haben wir nicht gefunden, es scheint vielmehr eine gütliche Einigung der Parteien dahin erfolgt zu sein, dass Alles blieb, wie es war, d. h. die von Witzleben zu Wolmirstedt schuldeten denen von Hessler 15,300 Fl. Fränkisch, hatten dagegen wegen der Dörfer Willerstedt und Nirmsdorf an den Wendelstein eine Forderung von 14,573 Fl. Meissnisch. Georg Friedlich von Witzleben, der Letzte der alten Wolmirstedter Linie, setzte durch Testament seine Schwester Anna Magdalena von Trotha zur einzigen Erbin seines Allodial-Vermögens, wozu auch die Tryllersche Forderung gehörte, ein. Diese aber cedirte sofort mit Genehmigung des Kurfürsten dieses Capital nebst 5426 Fl. aufgelaufener Zinsen gegen jene — 210 — Schuld von 15,300 FI. am 29. December 1651 an die von Hessler, mit welchen sich wieder im Jahre 1657 der Herzog August zu Sachsen, po- stulirter Administrator des Primat- und Erzstifts Magdeburg, der den Wendelstein von seinem Vater, dem Kurfürsten Jobann Georg I., geerbt hatte, dahin verglich, dass er ihnen für das Capital und die rückständigen Zinsen 11,000 Fl. Meissnisch zu zahlen versprach. Von denen von Hessler kam die Forderung durch Vererbung auf die Töchter an die Familien von Hünecken, Trotha, Burckersrode, Bottfeld und Sack, mit welchen am 30. November 1666 der Vergleich wegen Zahlung von 11,000 Fl. von Neuem errichtet und die Zahlung so stipulirt wurde, dass der letzte Posten Michaelis 1673 abgetragen werden sollte*). Um Vieles bedeutendere und folgenschwerere Wirkungen, als die „Tryl- lersche Post", hatte für Philipp Heinrich von Witzleben und namentlich für dessen Söhne eine andere Schuldangelegenheit, die wir, ebenfalls der Zeit zum Theil vorgreifend, hier im Zusammenhange schildern, um später nicht wiederholen zu müssen. Es ist dies „die Kalb'sche Post" von der Wolf Dietrich Arnold von Witzleben, ein Sohn Philipp Heinrich's, am 9. December 1676 in einem Schreiben an die Landstände**) sagt, dass sie „die Principal-Post und Ursache gewesen, warum er und seine Brüder ihr so uralt Stammgut Wendelstein haben fahren lassen müssen." Die folgende Stammtafel diene zur Erläuterung: Wolf Kalb auf Kalbsriotli, nx. Sidonia von Hacke aus Scliilfc. Bastian Kalb, Obrister in Frankreich, f 1590. Ulrich Kalb, Administrator des Wendelsteins, f 1590. Wolf Kalb auf Kalbsrielh, f 1590. Hans Kalb auf Kalbsrieth, t 1623. Veronica Kalb, heir. 1) 15G0 Heinrich von Witzleben zum Wendelstein. 2) 1566 24. Sept. Philipp Wilhelm Münch, Amtshauptmann zu Weimar. Wolf Dietrich von Witzleben zum Wendelstein, f 1596. 14. Dec. Wolf Otto Kalb Hartmann Wilhelm Philipp Heinrich von Witz auf Kalbsriotli. Kalb. leben . zum Wendelstein, f 1638. 12. Nov. Als im Jahre 1590 der französische Oberst Bastian Kalb gestorben war, beerbten ihn seine Brüder Ulrich und AVolf und seine Schwester ') Was jedocli nicht geschah, vielmehr restirten ihnen am 6. April 1681 noch immer 7193 PI. 4 Gr. 5 V c Pf. "') Archiv zu Wetzlar, Witzlebensclie Beschwerdeschriften, vol I. fol 79—84. — 211 Veronica. Kurz nach Bastian starb Ulrich und „erfreute" mit seiner ganzen Yerlassenschaft, im Werthe von etwa 72,000 Fl. den letzten Bruder und die Schwester. Die von ihm liinterlassenen Mobilien blieben, da er auf dem Wendelstein gewohnt hatte, daselbst. Drei Wochen später starb auch Wolf Kalb und hinterliess seinen bereits mündigen Sohn Hans als Erben. Uhich's und Wolfs Verlassenschaft bestand in Lehngütern, ausgeliehenen Geldern, stattlichen Kleinodien, Armbändern, Silbergeschirr, mit Silber beschlagenen Schwertern, Baarschaften und „schönen herrlichen Kleidern, wie man sie zu der Zeit getragen." Die Lehngüter erbte Hans Kalb, während Veronica den ganzen Nachlass an Mobilien an sich nahm und ihrem Sohn Wolf Dietrich von Witzleben hinterliess*). Dessen Sohn, Philipp Heinrich, glaubte seine Grossmutter bei der Theilung benach- theiligt und verklagte Hans Kalb, weil dieser resp. dessen Vater etliche Güter „zur Ungebühr zu sich gezogen," auch ausstehende Schulden im Betrage von 8092 Fl. 9 Gr. erhoben hätte, welche nicht ihm (Kalb), sondern seiner (Philipp Heinrich's) Grossmutter Veronica gebührt hätten. Von Weimar, wo die Sache anhängig gemacht war, gedieh sie an das Kurfiirtliche Ober - Hofgericht zu Leipzig, welches erkannte, dass sie zu Allstedt durch eine Commission erörtert werden sollte. Nun klagte aber auch Hans Kalb und behauptete, Philipp Heinrich von Witzlebon, resp. dessen Vormünder (oder vielmehr Grossmutter), hätten den erwähnten Nach- lass an Mobilien ganz und gar behalten und ihm seinen gebührenden Theil nicht ausgeantwortet. Philipp Heinrich bestritt die Angaben Hans Ivalb's iu Betreff des Werthes der Verlassenschaft. Erst 1623, kurz vor Hans Kalb's Tod, erfolgte ein Urtheil des Schöppenstuhls zu Jena, wonach Hans die Dichtigkeit seiner Forderung eidlich erhärten sollte (das Original-In- ventarium des Nachlasses war nämlich abhanden gekommen). Hierzu erklärte er sich auch bereit, starb aber, bevor er den Eid geleistet. Trotzdem wurde am 16. Februar 1624 ein Urtheil desselben Schöppenstuhls publicirt, wonach die Erben Hans Kalb's von der Herausgabe der obenerwähnten 8092 Fl. 9 Gr. entbunden, Philipp Heinrich von Witzleben dagegen für schuldig erklärt wurde, die Hälfte der von seiner Grossmutter angetretenen Erbschaft, also 36,000 FL, nebst den seit 1590 davon aufgelaufenen Zinsen jenen herauszuzahlen. Da aber Philipp Heinrich auch *) of. S. 199 den Vergleich desselben mit seinem Stiefvater Philipp Wilhelm Münch. — 212 — andern Gläubigern verhaftet war, denen er seine Güter mit Kurfürstlichem Consens verpfändet hatte, so entstand die Frage, ob die Kalbschcn Erben diesen Gläubigern vorzuziehen seien. Am 14. März 1635 gab der Rechtsgelehrte M. Balthasar Tham sein Gutachten dahin ab, dass dies nicht der Fall sein könne, und die Gebrüder Kalb erlangten daher im weiteren Verlauf des Processes nur, dass sie befugt sein sollten, sich im Fall der Nichtzahlung an Philipp Heinrich's von Witzleben eigene unverpfändete Güter zu halten (deren er bekanntlich keine besass). Zu einer Zeit, als die Kalbsche Forderung 270,000 Fl. betrug, also etwa um 1640, hatte der Kurfürst den Kalben für dieselbe Güter im Werthe von einigen 70,000 Fl. bieten lassen; „die andern Interessenten aber" (nämlich am Wendelstein), die Herren von Witzleben zu Wolmirstedt, sollten 1)0,000 Fl. dafür geboten haben, es war also für den Kurfürsten „periculum in mora," und er befahl, „zu vigiliren," wozu sich die vonKalh entschliessen würden Vorläufig blieb noch Alles beim Alten. Aber am 20. Januar 1651 schrieb der Herzog Friedrich Wilhelm zu Sachsen auf Bitten Hartmann Wilhelm's Kalb von Altenburg aus an den Kurfürsten zu Sachsen und hat, dass wider die Beklagten von Witzleben auf Grund der ergangenen Erkenntnisse und Urtheile die Execution angeordnet und dem von Kalb das ihm Zuerkannte verabfolgt" werden möchte. Nach einer Anlage dieses Briefes betrug die Forderung, vom 31. Januar 1591 bis Ende des Jahres 1650 berechnet, an Capital 70,864 Fl. *) dazu die Zinsen, zu 6 pCt. gerechnet, jährlich 4251 Fl., also auf 59 Jahre, solange die Sache spielte . . 250,858 Fl. 18 Gr. 3 Pf. in Summa 321,722 Fl. 18 Gr. 3 Pf. Wie mit den Inhabern der Tryllerschen Forderung, so wurde auch Seitens des Herzogs August zu Sachsen mit denen von Kalb nach dem Jahre 1656 tractirt und schliesslich ein Vergleich zu Stande gebracht, wonach sie für ihre ganze Forderung 12,000 Fl., sage: zwölftausend Gulden, erhalten sollten**). *) wolier diese Zahl stammt, während sonst auf er. 36,000 Fl. erkannt war, ist aus den Acten (des Apell.-Ger. zu Jena) nicht ersichtlich. **) Bis 1676 hatten sie davon jedoch noch keinen Heller empfangen. — 213 — Kehren wir nach dieser nothwendigen Abschweifung zu Philipp Heinrich von Witzleben zurück. In Folge der auf ihr Mündel vererbten Schuldenlast und Processe befanden sich die Vormünder Philipp Heinrich's in einer sehr üblen Lage, die sich noch dadurch verschlimmerte, dass 1597 die Pest über Thüringen hereinbrach, wodurch Handel und Wandel gelähmt und natürlicher Weise die Einnahmen der Güter geschmälert wurden. Die Mutter und Vormünder wandten sich in ihrer Bedrängniss an den Administrator der Kur Sachsen, den Herzog Friedrich Wilhelm, welcher Wolf Dietrich von Witzleben befreundet gewesen war, und baten ihn, die vom Kurfürstenthum dem Rathe zu Strassburg geliehenen und jetzt zurückgezahlten 20,000 Thlr. ihrem Mündlein zu leihen, um damit dessen Vermögensverhältnisse zu arrangiren. „Obgleich — schreiben sie dem Herzoge — Wolf Dietrich von Witzleben ein ansehnlich Vermögen an liegenden und beweglichen Gründen und aussenstehenden Schulden hinterlassen, so ist er dennoch in Schuldenlast gewesen, die wir gern abtragen möchten, um unseres Mündleins Vater adeliclien guten Namen zu retten und die Güter unserm Mündlein zu erhalten, was schwer fallen würde, wenn die Gläubiger auf Bezahlung dringen und wir mit Processen beschwert werden sollten." Die Antwort des Administrators lautete sehr günstig, „weil, wie er d. d. Torgau, 25. April 1597 schreibt, — Wolf Dietrich von Witzleben in Kurfürstlichen Diensten gewesen, sich stets gehorsam gezeigt und viel zugesetzt hat, auch sonsten diesem Kurfürstenthum Sachsen als ein vornehmer von Adel gut angestanden*)." Voller Freude schrieb die Mutter ein Danksagungsschreiben an den Herzog und liess auch ein solches von ihrem Sohne Philipp Heinrich — den früher erwähnten Brief — in lateinischer Sprache abfassen, worin der Herzog Friedrich Wilhelm mit dem Kaiser Vespasian verglichen wurde, von welchem kein Hülfesuchender traurig scheiden dürfe**). Nachdem auch der Mitvormund Kursachsens, Kurfürst Johann Georg von Brandenburg, auf Vorschlag des Administrators in die Auszahlung der *) Dresdener Archiv. **) Quod igitur de T. Vespasiano Imperatore heneficio scribitur, qui amicis mo- nentibus respondit: „Neminem oportere ab Imperatoris conspectu tristem discedere", idem de Illustriss. Vest. Geis, munificentissimo animo mihi praedicare et cxclamare fas est. — 214 — Summe gewilligt hatte, „zumal das Geld aus der Landschaft herrühre," wies Herzog Friedrich Wilhelm den Ober-Einnehmer der Land- und Tranksteuer des Kurfürstenthums Sachsen an, die eingekommenen Strassburger Gelder den Witzleben'schen Vormündern einzuhändigen. Die verordneten Ober-Einnehmer der Land- und Tranksteuer aber antworteten: sie hätten bereits über die fragliche Summe verfügt und könnten der Landschaft gegenüber es nicht' verantworten, wenn sie sich von allem Gelde ent- blössten. Die Mutter und Vormünder, um diese Hoffnung betrogen, baten*) nun den Administrator, zu gestatten, dass die beiden Amtsschösser zu Sangerhausen und Eckartsberge, Michael Tryller und David Schumann als Kalkulatoren, und der ehemalige Witzlebeh'sche Diener (Schösser) Paul Pollmann, jetzt zu Bürgeln wohnhaft, hinzugezogen werden dürften, das verwirrte Rechnungswesen in Ordnung zu bringen. Es heisst in dem Schreiben: „Heinrich von Witzleben, Kitter und Doctor, hinterliess seinem nachgeborenen Sohn Wolf Dietrich so ungeordnete Vermögensverhältnisse, dass die Vormünder desselben nicht im Stande waren, Ordnung in das Rechnungswesen zu bringen und Wolf Dietrich dies auch nicht erlangte. Sein Sohn Philipp Heinrich ererbte von seinem Vater einen solchen Wust von Rechnungen, die theils von Grossvaters, theils von Vaters Zeiten und im Gemenge vom Wendelstein und von Rossleben herrühren, dass die Vormünder allein die Sache nicht bewältigen könnten." Wie weit die Verhältnisse auf dem Papier geordnet wurden, ist nicht mehr zu bestimmen, nur das steht fest, dass die Mutter wie die Vormünder keine andern Mittel ausfindig machten, als zur Tilgung der alten Schulden neue zu contrahiren. So liehen sie am 13. October 1597 noch 10,000 El. bei Christoph von Hessler, Ostern 1599 12,000 Fl., bei Heino von Brösicke auf Ketzschir und Breitenfeld, Ostern 1601 6000 Fl. bei Frau Barbara von Hoff und deren Tochter Gertrud Kühlwein zu Naumburg, so dass Philipp Heinrich, als er 1604 mündig wurde, und den Wendelstein mit Beginn seines 21. Jahres**) übernahm, eine nachweisliche Schuldenlast von 63,500 Fl. fand, also einschliesslich des seiner Mutter zustehenden Wittthums von 660 Thlrn. jährlich ca. 4000 Fl. Zinsen *) 23. Jul 1597. Dresdener Archiv. **) Bereits am 26. Juni 1604 stellte er den Revers für Caspar Tryller aus, worin er sagt, dass er, „als ein Junger vndt Neuer Hauswirth" wegen allerhand vorgefallener Ausgaben die seinem Vater geliehenen 8000 Thlr. noch nicht habe zurückzahlen können. zu zahlen hatte. Dabei war, Dank der geringen Fürsorge seiner Vormünder und der übrigen ungünstigen Zeitverhältnisse, die Gutswirthscbaft in nicht glänzendem Zustande, die Gebäude schlecht erhalten und die Waldungen stark ausgeholzt. Philipp Heinrich, liebenswürdig, gutmiithig, lebenslustig, freigebig, gastlich und arglos, wie sein von dem Schösser vielfach hintergangener Vater, und ausserdem mit einem Anflug jugendlichen Leichtsinnes reichlich ausgestattet, war leider nicht die Persönlichkeit, durch Thätigkeit, Ordnung und Sparsamkeit seine Verhältnisse zu heben, sondern verfolgte den abschüssigen Weg seiner Vormünder, Schulden und Zinsen durch neue Anleihen zu tilgen und so die Schuldenlast zu vergrössern. Zu seiner Entschuldigung müssen wir erwähnen, dass im Herbst 1G07 ein neuer Ausbruch der Pest und 1613 eine grosse Ueberschwemmung, welche in Folge eines Wolkenbruchs das ganze Rieth überfluthete, und unsäglichen Schaden anrichtete, für ihn keine geeigneten Zeiten waren, um auf einen grünen Zweig zu kommen*). Die liebende Mutter mochte mit bangem Herzen dem hereinbrechenden Verderben ihres einzigen Kindes entgegensehen und scheute jetzt kein Opfer, das Unheil von ihm abzuwenden. Sie verpfändete nicht allein ihre Kleiodien für 1000 Fl. an Hans Georg von Osterhausen (1604), sondern erklärte sich auch bereit, auf die „Geräthestiicke," welche den adlichen Wittwen nach altem Herkommen gesetzlich zustanden, zu Gunsten ihres Sohnes zu verzichten und erbat sich zu dieser gerichtlichen Handlung am 13. Juni 1607 Hans Heinrich von Hessler zu ihrem kriegischen Vormund. Es war dies der erste nachweisliche Act, wobei Hans Heinrich von Hessler in die Witzleben'schen Familienangelegenheiten hineingezogen wurde. Er wusste sich aber bei dieser Gelegenheit so das Vertrauen des jungen Witzleben zu erwerben, dass dieser sich fortan in allen seinen Geldverlegenheiten nur an ihn wandte und hier auch stets die augenblickliche Hülfe fand, welches freilich seinen späteren Untergang nur um so sicherer beschleunigen musste. Wenige Tage nach dieser Verhandlung vom 13. Juni lieh Philipp *) Er verkaufte sogar einzelne Ländeveien, namentlich Gehölze hei Allerstedt, Zeisdorf und am Wetzeishain an seinen Vetter Georg Friedrich von Witzleben zu Wolmirstedt, s. II. p. 165. — 216 — Heinrich, dessen Schuld bei Heino von Brösike Ostern 1606 bereits 21,000 Fl. betrag, von Hans Heinrich von Hessler 4000 FL, und nun folgten die Anleihen Schlag auf Schlag, häufig zweimal inr Jahre, zu Ostern und Michaelis, — den damals üblichen Zahlterminen — so dass seine Schuld sich bis zum 12. Mai 1615 auf 87,750 Fl. gesteigert hatte*). Der grösste Theil des geliehenen Geldes wurde zur Abtragung alter Schulden oder rückständiger Zinsen verwendet und nur zwei geringe Posten zu je 500 Fl. finden wir, wo dies nicht der Fall war. Am 1. Januar 1610 „500 Fl. zur Erhaltung seines ehrlichen Hamens und zu seinem sonderbaren Nutz und Frommen," und am 29. September 1613 ebenfalls 500 Fl. zu seiner bevorstehenden Hochzeit. Hessler war im Besitz von 16 Schulddokumenten zu 400 bis 26,250 Fl. Die Capitalien sollten mit 5 pCt. verzinst und in drei Jahren zurückgezahlt werden, auch war jedesmal der Wendelstein zum Pfand eingesetzt worden. Die Witzleben'schen Vettern zu Wolmirstedt hatten als Mitbelehnte ihren Consens gegeben. Doch dies genügte dem Herrn von Hessler noch nicht. Bei der am 11. März 1609 contrahirten Schuld liess er sich ein Verzeichniss etlicher gewisser Einkommen und jährlicher Gefälle übergeben, welche Philipp Heinrich's Schösser zum Wendelstein, Christoph Bandt, an Hessler zur Abtragung der Zinsen abliefern sollte, und bei der am 29. September 1610 vollzogenen Anleihe musste sogar die [Mutter ihre Einwilligung wegen ihres Leibzuchtreehtes (Wittthum) geben, d. h. darauf eventuell verzichten. Die unglückliche Frau mochte unter diesen Verhältnissen keine ruhige Stunde mehr auf dem Wendelstein haben. Sie konnte hier nichts mehr helfen und begab sich deshalb von da zu ihrer Schwester Agnes, der Frau von Ebeleben, nach Wartenburg, wo sie, wie wir im folgenden Abschnitt sehen werden, wenn auch nicht mehr für ihren Sohn, doch für ihre Enkel segensreich wirkte. Sie be- schloss am 4. April 1612 ihr Leben, das rosig begonnen und dornenvoll geendet hatte. Am 28. April ward sie an der Seite ihres Gemahls zu Eossleben beigesetzt und in der Grabrede u. a. „eine gute Mutter der Schule" genannt. Nachdem die Mutter den Wendelstein verlassen und bald darauf gestorben war, mochte sich Philipp Heinrich zu einsam auf seiner Burg *) und zwar nur bei Hans Heinrich von Hessler; ausser diesem hatte er noch einen Gläubiger, Caspar Tryller, mit 15,300 Fl., so dass sich 1615 seine gesammte Schuldenlast auf 103.050 Fl. belief. 217 — fühlen, und als das Trauerjahr vorüber, suchte er eine treue Lebensgefährtin und fand solche in Sabine Elisabeth, der am 10. August 1594 gehornen Tochter des Sachsen - Coburgischen Geheimen Raths Hartmann von Wangenheim auf Wangenheim und Tüngeda und Sabina's von Herda zu Brandenburg aus Unterellen, mit welcher er sich am 23. November 1613 zu Weimar vermählte. Gleich nach der Hochzeit begab sich das junge Paar auf den Wendelstein, wo zur Feier dieser Verbindung fröhliche Feste stattfanden. Wie freudig stolz mag das Herz der jungen Frau geschlagen haben, als sie von den zahlreichen Mannen ihres Gemahls eingeholt, von dem Donner der Geschütze ihrer Burg empfangen, ihren Einzug auf dem festen Dynastenschlosse hielt und dort von der Klosterschule feierlichst hegrüsst wurde, nachdem die Wolmirstedter Vetterschaft und der benachbarte Adel sie bewillkommnet hatte. Sie war die Gattin eines schönen und liebenswürdigen Mannes geworden, der eine der grössten Herrschaften des Landes besass. Wahrscheinlich träumte sich die im einfachen Elternhause zu Tüngeda schlicht erzogene adliche Jungfrau eine glänzende Zukunft, und ging doch einem so thränenvollen Schicksale entgegen. Der gelehrte Rector der Klosterschule, Christian Bodenstein, ein Meister in Gelegenheitsgedichten, überreichte dem jungen Paar ein in lateinischer Sprache geschriebenes Hochzeitsgedicht in drei Gesängen*). Der erste Gesang, ein Lobgedicht auf die Witzleben'sche Familie, stellt in 420 Versen eine Gallerie der berühmtesten Glieder des von Witz- leben'schen Geschlechtes auf. Der zweite Gesang, aus 93 Distichen bestehend, bildet das eigentliche Hochzeitsgedicht, und der dritte enthält als Zugahe in 23 Distichen eine witzige aber züchtige Vergleichung der Musik und der Ehe. Wie wenig auch die Braut die lateinischen Verse verstanden und wie wenig Müsse der jugendliche Bräutigam in den Flitterwochen gehalft haben mag, seine Sabina Elisabeth über alle die in dem Hochzeitsgedicht erwähnten Friedlich's, Kerstan's, Heinrich's und Dietrich's aufzuklären, so *1 Im Jahre 1613 erschien zu Leipzig ein von Johannes Binhardus, Schulmeister der Herren von Wangenheim, geschriebenes Thüringisches Chronicon, welches mit Noali anfängt (!) und mit dem Jahre 1613 scliliesst. Jedenfalls mit Bezug auf die obenerwähnte Verbindung beider Familien ist es ausser Melchior und Jost von Wangenheim, Georg Oswald Treusch von Buttlar und Caspar von Hanstein, auch Philipp Heinrich von Witzleben gewidmet. S. v. Falckenstein, Thür. Chron. in dem C'apitel über die Thür. Geschichtsschreiber, p. 21. II. 15 — 218 — hat Idoch das Gedicht trotz seiner Ueberschwenglichkeit den Werth, dass man daraus die Tradition erkennt, soweit sie sich bis dahin in der Familie erhalten hatte, denn ausser kurzen Notizen auf dem nie fehlenden Stammbaum und vereinzelten in den Hauspostillen aufgezeichneten Angaben gab es wohl keine Quellen, aus denen Bodenstein schöpfen konnte. Ein anderes Denkmal jenes Hochzeitsfestes, des Letzten der Witz- leben'schen Familie auf ihrer Stammburg, ist noch vorhanden in einem, den Neuvermählten von der Klosterschule verehrten Weihgeschenke, einem kostbaren, fast zwei Fuss hohen, stark vergoldeten Pokal von getriebenem Silber, dessen Deckel im Innern das Wappen der Klosterschule Rossleben und die Inschrift: „Scholae Witzleb. Rosaelebii Rect. Praecept. Alumni." und aussen in der Mitte die Worte: „Christianus. Podenstein. Rector. IX. Cal. Decemb. 1613." endlich um den Rand folgende Disticha führt: „Accipe'Witzlebide Monumentum Et Pignus Honoris, Quo Schola Condecorat Te Thala- mumque Thum. Vestram Multiplicet Favor Omnipotentis Olyrnpi Fertilitate Torum Prosperität Dornum*)." Wie glänzend aber auch der Braut die Lage ihres Bräutigams erschienen sein mag, wir wissen, dass dies leider nicht der Fall war. Um aber dies anschaulicher zu machen, müssen wir jetzt die Vermögensverhältnisse näher ins Auge fassen. Philipp Heinrich glaubte sicher ein sehr glückliches Geldgeschäft gemacht zu haben, als er alle vereinzelten Schulden auf Hans Heinrich von Hessler concentrirt hatte, und allerdings muss man dem beistimmen, sobald der Gläubiger selbst das Beste seines Schuldners im Auge hatte und dieser nun auch ernstlich bedacht war, die Zinsen zu zahlen und die Schuld abzutragen. Hans Heinrich von Hessler war aber keine der weich geschaffenen Seelen, welche der Freundschaft uneigennützig Opfer bringen, und war schon 1614 bedacht, sich sicher zu stellen, indem er von Philipp Heinrich den Wendelstein wiederkäuflich zu erstehen suchte. Die Verhandlungen **) *) Zu Deutsch: 1) Rector, Lehrer und Zöglinge der Witzleben'sclien Schule zu Rosslehen. 2) Christian Bodenstein, Rector, den 23. Nov. 1613. 3) Empfange, Witzlehen, ein Merkmal und Kennzeichen der Verehrung, womit die Schule Dich und Deine Ehe schmückt. Möge die Gnade des allmächtigen Himmels Euer Ehebett mit Fruchtbarkeit und Euer Haus mit Glück und Gedeihen segnen. Der Pokal, dessen Bestimmung, diesen Versen nach, war, den Schlaftrunk aus ihm zu nehmen, hat sich auf den jetzigen Erh-Administrator der Klosterschule, Hartmann Erasmus von Witzlehen vererbt. **) Im Archiv des Appel.-Ger. zu Jena. — 219 — zerschlugen sich jedoch, und als sich zu Ende des Jahres 1615 die Schuld von 87,750 Fl. mit aufgelaufenen Zinsen bis 110,000 Fl. gesteigert hatte, liess er Philipp Heinrich von Witzleben zum 2. Januar 1616 auf das Gericht zu Eckartsberge bescheiden und erklärte dass im Fall Witzleben, wie mit Sicherheit vorauszusehen war, auf den festzustellenden Fristen sich mit Bezahlung des Hauptstuhls oder der Zinsen säumig erweisen sollte, er, Hessler, berechtigt wäre, für sich den Wendelstein und dessen Einkünfte in Pfand zu nehmen, einen Sequestrator hier einzusetzen, und mit Taxation und Subhastation zu verfahren. Und Hans Heinrich von Hessler, „der liebe und freundliche Schwager," wie er in den Akten genannt wird, liess nicht mit sich spassen. Witzleben vermochte bis zum nächsten Termin kein Geld herbei zu schaffen, seine Bitte, wegen der bevorstehenden Niederkunft seiner Frau mit der Uebergabe bis nach Ostern anzustehen, wurde abgeschlagen und ihm nur in so weit nachgegeben, dass die Handlung nicht vom Gericht aus, sondern von Beiden gütlich vollzogen werden sollte. Am 26. März 16 6 erschien Hans Heinrich von Hessler demnach auf dem Wendelstein, um denselben pfandweise in Besitz zu nehmen. Dieser Act, der trübste und folgenreichste in unserer Familie, wurde von dem Kaiserlichen Notar Caspar Bössei im Beisein des edlen, gestrengen und- ehrenfesten Philipp Heinrich von Witzleben und dessen Rechtsbeistan- des, des Notars Samuel Händel, so wie des Hans Heinrich von Hessler und seines Bechtsbeistandes, des Notars Johann Dennhardt, in der Stube über dem Beisigenstalle, zunächst an die Schösserei stossend und nach der Unstrut gewandt, vorgenommen. Hessler verlangte ausser der Uebergabe des Gutes, des Einsetzens eines Sequestrators, der Ueberweisung der Unterthanen und des Gesindes, der Anfertigung eines Inventariums noch die Ueberlassung der Gerichtsbarkeit. Witzleben war bereit, allen Anforderungen seines freundlichen und lieben Schwagers nachzukommen, nur „die Gerichte Oberst und Niederst" wollte er sich vorbehalten wissen,, weil dieselben Begalia und ohne des Kurfürsten Befehl nicht abgetreten werden könnten. Es handelte sich hierbei weniger um die Einkünfte der Gerichtsbarkeit, welche zwischen 50 bis 100 Fl. betragen mochten, als darum, dass Witzleben, mochte er auch seine Herrschaft pfandweise abgetreten haben, der Herr auf dem Wendelstein Wieb, so lange er die Gerichtsbarkeit ausübte. Hessler weigerte sich, den Wendelstein zu übernehmen, wenn ihm 15* — 220 — nicht die Gerichte mit übergehen würden, und da für diesen Fall Taxation und Subhastation in Aussicht standen, so gab Philipp Heinrich, damit er das Stammhaus sich und seiner Familie erhalte, nach, um es auf diese Weise um so sicherer zti verlieren. Nachdem die Entscheidung gefallen, wurde David Gerstenberg als Sequestrator eingesetzt und von Hessler in Pflicht genommen. Der folgende Tag (27. März) ward zur „Anweisung" der Unterthanen bestimmt. Vormittags 10 Uhr erschien Philipp Heinrich von Witzlehen mit seinem Notar Händel in dem Saale über der mittleren Thorfahrt im vorderen Wohnhause, dem Eeisigenstalle gegenüber, und trat in seiner Eigenschaft als Herr zum letztenmal seinen Unterthanen, welche aus ltoss- leben, Bottendorf, Mechtilrode (Ziegelrode), Zeisdorf, Allerstedt und Saubach berufen waren, gegenüber. Mit schwerem Herzeu entliess er sie „des Eides, der Pflicht und Dienste, damit sie ihm bisher zugethan gewesen waren," und wies sie an Hans Heinrich von Hessler, der mit Seinem Advokaten gegenwärtig war, indem er hinzusetzte, dass er nicht zweifle, es werde Hessler sie gebührlich schützen und handhaben und sie hei ihren alten Gerechtigkeiten lassen. Hierauf nahm Hessler vom Sequestrator und sämmtlichen Unterthanen den Handschlag entgegen und stellte ihnen Andreas Stöpler als Gerichtshalter vor, welcher alle Montage zum Wendelstein erscheinen und Jedes Klage und Verantwortung anhören und die Parteien nach Gebühr verabschieden werde. Am Nachmittag 4 Uhr desselben Tages kamen die Unterthanen der entfernter liegenden Ortschaften Willerstedt und Nirmsdorf und wurde mit ihnen derselbe Act vorgenommen. Philipp Heinrich wies nunmehr sein Gesinde an Hans Heinrich von Hessler, übergab dem Sequestrator die Schlüssel zur Amtsstube und zu den Burgthoren, sowie auch das Holzeisen, womit „das ausgelassene Stammholz" gestempelt wurde. Mit der Anfertigung des Inventariums hatte man bereits am 26. März begonnen und setzte das Geschäft am 27. und 28. März fort, während die Besichtigung des Forstes erst am 4. Juni desselben Jahres unternommen wurde. Wir verweisen hinsichts des Inventariums auf den 5. Abschnitt und erwähnen hier nur, dass es im Interesse Hessler's liegen rnusste, da eine TViederherausgabe der als Pfand im Besitz genommenen Herrschaft immerhin möglich war, die Gebäude sowie den Forst in einem möglichst mangelhaften Zustande zu schildern. — 221 - Ein Inventarium vom Schlosse wurde nicht aufgenommen, da dasselbe vorläufig zur Verfügung Witzlebens verblieb. Auch die vorhandenen metallenen Geschütze wurden nicht aufgeführt, also auch nicht mit übergeben. Philipp Heinrich blieb auch nach Uebergabe des Wendelsteins der Eigen- thümer, Hans Heinrich von Hessler aber wurde der einstweilige Nutzniesser der in Pfand genommenen Herrschaft und der Sequestrator Gerstenberg der Verwalter derselben. Jährlich musste Witzleben Rechnung gelegt werden. Dass Philipp Heinrich als der rechtmässige Besitzer des Wendelsteins auch nach der Verpfändung angesehen wurde, beweist zum Ueberfluss ein Schreiben des Kurfürsten vom 15. Mai 1619, worin derselbe die Verordneten des Ausschusses seiner getreuen Landschaft auffordert, am 6. Juni in Dresden einzukommen, um „über wichtige Sachen, das geliebte Vaterland betreffend, Rath zu halten," und eine solche Aufforderung auch an Philipp Heinrich von Witzleben „uffm Stein," welcher zum weiteren Aus- schuss des Thüringer Kreises *) gehörte, ergehen liess. Philipp Heinrich entschuldigte sich aber unter dem 25. Mai in einem eigenhändig schön geschriebenen Briefe, worin es heisst: „So kenne icli mich unterthänigst verpflichtet und schuldig, solchem (Befehl) gehorsamst zu willfahren, mag aber Euer Kurfürstlichen Gnaden unterthänigst nicht vorenthalten, wie der Allmächtige Gott am 17. und 19. April mir meiner Kindlein Zwei (Georg Heinrich und Catharina Elisabeth) durch den zeitlichen natürlichen Tod seliglich abgefordert, welche den 23. hernach in das Grab kommen sind, ich auch seither ziemlich unpass gewesen und der Medicorum Rath gebrauchen müssen und noch brauche, daher ich billig in Zweifel stehe, ob mir auch nach gestalteten Sachen gebühren wolle, ehe und zuvor Euer Kurfürstlichen Gnaden ich solches zu wissen gegeben und gnädigste Resolution erlangt hätte, bei dem Kurfürstlichen Hoflager mich einzustellen. Und ist sonstens hierüber andern, dass mein liebes Weib ihrer weiblichen Bürde guädiglich entbunden zu werden sich nunmehr täglich und stündlich versiehet, welche um allerhand Besorglich- keit willen mich gern näher um sich wisse." — Ausser diesen Verhältnissen war es gewiss auch die Geldnoth, welche ihn vom Erscheinen am Hoflager abhielt. Witzleben behielt seinen Wohnsitz auf dem Wendelstein und gerieth *) Zum engeren Ausschluss gehörten 9, zum weiteren 15 Mitglieder der Landschaft. — 222 — bald, wie es voraus zu sehen war, in mannigfache Irrungen mit Hans Heinrich von Hessler und dessen Verwalter David Gerstenberg. Philipp Heinrich bezog Alles, was er zu seinem Haushalt bedurfte, vom Gute und hatte sein Hauswesen keineswegs so eingeschränkt, als es hätte geschehen sollen. Er hielt sich 6 Kutschpferde und mehrere Keisige, Frau von Witzleben 12 milchende Kühe und das nöthige Gesinde, darunter 1 Koch. An drei Tischen wurde gespeist. Am 20. März 1617 schreibt Hessler u. a. dem Kurfürsten, dass Philipp Heinrich noch einen Haushalt von 28 Personen führe. Seine Familie bestand zur Zeit aus 5 Personen. In dem Gestüt hatte Witzleben 47 Stuten und 1 bis 3 jährige junge Pferde, er unterhielt 2 Holzknechte und nahm auch den Thorwächter in seinen Dienst, damit ihm allabendlich die Schlüssel des Schlosses überreicht würden. Der Wendelstein blieb nach wie vor ein gastfreies Haus und bei Kindtaufen und Begräbnissen liess sich Philipp Heinrich „stattlich und adelich sehen." Das am 12. August 1620 erfolgte Begräbniss seines einjährigen Söhideins Philipp Ilartmann kostete ihm 205 Fl. 7 Gr. 6 Pf. und was dazu verbraucht wurde, giebt uns die Kechnimg kund. a. Kramwaaren. 