Im Januar 1588 hatte auf Befehl des Herzogs Christian zu Sachsender Obcraufseher der Grafschaft Mansfeld Kurt Thilo v. Berlepsch die GebrüderHans, Georg und Heinrich v. E. zur Lehen beschieden und ihnen die Lehns-pflicht abgenommen; der Obcraufseher war aber vor Ausfertigung der Lehubriefe(7. Aug. 1589) und kurze Zeit vorher auch der älteste der 3 cbengenanntcnGebrüder v. E.: Hans, gestorben, weshalb 12. Mai 1590 und 8. März 1593den Harrasischcn Hof zu Gchofen nur die Gebrüder Georg und Heinrich,dann aber ihr Neffe Philipp Christoph für sich und seine unmündigen BrüderWolf Dietrich und Hans Christoph (Hansens Söhne) zu Lehn erhielten,wobei ihr Vetter „der auch Edle vnd Ehrnueste George Sittich vonEberstein", mit dem 2. Nov. 1600 die fränkischen Ebersteine ausstarben,zur gesamten Hand gezogen wurde (Gesch. 140 ff.).
Heinrich, welcher in der erzwungenen Thcilung 1584 mit seinem BruderGeorg den Harrasischcn Hof erhalten hatte, war Ende März 1600 ohnemännliche Nachkommen gestorben und hatte seinen Gutsantheil zur Hälfte aufseinen Bruder Georg vererbt und zur anderen Hälfte ans die BrudcrssöhneWolf Dietrich und Hans Christoph — deren Vater Hans 1588 gestorbenwar und deren 1598 ch Bruder Philipp Christoph 2 Söhne: Hans Georgund Hans Heinrich, hinterlassen hatte, denen aber ihre Verwandten keinenAntheil an Heinrich's Erbe hatten zugestehen wollen.
Am 21. Aug. 1602 wurden von Philipp's v. E. Söhnen nur Georg,dann Hansens Sohn Wolf Dietrich und dessen Bruders Philipp Christoph'Sv. E. Witwe in mütterlicher Vormundschaft ihrer Söhne Hans Georg undHans Heinrich v. E. 1) mit dem Harrasischcn Hofe; 2) mit den durchihre Vorfahren von Fritz v. Frankenhausen zu Ober-Heldrungen ansich gebrachten Zinsen, Lehen, Frohnen w. Diensten zu Mannleheu beliehen(Gesch. 142).
Georg's einziger Sohn Philipp Dietrich und dessen Vetter WolfDietrich verpachteten 1612 einen Theil der von ihrem Oheim Heinrich ge-erbten Hälfte des Harrasischcn Hofes auf 9 Jahre an Abraham EsaiasSchlegel, der diesen Theil des Ritterrsitzes mit eu. 5 Hufen Land, 22 AckerWiesen, 75 Acker Holz und darauf durch Kauf ganz an sich brachte.
Von den Harrasischen Pcrtinenzicn wurde allmählich nach 1584 bis1631 ein großer Theil in einzelnen Stücken verschiedenen Gläubigern wegenausgeklagter mnnsfeldischer Bürgschaftsschulden zur Nutznießung eingeräumt.Die v. Trebra, welche schon 1622 den Hackenhof in wirkliches Lehenerhalten, brachten den größten Theil derselben durch Session nach und nachan sich.
Auf diese Harrisischcn Pertiuentien, als Ebersteinische Stücke, machteaber im Auftrage Wolf Dietrich's v. E. Abraham Esaias Schlegel währendder kontrahirtcn 9 jähr. Pachtzeit ein Zurttckforderungsrccht deshalb geltend, weiler durch die beiden Kontrakte mit W. D. ck. ck. 9. Mai 1612 ü 250 Fl. undmit PH. D. ci. ck. 17. Dez. 1612 ü 900 Mfl. autorisut war, alle den Gläu-bigern eingeräumten und versetzten Ebcrstcinischcn Pertincnzicn einzulösen. HansChristoph v. Trebra, welcher gern alle Güter in Gestosen au sich bringenwollte, prätcudirte unter dem Anführen, daß die v. E. ihre Güter an AbrahamEsaias Schlegel verkauft hätten, ein Vorkaufsrechts, machte gegen Schlegeln
6) „Weil sich Abraham Esaias Schlegel als ein Fremder in GeHofen hat begebenwollen", so waren die Gebrüder Kurt Betmann, Hans Christoph und Hans Wilhelmo. Trebra und die Gebrüder Hans Georg und Hans Heinrich v. Ebcrltein am