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Kritische Bemerkungen zu dem Memorandum Sr. Durchlaucht des Fürsten Adolph zu Schwarzenberg ... die Familienstandesrechte der Herren Grafen von Seinsheim betreffend
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bücher aus den letzten Jahren der Reichszeit zn bestreiten, wobeinamentlich auf den von Varrentrapp und Wenner in Frankfurta. M. herausgegebenen Jahrgang 1804 Bezug genommen wird.Abgesehen davon, daß in allen solchen genealogischen Kalendern vonjeher viele Ungenauigkeiten unterlaufen, worauf schon in der gräf-lichen Denkschrift S. 50 hingewiesen worden ist, enthält überdiesdie in dem fürstlichen Memorandum aus Varrentrapp und Wennerausgezogene Stelle nicht das Mindeste, was mit der in der gräf-lichen Denkschrift erwähnten Notorietät des Verhältnisses der bei-den Linien des Seins hei mischen Gesammthauses im Wider-spruch stände. Im Gegentheil wird daselbst die Znsammengehörig-keit beider Linien zn einem Gesammthause ausdrücklich bestätigt,indem nach dein eigenen Anführen des fürstlichen Memoran-dums in dem Artikel Seinsheim gesagt wird,daß diesergräflichen Familie schon bei dem Artikel Schwarzenberg Er-wähnung geschehen." Das fürstliche Memorandum schaltet hierein:Betreffs der gemeinsamenAbstammung".Wenndiese Einschaltung in der Absicht geschehen sein sollte, die Znsam-mengehörigkeit beider Häuser als Linien desselben Gesammthausesabzuschwächen oder diese Zusammengehörigkeit auf die geineinsameAbstammung zu beschränken, so hat sie ihren Zweck vollständig ver-fehlt; denn mit der gemeinsamenAbstammung ist gerade die Haupt-grundlage der Zusammengehörigkeit verschiedener Linien zu einemGesammthause zugegebeil, und wenn die Zusammengehörigkeit hier-auf beschränkt werden wollte, so müßte dabei die Aufhebungdes gegenseitigenSuceessionsrechtes in die Stamm-undFideicommißbesitznngen des Gesammthauses behauptet werden. An-statt dieser Behauptung wird aber aus dem gedachten genealogischenWerke nur noch der Satz angeführt:Das fürstliche Haus S ch w ar-zenberg ist nämlich ursprünglich eine Linie dieses Hauses,welche sich 1487 davon geschieden hat. Die andere hier vor-kommende Linie führt noch den eigentlichen GeschlechtsnamenSeinsheim, hat am 1. Dezember 1705 die reichsgräflicheWürde erhalten und blüht in zwei Aesten."