3 ganze Cliartek, 1 y 2 Schwäbisch „ Tuch", . 1 Stück schwarzen „Vortrat", 60 Ellen schwarz gemein Tuch zur Bekleidung des Altars und Predigtstuhles, 4 Ellen schwarzen Poy (Boy), 4 Loth Nähseide, 2 Loth Steppseide, 7 Ellen schwarz Ländisch*) Tuch. b. An Victualien. 1 Rind, 4 Schöpse, 1 Kalb, 15 Hühner, 4 Gänse, 1 Fass Butter, *) d. h. englisches (von Landen). — 223 — 30 Scheffel Hafer, 2 Fass Naumburgisch Bier, 1 Fass Wendelstein'sches Bier für das Gesinde, 1 Eimer Wein. Um nicht zu hart zu urtheilen, müssen wir an die Sitte damaliger Zeit, dergleichen Feierlichkeiten mit grossen Schmausereien zu begehen, erinnern. Gerstenberg gab jedenfalls Alles, was Witzlehen verlangte, ohne Widerrede, da er es in Ausgabe stellte und es so von Witzleben getragen wurde*). Er widersetzte sich auch nicht, dass die Frau von Witzleben Obst und Wein aus den Gärten und Weinbergen pflücken liess, nur gegen die Eigenmächtigkeit der Witzleben'schen Dienstboten, welche, ohne ihn darum zu fragen, vom Boden und aus dem Keller holten, was sie gerade bedurften, that er energischen Einspruch**). Auch über die Gerichtsbarkeit erhoben sich Streitigkeiten, welche am 18. März 1617 dahin ausgeglichen wurden, dass Philipp Heinrich von Witzleben dem von Hessler an der Ausübung der ihm abgetretenen Gerichtsbarkeit fernerhin keinen Eintrag thun wollte, jedoch sollten die peinlichen Halsgerichte jedesmal in des von Witzleben als Eigenthumsherrn und des von Hessler als Pfandinhabers Namen gehegt und ausgerufen werden. Hans Heinrich von Hessler hielt aber den Vergleich wenig und befahl unter dem 14. November 1620 seinem Gerichtshalter, die Gerichtsbarkeit in seinem Namen auszuüben und Witzleben's dabei nicht zu gedenken. Um diesen Misshelligkeiten überhoben zu sein, trug Hessler schon im März 1617 auf Taxation und Subhastation des Wendelsteins an, worauf der Kurfürst zu Commissarien in dieser Angelegenheit Gottfried von Wolfersdorf, Wolf Georg von Zscheplitz und Cornelius von Bornsen ernannte und die Taxation auf den 9. September 1617 feststellte. *) Z. B. am 8. Febr. 1618 200 Fl. zur Reise nach Dresden. **) Aus den dem Forstmeister zu Wendelstein, Wenzel Volk zu Mechtilrode, vorgelegten Fragen in den Gegenbeweis - Artikeln Hans Heinrich's von Hesslor gegen Philipp Heinrich von "Witzleben, ohne Datum und Jahreszahl, aber von 1628 herrührend, im Jenaer Archiv. Art 247 lautet: „Als der Hesslersche Verwalter sich einst über die Eigenmächtigkeiten Philipp Heinrich's beschwerte, habe dieser seinen Hirschfänger gezogen, die Aermel aufgestrichen und auf den Verwalter David Gerstenberger zuhauen wollen, der Verwalter aber sich vor ihm verbergen müssen." — 224 - Witzleben suchte dies auf alle Weise zu hintertreiben. Es begannen abermals Verhandlungen wegen eines wiederkäuflichen Verkaufs, der Termin wurde ausgesetzt, Witzleben reiste im Februar 1618 nach Dresden, seine Angelegenheit selbst zu betreiben, und endlich willigte Hessler, nachdem ihm vom Kurfürsten zweifelhafte Anerbietungen gemacht worden waren, ein, mit Philipp Heinrich von Witzleben am 24. November 1618 in Büttstedt zusammen zu kommen. Hessler erschien am verabredeten Tage mit seinem Bruder Georg Rudolph und mit Ewald von Miltitz auf Arneburg; Witzleben mit Hans und Georg von Werthern, Georg von Selmnitz auf Fuhre und Hantschieben und Gebhard von Uffeln. Es wurde zuvörderst die Schuld Witzleben's auf 123,827 Fl. 13 Gr. 4'/s Pf.*) festgestellt, ihm sodann die Rechnungen vom Wendelstein von 1616 bis 1618 übergeben, und zu Ostern 1619 eine abermalige Abrechnung versprochen, auffallender Weise jedoch die Einnahmen des Wendelsteins von 1616—18 von der Schuld nicht abgezogen, sondern dieses auf spätere Zeit hinausgeschoben. Endlich verlangte Hans Heinrich von Hessler von seinem Schuldner die Bezahlung der schuldigen Summe, widrigenfalls er die allbereits vom Kurfürsten anbefohlene Taxation eintreten lassen würde, liess sich jedoch bewegen, bis künftige Ostern, 1620, mit der Taxation imie zu halten und die Haushaltung auf Witzlebens Rechnung weiter zu führen, jedoch nur unter der Bedingung, dass Witzleben das Haus Wendelstein zwischen „vor und nachkommenden Mitfasten" (zwischen jetzt und Mitfasten) mit den Seinigen räume, wogegen ihm ein Gewölbe und Kammer zur Unterbringung seines Haushaltes überlassen bleiben sollte. Würde Witzleben diese Bedingung nicht erfüllen und bis zu Ostern 1620 seine Schuld nicht abgezahlt haben, behielt sich Hessler freie Hand, mit dem Haftprocesse und der Taxation zu verfahren. Witzleben bewilligte diese harten Bedingungen und sah sich in seiner Noth noch gezwungen, Hessler zu bitten, ihm zu seinem Unterhalte Deputate an Getreide u. s. w. zu geben, Avas Hessler auch gewähren und sich über das Maass binnen acht Tagen vergleichen Avollte. *) Ende 1615 betrug die Schuld 110,000 Fl. Witzleben hatte inzwischen '2 bis 3000 Fl. abbezahlt, die Zinsen jedoch nicht entrichten können, rveil ihm die Einnahmen des Wendelsteins vorenthalten rvaren. — 225 So trat nun an Philipp Heinrich das harte Schicksal heran, mit Frau und Kind die väterliche Burg, das beinahe 300jährige Besitzthum der Familie, zu verlassen (um Fastnacht 1619) und nach Bossleben zu wandern, um da Schutz und Obdach zu suchen, wo die Familie Jahrhunderte als Schutzherren gewaltet. Wo Philipp Heinrich seinen Wohnsitz in Kossieben genommen, auf dem Kloster, oder auf dem sogenannten „grossen Hof" im Dorfe, ist unentschieden. Eine fast gleichzeitige Nachricht sagt: „Um Fastnacht 1619 ist Philipp Heinrich von Witzleben vom Wendelstein in das Kloster gezogen." Am 19. April 1619 lässt er die Heimbürgen (Schulzen) und Gemeinde zu Bossleben auf das Kloster laden, um Wiesen, welche in früherer Zeit um die Hälfte ausgothan waren, wiederum an das Kloster zu nehmen und dieselben erblich zu verkaufen, weil die Klostergebäude wandelbar geworden und das Kloster irr Beschwerung und Schulden gerathen war. Wenn dies dafür spricht, dass Philipp Heinrich in dem Kloster gewohnt habe, so sagt dagegen sein Sohn Wolf Dietrich Arnold in seinem „Bericht von der Procedur mit und bei dem Amte Wendelstein 1618 Iris 1678" ausdrücklich, „dass sich sein Yater mit den Seinigen in den sogenannten grossen Hof im Dorfe belegen, so jetziger Zeit die Dorfpfarre ist, begeben und elendiglich darinnen beholfen." Es war dieser sogenannte „grosse Hof" dasjenige Grundstück, mit welchem Heinrich von Witzleben seinen Bastardbruder Jason belehnt hatte. Nach Jasons Tode, 1562, trat die Wittwe desselben dem Ortsgeistlichen (vid. Wilhelm p. 35) den Hof zur Wohnung ab. Nach dem Absterben der Wittwe ging der grosse Hof auf die Töchter von Jasons Schwester über, mit welchen die Vormünder Wolf Dietrich's einen Process führten, der 1584 damit endigte, dass Wolf Dietrich ihnen 1000 Fl. zahlen musste, worauf der Hof wieder in Witz- leben'schen Besitz kam. Das Wohnhaus wurde später durch Brand zerstört und nur ein Stück starker Mauer, welches Hei dem l 1 76 beendigten Neubau verwandt wurde, und der gewölbte Eingang zur heutigen Pfarrwohnung sind vom ehemaligen Hause übrig geblieben. Das Besitzthum war nach Ausspruch Wolf Dietrich Arnolds sehr gering und bestand aus 4—5 Hufen Ackerland, reichte also nicht hin, Witzleben und seine zahlreiche Familie auf das Nothdürftigste zu ernähren. Ziehen wir aus dem hier Gesagten die Summe, so ist es wahrschein- — 22G — lieh, dass Philipp Heinrich, als er den Wendelstein verliess, sich zuerst ins Kloster begab und später erst den grossen Hof bezog. Hatte unser unglücklicher Ahnherr auch einen tadelnswerthen Leichtsinn in Verwaltung seines Vermögens gezeigt, so besass er doch ein tiefes Gemüth und hing mit allen Fasern seines Herzens an dem alten Familiensitz, an welchen er sich wie eine Mauerschwalbe festzukletten suchte. Seitdem Witzleben den Wendelstein verlassen hatte, gerirte sich Hans Heinrich von Hessler als Eigenthümer seiner Pfandschaft und versäumte sogar, dem Vertrag entgegen, Witzleben alljährlich Rechnung zu legen. Um so mehr war dieser jezt bedacht, Geld zu schaffen, um damit seinen gefährlichen Pfandgläubiger los zu werden. Schon zu Anfang des Jahres 1(520 hatten ihm die Vettern Hans Emst und Conrad Heinrich, ferner Rab Arndt, Braun, Carl und Hans Hermann von Uffeln 30,000 Reichsthaler, und ausserdem Rab Arndt von Uffeln allein 6 ',000 Reichsgulden zur Verfügung- gestellt, um damit den Wendelstein von Hessler auszulösen*), doch wurde aus diesem Handel nichts. Im nächsten Jahre war es ihm wahrscheinlich durch die Verwandten seiner Frau gelungen, die verwittwete Fürstin Clara von Schwarzburg, geb. Prinzessin von Braunschweig, welche in Heringen residirte, zu bestimmen, ihm die erforderliche Summe zu leihen. Sie wollte den Wendelstein mit Ausnahme des Forstes in Pacht nehmen und sich durch die Pachtsumme für Zinsen und Capital bezahlt machen**). Diese Nachricht war Hessler ausser dem Spass; der Wendelstein war in diesem Jahre recht einträglich gewesen, er brachte von Ostern 1620 —1621 10,562 Fl. und von da bis Ostern 1622, 22,633 Fl.***) ein. Hessler hatte also die Aussicht, gezwungen zu werden, Von seiner 1618 festgestellten Schuld von 123,000 Fl. eine recht hübsche Summe fallen zu lassen, da die Einnahmen des Wendelsteins seit der Uebergabe desselben 1616 die Zinsen doch bedeutend überstiegen hatten. Er schrieb in dieser Stimmung am 12. November 1621 an Philipp Heinrich, dass er nur dann Zahlung annehmen und das Gut abtreten wolle, wenn er in derselben Münze bezahlt werde, die er gegeben habe. Der Kurfürst hatte zur Zeit dem sächsischen sogenannten Engelthaler, welcher *) Acten des Apellations-Gerichts zu Jena, wo der Schuldschein Witzlehens an die Herren von Uffeln vorhanden. **) Brief von Gerstenberg an Hessler, Wendelstein den 10. November 1621. Archiv zu Jena. ***) Nach den Rechnungen von Gerstenherg. Archiv zu Jena. ^ «fg. . 227 l einen geringen Silberwerth haben mochte, den Werth von 24 Gr. beigelegt. Die Engelthaler bildeten die gangbare Münze, während die Dukaten und Gulden, in welchen Witzleben die Darlehne erhalten hatte, fast gar . nicht, oder doch mit grossem Kostenaufwande aufzutreiben waren. Die Münzsorten gaben nun den streitigen Punkt ab, und da Hessler's Hecht sehr zweifelhaft war, denn die Universitäten zu Wittenberg und Leipzig erklärten sich in dieser Frage gegen ihn, so drang er jetzt darauf, dass der Wendelstein taxiit und subhastirt werde. Der Kurfürst Johann Georg befahl darauf einer Commission, zur Taxation zu schreiten, da aber Witzleben inzwischen dem Kurfürsten schrieb *), dass er Rath geschafft und Hesslern durch Zwei vom Adel zum 8. Juli entboten habe, die Zahlung von ihnr entgegen zu nehmen, so befahl der Kurfürst anr 1. Juli, von der Taxation abzustehen und zu berichten, ob Hessler die Zahlung annehme. Um seine Angelegenheiten mit Nachdruck zu begleiten, war Witzleben im Juli 1622 nach Dresden gereist, hatte dort Audienz heim Kurfürsten und von ihm die tröstlichsten Versprechungen erlangt. So durch neue Hoffnungen aufgerichtet, schrieb er d. d. Eossleben den 14. August 1622 an Hessler: „Du solltest doch bedenken, dass Zahlung alle Verflichtungen und daraus entspringende Zuspräche anr Processe und auch die gnädige Commission aufhebt. Ich habe mir die Mittel zur Zahlung verschafft, damit ich der von Dir gesuchten Hiilfsmittel (Execution), auf welche Du vor drei Wochen, also selbst nach der Dir angebotenen Zahlung, angetragen hast, enti e( jjgt werde. „Da auch Ihre Kurfürstlichen Gnaden als getreuer Landesvater und Regent mir gnädigst gönnt, dass mir mein Gut erhalten werde, so will ich Dich hierdurch nochmals gütigst gebeten hallen, Du wollest Dich erklären, ob Du die angebotene Zahlung in Kurfürstlichen Engelthalern, in dem Werthe, wie ihn der Kurfürst festgesetzt (zu 24 Gr.) zwischen hier und Michaelis von mir gütlich annehmen, mir mein Gut gerichtlich wieder einräumen und Anderes mehr, was Dir oblieget, verrichten wollest." — „An mir hat es nicht gelegen, dass Du nicht vor drei Jahren, wo der Thaler noch nicht so hoch gestiegen und der vorigen Münz mehr zu be- I *) 22. Juni 1622. Originalbrief in dem Jenaer Archive. kommen gewesen, zu meinem und Deinem grösseren Nutz bezahlt worden bist, denn die Hinderung ist von Dir und den Deinigen geschehen. „Allen Schaden, der mir durch Deine verzögerte Erklärung entsteht, hast Du zu ersetzen und wirst Du sicher durch Dein Verfahren wenig Vortheil haben und später wünschen, die Saiten nicht zu hoch gespannt und gute Zahlung angenommen zu haben." Inzwischen war Hessler durchaus nicht geneigt das Gut herauszugeben und verweigerte die Annahme der Zahlung in „Kupfermünze," womit er die Engelthaler bezeichnete. Witzleben wandte sich in Folge dessen, am 3. December 1G22, direct an den Kurfürsten und schrieb demselben: „ Gelanget demnach an Ew. Kurfürstliche Gnaden mein unterthänigst gehorsamst und flehentlich Bitten, dieselben geruhen als gerechtester Regent, der wie ein getreuer Landesvater seinen Unterthanen, zumal einem alten und, ohne ungebührlichen Ruhm, wohl verdienten Geschlechte wohl gönnen thut, dass sie bei dem Ihrigen erhalten werden, mich und meine armen Kinder mit gnädigsten Augen anzusehen und bei meinem uralten Stammgute, so da über 300 Jahre bei meinem Geschlechte und lieben Voreltern geblieben, gnädigst zu erhalten. E. K. G. mögen der Commission befehlen, von der Exemtion abzustehen, die Unterhandlungen mit dem von Hessler, wegen der angebotenen Oession einzustellen*) und ihn dahin zu weisen, dass er die ihm oftmals angebotenen Gelder von 70 und mehr tausend Gulden unverweigerlich annehme und mir mein Gut restituire. Im Fall der Weigerung aber möge das Geld im Steueramt untergebracht und Hans Heinrich von Hessler darauf angewiesen werden." — Die gewiss sehr wohl begründete Bitte hatte aber keinen Erfolg und konnte keinen haben, denn der Kurfürst Johann Georg hatte, seitdem er Einsicht in die Wendelstein'schen Verhältnisse genommen, sein Auge auf dieses Gut geworfen, ohne sich zu erinnern, wie viel treue Dienste die Wendelsteiner seinen Vorfahren geleistet, in wie viel Schlachten und Kämpfen sie unter dem Rautenkranze geblutet hatten. Schon im Jahre 1617, als von einem Verkauf des Gutes auf Wiederkauf an Hessler die Rede war, wurde diesem leise angedeutet, dass der Kurfürst wohl in seine Contracte zu treten wünsche**). Als 1621 Witz- » *) Wird weiter unten Aufklärung finden. **) Brief H. H. v. Hessler an den Rittmeister von Selmnitz v. 19. Deebr. 1617. Archiv zu Jena. — 229 — leben seine Schulden abzahlen wollte, wodurch Hessler genöthigt worden wäre, Rechnung abzulegen und einen Theil seiner ursprünglichen Geldforderung in Folge der die Zinsen übersteigenden Mehreinnahmen fallen zu lassen, frag Hessler seinen Advokaten Dennhard um Rath, ob er sein Recht dem Kurfürsten überlassen solle*). Die Antwort fiel bejahend aus, und als Witzleben mit der Zahlung 1622 Ernst machte, trug Hessler dem Kurfürsten sein Recht auf Wendelstein an**) und schrieb demselben am 23. December, dass er dem Kurfürsten das Gut abtreten und ferner nichts mit Witzleben zu thun haben möchte, weshalb er bäte, Witzleben auf seine Suppliken zu bescheiden, dass er ihn (Hessler) nicht ferner mit der offerirten Zahlung molestire. Die Unterhandlungen wurden nun mit Eifer fortgesetzt und am 3. December 1622 abgeschlossen. Das Wesentliche des Vertrages war: Hessler trat dem Kurfürsten sein Pfandrecht am Wendelstein ab, übergab ihm die in seinen Händen befindlichen Witzleben'schen Schuldscheine im Werthe von 86,500 Fl., wofür er eine auf gleiche Summe lautende Kammerverschreibung erhielt. Der Kurfürst versprach, ihm diese Summe nach acht Jahren zurück zu zahlen, bis dahin aber aus den Wendelstein'schen Erträgen mit 6 pCt. zu verzinsen, den Subhastationsprocess betreiben und Hessler's Recht gegen Witzleben und dessen An- und Zuspräche, wie sie Namen haben, zu vertreten. Endlich erhielt Hessler das Versprechen, dass ihm das Vorwerk Scheiplitz und die Zedenbacher Mühle vom Kurfürsten erblich überlassen und der zu vergleichende Kaufpreis von der Kammerschuld in Abzug gebracht werden sollte. Am 17. Januar 1623 fand die Uebergabe des Wendelsteins von Seiten. Hesslers an den Kurfürsten statt. Witzleben protestirte hiergegen, wie auch gegen die Abführung seines Geschützes nach Leipzig, da solches an Hessler gar nicht übergeben sei. Seine Proteste verhallten ohnmächtig und nur die Antwort ward ihm, dass der Kurfürst mit ihm Nichts zu schaffen habe, dagegen wäre ihm seine Nothdurft und Zuspruch gegen Hessler unbenommen***). Was half es Witzleben, dass er Hessler beim Appellationsgericht zu Dresden verklagte und darauf drang, dass ihm Hessler Rechnung ablege, *) 11 November 1G22. Archiv zu Jena. **) Kurfiirtliches Schreiben vom 26. Juni 1622. Archiv zu Jena. ***) Am 25. Januar 1625 und auch schon früher. 230 — was half es ihm, dass er den Schöppenstuhl von Jena 1625 zur Fällung eines für ihn günstigen Urtheils vermochte, die Ausführung unterblieb, Hessler legte keine Rechnung und der Kurfürst blieb in Besitz des Wendelsteins. Es möchte wohl für den Juristen interessant sein, alle die angesetzten und wieder aufgehobenen Termine und die hierfür angeführten Gründe kennen zu lernen, allein der grössere Theil der Leser würde dadurch nur gelangweilt werden, weshalb wir davon Abstand nehmen. Die Lage Philipp Heinrich's von Witzlehen war seit der Uebergabe des Wendelsteins an den Kurfürsten eine schwierigere geworden. So lange Hessler das Gut inne hatte, hatte Witzleben nie wirklichen Mangel gelitten, da ihm Victualien geliefert und auch zu den dringendsten Ausgaben G-eld gegeben wurde, so dass sein Conto jährlich gegen 800 Fl. betrug. Alles dies fiel jetzt weg*), ja sogar die Jagd, welche er an Hessler nicht abgetreten, ihm also verblieben war, wurde ihm jetzt (am 13. März 1623) auf seinem eigenen Grund und Boden verboten. Wirklicher Mangel trat ein. Nur momentan vermochte die treffliche Frau von Wangenheim, wenn sie ihre Tochter in ßossleben besuchte, Hülfe zu schaffen, wie wir aus den Wendelsteiner Eechnungen ersehen, indem sie vom Schlosse Wein, Bier, Butter und andere Victualien für ihr Geld holen liess. Dem Drange folgend, seinen neuen Besitz in Augenschein zu nehmen, erschien der Kurfürst im Juni 1624 auf dem Wendelstein. Philipp *) Nicht einmal die von dem Verwalter Caspar Taute seit zwei Monaten gelieferten Victualien übernahm der Kurfürst, sondern überliess dem Verwalter die Beitreibung der ausgelegten Gelder. Laut Quittung d. d. Eossleben, den 29. Oefbr. 1622 hatte Philipp Heinrich ein Fass Butter im Werthe von 4 Thlrn. vom Wendelstein erhalten, und später noch andere Gegenstände. Die Eechnungen blieben 3 / ; Jahr stehen, dann aber klagte Caspar Taute und es entwickelte sich wieder ein Process, zu dem jene Butter die erste Veranlassung gab. Nachdem schon die Verhandlungen mit dem Kurfürsten wegen Abtretung des Wendelsteins zum Abschluss gediehen waren, gelang es noch Philipp Heinrich dreissig Scheffel Korn zu erhalten. Es schrieb deshalb eigenhändig an den Verwalter Caspar Taute: „Ehrenvester Achtbar vnd wolgelartter Insonderss günstiger Herr vnd freundt, Es ist an denselben mein Vleissiges bitten: Er wolle meinen Knecht Jacoffen Vnserm Verlass nach die 30 Scheffel Korn folgen lassen, Auch meinen Knecht Georg Hiltmern sobalde derselbe hinauf kommet hinter ihn das Thor lassen Zuemaclien Vnd obgedachtcn Georg Hiltmern in die blaue Kappen Vorwaren und ihn nicht ehe herausser- lassen, biss ich ihme selbsten wiederholen werde, woran mir der Hr. einen angenemen Dienst thut. Eaptim Eossleben den 27. Decemb. 1622." Und unterzeichnet sich noch immer als „Philipp Heinrich Vonn Witzlebenn Vfm Wendelstein." — 231 — Heinrich, im Vollgefühl seines Rechtes und trotz aller ihm widerfahrenen Unbill nicht gehrochen, noch an der Gerechtigkeit seines Landeslierrn verzweifelnd, hielt es als Burgherr für seine Pflicht, den Kurfürsten auf dem Wendelstein zu empfangen und ergriff in einer ihm gestatteten Audienz die Gelegenheit, vom Kurfürsten die Burg als sein rechtmässiges Eigenthum zurück zu fordern. Welch ein Moment! Kein dramatischer Dichter würde sich diese effectvolle Scene" entgehen lassen. Kurfürst Johann Georg war sehr gnädig gegen den vertriebenen Burgherrn, aber den huldvollen Worten folgte keine That, wie Witzleben's Brief an den Kurfürsten d. d. Rossleben den 2(1. September 1624 zeigt, den wir wortgetreu wiedergeben: „Durchlauchtigster Hochgeborner Kurfürst, Ew. Kurfürstl. Durchl. seindt mein unterthänigste Dienst ungespartes Leibes und Blutes in höchster Treue mit Pleiss zuvor, Gnädigster Kurfürst und Herr! „Wie ungezweifelt auf mein und meines betrübten Weibes und unerzogenen armen kleinen Kinderlein herzliches Gebet der allmächtige Gott in Vaters Gnaden Ew. Kurfürst!. Durchl. Herz so weit regiert, dass Sie auf mein und meiner Agnaten von Ew. Kurfürstl. Durchl. zu Lehen tragendes Haus Wendelstein, kurz vor neuer Zeit, glücklich und mit guten Leibes Gesundheit angelangt, dafür habe meinem Gott im Himmel sammt den Meinigen unablässigen: Ew. Kurfürstl. Durchl. aber vor solcher landesväterlichen mir vorgezeigten Gnade und verstatteter mündlicher Audienz auch unterthänigsten schuldigsten Dank zu sagen, „Und daim, gnädigster Kurfürst und Herr, welchergestalt Hans Heinrich von Hessler die Gebäude meines von Ew. Kurfürstl. Durchl. zu Lehen tragenden Hauses Wendelstein, nachdem ich dasselbe an den von Hessler Ostern 1616 mit einem stattlich und ahnsehnlichen Inventario auf gewissemass, und anderer Gestalt nicht, abgetreten und eingeräumt, dass er sich von dessen Intraden und jährlichen Nutzbarkeiten seiner bei mir habenden Forderung bezahlt machen, und was also jährlichen davon genossen, mir richtige Rechnung vorlegen, und also von der Summa der bei mir habenden Forderung abziehen. sollte, eingehen und zum äussersten Verderb ge- rathen lässt, Auch die Gehölzer also, dass bei mannesleben sie sich nicht zu erholen, verwüstet, und die Eichen ganz Jahrweise abgehauen, da anders Ew. Kurfürstl. Durchlaucht Oerter, so doch auch bei üppigem, bewachsenen, starken Unterlaub, nicht als bei Winterzeit unterthänigst gezeigt werden können; das haben Ew. Kurfürstl. Durchlaucht augeuscheinlich — 232 — sammt meinem unierthänigsten, mündlichen Bericht, damals gnädigst verspürt, und also dass alles dasjenige, so dieser Punkte halber bei Ew. Kur- fürstl. Durchl. ich mich über den von Hessler unterschiedlich unterthänigst beklaget, sich in derThat und Wahrheit anders nicht verhalte, gnädigstbefunden. „Wann aber, gnädigster Kurfürst und Herr, erwähnter mein Creditor, der von Hessler, mir von den Jährlichen Nutzbarkeiten und Auskünften, die sich dann bei ordent- und pfleglicher Haushaltung und sonderlich dies Jahr, wo das Getreide und anderes, alles in hohen Preis und Kauf gewesen, über 15,000 PL jährlich belaufen, so ich in continenti zu verificiren erbötig, mir noch dieser Stunde keinen einzigen Buchstaben noch Rechnung vorgelegt, dass ich bis dato ganz keine Gewissheit, Avas zuvörderst Ew. KurfürstL Durchl. von dem von Hessler hat können abgetreten werden, und wieviel ich nunmehr nach neun und halbjährigen eingehobenen Nutzungen an meinen Brief und Siegel jetzo zu zahlen schuldig sein und bleiben möchte, „Und dann gleichwohl, gnädigster Kurfürst und Herr, dem von Hessler mein von Eav . Kurfürtl. Durchl. zu Lehen tragendes Haus Wendelstein anderer Gestalt nicht, als Avie vorangezogen, von mir abgetreten, und also unser beider Avillkührliches Recht, welches nach dem alten Sprüchwort alle andern beschriebene und verfasste Landrecht bricht, gewesen und noch ist', er Eav . Kurfürst!. Durchl auch ein mehreres nicht unterthänigst zu cediren sich unterwinden können, „Ich aber die Zeit der Neun und ein halb Jahr her nicht allein mein Gut von aussen ansehen, sondern auch mit meinem Weibe und unerzogenen armen kleinen Kindern noch grossen Mangel am nothdürftigen Unterhalt leiden müssen, welches ich und die Meinigen mit Thränen Gott im Himmel und Ew. Kurfürstl. Durchl. unterthänigst klagen thun, das ich bishero aber nicht erfahren mag, wie weit sich in solcher Zeit an den jährlichen Nutzbarkeiten meine Schuld abgelaufen, Avie Ew. KurfürstL Durchlaucht ich jüngst hin der Länge nach zum Wendelstein unterthänigst mündlich berichtet, Dieselbe auch darauf mich mit dem gnädigsten landesväterlichen Bescheide versehen, Ew. KurfürstL Durchlaucht solches meiner äussersten Noth in Schriften zu übergeben, so sollte mir ferner gnädigste resolution begegnen, Gelanget derowegen an Ew. Kurfürstl. Durchl. Mein, meines Weibes und unerzogenen armen kleinen Kinderlein unterthänigstes hochflehendliches gar um Gottes und der heyl. Justiz Avillen ängstliches Bitten, Sie geruhen gnädigst, zu Abschneidung weitläufiges — 233 — Processes, wohin es der von Hessler zu spielen und mich und die Meinigen in ferneren äussersten Schaden und Nachtheil zu fuhren gedenkt, mir, meinem sehr betrübten Weibe und armen unerzogenen kleinen Kinderlein die Kurfiirstl. Landesväterliche Gnade gnädigst zu erweisen und diese Sache entweder vor Ew. Kurfiirstl. Durchl. Geheimden oder Justitien-Räthe in Verhör nehmen, was das Haus Wendelstein jährlichen und besonders, und also diese neun und halbjahr über nach pfleglicher Haushaltung aus- gesetzet die Verwüstung der Gebäude und Gehölzer ertragen, den calculum anlegen und an der Summe, damit ich anfänglich dem von Hessler verwandt gewesen, defalciren und abkürzen zu lassen, „So werden Ew. Kurfiirstl. Durchl. in der That und Wahrheit befinden, dass dem von Hessler ich nicht allein mit mehreren, nicht verhaftet, sondern ihn noch eines ahnsehnlichen Ueberschuss zu belangen habe, und dero wegen er Ew. Kurfiirstl. Durchlaucht mit fugen weniger als Nichts hat cediren können: „Sollte aber über verhoffen in von Ew. Kurfiirstl. Durchlaucht oder demselben geheimden Justitien-Räthen, wie dann demselben gnädigsten Kurfiirstl. Ausspruchs ich mich aller unterthänigst und willigst submittire, einiges residuum oder Nothstand befunden und mir zugebilligt werden, bin ich des unterthänigsten Erbietens, Ew. Kurfiirstl. Durchl. solche media vorzuzeigen und mich äusserst dahin zu bearbeiten, damit Ew. Kurfiirstl. Durchlaucht (Jedoch vorbehaltlich meiner zu dem von Hessler habenden Convention und regressus) von mir unterthänigst und schuldigste satisfaction geschehen und so schleunigst wie immer möglich abgefunden werden sollen, „Unterthänigster und hochflehentlicher Hoffnung, Ew. Kurfiirstl. Gnaden alsdann zu Aufnehmung solches Restes und Post ihren gnädigsten consens, darum ich nochmals unterthänigst bitten thue, mir gnädigst wiederfahren zu lassen und zu meiner und der Meinigen Erspriesslichkeit mich mit ansehen werden, wodurch ich die ältere gnädigst ertheilte consens wider einlöse und alsobald zu Ew. Kurfiirstl. Durchlaucht Canzley unterthänigst wider antworten und dadurch das von Ew. Kurfürstl. Durchlaucht tragende Lehn weiter nicht beschweren, sondern dadurch und mit Gottes Segen in kurzer Zeit gänzlich befreien will. „Solches um Ew. Kurfürtl. Durchlaucht, demselben herzvielgeliebteste Kurfiirstl. Gemahlin, Kurfürstliche junge Herrschaft und Fräulein, uud das ganze Hochlöbliche Kurhaus zu Sachsen bin ich beneben meinem sehr II IG — 234 — betrübten Weibe lind armen kleinen Kinderlein in unterthänigsten Diensten, Darstreckung Leibes, Guts und Bluts, wie aucb herzlichem, inbrünstigem ta<>- und nächtlichem Gebet zu Gott dem Allmächtigen um reiche Ew. o 0 Kurfürstl. Durchlaucht Widerbezahlung, langes Leben, erspriessliche Leibes Gesundheit, fridsame glückliche Begirung, und alles Kurfürstl. Wohlergehen, unterthänigst zuverschulden und verdienen so pflichtschuldig als jedesmal unterthänigst willig." Die Wendelstein'sche Angelegenheit ward aber bald noch verwickelter. Die Verhandlungen, welche dem Vertrage vom 3. December 1622 vorhergingen, wurden zwischen dem Bevollmächtigten des Kurfürsten und Hans Heinrich von Hessler vielfach mündlich eingefädelt und geführt und werden wohl nie völlig aufgeklärt werden. Hans Heinrich von Hessler deutet mehrfach au, und seine Söhne sprechen es später offen aus, dass ihn der Kurfürst zur Abtretung seiner Rechte gedrängt, gezwungen hätte. Wie dem auch sein mag, es währte nicht lange, da beklagte Hessler den gethanen Schritt sehr. Die Zinsen wurden sehr säumig gezahlt und von Abzahlung des Capitals nach acht Jahren war ebensowenig wie von der Uebergabe des Klosters Scheiplitz und der Zedenbacher Mühle die Rede. Hessler drängte den Kurfürsten, das Subhastations-Verfahren gegen Witzleben eröffnen zu lassen, der Kurfürst aber wich dem Ansuchen aus, Witzleben führte den Process gegen Hessler weiter und nicht ohne Aussicht auf Erfolg. Im Jahre 1629 stand Philipp Heimich im Begriff, den Wendelstein an seine Vettern zu Wolmirstedt zu verkaufen und 86,500 Fl. dem Kurfürsten für die innehabenden Schuldscheine auszuzahlen. Hessler lief so Gefahr, die Rechnung theuer genug bezahlen zu müssen, denn es war augenscheinlich schwieriger, den Kurfürsten zum zahlen zu zwingen als Witzleben. Er liess sich deshalb herbei, mit den Wolmirstedter Witz- leben's zu berathschlagen, um den Kurfürsten zuvörderst aus dem Besitz vom Wendelstein zu bringen, und dazu eine gütliche Zusammenkunft in Eckartsberga mit Philipp Heinrich von Witzleben und den Wolmirstedtern zu verabreden*), die Sache verzögerte sich indessen und mitten in der Befürchtung, den Process gegen Witzleben zu verlieren, um deu Wendelstein *) Brief Hans Heinrich's v. Hessler vom 30. Juni 1630. wtt — 235 — und "gleichzeitig um die Pfandsumme zu kommen, ereilte ihn der Tod am 12. Januar 1634. Es konnte nicht fehlen, dass durch die vielen Processe und Streitigkeiten in dem persönlichen Verhältniss zwischen Hans Heinrich von Hessler und Witzlehen Hass und Misstrauen die Oberhand gewonnen hatten, und so bleibt es sehr zweifelhaft, oh eine Vereinigung zu Stande gekommen wäre, wenn auch der Tod Hessler nicht schon jetzt ereilt hätte. Anders gestalteten sich die Verhältnisse mit seinen Söhnen Georg Rudolph, dem Obersten Hans Friedlich und dem Oberstlieutenant Hans Heinrich. Der Aelteste, Georg Rudolph, führte die Wendelstein'sche Angelegenheit im Namen seiner Brüder weiter und war wie diese sehr für eine güt- ° O liehe Einigung mit Witzlehen. Er benutzte hierzu als Vermittler die Wolmir- stedter Vetterschaft, und in Folge dessen schrieb Philipp Heinrich am 16. April 1634 an Wolf Dietrich von Witzleben nach Wolmirstedt, und bat, ihm die Vorschläge Georg Rudolph's von Hessler schriftlich zugehen zu lassen, da „memoria hominum labilis" und „vox audita perit, set litera scripta manet." Vor der Hand ging aber die Absicht der Wolmirstedter Witzleben und der Hessler dahin, den