gleichnamigen Bruder, dem Herrn zu Berka, der Jüngere genannt,kommt zuerst 1399 vor, als er mit seinen Brüdern und Vettern, zumSteine gesessen, für 100 Schock Freibergcr Groschen in den Dienst derMarkgrafen zu Meissen gegen die Grafen von Honstein und Reinsteintrat. Ebenfalls gemeinsam mit seinen Brüdern und Vettern wurde er am26. August 1404 mit den Schlössern Wendelstein und Allerstedt nebstZugehörungen belehnt, wovon er, nachdem sein Bruder Kerstan d. Ä. (8)Berka gekauft hatte und Dietrich (10) 1426 bei Aussig gefallen war, dieHälfte besass; jedoch seinen Theil von Allerstedt mit der Hälfte von Sau-bach und Zeisdorf an den Grafen Hans von Beichlingen verkaufte.
Frühzeitig trat er in die Dienste des kriegerischen und weltlich ge-sinnten Erzbischofs Günther zu Magdeburg (1404- 1445), eines Grafenzu Schwarzburg, unter dessen Freunden und Mannen er vielfach als Bürgeund Zeuge auftritt und dessen Vertrauen er sich in hohem Grade erwarb.
Zu seinen vielfachen Kriegen, ebenso wie zu seinen Erwerbungen fürdas Erzstift, brauchte der Erzbischof viel Geld, wozu sein Vater undBruder, die Grafen zu Schwarzburg, oft Rath schaffen mussteh. So ver-kauften diese deshalb 1413 an Kerstan d. J. von Witzleben (9)34 Mark Silbers Zinsen und Gefälle der Städte Arnstadt und Franken-hausen für 408 Mark Silber, wofür sie ihm das Schloss Ichstedt beiFrankenhausen zum Pfände setzten.
Aber auch unmittelbar musste Witzleben seinem Herrn helfen. ImJahre 1419 gaben Kerstan von Witzleben (9), sein Bruder Kerstand. Ä. (8) und dessen Sohn Georg dem Erzbischof 2000 ungarische Gulden,wofür dieser ihnen die Schlösset und Städte Als leben und Gönnernverpfändete. Nach dem über diese Verbindung am 10. August 1419 ausge-stellten Revers sollte bei etwaiger Wiedereinlösung jede der beiden Parteienein halbes Jahr vorher kündigen. Wenn Günther die beiden Städte nichtwieder einlöse, könnten die von Witzleben sie anderweitig an Mannendes Erzstifts versetzen, doch nicht an Fürsten, Herren und Städte, oderseine offenbaren Feinde. Wenn es nötbig wäre, sollten die von Witzlebenbis zu 300 Rheinische Gulden an dem Schlosse zu Alsleben verbauenkönnen, die ihnen bei der Einlösung besonders erstattet werden würden.In Kriegsnöthen sollte dem Erzbischof Schloss und Stadt Alsleben undCönnern offen sein; er sollte auch einen Hauptmann darauf halten dürfen,der unter Anderm die zwischen den von Witzlebenschen und Erzbischöf-lichen Mannschaften etwa entstehenden Irrungen zu schlichten hätte.