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Kritische Bemerkungen zu dem Memorandum Sr. Durchlaucht des Fürsten Adolph zu Schwarzenberg ... die Familienstandesrechte der Herren Grafen von Seinsheim betreffend
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hervorgehoben, daß die Herren Grafen von Geinsheim aner-kanntermaßen zu den ältesten Geschlechtern des Frankenlandes ge-hören und somit zu dem ältesten Adel desselben zählen; ausdrück-lich wird erklärt:Sie sind die Ursprungs- und Stamm-genossen meines sürstlichen Hauses"; es wird fernererwähnt, daß seit ihrer Erhebung in den Reichsgrafenstand bereitsmehr als anderthalb Jahrhunderte verflossen sind; daß sie sich ineiner standeswürdigen Stellung befinden; daß die Ahnen der HerrenGrafen sich vormals auch im wirklichen Besitz der die Reichsherr-schaft Seins heim bildenden Güter des ehemaligen Seins hei-mischen Fideicommisses befanden, mit welchem Besitze die Reichs-standschaft verbunden war; und daß jene Ahnen auch fränkischeKreisstände waren und demnach Sitz und Stimme auf den Kreis-versammlungen und auf den fränkischen Grafentagen gehabt hatten.Daß die Herren Grafen von Seins he im bis zur Auflösung desReiches auch unbestreitbar das Successionsrecht sx jurs kumZuiumin die reichs- und kreisständische Herrschaft Seins he im hatten,ist bereits in den vorhergehenden Ausführungen des Memorandums wie gezeigt wurde wiederholt zugestanden.

Hiernach kommt das sürstliche Memorandum (Anl. II. S. XVI.)zu dem unumwundenen Ausdrucke des Anerkenntnisses, daß,wenn den Grafen von Neipperg, Platen und Hallermund,Harrach, Kuefstein, Colloredo-Mansfeld, von Giech,und endlich selbst den Grafen von Bentinck und von Pappen-heim (welche Letztgenannte nie reichsständisch gewesen)lediglich ihrer Standesverhältnisse zur Reichszeit wegen, die persön-lichen Vorrechte der standesherrlichen Familien zugestanden wordensind, nach derselben Analogie kein Grund vorhanden ist, den HerrenGrafen von Seins heim dieselben Vorzüge und persönlichen Prä-rogativen zu verweigern. Ausdrücklich erklären sodann Se. Durch-laucht (Anl. II. S. XVI.):Mit Rücksicht auf die oben bereits msi-ner Seits anerkannte uralt-adelige fränkische Abstammung derHerren Grafen von Seinsheim und die Stammesver-wandtschft meines Hauses mit denselben kann ich die Eon-