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Kritische Bemerkungen zu dem Memorandum Sr. Durchlaucht des Fürsten Adolph zu Schwarzenberg ... die Familienstandesrechte der Herren Grafen von Seinsheim betreffend
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kann ich nur ein günstiges Vorzeichen für die Erfül-lung Ihrer Wünsche erblicken, und bitte daher Euere Liebdenmeine aufrichtigen Gluckwünsche entgegenzunehmen.

Mit der Versicherung vorzüglicher HochachtungEuerer Liebden

ergebener Diener und VetterJohann Adolph Fürst zu Schwarzenberg.Wien, den 4. März 1868.

IIMge II.

(Erklärung Sr. Durchlaucht des Fürsten Johann Adolph zu Schwarzenberg).

An das hohe Präsidiumdes

Vereins der deutschen Standesherren!

(bezw. an Se. Durchlaucht den Fürsten Egon zu Fürstenberg 4. ä. Wien,den 29. Februar 1868.)

Euer Durchlaucht!

Nur ganz besondere Umstände konnten die Erwiederung des vonEuerer Durchlaucht und Liebden als Präsidenten desVereines derdeutschen Standesherren" an mich gerichteten Schreibens ä. 4. Baden17. Oktober v. I. bis zur Stunde verzögern. Meine längere Ab-wesenheit von Wien, die späteren Sitzungen des österreichischen Reichs-tages, an welchen ich als erbliches Mitglied des Herrenhauses theil-zunehmen hatte, die Anhäufung anderer Geschäfte, endlich der Wunsch,mich mit dem nur von Eurer Durchlaucht zur Prüfung übermitteltenGegenstande genau bekannt zu machen, haben jene Verzögerung her-beigeführt, welche ich hiermit für entschuldigt zu halten bitte.

Euer Durchlaucht und Liebden haben mir ein Exemplar der vomHerrn Hosrathe und Professor vi-. Heinrich Zöpfl in Heidelberg ver-faßtenDenkschrift, betreffend den hohen Adel und die Ebenbürtigkeitdes Gräflichen Hauses Seinsheim, Heidelberg 1867" zur Einsichtvorgelegt und dieselbe mit einer warmen Bevorwortung begleitet. EuerDurchlaucht sind der Ansicht:daß sich aus den dem hohen Präsidiumdes Vereines der deutschen Standcsherren von Seite des Grafen MaxErkinger von Seins heim zugekommenen Beweisurkunden mit Evi-denz Zwischen dem gräflich Seinsheim'schen und meinem Hause einganz ähnliches Verhültniß, wie zwischen Hochdero fürstlichen und demlandgräflich Fürstenberg'schen Hause zu ergeben scheine.