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Genealogie der Familie von Sydow
Entstehung
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Die Familie von Sydow gehört zum Uradel der MarkBrandenburg.

Der Ahnherr, Ritter Heinrich von Sydotv, Marschalldes Markgrafen Otto von Brandenburg, wird als Zeuge ge-nannt in der Stiftungsurkunde der Stadt Stargard inHinterpommern, den 11. Januar 1259. Das Wappen be-steht aus einem Schild mit einfachem breiten Rand, aufwelchem letzeren mit den Enden drei Figuren aufliegen,die sich in Form eines Schächerkreuzes in der Mitte desSchildes mit den Spitzen berühren und die der Traditionnach Pfriemen (framea) sein sollen. (In Adelslexikenwird fälschlich ein Sattel angegeben).

Helmhleinod: Zwei, resp. drei Disteln.

Ein von dem eben beschriebenen gänzlich verschiede-nes Wappen führt die 1831 in den schwedischen Adelintroducirte Familie von Sydotv. Obgleich im schwedi-schen genealogischen Adelslexikon auf die altadelige Fa-milie Bezug genommen ist und die Linien Schönfeld undBlumberg erwähnt werden, so scheint dennoch diese Fa-milie, nach ihrem Stammbaum zu urtheilen, ein Zweigder grossen bürgerlichen Familie gleichen Namens zusein, welche sich seit dem siebzehnten Jahrhundert vonPommern über die Neumark, Preussen und Schweden aus-gebreitet hat und deren Mitglieder, meist der Landwirth-schaft sich widmend, theilweise bedeutende Besitzungendaselbst erworben haben.

Was den ältesten urkundlich nachweisbaren Grund-besitz des G-eschlechts anbetrifft, so verlieh MarkgrafLudwig der Aeltere dem Ritter Heinrich von Sydow 1333

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