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1. Th. 1. H. (1869) Die älteste Geschichte
Entstehung
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den Ort, in welchem man blieb und sicli niederliess, wo man einen festonWohnsitz, ein dauerndes Eigenthum fand*), so dass z. B. Albrechtsleibabedeutet Albrechtshaus, Albrechtserbe, AI brecht's Besitzthum.

Durch Hinzufügung des Wortes „leben" zu Personennamen wie Ato, Azzo,Azilo, Eto, Etzilo u. dergl., ferner Wito, Wizo, Witelin und Wizelin ent-standen nun Ortsnamen wie Alkersleben, Etzleben u. dergl. und so auchWizeleslebe **), wie er bei Schannat. trad. fuld. p. 290 vorkommt, worausdann 1140 Witzleibe (bei Wenk 2. Urk. 501), 1179 Wiceleybin (Schannat.Vind. lit. 2, 14), 1268 Wizleibin (Schöppacli 1, 28), und schliesslich, wiewir jetzt schreiben, Witzleben wurde.

So entstand der Namen Witzleben eines 1'/ 2 Meile östlich von Arn-stadt gelegenen Ortes.

Es ist jetzt allgemein bekannt, dass die Zunamen erst mit und nachdem Jahre 1062 angefangen haben, während vor dieser Zeit nur die Vor-namen geschrieben wurden.

Diese Zunamen entstanden nun auf verschiedene Weise. Entwedersie waren Appellativa, Nennwörter, die sich einzelne Personen zulegten,oder die ihnen von Andern aus besonderen Veranlassungen, etwa zur Unter-scheidung, zugelegt wurden, je nach ihren persönlichen Eigenschaften undEigenthftmlichkeiten, Beschäftigungen und Aemtern, nach ihrer Tracht undKleidung, ihren Wappenbildern u. dergl., die dann meist ohne Präpositionvon geführt wurden, oder sie wurden von einem Orte entlehnt, waren Orts-namen, und wurden dann durch die Präposition von mit dem Rufnamenin Verbindung gebracht.

So nannte sich denn auch irgend ein durch besondere Eigenschaftenhervorragender Besitzer des zu Witzleben begründeten Edelhofes nach die-sem Ort, oder wurde von Andern so bezeichnet; ob es ein Nachkommedes Wito oder Wizelin war, der dem Ort den Namen gab, ist unwesentlich,zu beweisen ist es jedenfalls nicht. Die urkundlichen Nachrichten nen-nen erst 1133 den Geschlechtsnamen von Witzleben, und zwar Adel-herus und Berbeto von Witzleben, unter lauter Zeugen, die eben-falls Ortsnamen führen, nämlich Graf Ernst von Tonna, Graf Ludwig zu

*) Nicht aber Laube, Laubbütte oder gar Wald, wie Tentzel, II. Suppl. zurHist.Goth. p. 336. u. Wilhelm u. Herold in ihren Geschichten der Klosterschule Rosslehen,u. a. meinen.

**) Bei Gudenus cod. Dipl. 1385 zählt der Erzbischof von Mainz in einer Urkundevon 1084 unter den Gütern von Lorch auch ein Wizelinesleva auf.