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Kritische Bemerkungen zu dem Memorandum Sr. Durchlaucht des Fürsten Adolph zu Schwarzenberg ... die Familienstandesrechte der Herren Grafen von Seinsheim betreffend
Entstehung
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Hauses Geinsheim zu erheben beabsichtigen, sondern auch IhreZustimmung hierzu ertheilen;

2) daß die zur Seinsheimischen Denkschrift gemachtenBemerkungen und in einzelnen Punkten ausgeführten abweichendenAnsichten keineGegenschrift", also keine Bestreitung der vongräflich Seins heimisch er Seite auf die Anerkennung der stan-desherrlichen Eigenschaft erhobenen Ansprüche überhaupt und imGanzen sein sollen; und

3) daß Se. Durchlaucht ausdrücklich anerkennen, daß dasgräflich Seins heimische Geschlecht sowohl

u)an und für sich",als auch

b) aus triftigen Billigkeitsgründen einen be»rechtigten Anspruch auf die Erlangung der standestherrlichen Rechte und Vorzüge hat".

Sollten nun aber schon nach der Intention Sr. Durchlauchtdes Fürsten Johann Adolph zu Schwarzenberg die zuder Seinsheimischen Denkschrift gemachten Bemerkungen keinennachtheiligen Einfluß auf die endliche Bescheidung des gräflichenAnsuchens äußern*), so wird eine Prüfung derselben den sonnen-klaren Beweis liefern, daß sie ihrer vollkommenen Grundlosig-keit halber überdies völlig unvermögend sind, hierauf einensolchen nachtheiligen Einfluß zu äußern.

Diesen Nachweis zu liefern kann sich das gräfliche Hausnicht versagen, so sehr es auch bedauern muß, sich durch die indem fürstlichen Memorandum vorgetragenen Bemerkungen zu einer sowohl nach der ausgesprochenen freundlichen Gesinnung Sr.

") DieS findet auch seine Bestätigung in dein fürstlichen Memorandumselbst (f. Anl. II. S. VI) , worin von fürstlicher Seite in ganz wohlwollendemSinne erklärt wird, daß die Erreichung des Zweckes der gräflichen Bestre-bungenverschiedenen Indizien zufolge, kaum mehr zu bezweifeln seindürfte", sowie auch darin, daß in dem Memorandum (f. Anl. II. S. XVXVII)Se. Durchlaucht (im Interesse der Grafen) Höchstselbst die Gründe aufführen,welche für deren Intentionen sprechen und für Höchstdieselben dieBeweg-gründe" zu einer zustimmenden Erklärung geworden sind.