Wendelstein dem Kurfürsten zu entreissen, dann wollten die Wolmirstedter das Gut sich von den Hessler abtreten lassen, sollten sie auch selbst Wolmirstedt als Kaufpreis opfern müssen*). Die Hessler baten den Kurfürsten um Rückgabe des Wendelsteins und wiegten sich eine Zeit lang in der thörigten Hoffnung, der Kurfürst würde „ihrem Gesuch gnädigst stattgeben"**). Indessen lehrte die Zukunft, dass davon keine Rede war. Der Kurfürst schuldete denen von Hessler 1634 bereits 116,699 Fl., darunter 27,094 Fl. rückständige Zinsen, dachte aber an keine Abzahlung, und dabei schwebte der Process mit Philipp Heinrich von Witzlehen, welcher bedeutende Forderungen erhob, wie ein Damoklesschwert über ihrem Haupte. Sie liessen es sich daher sehr angelegen sein, mit Philipp Heinrich ein gütliches Abkommen zu treffen. Im Jahre 1638 trafen die drei Brüder von Hessler bei Gelegenheit der Hochzeit des Obersten Unger mit Philipp Heinrich, der bei dieser *) Brief Wolf Dietrich'S von Witzleben an Georg Rudolph von Hessler vom IG. Januar 1635 im Jenaer Archiv. **) Brief Georg Rudolph's von Hessler an Witzleben in Wolmirstedt vom 1. Mai 1635. IG* — 236 — Feier das Marschall-Amt verrichtete, in Gebesee zusammen, bewogen ihn, sich mit ihnen auf einen gütlichen Vergleich einlassen zu wollen, und begannen damit, ihm auf seine Bitte zwei Malter Getreide, um seiner Noth abzuhelfen, zu verehren. „Gott helfe, dass sie gar wohl möchten angewendet sein," schliessen die von Hessler den betreffenden Brief an ihren Anwalt Doctor Stisser. Am 1. November wollte man sich in Franken- hausen treffen. Philipp Heinrich erschien, Georg Rudolph von Hessler blieb aber aus. In Folge dessen schrieb Philipp Heinrich an ihn: „Wohledler Gestrenger vndt Vhester, Ihm seindt meine Jederzeit gantz willige Dinst Zuuorn, Insonders Vielgeliebter Vetter Vndt Brüderlicher grosswerther freundt, Gestrigem meinem Zuschreiben nach, hin ich heutiges tages friie 8 Vhr allhier erschienen, Verhoffende den Vettern vndt Brüdern alliier an Zutreffen, Oder er sich doch nochmals zu anhorung seiner Vorschläge, wegen bewusster Tractaten, einstellig machen würde, „Weil aber er, da ich bis nach 2 Vhren Verwarttet, nicht erschienen, bin ich gänztlich resolviret gewesen, mich Wiederumb Zuuerrichtung anderer meiner Nottdürftigen geschäfte, naher hauss Zubegeben, Wofern mich nicht das Vngestüme nasse Wetter daran Verhindert bette, „Auss des Vettern seinem itzigen Zugeschicktem schreiben Vernehm ich, dass ich heute bey ihm zue Bendeleben erscheinen solte, Es ist aber dasselbe schreiben mir erst glocke 5 insinuiret worden, So ist auch das anmuthen wieder gestrige Zuschreiben Vndt des Hrn. Landhauptmans Hartman von Gehofen andeuten, Welches alliier auf Franckenhausen Zihlet, in. erwegung, dass mein Hr. Atvocatus Zimhlichen Vnbass Vndt mir vf Bendeleben nicht folgen können, Vndt hat der Vetter seiner hohen bey- wolmenden tiscretion nach leicht zu ermessen, dass ohne beyseinn meines Hrn. Atvocatens Vndt Beystandes Ich die Vorschlag weder anhören, noch mich inn etwas herauss lasseii kondte, „Stelle derwegen Zu des Vettern gefallen^ ob er morgen mit den frühesten anhero kommen, Oder aber, rvelckes mir Viellieber soll, naher Hesseler, daimit seine Brüder auch darbey sein können, auf eine geraume Zeit Zu anhorung ihrer Vorschläge mich bescheiden wolle, Vnter dessen ich hoffe, Göttliche Allmacht meinen Hrn. Atvocaten seiner Leibesge- sundheit Vndt Verlornen Kräfte gnädiglich restituiren werde, Darmit er mir assistiren könne, Do ich mich also dann gebiirlichen einzustellen wissen wiel, Was nun hierinn meines Vettern Meinung, bitte ich mich morgen mit den allerfriihesten, weil ich nach hauss zu eilen, Vndt heut Vber — 237 — Vermögen alliier blieben, nacbriclitlich Zuuerstendigen. Vnter dessen be- fehl ich ibn Göttlicher obacht, Mich in seine beharliche freundtschafft, Vndt Verbleib im Vbrigen, Signat. Frankenhausen Des Vettern den 1. November Ao. 1638. Dienstbeflissener Philip Heinrich Von Witzleben Vffnr Wendelstein der Eitere m. pr. Dehn Von Bendeleben bitte Ich officiose Zu salutirenn*). Am 2. November verglich sich Georg Rudolph von Hessler mit Philipp Heinrich dahin, dass sie in der nächsten Neujahrsmesse in Leipzig zusammenkommen und versuchen wollten, ob sie sich wegen der Wendelsteiner Irrungen mit Zuziehung ehrlicher Leute und beiderseitiger Anverwandten vergleichen könnten. Aber auch hier trat der Tod dazwischen. Wir haben hier in den Grundzügen den Gang der Wendelsteiner Angelegenheiten wiedergegeben und überlassen dem Leser, sich selbst ein Urtheil über die handelnden Personen zu bilden. Berechneten die Herren von Hessler ihre Kosten für den bisher geführten Process auf 10,000 Fl., so wird es uns einleuchtend sein, dass Alles, was Philipp Heinrich von Witzleben vom Hause Wendelstein gerettet hatte und ihm in Eossleben noch verblieben war, auf diese Process- führung darauf gehen musste, er mit Weib und Kind die letzten Jahre seines Lebens in wahrem Elende verbrachte und für die Erziehung seiner Kinder so wenig zu thun vermochte, das sie, wie Wolf Dietrich Arnold von Witzleben schreibt — gleich Kindern, welche vor den Thüren ihr Brot suchen, nackend und bloss gehen mussten. Inmitten allen Unglücks blieb das Verhältniss der beiden Ehegatten zu einander ein inniges, ungetrübtes und die Liebe zu den Kindern eine gleich zärtliche, ja sie wurde durch die Sorge um ihre Zukunft noch erhöht. Auch die Fürsorge Philipp Heinrich's für die Klosterschule wurde nicht durch das ihn treffende herbe Geschick beeinträchtigt. Er war unablässig bemüht, die Rechte des Klosters zu vertreten und die Lehrerstellen *) Vom Orig. in den Acten des Appell.-Ger. zu Jena, II. No. 531h. Feste deutliche Schrift; kleines Ringsiegel, 2 Sparren, Schäfte mit je 4 Blättern u. 3 Federn, u. P. H. v. W.- Der letzte uns bekannte Brief Philipp Heinrich's von Witzleben. — 238 — mit tüchtigen Männern zu besetzen. Am 20. März 1618 war die Schule, repräsentirt durch alle Lehrer und je einen Schüler aus jeder Klasse, als Zeuge bei der Taufe seines am 15. März geborenen Sohnes Georg Heimich nach dem Wendelstein gebeten worden. Dem Zwillingsbruder des Täuflings, welcher gleich nach der Gehurt gestorben war, widmete der Vater eine, von ihm seihst verfasste lateinische Grabschrift: „Sum Witzlebiades, nee sum sub limine vitae. Hora eadem vidit vivere meque mori Dum fratrem sequor in partu, me vita rcliquit. Mors fecit similes funere dissimiles. Hei! ita tarn infelix, sed ego felieior illo, In coelo vitae damna rependo] meae 1 '*)! Als im nächsten Jahre am 17. April auch der oben erwähnte Georg Heinrich und zwei Tage später dessen Schwester Catharina Elisabeth (n. 1617, 28. Febr.) starb, liessen die Eltern den Kindern ein Epithaphium errichten, in dessen Inschrift sich gleichfalls der fromme Sinn derselben kundgiebt. Sie lautete: „ßeddimus Tibi, Domine, quod aeeepimus; reddimus quod reeepisti. Ita reeipiemus illos, quos parentes rnoesti credimus Tibi"**). War schon das bisherige Lehen Philipp Heinrich's ein kummer - und sorgenvolles gewesen, so hatte er jetzt im härtesten Sinne des Wortes mit Nahrungssorgen zu kämpfen; das sich immer tiefer in ihn einfressende Unglück wusste auch noch die letzten unberührten Fasern seines Herzens zu erreichen. Am 5. September 1634 beschloss seine Gattin, welche ohue Murren und Klage all' das schwere Ungemach in christlicher Demuth mit ihrem ehelichen Junker ertragen hatte, zehn Tage nach ihrer Entbindung von *) Bin Witzleben bin ich und auch nicht. An der Schwelle des Lebens Hat mich dieselbige Stund' leben und sterben geselin. Folgend in der Gehurt dem Bruder, verliess mich das Leben. Ungleich machte der Tod, machte das Grab, was sich glich. Weh! Unglücklichem mir, und doch glücklicher bin ich als jener, Da mir des Lebens Verlust reichlich der Himmel ersetzt. **) Wir geben dir wieder, o Herr, was wir empfangen haben, wir geben dir wieder, was du uns genommen hast. So werden wir jene wieder zurücknehmen, die wir, trauernde Eltern, dir anvertrauen. — 239 einem todten Zwillingspaare, ihr tkränenreiches Leben*). Neun unerzogene Kinder verlangten von dem des Trostes selbst so bedürftigen Vater Nahrung und Erziehung, und- dieser war von Allem völlig entblösst. Das Wenige, was ihm noch übrig gebliehen sein mochte, wurde eine Beute des rohen Kriegsvoltes. Bis zum Jahre 1630 war Thüringen von den Verwüstungen des seit 1618 begonnenen deutschen Krieges verschont geblieben, aber von dieser Zeit an wurde es der Tummelplatz der Kriegsschaaren aller Parteien. Bald waren es die wilden Kriegsvölker, welche Pappenheim durch Thüringen auf das Schlachtfeld von Lützen führte, bald waren es die jeder Zucht entwöhnten Schweden unter Baner, welche nach der Schlacht von Nörd- lingen und auch später Thüringen durchzogen. Jedem solchen Durchzug der einen Partei folgte die andere auf dem Fusse. Zweimal wurde Kossieben und das Kloster ausgeplündert. Bald standen die Hörsäle leer, Schüler und Lehrer waren vor dem Kriegsvolk geflüchtet — thöricht! denn es gab in dieser unglücklichen Zeit keinen Ort in Deutschland, der Sicherheit gewährte. Auch der Wendelstein, zu schwach um ernsten Widerstand auf längere Zeit zu leisten, aber doch verlockend als der einzige feste Punkt in dieser Gegend, war bald im Besitz der Kaiserlichen, bald der Schweden und alle hausten gleich in ihrer ungezügelten Raubsucht. Ward auch das Witzleben'sche Stammhaus seit vielen Jahren widerrechtlich von fremder Hand genutzt, immerhin musste die Verwüstung desselben durch die hiu- und herwogenden Kriegsschaaren dem Herzen Philipp Heinrich's, welcher nie an der endlichen Wiederbesitznahme seines Erbes verzweifelte, neue Wunden schlagen, und noch mehr als dies musste ihn die Verwüstung und Verödung des Klosters, der von ihm treu gepflegten Stiftung seines Grossvaters, betrüben. Neben all' diesem Unglücke hatte 1625 die Pest in Rossleben ge- wiithet und 1631 eine Feuersbrunst den grössten Theil des Dorfes in Asche gelegt. Einem weniger rechtschaffenen Manne und weniger zärtlichen Gatten und Vater als Philipp Heinrich wäre es ein Leichtes gewesen, all' diese Sorgen, all' dieses Elend von sich abzuschütteln, indem er zum Schwerte *) Auf ihrem Grabsteine zu Eosslehen war zu lesen: ,.Eine grosse Gönnerin dieser Klosterschule und Wohltliäterin der Armen, sonderlich der armen Jugend." S. Wilhelm, 1. c. p. 28. — 240 — griff und mit in den Krieg zog. Noch waren seine Verbindungen und sein Ansehen immerhin so gross, um ihm im sächsischen Heere einen angemessenen Platz zu sichern. Philipp Heinrich aber hätte durch einen solchen Schritt Frau und Kind dem Hungertode Preis gegeben, denn er allein war nur fähig, durch Fortführung des Processes den Glauben auf Wiedererstattung des Wendelsteins wach zu erhalten und dadurch die nothwendigsten Mittel zum dürftigen Unterhalt seiner Familie herbei zu schaffen. Wie oft mag unser unglücklicher Ahnherr nach Helm und Schwert geblickt haben. Nach beiden zu greifen hielt er unter den obwaltenden Umständen für feig und ehrlos. — Vier Jahre lebte Philipp Heimich als Wittwer. Zehn Tage später, als er in Frankenhausen mit Georg Rudolph von Hessler eine Zusammenkunft in Leipzig verabredet hatte, wurde er, am 12. November 1638, in der Nähe von Beichlingen, wohin er von Bossleben frisch uud gesund geritten war, plötzlich vom Nervenschlage getroffen, sank vom Pferde und verschied unter freiem Himmel. Um die Ungerechtigkeit und Härte, welche Witzleben während seines Lebens verfolgt hatten, zu sühnen, gewährte der Kurfürst 300 Fl. zu semer Bestattung nach adelichem Gebrauche. In Bossleben, an der Seite seiner Gemahlin, wurde er am 20. December feierlich beigesetzt. Seit vielen Jahren mögen die neun unmündigen Kinder, welche ihren zärtlichen Vater mit heissen Thränen beweinten, Hei dieser Gelegenheit zum erstenmal wieder neu bekleidet worden sein und bei dem Leichen- schmauss eine volle Mahlzeit erhalten haben. Wh' können nicht schliessen, ohne noch zu erwähnen, dass Philipp Heinrich, trotz seines tiefen Elends, von seinen alten Freunden hoch in Ehren gehalten wurde, wie die gastliche Aufnahme, welche er stets in Beichlingen fand, und das Tauffest in Gehofen bezeugt, wo er am 4. Octbr. 1636 bei der Taufe Albert Hartmann's von Eberstein zu Gevatter gebeten wurde. Noch ergreifender als dieses ist seine Pietät, die er für die Kloster- schule Bossleben, die Stiftung seines Grossvaters, kund gab. Inmitten seiner Nahrungssorgen hörte er nicht auf, beim Kurfürsten um Holz für das Kloster zu bitten, da man sich die Waldungen desselben mit dem Wendelstein ungerechter Weise angeeignet hatte und nun das Holz für — 241 — das Kloster nur gegen Zahlung verabfolgen lassen wollte*), und wenn auch all seine Kleinodien veräussert werden mussten, um den Hunger der Seinen zu stillen, der von der Klosterschule ihm zum Hochzeitsgeschenk geweihte Pokal wurde nicht berührt und als ein Heiligthum bewahrt. *) Philipp Heinrich schrieb deshalb d. d. Eossleben, den 25. Novbr. 1625 an den Kurfürsten: „Ich habe unterthänigst Bericht empfangen, wie E. Cli. Durch! auf meine jüngste unterthänigste nothdrängliche Supplication dem Oberforstmeister in Thüringen, Georg Ernst von Weissbach, gnädigst demandiret, wie für meine Schule Rossleben zwar nothwendig Gehölz, aber doch gegen Bezahlung, aus meinem von E. Ch. D. zu Lehn tragendem Wendelsteinischen Forst folgen zu lassen. Darauf muss E. Ch. D. ich nochmals für mich und meine gemeldete Schule Eossleben ferner mit unterthänigstem Flehen berichten, dass je und allewege, so lange das Kloster Kossieben fundiret und hernach zur Schule verordnet, aus dem Wendel- stein'schen Forst für die Küche, zum Brauen, Backen, Erhcizung der Schul-Collegen- und Knaben-Losamenter, item zu Erhaltung der Schulen- und Mühlen-Gebäude, wie auch dem Pfarrer und andern Dienern ganz freie Holzung ohne einige Zahlung von meinen lieben Eltern und Vorfahren, denen von Witzleben, weit über die dreihindert Jahre an Klaftern und Waasen ist gefolget, inmassen es auch so wohl bei Hans Heinrich's von Hessler als E. Ch. D. Innehabnng bishero, aber nicht aller Dinge noth- dürftig, sondern ziemlichen Mangels, worüber ich mich jederzeit beschwert, also ist continuiret worden. Da nun solches von E. Ch. D. ganz und gar sollte abgeschnitten und die Holzung für die Schule und nothwendigen Gebäude mit Geld und so hohem Kauf, wie es von dem gewesenen Inspectore Scheplitz, als er sich tituliret und geschrieben, angesetzt, — ■— — gezahlet werden, so haben E. Ch. D. gnädigst zu bedenken, dass dahero nicht allein der Schule Ruin., so zu Gottes Ehren und löblicher Auferziehung der lieben und meistentheils armen Jugend von meinen lieben alten Vorfahren aus Müdigkeit angesehen und verordnet', sondern auch gänzlicher Untergang erfolgen wolle, welches aber E. Ch. D. — — — nimmer werden geschehen lassen — — —. So langet darum an E. Ch. D. mein und meiner Schule Rossleben unterthänigstes Bitten, Sie geruhen gnädigst Dero mehrgedachtem Oberforstmeister anderweit zu befehlen, — — die nothwendige Bau- und Feuerholzung aus meinem von E. Ch D. zu Lehn tragendem Wendelsteinischen Forst ohne Entgeld folgen zu lassen etc." — IV. Abschnitt. Die Kinder Philipp Heinrichs von Witzleben. _ _ ir haben in dem vorigen Abschnitt das tragische Schicksal Philipp Heinrich's gelesen. Wir sind in unserer den Urkunden entnommenen Schilderung den verworrenen Familien-Traditionen entgegentreten, nach welchen Philipp Heimich berauscht in einer Nacht den Wendelstein bald an Hessler, bald direkt an den Kurfürsten im Spiel verloren haben sollte, und hoffen unsern unglücklichen Ahnherrn soweit gerechtfertigt zu haben, als er gerechtfertigt werden mnsste. Die Ehe Philipp Heinrich's mit Sabine Elisabeth von Wangenheim war mit 18 Kindern (darunter drei Zwillingspaare), gesegnet. Neun Kinder wurden von den Eltern begraben, neun überlebten dieselben*). Die Nachrichten, welche wir über die Ueberlebenden zusammenstellen, entnehmen wir aus vereinzelten, in den Archiven aufgefundenen Notizen, zum grössten Theil aber den um das Jahr 1678 entstandenen eigenhändigen Aufzeichnungen Wolf Dietrich Arnold's, eines der Unterlassenen Söhne Philipp Heinrich's. Diese Blätter befinden sich in den Wendelsteiner Processacten in dem Staatsarchiv zu Wetzlar, führen die Ueberschrift: „Weniger Bericht von der Procedur mit und bei dem Amte Wendelstein von Anno 1616 bis 1678" und sind nach Wolf Dietrich Arnold's Tode unter dessen Briefschaften gefunden worden. Wh haben schon die Stelle angefiiUt, wo Wolf Dietrich Arnold den traurigen Zustand der Kinder bei Lebzeiten ihres Vaters schildert (s. S. 237). *) Siehe die Stammtafel II. 6. - 243 — Bei dem 1633 erfolgten Tode desselben war von den neun Kindern nur eine Tochter, Maria Sabina, geb. am 27. December 1G14, erwachsen, der älteste Sohn war sechszehn, das jüngste Kind, Sabine Eleonore, erst sechs Jahr alt. Es gehört ein eisiges Herz dazu, um nicht bei dem Gedanken an das Elend dieser neun verwaisten Kinder tief erschüttert zu werden. Das Elend aber musste um so furchtbarer sein, als die Drangsale des Krieges mit dem Wohlstand auch die edleren und milderen Gefühle im Menschen vielfach vernichtet hatten, denn Jedermann musste in dieser Zeit um seine eigene Existenz kämpfen. Desto grösseren Dank sind wir den Menschen schuldig, welche in dieser Zeit der allgemeinen Notli ihre Thür den armen Waisen öffneten. Von den nächsten Verwandten gleichen Namens in Wolmirstedt lebte nur noch Wolf Dietrich, der nicht helfen konnte, und Georg Friedrich, der nicht half, während eine alte Muhme des Hauses sich eines der Kinder, des zehnjährigen Hartmann Ludwig, erbarmte. Ob die Verwandten ihrer Mutter, die Wangenheim's auf Tüngeda, mehr helfen konnten, als sie halfen, wissen wir nicht. Eine Schwester der Mutter zeigte aber ein mitleidiges Herz. Es blieb noch die Familie von Werthern, mit welcher die Kinder durch ihre Grossmutter, Maria von Werthern, verwandt waren, und Hans Christoph von Ebeleben auf Wartenburg, der durch seine Mutter Agnes, geb. von Werthern, mit den verlassenen Waisen in verwandtschaftlicher Beziehung stand, wo die Aermsten Hülfe erwarten konnten und auch fanden*). Das Unglück war so gross, dass es selbst bei der allgemeinen Misere Mitleiden erweckte und so fanden sich ausser den Genannten noch mildherzige Seelen, welche sich der Verlassenen annahmen. In Weimar waren es vielleicht die Verwandten der Münch's, welche durch Veronica von Kalb, mit den Wendelsteinern verschwägert waren, oder es war die Herzogliche Familie, zu welcher der Grossvater Wolf Dietrich von Witzleben in näherer Beziehung gestanden hatte, welche helfend eingriffen. Auch der Kurfürst Johann Georg zahlte, vielleicht von seinem Gewissen angetrieben, in einzelnen Fällen kleine Unterstützungen. Wolf Dietrich Arnold übergeht leider in seinem Bericht das Einzel- Schicksal seiner Schwestern mit Stillschweigen. Er sagt nur: „Der Schwestern Zustand betreffend, so ist mehrentheils derselben Elend und miserable Erziehung nicht genugsam zu beschreiben. Derowegen Gemüths- bekränckung halber uud neuer Empfindungen wegen es zu übergehen ich für rathsam befinde." Wir geben liier das Wenige, was wir von ihnen wissen und verweisen den Leser, bevor er über Einzelnes ungläubig den Kopf schüttelt, auf die späteren, die Brüder betreffenden Mittheilungen. Maria Sabina, geb. am 27. December 1614, wanderte nach ihrer Eltern Tode mit zwei Brüdern, dem fünfzehnjährigen Philipp Heinrich und dem elfjährigen Wolf Dietrich Arnold, und zwei Schwestern, der achtjährigen Dorothea Spohie Margaretha und der sechsjährigen Sabina Eleonora, nach Weimar, dort ein Asyl suchend und findend. Wir wissen von ihr weiter Nichts, als dass sie noch 1666, unvermählt, lebte. Eva Elisabeth, geb. am 28. September 1625, wurde von ihrer Mutter Schwester, der Frau von Uffeln, geb. von Wangeiiheim, als dreizehnjähriges Mädchen aufgenommen, heirathete später Georg Friedrich von Kutzleben auf Freien-Besingen und starb am 10. September 1700 in ihrem 75. Jahre zu Wartenburg. Dorothea Sophie Margaretha, geb. am 1. September 1630, ging als achtjähriges Mädchen mit ihrer ältesten Schwester nach Weimar, erhielt dort eine gute Erziehung und ward Hof-Kammerjungfer (Hofdame) der Herzogin Ernestine, geb. Prinzessin von Sonderburg-Franzhagen, Gemahlin des Herzogs Johann Ernst von Sachsen-Weimar. Sie folgte derselben nach Eisenach, wo die Fürstin als Wittwe lebte. Dieselbe schrieb am 18. October 1651 an den Kurfürsten Johann Georg, „dass sie mit der Aufwartung der Dorothea Sophie Magaretha von Witzleben gnädig und wohl zufrieden und ihr daher mit sonderbarer (besonderer) gnädiger Zuneigung zugethan sei," und fragt, ob für sie keine Ausstattung zu erlangen wäre. Sabine Eleonore, geb. am 21. April 1632 in ßossleben, folgte als sechsjähriges Kind ihren Schwestern nach Weimar, heirathete am 24. Juli 1664, in ihrem 32. Lebensjahre, Hans Moritz von Brühl auf Ganglof-Sommern, Sachsen- Weissenfels'schen Ober-Marschall, und ward die Grossmutter der beiden 1737 in des heiligen Römischen Reichs Grafenstand erhobenen Herren von Brühl, Friedrich Wilhelm's und des bekannten Sächsischen Ministers Heinrich von Brühl. Wer hätte den armen nackten Kindern vom Jahre 1638 eine solche Zukunft prophezeit! — 246 Sabine Eleonore starb schon im April 1668*). Wir kommen nun zu den Söhnen, deren Lebenslauf wir vorläufig bis zum Jahr 1651 mittheilen werden. Adam Friedrich, geb. am 1. Januar 1622, war bei dem Tode des Vaters 16 Jahr alt. Hans Christoph von Ebeleben, damals Kurf. Sachs. Ober-Hofrichter zu Wittenberg, nahm ihn zu sich und liess ihn in Wittenberg studiren. Dies dauerte aber nur bis zum Jahre 1646. Am 12. August 1647 schrieb Adam Friedrich von Kalcar (im Kleve'sehen) aus an den Kurfürsten Johann Georg I. zu Sachsen: „ es geruhe E. Churf. Durchl. gnädigst dieses mein drittes vnterthänigstes vndt von höchster nohtt abgedrungenes memorial midt Churf. gnädigster Hulde anzunehmen. „Durchlauchtigster Churfürst, Gnädigster Herr; es ist nunmehro fast ein Jahr, dass ich aus mangell nohtdiirftiger mittel meine studia vnd die vniver- sität zuuerlassen gezwungen worden. Als aber Ew. Churf. Durchl. abgewichenes Jhar nacher Wittenbergk kommen, habe ich nicht geseumet, mich dahin, zu begeben, umh Ew. Churf. Durchl. solchen meinen iammerigen Zustandt vnterthänigst fürzutragen vndt wegen gnädigster Verleihung eines stipendij, meine studia zu continuiren, demutigsten anzuruffen. Es haben aber E. Ch. I). selbesmahl keinen andern gnädigsten Bescheidt ertheilet, als das anderweit unterthänigste ansuchung geschehen solle. Habe dero- wegen zue unterthenigster gehorsambster Folge E. Ch. D. solche gnädigste resolution sub dato Dresten deu 13. May vnterthenigst wiederum!} fürge- tragen. Aber keiner fernem gnedigsten erklerung theilhaffcigk worden. „Wan dan Gnädigster Churfürst vndt herr, ich nunmehr ein ganzes vierteil Jhar alliier liege undt nicht einen Heller zuzehren habe, ausser dem, was mein geliebter vetter herr wolff von wehrter aus milder handt mir darreichet vndt zuwendet, auch wan ich von ihme Verstössen würde, nit weiss wo ich einen bissen brott essen könte, vber das, was midt Gotteshülffe vnd saurer mühe ich bishero erlernet (weill ich weder Bücher noch Unterweisung habe), ganz uergesse vndt also verlihre, wodurch *) Hans Moritz von Brühl bat den Herzog August zu Sachsen, dass bei ihrem Leichenbegängniss das hei dem Ableben der von Adel, welche das Jus patronatus besitzen, übliche Trauergeläute stattfinden dürfe, obgleich das Patronatsreclit über die Kirche zu Gangloff-Sümmern zur Zeit vom Amte Weissensee exercirt würde; der Herzog ertheilte jedoch darauf unterm 20. April 1668 einen abschlägigen Bescheid (s. von Hagke, Kr. Weissensee, p. 275). E. Ch. D. vndt dem geehrten vaterlande ich vnterthänigste schuldigste dinste dermahleins nach Gottes gnedigen willen leisten können; „Als gelanget an E. Ch. D. als meinen Gnedigsten Landesfürsten vndt hern, auch nechst Gott einzigen Zuflucht, mein unterthenigstes flehen, Sie wolle doch ihren armen unterthanen gnedigst erhören, mein löbl. fürhaben durch deroselben bekantes wohlthun befördern vndt meine studia fort zue sezen vndt zuenden midt einem gnadengelde, nur vif 2 oder 3 Jhar, gnädigst mir zu b filff e kommen, damit instehenden Michaelis vif eine vniversität ich mich begeben -vndt meine zergänzete studia in ein bestendiges wesen wieder bringen möge. Den lenger von selbten also entfernet sein, ist mein eusserstes verderbniss vndt höchster schade." — etc. etc. — Er erhielt darauf 300 Thlr. aus der Landvoigtei Bautzen, unternahm eine Reise, „kam Anno 1652 wieder ins Land," präsentirte sich darauf am Dresdener Hofe und gewann durch sein gehaltenes Wesen und angenehmes Aeussere die Beachtung des Kurfürsten, welcher ihn zu seinem Kammerjunker ernannte, nachdem sich sein Schicksal, wie wir später sehen werden, bereits zu seinen Gunsten gewandt hatte. Er starb am 24. Januar 1653 in seinem 32. Lebensjahre zu Dresden und wurde in der dortigen Sophienkirche beigesetzt. Philipp Heinrich, geb. am 3. Februar 1623, war bei dem Tode seines Vaters 15 Jahr alt und hielt sich darauf mit einigen seiner Geschwister, wie oben erwähnt, eine Zeit lang zu Weimar auf. Es war ein rüstiger Geselle, dem Hunger und Frost die blühende Gesichtsfarbe nicht geraubt hatten. Ohne jede Existenz blieb ihm nichts anderes übrig, als, etwa in seinem 18. Jahre, die Muskete zu ergreifen. „Er ward" — schreibt Wolf Dietrich Arnold — „unter den Churfürstlich Sächsischen Völkern etliche Jahr ein Musquetirer, bis Anno 1645 der damalige Obrist Grossig*) ihn einsten von der Schildwache vor der Thür aus grosser Commiseration genommen, eine gute Zeit den Tisch und nachher das Fähnlein gegeben, da er dann als ein von allen Menseben und seinem väterlichen Erbe ganz verlassener junger Mensch oftmals in grossem Elend und Armuth leben und ein Grosses ausstehen müssen, davon sowohl er selber als andere zu reden gewusst." *) Wahrscheinlich Lorenz Adolph von Krosigk, welcher 1643 Oberstlieutnant in des Obersten von Schweinitz Regiment war. Geschichte des etc. Geschlechts von Krosigk. Berlin 1856. — 248 — Dietrich, geb. am 1. September 1624, „so von Jugend auf mit dem Morbo Epilepsiae behaftet gewesen," wurde nach seiner Eltern Tode zu einem Kaplan in Querfurt, von da aber zurück nach Rossleben gebracht, ward nach und nach blödsinnig und „ist in der grössten Kriegesflamme im Kloster Rossleben nicht wie ein Dienstbote, sondern so zu reden wie ein Hund gehalten und gefleget worden." Er starb erst im Jahre .1677. Wolf Dietrich Arnold, geb. am 8. Januar 1627 und getauft am 28. Jan. zu Herrengosserstedt, der Verfasser des erwähnten Berichtes, „kam Äüno 1639 in die Schule und beim Rector zu Weimar in die Kost, Anno 1640 aufs Kloster und Schule Donndorf, allwo er durch Herrn Heinrich von Werthern aus herzlichem Mitleiden mit Kost beim Verwalter, Unterricht von dem dagewesenen Präceptor und nothdürftigen Kleidern von ihm selbst l'/ 2 Jahr versehen wurde. Hiernachher als das Kriegswesen so heftig überhand nahm und das Kloster Anno 1541 eingeäschert wurde, nahm bemeldeter Herr von Werthern ihn selbst zu sich nach Weimar, erhielt ihn allda nothdiirftig und schickte ihn Anno 1642 mit der vermählten Landgräfin geborenen Fräulein von Anhalt*) ins Land zu Hessen, allda in der Fremde er vier Jahr zugebracht und manchen Anstoss der seligmachenden Lehre erdulden müssen. Anno 1646 zog er in die Niederlande, war ein Piquenirer über ein Jahr lang, musste bei wenig Mitteln und nicht ein Groschen versicherter Hülfe aus dem Vaterlande sehr sparsam leben, bis Anno 1647 die Noth ihn nach Dresden trieb. Daselbst war nichts zu hoffen und zu erlangen, als endlich unter Kurfürstlich Sächsischen Völkern ein Reuterplatz bei dem Herrn Graf Kinsky und rnehren- theils Geniesung seiner Kasse (d. h. er trat als Gemeiner Reiter in des Grafen Kinsky Regiment und wurde von diesem unterstützt). „Anno 1649 ging er mit diesem in die spanischen Niederlande, wurde endlich Cornet (im 23. Jahre), bald darauf von den Franzosen gefangen und in dem Gefängniss 23 Wochen kümmerlich erhalten, wusste auch nicht mit einem Grosehen sich zu retten, wenn er gleich in der Noth, Unglück und ausgestandenen schweren Krankheit gar verschmachtet und verdorben wäre." Hartmann Ludwig, geb. am 28. August 1628, „wurde bald nach des Vaters Tode von einer alten Witzleben'schen Jungfrau aus dem Hause *1 Kunigunde Juliane, Prinzessin von Anlialt, vermählt 1642, mit Hermann Landgrafen zu Hessen-Kassel-Kothenburg. — 249 Wolmirstedt ebenmassen aus christlichem Mitleiden wegen so gar grosser Armuth und entzogenem väterlichen Vermögen mit in das Stift Osnabrück zu ihrer Schwester Anna genommen, der ihn über 5 Jahre wohl jedoch aus grosser Commiseration erhalten, hiernachmals (also in seinem 15. Jahre) •in das Vaterland gesandt. Bei ganz kleinen Mitteln aber und ersehender Hoffnung des väterlichen Erbes zu gemessen, oder nur zur Notli dürft das Leben zu erhalten, hat er sich gleichfall»- in Kriegsdienste begeben,, ist eine Zeitlang unter dem Kurfürstlich Sächsischen Obrist Schweinitz ein Musquetirer, kurz vor Abdankung der Völker nach erlangtem Friedensschlusä Anno 1649 (in seinem 21. Jahre) Fähndrich worden." „Inmittelst" — so fährt Wolf Dietrich Arnold, nachdem-er summarisch das. Schicksal der Schwestern geschildert bat, fort •— „ist der Process gegen die von Hessler und zwar durch den Advocatum pauperum (aus wessen Antrieb und Anstalt ist mir jetzo nicht bewusst, kann auch nicht sagen, dass ich hiernach jemals gefragt) fortgeführt worden und dies Alles, hat also continuirt Iiis in das Jahr 1651, also dass wir Geschwister ins- gesammt mutterlose und vaterlose Waisen von dem Unsrigen abgetrieben, desselben nicht eines Hellers Werth genossen, in unserer Erziehung Hin- deraiss leiden und periclitiren (in Gefahr sein), viel Elend und Jammer ausstehen und der Welt Fussschemel sein müssen. Summa: der Jammer, Elend, Schmach, Schmerz und Unglück, so unsere seligen Eltern für sich selbst und wegen unserer künftigen Erziehung, Auskommen und Wohlfahrt empfunden und welches auch wir unseres Orts halber erfahren, erlitten und erduldet, ist unmöglich sattsam zu beschreiben und ist sonderlich der seligen Eltern herzbrechender .Schmerz zu erwägen, rvenn sie bedacht haben werden, wie wehe ihnen von dem von Hessler geschehen und wie erwähntes Consilium de Anno 1625 ihnen recht und dass ihnen ihr Stammgut cum fructibus zu restituiren sei, gesprochen." Man kann nicht einfacher und ergreifender das traurige Schicksal der Geschwister schildern, als dies hier geschehen ist, weshalb wir auch kein Wort hinzugesetzt, kein Wort ausgelassen haben. Wolf Dietrich Arnold sagt, nach dem Tode seines Vaters sei der Process wegen Wendelstein gegen die von Hessler durch den Advocatum pauperum fortgeführt worden, doch wisse er nicht, auf wessen Antrieb. In den Acten des Appellations-Gerichts zu Jena finden wir darüber die interessantesten Aufschlüsse, welche noch manch grelles Licht auf den beiammernswerthen Zustand der verwaisten Kinder werfen. II. 17 l — 2üO — lu der Zusammenkunft, welche Philipp Heinrich von Witzlehen am 2. November 1638 zu Frankenhausen mit Georg Rudolph von Hessler gehabt hatte, war der gütliche Ausgleich angebahnt worden. Auch nach dem Tode Philipp Heinrichs waren alle drei Brüder von Hessler für den Vergleich, namentlich auf Antrieb ihres Anwalts, des rechtschaffenen I)r. Bruno Süsser in Halle. Dieser schreibt ihnen am 5. Januar 163'.): „ soll denselben ich in andwort auf ihr schreiben d. d. den 1. huius nicht vorhalten, dass ich über dem todlichen abgange Philipp heinrichs von Witzleben nicht wenig bestorzt worden bin, hätte von grund meines hertzens gerne gesehen, dass die angestellte Zusammenkunft in Leipzig ihren Fortgang haben möge, ich habe die Hofnung gehabt, sie solle ohne frucbt nicht abgelaufen sein, dieweil aber der todt dazwischen kommen, muss es, bis die kinder bevormundert, anstehen"; und am 27. Mai desselben Jahres: „Wie ich iederzeit zur gutlichen Vergleichung gerahten, Also rahte ich dazu nochmals treulich." Verlassen standen die Waisen, Niemand wollte die Vormundschaft übernehmen.