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Die Aargauer Gessler in Urkunden von 1250 bis 1513
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damit stimmt es alsdann völlig überein, dass der Seevogt Gryß-ler, wie es die Chronik des Melch. Russ berichtet, unmittelbarvon der Teilenplatte aus auf dem Waldstättersee erschossen wird,der Landvogt Gessler dagegen auf dem Trocknen, in derHohlen Gasse. Jener zu Schiff, dieser zu Ross.

Was nun den Namen Gessler betrifft, so wurde demselbendie eben besprochene Namensbedeutung von der rathenden Volks-Etymologie wirklich beigelegt und sprachliche Gründe unterstütz-ten hiebei die Volksmeinung. Es ist als eine Eigenheit der ober-alemannischen Mundart erkannt, dass sie das offene e des Wort-stammes, namentlich das vor Liquiden stehende, als ein gequetsch-tes se ausspricht, das sich bis in ein a verdunkelt. Darum stehtin der vorerwähnten Chronik des Weissen Buches der Schützen-name Teil als Tall geschrieben. Eben darum heisst derselbeUolricus Gessyliarius unsrer Regesten vom 17. Jan. 1250 in dem-jenigen von 1279 bereits Ulrich Gasseler; und unsre Urkundevom 1. Juli 1430, von der sorgfältigen Iiand der RheinfeldnerChorherren verfasst, schreibt conform Geßler, geng, jerlich, nechst,und ähnliche Formen, die es ausser Zweifel stellen, dass im NamenGessler das e der Stammsylbe als ein se mit offner Gaumen-stellung gesprochen worden ist. Diese in den oberrheinischenMundarten noch jetzt vorkommende Vokalisationsweise veranlasstehier die Meinung, der Urnervogt Gessler sei benannt nach seinemin der Richtung des Haupt- und Heerweges gelegnen Vogteiguteoder Vogthause. Es ist nun gerade zu Uri, Schwyz und in denaargauer P reiämtern, also auf dem dreifachen Schauplatze dermythischen und der historischen Gessler, der Lokal - und Ge-schlechtsname An der Gassen ein urkundlich sehr alter und un-gemein verbreiteter. Der Gassenrath zu Schwyz bestand aussieben Männern, mit denen der um einen augenblicklichen Ent-scheid angerufene Herrschaftsrichter das improvisirte Notgerichtbesetzte. Die Vogtei über Steuer und Niedergericht zu Sarmens-dorf im Freiamte war 1329 die advocatia in Sarmenstorf, dictaIn der gaffun, und gehörte dem Ritter Eppo auf eben jener Burgzu Küssnach, welche die Sage zu Gesslers Burg gemacht hat.*)Das Urner-Geschlecht An der Gassen ist im Necrologium des

*) Zwei Urkunden hierüber stehen in Zurlaubens Miscell. hist. Hefa, /oni X,pag. SS7< und in desselben Stemmatographie Bd. 69, pag. 26a., 12b. BeideSammlungen unter den Handschriften der aargau. Ivt.-Bblth.