ältesten Sohnes Nomen in Besitz nehmen, oder ob er nnr als Ehemann vondes Verstorbenen einziger Schwester in deren Namen nnd zugleich mit der über-lebenden Mutter, als der landcsgcsctzlichen Erben, die ganze Vcrlasscnschaft an-treten wollte. Nach Einigung mit letzterer, welche sich gegen Zusicherung freierWohnung und einer ihr jährlich zu zahlenden Summe von 200 Gulden derErbschaft entsagte, trat Karl Namens seiner Gemahlin die Erbschaft cumbsnalieio leZis et inventarii am 30. Januar 1720 an und wurde am12. März es. kr. in den Besitz des Gutes Eichen eingewiesen. Da nun nochin demselben Jahre (17. Nov. 1720) auch Karl's Gcmahliu starb, so war erselbst nuu wieder in Gemeinschaft mit seinem Sohn Joh. Karl Fricdr., seinen3 Töchtern und seiner Schwiegermutter der Erbe der Verstorbenen. Es ver-zichtete seine Schwiegermutter abermals auf die Miterbschaft.
Den rittcrfreien Burgzehntcn zu Löhnbcrg hatte der Herr v. Büring1714 von dem Fürsten Wilhelm mit allen alten Rechten und Freiheiten -—aber auch mit den darauf haftenden Donop'schcn Schulden — als Erblehn„für sich und seine Erben beiderlei Geschlechts und in Ermangelung deren seinereinigen Schwester ältesten Sohn, so im Leben sein wird", erhalten (4. Folge16). Auch dem Obcr-Jägcrincistcr Karl v. E. gab der Fürst diesen Zehntenals Erblchn. Als nun aber der Lehnbricf wirklich ausgefertigt worden war,da weigerte sich der nächste Agnat Prinz Christian, seinen Konsens dazu zucrtheilcn. Indem nun dem Karl v. E. zu verstehen gegeben wurde, der Fürstwünschte Löhnbcrg wieder selbst zu besitzen, da blieb jenem, um „seinen schul-digen Respekt als ein Diener zu zeigen", nichts anderes als das Erbieten übrig,sowohl Löhnbcrg, als auch das ererbte freie Rcichsrittcrgut Eichen demFürsten Wilhelm cediren zu wollen. Der Fürst selbst aber befand sich nicht inder Lage, hierauf baarcs Geld auszuzahlen; er fand aber den Dr. v. Güläsenzu Wetzlar bereit, Löhnbcrg pfandweise zu übernehmen gegen das Donop'scheKapital nebst Zinsen und Auszahlung einer baarcn Summe an Karl v. Eber-steiu. Da sich aber zwischen dem Fürsten und Hrn. v. Gülich sehr bald „einigeBedenklichsten" erhoben und Karl v. E. von seinem Bruder Christian in derKürze 5000 Mfl. baar ausgezahlt bekommen sollte (4. Folge 173 f.), so ccdirtcihm, Karln, schon nach 8 Wochen der Fürst Wilhelm „seinen" Zehnten und frei-adelige Burg zu Löhnbcrg wieder mit der Verpflichtung, die von Dr.v. Gülich bereits darauf gezahlten Summen diesen? baar zurückzuzahlen. Aberschon nach einen? halben Jahre trat Karl v. E. Löhnbcrg an Dr. v. Gülichwieder ab, einmal weil ihn? daran lag, jede Beziehung zu demselben zu tilgen,dann auch, iveil er sah, daß die Erhaltung des Gutes Eichen schon seine Mittelvoll in Anspruch nehmen werde.
Im Nov. 1721 schritt Karl zur zweiten Ehe. Beide Eheleute kauftenvon den? Fürsten Wilhelm ein vor Dillenburg gelegenes freiadeligcs Haus nebstGärten und einer Wiese (4. Folge 175). Da den? Ober-Jägermeister das vor-handene Haus nicht herrschaftlich genug war, so ließ er mit einem Kostenaufwandcvon 10 000 Thlrn. ein neues kostbar mit Mobilien ausgestattetes Haus auf-führen. Ebenso ließ er das Gut Eiche?? herrschaftlich herstellen und kaufte voi?den? Fürsten Wilhelm noch bei Burbach gelegene Waldungen hinzu. Zur Be-zahlung der Kaufsumme und zur Bestreitung der Baukosten entlieh Karl undseine Gemahlin 4000 Thlr. von den? Burggrafen v. Kirchbcrg zu Hachenburg(4. Folge 177).
Zu diesen? seine damaligen Verhältnisse übersteigende?? Kostcnaufwande ließKarl sich durch den Umstand verleiten, daß sein Schwiegervater v. Ouernheimkeine Söhne und so seine Gemahlin sichere Aussicht auf eine reiche Erbschaft