*) Hans Christoph von Ebeleben erbarmte sich ihrer, jedoch nicht als Vormund, sondern nur als „nächster Freund und Verwandter."**) Er war es, der, „wie schwer es sich auch immer anfänglichen ansehen lassen", es endlich durchsetzte, dass den Unmündigen die Belehnung mit dem Wendelstein sowie die Mitbelehnschaft über Wolmirstedt und Wartenburg nicht entzogen wurde.***) Er bat den Kurfürsten (im Frühjahr 1640), den beiden ältesten Brüdern „venia ätatis zu geben" und sie für mündig zu erklären, damit sie für sich und in Vormundschaft ihrer Geschwister tractiren könnten, welches „Petitum aber rund von der Faust abgeschlagen" wurde. Er verhandelte mit denen von Hessler und „will ganz nicht zweifeln, wenn sie zusammenkommen, es sollen sich Mittel zur gütlichen Vergleichung *) d. d. Jena, den 24. Februar 1640 schreiben die von Hessler an Dr. Stisser, dass die unmündigen von Witzleben noch zur Zeit unbevormundet seien. Aber auch später wird nirgends eines Vormundes Erwähnung gethan. **) Er war Erbsasse auf Wartenburg, Pfandinhaber des Amtes Mühlberg, Kurf. Sachs. Rath und Ober-Hofricliter zu Wittenberg, auch Hauptmann der Aemter Wittenberg, Beizig, Gommern und Elbenau, und also eine der einflussreichsten Persönlichkeiten. ***) Am 28. Januar 1641 wurde Adam Friedrich von Witzleben auf wirklich geleistete Huldigung zu seinem Antheil mit den väterlichen Gütern zu Wendelstein und dem Hofe Osford belehnt. (St.-Arch. z. Dresden.) — 251 — finden." Doch ging er im Interesse seiner armen Vettern höchst vorsichtig zu Werke und suchte sich über die ganze Sache erst gründlich zu infor- miren. Wie nothwendig dies war, ersehen wir aus einem Briefe, den Dr. Süsser, nachdem ihn Ebeleben im November 1640 um die Anschläge des Guts Wendelstein und die sonstigen Acten ersucht hatte, an die Brüder von Hessler am 10. December 1640 schrieb: „— — — — Denselben habe ich unlängst zu erkennen gegeben, dass ich für rathsam befände, dass etwas aufgesetzt und dem von Ebeleben cummuniciret würde, damit er eigentlich und besser sehen möchte, worauf die Wendelsteinsche Sache bestände und wie man bei vorhabenden Tractaten zu procediren gedächte, das habe ich nun zu Werk gerichtet, und thue Ew. Gestrengen meine Gedanken hierbei übersenden. „Berge ihnen aber daneben nicht, dass sich aus den Rechnungen de Anno 1617 bis -1620 zwar befindet, dass sich die Nutzungen und" der Uebertritt über die Ausgabe und Unkosten, wenn alle drei Jahre zusammengesetzt werden, auf 6000 11. belaufen, es weisen aber die Rechnungen, dass alle Jahr noch ein ziemlicher Vorrath an Getreide gebliehen, und wenn derselbe auch zu Gelde angeschlagen werden sollte, dass der Uebertritt weit höher als 6000 fl. und gewiss zum wenigsten auf 8000 fl. kommen würde, dero- wegeu ich den Calculum auch darauf gezogen, die andern beiden von dem von Witzleben allegirten exceptiones habe ich mit Stillschweigen übergangen, dass nähmlich 1) Zins zu Capital angesetzt und also Zins auf Zins geschlagen worden, und dass 2) der von Witzleben nebst den Zinsen auch die Landsteuer geben müssen, denn wenn dieserwegen ein Abzug geschehen sollte, würde ein Grosses heruntergehen und wenig übrigbleiben. Es finden sich richtige Postzettel von Ew. Gestr. lieben Vater und dem von Witzleben seel. eigenhändig unterschrieben, an was Sorten nicht allein jede Post und wie hoch dieselben ausgezahlet, sondern auch, was an Zinsen zum Capital geschlagen worden, also dass die Witzleben in diesem passu genugsam fundiret sind, und da es zu rechtlichem Erkenntniss kommen sollte, man sich an dieser Seiten keines guten Urtheils zu ersehen; So ist den Witzleben auch unschwer zu erweisen, dass sie Ew. Gestr. lieben Vater beides, die Zinsen und die Landsteuer, geben mussten, denn die obligationes besagen solches in Buchstaben, Wie aber dieses wieder Kurf. Durchl. Verordnung und Constitution läuft, Also kann es nicht bestehen, und sind die Witzleben befugt, auch die Landsteuern an Ii' — 252 — Ew. Gestr. Forderung zu kürzen. Und führe ich dies alles zu dem Ende an, damit sie sehen mögen, was mich moviret, dass ich so sehr zu gütlicher Handlung und Yergleichung rathe, denn im Stande Rechtens dürfte nicht viel zu erhalten sein. „Ew. Gestr. können der Sache ferner nachdenken und einen ungefähren Ueb erschlag machen, was sie endlich, wenn wir zusammenkämen und die Tractaten anträten, eines vor Alles in Güte noch nehmen wolten. „So bald sie mir zuschreiben, dass ich dem von Ebeleben dasjenige, so ich jetzo aufgesetzt, zuschicken solle, will ichs verrichten, Ich schicke ihm aber die Abrechnung auf 8000 fl. Nutzung nicht mit." Obgleich nun nach Zustimmung derer von Hessler (30. December 1640) Dr. Stisser an Ebeleben die erwähnten Mitheilungen machte, so scheint dieser doch die Sache durchschaut und die Ueberzeugung gewonnen zu haben, dass er nicht von allen nöthigen Dingen Kenntniss erhalten hätte, und verschiebt daher mehrere Zusammenkünfte unter dem Vorgeben, er sei nicht genug informirt. Auch hat er die Absicht gehabt, zu warten, bis einer der von Witzleben mündig wäre. Vorläufig wurde auf seine Veranlassung am 15. März 1641 den fünf unmündigen Brüdern zum Curator in der strittigen Angelegenheit Wolf Löser verordnet, doch kam die Sache nicht vom Fleck, obgleich die Hesslerschen Prätensionen hauptsächlich wohl in Folge von Ebelebens vorsichtigem Benehmen, schon anfingen, herabzusinken. Georg Rudolph von Hessler schrieb am 30. Mai 1642 seinem Anwalt: „Ich kann bei mir nicht befinden, wie diesen armen Witzleben- schen Kindern, so wir gleich ein Ziemliches fallen Hessen, gross gedienet und geholfen sei, dehn es haften so viel consentirte Schulden auf dem Gute Wendelstein, dass wenn wir ihnen auch gleich unsere ganze Forderung nachliessen, so würde doch solches Gut, und wenn es gleich in gutem Stande wäre, ihre andern Schulden bei weitem nicht bezahlen, und würde gewiss erfolgen, ob sie es gleich wieder in possessione hätten, dass die andern Schuldner ihnen solches vor den Augen wegnähmen dürften: müssten also sofort wieder Andern solches lassen und ihnen unmöglich fallen, es zu' behaupten. Daher vermeinte ich, dass es für diese Unmündigen viel besser rväre, wenn wir der angeführten Ursachen halber ihnen Hessen vorschlagen, damit sie unser gutes Gemiithe sehen sollten, so wollen wir ihnen etwa ein Stück Gutes ganz frei und ohne Beschwerung für Alles hiermit einräumen und erblich übergeben, und wenn es in dem Fürstenthum Altenburg wäre, so hoffe ich es daselbst bei meinem gnädigen Fürsten und Herrn wohl dahin zu bringen, dass solches also verclausulirt werden solltfe, dass sie an solchen von keinem andern Schuldner wieder angestrehget noch gemahnet werden, also dass sie solches frei für sich haben, behalten und ohne Anspruch besitzen sollten, hingegen müssten sie Uns ihr ganzes Recht an dem Hause Wendelstein lassen." Endlich versprachen beide Theile, in der Zahlwoche der Michaelis- Messe, und zwar am 14. October 1642 in Leipzig mit ihren Beiständen*) zusammen kommen und in Güte verhandeln zu wollen. Dass die von Hessler die Sache wirklich ernst meinten, beweist, dass sie auf den Kanzeln ihr er vielen Dörfer für den glücklichen Ausgang der Verhandlungen beten Hessen. Georg Rudolph von Hessler setzte, eigenhändig folgendes auf:**) „Forma wie zu der Gott gebe glücklichen Zusammenkunft in der Wendelsteinischen Sache auf der Cantzel gebetet werden soH. Demnach die hochedeln, gestrengen' und vesten Herr Georg Budolf, Herr Hans Heinrich und Herr Hans Friedrich Gebrüder von Hessler, auf Schlöben, Rabis, Möckern, Burg- und Kloster-Hessler, Balgstedt und Uhlstedt, in einer hochwichtigen angelegenen Sache mit etlichen ihrer hochanverwandten Freunde in langwieriger und schwerer kostbaren Rechtfertigung geschwebt und nunmehr vor vielen Jahren in Vergleichun| und gütHchen Traktaten gestanden, aber die Zusammenkunft und gütliche Vergleichung durch die landesbeschwerliche Kriegsgefahr Ins dato verhindert, jetzt aber durch des lieben Gottes gnädige Schickung den 14. October instehenden 1642. Jahres zu Leipzig eine Zusammenkunft und dabei die endliche Vergleichung angestellt und unter ihnen ausgeschrieben worden, Also wollen wir allerseits Gott den Allmächtigen in unserm andächtigen Gebet von Herzen anrufen und bitten, dass die göttliche Majestät ihnen allerseits glücküch zusammen helfen und Gnade verleihen wolle, damit sie sich in dieser hohen und wichtigen viel angelegenen Sache in der Güte vergleichen, ihre Herzen allerseits mit dem heiligen Geiste erleuchtet und die lange gewährte wichtige Sache und Rechtfertigung hierdurch zu gewünschtem Ziel und Ende *) Auf Witzlebensclier Seite: Hans Christoph von Ebeleben, Dietrich von Werthern Und Adolf Georg von Hagen, auf Hesslerscher: der von Bünau zu Altenburg, Georg von Geusau auf Schönewerda und der von Osterhausen zu Kreipitscli. **) Orig. in den Acten des Appell.-Ger. zu Jena, H. 531b. — 254 — gebracht und sie allerseits in der Güte von einander gesetzet werden und auf Seiten hochgedachter derer von Hessler es glücklich und wohl ausschlagen möge; Wollen derowegen um Solches Eure christliche Liehe die heilige Dreifaltigkeit in Ihrem andächtigen Gebet und Vater-Unser dess- Avegen inbrünstig helfen anrufen und bitten. „Das Avolle der liebe grundgütige Gott verleihen und thun um seines allerliebsten Sohnes Jesu Christi Willen, Amen!" Die göttliche Majestät mochte aber Avohl keinen Grund haben es gerade „auf Seiten hochgedachter derer von Hessler glücklich und wohl ausschlagen zu lassen" und „half ihnen auch nicht einmal allerseits glücklich zusammen", denn am 4. October 1642 schrieb Ebeleben, dass er weder von Dietrich von Werthern, noch dem von Hagen bisher eine Zusage erhalten, ihm selbst aber sein Arzt von einer Reise abgerathen habe, und bat daher, ihn für seine Person bestens zu entschuldigen. Die Verhandlungen Avegen Anberaumung eines Termins dauerten nun ununterbrochen fort, ohne zu einem Resultate zu führen. D. d. Weimar den 18. Juli 1643 schrieben Wolf Dietrich und Georg Friedrich von Witzleben zu Wolmirstedt an die von Hessler: „An unsern Orten soll kein Mangel erscheinen (nämlich die Sache in Güte zu Ende zu bringen). Wir Avollen so viel möglich gerne das ünsrige dabei thun, damit unsere armen Vettern auch bei einem Stück Brodt bleiben können." Aber gerade sie waren es, von denen Georg Rudolph von Hessler am 22. Februar 1640 dem Dr. Stisser geschrieben hatte: „Doch zweifle ich nicht, es dürften die von Witzleben zu Wolmirstedt das Hauptwerk, Avie bisher geschehen, wohl in EtAvas verhindern." Auch beförderte es jedenfalls die Sache nicht, Avenn der Rittmeister Georg Friedrich von Witzleben 1642 ganz offen äusserte, dass die von Hessler bei der gütlichen Handlung betrogen werden Avürden. Der Grund des bisherigen Verzuges sei hauptsächlich der, meinte Ebeleben (Wittenberg den 23. October 1643), dass es denen von Witzleben am Verlag (Vorschuss zu den Verpflegungskosten während der Zusammenkunft) mangele, denn keiner ihrer Beistände wolle sich eher gebrauchen lassen, als bis er Avisse, Avoher die Auflsösung solle genommen werden; daferne aber die von Hessler dasjenige, was verzehrt würde, vorschiessen wollten, so sollte solches bei künftiger Rechnung in Betracht kommen. Diese schlugen nun Aviederholt Naumburg als Ort der Zusammenkunft vor, Aveil sie dahin der Nähe ihrer Güter Avegen leichter die Victualien mitbringen könnten und nicht Alles um den haaren Pfennig zu kaufen brauchten, Ebeleben war Naumburg aber bei den unruhigen Zeiten zu weit, wenigstens gebrauchte er diesen Vorwand, um die Sache bis zu einer seinen Vettern günstigeren Zeit hinauszuschieben. Der älteste der Brüder, Adam Friedrich von Witzleben, den Hans Christoph von Ebeleben bei sich in Wittenberg studiren liess, war inzwischen mündig geworden und konnte als der andern Geschwister tutor legitimus auftreten. Doch fühlte er wohl, dass er diesen schwierigen Geschäften nicht gewachsen war, und überliess sie auch ferner dem in denselben wohlbewanderten Ebeleben. Dies ersehen wir aus einem Schreiben (ohne Datum, aber um 1640) eines Herrn von Burkersrode an den Obersten von Hessler, worin es heisst: „Demnach derselbe zu wissen begehret, was ich doch etwa von dem von Witzleben a,Ubi er (Wittenberg) wegen der Wendelsteinschen Sache für Discourse gehört, als belichte ich dass Er, gedachter Witzleben, unterschiedlich derselben erwähnet und allzeit dabei vermeinet, Er nebst seinen Geschwistern hätte desswegen an denen von Hessler eine wichtige prätension, Jedoch wollte er herzlich wünschen, dass die Sache gütlich beigelegt würde. Kurz hiervon zu reden, so ist er ein guter stiller Kerl, vndt bekümmert sich noch zur Zeit darumb nicht sonderlich." Dann theilt Burkersrode mit, er habe auch mit dem von Ebeleben wegen Wendelstein ausführlich gesprochen. Dieser habe versichert, dass er Nichts lieber wolle und allein dahin trachte, dass ein freundlicher und gütlicher Vergleich getroffen würde. Seit drei Jahren sei nur wegen des Ortes der Zusammenkunft und der Zehrungskosten halber tractirt. Er wäre der von Witzleben weder Curator noch Vorsteher, und was er thue, geschehe, dass er nicht allein seinen Freunden, denen von Witzleben, gerne geholfen, sondern auch die von Hessler von dieser schweren Rechtfertigung erledigt sähe. Anfangs hätte er die diese Sache betreffenden Urkunden und Originale nicht gehabt, jetzt habe er sie endlich erlangt und sähe nun keinen andern Weg, wie man. zu einer richtigen Liquidation auf Seiten seiner Vettern kommen könne, als dass man von der Zeit an, da Philipp Heinrich von Witzleben das Gut Wendelstein übergehen, jährlich ungefähr die Einkünfte rechne bis dato; alsdann würde man sehen, was für eine sehr grosse Summe herauskommen und ob derer von Hessler Post von 80,000 fl. nicht längst abgetragen sein dürfte. Es hätten verschiedene verständige Iieute gedachten Witzleben jährlich 10 — 11,000 ft. Pachtgeld geboten, und wenn man auch der theuern Zeiten wegen weniger rechne, 256 — so würde die Summe doch sehr hoch. Er führe dies nur an, um zu einer richtigen Summe zu kommen und wolle es so genau nicht nehmen. Die von Witzleben hätten aber durchaus Nichts mit dem Kurfürsten zu thnn, sondern forderten den Wendelstein von denjenigen, denen der verstorbene Witzlehen ihn abgetreten. Er wisse bestimmt, dass Hans Heinrich von Hessler dem Kurfürsten nicht allein sein am Wendelstein habendes Kecht cedirt, sondern ihm denselben als Eigenthum zu überlassen versprochen, uud hielte er dafür, dass, so grosse Gnade sich der von Hessler Herr Vater seel. damit macheu wollen, als er den Wendelstein abgetreten, so grosse Ungnade sie jetzt mit Wiederforderuug desselben verdienen würden. Die Hauptsache sei aber, dass die von Hessler den Wendelstein erst wieder in Händen hätten, dann würde sich das Uebrige leicht machen lassen. Der edle Hans Christoph von Ebeleben that für seine unglücklichen Vettern, was irgend in seinen Kräften stand, konnte doch aber nicht für Alle sorgen. . Er schrieb in dieser Beziehung am 60. Juli 1644 von Wittenberg aus an Georg Rudolph von Hessler: „Don elenden vnd erbärmlichen Zustant der armen verwaysten Wizlebischen Kinder vndt das fast niemandes derselben anverwanten derer einigem einen bissen Brots bieten, sondern alles alleine mier der ich ia genug thue, das dieselben nach meinem tode ich mich erben lasse vndt solche Erbschaft denenselben Hey meinem Leben nicht abtretten vndt einräumen kan, zu- mahl bey meinem izigen verderbten Zustande auf den Halss weisen wiell, bey solchem aber Zuerschwinden mier nicht müglich, Vernehme ich von Hertzen vngerne." Dennoch blieb auch ihm die traurige Erfahrung, dass Undank der Welt Lohn sei, nicht erspart, wie wir aus einem Briefe Hartmanns von Geboten d. d. Frankenhausen, den 21. April 1649, an Georg Rudolph von Hessler ersehen. Hartmann von Gehofen schreibt: „Darauf er (Ebeleben) mir anfangs geantwortet, er wäre zwar der Witzlebischen Kinder Vormund oder Negotiorum gestor niemals gewesen, Nichtsdestoweniger aber ihnen nicht allein in diesen, sondern anderen ihnen angelegenen Sachen mit seinem verhoffentlicb guten Ratli und Bedenken an die Hand gegangen, Weil einher verspüret, dass ihm nicht gefolget werden solle, Sondern sie sich von andern dabei coram, lobs Gott, mit mehrem auf widrige Wege verbleiben lassen, sich auch gegen ihn, hintan gesetzt vielfachen erwiesenen Gutthatcn, ziemlich undankbar erwiesen, so hätte er es bisliero gross Bedenken gehabt, sich ihrer im Geringsten anzumassen." 257 — Adam Friedrich, auf den sich diese Undankbarkeit wohl hauptsächlich bezieht, hatte im Jahre 1646 Wittenberg und seinen Wohlthäter verlassen und sich nun kümmerlich, wie sein Bruder, in der Fremde herumschlagen müssen. Trotz alledem betrieb Hans Christoph von Ebeleben seiner Vettern Angelegenheiten gegen die von Hessler auch ferner, bis diese endlich der ewigen Ausflüchte müde wurden und von der gütlichen Einigung Abstand nahmen (30. August 1651; Dr. Stisser war inzwischen verstorben). Vergegenwärtigen wir uns noch einmal die Lage der Nackhommen Philipp Heinrichs um die Mitte des Jahres 1651. Die Töchter lebten zu Weimar in fremden Häusern, von fremder Wohlthat, die Söhne irrten hülflos in der Welt umher, sie waren Bettler, aber doch von Geburt und Gesinnung Edelleute, fromm und rechtschaffen. Und des allmächtigen' Gottes Güte belohnte diese im tiefsten Elend bewährte Tugend. Im Sommer des Jahres 1651 starb Georg Friedrich von Witzleben, nachdem 4 Brüder und 2 Vettern ihm vorangegangen waren (cfr. S. 167). Mit i hm erlosch die alte Wolmirstedter Linie, und Wolmirstedt, das seine Thüren den bettelnden Wendelsteiner Kindern hartherzig verschlossen hatte, fiel an diese. Doch nicht genug der Wandlung! Am 8. November 1651 endete in Folge eines Schlagflusses Hans Christoph von Eheleben auf Wartenburg, Pfandinhaber des Amtes Mühlberg in der Grafschaft Gleichen, sein Leben und Mnterliess den Kindern Philipp Heinrichs von Witzleben sein ganzes Vermögen in Folge des Einflusses seiner Tante Maria von Witzleben gel), von Werthern, welche, wie wir wissen, von dem Wendelstein zu ihrer Schwester nach Wartenburg gezogen war und hier für ihren unglücklichen Sohn und dessen Nachkommen derart gewirkt hatte, dass Hans Christoph von Ebeleben bereits 1620 Philipp Heinrich von Witzleben und 1641 dessen Söhne in die Mitbelehnschaft des Gutes Wartenburg nahm. Plötzlich sahen sich also die fünf Brüder aus der tiefsten Misere emporgehoben, und die obdachslos herumirrenden Gesellen waren wie durch einen Zauberschlag viel beneidete Herren eines sehr bedeutenden ritter- sässigen Grundbesitzes • geworden. " Sie traten in den Besitz von Wolmirstedt mit seinem freien Edelmannshofe, dem Dorf und Vorwerk Tauhard, einem Vorwerk zu Saubacli und dem Dorfe Kahlwinkel, ferner in den Besitz des Amtes Mühlberg, sowie des Schlosses und Dorfes Wartenburg mit dem Dorfe Listerfehrde — 258 - und gehörten so, gleich ihren Vorfahren zu den wohlhabensten und angesehensten Edelleuten Thüringens und Kur-Sachsens. Dass die Umgestaltung der Verhältnisse der Brüder auch auf die Schwestern Einfluss haben musste, ist selbstverständlich. Diese erhielten aus der Ebeleben'schen Erbschaft an Legaten und Erbportionen zusammen 11,428 fl. 22 gr., und zum Curator wurde ihnen Wolf von Werthern zu Neunheilingen bestellt. Von den Brüdern waren, als das Glück sich wendete, ausser dem blödsinnigen Dietrich nur Philipp Heinrich und Hartmann Ludwig im Lande, welche auch am 3. October 1651 mit Wolmirstedt und am 30. December desselben Jahres mit Wartenburg belehnt wurden, während Adam Friedrich und Wolf Dietrich Arnold auf ihres Bruders Hartmann Ludwig Suppliciren zur Suchung der Lehen ein Jahr, „oder bis man erfahren möge, ob sie lebendig oder todt seien," Indult (Nacksicht) ertkeilt wurde. Im Herbst 1652 traf Adam Friedrich in Dresden ein, woselbst er aber schon am 24. Januar 1653 starb, und im Sommer 1653 kehrte auch Wolf Dietrich Arnold in die Heimatli zurück.*) Ihre weit auseinander gelegenen Güter verwalteten die 3 Brüder für gemeinschaftliche Rechnung in der Art, dass Philipp Heinrich in Mühlberg, Wolf Dietrich Arnold in Wolmirstedt und Hartmann Ludwig in Waldenburg die Bewirthscliaftung leitete. Sie hatten nun die nöthigen Mittel, um den Wendelsteiner Process gegen die von Hessler mit Energie fortzusetzen, trafen auch alle Anstalten dazu, mussten aber, da sie in Unkenntniss über die verwickelten Verhältnisse ihres Vaters aufgewachsen waren und von den Geschäften gar nichts verstanden, schliesslich dem Drängen und der Macht des Kurfürsten, der das so lange vorbereitete Werk endlich zum Abschluss bringen wollte,**) weichen. Der Kurfürst ernannte eine Kommission, um die von Witzleben und *) Nach den Lehnscheinen im St.-Arch. zu Dresden. Wolf Dietrich Arnold wurde erst am 31. Octoher 1653 mit Wolmirstedt und Wartenburg helelint. **) d. d. Dresden, den 2. November 1652 schreibt H. v. B. (urckersrode?) an den Obersten Hans Friedrich von Hessler, dass er Einen von Witzleben (jedenfalls Adam Friedrich), den er vor 10 Jahren in Wittenberg gekannt, angetroffen, der damals sein vertrauter Freund gewesen, und mit ihm vom Wendelstein gesprochen habe. Man hätte dem Kurfürsten zugeredet, das Gut denen von Hessler wieder zu geben, Er antwortete aber immer mit Nein und wollte es durchaus nicht lassen, obgleich der jetzige Schösser nicht mehr als jährlich 800 fl. davon berechnete (Apell.- Ger. zu Jena). von Hessler zu vergleichen. Da aber die ersteren nicht zu den im Jahre 1655 augesetzten Terminen erschienen, vielmehr mit dem Process fortfahren zu wollen erklärten, beschied sie der Kurfürst durch strenge Befehle vom 29. Februar und 3. März 1656 einfach vor die Kommission zum 24. April 1656, und es blieb ihnen, wollten sie nicht ihre ganze kaum begründete Existenz wieder aufs Spiel setzen, Nichts übrig, als zu gehorchen. Wolf Dietrich Arnold wurde von seinen Brüdern bevollmächtigt, auch in ihrem Namen zu verhandeln. Wie es bei den Verhandlungen herging, werden wir aus Wolf Dietrich Arnolds „wenigem Bericht" ersehen. Von allen Seiten wurde er gedrängt, selbst die nächsten Verwandten riethen zur Güte und Nachgiebigkeit. So schrieb Wolf von Werthern noch am 3. Mai 1656 an Philipp Heimich oder Hartmann Ludwig von Witzleben:*) „Möns, mon eher Cousin. Aus Vetter Wolf Dietrich Arnoidts seinem Brieflein wird er allbereit verstanden haben, wie weit es mit ihren Tractateu in ihrer WitzLebenscben Sache gekommen und was massen durch Erhandlung des halben Dorfes Allerstedt und der Schäferei daselbst**) solches vollends zu Ende laufen möchte. Nun kann ich zwar leicht ermessen, dass dem Herrn Vettern das Quantum etwas geringe dünken wird, ich mag ihm aber versichern, dass Hei vorfallenden Umständen der grossen väterlichen Schuldenlast (darunter die Kalbesche allein sich über 300,000 fl. belaufend, ganz ausgeklagt und auf blosser Execution stehend), auch grosser Schwier- und Gefährlichkeit des Hesselerischen Processes, über alle angewandte Fleiss und Mühe, damit wir über 8 Tage zugebracht, weiter nicht zu bringen, noch ein Mehreres zu erhalten gewesen, derhalben ich nicht zweifeln will, es werden die Herrn Vettern diese Abhandlung belieben und keine weitere difficultät hierinnen machen, wie ich Ihnen denn aus gutem treuen Herzen und ungefärbtem Wohlmeinen mit gutem Gewissen anders nicht rathen kann, -denn, wie angeführt, die grosse Schuldenlast 1) Ihre väterliche Erbschaft gänzlich absorbiret, 2) der hesslerische Process gefährlich in eventu, gefährlich wegen der andern creditoreu, kostbar zu vollführen und letzlich *) Arch. z. Wetzlar, Witzlebensche Beschwerdeschriften, vol. I. fol. 77 und 78. Die Adresse fehlt. **) Hat wahrscheinlich zu Wolmirstedt geschlagen werden sollen, doch wurde nichts daraus. — 2G0 — ohne Nutzen gewesen war, denn die übrigen creditores doch Alles hinweggenommen hätten, 3) die Langwierigkeit desselben nach menschlichem Erachten ihrer aller Leben übertreffen und dieses schwere Werk wie vormals leicht wieder unter unmündige gerathen könnte. Was nun dabei zu gewinnen gewesen, gehe ich Ihnen selbst vernünftig zu dijudiciren anheim und ob nicht rathsamer, etwas zu nehmen und in Kuhe zu sitzen, als kostbare verantwortliche Processe (dabei man leichter dasjenige, so Gott sonsten aus Gnaden geschenket, in Gefahr und Verlust stellen könnte) zu führen und doch dabei nichts zu gewarten haben. Ich meine es gut und warne treulichst vor andern Gedanken, es würde auch bei Churffürstl. Durchtlaucht zur Ungnade und bei den hohen judiciis zu dem Concept, als oh man zu zanken grosse Lust trüge und hierzu nöthigte, gedeien. So Ich unter Gottes Schutz dem Herrn Vetter nicht bergen wollen." An demselben Tage, an dem Wolf von Werthern diesen Erief geschrieben, am 3. Mai 1G56, hatte aber Wolf Dietrich Arnold bereits jenen unglückseligen Vertrag unterzeichnet, durch welchen er für sich und im Namen seiner Brüder den Wendelstein, „den ihre Vorfahren mit Zusetzung Guts und Bluts erworben, in die 300 Jahre besessen und in mancher schweren Zeit erhalten hatten," dem Kurfürsten erb- und eigentümlich abtrat. Wir lassen diese verhängnissvollste Urkunde der Geschichte unseres Geschlechts hier wörtlich folgen:*) „Auf des durchlauchtigsten Hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Johannes Georgen, Herzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, des Komischen Reiches Erzmarschalls und Kurfürsten, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meissen, auch der Ober- und Nieder-Lausitz, Burggrafen zu Magdeburg, Grafen zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein etc. etc. erteilten grossen Befehl ist zu Ende gesetztem dato mit Wolf Dietrich Arnold von Witzlehen auf Wolmirstedt und Waldenburg für sich und in Vollmacht seiner Brüder Philipp Heinrich und Hartmänn Ludwig von Witzleben wegen ihrer hei Hans Heinrichs von Hessler, weiland auf Burg- und Kloster-Hessler, nachgelassenen Erben, wie auch an dem Gute Wendelstein und von selbigem eingehobenen fructibus *) Nach dem Original im Haupt-Staats-Archiv zu Dresden, Loc. 8971, und der Abschrift im Archiv zu Wetzlar, Witzlebensche Beschwerdeschriften, vol. I. fol. 226 — 229, aber mit jetziger Orthographie. — 201 — habender Prätension auf vorhergegangene Handlung nachfolgende Ver- gleichung getroffen worden: „Es renunciiren obengedachte von Witzleben, aus der ihnen bei dem Verhör gethanen Zugemüthführung, ihren in dem kurfürstlich Sächsischen Appellations-Gericht von ihrem Vater Philipp Heinrich von Witzlehen wider Hans Heinrich von Hessler erhobenen nnd von ihnen bis dato con- tinuirten Process gänzlich, wollen deswegen, wie auch wegen der über das Gut Wendelstein bisher geführten Rechnungen und eingehobenen Nutzungen im Geringsten ferner Nichts suchen, sondern Kurfürstlicher Durchlaucht alle zum Beweis gehörigen Documente und Lelmbriefe, soviel sie deren in Händen, ausantworten. In gl eichen haben Höchst gemeldet er Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht sie das Rittergut Wendelstein mit allen Pertinentien, wie solches Hans Heinrich von Hessler und folgends Kurfürstliche Durchlaucht bisher in Posses gehabt und in den Anschlägen begriffen ist, . soviel ihnen daran zuständig, erb- und ergenthümlich übergeben und abgetreten und wollen die Lehen daran auflassen, auch die Unterthanen nach erlassener Pflicht überweisen. „Dagegen soll ihnen die Schule zu Rossleben verbleiben, welche sie als Administratores, Inhalts der Fundation und voriger Belehnung, treulich verwalten, Gott zu Ehren und der studirenden Jugend zum Besten, wiederum in Stand bringen wollen; und obzwar die von Witzleben dafür gehalten, dass über die zum Gute Wendelstein gehörigen Gehölze auch ein Gewisses an Holz dem Kloster Rossleben zustände und mit den Wendel- steinschen Gehölzen vermengt wäre, so sind sie doch für dies Mal mit der Bescheinigung nicht befasst gewesen, gleichwohl der unterthänigsten Zuversicht gelebt, dass Kurfürstliche Durchlaucht diesem adlichen Stift Nichts entziehen lassen, sondern vielmehr dessen Aufnahme gnädigst befördern würden, daher soll ihnen freistehen, deswegen bei Höchstgemeldeter Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht »sonderlich supplicando einzukommen, inzwischen aber, und ehe solcher passus erörtert wird, soll ihnen jährlich das nothwendig bedürfende Brenn-, Bau- und Schirrholz aus den Wendelsteinschen Gehölzen, dem Herkommen gemäss, ohne Entgeld unweigerlich verabfolgt, auch das Pfarrlehn zu Rossleben und Mechtilroda und die Ober- und Erbgerichte in besagter Schule zu Rossleben, dessen Bezirk, den Kloster-Feldern und Wiesen, auch den Dörfern Mechtilroda und Nirmsdorf und derselben Fluren und Feldern, wie auch die Erbgerichte über die Frolmhäuserleiu zu Rossleben, soviel die Einbringung — 262 — der Gefalle und Leistung der Dienste betrifft, eingeräumt und ihnen endlich achtzehn Tausend Gulden als eine besondere Kurfürstliche Begnadigung gegeben und von höchst gemeldeter Kurfürstlicher Durchlaucht sie, die von Witzleben, wider alle Gläubiger wegen der Kaufgelder vom Gute Wendelstein und der Eenunciation des Processes ohne ihr Zuthun vertreten werden; sollten sie aber von ihren väterlichen Gläubigern wegen nicht vorhandenen väterlichen Inventarii angefochten werden, wollen sie ihnen selbst antworten. Und sollen oben angezogene 18,000 Fl. nachfolgender Gestalt gut gethan werden: 3000 Fl. haar bei der Tradition aus den Mitteln, derer sich