ständige" sehr getrübtes Wiedereinlösungsrccht rcducirtc, oder aber gemäßden geltenden Landesgesetzen nur ein sicheres Vicrthcil Besitz- und Näherrecht anEichen bzw. Löhnberg und an dem übrigen väterlichen Nachlasse.
Als Karl )un. zur Zeit, wo seine Mündigkeit herannahte, die Gelegenheitbenutzend, die ihm durch ein Werbe - Kommando in das Reich geboten war, imFrühjahr 1740 nach Dilleuburg kam, gingen ihm die Augen über die trost-lose Sachlage auf. Bei seiner Anwesenheit auf Eichen setzte ihm die Groß-mutter Frau v. Büring so zu sagen „einen Floh ins Ohr" bezüglich des ihmauf Grund des Testamentes ihres Sohnes zustehenden, ihm bisher gänzlich un-bekannt gebliebenen«» Majoratrechtes. Bis dahin hatte sowohl er wie auchseine rechten Schwestern geglaubt, an dem Büringischen Nachlasse hätten sie zugleichen Theilen zu participircn. Nachdem er nun Einsicht in jenes Testamenterlangt hatte und durch ein juristisches Gutachcn des Professors Wiedcrhold inder Ansicht von der unbedingten Gültigkeit der Büringischen Disposition bestärktworden war, hielt er sich für berechtigt, eine Wandelung des Besitzstandes schaffenzu müssen. Bei der großen Entfernung seines Garnisonortes (Tilsit) und ausbrüderlicher Liebe für seine Schwestern ging er jedoch darauf ein, gegen einevon jeder Schwester an ihn zu zahlende Abfindungssumme von 500 Guldendie bisherigen Verhältnisse bestehen zu lassen. Aber schon im folgenden Jahreverkaufte der einem Kommun-Besitze abgeneigte Fähnrich Karl seinen Anthcil,sowie die Anthcile seiner Schwestern Charlotte und Christiane an die mittlereSchwester Amalie und deren Gemahl A. I. v. Außcm. So leistete damalsKarl selbst Verzicht auf jenes zweifelhafte Majorat und bekräftigte dies auchdadurch, daß er sich behufs der von ihm beschlossenen Einleitung des Prozesseszur Wicdereinlösung des Löhnberger Zehnten die eventuellen Ansprücheder Schwestern cedircn ließ.
Zugleich erhellt aus den hier klar gelegten Verhältnissen und Umständendie gänzliche Bedeutungs- und Werthlosigkcit der Führung des Namens„von Büring" innerhalb der Dillenburger Branche der Eberstein-NeuhäuserLinie. Es war allerdings dem angeführten Testamente zufolge ein Wunsch desOber-Stallmeisters v. Büring gewesen, daß durch seiner Schwester eventuellenältesten Sohn und dann allezeit durch den ältesten von dessen Nachkommen „seinsonst mit ihm untergehender Gcschlcchtsname von Büring fortgeführt und fort-gepflanzt werden möchte"; aber ebenso sehr hatte er gewünscht, daß sein SchwagerEbcrstein von dessen eigenthümlichcn Gütern so viel hieran wenden möchte, daßder Zehnt zu Löhnberg und das Gut in den Eichen folgends bezahlt und freigemacht, beide zusammen behalten und konservirt und nichts davon ver-äußert werde. Nach dem faktisch nicht erlangten Besitze des LöhnbergerZehnten und mit der Abtretung des freien Reichsrittergutes Eichen an die ver-hcirathctc Schwester Amalie v. Außem konnte daher Joh. Karl Friedrich v. Ebcr-stein leichten Herzens die Häufung und Verunzierung seines alten einfachen Ge-schlcchtsnamens Preis geben!
Johann Karl Friedrich Freiherr v. Eberstein trat, noch nicht 15 Jahrealt, im Januar 1734 in das damalige Dragoner-Regiment Prinz Eugen vonAnhalt-Dessau zu Tilsit unter dem Kommandeur Obcrstlieut. Friedr. Andreasv. Rappe als Fahnenjunker ein, also gerade, als das Regiment die Vor-bereitungen zu seinem Ausmarsche zum Rheiufcldzuge im polnischen Erbfolge-kricgc traf. Das Tilsiter Drag.-Reg. marschirte am 4. Febr. 1734 aus seinerGarnison, rückte anfangs März in Charlottenburg ein und stieß am 3. Junizur Reichsarmee im Lager bei Hcilbronn. Im Nov. 1735 trat das Drag.-Reg., welches sich bei dein mißlungenen Entsätze von Philippsburg befunden