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letztere Umstand gab denn auch Veranlassung, daß die in jenerZeit abgehaltenen Geschlechtstage sich wesentlich mit der Ver-waltung jener Stiftungsfonds und der Verleihung der Stipen-dien beschäftigten. Die von dem verwaltenden Senior geführteRechnung über jene Stiftnngsfonds ward auf dem Geschlechts-tage abgelegt und nach vorgängiger Prüfung von den anwesen-den Geschlechtsvettern justificirt. Ohne die von dem Geschlechtedamals geübte Verwaltung der sogenannten alten WeißenfelserStiftung der stfiwnclin inwjorg, und wüiwrn dürfte es bei denin jener Zeit abgehaltenen Geschlechtstagen leicht an Berath-ungsgegenständen gefehlt haben. Desgleichen ward auch durchvacant gebliebene Stipendien ein Fond angesammelt, der esmöglich machte, für die die Geschlechtstage besuchenden Mit-glieder Auslösungen zu gewähren und dadurch ans einenhäufigeren Besuch der Geschlechtstage hinzuwirken.
Unter den Seiten des Geschlechtes selbstständig zu ver-waltenden Stiftungen nimmt die Gräflich W atz dörfischevon 20,()()() Thlr. Conv.-Geld die erste Stelle ein. Dieselbeist begründet durch das Testament der Gräfin von Watzd o r f,geborenen Gräfin Vitzthum cl. ä. Lichtenwalde den25. November 1771.
Nachdem der Gemahl der Schenkgeberin einige Jahrevorher im Jahre 1764 kinderlos verstorben und seiner Gemahlinsein ganzes Vermögen hinterlassen hatte, sah sich letztere bewogen,dem von W atz dorfischen Geschlechte ein Capital von20,000 Thlr. Conv.-Geld zu legiren und solches in ihrem letztenWillen auszusprechen. Die Verwaltung dieses Capitals stehtdem von W atz dorfischen Geschlechte und beziehentlichdessen Senior zu.
Die nach 4°/g berechneten Zinsen des Stiftungscapitalswerden, der Stiftnngsurkunde gemäß, in folgender Weisevertheilt. Zwei Stipendien von je 200 Thlr. jährlich erhaltenjunge Leute des von W atz dorfischen Geschlechts in demAlter von 8 bis 24 Jahren, 2 Stipendien ü 120 Thlr.Fräuleins des Geschlechts auf Lebenszeit, 80 Thlr. ein älterergedienter Offizier und 80 Thlr. eine Wittwe.