Kurfürstliche Durchlaucht gnädigst entschliessen werden, 3000 Fl. an einer Steuer-Obligation auf schweres Geld gerichtet, oder dass ihnen solche auf ihren Vorschlag alsobald an gewisse Oerter, woher sie zu bezahlen, angewiesen werden, 12,000 Fl. von den Nutzungen des Gutes Wendelstein, welche jährlich mit 2000 Fl. particulariter, jedoch nebst der Verzinsung 5 Fl. von 100, von Martini 1656 an, abgetragen, Martini 1657 der Anfang gemacht, und dafür das Gut unterpfändlich haften soll. Welches bis auf Kurfürstlicher Durchlaucht gnädigste Ratification die hierzu verordneten Commissarii also bewilligt und diesen Aufsatz neben dem von Witzleben eigenhändig unterschrieben und besiegelt haben. Gegeben zu Dresden, am 3. Mai Anno 1656. (L. S.) Dietrich von Werthern. (L. S.) Wolf Dietrich Arnold von Witzleben." Der Kurfürst war mit diesem Vertrage vollkommen zufrieden und ratifi ciite ihn durch seine Unterschrift schon nach 2 Tagen, am 5. Mai 1656. Hiermit Avar Wendelstein für unsere Familie verloren und der noch über 100 Jahre fortgeführte Process, der bald darauf Avegen nicht pünktlicher Zahlung der ausgemachten Summen begann, änderte Nichts an dieser traurigen Thatsache. Wie Wolf Dietrich Arnold von Witzleben dahin gebracht Avar, den Vergleich einzugehen, und wie sehr er spätei diesen Schritt bereute, sagt er uns selbst in dem schon mehrfach angeführten Bericht. Nachdem er den Hergang der Begebenheiten von 1616 an erzählt und kurz die Lebensläufe der Söhne Philipp Heinrichs geschildert hat, fährt er fort: „Als Anno 1651 durch Gottes Schickung die Ebelebischen und Witz- lebisch-Wollmerstädtischen Erbgütter überkommen, haben Avir den Hesslerischen Process selbst Avieder vorführen und verlegen müssen. Von — 20:5 - dato an bis jetzt in annum 1656 ist uns nicht einmal ein Wort der Giite vom Gegentheil anerboten worden, bis endlich Churfürstliche Durchlaucht höchst seeligen Andenkens sich. durch eine ansehnliche Commission inter- ponirt, und dass der Hesslerische auf etliche 70,000 Fl. Capital, der Kalbische auf 150,000 Fl. Capital und interesse richtig ausgeklaget, der Trylerische auf 14,000 Capital und Interesse, über das alterum tantum auch anderer Schulden mehr, uns vorstellen lassen. Weil wir aber in der Sache im geringsten nicht informirt gewesen, die Churfürstliche Schadlosverschreibung, dem von Hessler ausgestellet, orginaliter gesehen, haben wir uns eingebildet, dass die Posten, wie hier angegeben, würden bezahlt werden müssen, wogegen, dass die von Hessler die Eechnung zu prästiren, die Restitution des Guts schuldig, auch den Wohlstand des Process uns Niemand recht deutlich und nachdrücklich vorgestellt, sondern uns damit abgewiesen, dass, wenn auch gleich gegen die von Hessler wir obsiegten, doch ein Mehreres nicht als die einzige Hesslerische Post, wenn das Gut anders nach Abzug der Kriegsläufe soviel getragen hätte, erhalten wäre, die Kalbische, Tryllersche und andere dennoch auf dem Gute blieben und weit höher als des Gutes Werth wären. Womit und dergleichen mehr wir so fort gewieget, bis mit einem Stück Geld und Churfürstlicker Schadlosverschreibung gegen die creditores auf unterschiedliches Gutachten guter doch hernach- mals nur vermerkter Wortsfreunde wir vollends eingeschläfert wurden, den Hesslerischen Process renuneiirten und den Yergleieh leider eingingen. Das Cosilium de anno 1625*) ist weder bei der Commission noch von unserm Advocaten, da es doch bei den Acten sein muss, niemals eröffnet oder sonsten von uns gesehen worden, haben demnach in dem Gedanken bisher gestanden, ob wir die Handlung, wenn die Creditores, die uns dazu getrieben, befriedigt worden wären, ziemlich einträglich (? fehlt wohl etwas). Es wird aber anitzo den Kalbischen ihre Forderung gar nicht gestanden, auf die Tryllersche Post von 14,000 Capital und so viel Zinsen ist allbereits vor 11 Jahren auf 11,000 gehandelt, bis diese Stunde aber nichts gezahlt worden. Der anderen Creditoren will auch gar nicht gedacht werden. Das wenige und schnöde, so wir annoch haben und doch für eine Gnade leider halten sollen, ist uns schwer genug gegemacht worden und annoch dazu bis dato ein Grosses' zurücke, und ist *) Kechtsgutacliten, welches Philipp Heinrich von Witzlehen vom Schöppen- stuhl zu Jena erwirkt hatte. — 264 — hierbei unser zum' Besten gar nicht gedacht worden, da wir docli ohne das zum Höchsten lädirt gewesen, weil von Annno 1616 bis Anno 1657, das 1616. Jahr inclus. (massen der von Hessler dasselbe völlig genossen und im Februar zum Bosses gelanget) zum Wenigsten und von Rechts wegen nach dem ohngefährlich gezogenen Calculo das Gut uns hätte restituirt und etliche 100,000 Fl. herausgegeben werden müssen. „Man hat sich, als man Nachricht gehabt, dass die von Hessler Anno 1656 bei der Handlung vor Chürfurstlicher Sächsischer Commission nur mit 24,000 Fl. sich abfinden lassen, zumalen ehe man in facto informiret gewesen, das mehr erwehnte Consilium de Anno 1625 wie auch den Calculum nicht gesehen oder gewahr worden, billig verwundern müssen. Nunmehro aber erhellt klärlich genug, dass des äussersten Falls, wenn nur ein wenig auf die von Hessler war gedrungen worden, sie gar gerne die 24,000 Fl. hätten fahren lassen, nicht nur soviel anhero annocli darzu gegeben, sondern auch fleissig würden gedanket haben. Hierbei aber und bei solcher Handlung haben sie vorsätzlich uns unser Gut und dasjenige, was sie uns schuldig gewesen, aus den Händen gespielet, welches sie nimmermehr hätten prästiren können, wenn sie nicht vielleicht durch mächtigen Vorschub grosser und vornehmer Patrioten es erlanget hätten. Man muss dahero schliessen, dass sie von gütiger Handlung niemals ein AVort gegen uns erwähnen lassen, sondern nur so einen grossen Horm und dessen Räthe mit sonderbarer List an uns gehetzet, damit diese so schmähliche Handlung wir aus hohem Respect und Furcht eingehen und schliessen möchten, welches ihnen zu grossem Vortheil, uns aber zn unüberwindlichem Schaden gelungen; item dass (ohngeachtet sie das Amt im besten Flohr und AVohlstand bereits sieben Jahre selbst genossen und ein Grosses daraus gezogen gehabt haben) ihnen annocli eine grössere Satisfaction mit so gar leichter Mühe worden ist als uns, indem wir uns bei der Handlung mit 18,000 Fl. incl. 3000 Steuer-Capital gegen eine so grosse Forderung wider sie und gänzlichem Verlust unseres Gutes uns abfinden lassen, bei der Handlung auch manchmal empfindlich AVort und Betrachtung aus blosser Unwissenheit der Sache .wahrer Bewandniss erdulden müssen, da wir docli 1) Eigenthümer des Guts waren, 2) unsere seligen Eltern so unglücklich mit dem Rücken es ansehen, 3) wir von Jugend auf bis zum Theil ins 41., 30., 28., 26., 24. und 23. Jahr unsere Alters bei solcher Procedur unseres väterlichen Vermögens nicht einen einigen Bissen Brod genossen hatten, wir aber, wie 265 oben angeführt, manich Unglück, Notli und Gefahr erleiden müssen und über das Alles ein besser Recht als die von Hessler hatten, und hätten bei der Bewandtniss, da ihnen ihr Recht um so ein Weniges feil gewesen war, wir auch so Mittel machen können, damit bei dem unsrigen wir blieben wären. „Wenn nun solche vornehme,, hochansehnliche und sonst statliche Leute den Process (wie denn kein Zweifel dran, massen sie sonst alle, so hei damahliger Commission gesessen, in dem Churfürstlichen Appellations- Gerichte gesessen) auch die Acten und alle und jede Terminos vor sich und alle völlige Cognition der Sache gehabt haben, so ist angeführtes procediren hei der Commission hillig zu verwundern; denn jene sind sattsam informirt gewesen, haben das gerichtliche Rechtsbedenken de anno 1625 vorsieh gehabt und wohl gewusst, dass mit dem Process in die Länge es den Stiel) nicht halten und die Churfürstliche Schadlosverschreibung auch schwerfallen würde, wir hingegen Recht und Gerechtigkeit zu administriren suchen und auf die Execution dringen würden. Wir im Gegentheil sind in der Sache niemals informirt gewesen, solche nur der Zeit rurd dem Ad- vocaten (fehlt Etwas) und also nicht nur übereilet, sondern auch um das ganze Gut Wendelstein zum Wenigsten gravirt uud lädirt worden, zumahlen da in unserer Jugend wir allbereit so unglücklich sein müssen, dass unser Keiner einigen Vormund gehabt, Niemand auch, sonderlich hohe Landesfürstliche Regierung darum sich bekümmert. Derowegen man meinen sollen, es hätten theils die .Herrn Commissarien, die vormals in Appellation gesessen, die Acten und das mehr angeführte rechtliche Consilium inne gehabt, wie auch noch deren zwei bei der Justiz wirklich sassen, die Sache secundum ius et conscientiam erwogen, unsere Unwissenheit erkannt und die Sache anders tractirf und Ihre Churfürstliche Durchlaucht gründlich und unverruckt nach der Pflicht, damit ein Christ den andern verwandt, vorgestellt haben. Es ist aber, Gott erbarme es, also wie weitläufig angeführt ergangen, alle christliche Liebe bei männiglich gegen uns in einer so gerechten Sache gänzlich verschwunden gewesen. Der Baum der Gerechtigkeit musste sich von dem hellen Aufgange bis zum finstern Nieder gange wider den Lauf der Natur geneiget haben und haben wir das erleiden müssen, die wir doch niemals gegen die hohe Landesregierung gesündigt, so doch Armuths halber und genugsam gehabter Gelegenheit gar leicht geschehen können, was man an denen II. 18 — 266 exquirirt, welche den Feinden zum Verderb des Vaterlands gedient und wider holie Obrigkeit gemisshandelt, wobei mit geringem zu gedenken, dass auch die vier Schwestern aus dem väterlichen Vermögen niemals eines Hellers Werth genossen, sondern nebst uns als Misshändler das ünsrige jämmerlich und unverschuldet bis dato noch mit dem Rücken ansehen müssen. „Bei der Handlung sind unsere Beistände (auf welche wir doch gross Vertrauen gesetzet) tlieils des Rechts nicht gründlich erfahren, theils in facto nicht genugsam informirt gewesen und gesamt haben sie die Acta niemals gesehen oder gelesen gehabt. Vom Advocaten, der weder zu noch von der Güte rieth, ist nunmehr nichts zu urtheilen, Summa: alles Un- gewitter und Unglück ist wider uns höchst unschuldig ergangen. Unsere Unwissenheit und nicht gehabte Information hat uns ums Gut bracht, die Sonne und das betriegliche Glück hat unsern Gegnern hell scheinen und überflüssig zufallen müssen, item unser uralt Stammgut ist unverschuldet von uns gerissen, auch dergestalt, dass aus demselben in unserer zarten Jugend höchste Dürftigkeit und Armutk und nichts als das natürliche blosse Leben, zu dessen Unterhaltung aber nicht einen Bissen Brod zu essen, noch ein Faden zur Kleidung gelassen und gereichet worden, es ist ein Exempel ohne Exempel, auch den erlitteneu Schaden werden weder wir, noch unsere, noch deren Kindeskinder ausser Göttliche Allmacht vermindern. „Ueber diess führet dieses Gut und dessen dependenten mir und dem übrig gelassenen (Gott ewig und herzlich dafür gelobet und gepreiset), meinem Kloster und Schule zu Rossleben annoch manch Trangsal und Herzeleid zu, also dass mancher Tag in Betrübniss und Seufzen und die Nacht mit Sorgen zubringen muss, so wird auch kein creditor, die doch den Vergleich und Ueberlassung des Gutes anno 1656 erhärten und das instrumentum unseres so grossen Unglücks sein müssen, unter denen so viel blutarme Leute sind, bezahlt, sondern mit der Bezahlung bis dato durch nichtige Entschuldigungen theils aufgehalten, theils und die impor- tirliehste Post gar in disput und Zweifel gezogen, dass also alle gemachte und uns vorgestellte Gefährlichkeiten des Kalbischen Process und der Schulden bei solcher Bewandtniss damals ohne Grund und unsere dabei erwiesene gute intention darbei verspottet gewesen, welche wir dann bei so gestalteter Sache sehr übel angewendet haben. — 267 — „Nun es ist Alles durch des grossen Gottes Willen und dessen sonderbaren Bathschluss geschehen. Dieser grosse Gott verzeihe allen denen, die uns hierbei beleidigt haben und noch beleidigen, und mache uns und die Unsrigen anstatt dieses zeitlichen Guts und so grossen Verlustes desto reicher im Glauben und in der Seeligkeit, welches wir denn Alles ohnfehlbar per Christum Jesum hoffen, er steure allem bösen Wflthen und Toben wider die arme Schule und erhöre in Gnaden unser Aller armes auf sein Wort gegründetes Gebet und Flehen." 18* sl V. Abschnitt. Der Process um Wendelstein.*) 1056—1836. | In den beiden vorhergehenden Abschnitten haben wir den Verlauf des Processes Philipp Heinrich's von Witzleben resp. dessen Söhne gegen die von Hessler. ausführlich erzählt und recapituliren daher nur kurz das Nöthigste. Durch das „Cessions- und Traditions-Instrumenf' vom 26. März 1616 hatte Philipp Heinrich von Witzleben sein Lehn- und Kittergut Wendelstein Hans Heinrich von Hessler pfandweise übergeben (s. S. 229). Letzterer legte hei Gelegenheit des Buttstedter Vergleichs am 24. November 1618 (s. S. 224) über die zweijährigen Nutzungen Rechnung ab, unterliess dies aber nach dieser Zeit und weigerte sich sogar, Philipp Heinrich von Witzleben, der seine Schuld an ihn bezahlen wollte, den Wendelstein zurückzugeben. Philipp Heinrich von Witzleben reichte deshalb im Herbst des Jahres 1622 beim Kurfürstlichen Hofgericht zu Leipzig sein „Klaglibell" gegen Hans Heinrich von Hessler ein, in welchem er auf Rechnungslegung und Herausgabe des Pfandes klagte. Bevor diese Sache jedoch ihren weitern Verlauf nahm, cedirte Hans Heinrich von Hessler seine Forderung dem Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen und übergab demselben am 17. Januar 1623 den Wendelstein. Die Folge war, „da der Kurfürst der Mächtigere und nicht nur ipse judex sed etiam Dominus directus war, dass Philipp Heinrich von Witzleben bis an sein Lebensende, 1638, es weder zu einer Rechnungsablage bringen, noch weniger aber zu seinem Gute selbst, aller angewendeten Mühe ungeachtet, wieder gelangen konnte, sondern sein von der Hesslerschen Schuld schon längst *) Nach den Acten des Avcliivs zu Wetzlar, wenn nicht andere Quellen angegeben sind. — 269 — befreites Rittergut mit dem Rücken ansehen und in Hunger und Kummer sein Leben zubringen musste." Philipp Heinrich's Söhne, „welche durch die widerrechtliche Cession und Vorenthaltung ihres altväterlichen Gutes Wendelstein in die höchste Arrnuth gebracht, auch darin wohl hätten crepiren müssen, wenn nicht der gütige Gott durch erfolgte unvermuthete Todesfälle ihrer Vettern- ihnen aus Gnaden hinwieder ein Stücklein Brods zugeworfen hätte," erneuerten, als sie zu reiferen Jahren und in eine bessere Lage gekommen waren, die Beschwerden ihres Vaters, wurden aber gezwungen, den Vergleich vom 3. Mai 1656 (s. S. 259) einzugehen. Bevor jedoch dieser Vertrag zur Ausführung gelangte, starb (am 8. October 1656) der Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen. In seinem am 20. Juli 1653 errichteten Testament hatte derselbe seinem zweiten Sohne, dem Herzoge August, postulirten Administrator des Primat- und Erzstifts Magdeburg, die eximirten Herrschaften, Aemter und Städte Querfurt, Dahme, Jüterbog und Burg, sowie mehrere Schlösser, Städte und Aemter, darunter Wendelstein, vermacht.*) In Bezug auf dies Letztere heisst es in dem Erbvergleiche des Kurfürsten Johann Georg Ii. mit seinen Brüdern, d. d. Dresden, den 22. April 1657, ausdrücklich: ') Die Besitzungen des Herzogs August wurden ihm als Fürstenthum Querfurt vom Kaiser verliehen, während die von ihm abstammende Linie das Haus Sachsen- Weissenfels genannt wird. Zur Orientirung für später diene folgende Stammtafel: Johann Georg I., Kurfürst zu Sachsen, li. 5. März 15S5, f 8. Oct. 1656. Johann Georg II., Kurfürst zu Sachsen, n. 31. Mai 1613. f 22. Aug. 1680. August, Administrator zu Magdeburg, Stifter der Linie Sachsen-Weissenfeis, n. 13. Aug. 1614. t 4. Juni 1680. Christian, Administrator zu Morseburg, Stifter der Linie Sachsen-Merseburg, n. 1615. f 1691. Moritz, Administrator zu Naumburg, Stifter der Linie Sachsen-Zeitz n. 1610. f 1681. Johann Georg III., Kurfürst zu Sachsen, n. 20. Juni 1647. f 12. Sept. 1691. i Johann Adolph, Herzog zu Sachsen- Weissenfels, n. 2. Novbr. 1649. f 24. Mai 1697. Johann Georg IV., Friedrich August, Johann Georg, Christian, Kurfürst zu Sachsen, Kurfürst zu Sachsen Horzog zu Sachsen- Herzog zu Saclison- n. 18. Oct. 1668. und seit 1697 König Woissenfols, Woissenfels, 1* 27. April 1694. in Polen, n. 13. Juli 1677. n. 23. Febr. 1682. n. 12. Mai 1670. -j- 16. März 1712. {- 28. Juni 1736. f 1. Febr. 1733. Friedrich August, Kurfürst zu Sachsen u. König in Polen, n. 7. Oct. 1696. t 5. Oct. 1763. Johann Adolph, letzer Herzog zu Sachsou- Weissenfels, Kais. Gon.-Feld- Marschall etc., n. 4. Sept. 16S5. f 16. Mai 1746. Seiue 2. Gemahlin Friederica, Herzogs Friedrich II. zu Sachsen-Gotha Tochter, n. 17. Juli 1715, verm. 27. Nov. 1734, lebte als Wittwo zu Langensalza. 270 — „Hingegen wollen des Herrn Bruders Fiirstl. Durchlaucht (August) auch die unbezahlten Kaufgelder, so auf den Ihnen zukommenden Aemtern Heldrungen, Wendelstein etc. noch zu fordern, ohne Zuthun Ihrer Churfürstl. Durchlaucht abführen und richtig machen, und oh zwar das Eigenthum an dem Bittergute Wendelstein Churfürstliclier Durchlaucht Christseeligen Andenkens noch nicht zugestanden, sondern selbige allein die Hesslersche Forderung daran gehabt und ein Immissionsrecht an diesem Gute erlanget, die aussenstehenden Schulden aber allerseits Ihrer Ch urfürstlichen Durchlaucht zukommen, so sind sie doch zufrieden, dass sich der Administrator dieses erlangten Hechtes an dem Bittergute Wendelstein anmasse, die angefangene Commission mit den Witzlebenschen und andern Prätendenten an dem Gute Wendelstein fortsetze und diese nach befundenen Dingen, was bis dato nicht bezahlt, befriedige." An den Herzog August, als den Besitzer ihrer Hypothek, wandten sich nun die Brüder von Witzleben zu wiederholten Malen, z. B. am 20. und 23. Juli 1657, 31. Januar 1659, 19. März und 3. November 1660, mit der Bitte, den Vergleich vom 3. Mai 1656 durch Auszahlung der Vergleichssumme zu erfüllen. Nachdem der Herzog endlich am 10. November 1660 versprochen hatte, die Sache durch seine Bäthe, sobald sie vom Landtage zu Dresden zurückgekehrt sein würden, wieder vornehmen und soviel als möglich in Bichtigkeit bringen zu lassen, ernannte er erst am 10. Juni 1661 Commissarien, um mit denen von Witzleben auf Grund des Vertrages vom 3. Mai 1656 zu verhandeln und auf deren Befriedigung bedacht zu sein. Zu diesen Verhandlungen wurde unterm 20. Juni 1661 von den Brüdern vou Witzleben abermals Wolf Dietrich Arnold mit unbeschränkter Vollmacht versehen, der denn auch am 12. und 13. Juli unter Beistand des Verwalters zu Lippstadt, Matthias Krausei, mit den herzoglichen Commissarien verhandelte. Er forderte 18,000 11. und die Zinsen davon seit 1656 mit 3900 fl. 5 gr., worauf die Commissarien nicht eingehen zu können erklärten. Erst nachdem sie sich Instructionen vom Herzog erbeten, kam in Halle zu Stande nachfolgender Vergleich vom 26. September 1661. „Des Hoch würdigsten, Durchlauchstigsten, Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Augusti, postulirten Administrators des Primat- und Erzstifts Magdeburg, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg', Landgrafen in Thüringen, Marggrafen zu Meissen, auch der Ober- und Nieder-Lausitz, Grafen zu der Mark, Bavensberg und Barby, Herrn zu Bavenstein, Fürst- - 271 — liehe Durchlaucht haben nach Anleitung des mit Dero Herrn Bruders Kur- und Fürstlicher Durchlaucht unter dem dato Dresden, den 22. April Anno 1G57 auf das väterliche Testament getroffenen freundbrüderlichen Vergleichs gnädigst verordnet, dass die wegen des Guts Wendelstein mit denen von Witzleben bei der bochseeligst verstorbenen Kurfürstlichen Durchlaucht zu Sachsen etc. Lebzeiten angefangene Commission in den Terminis, darin sie verfangen, fortgeführt und das ganze Werk vollends in den richtigen Stand gesetzt werden soll, zu dessen Behuf Dero verordnete Kanzler, Kammerdirector, Rath, Land-Rentmeister und Obersteuereinnehmer bei den Erblanden, Herr Michael König, der Rechte Doctor, Herr Melchior von Schlomach auf Mels- und Gebersdorf und Herr Ehrenfried Klemm auf Wirdebach kraft habender Commission die Gebrüder von Witzleben an sich erfordert. Als nun bestimmten Tages, nämlich den 12. Juli d. J., Wolf Dietrich Arnold von Witzleben auf Wolmirstedt und Wartenburg für sich und in Vollmacht seiner Brüder Philipp Heinrich und Hartmann Ludwig, auch Christian Hermanns von Uffeln als des blöden und kranken Bruders Dietrich bestellten Curators, inmassen er die Vollmacht unterm Dato den 10. Juli d. J. im Original, sammt beglaubigter Abschrift des Curatoiii wegen des letztgedachten Bruders, von sich gestellt und eingeliefert hat, erschienen, ist nach unterschiedlichem Vorbringen und dabei gethanen Einwänden folgende-Abhandlung getroffen und beschlossen worden, nämlich: Weil die gemeldeten von Witzleben nunmehr mit vielen Umständen soviel zu erkennen gegeben, dass die verstorbene Kurfürstliche Durchlaucht zu Sachsen, Christmildesten Gedächtnisses, vermöge der am 13. Mai 1650 durch die Kurfürstlichen Commissarien mit ihnen getroffenen Vergleiclmng und darauf am 5. Mai gedachten Jahres erfolgten Kurfürstlichen Ratification achtzehntausend Gulden als eine sonderbare Kurfürstliche Begnadigung verwilligt, gestalt auch gemeldeter Vergleich unter Herrn Dietrichs von Werthern als Principal - Commissarii eigener Hand und Siegel im Original producirt und nebst dem von der Kurfürstlichen Ratification d. d. den 5. Mai beglaubigten vidimus unterm Kurfürstlich Sächsischen Kammer- Secret ad acta überreicht worden ist, so wollen 'des postulirten Herrn Administrators des Primat- und Erzstifts Magdeburg Fürstliche Durchlaucht solche 18,000 fl. nun auch auf Massen wie folgt agnosciren und den gedachten Brüdern von Witzleben aus Dero Erblandes-Kammer an guter gangbarer und in Kurfürstlichen Landen gültiger Münze folgender Gestalt unfehlbar und sonder — 272 — einigen Aufenthalt gegen genügsame Quittung zahlen und reichen lassen: „3000 fl. sofort bei Vollziehung und Ausantwortung dieses Recesses und Vergleichs, welche die von Witzlehen auch baar empfangen haben, und über den Empfang solcher 3000 fl. sie mit Verzeihung der Ausflucht des nicht gezahlten Geldes hiermit beständig quittiren. „3000 fl. sollten zwar mit richtigen Steuer-Schulden vergnügt und diese Summe für voll überwiesen werden. Dieweil aber die von Witzleben den Tünzel'schen Erben, nachdem sie sich mit denselben am (1. November 1656 verglichen, 275 fl. davon gut gethan haben, so bleibt es nunmehr bei 2725 fl. Steuer-Kapital, welches ihnen mit einer Steuer-Obligation, sammt den Zinsen vom 6. November 1656, doch diese höher nicht, als die Steuer ihrer Creditoren bisher und ferner zahlt, abgetragen wird. Die mangelnden 275 fl. aber werden denen von Witzleben unten in der letzten Post von 600 fl. mit baarer Zahlung ersetzt. „2000 fl. jährlich und jedes Jahr besonders, halb Ostern und halb Michaelis, und zwar auf Ostern 1062, beliebts Gott, mit 1000 fl. baarer Auszahlung den Anfang zu machen, dann 2000 fl. Anno 1663 und so ferner jährlich 2000 fl.. bis der Rest der 18000 fl. gänzlich abgeführt ist, jedocli Alles jedesmal ohne Verzinsung; es wären denn die versprochenen Termine nachdem sie verfallen, noch über ein Jahr (als doch zuversichtlich nicht geschehen soll) verzögert, als dann soll das interesse morae mit 5 pro 100 angehen und nebst dem restirenden Kapital des fälligen Termins abgestattet rverden. „1000 fl. haben Se. Fürstl. Durchlaucht für alle und jede von den von Witzleben geforderten und in dem Eecess vom 3. Mai 1656 verschriebenen Zinsen reichen zu lassen sich gnädigst erklärt, solche binnen 3 Jahren auf obengenannte Termine Ostern und Michaelis halbjährlich zu bezahlen und Ostern 1662 damit anzufangen; und zwar sind dieselben zu der Schule Rossleben Bestes . und Aufnehmen anzuwenden, womit die von Witzleben ebenfalls zufrieden. „600 fl. haben Se. Fürstliche Durchlaucht über alles Vorige theils wegen der 275 fl., so an den überwiesenen Steuerschulden ermangelten, theils aus Gnaden um der von Witzleben untertliänigsten Bitte willen noch ihnen zahlen zu lassen gnädigst verwilligt, jedoch ohne Verzinsung und nicht eher, als bis die vorgesetzten Posten alle ihre Richtigkeit haben, und dass davon 100 fl. über vorige 1000 der Schule zum Besten angewendet werden. „Hingegen wollen nun höchstgedachte Ihre Fürstliche Durchlaucht die Gebrüder von Witzleben, dass ihre Schwestern dieser Abhandlung und des Hessler'schen Processes wegen nichts suchen noch prätendiren sollen, schadlos halten und Seine Fürstliche Durchlaucht dieserwegen auf ihre Kosten vertreten, wofür sie, die von Witzleben, mit ihrem bereitesten Hab und Gütern an Lehn und Erbe in Kraft Dieses und wie zu Recht genugsam beständig caviren und haften. „Und obwohl die Brüder von Witzleben vormals allbereits den im Kurfürstlich Sächsischen Appellations-Gerichte von ihrem Vater Philipp Heinrich von Witzleben seel. wegen des Guts Wendelstein, dessen Nutzungen und wider die von Hessler erhobenen und von ihnen continuirten Process gänzlich renuncirt, so renunciren sie sammt und sonders doch hiermit nochmals solchen Process gerichtlich, und auf Massen, wie es zu Recht am kräftigsten geschehn soll, kann oder mag, mit angehängter Erklärung, dass sie deswegen, wie auch wegen der über das Gut Wendelstein bisher geführten Rechnungen und eingenommenen Nutzungen im geringsten ferner Nichts weder in noch ausser Gericht suchen, noch Andern dergleichen zu thun verstatten. Ihrer Fürstlichen Durchlaucht wollen sie zugleich hierbei alle zum Beweiss und zu gedachter Sache gehörigen Acten und Dokumente, wie auch alle Lehnbriefe und andern des Guts Wendelstein Urkunden, so viel sie deren in Händen haben, ausantworten. „Sie, die von Witzleben, tradiren und übergeben hiermit Ihrer Fürstlichen Durchlaucht das Gut Wendelstein und alle dessen Pertinentien, wie solches Hans Heinrich von Hessler und folgends Ihre Fürstliche Durchlaucht, hochseeligsten Gedächtnisses, in Possess gehabt und in den Anschlägen begriffen ist, soviel ihnen daran zuständig, erb- und eigen- thümlich, gerichtlich und wie es am beständigsten sein kann und soll. Die Lehen an solchem Gute Wendelstein und allen dessen Zubehörungen lassen sie, die Gebrüder von Witzleben, hiermit wissendlich und wohlbedächtig auf, wie es nur immer beständig sein kann. Die sämmtlichen Wendelstein'schen Unterthanen entlassen, sie hiermit der Pflicht und wollen an höchstgedachte Ihre Fürstliche Durchlaucht sie damit über und angewiesen haben. „Dagegen verbleibt ihnen, denen von Witzleben, die Schule zu Rossleben, welche Sie als Administratores Inhalts der Fundation und voriger Belehnung Gott zu Ehren und der studirenden Jugend zum Besten schon treulich verwalten und wieder in Stand bringen wollen. Es haben zwar 274 — die von Witzleben dafür gehalten, dass über die zum Gute Wendelstein o ' gehörigen Gehölze auch ein Gewisses an Holz dem Kloster Bossleben zustände und mit den Wendelstein'sehen Gehölzen vermengt wäre; dieweil sie solches aber zur Zeit nicht dargethan, so ist dieses zu künftiger Bescheinigung und darauf vorgeschlagener Yergleichung, so auf nächsten Frühling, gönnts Gott, vorgenommen werden soll, ausgesetzt, indem Seine Fürstliche Durchlaucht nicht gemeint ist, diesem adlichen Stift Etwas entziehen zu lassen, sondern vielmehr dessen Aufnehmen befördern zu helfen. Unterdessen aber und bis solcher Passus erörtert wird, soll dem Kloster das notbwendig bedürfende Brenn-, Bau- und Schirrholz aus dem Wendelstein'schen Gehölze dem Herkommen gemäss ohne Entgeld unweigerlich verabfolgt, auch das Pfarrlehn des Klosters Bossleben und Dorfes Mechelroda und die Ober- und Erb-Gerichte in besagter Schule, deren Bezirk, den Kloster-Feldern und Wiesen, den Dörfern Mechtilroda und Nirmsdorf, derselben Flur und Feldern, wie auch die Eibgerichte über die Frohnhäuserlein, so dem Kloster im Dorfe Bossleben zustehen, doch nur soviel die Einbringung der Klostergefälle und Leistung der Dienste betrifft, erb- und eigenthümlich eingeräumt werden, jedoch bleibt dem Gute und Hause Wendelstein in und bei besagten Dörfern an Häusern, Diensten, Triften, Hutungen, Gefällen und andern Gerechtsamen, sammt dem unmittelbaren Zwange darüber, dasjenige, was solch Gut vor diesem in ein und andern berechtigt gewesen und allhier dem Kloster nicht ausdrücklich überlassen worden. Tngleichen bleibt das Kloster Kossieben mit allen und jeden seinen Befugnissen von des Guts und Schlosses Wendelstein Jurisdiction gänzlich befreit; den Bossleben'schen und andern Wendelstein'schen Unterthanen bleibt ingleichen alles Dasjenige, was sie vormals gehabt und hergebracht. So auch einige Irrungen zwischen dem Gute Wendelstein und der Schule Kossieben sich hervorthun, soll jedesmal die Güte zuförderst gepflogen und nicht zur Thätliehkeit geschritten werden. „Ihre Fürstliche Durchlaucht wollen die von Witzleben wider alle Gläubiger wegen der Kauftgeldes dos Guts Wendelstein und der Kenun- ciation des Processes ohne ihr Zuthun vertreten. Sollten die von Witzleben aber von ihren väterlichen Gläubigem wegen des nicht vorhandenen Invontarii angefochten Averden, wollen sie ihnen selbst antAVorten. „Bis zu gänzlicher Vergnügung obig versprochener Summa der 18000 fl. soll den von Witzleben das Gut Wendelstein pro hypotheca speciali haften und hiermit wirklich rechtskräftiger Weise eingesetzt sein. — 275 „Zu Urkund haben bis zu böchstgedachter Ihrer Fürstlichen Durchlaucht gnädigster Ratification die Fürstlichen Commissarii wie auch die gemeldeten Gebrüder von Witzleben und deren resp. Curator dieses Alles eigenhändig unterschrieben und besiegelt. So geschehen Halle, am 2G. Septbr. Anno 1661. „Michael König. Melchior von Schlomach. Ehrenfried Klemm. Philipp Heinrich von Witzleben. Wolf Dietrich Arnold von Witzleben." Der Herzog August genehmigte am folgenden Tage, dem 27. Sept. 1661, diesen Vergleich und erliess am 16. October an seinen Kammermeister Johann Matthisius den Befehl, den Bestimmungen des Vergleichs nachzukommen, worauf denn auch am 29. October auf der Erblands-Rent- kammer die stipulirten 3000 fl. an die von Witzleben baar ausgezahlt und versprochen wurde, dass die noch schwebenden Irrungen in Betreff Rosslebens durch Commissarien beigelegt werden sollten. Am 9. April 1662 fand noch ein Termin statt, in welchem die von Witzleben die den Wendelstein betreffenden Dokumente ausantworteten, die Unterthanen der Pflicht entliessen und dem Herzog zuwiesen, die .