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II) 15. Okt. 1791 mit Maria Anna Wildcrica geb. Frciin Ritter v. Grün-st em; III) 15. Febr. 1808 mit Mni-giiürit« 474i<:i1ä Isickoi'k (geb. 25. April1770, 's 10. April 1837), des ?isri's NiaimI V'ieomto «la kio^se und der.4n^aligim Isidora I7ziieitä. cls Li^kiiiont Tochter.
Dessen Töchter: g,) lr Ehe:^)
1. Kopllin, Stiftsdamc von Villich, ch 31. März 1844 zu Tnlln bei Wien,
vcrm. mit dem k. k. Major Karl v. Villecz.
— 1>) 2r Ehe: 2. Marie, ch 18. März 1860 zu Stuttgart als Witwe desk. pr. Majors a. D. August v. Dallwitz.
3. Christiane Clrmentme, geb. 7. April 1804, ch 2. März 1836 zu Stuttgart,vcrm. 25. Nov. 1823 mit Franz Frhrn. v. Tropfs, Herrn auf Domenck u.k. württcmb. Generalmajor a. D. (ch 15. Sept. 1866 zu Stuttgart). DieLetzte des Mannheimer Zweiges.
4. Auguste, lebte noch 1826 ( 5. Folge 439).
— a) 3r Ehe: 5. Nmwlme Angelica Felicitas Johanna, geb. 1. Aug. 1809zu Frankfurt a. M., ch 16. Sept. 1862 zu Bonn, vcrm. 20. April 1830zu Mainz mit dem nachmal. k. pr. Major a. D. Joseph Hubert Alopsv. Oidtman (ch 4. Juni 1877 zu Bonn).
Am Hofe des Kurfürsten Karl Theodor erzogen, wurde der „bisherigeEdelknabe Karl Frhr. v. Eberstein" 12. Sept. 1780 (mit seinem erreichten19. Jahre) Accessist auf der adligen Bank bei dem kurpfälzischen Hofgerichtc(5. Folge 405). Nachdem der Kurfürst 3 Jahre später, am 1. Januar 1783,ihn zu seinem Kämmerer ernannt und ihn unter dem 6. Mai desselben Jahresfür großjährig erklärt hatte, beförderte er ihn schon im folgenden Jahre, am15. Sept. 1784, zum wirklichen Ncuburgischen adeligen Rcgierungs-Rathe mit Sitz und Stimme (5. Folge 405 u. 406).
Karl war aber auch vermöge seiner Befähigung und seiner Kenntnisse derso früh ihm übertragenen Funktion voll gewachsen. Im Jahre 1784 veröffent-lichte er eine staatsrechtliche Abhandlung unter dein Titel:
„Karl'S Frhrn. von Ebcrstcin, kurpfälzischen Kammerherrn zu Mannheim, Ab-handlung aus dem Teutschcn Staatsrechte von der Rcligions-Eigenschaft,sowohl der Viril- als Kuriat-Stimmcn auf tcutschcu Reichstagen, insbesondere von derReligions - Eigenschaft des Fränkisch- und Wcstphälischcn Grafen-KollegiumS, nebst einemneuen Vorschlag zur Beilegung der darüber entstandenen Irrungen."
Der kaiserliche wirkliche Geheime Rath und Principal-Kommissarius beider allgemeinen Reichsversammlung, der Erb-Generalpostmcister Fürst KarlAnselm von Thurn und Taxis, hatte in dieser seiner Funktion Gelegenheit ge-habt, die Fähigkeiten des in dem deutschen Staatsrechte so bewanderten kur-pfälzischen Regierungs-Raths Karl Theodor v. Ebcrstcin kennen zu lernen, undwünschte wohl, für seine eigene Verwaltung der weitläufigen Besitzungen seinesHauses eine so tüchtige Arbeitskraft zu besitzen. Seinen Bemühungen gelang esdenn auch, daß der Kurfürst Karl Theodor die Zustimmung dazu crthcilte, daßKarl Theodor v. Eberstein in des Fürsten Dienste trat.
Zunächst übertrug ihm der Fürst, unter gleichzeitiger Zusicherung derPräs identcnstelle bei seiner Regierung in Rcgensburg, unter dem 5. Januar 1738die Führung seiner beiden Prinzen auf den üblichen „Länderreiscn" nach voll-endeter Studienzeit. Nachdem solche zur Zufriedenheit des Fürsten vollbracht
- 2") Die Reichsfürstin Maria Franziska Xavcrina und Äbtissin des „kaiserl. fürstl. frei-weltl. altadeligen Reichsstifts Niedermünster in Regcnsburg" crtheilte am 16. April 1789für Karl Theodor Joseph's Frhrn. v. Eberstcin „Frcile Tochter" die Anwartschaft auf eineStiftsdamcnstclle (S. Folge 412).