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1. Th. 2. H. (1872) Die Elgersburger Linie
Entstehung
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12. Apr. 1437, jedoch unter der Bedingung, dass die Elgersburg nichtnur ihrem Vetter, sondern auch ihnen und ihren Erben zu allen ihrenKriegen und Nöthen offen sein und bleiben sollte.*)

"Den eigentlichen Kauf- und ersten Lehnbrief über Elgersburg ertheiltedarauf der Landgraf Friedrich den Brüdern Fritz und Iring von Witzlebenam Montage nach dem Sonntage Trinitatis, d. h. am 27. Mai, 1437.**)

*) Das Original dieser Urkunde, d. d. Arnshaug 1437, am Freitage nachdem Sonntage Quasimodogeniti, befindet sich im Staats-Archiv zu Gotha, LelmbriefNo. 46. Lit. B.

**) Da dieser erste Lehnbrief über Elgersburg die Art und Weise der Erwerbungdieses bedeutenden Besitzes, über die so manche irrige Ansicht in unserer Familiebesteht, klar und deutlich enthält, so lassen wir ihn nach dem im Archiv zu Angel-roda befindlichen Original wörtlich jedoch mit jetziger Orthographie hier folgen:

„Wir Friedrich, v. G. G. Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meissen undPfalzgraf zu Sachsen, bekennen und thun kund öffentlich mit diesem Briefe für Uns,alle Unsere Erben, Erbnehmer und Nachkommen: Nachdem die gestrengen, Unsereliehen Getreuen Er Kerstan und Curt selige und Er Heinrich und Dietrich, allevon Witzleben, Brüder, Unser Schloss Elgersburg mit seinen Zugehörungen viele Jahreund lange Zeit von Uns in Pfandes Weise inne gehabt haben für 500 Mark lötliigenSilbers und 400 Rheinische Gulden Hauptgeld und nun dasselbe Schloss Elgersburgmit solcher Pfandschaft und aller ihrer Gerechtigkeit an dem vorgenannten Schlosse,was sie daran gehabt haben und haben möchten, an die gestrengen Fritz und Iringvon Witzleben, Gebrüder, auch Unsere lieben Getreuen, fürder für eine Summe Geldes,wie sie sich das untereinander vertragen, gebracht und sie damit gänzlich an Unsgewiesen haben, so dass sieh die vorgenannten Fritz und Iring von Witzleben umdasselbe Schloss Elgersburg mit Uns ferner vertragen also, dass Wir mit gutemKäthe Unserer heimlichen Käthe und lieben Getreuen, mit Gunst, Wissen und Willender hochgeborenen Fürsten Herrn Friedrich und Herrn Wilhelm, Herzögen zu Sach-sen, auch Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meissen, Unsern lieben Vettern,in Unserm und Unseres Landes Besten das vorgenannte Schloss Elgersburg mit allenDörfern, besetzt oder wüst, mit den Gerichten über Hals und Hand, obersten undniedersten, mit Kirchlehen, allen Erblehen und freier Güter Lehen, mit allerleiNutzen des Waldes, was dessen lange Zeit in solcher Pfandschaft früher bei denandern von Witzlehen und jetzt hei ihnen bisher gehört und gedient hat, nämlichIlolzzins, Feuerwerk und zum Verbauen, soviel sie dessen auf der Burg bedürfen, sodick ihnen dessen Notli und von früher also Herkommen ist, mit der Wildbahn, denSchneidemühlen, Eisenschmieden, Fischwassern, zwei Teichen unterhalb der Burg,dem wüsten Teich zu Ilmenau und mit allen andern Zinsen, Kenten, Diensten,Pflichten, Freiheiten, Ehren, Nutzen und Würden, und gemeiniglich mit aller Zuge-hörung, Nichts ausgeschlossen, — nur dass wir unsern Wald, unsere hohe Jagd,wilde Pferde und Bergwerke, wenn solche da aufständen, und Ritterlehen, die ehr-bare Mannschaft selbst innehätten, doch also, was der Ritterlehen Uns los-würden oder aufstürben, die sollen denselben von Witzleben zu der Burg folgenund dabei bleiben —■ an die ehegenannten Fritz und Iring von Witzloben, Gehrüder,

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