worden war, ernannte derselbe gemäß jener Zusicherung nunmehr unter dem13. Nov. desselben Jahres den bisherigen kurpfalz-bayerischen Kämmerer KarlFrhrn. v. Ebcrstcin zu seinem „wirklichen Geheimen Rathc und Präsi-dcntcn bei der fürstlichen Landesregierung" und vcrwilligtc ihm „überdie versprochene Pension" von jährlich 2000 fl. weitere 2000 sl., dann „zurEquipage" einen jährlichen Geldbeitrag von 500 fl. und für das gewöhnlicheNeujahrspräsent 1000 fl. Neben diesem Amte hatte aber Karl v. Ebcrstein nochweiter eine Funktion fortzuführen, welche seinem Fürsten sehr am Herzen lag:die Funktion eines Gouverneurs und Vertrauten des Erbprinzen (5. Folge408). In welcher Weise Karl v. E. nicht nur das in ihn gesetzte Vertrauendes fürstlichen Vaters rechtfertigte, sondern dabei auch die Liebe uud Hochschätzungdes Erbprinzen sich erwarb, davon gicbt die lange Jahre über den AustrittEbcrstcins aus der fürstl. Toxischen Verwaltung hinaus fortdauernde Reihe vonthätigcn Beweisen des Wohlwollens des späteren Fürsten Karl Alexander fürjenen und seine Fainilie Zeugnis.
Im Herbste 1797 ernannte Fürst Karl Anselm seinen „Geheimen Rathund damaligen Rcgicrungs - Präsidenten Karl Freiherrn v. Ebcrstein" zu seinem„zweiten dirigircnden Geheimen Rathe und Präsidenten bei seinerGeheimen Kanzlei und Gcncral-Postdirektion" in Regcnsburg. In dieserStelle verblieb Ebcrstcin bis zum Jahre 1798, zu welcher Zeit er sich nachHeidelberg zurückzog uud daselbst bis 1806 privatisirte (5. Folge 411).
Es hatten aber mittlerweile die staatlichen Verhältnisse im deutschen Reichenicht nur einen gewaltigen Umschwung erfahren, sondern solches war auch mitdem deutsche» Reiche selbst der Fall. Noch stand die Periode von Deutschlandstiefster Erniedrigung erst noch bevor, zu welcher nicht allein das Unglück derWaffen, sondern zu einem großen Thcile die Eifersucht der deutschen Fürstenbeitrug. Die Fürsten von Bayern, Baden und Württemberg lösten sich vomKaiser los und schlössen ein Trutzbündnis mit Frankreich (1805). Nach Nieder-werfung Österreichs bcschicd Napoleon Gesandte der beiden neuen Könige vonBayern und Württemberg von Seinen Gnaden, sowie die der kleinen Staatennach Paris, diktirtc denselben Sätze zu einer „Konföderation" und ließ solcheam 12. Juli 1806 uutcrzeichucn. Graf v. Bcust unterzeichnete für den Kur-fürsten - Erzkanzlcr und Erzbischof von Regcnsburg Karl Theodor Freiherr»v. Dalberg, dem dadurch der Rang und Titel eines souveraiuen Fürsten?rinm8 des Rheinbundes mit dem Vorsitze in der Bundesversammlung verliehenwurde. Nachdem nun die Würde eines deutschen Kaisers keinen Sinn mehrhatte, legte Kaiser Franz die deutsche Kaiserkrone nieder. So war esdenn Napoleon gelungen, die zu seinen Zwecken bestens verwendbare Mißgeburtdes „Rheinbundes" zu Wege zu bringen. Von diesem gewaltigen Umschwüngeder Dinge in Deutschland mußten selbstverständlich auch die kleineren ehemaligenRcichsstände berührt werden.
Nach des Fürsten Karl Anselm von Thurn und Taxis Tode legte auchder junge Fürst Karl Alexander dem Frhrn. v. Ebcrstein den Charakter seinesfürstl. Geheimen Raths bei und vcrwilligtc demselben 20. März 1806 denFortgcnuß der bisher bezogenen Besoldung von jährl. 2000 Gulden nebst den500 Gulden Equipagegeldcrn. „Bei den eingetretenen Verhältnissen"aber konnte der Fürst das unter dem 5. Juli 1789 von seinem verstorbenenVater dem Frhrn. v. E. gegebene Versprechen auf eine kaiserl. Reichspostmeistcr-Stelle „nicht mehr in Erfüllung bringen". Er ertheilte aber dieserhalbauf Grund des von dem nunmehrigen Fürsten und Vorsitzenden des
Rheinbundes geäußerten Wunsches dem Freiherrn v. E. 30. Sept. 1806 die