übrigen Pertinentien dem Recess gemäss überlieferten und nochmals die Rossleben'schen Irrungen zur Sprache brachten. Mit diesem Moment ist also erst eigentlich der Wendelstein in das Eigenthum des Herzogs August übergegangen. Kurze Zeit hindurch wurden die festgesesten Zahlungstermine innegehalten; aber bereits am 21. Februar 1665 sah sich Wolf Dietrich Arnold o ' von Witzleben genöthigt, den Herzog zu mahnen. Als er dies am 22. Januar des folgenden Jahres zu wiederholen wagte, antwortete ihm d. d. Halle, den 25. Januar 1666 der Herzog; „Dieweil aber unsere Rentkammer in Abgebung der gesetzten Termine nicht in mora gewesen, sondern die dazwischen einfallende Triibniss und andere Kriegstroubl, wie genugsam bekannt, solches verhindert, ingleichen auch der Gfetraidepreis bis jetzt in schlechtem Werth gewesen und also von demselben ohne sonderbaren Schaden nichts verkauft werden konnte, überdiess aber in dem genannten Recess unter Anderm auch klärlich mitenthalten, dass, wenn ein Termin nach Verfliessung des Jahres nicht abgeführt würde, sodann das andere Jahr darauf der Zins gefordert werden solle, und aber der verfallene Termin jedesmal in Jahr und Tag entrichtet worden und daher der gedachte Zins dabei nicht abgeführt werden können, also hast Du Dich angeführter Ursachen halber hierin eines Andern zu bescheiden — 276 — und uns hinfüro mit dergleichen unnöthigen praetensionen gänzlich zu verschonen." Und damit hörte jede fernere Zahlung auf.*) Nach dem Vergleich vom 26. September 1661 sollten die von Witzleben erhalten: 1) die 1656 versprochenen .... 18000 11. 2) statt der Zinsen davon, hinnen 3 Jahren abzuzahlen 1000 11. 3) ausserdem 600 11. in Summa . . 19600 11. Darauf waren gezahlt: am 29. October 1661 .... 3000 fl. in einem Steuerschein .... 3000 „ am 21. April 1662 . . . . 1166 „ 14 gr. an Hans Christoph Hacke ex iure cesso am 15. Mai 1662 . . 100 „ — „ am 6. October 1662 .... 1166 „ 14 „ „ 16. Mai 1663 1166 „ 14 „ „ 26. October 1663 .... 1166 ,, 14 „ Ostern 1664 166 „ 14 „ Michaelis 1664 ...... 166 „ 14 „ am 18. Mai 1665 1000 „ — „ „ 12. October 1665 .... 1000 „ — „ „ 13. Januar 1666 .... luOO „ — „ in Summa . . 14100 fl. so dass noch zu zahlen blieben 5500 fl. Capital, ohne die Zinsen. Als nach 9 Jahren, am 8. Mai 1675, Hartmann Ludwig und Wolf Dietrich Arnold von Witzleben bei den herzoglichen geheimen Kammer- räthen um Bezahlung ihrer Forderung im Betrage von 7525 fl. (Capital *) Nicht blos, weil Herzog August in Schulden gerieth, wodurch sogar eine Kaiserliche Sequestration seiner Güter veranlasst wurde, sondern wohl hauptsächlich deshalb, weil man '/ 3 der Trillersclien Post mit 4859 fl. 15 gr. 2 pf. auf die Bezahlung mit in Anrechnung bringen wollte, was die von Witzleben nicht gerechtfertigt hielten. — 277 — und Zinsen) baten, ward ihnen d. d. Halle, den 20. Mai 1675 der Bescheid, sie möchten sieh, da Land und Unterthanen in den verflossenen Jahren durch Misswachs, Wetter und Durchmärsche ziemlich erschöpft und die Kammereinkünfte daher merklich gestört seien, gedulden bis das Land sich etwas erholt hätte und zu ihrer Befriedigung Mittel vorhanden seien. Auf diesen Bescheid wurde von Neuem verwiesen, als Wolf Dietrich Arnold von Witzleben am 16. September dess. J. eine nochmalige Bittschrift (mit Liquidation von 7662 fl. 10 ggf 6 pf.) einreichte, und schliesslich gab der Herzog durch ein Schreiben d. d. Halle, den 17. November 1675, die Vertröstung, er sei niemals abgeneigt gewesen, den Rest abführen zu lassen, vielmehr erbötig, die Supplikanten, sobald er Nachricht erlangt habe, wieviel das Amt Wendelstein an Früchten, und Zinsen einbringe und wieviel des heurigen Jahrwuchses nach erfolgtem Verkauf in Vorrath sich befinde, auf ihre Forderung so viel nur immer möglich bezahlen zu lassen. Es erfolgte aber keine Zahlung, ja auf spätere Mahnungen nicht einmal mehr eine Antwort, so dass sich Wolf Dietrich Arnold von Witzlehen genöthigt sah, die Sache in einem längern Schreiben d. d. Dresden, den 9. December 1676 den Landständen des Fürstenthums Sachsen vorzulegen und um ihre Verwendung beim Kurfürsten Johann Georg II. zu bitten, damit dieser den Herzog August zur Innehaltung seiner Verpflichtung ermahne. Aber auch dieser Schritt war vergebens. Herzog August starb am 4. Juni 1680. Sein Sohn, der Herzog Johann Adolph zu Sachsen-Weissenfels, forderte unterm 4. April 1681 in Folge der eingereichten Beschwerden Wolf Dietrich Arnolds von Witzleben von seinem Rath und Rentmeister in 8 Tagen Bericht über die von Witz- leben'schen Ansprüche. Nach diesem Bericht (vom 6. April 1681) wären die 19,600 fl. bis auf 642 fl. 5 gr. 10 pf. abgetragen worden; „allein die von Witzleben wollen sich diejenigen 4857 fl. 15 gr. 2 pf. durchaus nicht zurechnen lassen, welche sie an w 3 zur Triller'schen Post der 14,573 fl. 3 gr. 6 'A pf. Capital wegen Nirmsdorf beizutragen schuldig sind und ihnen von obiger Rechnung decurtirt worden."*) Der Herzog schien jedoch *) Diese höchst sonderbare Zumuthung spielt bis zu Ende des Processes 1789. Unter der Bedingung, dass die Triller'sclie und Kalb'sche Post, die Hessler'sclie Abschlagszahlung etc. vom Kurfürsten geleistet würden, hatten sich die von Witzlehen 1659 bis auf 18,000 fl. herunterdrücken lassen müssen; 1G66 war die Triller'sclie Post auf 11,000 fl. gehandelt, und nun verlangte man von denen von Witzlehen '/3 de 1 ' vollen Summe, und zwar deshalb, weil Nirmsdorf nicht zu Wendelstein, sondern zu Rosslehen gehört habe! 278 geneigt, denen von Witzleben Gerechtigkeit widerfahren zu lassen,*) wenigstens überwies er d. d. Schloss Freiburg, den 12. September 1 GR 1 seinen Geheimen Käthen 7 vol. Acten, die Witzleben'sche Prätension betreffend, mit dem Befehl, dieselben zu studiren und ihm zu berichten, ob es nicht möglich sei, sich in Güte mit jenen auseinander zu setzen. Es wurden auch wiederholt Termine zur gütlichen Einigung angesetzt, zu denen jedoch Wolf Dietrich Arnold von Witzleben bald aus diesem, bald aus jenem Grunde nicht erscheinen konnte. Zuletzt schrieb er d. d. Wohnirstedt, den 27. November 1683 dem Herzog: „Nachdem der Kurfürstl. Sachs. Kreishauptmann in Thüringen Hans Christian von Werthern auf der Herrschaft Wiehe etc., dass er mir bei dem von Ew. Hochfürstl. Durchlaucht verordneten Commissaricn in den Wendelstein'schen Angelegenheiten anberaumten vorigen Termin beiständig zu sein nicht vermöchte, notificirt, bin icli zu demselben zu reisen veranlasst worden, ihm annoch zu per- suadiren. Weil aber wegen gleich einfallenden Kurfürstlichen Angelegenheiten er dennoch solches zu bewerkstelligen nicht vermochte, und überdies auch bei der von i hm geschehenen Rückreise mein armes Weib durch einen unvermutlieten harten Fall mit der Kutsche an unterschiedenen Orten des Hauptes sehr beschädigt worden, dass ich also bei meinen meines väterlichen Gutes Wendelstein wegen sonst habenden, in Sonderheit aber nunmehr über etliche 20 Jahre erlittenen harten Drangseeligkeiten auch noch dieses grosse Unglück erdulden müssen, und noch nicht weiss, wie es Gott mit meinem armen Weibe bei so grosser Schwachheit schicken möchte, dessen Sache Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigst in keiner Ungnade zu vermerken, dass meinetwillen bei so beschaffenen Umständen ich für diesmal den Termin nicht aufzunehmen und um diese Prorogation anzuhalten genöthigt werde etc." Mit dem Tode Wolf Dietrich Arnolds, der am 17. April 1684 erfolgte, trat die ganze Angelegenheit in ein neues Stadium. Seine Wittwe, Catharina Lucia von Witzleben, geb. von Seebach, für deren Kopf der unglückliche *) Dass auch dem Kurfürsten Joliann Georg III. an Erledigung dieses Sache gelegen war, seilen wir aus dem zwischen ihm und dem Herzog Johann Adolph am 12. September 1682 zu Dresden aufgerichteten Kecess, der folgende Stelle enthält: „Gleichfalls wollen Ihre Fürst]. Durchl. die unbezahlten Schulden und Kaufgelder, welche auf den Aemtern Wendelstein etc. noch unabgeführt stehen, ohne Zutliun des Kurfürsten abtragen, vornehmlich auch die Wendelstein'sche Commission mit den Witzleben'schen und Hessler'schen Erben nach Möglichkeit förderlichst zu Ende bringen und die Interessirten, soweit solches noch nicht bereits geschehen, befriedigen." — 279 Fall mit der Kutsche nicht die mindesten nachtheiligen Folgen gehabt hatte, liess sich die Curatel und Tutel ihrer Kinder übertragen (Dresden, den 22. März 1G85), mahnte in Gemeinschaft mit ihrem Schwager Hartmann Ludwig von Witzleben noch ein Mal den Herzog von Sachsen- Weissenfels an den Rest ihrer Forderung, und beschloss, als Nichts erfolgte, die Sache auf gerichtlichem Wege zu betreiben. Zu diesem Zweck bat sie Ende 16SG unter Erzählung des Verlaufs der Angelegenheit von IG 12 an die juristischen Facultäten von Giessen, Helmstedt, Frankfurt a. 0. und Altdorf (bei Nürnberg) um ihr Gutachten über folgende Punkte: 1) Ob des seel. Herrn Philipp Heinrichs von Witzleben Lehnfolger, Herr Hartmann Ludwig von Witzleben und Wolf Dietrich Arnolds Söhne, nunmehr schuldig sind, sich an die Vergleiche binden zu lassen, oder ob sie nicht vielmehr der gesehenen Gemination (Verdoppelung) olmgeachtet hei so klaren contraventionen des andern Theils, wie nicht weniger ob Laesionem enormissimam und anderer in dem Berichte enthaltener Ursachen davon absehen können? 2) Wenn die von Witzleben die altväterlichen Creditores selber befriedigen, ob die jetzigen Besitzer nicht schuldig, ihnen das Gut abzutreten? 3) Was die von Witzleben für eine Action zur Wiedererlangung / o o desselben anzustellen haben? 4) Ob der von Hessler durch die an Ihre Kurfürstl. Durch!, von Sachsen seu in potentiorem geschehene Cession sich seines ganzen Pfandrechtes, so er anders eins gehabt, nicht verlustig gemacht? 5) Ob die jetzigen Besitzer nicht schuldig, von Anno 16IG bis hierher Rechnung zu thun, auch die Deteriorationes und erhobenen Nutzungen gut zu machen? 6) Ob sie schuldig, von den Früchten ihren gewöhnlichen Zins anrechnen zu lassen? 7) Ob die Witzleben'schen Vormünder mit gutem Gewissen zu dieser Sache still sitzen können? S) Ob die von 'Witzleben, wenn sie die Vergleiche impugniren sollen, wider ihre Homogial- und Lehnsfrist, womit sie Ihrer Kurfürstl. Durchl. verwandt, handeln ? Und als die eingegangenen Gutachten*) im Allgemeinen ihr Aussicht *) Aus Altdorf vom 26. Febr., Helmstedt vom 20. März, Giessen vom 23. März, bei dem Eesponso Francofurtensi fehlt das Datum. — 280 auf Erfolg versprachen, liess sie „in obhabender schwerer Vormundschaft ihrer Söhne, auch in Vollmacht ihres Schwagers Hartmann Ludwig von Witzleben" d. d. Wolmirstedt, den 30. August 1687 den Herzog Johann Adolph von Sachsen-Weissenfeis „super austraegis requiriren" (d. h. er sollte drei unpartheiische Fürsten bestimmen, von denen sie einen zum Richter zu wählen hätte, der die Sache zum „Austrage" brächte). Als aber auf diese Requisition die Reich sgesetzmässige Bezeichnung und Benennung des Austrägal-Gerichts nicht erfolgte*), wandte sich Catharina Lucia von Witzleben nach vier Mal verstrichener Declarations-Frist an das Kaiserliche Reichskammergericht zu Speier, welches auch unterm 11. Mai 1688 den Herzog wegen Verweigerung der Gerechtigkeit (super denegata iustitia) vor sich heischte und lud. Catharina Lucia von Witzleben klagte nicht etwa nur auf Bezahlung des Restes der 19,600 fl. nebst Zinsen, sondern beantragte, zu erkennen und auszusprechen, „dass der Herzog von dem innehabenden Gute Wendelstein und dessen Pertinentien, auch allen fructibus perceptis et percipiendis von Anno 1616 bis hierher Rechnung zu thun, was nach gezogenem Calculo sich finden würde, zu ersetzen,'das Gut selber sammt dem überkommenen Inveutario und darauf gewesenen metallenen Stücken wieder abzutreten, die deteriorationes gut zu thun, auch Schaden und Kosten zu erstatten schuldig sei." Catharina Lucia, welche die Sache so energisch angegriffen hatte, erlebte aber keine Wirkung ihrer Klage, denn sie starb schon am 28. August 1690. Nun wurde ihr ältester Sohn, Wolf Friedrich vön Witzleben, Kurfürstlich Sächs. Kammerjunker und Günstling des spätem Königs August von Polen, zum Curator und Tutor seiner Brüder ernannt (9. Februar 1691). Zur Verschleppung des Processes trug, wie wir aus einer Seitens des Kammergerichts an den Herzog Johann Adolph gelichteten Vorladung, „gegeben in Unserer und des Heil. Reichs Stadt Wetzlar, den 4. Sept. 1693," ersehen, nicht wenig bei, dass bei der 1688 erfolgten französichen Invasion und Einäscherung der Stadt Speier, in Folge deren das Kammergericht *) Der Herzog meinte, Freiburg, den 28. September 1087, er müsse erst mit dem Kurfürsten von Sachsen, der bei der Sache betheiligt sei, freund-vctterliche Commu- nication pflegen und brauche dazu Zeit. Derselbe Vonvand wiederholt sich bis 1735 bei jeder nur irgend passend scheinenden Gelegenheit. nach "Wetzlar verlegt wurde, das daselbst befindliche Kammergerichts- Archiv „entkommen und auff Strassburg geföbret worden," und so auch „Acta sub Ruhr, von Witzleben, modo deren Erben, wider Sachsen-Weissen- fels citat. super denegata Justitia" mit abbanden gekommen seien, deren Wiederberstellung eine längere Zeit in Anspruch nahm.- Andrerseits suchte aber auch Sachsen-Weissenfels unter dem Vorgeben, erst mit Kursachsen gemeinsamere Schritte berathen zu müssen, die Einlassung in den Prö- cess zu vermeiden, bis es durch Erkenntnisse des Kammergerichts vom 23. März 1G94 und 7. Juli 1697, dass die Sache im Rechtswege fortzusetzen sei, zur Beantwortung der Klage gezwungen wurde. Dafür veranlasste es nun die erbverbrüderten Häuser, zu seinen Gunsten zu interveniren. Zuerst erschien der Kurfürst von Sachsen und liess im September 1697 erklären, er behielte sich die weitern Schritte zur Wahrung der Rechte seines Hauses vor, „für jetzt w r olle er aber wegen seiner weltbekannten für das Römische Reich unternommenen Expedition*) mit diesen Dingen nicht weiter behelligt sein." Die Sache blieb in der Schwebe, bis in den Jahren 1702 und 1703 auch Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach, Hessen, Brandenburg-Baireuth, ja selbst der König in Preussen intervenirten. Inzwischen war es Wolf Friedrich von Witzleben gelungen, August den Starken derart zu seinen Gunsten zu stimmen, dass derselbe sich für ihn verwandte und d. d. Thorn, den 1. Februar 1703 das Kammergericht zur Publication des Urtheils in Sachen des Amts Wendelstein aufforderte. Sachsen-Weissenfels setzte aber Alles daran, den König wieder umzustimmen und erreichte auch, dass dieser am 15. März 1704 von Baronow aus an den Kurfürsten von Trier, als Kaiserlichen Kammerrichter, schrieb: wenn er ihm früher in einem Briefe den von Witzleben recommandirt habe, so sei dies geschehen, w r eil ihm bei seiner Abwesenheit in Polen der Status fori und die Präjudiz seines Hauses nicht hinreichend vorgestellt worden; jetzt sei er andern Sinnes und nicht gewillt, seinem Hause ein Privilegium entziehen zu lassen, welches er vor und nach Errichtung des Kammergerichts gehabt hätte**); er ersuche, die von Witzleben ab- und, wenn sie in Güte von Sachsen-Weissenfels ihre Genugthuung nicht erlangen *) Er war zum König in Polen erwählt und zog um diese Zeit zur Krönung nach Krakau und darauf nach Warschau. **) Der beklagte Theil behauptete nämlich, die Sache sei hei dem Kurfürstlich Sachs. Hof- und Oher-Appellations-Gericlite anhängig zu machen gewesen, dessen Käthe während des Processes ihrer Untertlianenpflicht entlassen worden wären. IL 19 — 282 — könnten und die rechtliche Klage fortgesetzt werden müsste, zur Ergreifung des althergebrachten Austragsmittel zu verweisen. Nach langen Jahren, nachdem beide Theile, namentlich die von Witzleben, in ihren Forderungen und Ansprüchen nachgelassen hatten, erfolgte endlich am 6. Juli 1735 ein Urtheil des Reichs-Kammergerichts, welches die geschehenen Interventionen verwarf und zu Recht erkannte, „dass der in den Jahren 1656 und 1661 aufgerichtete und geschlossene Vergleich für beständig zu erklären und Herr Beklagter zwar von angestellter Klage, jedoch dass den Klägern dasjenige, was ihnen an der stipulirten Summe der 18,000 fl. annoch rückständig, samrnt reichsüblichen Interessen a tempore rnorae aus dem Gute Wendelstein, Kraft der in den Verträgen von anno 1656 und 1661 verschriebenen Hjqrothek, innerhalb 3 Monate, so dazu pro termino et prorogatione angesetzt, bezahlt werden soll, zu absolviren und zu entledigen sei." Das Sachsen-Weissenfels'sche Vermögen wurde aber immer noch durch eine Kaiserliche Debitcommission verwaltet, und daher wurde weder innerhalb dreier Monate nocb später etwas gezahlt. Erst als durch das Ableben des Herzogs Christian jene Debitcommission erloschen war, liess der Herzog Johann Adolph durch seinen Anwalt am 29. August 1736 zu Protokoll erklären, dass er an seine Rentkammer die Verordnung hätte ergehen lassen, mit denen von Witzleben gehörige Rechnung zu pflegen und denselben die rückständigen Gelder auszuzahlen. Es fand auch wirklich am 26. October 1736 zu Weissenfeis zwischen beiden Theilen eine Verhandlung statt, bei welcher die von Witzleben 5500 fl. Capital und die Zinsen davon seit 1665 liquidirten. Als man ihnen aber zumuthete, von dem Capital noch '/ 3 der Triller'sehen Post mit 4857 fl. 15 gr. 2 pf. abzurechnen, und ihnen Anfangs im Ganzen nur 787 fl. 2 gr. 7 pf. und zuletzt 2750 fl. unter der Bedingung bot, von den Zinsen und dem Agio gänzlich abzusehen, zerschlug sich diese Verhandlung; jedoch wurde von der Herzoglichen Seite erklärt, nächstens eine andere Zusammenkunft veranlassen zu wollen, bei welcher die Befriedigung derer von Witzleben unfehlbar erfolgen solle. Erst nach beinahe 10 Jahren, in der Leipziger Ostermesse 1746, wurde eine neue Zusammenkunft zu Stande gebracht, die aber ebenfalls fruchtlos verlief, da am 16. Mai 1746 Johann Adolph, der letzte Herzog von Sachsen-Weissenfels, starb. Bekanntlich fielen nach dem Erlöschen dieses Hauses die Weissen- — 283 — fels'sclien Lande, mithin auch das Amt Wendelstein, an Kur-Sachsen zurück. Die Polgen des zweiten Schlesischen und namentlich des 7jährigen Krieges hielten den König in Polen, als Kurfürsten zu Sachsen, vermuthlich ah, auf die von denen von Witzlehen wiederholt eingereichten Gesuche um Befriedigung und Ablösung ihrer nach den Vergleichen von 1656 und 1661 auf dem Amte Wendelstein stehenden Hypothek die nöthigen Befehle zu erlassen. Erst eine im Jahre 1767 bei dem damaligen Administrator der Kursächsichen Lande, dem Prinzen Xaver, gemachte Eingabe hatte die Wirkung, dass die bezüglichen Befehle an das Kammercollegium zu Dresden erlassen und von diesem dem Kammer-Consulenten Dr. Freibergor aufgetragen wurde, die Angelegenheit mit denen von Witzleben zu reguliren und zu Ende zu bringen. Bei den nun stattfindenden Verhandlungen zeigten die von Witzleben, dass ihre dermalige Forderung an Capital, Zinsen von 103 Jahren und dem Agio nach dem ßeichsfusse sich auf 43,620 Iithlr. 7 Gr. 5 Pf. belaufe, während die Kursächsische Verwaltungsbehörde den Werth der Forderung nur auf 13,539 Rtlilr. 4 Gr. berechnete. Trotzdem gestattete der Kurfürst, dass man denen von Witzleben, unterm 16. November 1770, ein Pauschquantum von 16,000 Rtlilr. bot, nach dessen Empfang sie von allen weitern Schritten abstehen sollten. Die von Witzleben forderten aber mindestens 36,000 Tlilr. und als ihnen diese Summe nicht zugestanden wurde, suchten sie ihre Befriedigung wieder auf dem Wege Rechtens und verklagten den Kurfürsten von Sachsen beim Reichskammergericht. *) *) Wie es bei diesem neuen Process, der übrigens im Sande verlief, herging, ersehen wir aus Folgendem: d. d-, Wetzlar, den 21. Februar 1771 heischte und lud Joseph 11., von Gottes Gnaden erwählter Kömischer Kaiser, den Kurfürsten Friedrich August von Sachsen vor das Reichskammergericht. Am 23 März fand sich der Kaiserl. Kammergerichts-Bote Valentin Dietzel' auf der Kurfürstl. Regierung zu Dresden ein, um die Citation zu insinuiren, erhielt aber mit dem Bescheide der Kanzlei, dass „vermöge des Sr. Kurf. Durchl. zu Sachsen zustehenden Juris de non evocando die Kurfürstliche Regierung keine andere Jurisdiction, sie sei welche sie wolle, als allein Höchstgedachter Sr. Kurf. Durchl., ihres gnädigsten Herrn, anerkenne und von Niemand,' als von Höchstdemselben, Befehle, Auflagen und Ladungen annähme," den Befehl, sich von dannen und aus den Kurfürstlichen Landen ungesäumt wegzubegeben und das Ueberbrachte mit sich an Ort und Stelle, wo er es überkommen, zurückzunehmen. Valentin Dietzel' gab darauf die Citation, an die Kurfürstliche Regierung zu Dresden adressirt, am 24. März zu Meissen auf die Post. Im Verlaufe des Processes behauptete nun (15. Mai 1771) der Anwalt des Kurfürsten unter den 19* — 284 — Der Kurfürstliche Fiscus dagegen stellte bei der fortgesetzten Weige- gerung der von Witzleben'schen Interessenten, sieb mit dem Pauschquantum von 16,000 Tbalern abfinden zu lassen, im Jahre 1771 bei dem Appellations-Gerichte zu Dresden eine Provocations-Ivlage an, auf welche die von Witzleben sich einliessen. Der diesfällige Process führte dabin, dass sie sich endlich laut eines in den Acten des Appellations-Gerichtes befindlichen Protokolls vom 26. November 1 7 89, mit Ausnahme Hans Friedrich Wilhelm's von Witzleben und Consorten (von der Wartenhurger Linie) wegen eines Zwölftbeils des Ganzen, zur Annahme der angebotenen Vergleichssumme bereit erklärten und demgemäss Befriedigung erlangten. Bei der starken Nachkommenschaft Philipp Heinrich's von Witzlehen kamen auf einzelne der berechtigten Theilhaber nicht mehr als 70 Thaler! Hans Friedrich Wilhelm von Witzleben war, nach Ausweis der Acten des Appellations-Gerichts zu Dresden von 1772 bis 1796, bei jener Provo- cations-Klage und bei den in deren Folge gepflogenen Vergleichsverhand- lungen wegen des Antheils eines der 12 Enkel Philipp Heinrich's von Witzlehen, nämlich Raban Heinrich's, aufgetreten, welcher letztere 2 Kinder, Marie Salome verehlichte von der Heyde und Hans Heinrich von Witzlehen, zu dessen 9 Kindern er selbst, Hans Friedrich Wilhelm, gehörte, hinterlassen hatte. In einer Entscheidung des betreffenden Gerichts vom 14. Septbr. 1782 heisst es: „Hans Friedlich Wilhelm von Witzlehen, wenn derselbe, dass Marie Salome von der Heyde ihm ihr diesfälliges Recht cedirt habe, annoch beibringe, sei zu Philipp Heinrich von Witzleben des Aeltern Nachkommenschaft und zu der Forderung der von Witzleben'schen Familie wegen des abgetretenen Amtes Wendelstein zur Noth- durft legitimirt zu erachten." Laut Inhalt einer spätem Verhandlung vom 19. August 1788 erschien vielen andern Einwendungen, die Vorladung sei ganz ungesetzmässig der Regierung zu Dresden, und nicht dem Kurfürsten in faciem insinuirt worden, worauf Witzleben'scher Seits unterm 2. October 1771 geantwortet wurde, „es würde einestlieils dem unter- thänigsten Respect gegen lliro Churfürstl Durchlaucht zuwider sein, wenn der Cam- mer-liotte vor Höchstderoselben höchste Person sich hätte diängen und in faciem insi- nuiren wollen — — ; anderntlieils zeige die Namens Ihro Churfürstlichen Durchlaucht von höchst Dero Agenten beigebrachte Vollmacht und das Erscheinen desselben die Richtigkeit der Insinuation." In solcher und ähnlicher Weise geht es nun mit Schriften und Gegenschriften der beiderseitiger Advokaten noch lange fort. — 285 — der Advokat Güntz dabei zwar als Bevollmächtigter des Hans Friedrich Wilhelm von Witzleben und der 8 Geschwister desselben, agnoscirte jedoch nur für andere Familienglieder, deren Mandatar er gleichfalls war, das Vergleichsquantum von 1(5,000 Thalern und dessen Vertheilung. Hinter seiner diesfälligen Erklärung findet sich in den Acten die weitere Bemerkung: „Da jedoch kein Vergleich für diesmal zu bewirken gewesen, so vereinigen sieb partes insgesammt etc., den Termin etc. weiter aufzunehmen und veranlassen — jedoch mit Ausschluss des Advocat Güntz nomine Hans Friedrich Wilhelm von Witzleben und seiner Geschwister, derentwegen er noch nicht vollkommen instruirt sei — den Procuratorem fisci, Höchsten Orts auf Erhöhung des Vergleichs-Quanti anzutragen." Zu dem am 26. November 1789 abgehaltenen Termine und bei der darin stattgehabten Verhandlung, welche als das eigentliche Vergleich s- document anzusehen ist, fanden sich aber Hans Friedrich Wilhelm von Witzleben und Consorten weder in Person ein, noch wurden sie durch einen Bevollmächtigten vertreten. Es ist demnach in dem darüber aufgenommenen Protokolle eine Erklärung des Hans Friedrich Wilhelm von Witzleben und Consorten gar nicht enthalten, und da ihrerseits auch keine spätere, selbst nur bedingungsweise ausgesprochene Beitrittserklärung erfolgt zu sein scheint, so ist anzunehmen, dass sie aus den Vergleichsverhandlungen vom Jahre 1789, denen sie gar nicht beigetreten sind, kein Recht irgend einer Art auf einen Antheil an dem damals Kursächsicher Seits bewilligten Pausch-Quantum von 16,000 Thlr. erlangt haben, oder dass Kursachsen ihnen gegenüber aus diesem Vergleiche irgend eine Verbindlichkeit zu erfüllen habe. Dagegen blieb es damals den Erben Eaban Heinrich's von Witzleben freigestellt, ihren Anspruch auf '/12 der Rest- forderung aus der im Vergleiche vom 26. September 1661 stipulirten Abfindungssumme von 19,600 fl. im Wege Rechtens gegen den Kursächsischen Fiscus noch ferner zu verfolgen. Uebereinstimmend hiermit wird auch in einem unter dem 14. Februar 1795 ergangenen Purifications - Resolute des Appellations - Gerichts der Bevollmächtigte Hans Friedrich Wilhelm von Witzleben besser als geschehen sich zu legitimiren für schuldig erachtet, und erklärt, dass ihm und Consorten ihre Ansprüche an den Kurfürstlichen Fiscus, dafern sie damit fortzukommen sich getrauen, im Wege Rechtens an- und auszuführen unbenommen bleibe. Im Jahre 1801 endlich hat Hans Friedrich Wilhelm von Witzleben L — 286 — in einem beim Kurfürstlichen Hofe eingereichten Immediat-Gesuche die Zahlung der Summe von 10,000 Thlr. in Anspruch genommen, wurde jedoch abschläglich beschieden. 35 Jahre später tauchte die Wendelsteiner Angelegenheit noch ein Mal auf. Ein Sohn des obenerwähnten Hans Friedlich Wilhelm von Witzleben, der Königl. Preuss. Lieutenant und Adjutant im 32. Infanterie- Regiment Robert Julius Alexander von Witzleben, wandte sich nämlich in dem Glauben, der seinem Vater nicht ausgezahlte Theil der Vergleichssumme von 16,000 Thlr. sei Seitens der Sächsischen Regierung deponirt worden, d. d. Erfurt, den 19. Februar 1836 an das Königl. Preuss. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten mit der Bitte, bei der Königl. Sachs. Regierung die Auszahlung dieses Depositums an ihn zu veranlassen, erhielt aber d. d. Berlin, den 22. December 1836 die Antwort, dass nach einem inzwischen aufgefundenen, auf den fraglichen Anspruch der von Witzleben'schen Familie bezüglichen Acteustücke, so wie nach dem Resultate einer in dem Königl. Sachs. Finanz-Archive angestellten Recherche das jener Forderung zum Grunde liegende Sachverhältniss nunmehr vollständig ermittelt worden und kein Grund vorhanden sei, von deren weiterer Geltendmachung einen seinen Wünschen entsprechenden Erfolg zu erwarten. Nachdem dann der Verlauf des von dem Kursächsischen Fiscus 1771 angestrengten Processes geschildert ist,*) fährt das Ministerium fort: „Nirgends zeigt sich in den vorliegenden Acten eine Spur davon, dass irgendwo der 12. Theil des Abfindungs- Quantums von 16,000 Thlr. finden Hans Friedrich Wilhelm deponirt worden sei; Ew. Hochwohlgeboren diessfällige Angabe und der darauf gestützte Antrag wegen Ausantwortung dieses Depositi dürften daher auf einem Irrthum beruhen. Ihrem eigenen Ermessen muss unter den obwaltenden Umständen anheim gestellt werden, ob Sie nach gehörig geführter Legitimation zur Sache auf Grund des Reichskammergericlitlichen Erkenntnisses vom Jahre 1735 die Berichtigung eines Zwölftheils der im Vergleiche vom 26. September 1661 stipulirten Abfindungssumme von 19,600 fl. im Wege Rechtens bei dem betheiligten Fiscus noch auszuwirken suchen wollen. „Welcher Fiscus — der Königlich Sächsische oder der Preussische — als solcher zu betrachten ist, erscheint wegen des dabei in Frage kom- ') Welcher Schilderung wir oben gefolgt sind. Das Schreiben ist vorn Minister Eichhorn unterzeichnet. — 287 — menden Rechts-Verhältnisses der Königlich Sächsischen Rentkammer in ihrer Eigenschaft als alleinige Rechtsnachfolgerin der vormaligen S aclisen-Weissenfelsischen Rentkammer so zweifelhaft, dass die Königlich Sächsischen Gerichte darüber leicht eine ganz andere Ansicht als die Königlich Preussischen Gerichte haben könnten; welchem Uebelstande nur mittelst einer durch die Deutsche Bundesversammlung zu bewirkenden austrägalgerichtlichen Entscheidung dieser zweifelhaften oder streitigen Vorfrage vorzubeugen wäre. „Hiervon abgesehen hätten Ew. Hochwohlgeboren aber auch in Erwägung zu ziehen, dass Ihnen vor Gericht von dem beklagten Fiscus — sei es der Preussische oder der Sächsische — die Einrede der Verjährung mit Erfolg entgegengesetzt werden dürfte, sofern Sie nicht im Stande wären, die frühere gehörige Anmeldung einer gerichtlichen Klage innerhalb der dreissigjährigen Verjährungsfrist nachzuweisen," Robert von Witzleben unterliess in Folge dieses Bescheides selbstverständlich alle weitem Schritte. 300 Jahre hatte der Wendelstein unserer Familie gehört, und als er „durch die Treulosigkeit Hans Heinrich's von Hessler"*) ihr entrissen war, vertheidigte sie ihr Recht daran 200 Jahre lang! *) S. Witzleben'sclio Beschw.-Schriften im Archiv zu Wetzlar. VI. Abschnitt. Wendelstein. a. Geschichtlicher Ueberbjick. Gleicli dem Wanderer, welcher seinem väterlichen Hause für immer Lebewohl sagen musste und auf der nächsten. Höhe stehen bleibt, um noch ein Mal das Bild der liebgewordenen Heimath in sich aufzunehmen, sich einzuprägen, werfen auch wir nach dem Scheiden noch einen Blick auf unsere verlorene Stammburg. Einst die Opferstätte heidnischer Sachsen, dann Kaiserliche Pfalz und eine der drei Hauptburgen der Herrschaft Wiehe (Schloss Wiehe, Wendelstein und Babeswalde), kam der Wendelstein, nachdem die Burg 1332*) von den Grafen von Orlamiinde ausgebaut worden war, mit seinen Zugehörungen als landgräfliches Lehn 1355 in den Besitz der Witz- leben'schen Familie und blieb drei Jahrhunderte Hei derselben.