Dietrich von Witzleben (11) am 4. Mai 1398 mit Einkünften von Stass-furt beliehen.
Heinrich (7) trat bald darauf gänzlich in die Dienste des Mark-grafen Wilhelm T. oder Einäugigen, und trennte sich so von seinen- Brüdernund Vettern zum Wendelstein.
Tm Jahre 1407 starb der Markgraf und mit diesem Jahre hören auchalle Nachrichten über den meissenschen Kitter Heinrich von Witzlebenauf, mit Ausnahme einer Urkunde vom September 140S,Jn welcher untereiner grossen Anzahl meissenscher Edelleute Er Heinrich von Witzleben (7)zu Ottenvisch als Bürge genannt wird. Wahrscheinlich war Heinrich vomMarkgrafen Wilhelm mit Otterwisch, dem grössten Dorfe und nutzbarstenRittergute im Erbamte Grimma, beliehen und dadurch veranlasst worden,den Wendelstein zu verlassen und seinen Antheil daran seinen Brüdern zuübergeben. Im Jahre 1420 ist jedoch Otterwisch bereits in den Händen derFamilie von Hirschfeld*) und mag daher wohl Heinrich von Witzlebenbald nach 1408 ohne Kinder gestorben sein.
Nach Heinrich's Ausscheiden wurden seine Brüder und Vettern am26. August 1404 vom Landgrafen Balthasar mit den Schlössern Wendel-stein und Allerstedt mit allen ihren Zugehörungen und Lehn- undBurggütern belehnt, der treuen Dienste wegen, die ihre Eltern ihm geleistet,und die sie und ihre Erben ihm und seinen Erben fürder thun sollen.
Nach diesem Lehnbriefe erhielten die Brüderpaare: Ritter Dietrich (11)und Georg (12) und ihre Vettern: die Brüder Kristan(8), Kristan (9) undDietrich (10) je die Hälfte der Besitzungen. Hinsiehts der Vererbung wurdefestgesetzt, dass, wenn von den Brüdern Ritter Dietrich (11), undGeorg (12) der eine ohne Leibeserben stürbe, der andere Bruder dessenAntheil erben und erst, wenn beide ohne Erben abgegangen wären, ihreHälfte an ihre Vettern, die Gebrüder Kristan (8), Kristan (9) und Dietrich (10)fallen solle, und diese sollten sich eben so zuvörderst untereinanderbeerben, so dass ihre Güter erst, wenn sie alle drei ohne Leibeserben ver-storben wären, an ihre Vettern Ern Dietriclr(ll) und Georg (12) Gebrüder,oder deren Erben fallen würden.
2) Kristan d. Ä. (8) wurde der Stifter der Berkaer Linie, und wirdunter dem Abschnitt' „die Berkaer Linie "besonders erwähnt werden.
3) Kerstan von Witz leben (9), zum Unterschiede von seinem
*) Schumann St. P. u. Zeit. Lex. Art. Ostcnvisch, der sehr ausführlich ist.