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?o88e8«i«»-Nesn»lUNg der 7 Keliriider v. Köerstein, Mettkättser Linie vonHleukaus.
Rciihaus, den 2. Naveinbr. 1729. Wurde auch aeto von denen iho allhieranwesenden Herren Gebrüdern von Eberstein namentlich: ?it. Herrn Kammcrherrn ErnstFriedrich. Dit. Herrn Hauptmann Wolf Dietrichen. ?it. Herrn Berghauptman» AntonGottlob. ?it. Herrn August Christian Wilhelm, wie auch von dem Herrn Obrist-I-ieutsnaut George Christoph Herrn von Wcrthcrn in Curat«! Dit. Herrn Wilhclinallerseits Gebrüdern von Eberstcins Mir zu Endesbcnanntcn, des kaiserlichen Kammer-gerichts-Notario imiuatrieulato in Gegenwart der aä dnno aotum rs- und subreguirireteniustrnmsnts-Zcugcn, Herrn Gottfried Spröden und Herrn Johann Christoph Stcgemannen.zu vernehmen gegeben: Es wäre an dem, daß nach Absterben ihres Herrn Vaters, des wohlsel,Herrn Ober-Aufsehers 'I'it. Herrn von Eberstein's. ihrer Frau Mutter 'I'it. Frauen EleonorenSophien von Ebcrsteincn gcbornen v. Werthern als Witben dieses väterliche Gut Ncuhausmit allen dessen ?ertineiitien zu deren Alimentation aä vitam von ihnen eingeräumt undgelassen worden. Nachdem nun obcrnannte ihre wohlsel. Frau Mutter am 29. Leptembr.jüngsthin nach des höchsten Gottes Willen dieses Zeitliche gesegnet und dadurch dieses väterlicheGut mit denen dazugehörigen ksrtinsntisn erlediget worden; als wollten die dermalen an-wesenden Gebrüderc von Ebcrstcin samt und jeder pro sua rata besonders die Uossession indiesem Gute Neu Haus und allen Uertinentien mit Zuziehung meiner als Notarisn und re-und subregnirirten Instrninsnts-Zcugen durch ihren Herrn Bruder Hrn. /Vugust Christianen>VilbsImsn realiter st solenniter apprebenäirsn lassen. Jedoch erinnerten sie sich garwohl, daß sie ihrem darmaln mit abwesende» Herrn Bruder Dit. Herrn Ober-StallmeisterErnst Rudolph von Eberstein solches nach Anleitung deS unter ihnen errichteten besonder»Vergleichs und Losung zwar vor andern zu gönnen und aä 19000 fl. zu überlassen versprochenhätten, es verstünde sich aber, das; es nicht anders gcmeinct, als wann Er ihnen ihre darvongebührende ratas und Anthcile vorher» entweder baar oder durch andere sie völlig befriedigendeWege würklich xraestirst hätte.
Gleichwie sie nun vor mir, dem Notar!», und Zeugen die Erklärung thätcn, daß obwohl-gcdachtem ihrem Herrn Bruder I'it. Herrn Ober-Stallmeister von Eberstciuen dem Vergleichegemäß dieses Schloß NeuhauS mit denen darzu gehörigen Usrtineutien um und vor die19000 fl. gegen ihre vorgängige würkl. Abfindung zu überlassen noch ganz gcmeinct verblieben,also könnten und wollten sie ihme daran doch durchaus keine l?oseks noch Oominium weitersals pro sua ssptiina rata und der darin zu fordern habenden 9000 fl. zugestanden und ein-geräumet, vielmehr sich dawider durch alle zugelassene Rechtsmittel verwahret haben. Wolltenalso inmittelst zu mehrerer ihrer Befricdigungs-Sichcrheit und bis zu deren Erfolg auf dieihnen davon zukommende fünf Nnt heile, wie auch unter ohnzweiffentlichcr Approbationdes Hrn. Ober-Jägermeisters Carls von Eberstcins pro sua sexta parts die Uossessian indiesem Schlosse Neuhaus und darzu gehörige Uertinentien an Haus, Hofe, Scheunen undStällen. Gärten. Teichen, Holzungen, Wiesen und Ländercien samt und sonders, nichts darvonausgeschlossen, nehmen und auf ratioos okkieii regniriren aäbibilis testibns solche zu appre-tsnäireu, wie sie dann auch rsspeetivs zu dem Ende ihrem Herrn Bruder Herrn ^upmstChristian VVilbsIin von Eberstein Vollmacht aufgetragen, in ihrem Namen darbei zu seinund behufige Anweisung zu thun und die si^na apprebensas possessionis aufzunehmen, auchsonst allemal neeessaria vor sie darunter zu observiren.
Als nun zu solchem Geschäfte die Erklärung rations oktieii hat, begab ich mich mitdenen beiden Instruinsnts-Zcugen unter der Anführung des obwohlgcdachten Herrn ^n^nstChristian IVilbslm von Ebersteins
1. auf das Feld zum Laude und wurde darauf ea intsutions die ?ossess ergriffen und aussolchem die Erdcnklumpe genommen; dsgl.
2. wurde in dem Gehölze ein Zweig abgebrochen und genommen;
3. ferner aus den Wiesen ein Rasenklump ausgestochen;
4. aus denen Gärten ein Rase» und einige Zweige von denen Bäumen genommen;
8. auf dem Hofe der Scheuren und Ställen halber und auS dem Hofthore und Thüre einSpan geschnitten;
9. an dem Schloßthorc und Hausthür mit Ausschneidung eines Spans und deren Be-rührung ;
7. in der Küche mit Auslöschung des FcucrS und dessen Wiedcranzündung, auch endlich
8. in dem unterm Spcisegcmach mit Rückung des Tisches.
Und also die possessio» enm äsolarations all reguisitiouem genommen und diesi^na apprebensas possessionis 'i'it. Dit. Herrn Iteguireute» überreichet. Urkundlich istdieses ?rotooolluin wie solches rexistriret satva extensions von dem Notaria eigenhändigsnbleribiret und mit dem mir eoukerirteu Notariat SiZnet samt bräuchl. Petschafte oorroboriret