**) *) Fabric. Orig. Sax. p. 644, Spangenberg, Mansf. Chron. p. 332 Mencken U. p. 1789, Beier, Geograph. Jenens. p. 295. (Herold, Bossleben, bat p. 5 fälschlich 1322.) **) Ein Marktflecken Wendelstein mit Ruinen eines Schlosses, wonach sich vom 14. bis 16. Jahrhundert ein adliches Geschlecht von Wendelstein nannte, liegt an der Schwartzach, in der Gegend von Schwabach, im Anspachischen; s. von Falkenstein, Chron. Suabacense, p. 103. Der Namen Wendelstein ist weder von den Wenden, noch, wie A. B. Wilhelm in seiner Geschichte des Klosters Memleben (s. Mittheil, aus dem Geb. bist, antiquar. Forsch, vom Thür. Sachs. Verein, 5. Heft, 1827) p. 40 meint, von dem alten Worte wand, wende, d. i. Grenze, abzuleiten. Lepsius (kl. Sehr. II. p. 217) erklärt die Ableitung der Namen der alten Grenzplätze Scheidingen, Wendelstein und Sondersliausen von Scheiden, Wenden und Sondern kurzweg für einen etymologischen Witz. Und dem - 289 — Zum Wendelstein gehörte Anfangs nur das Dorf Rossleben. Nach dem Lehnbriefe vom 26. August 1404, dem zweiten, den wir über Wendelstein bis jetzt kennen, wurden die Enkel des Hofrichters Christian von Witzleben vom Landgrafen Balthasar belehnt „mit den Schlössern Wendelstein und Allerstedt mit allen ihren Zugehörungen und mit allen Lelmgütern und Burggütern, die sie von ihm zu Lehn hatten." Das hauptsächlichste dieser Lehn- und Burggüter war Willerstedt, seit 11547 resp. 1353 im Witzleben'schen Besitz, und ausserdem war damals schon zur Herrschaft Wendelstein zu rechnen (seit 1356) der Hof Osfort, der jedoch Pforta'sches Lehn war. Die Hälfte von Allerstedt verkaufte Kirstan d. J. von Witzleben um 1440 an den Grafen Hans von Beichlingen, und sie kam nie wieder in Witzleben'schen Besitz. Die Hälfte des Wendelsteins vertauschte Christoffel von Wi ziehen am 4. März 1471 an Bruno von Querfurt (s. S. 37.), docli ward-sie nach 25 Jahren von unserer Familie wieder erworben (s. S. 75.) Nach dieser Zeit, der glänzendsten Periode in Betreff des Besitzes derer von Witzleben in der goldenen Aue, gehörten (nach dem Lehnbriefe vom 16. Juni 1501) zum Wendelstein: Das Schloss Wendelstein, das Dorf Rossleben, der Zehnte in demselben Dorfe und auf dem Felde, das Kloster daselbst und soviel als einem weltlichen Schutzherrn an einem Kloster pflegt zuzustehen, der Zehnte an demselben Kloster, die Wüstung Essmanns- dorf (jetzt Dorf bei Schönewerda), das Dorf Bottendorf, das Gericht zu Meinsdorf (in den Pforta'schen Lehnbriefen über Osfort Meinhardisdorf, Meinrichsdorf genannt, existirt nicht mehr; es lag zwischen Memleben und können wir nur beipflichten. Nach einer Urk. des St.-Arch. zu Magdeb. (Mansf. I. IG c ) bleiben hei einer Theilung der Burg und Stadt Artern ungetheilt: „Der Torrn, der Wendelstein, der Bodden vor Futter und de Spisekammer." Ferner lieisst es in der Zeitschrift der Thür. Ver. zu Jena, Bd. 4. p. 235, wo die Kosten des Unibaus des Paulinerklosters zur Universität in Jena (1557) mitgetheilt werden: „Die Schlosserarbeiten waren dem Seigennaeher Hans Kampe übertragen, der neben zahlreichen Thören und Fensterbeschlägen auch die Verwahrung der Gefängnisse, die grosse eiserne Thür in der Bibliothek und die Fahne auf dem Wendelstein herstellte," dann: „Nur Kirche und Wendelstein wurden mit Schiefer eingedeckt." Nach Falkenstein 1. c. nannte sich Johann von Wendelstein, der gegen Luther schrieb und 1552 zu Breslau starb, lateinisch Cochlaeus; Cochlea bedeutet aber Schnecke mit gewundenem Hause, auch Schneckenhaus, ferner alles schneckenförmig Gewundene, z. B. Schraube, ja seihst Wasserkunst mit einer Schraube. Wir haben also die einfachste Erklärung des Namens Wendelstein, der nichts weiter bedeutet als Treppenthurm, d. h. Thurm mit einer Wendeltreppe. — 290 — Wangen) und was am Hungerfleck zum Stein gehört, mit allen Zinsen, Gülten, Renten, Nutzungen, Aeckern, Wiesen, Feldern, Wassern, Teichen, Fischereien, geistlichen und weltlichen Lehen, Viehtriften; das Holz zu dem Steine, die hohe Jagd auf allen Gütern und Gehölzen, die zum Steine (1540: und zum Kloster Rossleben) gehören, dazu etliche Zinsen und Lehen zu Nebra, Rötha (wahrscheinlich im 30jährigen Kriege untergegangen; die Wüstung Rötha liegt im Wendelsteiner Forst), Heygendorf, Schönewerda und Donndorf; ferner die hohe und niedere Jagd auf dem Holz, die Finne genannt, und die Jagd in der Unstrut; dann die Hälfte vom Schloss und Dorf Allerstedt mit dem dazu, gehörigen Gehölz, Saubach das Dorf halb, die Wüstung Meisberg (wohl im Bruderkriege untergegangen, lag südlich von Wolmirstedt, zwischen Zeissdorf und Kahlwinkel) ganz, Zeiss- dorf halb, die Wüstung Wetzeishain (wohl im Bruderkriege untergegangen, muss in der Gegend von Allerstedt gelegen haben) mit ihrem Gehölz und Zugehörungen halb, die Wüstung Harfurt (zwischen Saubach und Bernsdorf, in der Flur von Bucha) halb, die Wüstung Kalthausen (lag südwestlich von Kahlwinkel, bei Billrode) ganz, Willerstedt ganz, das Gericht gegen Morgen bis an den Gebstedt'schen Grasweg, gegen Mittag bis an den Weinweg (jetzt Weinstrasse, führt von Buttelstedt nach Stadt-Sulza), gegen Abend bis an den Reisener Grasweg und gegeu Mitternacht „bis auf die Mark, da es versteint ist"; das Holz zu Bottendorf, genannt Goswins- Rödichen (auch Gosmann's Rödichen, nach dem untergegangenen Ort -Goswinsroda in der Gegend von Ziegelroda), der Scharfenberg, der Haselberg und oberhalb des Steingrabens, der Glubecksberg (wohl der heutige Kukuksberg), Buchberg (bei Ziegelroda), lange Berg und Eichberg (östlich von Memleben); Kupfer- und Eisenbergwerk*), „was sich des in dem Ihren (d. h. Witzlehen'sehen Grund und Boden) funde"; ferner die Weingärten zur Wachsenburg, eine Mühle oberhalb des Dorfes Wolmirstedt und ein Hof, unten in demselben Dorfe gelegen, genannt Langen-Heinrichs-Hof, die Schmelzhütte zu Allerstedt, 9 Hufen Landes zu Klein - Memleben, 450 Acker Holz darüber gelegen, 1 Stück Wiese, genannt der Hungerflek, 1 desgl. an der Unstrut, genannt die Schäferwiese, der alte Weingarten vor dem Stein'schen Holze und der alte Weingarten unter der Mönchsleite, *) Den Bergbau, der schon 1473 im Gange war, betrieben in spätem Zeiten die Grafen von Einsiedel, welche das Bergregal gegen einen an Kursachsen zu entrichtenden jährlichen Zins ausübten und deshalb ein Bergamt mit Bergmeister und Bergrichter zu Bottendorf hielten; er nahm aber immer mehr ab und ging nebst der Kupferhütte bei Bottendorf zuletzt ganz ein. Schumann, St. P. u. Z. Lex. XII. p. (350. — 291 — nach der Unstrut zu gelegen, Alles mit obersten und niedersten Gerichten und sonstigen Zugehorangen. Dazu kam (als Pforta'sches, seit 1549 Sächsisches Lehn) der Hof zu Osfort (zwischen Memleben und Wangen, im 30jährigen Kriege untergegangen) mit 18 Hufen Landes, 1400 Ackern Holz um den Hof gelegen, Weingärten, Hopfengärten, Wiesen, Weiden, Fischereien, 6 Hufen Landes zu Meinhardisdorf (Meinsdorf), die auch zu dem Hofe gehörten, mit allen Gütern, Kechten und Zugehörungen, Freiheiten, obersten und niedersten Gerichten, sowie über Hals und Hand, Gerechtigkeiten und Nutzungen. Und endlich gehörte noch zum Wendelstein die bedeutende Ziegelei in dem zum Kloster Rossleben gehörenden Dorfe Mechtilrode, welches nach ihr bereits im 17. Jahrhundert in Ziegelroda umgetauft wurde, und schliesslich noch ein Salzwerk. Eine Salzquelle befand sich auf dem Wendelstein in der Nähe des von Wolf Dietrich von Witzleben 1596 vollendeten Gebäudes *). Die ganze Herrschaft nahm, bei einer durchschnittlichen Breite von 3 /t Meilen, von Bottendorf über Kossieben, Wendelstein, Allerstedt, Zeiss- dorf bis Kalthausen und Saubach einen Kaum von 2 Meilen Länge ein, wobei das entfernter (südöstlich von Büttstedt) gelegene Willerstedt mit seinem bestimmt abgegrenzten, beute noch auf den Karten deutlich erkennbaren Gericht nicht einmal mitgerechnet ist; umfasste also 1 3 /j □ Meilen. Selbstverständlich gehörte nicht aller Grund und Boden dieses Terrain- Abschnitts erb- und eigenthümlich unserer Familie, auch nicht etwa jedes Haus in den angeführten Dörfern, sondern nur ein Theil davon, während ihr über den andern Theil die gutsherrlichen Kechte zustanden, denen die Landesfürsten einige ihrer Hoheitsrechte hinzugefügt hatten. Die „liegenden Stücke und Gründe" des Ritterguts Wendelstein bestanden in 2135 Ackern (1 Acker = er. 2 Morgen) Land, Wiesen und Gärten und 7761 Ackern, also etwa 15,< 'CO Morgen, wohlbestandenen Holzes, in einem Stück gelegen (excl. der Wetzelhain'schen, Wolmirstedt'schen und Allerstedt'schen Gehölze). Die bedeutenden Gerechtsame waren die hohe Jagd, der Bergbau und die *) cf. Georg. Fabric. itinerum liber unus, 1547. No. VI. Iter Chemnicense, p. 59: Accedens Steinum (Wendelstein) quamquam propiore licebat Ire via, sedem Vicelebae gentis avitam, Salsum ibi gustavi fontem, lapidisque nitentis Collegi crustas, imitantis Latmia vultus Nocte tuos, ideo speculi de nomine dicti. — 292 — obersten Gerichte*), Regale, welche nur ausnahmsweise Vasallen überlassen wurden, ferner die niedersten Gerichte, die Gerichte über Hals und Hand, d. h. das Recht über Leben und Tod**), geistliche und weltliche Lehen, die Trift- und Hutweiden, d. h. das Recht, mit allem Vieh zu bestimmten Zeiten die Aecker der Bauern betreiben zu dürfen, die Prohndienste, die Lelm- wahren oder das Lehngeld, d. h. die Abgabe, welche an den Gerichtsherrn zu zahlen war, wenn durch Erbschaft oder Kauf ein Wechsel im Besitz der Unterthaneu eintrat (von 20 Ii. 1 LI.), und schliesslich die Zinsen und Gefalle, welche in Geld oder Naturalien von bestimmten Gebäuden oder Aeckern zu leisten waren. (Das Nähere geben wir später unter c. statistische Nachrichten). Dieses schöne Lehn verdienten unsere Vorfahren im Jahre 1527 (nach einem im St.-Arch. zu Magdeburg befindlichen Verzeichnisse der Ritterdienste des Amts Freiburg) mit 12 Ritterpferden***), und zwar nur für Wendelstein (excl. Allerstedt), während sie ausserdem für Wolnürstedt und Schönewerda je 4 gerüstete Pferde stellten. *) Unter „Gerichten oberst und niederst" sind die Gerichtsgefälle zu verstehen, von denen a / 3 mit der Bezeichnung oberstes Gericht dem Landesherrn, ',3. niederstes Gericht, dem Gutsherrn zufielen. **) Noch LG16 fand auf dem Wendelstein eine Hinrichtung statt. Der Henker wohnte in Rossleben. **") Im Jahre 1618 versahen einer von Adel, Georg von der Planitz, und 4 reisige Knechte den Ritterdienst. Diese mussten sich am 23. bis 25. September in Leipzig stellen und zogen vom Wendelstein über Markrölitz und Lützen dorthin, wo sie im Gasthof zur güldenen Gans logirten und 18 fl. 2 gr. verzehrten. Der Rückweg ging über Rippach. Ausser den Knechten führten 3 Personen (darunter des von der Planitz Diener) und 4 Pferde den Rüstwagen. In der Jahres-Rechnung des Hauses Wendelstein von Ostern 1619 bis Ostern 1620 (in den Acten des Appell. Ger. zu Jena) findet sich folg nder Posten „auf den Ritterdienst": für 5 Rüstungen, welche von Dresden abgeholt und bezahlt sind 115 fl. 10 gr. 6 f. für 300 Ellen gelbe Borten zu den Schurzen . . . 14 ,, 6 für 25 Ellen blaues Meissnisches Tuch, daraus 5 Schurze zu den Rüstungen verfertigt worden 17 ,,18 „ — „ dem Schneider Macherlohn 3 „ 15 ., 9 „ für Zwirn — „ 10 ,, 6 ,, für 5 Riemen dazu mit Schnallen — ,, 10 „ — „ einem von Adel und 4 reisigen Knechten, welche von Haus aus auf den Ritterdienst bestellet gewesen, zu ihrer Jahresbesoldung 170 ,, — „ — „ Summa . . 322 fl. 7 gr. 9 pf. — 293 — Das Schloss Wendelstein hatten die von Witzlehen, nachdem es im Bruderkriege 1440 vom Herzog Wilhelm dem Tapfern theihveise zerstört worden war, bedeutend ausgebaut und befestigt. Wesentlichere Veränderungen wurden aber erforderlich, als nach Erfindung des Schiesspulvers die Burg am Schluss des 15. und beim Beginn des 10. Jahrhunderts Schutz gegen das Geschützfeuer leisten sollte und selbst für Geschützver- theidigung eingerichtet wurde. Friedrich von Witzleben verbaute um diese Zeit an 8000 fl. am Wendelstein. Es rnuss ein bedeutender Umbau mit Befestigungswerken (von dem „Paw" ist vielfach die Rede) stattgefunden haben, und zwar namentlich nach Norden zu, wo an einem jetzt eingerissenen Thurm bis vor wenigen Jahren die Zald 1521 sichtbar war. An Geschütz befand sich 1520 auf der Burg 1 eiserne Schlange, 2 Serpentinen und 2 Steinbüchsen, welche Zahl später wohl noch vermehrt wurde. 1023 wurde das Witzleben'sche Geschütz in das Zeughaus zu Leipzig abgeführt. Auch nach dem Bauernkriege verwandten die Besitzer ansehnliche Summen, um die Widerstandsfähigkeit ihres festen Schlosses zu vermehren. Nachdem Schloss und Gut Wendelstein am 20. März 1010 in den Pfandbesitz Hans Heinrichs von Hessler und von diesem am 17. Januar 1023 in den des Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen übergegangen war, wurde von diesem aus den Gütern das Amt Wendelstein mit den Dörfern Bottendorf, Mechtilroda (jetzt Ziegelroda) Rosslehen, Nirmsdorf, Willerstedt und Theilen (der Hälfte) von Allerstedt, Zeissdorf und Saubach errichtet, das Schloss aber durch kostspielige Bauten zu einer, wenn auch kleinen, doch vollständigen Festung umgeschaffen. Aus dieser Zeit stammen wohl namentlich die kasemattirten Aussenwerke und vielleicht auch der Vorgraben. Was die Schicksale des Wendelsteins während des 30jährigen Krieges betrifft, so steht soviel fest, dass derselbe mehrfach ausgeplündert und in Brand gesteckt und endlich völlig zerstört wurde. Leider ist es uns nicht geglückt, Details des über die Burg hereingebrochenen Unheils aufzufinden. Wir begnügen uns daher, das Ergebniss unserer Forschungen in den Archiven zu Dresden, Magdeburg, Jena und Wetzlar mitzutheilen. Am 5. Mai 1020 schrieb Caspar Taute, Kurfürstlicher Verwalter zum Wendelstein, an Hans Heinrich von Hessler: ,.Das Tiefenbacher Kriegsregiment liegt im Amte Querfurt, lässt Proviant aus Wendelstein holen, bezahlt aber Alles baar." — 294 — In einer Berechnung Georg Rudolph'« von Hessler vom 9. December 1646 lesen wir: „1630 ist die Kriegsunruhe in das Land kommen — — und ist das Haus (Wendelstein) auch bald mit dieses, bald mit jenes Kriegentheils Völkern besetzet gewesen." Am 15. April 1633 sagt wieder Caspar Taute: durch die jährige (d. Ii. vor jährige) Plünderung sei dem Hause allein an Mobilien für 8000 11. Schaden geschehen; von Rindvieh seien nur noch 2 alte Kühe da, 160 Stück wären weggetrieben, auch die Schäferei sei verwüstet; die Unter- thanen wären durch des schwedischen Kriegskommissars Jacob Bardt Ein- quartirung ruinirt und könnten Nichts leisten. Es scheint also, dass der Wendelstein die erste Plünderung zur Zeit der Schlacht bei Lützen erfahren hat. Am 9. September 1636 schrieb der an Stelle des 1633 verstorbenen Caspar Taute getretene Verwalter Georg Nötzel an Hans Friedrich von Hessler Entschuldigungen, warum aus dem Hause Wendelstein Nichts zu nehmen sei: „Kan auch gewiss mir kein anders einbilden, dergleichen noth vnd Unheil sey allhier niemals erhöret worden, was ich meo tempore erfahren müssen; Ohne ist es nicht, dass ein sehr feiner vorrath an getreyde vorhanden, aber da ist kein mensch, der es begehret, das ist das eine principal stück, darauf! Hiesige hausshaltung beruhet, 2) die Viehe nuzung betreffend, so ist alles an Rindt: vnd Schaffviehe von Schwedischen wegk- genommen — 3) So ist von der holznuzung nichts zu nehmen, dann bey den leuthen kein geldt vorhanden; Was 4) den Weinwachs, darauff ein grosses Jährlich gehet, betrifft, so stehet derselbe noch in Gottes bänden, hingegen aber sol vnd muss 1) der diener vnd des gesindes besoldung, so an die 300 fl., 2) der Winzerlohn in 250 fl., 3) der Mehder ihr lohn, das auch in 180 fl. sich erstrecket, vnnachbleiblich verschaffet werden. Diesen volget 4) was man zu reparirung der. eingeäscherten vndt verwüsteten gebowde haben soll, do erstlich die Weinkelter 200 fl., ingleichen das Schenkhauss vnter 150 fl., das Fischhauss, die abgebrante Brücke vber die Vnstruth, alle Fenster, Thürenn, Thore, Betten, Schiefer vnd Ziegeltachungen, alle Bottige, Bier vnd Weingefässe, alle Betten vnd Zu- gehör, Item was man an Rindt: vnd Schaffviehe, Schweinen vnd dergleichen, Zur Zucht vnd Vors Hauss zu schlachten benöthiget, ohne viel Hundert gülden nicht erbawet, noch geschaffet werden kann." Diesen im Jahre 1636 stattgehabten Brand finden wir auch in der Berechnung Georg Rudolph's von Hessler vom 9. December 1646 erwähnt, wo es lieisst: „Die Weillen aber in Ao 1636 das Gut ganz in den Grund abgebrannt, Aller Vorrath aber zuvor abgeführt und nicht ein Stück gross und klein Vieh, nicht ein Körnlein Getreide, Ja nicht mehr von dem ganzen Hause als die blossen Brandmauern stehent blieben*), die Unter- thanen und alle dazu gehörenden Dörfer also verwüstet worden, dass nicht eine lebendige Seele sich dort dürfen aufhalten, welche (die Dörfer) dann verbrannt, die Leute verjaget, dass der Ackerbau nicht hatte können bestellet, die Frohnen nicht gethan und weder Erbzinsen noch andere Gefälle entrichtet werden können . Von Anno 1636 ist nun die Verwüstung menniglich bekannt und dass das Gut nicht 1 Groschen Hatte genutzet werden können." Am 3. Mai 1639 schreibt Wolf Dietrich von Witzleben zu Wolmir- stedt an Georg Rudolph von Hessler, dass den Schäfern zu Wendelstein, Rossleben und Heygendorf all ihr Vieh abgetrieben worden, dass aber der zu Rossleben das Seinige gegen Erlegung eines Stück Geldes zum Theil wiederbekommen; der Verwalter des Wendelsteins halte sich zu Halle auf und solle nicht das Geringste mehr auf dem Hause vorhanden, sondern Alles spoliret worden sein. Der Verwalter schätze den Verlust selbst auf ein sehi- Grosses und auf viel Tausend Gulden den Schaden, wozu theils wohlbekannte Nachbarn nicht wenig geholfen haben mögen; „es mag sehr erbärmlich aussehen." Am 3. Juni 1639 schreiben die Gebrüder von Hessler ihrem Anwalt Bruno Stisser, indem sie demselben auftragen, über Georg Nötzel, Verwalter des Wendelsteins, eine Beschwerde an den Kurfürsten aufzusetzen: der Verwalter habe übel Haus gehalten, ihnen seit dem Tode ihres Vaters kaum 2—3000 fl. an Zinsgeldern gegeben und auf ihre Ermahnungen mit „losen Briefen" geantwortet, dagegen denen von Witzleben zu Wol- mirstedt in die viel Tausend Gulden Getreide verabfolgen lassen. Ferner habe er sich bei den jetzigen Schwedischen Märschen, anstatt auf dem Wendelstein oder wenigstens in einer benachbarten Stadt zu bleiben, um den grossen Vorrath an Getreide und Vieh zu salviren, bei Zeiten davon und aus dem Staube gemacht und Alles im Stiche und vogelfrei gelassen und seinen Leuten expresse verboten, wenn ja von den Schweden das Vieli weggetrieben und Getreide und Wein weggführt würde, solches durchaus *) Hessler .trägt augenscheinlich etwas stark auf, wenn er nicht überhaupt den Brand 1636 mit dem 3 Jahre später erfolgten zusammenwirft. — 296 — liiclit wieder zu lösen, und so durch seine muthwillige Verwahrlosung verursacht, dass über 8000 Sclielfel Getreide, über 600 Eimer Wein, alles Vieh, der ganze Hausrath und was sonst dagewesen, hinweggeführt worden sei. Er habe immer gesagt, er hätte keine Mittel, nun aber, da Alles hinweg sei, fänden sicli viele Mittel, damit er ihnen ein Grosses hätte abstatten können, „wie prechtig vndt stattlich er sich auch zuuorn dar gehalten, auch in Avas federn er gesessen, vndt was pfeifen er sich in diesem Rohr geschnitten, Dasselbe wissen fast die ideinen Kinder vf der gassen zu sagen"; er habe auch über Sommer gar nichts gesäet, wie es doch Benachbarte gethan hätten. Die Offiziere und schwedischen Befehlshaber hätten sich verwundert, als sie den schönen Vorrath an Allem gesehen, dass man das Haus so offen und wüst gelassen und darinnen Alles Preis gegeben hätte; wäre Jemand auf dem Hause oder in der Nachbarschaft o o ' geblieben und hätte einen leidlichen Accord mit ihnen getroffen, sie hätten sicli mit einem Wenigen begnügen lassen „vnd alles salvaquartiren wollen." Das Haus sei Tag und Nacht aufgewesen, da denn die Soldaten und Bauern Alles, Avas sie gefunden, weggeführt; die Bauern hätten jedenfalls vom Getreide das Meiste genommen, „vndt müssen wir mit kurzem sagen, Das so lange er vf diesem Hausse Verwalter gewesen, er solches Guth auf viel Tausendt Thaler deterioriret vndt geschwechet, Darbey aber seinen eigenen nutz vmb viel gebessert vndt sich darauf, wie vielen bewust, ziemlich bereuchert haben mag." Den .60. December 1640 schreibt Georg Rudolph von Hessler an den Dr. Stisser: „ die Wendelsteinische Sache nochmals berührend, ist das schöne Haus uns freilich nicht zum Glück leider eingeäschert, dürfte sich Avohl, meinem Bedünken nach, Churfürstl. Durchlaucht zu Abtretung desselben eher gnädigst veranlassen, dass aber uns durch solchen Brand nicht grosser Schade sol zuwachsen, da stehe ich sehr an — Nun es ist geschehen!" Diese Einäscherung und demnächstige völlige Zerstörung des Wendelsteins fand im Herbst des .Tabres 1639 statt, zu welcher Zeit (nach den Acten des St.-Arch. zu Magdeburg) „der schwedische Oberst Königsmarck von der Banner'scheu Armee bei denen von Witzleben in Wolmirstedt im Quartier lag." In einem im VII. Bande von „Thüringen und der Harz" enthaltenen und mit Sorgfalt gearbeiteten Aufsatze, Wendelstein betitelt, lesen Avir: „Am schrecklichsten waren die Verwüstungen, Avelche 1639 bei dem Ein- — 297 — falle des Generals Banner stattfanden. Mehrere Haufen von dem Eber- stein'schen Regimeute plünderten und raubten im Februar; im September hausten die Königsmarck'schen Truppen auf eine solche Weise, dass der Schaden auf 15,000 Thlr. berechnet wurde. Das Schloss, welches von Sächsischen Dragonern mit Schwedischen Kriegsgefangenen besetzt war, nmsste sich nach dtägiger Belagerung*) ergeben und wurde von dem Schwedischen Tross und den Bauern geplündert, mit Pechkränzen behängt und angezündet, wobei Niemand retten und löschen durfte. Obgleich bei alledem das Hinterschloss und die Capelle ziemlich verschont blieben, so konnte das Schloss doch seitdem nicht mehr bewohnt werden und stand drei Jähre lang leer." Die Herren von Hessler standen, nach einem von ihnen geschriebenen Memorial**) zu urtheilen, in dem Verdacht, die Plünderung und die Brandlegung herbeigeführt zu haben, um sich an dem Kurfürsten zu rächen, wältzten jedoch, wie es auch von Seiten Wolf Dietrich Arnold'! von Witzleben geschieht, die Schuld auf den Kurfürstlichen Verwalter, welcher mit den Banner'schen Kriegsvölkern correspondirt, dann nach Halle gegangen sein und auf diese Weise die Eroberung des Wendelsteins herbeigeführt haben soll. lieber den Zustand des Guts Wendelstein nach dem 30jährigen Kriege wurden im Jahre 1703 der 74jährige Hans Walther aus Kossieben und der 81 jährige Andreas Henz aus Bottendorf eidlich vernommen***). Ihrer Aussage nach wurde das Amt Wendelstein im 30jährigen Kriege mehrmals ausgeplündert und abgebrannt, so dass von Gebäuden nur das Ge- fängniss „die blaue Kappe" und ein Stück von der Ziegelscheune auf der Schäferei stehen blieb. Keine Klaue von Vieh war übrig und das Amt wurde eine Zeit lang gar nicht bewohnt. Als der Amtsverwalter sich nach dem Frieden wieder eingefunden, lagen Felder und Wiesen öde und Vieh und Schaafe mussten von Neuem angekauft werden. Die Felder waren so *) Die Besatzung in der kleinen Veste hielt sich so tapfer, dass sie 3 — 4 Stürme abschlug, wodurch Königsmarck veranlasst wurde, an den Kommandanten zu Mansfeld zu schreiben, er möchte ihm etliche Bergleute schicken, um den Wendelstein zu unter- miniren. Hierzu musste u. a. Eislehen 4 Bergleute stellen. S. Biering, Hist. Besclir. des Mansf. Bergwerks, p. 25. **) Ohne Datum, jedenfalls aber aus den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts, in den Acten des Appell.-Ger. zu Jena. ***) In den Wendelsteiner Process-Acten im Arcli. z. Wetzlar. II. 20 mit Gras bewachsen, dass man Ziegen und wilde Schweine, welche die Aecker durchwühlten, nicht darauf sehen konnte. Fast kein Bauer war in den Amtsdörfern zu finden, und keiner hatte ein Pferd. Die Bauern mussten sich selbst und "ihre Weiber an Pflug und Egge, manchmal zu vieren, spannen, um den Acker zu bebauen. Die Erndte auf den wenigen angebauten Amtsfeldern wurde mit der Schubkarre in die Scheunen gefahren. Die Güter waren deshalb so im Preise gesunken, dass man ein Gut von 2—3 Hufen Acker und hübschem Wiesenwachs für 50 — 100 fl., den Acker zu 4 fl. kaufen konnte. Die Hintersättler-Häuser wurden umsonst weggegeben. Länger als 16 Jahre habe es gewählt, bevor das Gut wieder in vollkommenen Zustand kam. — Nachdem die Schweden abgezogen waren, begnügte man sich, vor der Hand eine Wohnung für den Verwalter und die nothwendigsten Ställe herzustellen und erst später ging man daran, die übrigen erforderlichen Wirthschaffcsgebäude mit Benutzung der vorhandenen Mauerreste wieder aufzurichten. Die ohne jeden Schönheitssinn, ja man möchte sagen mit Verletzung des Anstandes, ausgeführte Restauration, bei welcher nur in Betracht gezogen wurde, so wenig Geld wie möglich darauf zu verwenden, ist dadurch erklärbar, dass die Bauten zu einer Zeit entstanden, in welcher der Besitz von Wendelstein für den Bauherrn ein zweifelhafter war, und in welcher überhaupt die geschmack- und schmucklosesten Bauten ausgeführt wurden. Die Neubauten bestanden aus einfachem Fachwerk ohne jede Ausschmückung, und nur in dem als Jagdschloss benutzten Gebäude*) wurden die Decken des sogenannten Bankettsaales (jetzt Betsaal) und einiger Zimmer mit Stuck verziert. Nach dem am 8. October 1656 erfolgten Tode des Kurfürsten Johann Georg I. fiel Wendelstein mit dem Fürstenthum Querfurt an dessen zweiten Sohn, den Herzog August zu Sachsen, Stifter der Sachsen-Weissenfels'schen Linie. Dem Kurfürsten (und König in Polen) Friedrich August I. (f 1733) mochte aber nach Wiedererlangung der stattlichen Domaine gelüsten, und als er erfahren hatte, dass der Herzog Johann Georg von Sachsen-Weissen- fels, Enkel des Herzogs August, schwer erkrankt sei, entsandte er am 10. März 1712 den Legationsassessor Moritz Heydenreich in's Geheim nach Weissenfeis, mit dem Auftrage, sich, wenn der Herzog stürbe, sofort nach *) Auf dem Plane m, spätere Porstmeisterwohnung. — 299 - Wendelstein zu begeben und denselben im Namen des Kurfürsten in Besitz zu nehmen. Als Heydenreich jedoch nach dem am 16. März erfolgten Ableben Johann Georg's auf der Burg anlangte, widersetzte sich * der Weissenfels'sche Amtsverwalter Katsch der Besitzergreifung, und erst, als am 25. März 1712 1 Sergeant und 16 Mann Kurfürstlicher Truppen das Schlossthor mit Gewalt besetzten, gab er nach, öffnete die Gerichtsstube und versprach, kein Geld nach Weissenfeis zu schicken, sondern alle Einnahmen in Verwahrsam halten zu wollen. In Eolge fernerer Verhandlungen trat jedoch der Kurfürst den Wendelstein wieder an den Bruder und Nachfolger Johann Georg's, den Herzog Christian, ab. Dieser verkaufte Haus und Amt Wendelstein am 7. Mai 1722 wiederkäuflich auf 7 Jahre, jedoch ohne Forstnutzungen und ohne die hohe Jagd, für 100,000 Thaler an den General - Feldmarschall Keichsgrafen Jacob Heinrich von Flemming*). In den darob geführten Verhandlungen wurden die Erträge ohne Forst auf 6,460 Thlr. berechnet. Mit dem am 16. Mai 1746 erfolgten Tode des Herzogs Johann Adolph erlosch die Herzoglich Sachsen-Weissenfels'sche Linie und das Amt Wendelstein fiel an Kursachsen zurück. Vom siebenjährigen Kriege wurde die goldene Aue nicht berührt und auch die späteren Kriege von 1806 und 1813 fanden hier kein Schlachtfeld. Das auf dem Wendelstein befindliche Gestüt, in welchem Pferde polnischer, türkischer und tartarischer Ilace gezüchtet wurden, ward jedoch 1813 eine Beute des Lützower Freicorps. Als sich Sachsen beim Friedensschlüsse am 18. Mai 1815 gezwungen sah, 367 DMeilen seines Gebietes und darunter auch den Thüringer Kreis abzutreten, fiel der Wendelstein, unstreitig eines der herrlichsten Sächsischen Kammergüter, an Preussen und keine der Partheien, die Jahrhunderte lang darum gestritten hatten, blieb in dem Genuss desselben. — Ein trauriger Trost für die rechtmässigen Besitzer. Jetzt ist Wendelstein eine der besten Preussisclien Domänen, die mit ihren 2700 Morgen Acker und Wiesen, den Gebäuden und dem Stamm- Inventar (ohne Forst) auf eine Million Thaler geschätzt wird. *) Nachrichten aus d. Archive zu Dresden. 