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Kritische Bemerkungen zu dem Memorandum Sr. Durchlaucht des Fürsten Adolph zu Schwarzenberg ... die Familienstandesrechte der Herren Grafen von Seinsheim betreffend
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XXXVII
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piren und fort zuführen gestattet, alle vorfallende nsZotia und scriptagleich andern Gräflichen Herren Mitständten coinmunicirt, sofort alleandere sara und prasrogativas wie solche dem Gräfl. Standcompetiren, und von der Gräflichen Würde und votoabhangen diesem hochfürstl. Hauß und dero GräflichenHerren Agnaten wegen des Seinßheimischen voti auf-recht- und beibehalten, der bis anhero beym Reichs-Hof-Nathverführte proceß gäntzlichen aufgehoben seyn, und nach eingelangterRatification von beederseits gnädigst und gnädigen Herrn Principalendaselbst die Anzeige von diesem Vergleich durch beiderseitige Agentengethan werden solle.

L.stum ut supra in Läsm?rc>tooolli.

Av. Weisbach, Registrator.

Die wörtliche Uebereinstimmung dieser Abschrift mit der vorge-legten Copie wird hiemit beglaubigt.

Nüdenhauseu, den 20. May 1846.

Gräfl. Castellisches Herrschaftsgericht,(. 8.) Fürst. Eyplein, Akt.

Den Gleichlaut vorstehender Abschrift mit der anher producirtendeßfallsigen beglaubigten Copie bestätiget den 30. Dezember 1846 dasKönigl. Bayer. Kreis- und Stadt-Gericht München.

(D. 8.) Der kgl. Direktor: Barth.

Äntage IX.

(Kurfürstlich Mainzischcs Attestat über Sitz-und Stimmrecht deS gräflich Seins--h e im'scheu Hauses in dein fränkischen Grafen-Cotlegium und dessen Ausübungdurch den Fürsten von Schwarzenberg als und unter dem NamenSeinsheim.)

Von Gottes Gnaden Wir Lotharius Frantz Ertzbischoff zu Maintzdes heil, römischen Reichs durch Germanien Ertzkanzler und ChurfürftBischoff zu Bamberg zc. Vhrkunden und bekennen mit gegenwärtigem:Demnach Wir von dem churbayer'schen geheimen Rath und Hoff-Naths Präsidenten zu Ntünchen Vnsern Vettern den? Graffen vonSeinsheim ohnlüngst bittlichen belanget worden seynd, von auf-habenden fränkischen Kreiß Directorii wegen, Ihme zu einem gewissenAbsehen, ein authentisches Attestatum, daß die ScillS-heimische Fainilie bei dem fränkischen Kreiß in demgräflichen Collegio introducirter sich befinde, auchin denen fürwohnenden Kreiß Versammlungen desvoti st ssssionis sich zu prävaliren habe, mitheilen zu