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Kritische Bemerkungen zu dem Memorandum Sr. Durchlaucht des Fürsten Adolph zu Schwarzenberg ... die Familienstandesrechte der Herren Grafen von Seinsheim betreffend
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lassen, gnädigst geruhen möchten. Und nun aus denen alternKreiß notis, besonders aber von dem 1500ten Lasoulo her ganz klarund deutlichen sich ergeben hat, daß Georg Ludwig von Se Ins-heim, nachdeme Er einen Rcichssatzungsmässigen Anschlag übernah-men See Haus und andern in Franken gelegene Güther darzu de-nominiret, Ausweis des Kreiß Abschieds vom 20. Octobris des 1590.Jahrs nicht nur bei fränkischen Kreiß in das gräfliche Collegium zumSitz- und Stimmrecht wirklichen introducirt und einer von Seins-heim in dem letzt abgewichenen Luomila darauf zum Kreiß Obristenerkieset worden seye, sondern daß auch bis auf diese Stund von desHerrn Fürsten Zu Schwartzenberg Lbd. als jetztmaligen Inhabernvorermeldter Reichs Güthern unter dem Nahmen Seins he imbei öfters erwähnten fränkischen Kreiß Konventen in der gräflichenBank das compedirende Sitz- und Stimmrecht bestritten, besorget undvertreten werde, also haben wir bei so bewandten Umständen gar kei-nen Anstand gefunden, weniger einiges Bedenken getragen in ein-gangs berührtes Gesuch zu condescendiren, sondern daß es wie vor-bemeldet, deine also seye, hiedurch unter eigenen Hand Unterschriftund beigedrukten größern Kanzlei Secret zu attestiren.

Datum Steinheim den 9. Januar 1726.

Loth. Frantz Churfürst. (U. 8.)