20* — 300 - l). Beschreibung des Hauses Wendelstein. Die Burg liegt auf dem Plateau eines Kalkfelsens, welcher, 160 Fuss hoch, gegen Süden schroff zur Unstrut abfällt, im Osten und Westen durch 2 tiefe und steile Schluchten begrenzt wird, nach Norden zu sich jedoch allmählig verflacht und von dieser Seite völlig zugänglich ist. Es lag daher in der Natur dieser Felsformation, dass die Befestigungskunst vor allem die Nordseite in's Auge fasste und diese durch tiefe Gräben und hohe Mauern und Thürme zu sichern suchte. Die eigentliche Burg bildet ein Oblongum von etwa 175 Schritten Länge von Ost nach West und 60 Schritten Breite von Süd nach Nord. Ein auf der Ost- und Nordseite in den Felsen gehauener 20 Fuss tiefer und 25—35 Fuss breiter. Graben, welcher sich auf der Westseite bis auf 75. Fuss erweitert, umscMesst die Burg von den genannten drei Seiten. In dem westlichen breiten Theile des Burggrabens, in welchem früher Dammwild stand, sind jetzt Fabrik- und Wirthsckafts-Gebäude aufgeführt, welche einen schroffen und störenden Gegensatz zu den Trümmern der alten Ritterburg bilden. Von dem eben besprochenen Burggraben 25—30 Schritt, nach aussen zu, entfernt, wurde ein zweiter Graben in den Felsen gearbeitet, welcher 20 Fuss tief und an der Nordseite 25 Schritte breit sicli an der südöstlichen Spitze bis auf 8—9 Schritt verengt, während auf der Westseite ein schmaler, grabenähnlicher Felseinschnitt mit Aufmauerungen an beiden Seiten und Resten von Durchlässen die Stelle dieses zweiten Grabens vertritt. Dieser Vorgraben und zum Theil die auf der Contreescarpe des Hauptgrabens befindlichen Befestigungswerke, Thürme und Kasematten verdanken wahrscheinlich ihre Entstellung einer Zeit, in welcher die Burg im Pfandbesitz Knrsachens war. Dasselbe gilt wohl vor Allem von dem Querfurter und dem Nebraer Thore, welche als Ausfallthore dienen sollten, wenn das unmittelbar vor dem Haupteingang gelegene Vorwerk vom Feinde besetzt und dadurch ein Ausfall aus dem Burgthore unmöglich gemacht rvar. Die beiden genannten Thore führen jedoch nur bis zur Contreescarpe des Hauptgrabens. Die eigentliche Burg behielt nur einen Eingang, zu welchem man über eine Zugbrücke gelangte. Ein thurmartig gebautes mit 9—12 Fuss dicken Mauern versehenes Rondel (f) diente zur Vertheidi- gung des Zuganges und schloss sich an die Ringmauern und gleichzeitig — 301 — an das südlich nach dem Burghofe zu liegende, ebenfalls aus kolossalen Mauern bestehende Thorgebäude an, durch welches die 25 — 28 Schritt lange Thoreinfahrt läuft. Diese wurde durch zwei starke Thorflügel verschlossen und konnte ausserdem noch durch ein Fallgatter gesperrt werden. Das Rondel hat von allen Befestigungswerken der Zeit den grössten Widerstand geleistet und ist noch ziemlich erhalten. Ein flacher, neu eingemauerter Stein über dem Thore bezeichnet die Stelle, auf welcher das Witzleben'sche Wappen stand, bis dasselbe vor wenigen Jahren, um es vor völliger Verwitterung zu schützen, herausgenommen und nach dem Kloster Rossleben gebracht wurde. Fünf und fünfzig Schritte westlich des Haupttliores befindet sich ein in den Graben vorspringender Thurm (g), und jedenfalls hat an der nordöstlichen Ecke der Burg, östlich des Haupteinganges, ein zweiter Thurm gestanden, von welchem aher jetzt eher Spuren eines eckigen Gebäudes als eines runden Thurmes aufzufinden sind. Ein ebensolcher Thurm schloss sehr wahrscheinlich an der Südostecke, ungefähr da, wo jetzt auf dem Plane eine Kasematte (r) gezeichnet ist, die Befestigungswerke auf der Ostfront. Jedenfalls waren zur Vertheidigung des Haupteinganges am Vorgraben und an der Contreescarpe des Hauptgrabens Vertheidigungswerke errichtet, von denen jetzt aber jede sichtbare Spur verschwunden ist. Die Südseite der Burg war, so weit sie nicht von Gebäuden eingenommen wurde, durch Mauern geschlossen, welche westlich in einem Thurm (g 1 ) endeten, dessen Grundmauern auf der Westseite bis zur Höhe von 12 Fuss, an den andern Seiten geringer, noch sichtbar sind. Von diesem Thurm gelangt man zu der sehr unregelmässigen, der Felsbildung folgenden Westfront und tritt aus ihm zuförderst auf ein kleines, jetzt zum Garten umgewandeltes Felsplateau (die sogenannte Reitbahn) (i), welches von aussen durch eine halbkreisförmige, nördlich in dem „Treppenthurm" (h) endigende Mauer umschlossen wird. Von diesem Plateau aus hat das Auge eine entzückende Aussicht auf das Unstruttbal mit seinen grünen Auen, auf das neu restaurierte Schloss Wiehe und das Städtchen gleichen Namens, auf die bewaldeten Höhen der Finne, welche südlich das Unstrutthal begrenzen, auf die Klöster Memleben, Rossleben und Donndorf, auf Wolmirstedt, dem Schlussstein der goldenen Aue, und auf viele andere Ortschaften, welche durch Grabmäler — 302 — oder Wappen bezeugen, dass sie einst im Besitz der Witzleben'schen Familie waren. Durch den obenerwähnten Treppenthurm steigt man vermittelst einer Wendeltreppe von dem Plateau hinab und gelangt zu dem mit ihm durch Mauern verbundenen und weit in den Graben vorspringenden nordwestlichen Eckthurm (auf dem Plan g 3 ), dem Anschein nach mit einer inn eren W T eite von 20 — 25 Fuss Durchmesser, während die äussere Weite vielleicht 40 — 44, wo er auseinander getrieben ist sogar wohl 48 Fuss beträgt. Er hat seinen Anschluss an der nördlichen Burgmauer. Nicht weit von diesem gewaltigen Eckthurm, welcher in seinen Ueber- resten noch mit Stolz seine Geschützschiessschaiten zeigt, liegt nach dem Innern der Burg zu die Kapelle (k). Dieselbe hatte zwei Eingänge. Der südliche führte in das Schiff der Kapelle und war für die Gemeinde bestimmt. Durch den nördlichen Eingang, welcher aus der „alten Burg" führte, gelangte man zu dem der Kanzel gegenüber befindlichen Stuhl der Burgherrschaffc, welcher auf 3 kurzen, reich verzierten romanischen Säulen ruht. Dieser Baustyl, in welchem sichtlich die ganze Kapelle gehalten war, und auch der Umstand, dass man auf einzelnen Steinen der Kapelle dasselbe Steinhauerzeichen, welches man in den Memlebener Ruinen findet, Iiier wieder sieht, giebt zu der Vermutliung Anlass*), dass die Wendelsteiner Burgkapelle zu gleicher Zeit mit jenem berühmten Kloster erbaut ist, und jedenfalls die Gewissheit, dass sie eines der ältesten, wenn nicht das älteste Mauerwerk des Wendelsteins enthält. Ueber den Säulen, welche den Burgherrschaftlichen Stuhl tragen, befinden sich zwei Stein- Medaillons, vielleicht Portraits ehemaliger Besitzer, und über einem derselben ein Einhorn in hautrelief Die Sakristei lag in einem südlichen Anbau und war von geringem Umfange. Die Kapelle, in welcher noch der Rektor der Klosterschule Rossleben, Benedict Wilhelm**), gepredigt haben soll und welche einst die jetzt im Kloster Kossieben eingemauerten Grabsteine der Familie von Witzleben enthielt, liegt vollständig in Trümmern und nur ein Nothdach schützt die Säulen vor gänzlicher Vernichtung. Der Burghof ist geräumig und im Gegensatz zu anderen Burghöfen hell *) Diese Steinhauerzeichen wurden nicht nur von ein und demselben Meister, sondern auch Generationen hindurch von den sogenanntnn Bauhütten geführt und gewähren deshalb keine genaue Zeitbestimmung. **) Geh. 1763, Lehrer zu Eossiebon 1786, gestorben 1847. — 303 — und freundlich. Er ist 100 Schritt lang (von Ost nach West), 35 Schritte breit und rings von Wohn- und Wirthschaftsgehäuden, welche bis auf einzelne dabei verwandte Mauerreste einer neueren Zeit angehören, eingeschlossen. Dadurch, dass der Wendelstein häufig gleichzeitig mehrere Besitzer hatte, war das Bedürfniss gegeben, mehrere getrennte Wohnhäuser zu haben, und so bestanden solche nachweislich im 15. Jahrhundert, als die edlen Herren von Querfurt die Hälfte vom Wendelstein inne hatten. (II. Theil, Seite 37.) Das älteste Wohngebäude „die olde Borgk" (1) lag in der Nähe der Kapelle, so dass man vom Schlosse aus unmittelbar in diese eintreten konnte. Es wurde 1471 an Bruno von Querfurt eingeräumt, blieb in dem Besitz seiner Nachkommen bis 1496 (II. Theil, S. 75) und erhielt hierdurch den Namen „Querfurter Ort."*) Auch wurde die alte Burg „die niedere Behausung", oder „der hintere Ort" genannt. „Das rechte Schloss" (m) bildete einen-Theil der Südseite der Burg, lag also nach der Unstrut zu. Als Ueberrest desselben steht nocli der Treppenthurm, welcher zu dem jetzigen Beetsaal führt und links oben das Witzleben'sche Wappen zeigt. Die „obere Behausung", oder „der obere Ort" (n) lag an der Nordseite und enthielt einen über der Thorfart liegenden grossen Saal mit den Fenstern nach dem Hofe zu. Alle diese Gebäude existirten bereits zu Anfang des 16. Jahrhunderts. In dem Theilungs-Anschlage von 1529 finden wir folgende Beschreibung des Wendelsteins: „Das schloss zcu dem Wendelsteyn ist angesichtigk an zcuseken wie dass an gericht, gebawet vnde befestiget, doneben mit vhil vnd eynem grossem räume, eynem gutheu Wall, born, thorme, schutunge, stallunge, schü- nen" etc. und dann ist von „der alden borgk" und dem „rechten Schlosse" die Rede. Vor dem Schlosse lag „eyn wolgebawet gross forwergk mit eynem schaffstalle, schaffhause, scheunen, allorleye stallunge gross vnd ltleyn, auch eyn garthen vor den tegelichen hausshalt mit frede wenden (Einfriedigungswänden, Zäunen) vmbfangen, Schiitzenbaw, achtunge, festunge u. s. w." also ebenfalls, wenn auch geringer, befestigt. Zu einem vierten Wohnhause (o) legte Heinrich von Witzleben auf der Ostseite der Burg um das Jahr 1560 den Grund, da die alten Schlösser theils baufällig waren, theils den Ansprüchen seiner Zeit nicht mehr gc- *) Nocli in den Rechnungen des Schieferdeckers aus den Jahren 1618—1623 so genannt. (Archiv in Jena) 304 niigten. Sein Solln Wolf Dietrich vollendete 1596 durch den geschickten Bau- und Werkmeister Friedrich Fuss das angefangene Werk, welches er durch ehren Treppenthurm schmücken liess. You dem alten Gebäude stehen nur noch wenig Ueberresto, welche zu dem Neubau benutzt worden sind; das Portal zum Treppenhaus wie das zum eigentlichen Wohnhaus, in romanischem Styl ausgeführt, sind jedoch noch wohl erhalten und geben Zeugniss von dem edlen Geschmack des Bauherrn. Ueber dem Portal des Treppenthurms ward das von Witzleben'sche und von Werthern'sche Wappen mit den Initialen W. D. v. W. und M. v. W. *) eingesetzt, doch ist nur noch das Witzleben'sche Wappen zu erkennen, das Werthern'sche dagegen völlig verwittert. Ueber dem Portal des eigentlichen Wohnhauses liess Wolf Dietrich von Witzleben eine grosse Steinplatte einmauern und mit einer lateinischen Inschrift versehen, welche wir hier im Urtext wiedergeben, da der Stein immer mehr verwittert und nach Jahrzehnten die jetzt kaum lesbare Inschrift nicht mehr zu entziffern sein wird. Die Inschrift lautet: Heinrico a Witzleben in Wendelstein, Nobilissimo Clarissimo Dö parenti optatissimo, Wolfgangus Theodoricus a Witzleben unicus haeres posthumus hoc monumentum ao Christi MDXCVI aedificare et dedicare voluit. Ut pia posteritas longum testetur amorem In patrem, et referat facta fidemque meam, Exstruere has aedes, opera interrupta parentis, Post obiturn, iussit ine pietatis honor. Omnia vicit amor, durus labor onmia vicit**), ßexitque artifices provida cura Dei. Nunc stat opus, nos deridet Ventura vetustas Dum, quod dente aevi perdere possit, habet. Mutat enim mundi naturam totius aetas Monstrans, perpetuum quod sit in orbe nihil. *) Wolf Dietrich von Witzlehen. Maria von Werthern. **) Beide Mal deutlich vicit, nicht vincit, wie Wilhelm, Eossl. I. Abth. p. 45 hat. Sic aliud decrescit, et-e contemtibus exit Iiursum aliud, stabilem nescit habere locum. Haec quia sunt, quaero artificem, qui condere possit, Quam nec lacdit Iiiems, nec Jovis ira, domum. Fundamenta loco, inque aevum opera illa perennant, Ad quae caementum spesque fidesque ferunt*) Ausser diesen Wohngebäuden lagen noch auf dem Schlosshofe der Beisigen-Stall an der südlichen Seite, ein anderer Pferdestall, der Wasserstall genannt, verschiedene Schüttböden, die Wohnungen für den Schösser und Beamte und die Gerichtsstuben. Mächtige noch jetzt die Bewunderung erregende Kellerräume waren in den Felsen eingehauen und dienten zum Bier- und Weinlager. Letzteres muss sehr bedeutend gewesen sein, da hei einer der Plünderungen des Wendelsteins GOO Eimer Wein geraubt wurden. In diesen Gewölben befanden sich auch die wahrscheinlich nach den darin befindlichen Marterinstrumenten benannten Burgverliesse: „der grüne Esel", „die Jungfrau", „die dürre Henne" und die sehr gefürchtete „blaue Kappe" **), deren Lage jedoch nicht mehr mit Bestimmtheit anzugeben ist. *J Dass noch späteste Zeiten von meiner Liehe zum Vater Zeugen, und Thaten und Treu nimmer vergesse die Welt, Hat mich fromme Verehrung nach seinem Tode getrieben, Zu vollenden das Haus, dass er zu bauen begann. Alles besiegte die Liebe und alles die emsige Arbeit, Göttliche Vorsicht hat sorglich die Künstler gelenkt. Jetzo stehet das Werk, die Zukunft aber verlacht uns, Da auch dieses ihr Zahn schnell zu vernichten vermag. Ach, es wandelt die Zeit jedwedes irdische Wesen, Zeigend, dass Bleibendes nichts, Dauerndes nimmer hier sei. So vergehet das Eine, das Andre ersteht aus Geringem, Keines von Beiden jedoch hat eine bleibende Statt. Darum such' ich den Mann, der ein Haus zu gründen verstehet, Welches der Sturm nicht bricht, noch auch der zürnende Zeus. So nun leg' ich den Grund, wohl wissend, dass ewig nur dauert, Was in Demuth, Gebet, Glaube und Hoffnung erbaut. **) Blieb bei dem Brande 1639 unversehrt. Am 27. December 1622 liess Philipp Heinrich von Witzleben seinen Knecht Georg Hiltmer „in die blaue Kappe Vorwaren", s. S. 230, während sein Grossvater Heinrich im Jahre 1556 zwei unglückliche Donndorfer Hirtenjungen „in der Jungfrau" mit Händen und Füssen hatte anschliessen lassen, s. S. 176. — 30(3 — Nach der Kapelle und den noch erhaltenenen Portalen zu schliessen, war das Schloss in romanischem Style gebaut, doch deuten auch einige alte Fensterüberreste in den südlichen Gebäuden auf gothischen Baustyl hin . Die Wohngebäude waren mit Schiefer gedeckt. Es brachte die Natur des Felsens, auf welchem der Wendelstein gebaut wurde, mit sich, dass die Burg keinen Brunnen hatte. Um diese mit Wasser zu versorgen, waren zwei Cisternen (p) au der Südost- und Nordwestseite angelegt, ausserdem aber ein hoher Thurm mit mächtig dickem Mauerwerk, „der Wasserthurm" (q), 1529 „Born" genannt, ausserhalb der Burg auf dem südlichen Felsabhange erbaut, welcher durch ein Pumpwerk Wasser aus der Unstrut oder aus einem eigenen Brunnen zog und damit die Burg versorgte. Von diesem Wasserthurme steht jetzt noch ein kleiner Ueberrest, welcher, nacli einer Seite gesenkt, ~ schon seit vielen Jahrzehnten den Einsturz droht, aber immer noch der Zeit Trotz bietet und jetzt wilden Tauben zum Aufenthalt dient. Gutes Trinkwasser hat derselbe auch nicht geliefert, denn der Forstmeister Wenzel Volk sagt in seinem Verhör über die Wendelstein'sehe Haushaltung vom Jahre 1616—1623*), dass das Gesinde auf dem Stein Bier erhalten müsse, weil das Wasser faul und ungesund sei und ohne Bier Niemand auf dem Hause bleiben wolle. Nach den vorhandenen Rechnungen aus den Jahren 1616—1623 war ein besonders starkes Pferd für den Wasserkarren bestimmt, woraus man schliessen kann, dass man das Wasser direct von dem Brunnen oder der Unstrut holte. Die Burg Wendelstein, seit dem 30 jährigen Kriege ihrer hohen Thürme, ihrer malerischen Zinnen beraubt, bietet nicht mehr den romantisch schönen Anblick, welchen sie einst gewährte, als das Haus zum Stein noch in voller Rüstung prangte und unser Geschlecht beherbergte. Nur die Ueber- reste der kolossalen Mauern, die gesprengten Thürme mit ihren klaffenden Spalten und der ganze wirre Koloss mit seinen Trümmern und den abermals bald zu Trümmern versinkenden Neubauten geben Zeugniss von der ehemaligen Grösse der Burg, von dem ehemaligen Glänze unseres Geschlechts. Schaut man heute den seines ritterlichen Schmuckes entkleideten Wendelstein an, es ist als ob die Burg ebenso trauere über das aus ihr verdrängte Geschlecht, als dieses um den ungerechten Verlust ihres Stammhauses. *) Archiv zu Jena. - 307 — c. Statistische Nachrichten. Wenn auch statistische Nachrichten nicht unmittelbar zu einer Familien- Geschichte gehören, so werden doch die unten folgenden Angaben für manchen Leser von einigem Interesse sein. Wie der Grundbesitz im Vergleich zum Gelde gestiegen, crgicht sich aus Nachfolgendem: Um das Jahr 1550 verpfändeten die Grafen von Orlamünde den Wendelstein für 300 Mark = 4200 Thlr. oder 6000 Ii. ä 21 gr., in welcher Pfandsumme freilich der volle Werth des Gutes nicht ausgedrückt sein mochte. Als 1496 Hans von Minckwitz an die Gebrüder Heinrich und Friedrich von Witzleben seine Hälfte des Wendelsteins überliess, wurde diese zu 6000 iL, das ganze Gut also zu 12,000 Ii. angeschlagen. Bei der 1529 stattfindenden Giitertheilung ward aber der Werth des Wendelsteins schon auf 40,000 fl. berechnet. In den folgenden 100 Jahren stieg der Grundbesitz um das 5- und 6-fache, denn 1623 wurde der Wendelstein auf 247,000 fl. taxirt. Nach dem 30jährigen Kriege fielen aber die Güter um die Hälfte ihres Werthes, und 1650 stellte eine abermalige Taxation den Werth des Wendelsteins auf 98,305 fl. fest. Von nun an blieb er in fortwährendem Steigen. 1722 wurde der Wendelstein ohne seine 7761 Acker Holz für 100,000 fl. 'wiederkäuflich verkauft, und jetzt wird derselbe in seinem früheren Umfange auf nahe an 3 Millionen Thaler geschätzt. Den ersten ausführlichen Anschlag des Guts Wendelstein haben wir (aus den Acten des Archivs zu Wetzlar) vom Jahre 1623 und theilen ihn im Auszuge hier mit. 308 — T. Geld, Gesclioss und Erbzinsen Revenüeu. Canital. aus den Dörfern Rossleben, Bottendorf, Willerfl. gr- P f. ] «■' ' gr- pf. stedt, Zeissdorf, Allerstedt und Saubach . . 260 2 2 5202 1 4 Summa L per se. II. Geldgefälle. Zinsgeld von den 7 Schenken zu Rosslehen, Bottendorf, Mechtilroda, Willerstedt, Zeissdorf, Allerstedt und Saubach 159 3180 .—' —. Zinsgeld von den 3 Backöfen zu Rossleben, Bottendorf und Allerstedt 90 10 6 1810 — — Zinsgeld der 3 Fischer zu Wendelstein, Rossleben und Bottendorf 43 — 860 — — Zinsgeld des Müllers zu Willerstedt 28 12 .— 571 9 — Triftgeld des Rathes zu Büttstedt 13 15 — 274 6 — Summa II. . . 334 16 6 6695 15 — III. Erhziusstiicke. 160 '/.j Gänse, ä 3 gr 22 19 6 458 12 — 117772 Michaelshühner, ä 1 gr 56 1 6 1121 9 — 49'/., Fastnachtshühner, ä 18 pf. 3 11 3 70 15 — 13'/2 Pfd. Wachs, ä 4 gr 2 12 — 51 9 — 1 Tonne Häringe , 5 15 114 6 — 1 Pfd. Ingwer — 4 3 17 — 2 Pfd. Pfeffer, ä 10 gr . — 20 — 19 1 — 9 Lammsbäuche, ä 8 gr 3 9 — 68 14 Scheffel Zwiebeln, ä 9 gr 6 — 120 — — 1 Scheffel Salz .—. 9 .— 8 12 — 1 Stein 3 Pfd. Unschlitt oder Talg, ä Pfd 1 gr. 1 2 — 21 19 — Summa III. . . 102 19 3 2058 7 — IV. Erbzinsgetreide*). Weizen: aus Willerstedt 315, Allerstedt 40, zusammen 355 Scheffel, ä 7 gr. . . . . . 118 7 — 2366 14 — Roggen oder Korn: aus Rossleben 40, Bottendorf 27 V 2 , Zeissdorf 8, Schönewerda 24, zusammen 99 V 2 Scheffel, ä 5 gr 23 14 6 473 17 — Gerste: aus Rossleben 32, Allerstedt 40, Schönewerda 24, Willerstedt 298, zusammen 394 Scheffel, ä 4 gr 75 1 1500 20 - Hafer: aus Bottendorf 576, Saubach 144, Rossleben 24, Zeissdorf 30, Schönewerda 3, Willerstedt 47 Scheffel 2'/ a Viert, zusammen 824 . Scheffel 2'/ 2 Viert, der Scheffel zu 3'/ 2 gr. . 137 9 2 2748 15 4 Erbsen: aus Saubach 13 Seil. I 3 /.: V., Bernsdorf 2 Sch. 2 2 / 3 V., zusammen er. 16 Sch. ä 7 gr. 5 7 — 106 14 — Summa IV. . . 359 17 8 1 7196 17 4 *) Alles Nordhausen'sches Mass: 1 Malter = 16 Sclieffel ä 4 Viert. — 309 — Revenuen. Capital. Y. Frohndienste. fl. gr. P f. fl. gr. pf. Aus Rossleben 22, Bottendorf 25 und aus Saubach, Zeissdorf und Allerstedt 12, zusammen also 59 Anspänner, jeder mit 3 Pferden, arbeiten 4602 Tage a 8 gr 1753 3 — 34062 18 — 14 Willerstedter u. 7 Hintersättler aus Rossleben und Bottendorf eggen 112 Tage ä 3 gr. . . 16 — - 320 — — Aus Rossleben 26, Bottendorf 62, Zeissdorf 24, Allerstedt 48 und Saubach 40, zusammen also 250 Handfröhner arbeiten 11770 Tage ä 1 gr. 560 10 — 11209 11 — Jeder dieser 250 Handfröhner haut des Jahrs V 2 Acker Holz zu 5 gr. 3 pf 62 10 6 1250 — — Summa Y. . . 2392 2 6 47842 8 — VI. Steigende und fallende Nutzungen. Ertrag der Ziegelhütte zu Mechtilroda*) . . . 100 — — 2000 — — Ertrag der Salpeterhütte zu Bottendorf . . . 100 — — 2000 — — Das freie Wohnhaus der Salpeterhütte mit 2 '/a Hufen Landes und 18 Acker Wiesen. . . . — — — 1200 — — Summa VI. . . 200 — — 5200 — — VII. Noch steigende und fallende Nutzungen. An Vieh wird gehalten: in jeder der 3 Schäfereien zu Wendelstein, Allerstedt u. Bottendorf durchschnittlich 1000, im Ganzen 3000 St. Schafe **), in dem Vorwerk 200 ,, Rindvieh, „ „ ,, 150 ,, Schweine, in der Stuterei 100 „ Pferde. Der Ertrag ist bei dem Anschlag der Wiesen und Triften mitberechnet. Lehnwahren, im Verkaufen und Tauschen von 20 fl. 1 fl 50 — — 1000 — — Gerichtsstrafen aus allen 8 Dorfschaften***) 50 — — 1000 — — Summa VII. . . 100 — ! - 2000 *) Der Ertrag dieser Ziegelhütte, in der jährlich 7 Oefen und in jedem 14,000 Dachziegel, Mauer- und Pflastersteine gesetzt und 180 Scheffel Kalle gehrannt werden konnten, betrug, 1000 Ziegel zu 4 fl. und 1 Scheffel Kalk zu 7'/ 2 gr. gerechnet, nach Abzug aller Unkosten, jährlich eigentlich 200 fl. **) Bei der Uebergabe des Wendelsteins an Hans Heinrich von Hessler am 26. März 1616 befanden sich in der Schäferei zu Wendelstein 1621, Bottendorf 1576 und Allerstedt 1102 „Schafnösev". ***) Kossieben, Bottendorf, Allerstedt, Saubach, Zeissdorf, Willerstedt, Mechtilroda und Nirmsdorf. — 310 — VIII. Liegende Stücke und Gründe. 15G0 Acker oder G5 Hafen (a 24 Acker) gutes Artfeld, alles in einem Stück gelegen, die Hufe zu 500 fl. gerechnet . . . GG „ wohlbestellter Weinwachs, ä 50 fl. . 491 „ zweischürige Wiesen, nämlich 152 zu Bottendorf, 278 zu Wendelstein und 61 zu Allerstedt, an jedem Ort in einem Stück, ä 50 fl 77G1 „ wohlbestandenes Holz, in einem Stück, ä 12 fl 7 ,, an 3 Teichen, der Acker zu 18 fl. . 9 „ Baum- und Krautgärten, dicht heim Schlosse, ä 15 fl 2 „ Hopfengärten, ä 20 fl 989G Acker (= er 19,792 Morgen). Summa VIII. . . IX. Gerechtigkeiten. Trift, Hut und Weide für das Vorwerksvieh und die 3 Schäfereien in den Witzleben'schen Gehölzen und auf den Feldern der 5 Dorfschaften *) wird angeschlagen auf Die Jura Patronatus oder Kirchen-Lehen in den Witzlebenschen 7 Dorfschaften**), ä 50 fl. . Summa IX. . . X. Gebiinde etc. Das Schloss, darauf vor Zeiten ihrer Drei an unterschiedlichen Orten, nämlich dem vordem, mittlem und hintern Orte, gewohnt, worin an 20 Stuben und hei welchem auch sonst viel herrliche Gebäude mit Kammern, Sälen, Gewölben, guten und grossen Kellern, auch Brau-, Back- und Getreide-Haus; das Vorwerk und 4 neueScheunen, alles steinern; diePfarr ,Schenk- und Backhäuser in jedem der Dörfer; die Keller; die obersten und niedersten Gerichte in 8 Dorfschafton und deren Fluren ; und schliesslich die hohe und niedere Jagd — dies Alles zusammen wird zum mindesten angeschlagen auf . Summa X. per se. Revenuen. Capital. fl. gr. pf. fl. gi'- pf. 1625 32500 165 3300 1227 10 G 24550 — 4656 12 7 93132 G G 4 126 ~~ — G 15 9 135 2 40 7G89 3 2 153783 1500 — — — 350 — — 1850 ■ 15000 *) Die ersten 5 der in der vorstehenden Anmerkung genannten. *) Das Patronatsreclit über Nirmsdorf stand dem Pfarrer zu Willerstedt zu. Revenüen. Capital. fl. gi-. pf. fl. gi-. pf. Summa I. . . . 260 2 2 5202 1 4 „ II.. • . 334 16 6 6695 15 — „ III. . . 102 19 3 2058 7 — „ IV. . . 359 17 8 7196 17 4 „ v.. . . 2392 2 6 47842 8 — „ VI. . . 200 — — 5200 — — „ VII. . . 100 — — 2000 — — „ VIII. . . 7689 3 2 153783 — — „ IX. . . — — — 1850 — — „ X. . . . — — — 15000 — — Summa tot. . 11438 19 3 246828 6 8 Wir haben hier den uns vorliegenden Anschlag wiedergegeben, ohne das Kationelle desselben zu prüfen. Die Frohndienste können den Revenüen nicht direct zugezählt werden, da sie nur eine Verminderung der Wirth- schaftskosten gewähren, während die Erträge der Viehzucht jedenfalls anzugehen gewesen wären, da sie durchaus nicht unbedeutend waren und z. B. nach der Jahresrechnung von Ostern 1619 bis dahin 1620 nach Abzug der Unkosten 1509 fl. 11 gr. betrugen. Der Wirthschaftsbetrieb war bis zu Ende des 18. Jahrhunderts sehr einfach. Die Pferde-Fröhner oder Anspänner, 59 wie wir aus dem Anschlage wissen, mussten allen Mist aus dem Vorwerk und den Schäfereien auf den Acker fahren, womit sie gewöhnlich 14 Tage zubrachten, den Acker jährlich zur Wintersaat drei Mal, zur Sommersaat ein Mal pflügen, was jedes Mal eine Woche in Anspruch nahm, und endlich alles Getreide (in 24 Tagen) und Heu und Grummet (in 16 Tagen) einfahren. Das Eggen besorgten die Willerstedter mit 14 Eggen in 6, und 7 Hintersättler aus Rossleben und Bottendorf in 4 Tagen. Ausserdem waren die Unter- tlianen verpflichtet, alle vorkommenden Wald-, Bau-, Holz-, Stein-, Kalk- und sonst nöthigen Fuhren unentgeldlich zu leisten. Die 250 Hand- Fröhner brauchten 17 Tage zum Mist laden und streuen, 20 Tage, um alles Getreide, Heu und Grummet auf- und abzuladen und zu bansen, und 6 Tage zum Heu machen. 90 Personen aus Willerstedt mussten 3 Tage lang Gerste sammeln; was davon übrig blieb, sowie den Hafer hatten die 250 Handfröhner aufzusammeln, womit sie gewöhnlich auch 3 Tage zubrachten. Ausserdem mussten die Handfröhner die Bau- und sonstigen gemeinen Frohnen verrichten. Alle Frölmer erhielten jedoch während der Arbeit — 312 -A Verpflegung und zwar der Anspänner zuna Frühstück 3 Semmeln und 4 Käse und zum Mittag Suppe und Zugemüse, und für die Pferde, je nacli der Arbeit, Garben oder Heu, der Haudfröhner 2 Semmeln und Mittags und Abends Suppe und Zugemüse. Als Getränk erhielten Anspänner und Handfrölmer Koffend, ein Gebräu aus Honig und Getreide. Es wurden jährlich 400 Scheffel Koggen für das den Fröhnern zu liefernde Brot gerechnet. An Arbeits-Pferden wurden 1616 bis 1623 nur 6 Stück auf dem Wendelstein gehalten: 4 Wagenpferde, 1 Reitpferd für den Verwalter und 1 Pferd für den Wasserkarren, welche jährlich 547 x /± Scheffel Hafer erhielten. Hie Personenzahl der auf dem Wendelstein zu haltenden Beamten und des Gesindes betrug 24, welche neben voller Beköstigung und Bier geringen Lohn erhielten. Her Hessler'sche Administrator oder Hausvater Havid Gerstenberg erhielt 57 fl. Her Gerichtshalter . . . . 20 7? Her Gerichtsschreiber . . . 15 77 Her Kornschreiber . . . . 20 57 Her Thurmwächter . . . . 9 77 Her Wildenhirt (Gestüt) . 9 77 Her Kuhhirt . 8 77 Hie Köchin 7 77 Her Schweinemeister. . . . 6 77 Hie Viehmagd .... 5 77 Tu der Wirthschaft wurden jährlich 14 Schweine und 4 bis 5 Rinder geschlachtet und 480 Scheffel Brotkorn verbraucht Hie höchste Weisheit in der Landwirthschaft bestand zu jener Zeit darin, Getreide und Holz nur dann zu verkaufen, wenn die Preise hoch waren, es also bei niedrigem Preise Regen resp. nicht verkaufen zu lassen, wozu nätürHch gehörte, dass man sich bei guter Kasse befand. Hie Rindviehzucht verwerthete sich durch Verkauf von Butter, das Fass zu 7 fl., 1 Kanne zu 5 gr., und von Kälbern zu 1'/•■—2 '/* fl., von jungen Ochsen bis zu 15 fl. und Kalbfellen zu 5 gr. Hie Einnahme vom Rindvieh betrag 1619—1620 637 fl. 20 gr. Von der Schäferei zog man Einnahmen durch den Verkauf der Wolle, 5 fl. per Stein, der Schaaffelle 5 gr., der Hammel 1 — 1 ',4 fl., und der Milch, — 313 — welche für 3% gr. pro Schaaf und Jahr iu Pacht gegeben wurde. Man fabricirte aus der Milch Butter und Käse; die Milch aus der Wendel- stein'schen Schäferei wurde jedoch nicht verpachtet, sondern unter die Kuhmilch gemischt. Im Jahre 1621—22 wurden 1617 fl. von den zum Wendelstein gehörenden 3 Schäfereien eingenommen. Die Schweine wurden verkauft und dabei 4 fl. als höchster Preis für das Stück und im Ganzen eine jährliche Einnahme von ca. 200 fl. erzielt. Aus dem Gestüt wurden Pferde, namentlich Hengstfohlen, zu 40 bis 80 fl. verkauft. Der Wein wurde gekeltert; man rechnete durchschnittlich pr. Acker 1 Eimer Wein als Ertrag und verkaufte den jungen Wein per Eimer zu 3 fl., den firnen Wein zu 4 fl. Der Forst bestand zum grössten Theil aus Eichen und Busch. Die Eiche verkaufte man zu 1 — 1 'A fl., den Acker Buschholz zu 5 fl. Die Einnahmen aus dem Forst betrugen 1616—1623 zwischen 1510 und 5008 fl. jährlich. Das auf dem Wendelstein gebraute Bier, (man braute 25 Mal im Jahre, zu 2 Malter und 13 Scheffel), wurde meist selbst vertrunken, aber auch das Fass Bier zu 5 fl. verkauft, während Naumburger fast das Doppelte kostete. Von den übrigen Preisen zu Anfang des 17. Jahrhunderts tlieilen wir mit: 1 Pfund Bindfleisch kostete 1 gr., Kalb- und Schöpsenfleisch '/ 2 gr., 60 Eier im Winter 12 gr., 1 Schock guter Krebse 5 gl'., 1 Kanne Honig 10'A gr., 1 Salzhecht 2 gr., wobei bemerkt wird, dass Salzhecht und Blicken (Neunaugen) ein beliebtes Essen waren. An Fisch überhaupt wurden ausserdem jährlich gegen 300 Pfund auf dem Wendelstein verzehrt. Das Pfund kostete 11—12 pf. Das Schlachten war sehr billig, 1 Ochsen zu schlachten kostete 5 gr., 1 Kuh 3 gr., 1 Schwein 1gr., 1 Schaaf 1 gr. Die Armenpflege beschränkte sich auf Verabfolgung von Naturalien an die Unterthanen und Befriedigung der Bettler in Geld. Als solche erschienen während des 30jährigen Krieges auf dem Wendelstein am zahlreichsten Soldaten, oft zu 50 Mann, hart beschädigt, oder unverwundet, welche pro Kopf '/ 2 bis 2 gr. erhielten. Auch vertriebene Pastoren aus Mähren, Ingelheim und Coburg erhielten in dieser Zeit als Almosen 2 bis 5 gr. Studenten, die in zwei Parten (wohl abivechselnd in II. " 21 — 314 - Halbchören) sangen, wurden ebenfalls mit wenigen Groschen abgefunden und Personen von Adel, deren von 1616 — 1623, 2 bis 3 hftlfesuchend auf dem Wendelstein erschienen, bekamen 7 bis 15 gr. Zum Schluss geben wir hier eine Tabelle, woraus die Preise verschiedener Gegenstände aus den Jahren 1529, 1623 und 1869 vergleichsweise zusammengestellt sind. 1529 *) 1(123 1869 fl. gr. pf. fl. SU. pf. Till r. SRI*. ?r. Eine Hufe Land ä 24 Acker ca. 48 Morgen 100 — — 500 — — 14400 — Ein Acker Holz ca. 2 Morgen . . . - 3 — — 12 — - 300 — — Ein Acker Wiese ca. 2 Morgen. . . 5 — — 50 — - 600 — — Ein Acker Weinberg 15 — — 50 — — 1000 — — Ein Acker Garten — — — 15 — — 500 — — 1 Scheffel (Nordhäuser) Weizen. . . — 3 6 — 7 — 2 7 6 1 - Roggen — 2 6 — 5 — 1 25 — 1 - Gerste — 2 6 — 4 - 1 22 6 1 - Hafer — 1 3 — 3 6 1 7 6 1 Stein Talg — 12 — 1 — — 5 10 — 1 Pfund Pfeffer — 7 — 10 — — 6 — 1 Gans — 2 - — 3 — 1 15 — 1 Huhn — — 6 — 1-1 f. — — 6 — 1 Lammsbauch (gescbl. Schaf) . . . — 4 - — 8 — 6 — — 1 Pfund Wachs — 'S® — - 4 — — 17 — 1 Pfund Jngwer — — — — 4 - — 6 — 1 Scheitel Zwiebeln — -- — — 9 — 1 15 — 1 - Salz — 9 — 3 *) Nach einem Schreiben des Bitters und Doctors Dietrich von Witzlehen zum Wendelstein an den Herzog Georg zu Sachsen, mit der Ueberschrift: „Wie lant lauffigk die gutt zu Doringen gekaufft vnd vorkaufft werden", im St. Arcli. zu Magdeburg. Die Wendelsteiner 1488 —1674. Linie Dietrich von Witzleben, lütter und Doctor, auf Wendelstein, Sädjfifdjer ßattjlcr in (Dftfrieslanb, 1488— 1531. Gem. 1508. Anna von Ende aus Kochsburg. (s. Tab. II. 2.) I Heinrich, beider Rechte Doctor, Friedrich, auf Wendelstein, auf Wendelstein, n. 1. Nov. 1509. f 3. Aug. 1561. n. um 1511. gründet die Klosterschule Kossieben 1554. f 1543 unverm. heir. 1560 Veronica von Kalb aus Kalbsrieth. Catharina, n. 1514, lebt noch 1564, heir. 1. 1532 Eckart Gans zu Dennstedt, 2. 1543 Fritz von Brandenstein, der 1551 stirbt. Margaretha, f 1542. Gem. Melchior von Mohrungen. Barbara, heir. nach 1542 Balthasar von Geusau. Anna, Gem. Albrecht Hacke zu Gutenberg. Wolf Dietrich, heider Rechte Doctor, auf Wendelstein, n. 28. Aug. 1561 posth. f 14. Dec. 1596. heir. 21. April 1583 Maria Herrin v. Werthern aus Wiehe, n. 22. Sept. 1553 f 4. Apr. 1612. Philipp Heinrich, letzter Besitzer des Wendelsteins, n. 1. Mai 1584. f 12. Nov. 163S. heir. 23. Nov. 1613 Sabine Elisabeth von Wangenheim aus Tüngeda, n. 10. Aug. 1594. f 5. Sept. 1634. Marie Sahine, n. 27. Dec. 1614. Wolf Dietrich, n. 17. März 1616. f 27. Oct. 1618. Catharina Elisabeth, n. 28. Febr. 1617. f 19. April 1619. Georg Heinrich, n. 15. März 1618. f 17. April 1619. ein Sohn, n. 15. März 1618. f gleich nach der Geburt. Philipp Hartmann, n. 4. Juni 1619. f 8. Aug. 1620. Philippine Agnes, n. 5. Aug. 1620. t 16. Febr. 1621. Adam Friedrich, auf Wolmirstedt und Wartenburg, Kurf. Sachs. Kammorjunker. n. 1. Jan. 1622. f 24. Jan. 1653. Philipp Heinrich, auf Rackith, n. 3. Febr. 1623. f 3. Febr. 1674. heir. 1663 Sabine von Seebach aus Oppershausen, n. 8. Dec. 1646. f nach 1682. Dietrich, auf Wolmirstedt und Wartenburg, n. 1. Sept. 1624. f 1677. war blödsinnig. Eva Elisabeth, n. 28. Sept. 1625. f 10. Sept. 1700. Gem. Georg Friedrich von Kutzleben auf Freienbessingen. Wolf Dietrich Arnold d. Ä., auf Wolmirstedt, Fürstl. Sachs. Ober-Steueroinnelim. in Thüringen, Administrator der Kloster-Schule Rossleben, Stifter her itcuctt ttlolmirftebter Cinic. n. 8. Jan. 1627. f 17. Apr. 1684. heir. 1662 Catharina Lucia von Seebaeh aus Oppershausen, n. 1. Jan. 1645. -J- 28. Aug. 1690. DeflTcn Beseeltheit} s. Tab. 11. 7. Hartmann Ludwig d. Ä., auf Wartenburg und Rackith, Kgl. Poln. u. Kurf. Sachs. Kriegs-Kommiss. Stifter her lUnrtculmrgcr £ittie, n. 28. August 162S. f 21. Novbr. 1703. heir. 1. 9. Nov. 165S Barbara Margaretha von HolF aus Badrina, f 11. Apr. 1664. 2. 28. Juni 1665 Magdalena Ursula von Hacke aus Öhr bei Hameln, n. 21. Juni 1647. f 4. August 1692. Bellen Beseeltheit} s. Tab. II. !). Sabine Elisabeth, n. 11. Nov. 1664. Gem. Gottlieb von Burgsdorff auf Polleben u. Lichtenberg, Kurf. Bran- denb. Obristlieut., welcher 5. Jan. 1705 zu Eichenberg starb. Zwillinge, n. 3. Oct. 1665. ff bald nach der Geburt. Heinrich, n. 10. Dez. 1666 f 17. Febr. 1667. Eva Magdalena, n. 10. Nov. 1667. f 22. Mai 1673. Adam Friedrich, n. 3. Novbr. 1668. f 26. Febr. 1669. Philipp Quirin, n. 6. Jan. 1670 f 23. März 1670. Todter Sohn, n. 30. Jan. 1671. HedwigElisabetli, n. 30. März 1672. lobt noch 1684. Maria Margaretha, n. 30. März 1672. f 24. April 1672. ein todter Sohn n. 31. Aug. 1628. Dorothea Sophia Margaretha, Herzogl. Sachs. Hof-Kammer- jungfer, n. 1. Septbr. 1630. Sahine Eleonore, n. 21. April 1632. f im April 1668. lieir. 24. Juli 1664 Hans Moritz v. Brühl auf Gangloffsömmern. zwei todte Söhne, li. 26. Aug. 1634.