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3) die priisstatiouss pro toturo angehet, vfferirte Schwarzen-berg anfänglich pro anno 2 Römer Monathe, endlich und da andernTheils sich nicht damit begnüget werden wollte, per Pansch alle Jahr50 fl. rhein. mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß alle oommunioatugleich andern hochgräfl. oommsmbris auch nach Schwakenbergüberschickt werden mächten.
Herr Directorial-Gevollmächtigter remonstrirte, wie es billig war,daß wenn man alle eommnuicntn verlange, auch alle künstig aus-schlagende orck. und extra, orckin. simpla urit bezahlen mögte, auchwegen der Cassa-Rechnung und Ordnung sich nicht wohl änderst thunlasse, als auf gewisse Anzahl simpla sich zu determiniren.
Schwartzenberg remonstrirte, wie diesem hochfürstl. Hauß, welchessein votum viritum prinoipals ohne diß auf dem Reichstag zufüh-ren und deßfalls seine besondere Unkosten habe, nicht wohl zugemuthetwerden könne, an allen denen öfters rations psrsonatium st privatrintsresss oomitum beschehenden Ausschlägen mit zu concurriren, daohnediß in der bei dem Neichshoff-Rath einbrachten Klage nur Mel-dung von vier Römer-Monathen so jährl. pro Cassa erhoben wurden,auch endlich die Erklährung von hochgrüffl. Collegio und zwar vonWeickersheim aus schon beschehen sep drey simpla vor ein Jahr an-zunehmen, wozu nian sich endlich anseiten dieses hochfürstl. Hausesverstehen, mithin solche drei simpla, deren jedes wegen Seins he im18 fl. 40 kr. rhn. in Summa alljährl. 56 fl. betrageten jährlich ab-führen und damit zu künftiges 1732ste Jahr der Anfang machenwolle, wegen deren vommunioauckorum aber, alß welches dem hoch-gräfl. Collegio keine mehrere Unkosten verursache, hoffendlich kein An-stand gemacht werden wolle. Der Herr Collegial-Gevollmächtigte re-monstriret, wie gleichwohl in vielen easibus, wo etwa extra orckivariAußgaben erfordert würden, das hochfürstl. Hauß Schwarzenbergwegen Seinsheim mit interessirt seyn dorffte, wie Er dann vonein andern Materien Meldung that, endlich acceptirte Er jedoch die-ses otlsrtum der 3 simplornm, jedoch mit dein Vorbehalt, daß solchesallein für das hochfürstl. Hauß Schwarzenberg und dero Männ-liche Descendentes zu verstehen sepn, künftighin aber auf den ohnvor-gesehen und ohnverhofften Fall, da die Se ins heimisch e Herr-schaft und Gütter auf die Gräfliche lamiliam devol-viren sollten, dem hochgräfl. Collegio vorbehalte» bleibe, von den-selben gleich anderen Gräflichen Herren oommowbris alle orckin. undextra Ausschlage einzubringen.
Schließlich ist beederseits verabredet und beliebet worden, daßnunmehr Schwarzenberg wegen SSinsheim zu den nächstenund allen künftig ausschreibenden Grafentägen ordentlich gleich andernGräflichen Herren Mitgliedern invitiret, das votum ot ssssionemeackom orckins st looo wie vorhin omto annum 1715 durch eineneigens abschickenden Gesandten oder andern Gevollmächtigten zu oeeu-